V/0361/2016
Gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster
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Berichtsvorlage
16775 Zeichen
V/0361/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten
Betrifft
Gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster
Beratungsfolge
01.06.2016 Integrationsrat Bericht
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1. Einleitung
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung (ASSGVAf) am 20.01.2016 wurde die Jahresplanung des Ausschusses auf An-
regung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL um das Thema „Gesundheitliche Versorgung
von Menschen ohne Papiere“ ergänzt. Die Verwaltung kommt dem Auftrag mit diesem Bericht
nach. Der Bericht umfasst auf Anregung der von der Kommunalen Gesundheitskonferenz einge-
richteten Projektgruppe „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Men-
schen ohne Papiere“ nicht nur die Personengruppe „Menschen ohne Papiere“, sondern bezieht
sich vielmehr auf die Personengruppe „Menschen ohne Krankenversicherungsschutz“. Dazu ge-
hören insbesondere
Drittstaatsangehörige, die keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzen und deren Abschie-
bung nicht ausgesetzt ist („Menschen ohne Papiere/ Illegale“).
Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen sowie
Personen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland
kommen und über keinen bzw. einen ungeklärten Krankenversicherungsschutz verfügen.
Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Krankenversicherungsschutz.
Für alle drei Personengruppen stellt sich der Zugang zur Gesundheitsversorgung als ein großes
Problem dar, das je nach Zielgruppe verschiedene Ursachen hat.
Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus ist es in der Praxis sehr schwierig, Gesund-
heitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Theoretisch besteht zwar ein Anspruch auf (Notfall-)
Versorgung sowie auf Kostenübernahme nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG). Nach § 87 Abs. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration
von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) unterliegen die Sozialämter
allerdings der behördlichen Übermittlungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde, wodurch
Menschen ohne Papiere aus Angst vor Abschiebung von der Inanspruchnahme der Gesundheits-
leistungen abgehalten werden. Die Klarstellungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der
Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz vom 18. September 2009 zum „verlängerten Geheim-
Vorlagen-Nr.:
V/0361/2016
Auskunft erteilt:
Herr Dr. Schulze Kalthoff
Ruf:
492-5300
E-Mail:
SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de
Datum:
17.05.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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nisschutz“ sollen jedoch die durchgängige Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht bis in öffent-
liche Stellen hinein gewährleisten. Aus Sicht der Bundesärztekammer ist allerdings nicht ab-
schließend geklärt, ob der in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz aner-
kannte „verlängerte Geheimnisschutz“ im Verhältnis zu dem in § 11 Abs. 3 Asylbewerberleis-
tungsgesetz vorgesehenen Datenabgleich mit der Ausländerbehörde vorrangig ist. Daher werden
Krankenbehandlungen oft nicht in Anspruch genommen oder durch Einrichtungen der solidari-
schen Gesundheitsversorgung außerhalb des medizinischen Regelversorgungssystems durchge-
führt.
Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen sowie Per-
sonen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland kommen,
haben zwar meist einen theoretischen Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der „Sach-
leistungsaushilfe“ gem. der EU-Koordinierungsverordnung 883/2004 oder über die dem Grunde
nach bestehende Versicherungspflicht im deutschen Krankenversicherungssystem. In der Praxis
ist dieser Anspruch insbesondere bei nichterwerbstätigen Unionsbürgerinnen und -bürgern je-
doch oft nur schwer durchsetzbar.
Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Krankenversicherungsschutz besteht An-
spruch auf Notfallhilfe gemäß § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe.
Zunächst gilt jedoch aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland, dass die zuletzt zuständi-
ge Krankenversicherung zuständig ist. Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch nur, wenn die Kran-
kenkassenbeiträge bezahlt wurden.
2. Rechtsanspruch auf angemessene gesundheitliche Versorgung
Eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall gehört zu den elementaren Menschenrechten.
Nach Artikel 1 des Grundgesetzes sind alle Menschen gleich und würdevoll zu behandeln. Dar-
über hinaus wird in Artikel 2 ausnahmslos allen Menschen „das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit“ zugesprochen. Somit steht grundsätzlich jedem Menschen, der in Deutschland
lebt, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus, ein Recht auf medizinische Versorgung zu. Auch
in Artikel 12 des UN-Sozialpakts, in der Europäischen Grundrechtscharta, der Europäischen So-
zialcharta des Europarats und der UN-Kinderrechtskonvention wird dieses Menschenrecht konk-
ret formuliert.
Im Leitbild Migration und Integration Münster ist als Leitziel festgehalten, dass die Stadt Münster
für alle Zugewanderten einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
erreichen und entsprechende Vorsorge-, Beratungs- und Betreuungsangebote im Gesundheits-
bereich ermöglichen will.
3. Gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in
Münster
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sind in Münster grundsätzlich nicht unversorgt.
Mehrere Organisationen und Einrichtungen und auch die Stadt Münster engagieren sich, um für
diese Menschen eine medizinische Notfallversorgung sicherzustellen und ihnen möglichst schnell
den Zugang zur medizinischen Regelversorgung zu ermöglichen.
3.1 Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) – Mobiler Dienst
Das Angebot der Mobilen Dienste der Bischof-Herrmann-Stiftung Münster richtet sich an Men-
schen in der Versorgungsregion Münster, die behandlungsbedürftig und wohnungslos sind und
nicht anderweitig medizinisch versorgt werden. Die Leistungen des Mobilen Dienstes umfassen
u. a. auch aufsuchende ärztliche und pflegerische Hilfen. Dienstags und donnerstags findet je-
weils eine sechs stündige Sprechstunde mit Honorararzt statt. Darüber hinaus ist eine Pflege-
fachkraft in Vollzeit tätig. Entwickelt hat sich dieses Angebot aus einem Modellprojekt des Landes
NRW. Die derzeitige Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes, der Kassenärztlichen Vereini-
gung, der Krankenkassen und der Stadt Münster. Die Bischof-Hermann-Stiftung setzt darüber
hinaus - gefördert durch den Europäischen Hilfsfonds - für die am stärksten benachteiligten Per-
sonen in Deutschland (EHAP) das Modellprojekt EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER um. Hierbei
werden den hilfesuchenden Menschen nachhaltig individuelle Wege aus prekären und krankma-
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chenden Lebenslagen hin zu einem eigenständigen, selbstbestimmten Leben aufgezeigt und
gemeinsam mit ihnen erarbeitet. Das Sicherstellen des Zugangs zu Gesundheitsdiensten ist ein
zentrales Ziel.
3.2 Malteserzentrum Münster – Malteser Migranten Medizin (MMM)
Die MMM bietet jeden Dienstag von 10.00 bis 14.00 Uhr eine ärztliche Sprechstunde für Men-
schen ohne Krankenversicherung und Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus an. In dieser
Beratungsstelle finden die genannten Zielgruppen einen Arzt oder eine Ärztin, der/ die die Erstun-
tersuchung und medizinische Basisversorgung bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder einer
Schwangerschaft übernimmt. Im Mittelpunkt der Malteser Sprechstunde stehen demzufolge die
Untersuchung und Beratung in medizinischen Fragen, die Notfallbehandlung bei Krankheit, die
Vermittlung an andere Fachärztinnen und -ärzte bei Notwendigkeit, Hilfen bei Schwangerschaft
und Geburt sowie die Vermittlung an Fach- und Beratungsstellen. Die Behandlung von Patientin-
nen und Patienten in der Sprechstunde findet unter Wahrung der Anonymität statt und ist grund-
sätzlich für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.
3.3 Allgemeine Beratungsangebote
Institutionen wie der Caritasverband für die Stadt Münster e.V., die Diakonie (Jugendmigrations-
dienst, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer) und die Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender e.V. bieten umfassende Beratungen an. Hierbei ist das Ziel der
Vermittlung ins Regelversorgungssystem elementarer Bestandteil.
3.4 Gesundheitshilfen und Beratungsangebote des städtischen Gesundheitsamtes
Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat einen Gesundheits-
wegweiser für Migrantinnen und Migranten erstellt (http://www.stadt-
muenster.de/gesundheit/index/gesundheitswegweiser-fuer-migrantinnen-und-migranten.html).
Dieser enthält Basisinformationen über das deutsche Gesundheitssystem und spezielle An-
sprechpartner in Münster. Die Druckexemplare sind zweisprachig, in Deutsch und zur Zeit jeweils
einer von 4 weiteren Sprachen (Arabisch, Englisch, Kurdisch, Persisch).
Eine Ärztin der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin bietet anonym und kostenlos den HIV-
Antikörpertest (frühestens 3 Monate nach dem letzten Infektionsrisiko) und Untersuchungen auf
andere sexuell übertragbare Erkrankungen bei medizinischer Notwendigkeit an.
Der Sozialpsychiatrische Dienst und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesund-
heitsamtes sind zuständig für die Hilfeplanung und Hilfevermittlung nach dem Gesetz über Hilfen
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). In Einzelfällen nehmen auch
Personen ohne Krankenversicherungsschutz die Beratungsangebote der beiden Dienste in An-
spruch.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst übernimmt in Einzelfällen die Behandlung von EU-
Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere vom Landfahrerplatz. Meist handelt es sich um die Be-
treuung von Säuglingen und schwangeren bzw. frisch entbundenen Frauen. Darüber hinaus ist
über den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst eine Kooperation mit einer Hausarztpraxis ent-
standen, die die Impfungen der Kinder vom Landfahrerplatz durchführt. In Einzelfällen wird auch
die zahnärztliche Basisversorgung bei Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherungs-
schutz im eigenen Behandlungsraum des Gesundheitsamtes gewährleistet.
3.5 Sozialamt
Das Sozialamt prüft im Einzelfall die Kostenübernahme z.B. bei Meldungen von Krankenhäusern.
Das Hauptziel ist immer die Vermittlung in eine Krankenversicherung und damit in das Regelver-
sorgungssystem.
3.6 Inanspruchnahme der Angebote
Die folgende Tabelle soll einen Eindruck vermitteln, wie viele Menschen ohne Krankenversiche-
rung in Münster die genannten Angebote in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass eine hohe
Dunkelziffer hinzuzurechnen ist. Darüber hinaus geben die Patientinnen und Patienten bei der
Datenerfassung über den Status „illegal“ nicht immer Auskunft. Wenn die Drittstaatsangehörigen
ohne Krankenversicherungsschutz, die keine Angaben zum Status „legal“/ „illegal“ gemacht ha-
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ben, als Illegale gewertet würden, wäre die Zahl der Illegalen vermutlich ca. dreimal so groß.
2015 (1. – 4. Quartal) Illegale EU-Bürger
ohne KV1
Deutsche
ohne KV
Haus der Wohnungslosenhilfe 10 300 1
Malteser Migranten Medizin 15 71 38
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. k. A.2 95 0
Gesundheitsamt (SPDi3, AIDS4/ STI-Beratung,
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 56 0
25 522 39
2016 (1. Quartal) Illegale EU-Bürger
ohne KV
Deutsche
ohne KV
Haus der Wohnungslosenhilfe 7 120 1
Malteser Migranten Medizin 4 26 11
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 3 17 0
Gesundheitsamt (SPDi, AIDS/ STI-Beratung,
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 21 1
14 184 13
Darüber hinaus leben in den Sommermonaten auf dem so genannten „Landfahrerplatz“ regelmä-
ßig rund 70 Unionsbürgerinnen und -bürger in Zelten oder Wohnwagen. Die bisherige Erfahrung
zeigt, dass davon fast niemand über einen geklärten Krankenversicherungsschutz verfügt. Bei
Bedarf fragen diese im HdW und anderen der oben genannten Einrichtungen gezielt nach Hilfen.
Wenn man von einer relativ konstanten Inanspruchnahme der Angebote über ein Jahr verteilt
ausgeht, wird deutlich, dass die Zahlen für das erste Quartal 2016 im Vergleich zu 2015 deutlich
angestiegen sind. Darüber hinaus zeigen die Zahlen, dass es sich bei den meisten Menschen
ohne Krankenversicherungsschutz um EU-Bürger handelt. Deutlich wird auch, dass trotz der
Krankenversicherungspflicht in Deutschland einige Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft
über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Insgesamt ist die Zahl der Deutschen ohne
Krankenversicherungsschutz seit Einführung der Krankenversicherungspflicht 2009 rückläufig.
Dennoch fallen aus unterschiedlichen Gründen immer noch einige durch das Netz.
4 Bewertung der gesundheitlichen Versorgung
In Münster sind nach Einschätzung aller Beteiligten bereits gute Angebotsstrukturen vorhanden,
die den Menschen ohne Krankenversicherungsschutz einen Zugang zur medizinischen Versor-
gung ermöglichen. Die Integration in das Regelsystem ist jedoch nicht immer ohne weiteres mög-
lich. Dafür gibt es je nach Personengruppe verschiedene Ursachen und es bedarf daher auch
unterschiedlicher Beratungs- und Handlungsansätze (Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status
bei Menschen ohne Papiere, Sicherstellung der Behandlung im Rahmen der Europäischen Kran-
kenversicherungskarte bei EU-Bürgern etc.). Dieses komplexe Themenfeld wird über die beste-
henden Angebote noch nicht vollständig abgedeckt, zumal es sich oftmals um langwierige Ar-
beitsprozesse handelt.
Darüber hinaus entstehen bei der medizinischen Versorgung der Menschen ohne Krankenversi-
cherungsschutz durch Einrichtungen der solidarischen Gesundheitsversorgung außerhalb des
Regelsystems Kosten, die nicht vollständig gedeckt werden können. Die Finanzierung wird über
1 ohne KV: ohne Krankenversicherungsschutz
2 k. A.: keine Angaben
3 SPDi: Sozialpsychiatrischer Dienst
4 Die AIDS-Beratung und der Test sind anonym und kostenfrei bzw. über Landesmittel finanziert. Der St a-
tus wird erst erfragt, wenn eine Therapie erforderlich ist.
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verschiedene Säulen getragen, wie Mitteln des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der
Krankenkassen und der Stadt Münster sowie privaten Spenden. Hinzuzurechnen ist hier auch
das ehrenamtliche Engagement der Ärzte. In der täglichen Arbeit der Organisationen zeigt sich
aber, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen. Darüber hinaus
bringt die Finanzierung über Spendengelder Unsicherheiten für die Planung mit sich.
Es ist daher festzuhalten, dass es in Münster noch Handlungsbedarf zur Verbesserung der Ver-
sorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gibt.
5 Weiteres Verfahren
Mit dem Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2014 ist die Verwaltung u.a. damit beauftragt worden,
gemeinsam mit Akteuren der Gesundheitshilfe und der Flüchtlingsarbeit ein Konzept zu entwi-
ckeln, mit dem die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Menschen
ohne Papiere verbessert werden kann. Dieser Auftrag ist von der Kommunalen Gesundheitskon-
ferenz aufgegriffen worden. Unter Federführung des städtischen Gesundheitsamtes entwickelt
eine Anfang des letzten Jahres konstituierte Projektgruppe derzeit Handlungsansätze zur Ver-
besserung der Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere. Neben
den durch den Ratsbeschluss vorgegebenen Zielgruppen wird auch die gesundheitliche Versor-
gung von Unionsbürgerinnen und -bürgern ohne geklärten Krankenversicherungsschutz von der
Projektgruppe in den Blick genommen.
Drei Akteure der Projektgruppe, die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchen-
der e.V., der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und das Gesundheitsamt haben einen
Antrag beim MGEPA für das Projekt „Klar für Gesundheit!“ gestellt. Zielgruppen des Projekts sind
in erster Linie Personen ohne Krankenversicherungsschutz sowie Flüchtlinge (hier: nach dem
AsylbLG leistungsberechtigte Personen). Im Mittelpunkt des Antrages steht die Einrichtung einer
Clearingstelle.
Die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen,
Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere“ werden am 6. Juli 2016 in die Kommunale Ge-
sundheitskonferenz und anschließend in die Sitzung des ASSGVAf am 14. September 2016 zur
Beratung eingebracht.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0361/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37