3087/2019
Modellvorhaben zur Förderung des Fahrradparkens auf Privatgrundstücken im ExWoSt-Projektgebiet Altstadt-Süd
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3087/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.10.2019 Modellvorhaben zur Förderung des Fahrradparkens auf Privatgrundstücken im ExWoSt- Projektgebiet Altstadt-Süd Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist derzeit an einem vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geförderten Modellvorhaben beteiligt. Es handelt sich um ein experimentelles Wohnungs- und Städtebauvorhaben (ExWoSt), bei dem schwerpunktmäßig der Fuß- und Radverkehr im Projektgebiet Altstadt-Süd gefördert werden soll. In der Mitteilung 4068/2016 wurde die Politik in der Vergangenheit bereits über die Projektteilnahme informiert. Eine der im Bewilligungsbescheid enthaltenen Maßnahmen bezieht sich auf die Förderung des Fahr- radparkens auf Privatgrundstücken. Ziel des Förderprogramms ist es, attraktive und sichere Abstell- möglichkeiten zu schaffen, die Fahrradnutzung zu vereinfachen, Diebstählen vorzubeugen und Geh- wege für den Fußverkehr in ihrer gesamten Breite nutzbar zu machen. Das Programm ist auf das Modellquartier Altstadt-Süd beschränkt. Es richtet sich an Hauseigentümer, deren Bewohner/innen gerne Fahrrad fahren, aber keine oder nur unzureichende Möglichkeiten haben, ihr Fahrrad im Haus oder Hinterhof wohnortnah und sicher abzustellen. Förderfähig sind zum Beispiel Fahrradabstellmög- lichkeiten im Innenhof oder Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Kellerräumen (Schiebehilfen). Grundsätzlich sind verschiedene, individuell an die Wohnverhältnisse angepasste Maßnahmen förderfähig. Ein Förderprogramm mit detaillierten Angaben zum Verfahrensablauf und den Kriterien befindet sich im Anhang. Förderfähig sind 50 % der Investitionskosten und maximal bis zu 3.000 € der Investitionskosten. Die Finanzmittel stammen zu 100 % aus Fördermitteln des Bundes. Das Budget ist zunächst auf 30.000 € beschränkt, sodass etwa 10 Projekte mit 3.000 € gefördert werden können. Eine Aufstockung der Projektmittel ist denkbar, sofern bis zum Ende der Projektlauf- zeit noch Bundesmittel zur Verfügung stehen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach einer Interessensbekundung wird ein beauftragtes Bera- tungsbüro gemeinsam mit geeigneten Antragstellenden die Situation vor Ort prüfen und Möglichkeiten zur Verbesserung vorschlagen. Die Ergebnisse der Beratung dienen in der zweiten Stufe der Bean- tragung der Fördermittel. Detaillierte Informationen zum Projekt werden zeitnah unter nachfolgender Internetseite zur Verfü- gung gestellt: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/radfahren/ Anlage Förderprogramm
Anlage - Förderprogramm Radparken
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Anlage Modellvorhaben zur Förderung des Fahrradparkens auf Privatgrundstücken im ExWoSt-Projektgebiet Altstadt-Süd Förderprogramm „Privates Fahrradparken Altstadt-Süd“ Stand: 03.09.19 1. Ziele der Förderung/Zuwendungszweck Im Rahmen des Modellvorhabens „Aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ innerhalb des ExWoSt-Programms (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) fördert die Stadt Köln gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Fahrradparken auf Privatgrundstücken. Das Projekt ist räumlich auf die Altstadt-Süd beschränkt. Ziel ist es attraktive und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten am Wohnort zu schaffen. Damit sollen Widerstände bei der Fahrradnutzung reduziert, Kaufanreize für verkehrssichere und hochwertige Räder generiert, Diebstählen und Vandalismus vorgebeugt und nicht zuletzt Gehwege für den Fußverkehr in Ihrer gesamten Breite nutzbar gemacht werden. Mit dieser Maßnahme wird die Nutzung klimafreundlicher aktiver Mobilitätsformen gefördert. Neben einer Förderung hochwertiger Fahrradabstellanlagen sind auch Zuschüsse für kleinere bauliche Anpassungen wie zum Beispiel im Bereich der Zuwegung (u. a. Rampen, Führungsschienen, zusätzliche Tür, automatische Türöffner) möglich. 2. Gegenstand der Förderung Förderfähig sind Sach- und Arbeitskosten von Maßnahmen für ein hochwertiges und sicheres Angebot zum Fahrradparken: Fahrradabstellanlagen und deren Überdachung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Zuwegung (bspw. Rampen, Schienen, Türen usw.). Gefördert werden Maßnahmen, die Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem Privatgrundstück bzw. in Bauten des Förderobjektes erstmals schaffen, erweitern und/oder qualitativ verbessern. Für die Förderfähigkeit sind folgende Qualitätsanforderungen zu beachten: Es sind mindestens 4 Fahrradabstellplätze zu schaffen. Die Fahrradständer müssen eine sichere Abstellmöglichkeit gewährleisten. Dazu gehören: Anschließbarkeit des Fahrradrahmens. Nachfolgende Abstände sind zwischen den Befestigungselementen bzw. in Abhängigkeit des Fahrradabstellmodells zu gewährleisten, um einen einfachen und beschädigungsfreien Zugang sicher zu stellen: o bei Rahmenhalter mindestens 1 m, o bei Gabelhalter mindestens 0,7 m bei Hoch-/Tiefstellung mindesten 0,5 m sowie o eine ausreichende Rangierfläche davor (1,8 m Tiefe, bei Schräganordnung 1,5 m). Bei Hängesystemen ist die Ausstattung mit einer Hebehilfe (bspw. Gasdruckfeder) nötig. Reine Vorderradhalter oder –klemmen, sogenannte „Felgenkiller“ der verschiedensten Ausführungen, sind nicht zulässig. Beim Zugang zu der Fahrradabstellanlage ist zu beachten, dass eine Durchgangsbreite von mindestens 1 m zu gewährleisten ist, diese stufenfrei zugänglich ist, andernfalls sind Maßnahmen zur Optimierung zu ergreifen, wie z. B. Schienen/Rampen (ebenfalls förderfähig), die Zuwegung ohne Einschränkungen möglich ist. Einschränkungen sind bspw.: o verwinkelte Kellerräume die mit dem Fahrrad nicht erreicht werden können, o Deckenhöhen (<2 m), o steile oder verwinkelte Treppen. Ferner sollte möglichst berücksichtigt werden, dass die Fahrradabstellanlage - wettergeschützt ist, - Angebote für Sonderformen, wie Lastenräder oder Fahrradanhänger, aufweist und - nicht öffentlich zugänglich ist (hinter Haus-/Hoftür oder verschließbare Anlage in frei zugänglichen Bereichen). In Einzelfällen können baubedingte Abweichungen von den Anforderungen oder Sondermaßnahmen in Abstimmung mit dem Fördergeber bewilligt werden. 3. Antragsberechtigung und Antragstellung 3.1 Antragsberechtigung Im Rahmen dieses Förderprogramms sind antragsberechtigt: Eigentümerinnen und Eigentümer (natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes) von Wohngebäuden, die innerhalb des Projektgebietes Altstadt-Süd liegen. Ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen, einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich Wohnraum im Projektgebiet befindet. Förderfähig sind nur Vorhaben im Bestand, die von allen Bewohnerinnen und Bewohnern eines Gebäudes genutzt werden können. Neubauvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. 3.2 Antragstellende Das Einverständnis der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend deren Regeln für die Durchführung der beantragten Maßnahme, ist erforderlich, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümerin bzw. Eigentümer des Gebäudes ist wie z. B. bei Wohnungseigentumsverwaltungen/Hausverwaltungen. 3.3 Antragstellung Der Ablauf der Antragstellung ist zweistufig. 1. Stufe (Interessensbekundung und Beratung) Zuerst bekunden Antragstellende ihr Interesse an der Förderung von Fahrradabstellanlagen beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung unter Angabe des Betreffs „Privates Fahrradparken Altstadt-Süd“ per Mail an: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de oder, falls kein Internetanschluss vorhanden ist, alternativ per Post an folgende Anschrift: Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Verkehrsplanung - Team Fahrradbeauftragter - Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Zwingend notwendige Angaben sind: Anschrift des Objektes, Anzahl der Wohneinheiten, derzeitige Fahrradabstellsituation (ggf. mit Foto), angestrebte Anzahl von Fahrradstellplätzen, mögliche Lage (bspw. Hof/Garten, Vorgarten, Keller) sowie Zuwegung (bspw. ohne/mit Treppen, durch Hausflur oder direkter Zugang zur Hoffläche). Nach Prüfung einer grundsätzlichen Förderfähigkeit erhalten Antragstellende ein Schreiben, mit dem eine kostenlose Beratung zugesagt wird. Im Anschluss wird ein beauftragter Berater gemeinsam mit dem Antragstellenden die Situation vor Ort anschauen und geeignete Möglichkeiten aufzeigen, die ein adäquates Fahrradabstellangebot ermöglichen. 2. Stufe (Antrag auf Förderung) Auf Basis der Empfehlungen des Beratenden reichen Antragstellende innerhalb von drei Monaten nach erfolgter Beratung ihren Förderantrag ein. Die Vorortberatung ist zwingende Voraussetzung für die Antragstellung. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Eine vom Berater unterschriebene Bescheinigung über die durchgeführte Vor-Ort- Beratung, Maßnahmenbeschreibung, Projektskizze, Kostenvoranschläge/ -aufstellung. Nach Ablauf der drei Monate oder bei unvollständigen Anträgen, die nach entsprechender Aufforderung durch die Stadt Köln nicht innerhalb von zwei Wochen vollständig vorliegen, erlischt der Anspruch auf Förderung. Nach Prüfung der Förderfähigkeit des vollständigen Antrages, wozu die Beachtung der Vorgaben in Ziffer 2., 3.1 und 3.2 sowie die Empfehlungen aus der Beratung gehören, erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bei einem positiven Ergebnis eine Förderzusage. Im Ablehnungsfall wird ein Ablehnungsbescheid ausgestellt. Die Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Förderzusage in Auftrag gegeben werden. Der Antragssteller muss die Maßnahme vorfinanzieren, die Bewilligung und Vergütung der Fördersumme erfolgt anhand der endgültigen Rechnungen. Maßnahmen, die bereits vorher in Auftrag gegeben wurden, werden nicht gefördert. 4. Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt zum einen in Form einer kostenlosen Fachberatung und zum anderen als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt. Dabei sind grundsätzlich Nettobeträge anzusetzen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der Erstellungs- und Materialkosten und ist auf maximal 3.000 Euro je Maßnahme begrenzt. 5. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 30.000 Euro noch nicht aufgebraucht wurden. Nach Eingang eines Antrages erfolgt eine Qualitäts- und Plausibilitätsprüfung der eingereichten Maßnahme anhand der in Ziffer 2. und 3. genannten Voraussetzungen. Die Bearbeitung der in 3.3 beschriebenen Abläufe hinsichtlich der Interessensbekundungen und Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Bei Anträgen, die per E-Mail eingesendet werden, ist das Eingangsdatum maßgeblich, bei postalischer Zusendung der Posteingangsstempel. Sollte die Anzahl der förderberechtigten Anträge die Fördersumme überschreiten, wird für den Tag, an dem die Fördermenge überschritten wird, zwischen allen an diesem Tag eingegangen Anträgen, per Los über die Teilnahme entschieden. Die nicht berücksichtigten Anträge werden auf eine Nachrückliste gesetzt. 6. Verbot der Doppelförderung Die Gewährung von Zuwendungen nach diesem Förderprogramm ist subsidiär. Sofern für die geförderte Maßnahme eine anderweitige Förderung durch einen anderen Zuwendungsgeber erfolgt, wird eine Zuwendung nach diesem Förderprogramm hierfür nicht gewährt. Die Zuwendung nach diesem Programm darf nicht als Eigenanteil im Rahmen einer anderen Förderung eingesetzt werden. 7. Bewilligung der Förderung Die Bewilligung der Förderung erfolgt nur, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt und noch Fördermittel vorhanden sind. Die Förderhöhe richtet sich nach der endgültigen Rechnung. Die Fördermittel können für verschiedene Vorhabenarten gewährt werden. Die endgültige Bewilligung und Festsetzung der Fördersumme erfolgt auf Grundlage der Bedingungen in Ziffer 8. Die Bewilligung erlischt, wenn die geförderte Maßnahme nicht bis spätestens zum 30.09.2020 abgeschlossen ist und/oder die Zahlungsbelege nicht bis zum 15.10.2020 vorliegen. 8. Auszahlung der Fördermittel Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Umsetzung der bewilligten Maßnahme. Voraussetzung für die Auszahlung des Förderbetrags ist das Vorliegen der endgültigen Rechnungen nach Ziffer 7. dieses Förderprogramms, der eingetretenen Rechtskraft sowie anhand des unter Ziffer 9. beschriebenen Verwendungsnachweises. Der/die Zahlungsbeleg/e muss /müssen: auf den Antragstellenden/das geförderte Objekt ausgestellt sein und dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden. 9. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis erfolgt nach Abschluss der geförderten Maßnahme mit Zahlungsbelegen und Fotos. Für eine Dauer von 5 Jahren kann die Stadt Köln einen Verwendungsnachweis von der Fördernehmerin/dem Fördernehmer anfordern. 10. Nutzungspflicht der Fördernehmerin/des Fördernehmers Im Falle einer Förderung verpflichtet sich die Fördernehmerin/der Fördernehmer gegenüber der Stadt Köln, die geförderte Maßnahme über einen Zeitraum von 5 Jahren im Bestand zu halten und mitzuteilen, wenn die geförderte Maßnahme verändert, abgebaut oder außer Betrieb gesetzt wird. 11. Monitoring Es ist beabsichtigt, eine Evaluation des Förderprogramms, bspw. durch einen Fragebogen oder Interview der Fördernehmerin/des Fördernehmers, vorzunehmen. Mit der Annahme der Förderung willigt die Fördernehmerin/der Fördernehmer in die Teilnahme ein. 12. Rückforderung der Fördermittel Die Stadt Köln behält sich innerhalb des unter Ziffer 10 dieses Förderprogramms genannten Zeitraums vor, den Zuschuss zurückzufordern, wenn die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, die unter Ziffer 10. dieses Förderprogramms genannte Nutzungsverpflichtung nicht erfüllt wurde, gegen sonstige Verpflichtungen bzw. Auflagen/Vorgaben des Bewilligungsbescheids verstoßen wurde. 13. Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt am 12.09.2019 mit der Bekanntgabe in der Bezirksvertretung Innenstadt in Kraft und endet zum 15.10.2020.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Willy-Brandt-Platz 2
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Details
- Aktenzeichen
- 3087/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.09.2019
- Erstellt
- 03.09.2019 16:23