2006/0129
Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18
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2006/0129
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0129 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18 Vorlage vom: 06.02.2006 Beschlussvorschlag: 1.Das anliegende Faltblatt "Information zur Sanierung Martinsviertel - Planungsziele für den Block 23.18" wird zur Kenntnis genommen. Es ist der frühzeitigen Erörterung der Sanierung gem. § 137 Baugesetzbuch(BauGB) bzw. der öffentlichen Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zugrunde-zulegen. 2.Die öffentliche Unterrichtung der Bürger gem. § 3(1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung- Stadtplanungsamt- auf die Dauer eines Monats durch Aushang des Faltblattes mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Anlagen: FaltblattBlock2318altblattBlock2318.pdf Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage Dez. VI vom 06.02.2006 Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Aufstellung eines Bebauungsplans für den Block 23.18 am 27.10.2003 (Beschluss-Nr. 0687) zugestimmt hat, soll nun die im Baugesetzbuch(BauGB) nach § 137 vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der Sanierungsziele durchgeführt werden. Mit der Verteilung des beigefügten Faltblattes an alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie an die Haushalte in diesem Block wird das Verfahren eingeleitet. Da im Planungsbereich keine Neuordnungsmaßnahmen zu erwarten sind, wurde das Faltblatt so ausgearbeitet, dass auf die bisher im Sanierungsgebiet durchgeführten Erörterungsschritte- Ausarbeitung einer Neuordnungsbroschüre und Erörterung in einer Veranstaltung- verzichtet werden kann. Die im Block vorgesehenen Neubaumöglichkeiten wurden mit den jeweiligen Eigentümern abgestimmt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Bewohnerschaft werden im Faltblatt auf Informations- und Erörterungsmöglichkeiten im Stadtplanungsamt hingewiesen. Das BauGB schreibt außerdem in § 3(1) zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Dazu erfolgt ein einmonatiger öffentlicher Aushang des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Dezernat VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, 06.02.2006 61.1 ei-sm Tel.: 36 45 Anlage Faltblatt „Information zur Sanierung Martinsviertel“
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Der Bebauungsplan N 62, Block 23.18 im Martinsviertel Für den Bereich, in dem Sie wohnen, arbeiten oder Eigentum haben, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Auftrag des Stadtplanungsamtes wurde eine Bestandsaufnahme durch- geführt und es wurden Planungsziele erarbeitet. Mit diesem Faltblatt wollen wir Sie informieren und anregen, Stellung zu nehmen. Das Informationsblatt dient der öffentlichen Unterrichtung der Bürger (entsprechend § 3 (1) Baugesetzbuch) sowie der frühzeitigen Erörterung der Sanierung (entsprechend § 137 Baugesetzbuch). Bestand und Analyse Baustruktur und Gebäudealter Die Bebauung weist unterschiedliche städtebauliche Merkma- le auf. In der Gutenbergstraße prägen um 1900 gebaute, volu- minöse Gründerzeitgebäude das Stadtbild im unteren Teil. Der obere Straßenabschnitt und die Lichtenbergstraße sind gekenn- zeichnet durch viergeschossige schmucklose Nachkriegsbau- ten. Ab etwa 1860 begann die Bebauung des Viertels zunächst ent- lang der alten Landstraßen Richtung Kranichstein und Arheil- gen. Das zweigeschossige Haus Kranichsteiner Straße Nr. 13 ist noch aus dieser Zeit erhalten. Heute bestimmt die vierge- schossige Bebauung das Bild der Straße. Die Häuser in der Kranichsteiner Straße sowie im ganzen Block- bereich stammen zum Teil aus der Gründerzeit, zum Teil aus der Wiederaufbauzeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Die vierge- schossigen Nachkriegsbauten fügen sich in ihren wesentlichen städtebaulichen Merkmalen, wie Traufhöhen und und stehenden Fensterformaten in die Gründerzeitbebauung ein. Gestalterisch aus dem Rahmen fällt das Laubenganghaus Kranichsteiner Stra- ße 15-17. Die horizontalen Fassadenelemente und das Flach- dach kontrastieren besonders mit dem benachbarten histori- schen Gebäude. Eine Besonderheit innerhalb der weitgehend geschlossenen Bebauung ist das freistehende Einfamilienhaus mit steilem Walmdach, das die südwestliche Ecke des spitz zulaufenden Blocks bildet. Hier am Kopernikusplatz ist dieses Wohnhaus Gutenbergstraße 2 mit zwei Geschossen zur Bildung einer räum- lichen Platzkante nicht ausreichend wirksam. Aus städtebauli- chen Gründen ist eine höhere Neubebauung vorstellbar. Das Eckgrundstück Kranichsteiner Straße / Lichtenbergstraße ist nahezu unbebaut. Lediglich vier Garagen sowie einige Stell- plätze für PKW's sind auf der Fläche untergebracht. Diese städ- tebauliche Situation ist gestalterisch unbefriedigend. Hier be- steht Entwicklungspotential. Nutzung Die überwiegende Nutzung im Gebiet ist das Wohnen. Entlang der Kranichsteiner Straße befinden sich in den Erdge- schossbereichen einige Läden. Grundstücksfreiflächen Der Blockinnenbereich bildet keine zusammenhängende Grün- fläche. Die Fläche ist unterbrochen durch versiegelte Bereiche und Nebengebäude. Besonders im westlichen Innenbereich dominieren zwei hohe und ein niedriges Hinterhofgebäude, die zum Wohnen genutzt werden. Aufgrund des hängigen Geländes wird der Innenbereich zusätzlich in Ost-Westrichtung durch hohe Stützmauern zerschnitten. Die meist kleinen Grundstücksfreiflächen sind zum Teil ange- legt, zum Teil ungenutzte Brachflächen; ein großer Garten befin- det sich auf dem Grundstück Kranichsteiner Str. 11. Einige Bäume sind sehr dicht an Grundstücksmauern oder in Gebäudenähe wild gewachsen. Auffallend und für den Straßen- raum prägend sind drei große Kastanien auf dem Grundstück Gutenbergstraße 2. Die Vorgartenzone entlang der Gutenberg- straße ist weitgehend begrünt. Planungsziele und Planungsvorschlag Grundlage für den Bebauungsplan ist der Rahmenplan Martins- viertel. Das Martinsviertel, eines der ältesten Stadtviertel Darm- stadts, wurde 1972 zum Sanierungsgebiet erklärt. Als Grundla- ge für die Sanierung wurde 1975 der Rahmenplan beschlossen. Wesentliche Ziele sind die Verbesserung der Wohnqualität und des Wohnumfeldes. Verwirklicht werden diese Ziele durch •Förderung von Wohnungsmodernisierung und Gebäudesa- nierung mit der dazugehörigen Sozialplanung, •Verbesserung der städtebaulichen Situation durch Baulük- kenschließung oder Erhöhung der baulichen Ausnutzung, •Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Neugestaltung von Plätzen, •Bebauungspläne, die verbindliches Baurecht schaffen. Ziel dieses Bebauungsplans ist es, das Wohnen als Hauptnut- zung im Block zu erhalten und Infrastruktureinrichtungen zuzulas- sen, die mit der Wohnnutzung verträglich sind. Die Struktur der geschlossenen und vorwiegend viergeschossi- gen Bebauung soll beibehalten werden. Neu entstehende Ge- bäude sollen sich in diese Baustruktur einfügen. Für das freie Grundstück Kranichsteiner Straße / Lichtenbergstraße wird eine viergeschossige Bebauung zur Schließung der Ecke vorgeschla- gen. Auf dem Grundstück Gutenbergstr. 2 kann im Fall einer Neu- bebauung ein höheres Gebäude entstehen, das eine Raumkan- te zum Kopernikusplatz bildet. 12 m 3 m 1 2 m IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV III Legende Vorgartenfläche Freiflächen Bestandsschutz, keine Neubaumöglichkeit Wohngebäude entsprechend Bestand vorhandene Laubbäume Planungsvorschlag nicht überbaubare Grundstücksflächen: überbaubare Grundstücksflächen: Planbereich zulässige Geschosszahlen IV Wohngebäude Neubaumöglichkeit Information zur Sanierung Martinsviertel Planungsvorschlag für den Block 23.18 - Bebauungsplan N 62 - zwischen Kranichsteiner Straße, Lichtenbergstraße und Gutenbergstraße Herausgegeben im Auftrag des Magistrats Stadtplanungsamt, Februar 2006 Weiteres Verfahren Unter weitgehender Berücksichtigung Ihrer Anregungen zu den vorgestellten Planungszielen wird ein Bebauungsplanentwurf aus- gearbeitet. Wenn die städtischen Gremien diesen Entwurf be- schlossen haben, wird er für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut Gelegenheit, zu dem Entwurf Ihre Anregungen zu äußern. Der Zeitraum der Offenlage wird durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstäd- ter Echo angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im Internet unter: www.darmstadt.de "Wirtschaft und Planung", Ru- brik Stadtplanung, Stichwort "Aktuelle Auslegung" über die Pla- nung zu informieren. Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft und der Stadtverord- netenversammlung vorgelegt; diese entscheidet, inwieweit sie berücksichtigt werden können. Über die Entscheidung werden wir Sie informieren. Der so entstandene Bebauungsplan wird schließlich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Darmstädter Echo tritt der Bebauungsplan ab diesem Tag in Kraft. Wenn die notwendigen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind oder durch den Bebauungsplan und ergänzende Verträge gesichert ist, dass die Sanierungsziele erreicht werden, sowie Vereinbarungen über die Ausgleichsbeträge gemäß § 154 (3) Baugesetzbuch getroffen sind, wird die Stadt auf Antrag für die- se Grundstücke den Sanierungsvermerk im Grundbuch löschen lassen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bearbeitung: Ihre Anregungen zum Bebauungsplan In diesem Informationsblatt wird der Bestand analysiert und die Planungsziele werden vorgestellt. Das Faltblatt ist allen Bewoh- nern und Grundstückseigentümern im Planungsgebiet zugegan- gen. Wir wollen Sie damit anregen, aus Ihrer Sicht heraus Ver- besserungen vorzuschlagen und mit uns zu besprechen. Hier können Sie Ihre Vorschläge schriftlich oder mündlich ein- bringen: Stadtplanungsamt Sanierungsabteilung, Bessunger Str. 125, Angela Eichenauer, Tel. 06151/ 13-36 45, oder per e-mail an stadtplanungsamt@darmstadt.de STADTPLANUNG SRL DIESING+LEHN Zum Thema: Pkw-Stellplätze Die Zahl der Parkplätze in den öffentlichen Straßen des Mar- tinsviertels ist begrenzt. Private Pkw-Stellplätze fehlen bei fast allen Häusern. Die Anzahl ist daher insgesamt geringer als der tatsächliche Bedarf. Bisher wurden an einigen Stellen im Martinsviertel Gemein- schaftsstellplätze und Tiefgaragen im Blockinnenbereich, ein öffentliches Parkhaus sowie öffentliche Parkdecks ausge- führt. Diese Anlagen sind aufwendig und müssen von den Nutzern finanziert werden. Schwierig ist auch das Finden von Stand- orten, weil von den Anwohnern selbst erhebliche Bedenken vorgebracht werden. Für die Bewohner dieses Blocks ist unseres Erachtens ein ruhiger und begrünter Innenbereich sehr wichtig. Deshalb hal- ten wir, auch aufgrund der Bebauungsdichte, eine Unterbrin- gung des ruhenden Verkehrs im Blockinnenbereich nicht für sinnvoll. Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist nicht Aufgabe die- ser Bebauungsplanung. Falls Sie Ideen und Anregungen zu diesem Thema haben, sind wir gerne bereit, diese aufzunehmen und zu prüfen. Gutenbergstr. 2, Kranichsteiner Str. 1-11 Modernisierungsberatung Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren werden Eigen- tümer und Mieter von Gebäuden im Martinsviertel auf Wunsch zur Modernisierung ihrer Gebäude vom Stadtpla- nungsamt beraten. Ansprechpartner: Volker Sahr, Tel. 06151/13-36 41. Gutenbergstr. 6-10Kranichsteiner Str. 17-7 Bebauungsvorschlag Baulücke Lichtenbergstr. / Kranichsteiner Str. Lichtenbergstraße Kranichsteiner S tr. Um die Dichte der Bebauung in Grenzen zu halten und die Block- innenbereiche als ruhige Grünzonen zu erhalten, bzw. zu entwik- keln, sollen keine Wohngebäude im Blockinnern entstehen. Zu- sätzliche Stellplätze sollen dort nicht angeordnet werden. Bei einer Neubebauung sind Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, in Tiefgaragen bzw. auf gesondert ausge- wiesenen Flächen zulässig. Entlang der Gutenbergstraße soll die Vorgartenzone erhalten bleiben.
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Gutenbergstraße 2
- Lichtenbergstraße
- Bessunger Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0129
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.02.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00