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Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringlichkeit (AN 2329): "Erhaltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8“

Beschlussvorlage Ausschuss 0019/2022 vom 14.03.2022

Stand: Am 19.05.2022 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3_Auszug BV Porz 04.11.2021 TOP 8.18 (AN-2329-2021)

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 05.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 04.11.2021 öffentlich 8.18 Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU und Bü ndnis 90/Die Grünen "Erhaltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8“ AN/2329/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt einer Genehmigung zum Fällen der Trauweide nicht zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - bei Enthaltung der Stimme von Frau Bastian (FDP) – zugestimmt .
  • Anlage_1_Oeffentlichkeitsbeteiligung

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    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Gesetzliche Grundlage ist die Baumschutzsatzung der Stadt Köln. Wegen des baurechtlichen Vorrangs nach § 6 Abs. 2 lit. ist die Genehmigung zwingend zu erteilen, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtige, zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches B latt bei.
  • Anlage 4_Auszug BV Porz vom 07.04.2022

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 08.04.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.04.2022 öffentlich 7.4 Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringl ichkeit (AN 2329): "Er- haltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8“ 0019/2022 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0784/2022: Die Bezirksvertretung Porz hebt ihren Dringlichkeitsbeschluss vom 04.11.2021 zum Erhalt einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8 auf. Stattdessen stimmt sie der Erteilung der Fällgenehmigung zu, wenn der Bauherr entsprechend § 8 der Baumschutzsatzung zu einer entsprechenden Ersatzpflanzung möglichst auf dem Gelände des Lukasquartiers oder in der Nähe verpflichtet wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die geänderte Beschlussfassung 0 019/2022: Die Bezirksvertretung Porz hebt ihren Dringlichkeitsbeschluss vom 04.11.2021 zum Erhalt einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8 auf. Stattdessen stimmt sie der Erteilung der Fällgenehmigung zu, wenn der Bau- herr entsprechend § 8 der Baumschutzsatzung zu einer entsprechenden Er- satzpflanzung möglichst auf dem Gelände des Lukasquartiers oder in der Nähe verpflichtet wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 0019/2022 Stand: 04.08.2023 Sachstandsbericht Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringlichkeit (AN 2329): "Erhaltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8„ Geänderter Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stimmt der Erteilung der Fällgenehmigung zu, wenn der Bauherr entsprechend § 8 der Baumschutzsatzung zu einer entspre- chenden Ersatzpflanzung möglichst auf dem Gelände des Lukasquartiers oder in der Nähe verpflichtet wird. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Genehmigung zur Fällung von 2 Birken und einer Trauerweide wurde am 12.04.2022 unter der Auflage von 8 Ersatzpflanzungen mit dem AKz. 571/3/7/2021_1003 erteilt. Nächste Schritte: -/- Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.
  • Anlage 2_AN_2329_2021_Dringlichkeitsantrag_CDU_und_Gruene_Erhalt_der_Trauerweide_Muehlenstrasse

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0019/2022 Freigabedatum 14.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Porz per Dringlichkeit (AN 2329): "Erhaltung einer Trauerweide in der Mühlenstraße 6-8„ Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt, dem Wunsch der Bezirksvertretung Porz zum Erhalt der Trauerweide nicht zu entsprechen und beauftragt die Verwaltung die beantragte Fällge- nehmigung zu erteilen. Alternative: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt, dem Votum der Bezirksvertretung Porz zum Er- halt der Trauerweide zu folgen und den Antrag zur Fällung der Trauerweide abzulehnen Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Problemstellung/Begründung: Dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt liegt ein Antrag zur Fällung von insgesamt drei durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäumen in der Mühlenstr. 6-8 in Köln-Porz vor, darunter zwei Bir- ken mit Stammumfängen von 120 und 180 cm sowie eine Trauerweide mit einem Stammumfang von 330 cm. Der Antrag ist begründet mit einem baugenehmigungspflichtigen Vorhaben. Der Vorhaben- träger plant die Errichtung von Wohnhäusern, einer Kindertageseinrichtung sowie einer Tiefgarage. Die Trauerweide steht im Baukörper der geplanten Tiefgarage. Mit dem Bau der Tiefgarage erfüllt der Vorhabenträger die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis. Eine Umplanung nach § 8 Baumschutzsatzung (BSchS) im Hinblick auf den Erhalt der Trauerweide ist aufgrund der Grundstücksgröße nicht möglich. Der Stellplatznachweis ist auf andere Art nicht zu erbringen. Am 15.10.2021 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über ihre Absicht informiert, die Bäume wegen § 6 Abs. 2 b BSchS (baurechtlicher Vorrang) unter der Auflage, 8 Bäume mit einem Stamm- umfang von 18 - 20 cm als Ersatz zu pflanzen bzw. eine Ausgleichszahlung zu leisten, zur Fällung zu erlauben. In Bezug auf die Trauerweide haben die Fraktionen Bündnis 90/die Grünen und die CDU- Fraktion Bedenken erhoben, die auch durch einen Ortstermin unter Teilnahme der Bezirksbürger- meisterin und Vertreter*innen der o.g. Fraktionen sowie der Verwaltung nicht ausgeräumt wurden. In der Sitzung am 04.11.2020 hat die Bezirksvertretung beschlossen, der Fällung dieses Baumes nicht zuzustimmen. Das Gesamtvorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig, wenn die Bäume sowie ein Straßenbaum gefällt werden dürfen. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 6 Abs. 2 b Baumschutz- satzung baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ungeachtet einer Kompensation mit Ersatzpflanzungen entsteht durch die Fällung von Bäumen in Bezug auf ihre vielfältigen Funktionen, z.B. für den Klimaschutz, zunächst ein Defizit, das erst mittel- fristig ausgeglichen ist und schließlich zu einer positiven Bilanz führt.

Beratungsverlauf

  1. 07.04.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.4, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 19.05.2022 zuletzt

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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