V/0312/2006
Zweigeteilte Vorfahrt im Einmündugsbereich Osttor (L 885)/Pfarrer-Ensink-Weg
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Anlage 2: Einmündung mit Abbiegespuren und Lichtsignalanlage
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Anlage 1: zweigeteilte Vorfahrt
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Beschlussvorlage
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V/0312/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Zweigeteilte Vorfahrt im Einmündugsbereich Osttor (L 885)/Pfarrer-Ensink-Weg Beratungsfolge 01.06.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.06.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Planung zum Einbau einer zweigeteilten Vorfahrt im Einmündungsbereich Osttor (L 885)/Pfarrer-Ensink-Weg gemäß Anlage 1 wird zugestimmt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von ca. 310.000,- €, aber keine Folge- kosten entstehen. Für die ÖPNV-Maßnahmen und die zugehörige Verkehrssicherung (Querungshilfe) wird ein Zu- schuss nach GVFG in Höhe von ca. 50.000,- € erwartet. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6305.950.1340.7 Bauk. Str. BG Am Herzkamp 2006 20.000 VE auf 2007 in Höhe von 225.000 € 2007 225.000 Insgesamt: 245.000 Die noch fehlenden finanziellen Mittel werden bei den Haushaltsplanberatungen für 2007 bean- tragt. Vorlagen-Nr.: V/0312/2006 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 24.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0312/2006 Begründung: Allgemeines Für die äuß ere verkehrliche Erschließung des Baugebietes Hiltrup – „Am Herzkamp/Osttor“ ist ein Ausbau des Einmündungsbereiches Osttor/Pfarrer-Ensink-Weg vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 418 stellt hierfür den Ausbau von Abbiegespuren in der Straße Osttor nachrichtlich dar. Die Verwaltung hatte auf der Grundlage dieser Darstellung eine Ausbauplanung erstellt und hierfür einen Zuschussantrag gestellt. Auf Anregung des Zuschussgebers wurde nach einer kostengünstigeren Alternative gesucht. In Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger der L 885 schlägt die Verwaltung nunmehr die Reali- sierung einer so genannten zweigeteilten Vorfahrt vor. Die beiden Knotenpunktsformen unter- scheiden sich wie folgt: Einmündung mit Abbiegespuren und Lichtzeichenanlage (Anlage 2) Die Planung sieht vor, d ass aus Fahrtrichtung Hiltrup eine Rechtsabbiegespur und aus Fahrtrich- tung Albersloher Weg eine Linksabbiegespur in den Pfarrer-Ensink-Weg angelegt wird. Gegen- über der Linksabbiegespur ist ein Fahrbahnteiler vorgesehen. Mit dem Ausbau des Knotens ist auch eine Verlegung der Bushaltestelle „Am Herzkamp“ in Richtung Pfarrer-Ensink-Weg geplant. Zur Sicherung der querenden Fußgänger ist eine Lichtsignalanlage vorgesehen. Die Höhe der Ausbaukosten für diesen Knotenpunkt werden mit 315.000,- € veranschlagt. Der Umbau wird voraussichtlich mit ca. 114.000,- € vom Zuschussgeber im Rahmen des GVFG geför- dert. Gefördert werden die beiden Bushaltestellen, der Fahrbahnteiler und die Lichtzeichenanlage. Zudem fallen für die Lichtsignalanlage jährlich Wartungskosten in Höhe von ca. 1.300,- € und Stromkosten von ca. 1.700,- € an. Bei einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren müssten für die Er- neuerung der Signalgeber und des Steuergerätes ca. 25.000,- € in Ansatz gebracht werden. Zweigeteilte Vorfahrt (Anlage 1) Für die Anle gung der zweigeteilten Vorfahrt wird die Straße Osttor durch die Anlage einer Mittelin- sel so weit aufgeweitet, dass im Knotenpunkt eine zentrale Fläche entsteht, auf der sich unterge- ordnete Fahrzeuge aufstellen können. Die Breite der Aufweitung beträgt 9,50 m, so dass sich ein Zwischenstauraum für zwei Fahrzeuge ergibt. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass links einbiegende Fahrzeuge die übergeordneten Fahrströme getrennt queren können. Leistungsfähig- keitsberechnungen haben ergeben, dass die zweigeteilte Vorfahrt im Vergleich zu einer konventio- nellen Einmündung ohne Lichtsignalanlage eine höhere Kapazität aufweist. Aufgrund der höheren Leistungsfähigkeit wird eine Lichtzeichenanlage auf Dauer entbehrlich. Fußgänger können im Be- reich der breiten Mittelinsel die übergeordnete Straße ebenfalls in zwei Etappen überqueren. Die Ausbaukosten für die zweigeteilte Vorfahrt werden mit ca. 310.000,- € veranschlagt. Es wird ein Zuschuss von ca. 50.000,- € für die beiden Bushaltestellen und den Fahrbahnteiler erwartet. Es fallen keine weiteren Unterhaltungskosten in den Folgejahren an. In Münster ist bislang kein Knotenpunkt mit einer zweigeteilten Vorfahrt realisiert worden. Im Zu- ständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde im Jahr 2005 in Ahlen Vorhelm an der L 586 eine zweigeteilte Vorfahrt zur Erschließung des Neubaugebietes „Dornbreede“ ge- baut. Knotenpunkte mit zweigeteilter Vorfahrt gibt es außerdem in Niedersachsen sowie im euro- päischen Ausland (Holland und Spanien). Die Erfahrungen sind positiv. Zusammenfassung Die zweiget eilte Vorfahrt stellt eine leistungsfähige und verkehrssichere Alternative zur bislang geplanten konventionellen Einmündung mit Abbiegespuren und Lichtsignalanlage dar. Die erstma- ligen Herstellungskosten beider Knotenpunktstypen sind annähernd identisch. Unter Einbeziehung der Folgekosten in den Variantenvergleich ist die zweigeteilte Vorfahrt auf Dauer die kostengünsti- - 3 - V/0312/2006 gere Knotenpunktsform. Der Straßenbaulastträger der L 885 (Osttor), der Landesbetrieb Straßen- bau NRW, Niederlassung Münster, hat der zweigeteilten Vorfahrt zugestimmt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan zweigeteilte Vorfahrt Anlage 2: Lageplan Einmündung mit Abbiegespuren und Lichtsignalanlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (4)
- Albersloher Weg
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Am Herzkamp 2006
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0312/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37