0969/2017
Haushaltsplanaufstellung für das Hj. 2018 sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 30.03.2017 0969/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 03.04.2017 Haushaltsplanaufstellung für das Hj. 2018 sowie mittelfristige Finanzplanung bis 2021 Die Verwaltung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Haushaltsplan-Entwurf 2018 bereits am 11. Juli in den Rat einzubringen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, wurde der Haushaltsaufstellungpro- zess in 2 Stufen organisiert: 1.) Definition von Eckwerten 2.) Detaillierte Planung auf Basis der festgelegten Eckwerte Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 21.03.2017 mit den von der Kämmerei vorge- legten Eckwerten befasst und informiert hiermit den Finanzausschuss. 1. Ausgangslage: Die Diskussion hat einmal mehr die kritische Haushaltslage der Stadt Köln veranschaulicht. In den vergangenen Jahren hat die Stadt Köln immer Haushaltsdefizite erwirtschaftet und damit ihr Eigenka- pital verzehrt. Die folgende Abbildung macht deutlich, wie sich die Allgemeine Rücklage weiter entwi- ckeln wird, wenn von den in der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2020 geplanten Haushaltsdefi- ziten ausgegangen und darüber hinaus modellhaft weiterhin eine Entnahmequote von 4,9% realisiert wird (rote Linie). 2 Es wird deutlich, dass ein solches Vorgehen in den nächsten Jahren zu einem fast vollständigen Ver- zehr des Eigenkapitals führen würde. Der Verwaltungsvorstand hält daher eine deutliche Reduzierung des Haushaltsdefizits für erforderlich. 2. Fortgeschriebenes Finanzziel: Das Finanzziel, bis zum Jahr 2023 die Entnahmequote auf 0 zu setzen, um anschließend Vermögen wieder aufbauen zu können, muss angesichts dieser drohenden Entwicklung weiterhin konsequent verfolgt werden. Um eine weitere Verschärfung der Haushaltslage zu verhindern, hat sich der Verwaltungsvor- stand darauf verständigt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Ziel, das Defizit für 2018 auf ca. 115 Mio. € zu begrenzen (was ca. 2,5 % Entnahmequote entspricht), auch ohne Steuererhöhungen in 2018 erreicht werden kann. 3. aktueller Planungsstand: Um die Umstellung auf die frühe Haushaltsplaneinbringung abzufedern, wurde im Verwaltungsvor- stand ein neues Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung verabredet: Die als wesentliche Budgettrei- ber erfassten Bereiche (ca. 65 % der Produktgruppen) wurden bereits detailliert beplant, die weiteren Positionen wurden auf Basis der noch gültigen mittelfristigen Finanzplanung eingerechnet und wer- den im weiteren Verfahren noch konkretisiert. Eingeplant wurde ebenfalls ein Budget in einem rech- nerischen Volumen von 25 Mio. Euro für strategische Optionen im Haushaltsjahr 2018, für das noch konkrete Projekte hinterlegt werden müssen. Die den Haushalt tragenden Erträge bei den Steuern, Schlüsselzuweisungen und sonstigen allg. Zu- weisungen wurden unter Einbeziehung der mit ihnen korrespondierenden Aufwendungen bei der Ge- werbesteuer- und Landschaftsumlage aktualisiert. Die Zinsaufwendungen konnten auf Basis der ak- tuellen Kreditmarktlage durchgängig reduziert werden. Die Personalaufwendungen wurden pauschal hochgerechnet, bisher ohne Berücksichtigung der An- passungen in den Stellenplänen 2018ff. Dieser Planungsstand wird kontinuierlich fortgeschrieben. Es ist auf Folgendes hinzuweisen: Hinsichtlich der Planungsgrundlagen im Teilplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – wird sich in den nächsten Wochen und Monaten insbesondere in den Bereichen Steuerentwicklung und Schlüs- selzuweisungen vor dem Hintergrund erst später vorliegender Fortschreibungserkenntnisse (Steuer- schätzung, Modellrechnung des Landes etc.) zwangsläufig noch Anpassungsbedarf ergeben. Entlastende Landesprogramme sind noch nicht eingerechnet, ebenso wenig die Effekte der zu erwar- tenden direkten Zuweisungen von Schulbaumitteln durch den Bund an die Kommunen. Derzeit sind bereits 3,5 Mrd. € für finanzschwache Kommunen im Bundeshaushalt für das Hj. 2018 eingestellt. Die erforderliche Grundgesetzänderung ist für Sommer 2017 vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, nach welchen Kriterien die Verteilung der Direktzuweisungen durch die Landesgesetzgebung erfolgt und ab wann belastbare Beträge eingeplant werden können. Das entsprechende Landesgesetz soll in der 2. Jahreshälfte 2017 verabschiedet werden. In diesem Zusammenhang ist unbedingt darauf hinzuwirken, dass alle bisher noch nicht berücksich- tigten Verbesserungen aus Bundes- oder Landeszuweisungen zur Haushaltsverbesserung und nicht zur Finanzierung zusätzlicher Aufgaben zu verwenden sind. Die für alle Fachbereiche geltenden Orientierungsdaten des Landes werden regelmäßig Mitte Juli des laufenden Jahres für die Folgejahre herausgegeben. Hieraus ggf. resultierende Veränderungen müs- sen ebenfalls noch eingearbeitet werden. Der Verwaltungsvorstand geht davon aus, dass angesichts des Gesamtvolumens des Haushaltes von weit über 4,3 Mrd. Euro das notwendige Volumen an durchgängiger Ergebnisverbesserung erreicht und der Fehlbetrag auf rd. 115 Mio. Euro reduziert werden kann. Hierzu sind signifikante Maßnahmen auf Aufwands- und Ertragsseite erforderlich, die jedoch nicht in die Kernbereiche der städtischen Da- seinsvorsorge in allen Geschäftsbereichen eingreifen dürfen. Dabei wird es auch darauf ankommen, wie sich die äußeren Rahmenbedingungen (Auswirkungen der Direkthilfen, Fortschreibung von Steuererträgen und Schlüsselzuweisungen im mittelfristigen Finanz- 3 planungszeitraum in Folge der sich verändernden Bund-Länder-Beziehungen) entwickeln. Wie auch in den vergangenen Jahren werden die Dezernatsbudgets in unterschiedlicher Höhe von den zu erbringenden Haushaltsverbesserungen betroffen sein. Im weiteren Finanzplanungszeitraum ist zudem mit weiteren Anpassungen zu rechnen, um dem Stand der Strategieentwicklung Rechnung zu tragen. Befriedigende Ergebnisse können erst mit strategischen Priorisierungen erreicht werden, die vom Rat im Prozess der Strategieentwicklung zu beschließen sein werden. Bis zu diesem Zeit- punkt wird der Verwaltungsvorstand im Wesentlichen mit rechnerischen Modellen arbeiten und dafür Sorge tragen, dass die strategischen Optionen erhalten bleiben. Dies ist notwendig, weil die vorliegenden Zahlen zeigen, dass ein Aussetzen des Konsolidierungskur- ses bereits mittelfristig zu noch größeren Budgetrestriktionen mit noch erheblicheren Eingriffen zu Lasten dieser und auch künftiger Generationen führen würde. Nächste Schritte sind darauf ausgerichtet, in allen Dezernaten realisierbare Aufwandsreduzie- rungen sowie Ertragsverbesserungen zu finden und in einem gemeinsamen Verfahren mit den Dezernaten zu definieren. Alle Dezernate werden in den nächsten Wochen – unter Beteiligung der Kämmerei vor dem Hinter- grund der Erkenntnisse aus der Haushaltsentwicklung – geeignete Maßnahmen auf der Aufwands- und Ertragsseite erarbeiten. Die nähere Zukunft wird zudem genauere Erkenntnisse bieten, inwieweit die Verbesserungen der kommunalen Ausstattung durch Bund und Land auch in Köln ankommen und welche Produktbereiche durch die aktuellen Entwicklungen profitieren. Zeitgleich mit der laufenden Haushaltsplanaufstellung arbeiten derzeit sowohl die Dienststellen als auch die Kämmerei an den Vorbereitungen zur Erstellung des Jahresabschlusses 2016. Die bisherige Planung geht davon aus, dass der Entwurf des Jahresabschlusses in die Septembersitzungen von Finanzausschuss und Rat eingebracht wird. Gleichzeitig soll der Hpl.-Entwurf 2018 am 11.07.2017 in den Rat eingebracht werden. Um eine Ver- abschiedung des Haushaltes in der Novembersitzung des Rates zu erreichen und damit eine vorläu- fige Haushaltsführung im Jahr 2018 zu vermeiden, muss der Einbringungstermin unbedingt gehalten werden. Vor dem Hintergrund der sich durch das Zusammentreffen der Arbeiten an den beiden Rechenwer- ken ergebenden Arbeits- und Zeitkollisionen – von der Verwaltung initiierte personelle und organisato- rische Verbesserungen in den Finanzbereichen der Dienststellen kommen kurzfristig noch nicht zum Tragen – wird sich die Einbringung des Jahresabschuss voraussichtlich um einen Beratungszyklus verschieben. gez. Klug
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0969/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27