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0019/2022

Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringlichkeit (AN 2329): "Erhaltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8“

Beschlussvorlage Ausschuss 14.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 19.05.2022, TOP 4.2.1

Anlage 3_Auszug BV Porz 04.11.2021 TOP 8.18 (AN-2329-2021)

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Ansehen

Anlage_1_Oeffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 4_Auszug BV Porz vom 07.04.2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2_AN_2329_2021_Dringlichkeitsantrag_CDU_und_Gruene_Erhalt_der_Trauerweide_Muehlenstrasse

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3_Auszug BV Porz 04.11.2021 TOP 8.18 (AN-2329-2021)

627 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 05.11.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 04.11.2021 
öffentlich 
8.18 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bü ndnis 90/Die Grünen 
"Erhaltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8“ 
AN/2329/2021 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt einer Genehmigung zum Fällen der Trauweide 
nicht zuzustimmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig - bei Enthaltung der Stimme von Frau Bastian (FDP) – zugestimmt .

Anlage_1_Oeffentlichkeitsbeteiligung

1874 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Gesetzliche Grundlage ist die 
Baumschutzsatzung der Stadt Köln. 
Wegen des baurechtlichen Vorrangs nach 
§ 6 Abs. 2 lit. ist die Genehmigung 
zwingend zu erteilen, wenn eine nach den 
baurechtlichen Vorschriften 
genehmigungspflichtige, zulässige 
Nutzung sonst nicht oder nur unter 
wesentlichen Beschränkungen verwirklicht 
werden kann. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches B latt bei.

Anlage 4_Auszug BV Porz vom 07.04.2022

1392 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 08.04.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 07.04.2022 
öffentlich 
7.4 Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringl ichkeit (AN 2329): "Er- 
haltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8“ 
0019/2022 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0784/2022:  
 
Die Bezirksvertretung Porz hebt ihren Dringlichkeitsbeschluss vom 04.11.2021 zum 
Erhalt einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8 auf. 
Stattdessen stimmt sie der Erteilung der Fällgenehmigung zu, wenn der Bauherr 
entsprechend § 8 der Baumschutzsatzung zu einer entsprechenden Ersatzpflanzung 
möglichst auf dem Gelände des Lukasquartiers oder in der Nähe verpflichtet wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.  
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussfassung 0 019/2022: 
 
Die Bezirksvertretung Porz hebt ihren Dringlichkeitsbeschluss vom 04.11.2021 
zum Erhalt einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8 auf. 
Stattdessen stimmt sie der Erteilung der Fällgenehmigung zu, wenn der Bau- 
herr entsprechend § 8 der Baumschutzsatzung zu einer entsprechenden Er- 
satzpflanzung möglichst auf dem Gelände des Lukasquartiers oder in der Nähe 
verpflichtet wird. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

888 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0019/2022
Stand: 04.08.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringlichkeit (AN 2329): "Erhaltung einer 
Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8„ 
Geänderter Beschluss:  
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stimmt der Erteilung der Fällgenehmigung 
zu, wenn der Bauherr entsprechend § 8 der Baumschutzsatzung zu einer entspre-
chenden Ersatzpflanzung möglichst auf dem Gelände des Lukasquartiers oder in der 
Nähe verpflichtet wird. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Genehmigung zur Fällung von 2 Birken und einer Trauerweide wurde am 
12.04.2022 unter der Auflage von 8 Ersatzpflanzungen mit dem AKz. 
571/3/7/2021_1003 erteilt. 
 
Nächste Schritte: 
-/- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.

Anlage 2_AN_2329_2021_Dringlichkeitsantrag_CDU_und_Gruene_Erhalt_der_Trauerweide_Muehlenstrasse

2161 Zeichen

       

   





	

 

	

		  
		     
		 
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Beschlussvorlage Ausschuss

3263 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0019/2022 
Freigabedatum 
 14.03.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringlichkeit (AN 2329): "Erhaltung einer 
Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8„ 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt, dem Wunsch der Bezirksvertretung Porz zum 
Erhalt der Trauerweide nicht zu entsprechen und beauftragt die Verwaltung die beantragte Fällge-
nehmigung zu erteilen. 
 
Alternative: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt, dem Votum der Bezirksvertretung Porz zum Er-
halt der Trauerweide zu folgen und den Antrag zur Fällung der Trauerweide abzulehnen 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Problemstellung/Begründung: 
Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt ein Antrag zur Fällung von insgesamt drei durch die 
Baumschutzsatzung geschützten Bäumen in der Mühlenstr. 6-8 in Köln-Porz vor, darunter zwei Bir-
ken mit Stammumfängen von 120 und 180 cm sowie eine Trauerweide mit einem Stammumfang von 
330 cm. Der Antrag ist begründet mit einem baugenehmigungspflichtigen Vorhaben. Der Vorhaben-
träger plant die Errichtung von Wohnhäusern, einer Kindertageseinrichtung sowie einer Tiefgarage.  
 
Die Trauerweide steht im Baukörper der geplanten Tiefgarage. Mit dem Bau der Tiefgarage erfüllt der 
Vorhabenträger die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis. Eine Umplanung 
nach § 8 Baumschutzsatzung (BSchS) im Hinblick auf den Erhalt der Trauerweide ist aufgrund der 
Grundstücksgröße nicht möglich. Der Stellplatznachweis ist auf andere Art nicht zu erbringen. 
 
Am 15.10.2021 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über ihre Absicht informiert, die Bäume 
wegen § 6 Abs. 2 b BSchS (baurechtlicher Vorrang) unter der Auflage, 8 Bäume mit einem Stamm-
umfang von 18 - 20 cm als Ersatz zu pflanzen bzw. eine Ausgleichszahlung zu leisten, zur Fällung zu 
erlauben. In Bezug auf die Trauerweide haben die Fraktionen Bündnis 90/die Grünen und die CDU-
Fraktion Bedenken erhoben, die auch durch einen Ortstermin unter Teilnahme der Bezirksbürger-
meisterin und Vertreter*innen der o.g. Fraktionen sowie der Verwaltung nicht ausgeräumt wurden. In 
der Sitzung am 04.11.2020 hat die Bezirksvertretung beschlossen, der Fällung dieses Baumes nicht 
zuzustimmen. 
 
Das Gesamtvorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn die Bäume sowie ein Straßenbaum 
gefällt werden dürfen. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 6 Abs. 2 b Baumschutz-
satzung baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. 
 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Ungeachtet einer Kompensation mit Ersatzpflanzungen entsteht durch die Fällung von Bäumen in 
Bezug auf ihre vielfältigen Funktionen, z.B. für den Klimaschutz, zunächst ein Defizit, das erst mittel-
fristig ausgeglichen ist und schließlich zu einer positiven Bilanz führt.

Beratungsverlauf (2)

07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mühlenstraße 6

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Details

Aktenzeichen
0019/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.03.2022
Erstellt
04.01.2022 10:21