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V/0361/2016

Gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster

Vorlagen 09.05.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 15.06.2016, TOP 14

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

16775 Zeichen

V/0361/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2016 Integrationsrat Bericht 
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
 Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Einleitung 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung (ASSGVAf) am 20.01.2016 wurde die Jahresplanung des Ausschusses auf An-
regung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL um das Thema „Gesundheitliche Versorgung 
von Menschen ohne Papiere“ ergänzt. Die Verwaltung kommt dem Auftrag mit diesem Bericht 
nach. Der Bericht umfasst auf Anregung der von der Kommunalen Gesundheitskonferenz einge-
richteten Projektgruppe „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Men-
schen ohne Papiere“ nicht nur die Personengruppe „Menschen ohne Papiere“, sondern bezieht 
sich vielmehr auf die Personengruppe „Menschen ohne Krankenversicherungsschutz“. Dazu ge-
hören insbesondere 
 Drittstaatsangehörige, die keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzen und deren Abschie-
bung nicht ausgesetzt ist („Menschen ohne Papiere/ Illegale“).  
 Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen sowie 
Personen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland 
kommen und über keinen bzw. einen ungeklärten Krankenversicherungsschutz verfügen. 
 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Krankenversicherungsschutz. 
Für alle drei Personengruppen stellt sich der Zugang zur Gesundheitsversorgung als ein großes 
Problem dar, das je nach Zielgruppe verschiedene Ursachen hat. 
 
Für Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus ist es in der Praxis sehr schwierig, Gesund-
heitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Theoretisch besteht zwar ein Anspruch auf (Notfall-) 
Versorgung sowie auf Kostenübernahme nach den §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG). Nach § 87 Abs. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration 
von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) unterliegen die Sozialämter 
allerdings der behördlichen Übermittlungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde, wodurch 
Menschen ohne Papiere aus Angst vor Abschiebung von der Inanspruchnahme der Gesundheits-
leistungen abgehalten werden. Die Klarstellungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der 
Bundesregierung zum Aufenthaltsgesetz vom 18. September 2009 zum „verlängerten Geheim-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0361/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Ruf: 
492-5300 
E-Mail: 
SchulzeKalthoff@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.05.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0361/2016 
 
nisschutz“ sollen jedoch die durchgängige Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht bis in öffent-
liche Stellen hinein gewährleisten. Aus Sicht der Bundesärztekammer ist allerdings nicht ab-
schließend geklärt, ob der in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz aner-
kannte „verlängerte Geheimnisschutz“ im Verhältnis zu dem in § 11 Abs. 3 Asylbewerberleis-
tungsgesetz vorgesehenen Datenabgleich mit der Ausländerbehörde vorrangig ist. Daher werden 
Krankenbehandlungen oft nicht in Anspruch genommen oder durch Einrichtungen der solidari-
schen Gesundheitsversorgung außerhalb des medizinischen Regelversorgungssystems durchge-
führt. 
 
Unionsbürgerinnen und -bürger, ihre freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen sowie Per-
sonen, die als Drittstaatsangehörige aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland kommen, 
haben zwar meist einen theoretischen Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen der „Sach-
leistungsaushilfe“ gem. der EU-Koordinierungsverordnung 883/2004 oder über die dem Grunde 
nach bestehende Versicherungspflicht im deutschen Krankenversicherungssystem. In der Praxis 
ist dieser Anspruch insbesondere bei nichterwerbstätigen Unionsbürgerinnen und -bürgern je-
doch oft nur schwer durchsetzbar.  
 
Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Krankenversicherungsschutz besteht An-
spruch auf Notfallhilfe gemäß § 25 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe. 
Zunächst gilt jedoch aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland, dass die zuletzt zuständi-
ge Krankenversicherung zuständig ist. Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch nur, wenn die Kran-
kenkassenbeiträge bezahlt wurden. 
 
2. Rechtsanspruch auf angemessene gesundheitliche Versorgung 
Eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall gehört zu den elementaren Menschenrechten. 
Nach Artikel 1 des Grundgesetzes sind alle Menschen gleich und würdevoll zu behandeln. Dar-
über hinaus wird in Artikel 2 ausnahmslos allen Menschen „das Recht auf Leben und körperliche 
Unversehrtheit“ zugesprochen. Somit steht grundsätzlich jedem Menschen, der in Deutschland 
lebt, unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus, ein Recht auf medizinische Versorgung zu. Auch 
in Artikel 12 des UN-Sozialpakts, in der Europäischen Grundrechtscharta, der Europäischen So-
zialcharta des Europarats und der UN-Kinderrechtskonvention wird dieses Menschenrecht konk-
ret formuliert.  
Im Leitbild Migration und Integration Münster ist als Leitziel festgehalten, dass die Stadt Münster 
für alle Zugewanderten einen gleichwertigen Zugang zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen 
erreichen und entsprechende Vorsorge-, Beratungs- und Betreuungsangebote im Gesundheits-
bereich ermöglichen will.  
 
3. Gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in 
Münster 
Menschen ohne Krankenversicherungsschutz sind in Münster grundsätzlich nicht unversorgt. 
Mehrere Organisationen und Einrichtungen und auch die Stadt Münster engagieren sich, um für 
diese Menschen eine medizinische Notfallversorgung sicherzustellen und ihnen möglichst schnell 
den Zugang zur medizinischen Regelversorgung zu ermöglichen. 
 
3.1 Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) – Mobiler Dienst 
Das Angebot der Mobilen Dienste der Bischof-Herrmann-Stiftung Münster richtet sich an Men-
schen in der Versorgungsregion Münster, die behandlungsbedürftig und wohnungslos sind und 
nicht anderweitig medizinisch versorgt werden. Die Leistungen des Mobilen Dienstes umfassen 
u. a. auch aufsuchende ärztliche und pflegerische Hilfen. Dienstags und donnerstags findet je-
weils eine sechs stündige Sprechstunde mit Honorararzt statt. Darüber hinaus ist eine Pflege-
fachkraft in Vollzeit tätig. Entwickelt hat sich dieses Angebot aus einem Modellprojekt des Landes 
NRW. Die derzeitige Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes, der Kassenärztlichen Vereini-
gung, der Krankenkassen und der Stadt Münster. Die Bischof-Hermann-Stiftung setzt darüber 
hinaus - gefördert durch den Europäischen Hilfsfonds - für die am stärksten benachteiligten Per-
sonen in Deutschland (EHAP) das Modellprojekt EUROPA.BRÜCKE.MÜNSTER um. Hierbei 
werden den hilfesuchenden Menschen nachhaltig individuelle Wege aus prekären und krankma-

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chenden Lebenslagen hin zu einem eigenständigen, selbstbestimmten Leben aufgezeigt und 
gemeinsam mit ihnen erarbeitet. Das Sicherstellen des Zugangs zu Gesundheitsdiensten ist ein 
zentrales Ziel.  
 
3.2 Malteserzentrum Münster – Malteser Migranten Medizin (MMM)  
Die MMM bietet jeden Dienstag von 10.00 bis 14.00 Uhr eine ärztliche Sprechstunde für Men-
schen ohne Krankenversicherung und Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus an. In dieser 
Beratungsstelle finden die genannten Zielgruppen einen Arzt oder eine Ärztin, der/ die die Erstun-
tersuchung und medizinische Basisversorgung bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder einer 
Schwangerschaft übernimmt. Im Mittelpunkt der Malteser Sprechstunde stehen demzufolge die 
Untersuchung und Beratung in medizinischen Fragen, die Notfallbehandlung bei Krankheit, die 
Vermittlung an andere Fachärztinnen und -ärzte bei Notwendigkeit, Hilfen bei Schwangerschaft 
und Geburt sowie die Vermittlung an Fach- und Beratungsstellen. Die Behandlung von Patientin-
nen und Patienten in der Sprechstunde findet unter Wahrung der Anonymität statt und ist grund-
sätzlich für die Patientinnen und Patienten kostenfrei.  
 
3.3 Allgemeine Beratungsangebote 
Institutionen wie der Caritasverband für die Stadt Münster e.V., die Diakonie (Jugendmigrations-
dienst, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer) und die Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. bieten umfassende Beratungen an. Hierbei ist das Ziel der 
Vermittlung ins Regelversorgungssystem elementarer Bestandteil.  
 
3.4 Gesundheitshilfen und Beratungsangebote des städtischen Gesundheitsamtes  
Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat einen Gesundheits-
wegweiser für Migrantinnen und Migranten erstellt (http://www.stadt-
muenster.de/gesundheit/index/gesundheitswegweiser-fuer-migrantinnen-und-migranten.html). 
Dieser enthält Basisinformationen über das deutsche Gesundheitssystem und spezielle An-
sprechpartner in Münster. Die Druckexemplare sind zweisprachig, in Deutsch und zur Zeit jeweils 
einer von 4 weiteren Sprachen (Arabisch, Englisch, Kurdisch, Persisch).  
Eine Ärztin der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin bietet anonym und kostenlos den HIV-
Antikörpertest (frühestens 3 Monate nach dem letzten Infektionsrisiko) und Untersuchungen auf 
andere sexuell übertragbare Erkrankungen bei medizinischer Notwendigkeit an.  
Der Sozialpsychiatrische Dienst und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesund-
heitsamtes sind zuständig für die Hilfeplanung und Hilfevermittlung nach dem Gesetz über Hilfen 
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). In Einzelfällen nehmen auch 
Personen ohne Krankenversicherungsschutz die Beratungsangebote der beiden Dienste in An-
spruch.  
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst übernimmt in Einzelfällen die Behandlung von EU-
Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere vom Landfahrerplatz. Meist handelt es sich um die Be-
treuung von Säuglingen und schwangeren bzw. frisch entbundenen Frauen. Darüber hinaus ist 
über den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst eine Kooperation mit einer Hausarztpraxis ent-
standen, die die Impfungen der Kinder vom Landfahrerplatz durchführt. In Einzelfällen wird auch 
die zahnärztliche Basisversorgung bei Patientinnen und Patienten ohne Krankenversicherungs-
schutz im eigenen Behandlungsraum des Gesundheitsamtes gewährleistet. 
 
3.5 Sozialamt 
Das Sozialamt prüft im Einzelfall die Kostenübernahme z.B. bei Meldungen von Krankenhäusern. 
Das Hauptziel ist immer die Vermittlung in eine Krankenversicherung und damit in das Regelver-
sorgungssystem.  
 
3.6 Inanspruchnahme der Angebote 
Die folgende Tabelle soll einen Eindruck vermitteln, wie viele Menschen ohne Krankenversiche-
rung in Münster die genannten Angebote in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass eine hohe 
Dunkelziffer hinzuzurechnen ist. Darüber hinaus geben die Patientinnen und Patienten bei der 
Datenerfassung über den Status „illegal“ nicht immer Auskunft. Wenn die Drittstaatsangehörigen 
ohne Krankenversicherungsschutz, die keine Angaben zum Status „legal“/ „illegal“ gemacht ha-

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V/0361/2016 
 
ben, als Illegale gewertet würden, wäre die Zahl der Illegalen vermutlich ca. dreimal so groß.  
 
 
2015 (1. – 4. Quartal) Illegale EU-Bürger 
ohne KV1 
Deutsche 
ohne KV 
Haus der Wohnungslosenhilfe  10 300 1 
Malteser Migranten Medizin 15 71 38 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. k. A.2 95 0 
Gesundheitsamt (SPDi3, AIDS4/ STI-Beratung, 
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 56 0 
 25 522 39 
    
2016 (1. Quartal) Illegale EU-Bürger 
ohne KV 
Deutsche 
ohne KV 
Haus der Wohnungslosenhilfe 7 120 1 
Malteser Migranten Medizin 4 26 11 
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 3 17 0 
Gesundheitsamt (SPDi, AIDS/ STI-Beratung, 
Abt. Kinder- und Jugendgesundheit) 0 21 1 
 14 184 13 
 
Darüber hinaus leben in den Sommermonaten auf dem so genannten „Landfahrerplatz“ regelmä-
ßig rund 70 Unionsbürgerinnen und -bürger in Zelten oder Wohnwagen. Die bisherige Erfahrung 
zeigt, dass davon fast niemand über einen geklärten Krankenversicherungsschutz verfügt. Bei 
Bedarf fragen diese im HdW und anderen der oben genannten Einrichtungen gezielt nach Hilfen. 
Wenn man von einer relativ konstanten Inanspruchnahme der Angebote über ein Jahr verteilt 
ausgeht, wird deutlich, dass die Zahlen für das erste Quartal 2016 im Vergleich zu 2015 deutlich 
angestiegen sind. Darüber hinaus zeigen die Zahlen, dass es sich bei den meisten Menschen 
ohne Krankenversicherungsschutz um EU-Bürger handelt. Deutlich wird auch, dass trotz der 
Krankenversicherungspflicht in Deutschland einige Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft 
über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Insgesamt ist die Zahl der Deutschen ohne 
Krankenversicherungsschutz seit Einführung der Krankenversicherungspflicht 2009 rückläufig. 
Dennoch fallen aus unterschiedlichen Gründen immer noch einige durch das Netz. 
 
4 Bewertung der gesundheitlichen Versorgung 
In Münster sind nach Einschätzung aller Beteiligten bereits gute Angebotsstrukturen vorhanden, 
die den Menschen ohne Krankenversicherungsschutz einen Zugang zur medizinischen Versor-
gung ermöglichen. Die Integration in das Regelsystem ist jedoch nicht immer ohne weiteres mög-
lich. Dafür gibt es je nach Personengruppe verschiedene Ursachen und es bedarf daher auch 
unterschiedlicher Beratungs- und Handlungsansätze (Klärung des aufenthaltsrechtlichen Status 
bei Menschen ohne Papiere, Sicherstellung der Behandlung im Rahmen der Europäischen Kran-
kenversicherungskarte bei EU-Bürgern etc.). Dieses komplexe Themenfeld wird über die beste-
henden Angebote noch nicht vollständig abgedeckt, zumal es sich oftmals um langwierige Ar-
beitsprozesse handelt.  
Darüber hinaus entstehen bei der medizinischen Versorgung der Menschen ohne Krankenversi-
cherungsschutz durch Einrichtungen der solidarischen Gesundheitsversorgung außerhalb des 
Regelsystems Kosten, die nicht vollständig gedeckt werden können. Die Finanzierung wird über 
                                                
1 ohne KV: ohne Krankenversicherungsschutz 
2 k. A.: keine Angaben 
3 SPDi: Sozialpsychiatrischer Dienst 
4 Die AIDS-Beratung und der Test sind anonym und kostenfrei bzw. über Landesmittel finanziert. Der St a-
tus wird erst erfragt, wenn eine Therapie erforderlich ist.

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V/0361/2016 
 
verschiedene Säulen getragen, wie Mitteln des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der 
Krankenkassen und der Stadt Münster sowie privaten Spenden. Hinzuzurechnen ist hier auch 
das ehrenamtliche Engagement der Ärzte. In der täglichen Arbeit der Organisationen zeigt sich 
aber, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht ausreichen. Darüber hinaus 
bringt die Finanzierung über Spendengelder Unsicherheiten für die Planung mit sich. 
 
Es ist daher festzuhalten, dass es in Münster noch  Handlungsbedarf zur Verbesserung der Ver-
sorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gibt. 
 
5 Weiteres Verfahren 
Mit dem Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2014 ist die Verwaltung u.a. damit beauftragt worden, 
gemeinsam mit Akteuren der Gesundheitshilfe und der Flüchtlingsarbeit ein Konzept zu entwi-
ckeln, mit dem die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Menschen 
ohne Papiere verbessert werden kann. Dieser Auftrag ist von der Kommunalen Gesundheitskon-
ferenz aufgegriffen worden. Unter Federführung des städtischen Gesundheitsamtes entwickelt 
eine Anfang des letzten Jahres konstituierte Projektgruppe derzeit Handlungsansätze zur Ver-
besserung der Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere. Neben 
den durch den Ratsbeschluss vorgegebenen Zielgruppen wird auch die gesundheitliche Versor-
gung von Unionsbürgerinnen und -bürgern ohne geklärten Krankenversicherungsschutz von der 
Projektgruppe in den Blick genommen. 
Drei Akteure der Projektgruppe, die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchen-
der e.V., der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. und das Gesundheitsamt haben einen 
Antrag beim MGEPA für das Projekt „Klar für Gesundheit!“ gestellt. Zielgruppen des Projekts sind 
in erster Linie Personen ohne Krankenversicherungsschutz sowie Flüchtlinge (hier: nach dem 
AsylbLG leistungsberechtigte Personen). Im Mittelpunkt des Antrages steht die Einrichtung einer 
Clearingstelle.  
Die Handlungsempfehlungen der Projektgruppe „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, 
Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere“ werden am 6. Juli 2016 in die Kommunale Ge-
sundheitskonferenz und anschließend in die Sitzung des ASSGVAf am 14. September 2016 zur 
Beratung eingebracht. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

01.06.2016 Integrationsrat
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0361/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37