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3137/2019

Fußballplätze im Bezirk: Kunstrasen-Problematik

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 05.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2019, TOP 8.1.10.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4466 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 3137/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
 
Fußballplätze im Bezirk: Kunstrasen-Problematik 
 
Zum Antrag (AN/1134/2019) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Sportverwaltung wie folgt 
Stellung: 
 
Zu 1.: Bei der Wartung bestehender Kunstrasenplätze soll die Einstreu aus nachhaltigem, also 
rückstandslos abbaubarem Granulat (Kork oder Ähnlichem) bestehen, damit ein Eintrag der 
sonst üblichen Mikroplastikpartikel in die Umwelt vermieden werden. 
 
Seit der RAL-Zertifizierung von Kork als Füllstoff für Kunststoffrasenbeläge im Jahr 2018 verzichtet 
die Sportverwaltung bei Belagswechseln und Neubauten von Kunststoffrasenplätze auf Kunststoff-
granulate und verwendet ausschließlich Kunststoffrasensysteme mit einer Kork/Sand Füllung. 
 
Bei der Pflege, Wartung und Instandhaltung von verfüllten Kunststoffrasenplätzen ist auf eine ausrei-
chende Füllhöhe und eine gleichmäßige Verteilung der Füllstoffe zu achten. Großflächiges Nachver-
füllen von Kunststoffrasenplätzen mit Kunststoffgranulat/Sand Füllung fand und findet bisher auf allen 
Plätzen, die in der Verwaltung des Sportamtes liegen, mit Quarzsand statt. Auf den Plätzen mit einer 
Kork/Sand Füllung wird mit Kork nachgranuliert. 
 
Eine Vermischung von Granulaten (Kork oder Ähnlichem mit Kunststoffgranulat) würde einen erhebli-
chen Mehraufwand für die Entsorgung verschlissener Kunststoffrasenbeläge bedeuten. 
 
Zu 2.: Das Recycling des alten Granulats sowie des verbrauchten Kunstrasens ist verpflich-
tend und muss dokumentiert werden. 
 
Die Sportverwaltung wird bei zukünftigen Ausschreibungen zur Beauftragung der Entsorgung von 
alten Kunststoffrasenbelägen folgende Umweltschutzanforderungen anwenden: 
 
• Der gebrauchte Kunstrasen ist einer hochwertigen stofflichen Verwertung zuzuführen, bei der 
– soweit enthalten – Kunststoffe, Sand und Gummigranulat sortenrein zurück gewonnen und diese 
anschließend einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. 
• Die stoffliche Verwertung ist in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Ver-
bleib der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Ange-
bot zu dokumentieren. 
 
• Nach durchgeführter Entsorgung des Kunstrasens ist der Sportverwaltung unaufgefordert ein 
Bericht inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit 
Namen und Adresse der Verwertungsanlagen vorzulegen. 
 
Diese Anforderungen entsprechen den verbindlichen Vorgaben des KrWG.

2 
 
Zu 3.: Bei der Neuanlage von Fußballplätzen soll die Spielfläche aus natürlichem Rasen, wie 
etwa Winterrasen, oder anderen für die Natur unbedenklichen Belägen bestehen. 
 
Die Auswahl eines Sportbelags ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung ver-
schiedenster Aspekte. Bei der Auswahl eines Belags orientiert sich die Sportverwaltung an den Quali-
täten des nachhaltigen Bauens. Diese ergeben sich aus den drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökolo-
gie, Ökonomie und Soziales sowie aus den Querschnittsqualitäten – Technik, Prozess und Standort. 
Die technische Qualität und die Prozessqualität sind entscheidend für eine langfristige Nutzung und 
Dauerhaftigkeit eines Sportplatzes. 
 
Für Fußball gibt es derzeit drei genormte Sportbeläge. Dies sind der Tennen-, der Kunststoffrasen- 
und der Sportrasenbelag. Alle drei Beläge haben einen technischen Aufbau und sind hoch wasser-
durchlässig um Niederschlagswasser schnell abzuführen. Die Beläge unterscheiden sich in verschie-
denen Punkten und jeder Belag weist Vor- und Nachteile auf. Es ist daher im Einzelfall unter den o.g. 
Punkten abzuwägen, welcher Belag zur Anwendung kommt. 
 
Zur Erläuterung: 
Die Studie des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen zur 
Emission von Mikroplastik steht massiv in der Kritik. Der Studienautor Jürgen Bertling räumt ein, dass 
die in Deutschland nach Norm gebauten Kunststoffrasensysteme deutlich geringere Emissionen ver-
ursachen (vgl. SPIEGEL Online 02.08.2019, Online verfügbar unter: 
https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/fraunhofer-institut-relativiert-studie-ueber-mikroplastik-a-
1280225.html). Durch die Verwendung eines Kunststoffrasensystems mit Kork/Sand-Füllung wird der 
potentielle Austrag von Mikroplastik stark reduziert.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3137/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
05.09.2019
Erstellt
05.09.2019 15:10