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2006/0129

Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18

Magistratsvorlage 06.02.2006

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2006/0129

3168 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Stadtplanungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0129 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18 
 
Vorlage vom: 06.02.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.Das anliegende Faltblatt "Information zur Sanierung Martinsviertel - Planungsziele für den Block 
23.18" wird zur Kenntnis genommen. Es ist der frühzeitigen Erörterung der Sanierung gem. § 
137 Baugesetzbuch(BauGB) bzw. der öffentlichen Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger 
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zugrunde-zulegen. 
 
2.Die öffentliche Unterrichtung der Bürger gem. § 3(1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung- 
Stadtplanungsamt- auf die Dauer eines Monats durch Aushang des Faltblattes mit 
gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen 
Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen.  
 
 
 
Anlagen: FaltblattBlock2318altblattBlock2318.pdf 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage Dez. VI vom 06.02.2006 
 
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Aufstellung eines Bebauungsplans für den 
Block 23.18 am 27.10.2003 (Beschluss-Nr. 0687) zugestimmt hat, soll nun die im 
Baugesetzbuch(BauGB) nach § 137 vorgeschriebene frühzeitige Erörterung der 
Sanierungsziele durchgeführt werden. Mit der Verteilung des beigefügten Faltblattes an alle 
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie an die Haushalte in diesem Block wird das 
Verfahren eingeleitet. 
Da im Planungsbereich keine Neuordnungsmaßnahmen zu erwarten sind, wurde das 
Faltblatt so ausgearbeitet, dass auf die bisher im Sanierungsgebiet durchgeführten 
Erörterungsschritte- Ausarbeitung einer Neuordnungsbroschüre und Erörterung in einer 
Veranstaltung- verzichtet werden kann. Die im Block vorgesehenen Neubaumöglichkeiten 
wurden mit den jeweiligen Eigentümern abgestimmt.  
 
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Bewohnerschaft werden im Faltblatt auf 
Informations- und Erörterungsmöglichkeiten im Stadtplanungsamt hingewiesen. 
 
Das BauGB schreibt außerdem in § 3(1) zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor, 
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und allgemein 
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Dazu erfolgt ein einmonatiger 
öffentlicher Aushang des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich den 
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Wünsche und Einwände im 
Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. 
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
Darmstadt, 06.02.2006 
61.1 ei-sm   Tel.: 36 45 
 
 
 
Anlage 
Faltblatt „Information zur Sanierung Martinsviertel“

anlage 1

9483 Zeichen

Der Bebauungsplan  N 62, Block 23.18 im Martinsviertel
Für den Bereich, in dem Sie wohnen, arbeiten oder Eigentum
haben, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Auftrag
des Stadtplanungsamtes wurde eine Bestandsaufnahme durch-
geführt und es wurden Planungsziele erarbeitet.
Mit diesem Faltblatt wollen wir Sie informieren und anregen,
Stellung zu nehmen. Das Informationsblatt dient der öffentlichen
Unterrichtung der Bürger (entsprechend § 3 (1) Baugesetzbuch)
sowie der frühzeitigen Erörterung der Sanierung (entsprechend
§ 137 Baugesetzbuch).
Bestand und Analyse
Baustruktur und Gebäudealter
Die Bebauung weist unterschiedliche städtebauliche Merkma-
le auf. In der Gutenbergstraße prägen um 1900 gebaute, volu-
minöse Gründerzeitgebäude das Stadtbild im unteren Teil. Der
obere Straßenabschnitt und die Lichtenbergstraße sind gekenn-
zeichnet durch viergeschossige schmucklose Nachkriegsbau-
ten.
Ab etwa 1860 begann die Bebauung des Viertels zunächst ent-
lang der alten Landstraßen Richtung Kranichstein und Arheil-
gen. Das zweigeschossige Haus Kranichsteiner Straße Nr. 13
ist noch aus dieser Zeit erhalten. Heute bestimmt die vierge-
schossige Bebauung das Bild der Straße.
Die Häuser in der Kranichsteiner Straße sowie im ganzen Block-
bereich stammen zum Teil aus der Gründerzeit, zum Teil aus
der Wiederaufbauzeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Die vierge-
schossigen Nachkriegsbauten fügen sich in ihren wesentlichen
städtebaulichen Merkmalen, wie Traufhöhen und und stehenden
Fensterformaten in die Gründerzeitbebauung ein. Gestalterisch
aus dem Rahmen fällt das Laubenganghaus Kranichsteiner Stra-
ße 15-17. Die horizontalen Fassadenelemente und das Flach-
dach kontrastieren besonders mit dem benachbarten histori-
schen Gebäude.
Eine Besonderheit innerhalb der weitgehend geschlossenen
Bebauung ist das freistehende Einfamilienhaus mit steilem
Walmdach, das die südwestliche Ecke des spitz zulaufenden
Blocks bildet. Hier am Kopernikusplatz ist dieses Wohnhaus
Gutenbergstraße 2 mit zwei Geschossen zur Bildung einer räum-
lichen Platzkante nicht ausreichend wirksam. Aus städtebauli-
chen Gründen ist eine höhere Neubebauung vorstellbar.
Das Eckgrundstück Kranichsteiner Straße / Lichtenbergstraße
ist nahezu unbebaut. Lediglich vier Garagen sowie einige Stell-
plätze für PKW's sind auf der Fläche untergebracht. Diese städ-
tebauliche Situation ist gestalterisch unbefriedigend. Hier be-
steht Entwicklungspotential.
Nutzung
Die überwiegende Nutzung im Gebiet ist das Wohnen.
Entlang der Kranichsteiner Straße befinden sich in den Erdge-
schossbereichen einige Läden.
Grundstücksfreiflächen
Der Blockinnenbereich bildet keine zusammenhängende Grün-
fläche. Die Fläche ist unterbrochen durch versiegelte Bereiche
und Nebengebäude. Besonders im westlichen Innenbereich
dominieren zwei hohe und ein niedriges Hinterhofgebäude, die
zum Wohnen genutzt werden. Aufgrund des hängigen Geländes
wird der Innenbereich zusätzlich in Ost-Westrichtung durch hohe
Stützmauern zerschnitten.
Die meist kleinen Grundstücksfreiflächen sind zum Teil ange-
legt, zum Teil ungenutzte Brachflächen; ein großer Garten befin-
det sich auf dem Grundstück Kranichsteiner Str. 11.
Einige Bäume sind sehr dicht an Grundstücksmauern oder in
Gebäudenähe wild gewachsen. Auffallend und für den Straßen-
raum prägend sind drei große Kastanien auf dem Grundstück
Gutenbergstraße 2. Die Vorgartenzone entlang der Gutenberg-
straße ist weitgehend begrünt.
Planungsziele und Planungsvorschlag
Grundlage für den Bebauungsplan ist der Rahmenplan Martins-
viertel. Das Martinsviertel, eines der ältesten Stadtviertel Darm-
stadts, wurde 1972 zum Sanierungsgebiet erklärt. Als Grundla-
ge für die Sanierung wurde 1975 der Rahmenplan beschlossen.
Wesentliche Ziele sind die Verbesserung der Wohnqualität und
des Wohnumfeldes. Verwirklicht werden diese Ziele durch
•Förderung von Wohnungsmodernisierung und Gebäudesa-
nierung mit der dazugehörigen Sozialplanung,
•Verbesserung der städtebaulichen Situation durch Baulük-
kenschließung oder Erhöhung der baulichen Ausnutzung,
•Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Neugestaltung von
Plätzen,
•Bebauungspläne, die verbindliches Baurecht schaffen.
Ziel dieses Bebauungsplans ist es, das Wohnen als Hauptnut-
zung im Block zu erhalten und Infrastruktureinrichtungen zuzulas-
sen, die mit der Wohnnutzung verträglich sind.
Die Struktur der geschlossenen und vorwiegend viergeschossi-
gen Bebauung soll beibehalten werden. Neu entstehende Ge-
bäude sollen sich in diese Baustruktur einfügen. Für das freie
Grundstück Kranichsteiner Straße / Lichtenbergstraße wird eine
viergeschossige Bebauung zur Schließung der Ecke vorgeschla-
gen. Auf dem Grundstück Gutenbergstr. 2 kann im Fall einer Neu-
bebauung ein höheres Gebäude entstehen, das eine Raumkan-
te zum Kopernikusplatz bildet.
12 m 3  m 
1 2  m 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
IV 
III 
Legende 
Vorgartenfläche 
Freiflächen 
Bestandsschutz, 
keine Neubaumöglichkeit 
Wohngebäude 
entsprechend Bestand 
vorhandene 
Laubbäume 
Planungsvorschlag 
nicht überbaubare 
Grundstücksflächen: 
überbaubare 
Grundstücksflächen: 
Planbereich 
zulässige 
Geschosszahlen 
IV 
Wohngebäude 
Neubaumöglichkeit

Information zur Sanierung Martinsviertel
Planungsvorschlag für den Block 23.18
- Bebauungsplan N 62 -
zwischen Kranichsteiner Straße,
Lichtenbergstraße und Gutenbergstraße
Herausgegeben im Auftrag des
Magistrats
Stadtplanungsamt, Februar 2006
Weiteres Verfahren
Unter weitgehender Berücksichtigung Ihrer Anregungen zu den
vorgestellten Planungszielen wird ein Bebauungsplanentwurf aus-
gearbeitet. Wenn die städtischen Gremien diesen Entwurf be-
schlossen haben, wird er für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut Gelegenheit,
zu dem Entwurf Ihre Anregungen zu äußern. Der Zeitraum der
Offenlage wird durch öffentliche Bekanntmachung im Darmstäd-
ter Echo angezeigt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich im
Internet unter: 
www.darmstadt.de "Wirtschaft und Planung", Ru-
brik Stadtplanung, Stichwort "Aktuelle Auslegung" über die Pla-
nung zu informieren.
Ihre Anregungen werden sorgfältig geprüft und der Stadtverord-
netenversammlung vorgelegt; diese entscheidet, inwieweit sie
berücksichtigt werden können. Über die Entscheidung werden
wir Sie informieren.
Der so entstandene Bebauungsplan wird schließlich von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit der öffentlichen
Bekanntmachung im Darmstädter Echo tritt der Bebauungsplan
ab diesem Tag in Kraft.
Wenn die notwendigen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen
sind oder durch den Bebauungsplan und ergänzende Verträge
gesichert ist, dass die Sanierungsziele erreicht werden, sowie
Vereinbarungen über die Ausgleichsbeträge gemäß § 154 (3)
Baugesetzbuch getroffen sind, wird die Stadt auf Antrag für die-
se Grundstücke den Sanierungsvermerk im Grundbuch löschen
lassen.
Wissenschaftsstadt
Darmstadt Bearbeitung:
Ihre Anregungen zum Bebauungsplan
In diesem Informationsblatt wird der Bestand analysiert und die
Planungsziele werden vorgestellt. Das Faltblatt ist allen Bewoh-
nern und Grundstückseigentümern im Planungsgebiet zugegan-
gen. Wir wollen Sie damit anregen, aus Ihrer Sicht heraus Ver-
besserungen vorzuschlagen und mit uns zu besprechen.
Hier können Sie Ihre Vorschläge schriftlich oder mündlich ein-
bringen:
Stadtplanungsamt Sanierungsabteilung,  Bessunger Str. 125,
Angela Eichenauer, Tel. 06151/ 13-36 45,
oder per e-mail an 
stadtplanungsamt@darmstadt.de
STADTPLANUNG SRL
DIESING+LEHN
Zum Thema: Pkw-Stellplätze
Die Zahl der Parkplätze in den öffentlichen Straßen des Mar-
tinsviertels ist begrenzt. Private Pkw-Stellplätze fehlen bei fast
allen Häusern. Die Anzahl ist daher insgesamt geringer als
der tatsächliche Bedarf.
Bisher wurden an einigen Stellen im Martinsviertel Gemein-
schaftsstellplätze und Tiefgaragen im Blockinnenbereich, ein
öffentliches Parkhaus sowie öffentliche Parkdecks ausge-
führt.
Diese Anlagen sind aufwendig und müssen von den Nutzern
finanziert werden. Schwierig ist auch das Finden von Stand-
orten, weil von den Anwohnern selbst erhebliche Bedenken
vorgebracht werden.
Für die Bewohner dieses Blocks ist unseres Erachtens ein
ruhiger und begrünter Innenbereich sehr wichtig. Deshalb hal-
ten wir, auch aufgrund der Bebauungsdichte, eine Unterbrin-
gung des ruhenden Verkehrs im Blockinnenbereich nicht für
sinnvoll.
Die Gestaltung des öffentlichen Raums ist nicht Aufgabe die-
ser Bebauungsplanung.
Falls Sie Ideen und Anregungen zu diesem Thema haben,
sind wir gerne bereit, diese aufzunehmen und zu prüfen.
Gutenbergstr. 2, Kranichsteiner Str. 1-11
Modernisierungsberatung
Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren werden Eigen-
tümer und Mieter von Gebäuden im Martinsviertel auf
Wunsch zur Modernisierung ihrer Gebäude vom Stadtpla-
nungsamt beraten.
Ansprechpartner: Volker Sahr, Tel. 06151/13-36 41.
Gutenbergstr. 6-10Kranichsteiner Str. 17-7
Bebauungsvorschlag Baulücke Lichtenbergstr. / Kranichsteiner Str.
Lichtenbergstraße
Kranichsteiner S
tr.
Um die Dichte der Bebauung in Grenzen zu halten und die Block-
innenbereiche als ruhige Grünzonen zu erhalten, bzw. zu entwik-
keln, sollen keine Wohngebäude im Blockinnern entstehen. Zu-
sätzliche Stellplätze sollen dort nicht angeordnet werden. Bei einer
Neubebauung sind Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche, in Tiefgaragen bzw. auf gesondert ausge-
wiesenen Flächen zulässig.
Entlang der Gutenbergstraße soll die Vorgartenzone erhalten
bleiben.

Beratungsverlauf (5)

TOP 5
TOP 4
TOP 5
TOP 124
TOP 37

Orte (3)

  • Gutenbergstraße 2
  • Lichtenbergstraße
  • Bessunger Straße 125

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0129
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.02.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00