V/0205/2006
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz 2. Änderung Naturdenkmalverordnung
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Berichtsvorlage
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V/0205/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz 2. Änderung Naturdenkmalverordnung Beratungsfolge 02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt • den Bebauungsplan Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz zum Zwecke der Aufhebung und • die Ordnungsbehördlichen Verordnung zur 2. Änderung der „Ordnungsbehördlichen Verordnun g zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebau- ten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Müns- ter“ öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan Nr. 452 zur geplanten Errichtung einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz trat am 08.04.2004 in Kraft. Nach den Anträgen der Fraktionen ist die geplante Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz obsolet. Der Rat der Stadt Münster hat daher am 16.03.2005 das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 eingeleitet. Zur weiteren geordneten Entwicklung in diesen Bereichen wird für absehbare Zeit kein Rege- lungsbedürfnis im Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vorhandenen gesetzlichen Grundla- gen des Baugesetzbuches sind in diesen Bereichen zur Beurteilung von Bauvorhaben ausrei- chend. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 06.02. bis 20.02.2006. Paral- lel fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Während dieser Be- teiligungen gingen nur zustimmende Äußerungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 ein. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 ist die bislang notwendige Beseitigung des im Innenkreis des Ludgeriplatzes vorhandenen des aus drei Bäumen bestehenden bisherigen Na- turdenkmals Nr. 104 nicht mehr erforderlich. Mit der vorliegenden ordnungsbehördlichen Verord- nung zur 2. Änderung der Naturdenkmalverordnung soll aufgrund dieser Sachlage die Entlas- Vorlagen-Nr.: V/0205/2006 Auskunft erteilt: Herr Schowe / Herr Hülk Ruf: 492 6100/ 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 22.03.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0205/2006 sung des Naturdenkmals Nr. 104 aus der Naturdenkmalverordnung (1. Änderung) rückgängig gemacht werden. Weitere Einzelheiten zur Aufhebung des Planes und zur 2. Änderung der Naturdenkmalverord- nung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Der Stadt Münster werden keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Die Offenlegungen sollen im Mai/Juni 2006 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes 2. Änderung der Naturdenkmalsatzung 3. Erläuterung zur Änderung der Naturdenkmalsatzung
Anlage 2 - Naturdenkmalverordnung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 205/2006 Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom .......... zur 2. Änderung der Ordnungsbehörd- lichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der B ebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster vom 3. April 2001 Auf Grund der §§ 8 und 42 a Abs. 2 i. V. m. den §§ 19, 22, 34 Abs. 3 und 42 c Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Lan d- schaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW., S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dez. 2005 (GV. NRW., S. 35), der §§ 12 und 13 der Verordnung zur Durc hführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22. Okt. 1986 (GV. NRW. S. 683), zu letzt geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2005 (GV. N RW. S. 533), der §§ 12 und 17 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesn a- turschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1827), sowie der §§ 12 und 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Or d- nungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geänder t durch Gesetz vom 05. Apr. 2005 (GV. NRW. S. 274) wird von der Stadt Mün ster als untere Landschaftsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom ........ für das Stadtgebiet folgende Verordnung erlassen: § 1 Änderung Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schut z von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Ge- biet der Stadt Münster vom 3. April 2001 wird wie folgt geändert: Die nachfolgend aufgeführten Einzelschöpfungen der Natur werden gemäß § 22 LG wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit als Naturdenkmal fes tgesetzt und unter der Ziffer 104 in das Verzeichnis zu der vorstehenden Verordnung (Anlage ) aufgenommen: Lfd. Nr. Bezeichnung, Art und Na- me des Naturdenkmals U = Stammumfang in 1,5 m Höhe H = Höhe K = Kronendurchmesser Gemarkung, Stadtbezirk, Stadtteil Flur Flur- stück Lagebezeichnung 104 1 Linde U = 2,81 m; H = 21,5 m; K = 19,5 m 1 Amerikanische Roteiche U = 3,49 m; H = 21,5 m; K = 28,5 m (gemeinsam) 1 Stieleiche U = 3,10 m; H = 21,5 m; K = 28,5 m (gemeinsam) Münster, MS-Mitte, Josef 181 1264 im Ludgerikreisel. - 2 - Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung in der Fassung der 1. Änderung vom … … und das zugehörige Verzeichnis ( Anlage) sind Bestandteile dieser Ve rordnung. Sie gelten, ergänzt um die o. g. Änderung, uneingeschränkt fort. § 2 Inkrafttreten und Geltungsdauer Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amts- blatt der Stadt Münster in Kraft. Entsprechend den Regelungen des § 6 der Verordnung endet die Verordnung am 11. Mai 2021.
Anlage 3 - Erl. Naturdenmalver.
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Anlage .3 zur Vorlage Nr. 205/2006 E r l ä u t e r u n g e n zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster vom 3. April 2001 1. Begründung Die „Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusa m- menhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der S tadt Münster vom 03.04.2001 “ (Naturdenkmalverordnung) wurde nach § 42 a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Landschaftsgesetz (LG) erlassen. Aus den folgenden Gründen ist die 2. Änderung der Naturdenkmalverordnung im Einzelnen erfo r- derlich: Auf Grund entsprech ender Anträge der Fraktionen, das Projekt Tiefgarage Ludgeriplatz nicht we i- ter zu verfolgen, hat der Rat am 16.03.2005 das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 eingeleitet. Dabei sollen in einem p arallelen Verfahren die Änderung der Naturdenkmalver- ordnung erfolgen und die 2004 aus der Verordnung entlassenen drei Bäume im zentralen Bereich des Kreisverkehrs , deren Schutzwürdigkeit unverändert besteht, wieder als Naturdenkmale festg e- setzt werden. 2. Weiteres Verfahren Nach entsprechender Bekan ntmachung des Offenlegungsbeschlusses können w ährend der öffent- lichen Auslegung d es Entwurfs der 2. Änderung der Naturdenkmalverordnung nach § 42 c Abs. 1 LG innerhalb eines Monats Bedenken und Anregungen vorgetragen werden. Der Satzungsbeschluss zur 2. Ä nderung der N aturdenkmalverordnung soll vom Rat der Stadt Münster gleichzeitig mit dem Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst we r- den. Mit der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster wird die „Ordnungsbe- hördliche Verordnung zur 2. Änderung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Münster“ vom 3. April 2001 “ rechtskräftig. 3. Übersichtsplan Neu aufzunehmendes Naturdenkmal Nr. 104 (3 Bäume) Linde Stieleiche Amerik. Roteiche
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludgeriplatz 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0205/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37