3137/2019
Fußballplätze im Bezirk: Kunstrasen-Problematik
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3137/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Fußballplätze im Bezirk: Kunstrasen-Problematik Zum Antrag (AN/1134/2019) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung: Zu 1.: Bei der Wartung bestehender Kunstrasenplätze soll die Einstreu aus nachhaltigem, also rückstandslos abbaubarem Granulat (Kork oder Ähnlichem) bestehen, damit ein Eintrag der sonst üblichen Mikroplastikpartikel in die Umwelt vermieden werden. Seit der RAL-Zertifizierung von Kork als Füllstoff für Kunststoffrasenbeläge im Jahr 2018 verzichtet die Sportverwaltung bei Belagswechseln und Neubauten von Kunststoffrasenplätze auf Kunststoff- granulate und verwendet ausschließlich Kunststoffrasensysteme mit einer Kork/Sand Füllung. Bei der Pflege, Wartung und Instandhaltung von verfüllten Kunststoffrasenplätzen ist auf eine ausrei- chende Füllhöhe und eine gleichmäßige Verteilung der Füllstoffe zu achten. Großflächiges Nachver- füllen von Kunststoffrasenplätzen mit Kunststoffgranulat/Sand Füllung fand und findet bisher auf allen Plätzen, die in der Verwaltung des Sportamtes liegen, mit Quarzsand statt. Auf den Plätzen mit einer Kork/Sand Füllung wird mit Kork nachgranuliert. Eine Vermischung von Granulaten (Kork oder Ähnlichem mit Kunststoffgranulat) würde einen erhebli- chen Mehraufwand für die Entsorgung verschlissener Kunststoffrasenbeläge bedeuten. Zu 2.: Das Recycling des alten Granulats sowie des verbrauchten Kunstrasens ist verpflich- tend und muss dokumentiert werden. Die Sportverwaltung wird bei zukünftigen Ausschreibungen zur Beauftragung der Entsorgung von alten Kunststoffrasenbelägen folgende Umweltschutzanforderungen anwenden: • Der gebrauchte Kunstrasen ist einer hochwertigen stofflichen Verwertung zuzuführen, bei der – soweit enthalten – Kunststoffe, Sand und Gummigranulat sortenrein zurück gewonnen und diese anschließend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. • Die stoffliche Verwertung ist in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Ver- bleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Ange- bot zu dokumentieren. • Nach durchgeführter Entsorgung des Kunstrasens ist der Sportverwaltung unaufgefordert ein Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und Adresse der Verwertungsanlagen vorzulegen. Diese Anforderungen entsprechen den verbindlichen Vorgaben des KrWG. 2 Zu 3.: Bei der Neuanlage von Fußballplätzen soll die Spielfläche aus natürlichem Rasen, wie etwa Winterrasen, oder anderen für die Natur unbedenklichen Belägen bestehen. Die Auswahl eines Sportbelags ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung ver- schiedenster Aspekte. Bei der Auswahl eines Belags orientiert sich die Sportverwaltung an den Quali- täten des nachhaltigen Bauens. Diese ergeben sich aus den drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökolo- gie, Ökonomie und Soziales sowie aus den Querschnittsqualitäten – Technik, Prozess und Standort. Die technische Qualität und die Prozessqualität sind entscheidend für eine langfristige Nutzung und Dauerhaftigkeit eines Sportplatzes. Für Fußball gibt es derzeit drei genormte Sportbeläge. Dies sind der Tennen-, der Kunststoffrasen- und der Sportrasenbelag. Alle drei Beläge haben einen technischen Aufbau und sind hoch wasser- durchlässig um Niederschlagswasser schnell abzuführen. Die Beläge unterscheiden sich in verschie- denen Punkten und jeder Belag weist Vor- und Nachteile auf. Es ist daher im Einzelfall unter den o.g. Punkten abzuwägen, welcher Belag zur Anwendung kommt. Zur Erläuterung: Die Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen zur Emission von Mikroplastik steht massiv in der Kritik. Der Studienautor Jürgen Bertling räumt ein, dass die in Deutschland nach Norm gebauten Kunststoffrasensysteme deutlich geringere Emissionen ver- ursachen (vgl. SPIEGEL Online 02.08.2019, Online verfügbar unter: https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/fraunhofer-institut-relativiert-studie-ueber-mikroplastik-a- 1280225.html). Durch die Verwendung eines Kunststoffrasensystems mit Kork/Sand-Füllung wird der potentielle Austrag von Mikroplastik stark reduziert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3137/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 05.09.2019
- Erstellt
- 05.09.2019 15:10