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1288/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bergisch Gladbacher Straße (Az.: 02-1600-41/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 16.09.2019, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Eingabe.doc

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2314 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1288/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bergisch Gladbacher Straße (Az.: 02-1600-41/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe, lehnt aber ein LKW Durchfahrver-
bot auf der Bergisch Gladbacher Str. ab. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019

2 
Begründung: 
Die Petentin macht einige Vorschläge zu Änderung der Verkehrsführung (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die in den Wohnstraßen von Holweide in den letzten Jahren eingerichteten Maßnahmen, wie Tempo-
30-Zonen, Einbahnstraßen oder Sperrungen wurden mit dem verkehrspolitischen Ziel der flächenhaf-
ten Verkehrsberuhigung in den Kölner Wohngebieten vorgenommen. Dabei handelt es sich vor allem 
um die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und Entlastung der Wohnquartiere vom nicht not-
wendigen Kfz-Verkehr durch die Bündelung der übergeordneten Verkehre auf dem Vorbehaltsnetz. 
Der Rückbau dieser Maßnahmen würde unter anderem zur unerwünschten Erhöhung des Verkehrs-
aufkommens in den Wohnstraßen und Wohnwegen führen, damit dem Sinn und Zweck der Verkehrs-
beruhigung widersprechen und infolgedessen fachlich und verkehrspolitisch nicht vertretbar sein. 
Ein LKW-Fahrverbot auf der Bergisch Gladbacher Straße ist aus verkehrlichen Gründen nicht zu ver-
treten. Eine Sperrung steht im Widerspruch zum LKW-Führungskonzept. 
In der Zeit vom 08.02.2019- 14.02.2019 wurde in Höhe der Bergisch Gladbacher Str. 1139 eine Sei-
tenradarmessung durchgeführt. Die hierbei ermittelten V85 (V85 ist ein Richtwert zur Beurteilung des 
Geschwindigkeitsverhaltens und bedeutet die Geschwindigkeit, die von 85 % der beobachteten Kraft-
fahrenden nicht überschritten wird) und Verstoßwerte (15,1 % bzw. 16,8 %) lassen keine Notwendig-
keit zum Errichten von stationären Messanlagen erkennen. In der Paffrather Straße lagen die Ver-
stoßwerte bei rund 70 %, so dass hier die Notwendigkeit einer dauerhaften Messeinrichtung bestand. 
Die Bergisch Gladbacher Straße wird im benannten Bereich regelmäßig mobil bzw. mit der semistati-
onären Anlage gemessen. 
 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage Eingabe.doc

3964 Zeichen

Von:]  
G esendet: Donnerstag, 31. Januar 2019 09:30  
An: Betreff: Bergisch Gladbacher Str. Dellbrück/Tempolimit 30  
 
Sehr geehrte Frau , 
netterweise habe ich Ihre Adresse von Frau xxx  bekommen, da ich 
mit meinem Problem bei ihr nicht an der „richtigen Stelle“ war.  
Als Anwohner der Bergisch Gladbacher Str. wohne ich seit 1986 
dort.  Ich bin sehr froh darüber , dass nun   endlich das Tempo 30 
KM/h eingeführt wurde. Leider  ist es so , dass sich kaum  an dieses 
Tempo gehalten wird. Ich dachte , dass ich nun einmal endlich besser 
aus meiner Ausfahrt heraus oder wieder rein komme oder aber nicht 
10 Minuten an der Straße  stehen muss, um auf die andere Seite zu 
kommen , da dies bei 30 gut mögl ich ist , aber leider weit gefehlt. An 
dieses Tempo wird sich wirklich überhaupt nicht gehalten. Die 
Autofahrer und  vor allem LKW s, die wir leider immer noch nicht von 
unserer Straße weg  bekommen, da es keine Lösung hierfür gibt 
,fahren nach wie vor ein fach nur schnell, da Ihnen ja auch  nur auf 
Grund von Schildern die aufgestellt sind, nichts  passiert. Ab und zu 
stehen für 2 Tage mobile Messanlagen dort ,dann halten sich 
einige  in diesem Bereich daran, wo diese aufgestellt sind. Meist sind 
die Autofahrer ja schon vorab gewarnt. Sie müssen es einfach so 
sehen, dass früher mit dem Limit  50 kmh..  70 kmh gefahren wurde, 
heute mit 30 kmh fahren alle 50 kmh. Diese Straße verleitet  durch 
ihre geradlinige Streckenführung dazu. Fahren Sie als Anwohner die 
30 ziehen Sie eine teils  hupende oder auch „vogelzeigende Schlange“ 
hinter sich her, das habe ich schon mehrmals erlebt.  
Es wird sicher nie eine optimale Lösung für diese Straß geben, solang 
der Verkehr derart stark darüber geführt wird. Ich denke, dass ga nz 
andere Maßnahmen erforderlich wären, die sicher nicht einfach 
umsetzbar sind. Für uns wäre es eine große Entlastung, wenn LKW s 
nicht mehr fahren dürften. Überall wird für saubere Luft gekämpft , 
kommen Sie um  die 16.00 U bis 18.00hr Zeit bei uns vorbe i und 
schauen Sie sich an, wie sich der Verkehr vor den Häusern staut  an 
vielen Tagen, da kann man kein Fenster mehr öffnen. Des Weiteren 
sind viele Häuser denkmalgeschützt auch Unseres, wir haben es vor 
einiger Zeit für viel Geld anstreichen lassen, es i st in null Komma 
nichts wieder verrußt durch die   vielen Abgase. Insgesamt müsste

sich die Verkehrsführung einfach  einmal ändern, meine Vorschläge 
die ich schon an verschiedenen Stellen geäußert habe, gehen dahin, 
dass man beispielsweise einige Einbahnstr aßen in Holweide öffnet. 
Dies würde zu einer Entzerrung unserer Straße führen, da man dann 
Schleichwege fahren könnte , wie beispielsweise die Siedlung 
Florentine Eichler Str., Im Tierkamp usw.  Dies würde 
meines  Erachtens dazu beitragen, dass es viel wen iger Stau auf der 
Berg. Gl. gäbe. Ich weiß, dass das nicht einfach so zu regeln ist,  aber 
immerhin fahre ich seit 1986 viele Wege zur meiner Arbeit und dies 
sind dann Erfahrungswerte die man sammelt .Schließlich waren diese 
genannten Straßen schon einmal  geöffnet .  
Ich frage nun an, ob man denn zumindest was das Tempo 30 kmh 
betrifft ,eine stationäre Meßtelle geplant ist für unsere Straße, damit 
die Autofahrer einfach einmal gestoppt werden. Die Paffrather 
Straße hat eine Meßstelle bekommen ,zuvor sogar eine Verkehrsinsel 
, quasi ist diese doppelt bestückt, was ich als unnötig empfinde und 
es auch wohl ist.  Ich habe von Frau Zimmermann erfahren , das sich 
dies u.a. nach einer  Unfallhäufigkeit richtet, ich finde allerdings , dass 
man es nicht so weit kom men lassen muss,  ich habe meine 
Nachbarin damals durch einen Verkehrsunfall   genau vor der Tür 
verloren, sie war als Fußgängerin morgens unterwegs und wurde von 
einem Raser erfasst. ( und dies ist nicht der Einzige Fall)In diesem 
Sinne bitte ich, mein Anl iegen Ernst zu nehmen. Über Eine 
Stellungnahme  Ihrerseits würde ich mich freuen und verbleibe  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1288/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.07.2019
Erstellt
08.04.2019 11:22