3113/2018
Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
5864 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/21 Bre Senkelsgraben Vorlagen-Nummer 3113/2018 Freigabedatum 25.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in den Anlagen 1 und 2 ausgewiesene Fläche Senkelsgraben in Köln-Lind. Der spätere Verkauf erfolgt über eine Teilfläche aus dem in Anlage 2 rot eingezeichneten Grundstück Gemarkung Lind, Flur 5, aus Flurstücken: 175, 210 und 281 Verkaufsfläche: ca. 17.000 m² (Nettobauland = Baugebiet - Erschließungsanlagen) Mindestgebot: 4.080.000 Euro (240 €/m²) (Bauerwartungsland unter Berücksichtigung einer Aufschließungszeit von 4 Jahren) geplante Nutzung: Klimaschutzsiedlung mit ca. 100 Wohneinheiten (Einfamilien- und Mehr- familienhausbebauung) Der Verkauf der o.g. Teilfläche erfolgt ausschließlich an einen erfahrenen privaten Bauträger, der entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten formalen und qualitativen Kriterien das beste Konzept einreicht. Das Bewertungsgremium wird zusammengesetzt aus: - jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Ka- taster, des Stadtplanungsamtes sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes oder der Koordinierungsstelle Klimaschutz - jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen des Stadtentwick- lungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses - dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats - einer Vertreterin/einem Vertreter der EnergieAgentur.NRW und zusätzlich einem Mitglied der Bezirksvertretung Porz in beratender Funktion Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Liegenschaftsausschuss 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das Grundstück soll als Klimaschutzsiedlung entwickelt und zu diesem Zweck im Rahmen einer Kon- zeptausschreibung erfahrenen privaten Bauträgern zum Kauf angeboten werden. Ihre Erfahrungen müssen die Bewerber durch mindestens drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte nachweisen. Hierbei sind städtebaulich relevante Wohnungsbauprojekte maßgeblich und mit aussagekräftigen Kennziffern und Kosten darzustellen. Das Plangebiet gemäß Anlage 1 umfasst rund 47.000 m², das spätere Baugebiet (Anlage 2) rund 23.000 m², wovon nur rund 17.000 m² (Nettobauland) an den späteren Investor veräußert werden. Für das Plangebiet existiert ein Aufstellungsbeschlusses zu Bebauungsplan 77359/04 (0475/2015). Ziel ist es, im Rahmen dieser Konzeptausschreibung das Verfahren zur Baurechtschaffung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB umzustellen. Die Ziele der städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes sind die Entwicklung eines Wohngebie- tes, die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden öffentlichen Grünfläche sowie die stadtteilver- netzenden Grünstrukturen. Im Einzugsbereich des Stadtteiles Porz-Lind gilt es, die Wohnfunktion langfristig zu stärken. Deshalb sollen auf dem Grundstück südlich der Nibelungenstraße circa 100 Wohneinheiten entstehen. Hierbei sind Hausgruppen und punktuelle Geschosswohnungsbauten so- wohl im geförderten Wohnungsbau als auch im freifinanzierten Wohnungsbau vorgesehen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum bei einer zunehmend angespannten Wohnungsmarktsituation nachzukommen. Die Wohngebäude sollen sich den vorhandenen städtebaulichen Eigenschaften der maßgeblichen Umgebung anpassen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleis- ten. Die bestehenden Wegeverbindungen und Grünstrukturen sollen in die Planungen mit einbezo- gen, gesichert und fortgeführt werden, so dass eine Vernetzung des Wohngebietes mit der Umge- bung gelingt. Die in Anlage 4 aufgeführten Vorgaben geben detailliert wieder, auf welche planungs- rechtlichen Maßgaben die Bewerber zu achten haben. Auf die Beifügung der in Anlage 4 erwähnten weiteren Anlagen wurde für die Beschlussvorlage verzichtet. In der Matrix (Anlage 3) wurden die Schwerpunkte bei den Merkmalen „Städtebauliche Qualität“ und „Preiswettbewerb“ gesetzt. Damit sich die in den Konzepten vorgesehene Bebauung in die Umge- bung einfügt, müssen diese die in Anlage 4 aufgeführten Vorgaben beachten. Durch die hohe Anzahl an Punkten hat das Bewertungsgremium einen größeren Spielraum bei der Rangverteilung (Besten- auslese). Zudem verändert sich durch den vom Bewerber gewählte Grad der Bebaubarkeit (Netto- bauland) der Wert des Grundstücks. Die Verwaltung hat das Mindestgebot für das Grundstück relativ niedrig angesetzt, da mit einer hohen Quote für die Erschließungsanlagen kalkuliert wurde. Je gerin- ger diese Quote wird, umso größer wird das Nettobauland und umso höher der Wert des Grund- stücks. Die Verwaltung erhofft sich aufgrund dieser Gewichtung realistische Kalkulationen seitens der Bewerber und somit einen marktgerechten Kaufpreis. Nach Beschlussfassung durch den Liegenschaftsausschuss wird die Fläche auf der städtischen Homepage und auf ImmobilienScout24 zum Verkauf angeboten. Die Bewerbungsfrist ist bis Ende März 2019 vorgesehen. Bis Ende Januar haben die Interessenten Zeit, ggf. offene Fragen mit der Verwaltung zu klären. Die Auswertung der fristgerecht eingereichten Konzepte erfolgt durch das Be- wertungsgremium. Den Zuschlag erhält der Bewerber, der das beste Konzept eingereicht hat. Der Verkauf der Fläche erfolgt dann kurzfristig mit der Auflage, das städtebauliche Verfahren erfolgreich abzuschließen. Es wird ein beiderseitiges Rücktrittsrecht vereinbart, falls das Verfahren nicht zum Erfolg führt. Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan Anlage 2 Flurkarte Anlage 3 Bewertungsmatrix Anlage 4 planungsrechtliche Vorgaben
Anlage 4 planungsrechtliche Vorgaben
33279 Zeichen
Stadtplanungsamt Umwelt- und Verbraucherschutzamt Planungsrechtliche Vorgaben für die Konzeptvergabe einer Grundstücksfläche im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens - Arbeitstitel: "Senkelsgraben in Köln Porz-Lind - Bebauungsplan 77359/04 " – für den Bau einer Klimaschutzsiedlung mit Einfamilienhäusern und Mietwohnungen durch private Bauträger Bewerbungsfrist: 28. März 2019 Rückfragen zulässig bis: 31. Januar 2019 Stand: September 2018 Anlage 4 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ........................... 3 2. Lage des Plangebietes ................................ ................................ ................................ ....... 4 3. Grundstücksdaten ................................ ................................ ................................ .............. 7 4. Baurecht ................................ ................................ ................................ ............................ 7 5. Klimaschutzsiedlung ................................ ................................ ................................ ........ 10 6. Planungsvorgaben ................................ ................................ ................................ ....... 11 6.1. Erschließung ................................ ................................ ................................ ............. 11 6.2. Art und Maß der Nutzung................................ ................................ .......................... 12 6.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ................................ ........................ 12 6.4. Wohnungsmix ................................ ................................ ................................ ........... 13 6.5. Grünordnung ................................ ................................ ................................ ............ 13 6.6. Freiflächenplanung / Kinderspielplätze ................................ ................................ ..... 13 6.7. Mobilität und ruhender Verkehr ................................ ................................ ................. 14 6.8. Ökologische und energetische Anforderungen ................................ ......................... 14 6.9. Sonstige Umweltbelange ................................ ................................ .......................... 15 6.10. Technische Infrastruktur ................................ ................................ ......................... 16 7. Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 18 3 1. Einleitung Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsprognose aus Mai 2015 beläuft sich der derzeitige Wohnungsbedarf in Köln für den Zeitraum von 2015 bis 2030 (15 Jahre) auf rund 66. 000 Wohnungen. Die bekannten Umsetzungs - und Potenzialgröß en belaufen sich zurzeit auf 33.400 Wohneinheiten. Um den hohen Bedarf an Wohnungen in der wachsenden Stadt Köln decken zu können, soll im Ortsteil Lind zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, die Wohnfunktion zu stär ken und diese an städtebaulich integrierter Lage langfristig zu sichern. Strategische Grundlage bildet das am 29. Januar 2008 durch den Rat der Stadt Köln beschlossene Wohnungsbauprogramm 2015. Dabei wurde ermittelt, welche Wohnbaureserveflächen im Stadtge biet, für die noch keine Baureife, das heißt Planungsrecht und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Im Stadtbezirk Porz wurde neben weiteren Potenzialflächen das Gebiet zwischen der Rad - und Fußwegeverbindung Senkelsgraben und der A 59, südlich der Nibelungenstraßen als potentielle Nachverdichtungsfläche bewertet. Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Senkelsgraben" (W 712 -003) soll als Wohnbaufläche entwickelt und mobilisiert werden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es ist beabsichtigt, das für Wohnbebauung zur Verfügung stehende städtische Grundstück mit städtebaulichen Kennziffern versehen öffentlich auszuschreiben mit dem Ziel, eine Klimaschutzsiedlung aufgrund eines geeigneten Konzepts durch einen Investor zu realisieren. Der Investor setzt sich aus einem Konsortium aus Bauträger, Architekturbüro, Freiraumplaner, Energiesachverständiger und ggf. einem Mobilitätsexperten zusammen. Die energetischen und städtebaulichen Anforderungen sollen den Anforderungen gemäß dem Leitfaden “100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein -Westfalen“ der Energieagentur NRW entsprechen, so dass eine Anerkennung / Förderung als Klimaschutzsiedlung erzielt werden kann. Die Einhaltung der in der Ausschreibung aufgelisteten und aus dem Leitfaden abgeleiteten Anforderungen ist im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Anlage 3 (nicht beigefügt) nachzuweisen. Das Auswahlverfahren wird durch ein Bewertungsgremium durchgeführt, das anhand der formalen und qualitativen Kriterien die Konzepte bewertet. Auf Basis dieser Auswertung entscheidet der Rat der Stadt Köln im Anschluss über die Vergabe des Gru ndstücks. Der Siegerentwurf soll der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch den Investor vorgestellt werden. Ziel der Konzeptausschreibung ist es, möglichst unterschiedliche und innovative Konzepte zu erhalten, die durch eine eigenständige Bebauungskonzeption umgesetzt werden. Der durch die Ausschreibung ermittelte Inve stor soll als Planungspartner das Bebauungsplan-Verfahren inkl. aller Kosten übernehmen und den Vollzug steuern. Es ist beabsichtigt das städtische Grundstück an den Investor zu veräußern mit dem Ziel, das prämierte Bebauungskonzept umzusetzen. Mit dem künftigen Investor werden eine Planungsvereinbarung sowie ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten sowie zur Regelung ergänzender Maßnahmen (Spielplatzherric htung, Erschließung, etc.) geschlossen. Die endgültige Übertragung des städtischen Grundstücks ist an den erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplan -Verfahrens - Arbeitstitel: "Senkelsgraben in Köln Porz-Lind - Bebauungsplan 77359/04 " – geknüpft. Es ist be absichtigt, das Verfahren 4 auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) umzustellen. Ziel ist es, das Vorhaben als Ganzes zeitnah verpflichtend fertigzustellen. 2. Lage des Plangebietes Das Plan gebiet befindet sich im Stadtbezirk Porz im Stadtteil Köln-Porz-Lind. Es wird im Norden begrenzt durch die Nibelungenstraße, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung nördlich der Straße Auf dem Viertelchen, im Westen durch den Lärmschutzwall der Bundesautobahn A 59 und im Süden durch einen Fußweg im Übergang zur Bestandsbebauung Zu den Wiesen sowie den Grundstücken der Bestandsbebauung im Übergang zur Wegeverbindung Senkelsgraben. Der südwestliche Eckbereich des Plangebietes schließt die Ausläufer der Str aße Am Linder Kreuz sowie die südlich angrenzenden Grünbereiche im Übergang zur Bundesautobahn A 59 und zur Bestandsbebauung Am Linder Kreuz ein. Nördlich der Wohnbaupotenzialfläche befindet sich jenseits der höherliegenden Nibelungenstraße eine Dauerklein gartenanlage mit vorgelagertem Parkplatz. Östlich der Fuß - und Radwegeverbindung Senkelsgraben schließt eine zweigeschossige Reihenhausbebauung an, die eine Spielplatzfläche im Zentrum umschließt. Die südlich angrenzende eingeschossige Wohnbebauung wird üb er Fußwege und Stichstraßen an die Straße Zu den Wiesen angebunden. Die Fußwege befinden sich im gemeinschaftlichen Privateigentum der Anwohner. Im Westen verläuft ein Teilstück der Bundesautobahn A 59 zwischen der Anschlussstelle Lind im Süden und der Ans chlussstelle Wahn im Norden. Der Lärmschutzwall der A 59 wurde auf der westlichen Seite des Plangebietes errichtet. Der circa 4 ha große Planungsbereich wird im Zentrum durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt. In den Randbereichen befinden sich bepflanzte und fußläufig erschlossene Grünstrukturen. Im Übergang zur östlich verlaufenden Fuß - und Radwegeverbindung Senkelsgraben liegt eine circa 320 m² umfassende Streetball -Anlage, die als öffentliche Grünfläche genutzt wird und durch bürgerschaftliche s Engagement erstellt wurde. Dieser Grünzug stellt eine fußläufige Verbindung zwischen den Stadtteilen Köln-Wahnheide und - Lind dar. Parallel zur A 59 verläuft eine der Topografie folgende Wegeverbindung, die zwischen der Nibelungenstraße im Norden und der S traße am Linder Kreuz im Süden verläuft. Südlich des Plangebietes , in ca. 140 m Entfernung , befindet sich eine städtische Kindertagesstätte an der Viehtrift. Eine weitere städtische Einrichtung liegt nördlich des Plangebietes in ca. 500 m Entfernung an der Hunoldstraße. In einem Umkreis von ca. 350 m Luftlinie befinden sich drei Bushaltestellen der Kölner Verkehrsbetriebe der Linie n 160, 162 und 167. Der Geschäftsbesatz im Ortsteil Lind verfügt über wenige kleine Ladenlokale. Das nächste Stadtteilzentrum mit einer breiten Angebotsstruktur zur Deckung des kurz - und mittelfristigen Bedarfs befindet sich ca. 8 00 m nordwärts an der Heidestraße in Porz -Wahn. Dieser Bereich ist als zentraler Versorgungsbereich im Einzelhande ls- und Zentrenkonzept der Stadt Köln gesichert und verfügt u.a. über mehrere großflächige Einzelhandelsbetriebe. 5 Stadtkarte 6 Plangebiet mit Blick vom Lärmschutzwall Übergang Senkelsgraben / Nibelungenstraße Senkelsgraben Bestandsbebauung Fußweg Linder Kreuz / Nibelungenstraße 7 3. Grundstücksdaten Die Wohnbaupotenzialfläche befindet sich in Köln-Porz, Gemarkung Lind, Flur 5 und umfasst im Wesentlichen den westlichen Haup tteil des Flurstücks 281 und in Teilbereichen die Flurstücke 175 und 210. Angrenzend befinden sich in funktionale m Zusammenhang die Flurstücke 220, 205 (Fußweg West) sowie in Teilen als Straßenland genutzt 204, 209 und 324. Die Fuß - und Radwegeverbindung am Senkelsgraben erstreckt sich auf den Flurstücken 190 und 1149 im Osten. Als Wohnbaufläche stehen inkl. Erschließungsanlagen ca. 2,4 ha zur Verfügung. Zusätzliche Bedarfe, wie z.B. öffentliche Kinderspielplätze etc., sind dem Vorhaben hinzuzurechnen und können in den Randbereichen untergebracht werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die umgebenden Grünstrukturen (Senkelsgraben, Fußweg West etc.) zu sichern und in ein Freiraumverbundsystem zu übersetzen. Insgesamt umfasst das Plangebiet gemäß der Anlage 5 (nicht beigefügt) , südliches Teilstück, eine Fläche von ca. 4 ha. Die Verortung der Grünstrukturen i.V.m. mit der Bebauung ist konzeptabhängig. Die Besitzverhältnisse stellen sich vrsl. wie folgt dar: Flurstück Eigentümer Größe insgesamt Vrsl. Nutzungsentwicklung nach Vermessung / Neubildung Erwerb Investor 281 Stadt Köln 32.110 m² ca. 70 % als Baugebiet ja 175 Stadt Köln 700 m² ca. 50 % als Baugebiet. ja 210 Stadt Köln 790 m² ca. 75 % als Baugebiet ja 220 Stadt Köln 1.113 m² ca. 1 % als Erschließungsanlage nein 205 Stadt Köln 816 m² 100 % als Grünfläche nein 204 Straßen NRW 1.053 m² ca. 40 % als Grünfläche nein 209 Straßen NRW 3.241 m² ca. 20 % als Grünfläche nein 324 Stadt Köln 965 m² ca. 40 % als Grünfläche / Erschließung nein 190 Stadt Köln 1.966 m² ca. 25 % als Grünfläche nein 1149 Anlieger 5.148 m² ca. 20 % als Grünfläche nein 4. Baurecht Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, definiert das Planungsgebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Der Flächennutzungsplan stellt das Planungsgebiet "Senkelsgraben" wie folgt dar: Wohngebiet (W) auf dem Gelände der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie der Streetball -Anlage, Grünfläche im Weste n entlang der A 59 parallel zum Fußweg West sowie im Bereich der Wegeverbindung Senkelsgraben im Osten. Die Grünfläche westlich des Plangebietes wird im südlichen Anschlussbereich als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. Als Fläche für den überörtlichen Ver kehr wird die A 59 dargestellt. 8 Flächennutzungsplan 9 Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 77359/02 , bekannt gemacht am 02.01.1985, der hier folgende Festsetzungen vorsieht: Im Zentrum, auf dem Gelände der landwirtschaftlichen Nutzfläche, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten; im Osten eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. Innerhalb dieser Pflanzfläche wird ein 5,0 m breiter Schutzstreifen im Übergang zu der Leitungstrasse des Hauptsammlers festgesetzt, der ebenfalls in der zu bepflanzenden Grünfläche liegt. Im nördlichen Randbereich der östlich liegenden Wegeverbindung wird im Übergang zur Nibelungenstraße eine Stellplatzanlage vorgesehen. Die Fuß - und Radwegeverbindung Senkelsgraben wird als Straßenverkehrsfläche mit der Ausweisung Weg dargestellt; im Westen, im Kreuzungsbereich Nibelungenstraße/A 59 unter Einbeziehung des Lärmschutzwalles, eine Straßenverkehrsfläche und eine parallel zur Trassenführung der A 59 verlaufende 40 m breite Bauverbotszone sowie eine 100 m breite Baubeschränkungszone; im Südwesten, im Bereich der Straße Am Linder Kreuz, eine Stellplatzanlage; eine von Nordwesten nach Südosten verlaufende zeichnerische Darstellung der ehemaligen Fluglärmschutzzone C. Der östliche Teil der Wegeverbindung Senkelsgraben liegt außerhalb des Bebauungsplanes 77359/02 und soll in die städtebauliche Planung einbezogen und in den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 77359/04 aufgenommen werden. Um die Mobilisierung der Wohnbaufläche zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes 77359/02 in dem Teilbereich des Planungsgebietes hinter denen des neuen Bebauungsplanes 77359/04 zurücktreten. Ziel ist es, das Planungsgebiet mit de m Arbeitstitel "Senkelsgraben" durch ein städtebauliches Konzept zu strukturieren, um die Fläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Für die ehemals festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten besteht heute kein Bedarf mehr. Ziel e des aufzustellenden Bebauungsplanes 77359/04 sind die Entwicklung von Wohnraum und die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden öffentlichen Grünfläche sowie der stadtteilvernetzenden Grünstrukturen. Der bisherige Verfahrensverlauf zur Schaffung von neuem Baurecht stellt sich wie folgt dar: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 Bezirksvertretung Porz 08.09.2015 Ausschuss für Umwelt und Grün 15.09.2015 Stadtentwicklungsausschuss 03.12.2015 Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes: Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 08.03.2016 bis zum 15.03.2016 statt (Abendveranstaltung am 08.03.2016) Es sind acht schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Bezirksvertretung Porz 04.10.2016 Stadtentwicklungsausschuss 15.12.2016 10 Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffe ntlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 10.12.2015 bis zum 22.01.2016 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sowie im Anschluss sind insgesamt zwanzig Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsschritte sowie die Ergebnisse aus der politischen Beschlussfassung sind in die Formulierung d ieser Planungsvorgaben ein geflossen. Der damit einhergehende Abstimmungsprozess ist zwingend durch die Bewerberin / durch den Bewerber zu berücksichtigen. Es ist beabsichtigt, das Verfahren zur Baurechtsschaffung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) umzustellen. Ziel ist es, das Vorhaben als Ganzes zeitnah verpflichtend fertigzustellen. Entsprechende Erschließungsmaßnahm en etc. werden als Bestandteil des Durchführungsvertrags zwischen der Stadt und dem Vorhaben- und Erschließungsträger geregelt. 5. Klimaschutzsiedlung Der Klimawandel stellt eine der zentralen Herausforderungen für die städtebauliche Entwicklung der Stad t dar. Insbesondere Folgeerscheinungen wie die Verschiebung der Jahres- und Vegetationsperioden, die Zunahme von Starkregenereignissen und Bodenerosion sowie der Anstieg der mittleren Gewässertemperatur im Rhein verdeutlichen den Handlungsdruck. Daher ist es Ziel der städtebaulichen Entwicklung, im Bestand sowie bei der Neuplanung von Baugebieten die Klimaschutzziele der Stadt Köln umzusetzen. Dieser Anspruch soll im Baugebiet „Senkelsgraben“ umgesetzt werden. Die Erarbeitung einer geeigneten städtebauliche n Figur soll parallel zu einem Energie - und Klimaschutzkonzept erfolgen mit dem Ergebnis, die Anforderungen einer Klimaschutzsiedlung mit hochwertigem Wohnungsbau zu kombinieren. Beurteilungsgrundlage für dieses Ziel stellt eine erfolgreiche Zertifizierung als Klimaschutzsiedlung durch die EnergieAgentur.NRW dar. Um den Entwurfsverfassern eine flexible Entscheidungsfindung zu ermöglichen wird als Prüfkriterium der Planungsleitfaden 100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein -Westfalen herangezogen. Die in dem Le itfaden benannten Anforderungen und Empfehlungen hinsichtlich der städtebaulichen Planung, der Gebäudeplanung, der Qualitätssicherung, der Projektkoordination und Begleitung sind durch die Bewerbe rin / den Bewerbe r einzuhalten. Der Leitfaden ist im Internet unter folgender Adresse abzurufen: http://www.energieagentur.nrw/gebaeude/klimaschutzsiedlungen/planungsleitfaden Der Bewerber / die Bewerberin hat eine aussagefähige Matrix analog zu Nr. 7.1 „Checkliste der Anforderungen“ und die Nr. 7.2 „Erfassungsbo gen Neubau“ aus Nr. 7 Anhang des Planungsleitfadens ausgefüllt vorzulegen – siehe Anlage 3 (nicht beigefügt). Die Stadt Köln wird den aus dem Ausschreibungsverfahren ermittelten Investor bei der Anmeldung zur Planung einer Klimaschutzsiedlung und bei der Vorstellung des Siedlungskonzeptes bei der Auswahlkommission unterstützen. 11 Die Stadt Köln ist bereits 1992 dem Klima -Bündnis beigetreten. Daraus resultieren die Selbstverpflichtungen, bis 20 30 den Ausstoß an CO 2-Emissionen stadtweit gegenüber dem Stand von 1990 um 50% zu senken. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Ausschreibung des Plangebietes „Senkelsgraben“ als Klimaschutzsiedlung. 6. Planungsvorgaben Es sind ca. 100 Wohneinheiten im Plangebiet unterzubringen. Um das Ortsbild zu wahren, werden für alle Gebäude Satteldächer vorgeschrieben. Im Falle einer Nutzung durch Photovoltaik, sind diese Anlagen parallel zur Dachneigung anzubringen. Im Übergang zu der Bestandsbebauung „Zu den Wiesen“ im südlichen Planbereich sind ausschließlich eingeschossige Reihenhäuser zulässig. In diesem Bereich sollen nur Privatgärten an die privaten Fußwege herangeführt werden, so dass eine zusätzlic he Frequentierung der Wege vermieden wird. Im restlichen Baugebiet sind zweigeschossige Wohngebäude mit einem Dachgeschoss zulässig. Dachgeschossflächen dürfen nicht den Kriterien eines Vollgeschosses entsprechen. Das Nahversorgungsdefizit im Stadtteil soll durch eine untergeordnete Versorgungseinheit im Plangebiet behoben werden. Die umgebenden Grünstrukturen sind zu erhalten und in das Freiraumkonzept unter Einbeziehung aller bestehenden und neuen Wege zu integrie ren. Das Bebauungskonzept ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Als vorbereitender Bauleitplan sind Darstellungen geringfügig zu flexibilisieren, sofern eine schlüssige Begründung aus dem Konzept hervorgeht. Alle Planungsvorgaben sind in Verbind ung mit den Anlagen zu berücksichtigen. Auf die Gewichtung gemäß der Bewertungsmatrix wird an dieser Stelle verweisen. 6.1. Erschließung Die Erschließung des Baugebiets soll über die Nibelungenstraße unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten möglichst flächensparend erfolgen. Die erforderliche Erschließung inkl. aller Erfordernisse des Brandschutzes, der Abfallbewirtschaftung etc. sollen im Plangebiet selbst, d.h. inkl. einer Rückführung zur Nibelungenstraße, abgewickelt werden, um Durchgangsverkehre zu vermeiden. Die innere Erschließung kann als Mischverkehrsfläche angelegt werden, wobei eine Breite von 8,50 m anzuhalten ist. Für Fußgänger und Fahrradfahrer ist das Gebiet durchlässig zu gestalten. Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen. 12 Im Zuge der Anbindung des Baugebietes an die Wärme - und Energieversorgung im Unterbau der Straße Am Li nder Kreuz ist dieser Bereich durch den Investor als begrünte Wendeanlage mit öffentlichen Stellplätzen auszubauen und an das Baugebiet über einen Fuß- und Radweg anzubinden. Die Voraussetzungen für die Entwicklung des Plangebietes wurden mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt. Planerische Restriktionen in der Baubeschränkungszone gemäß § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind nicht zu berücksichtigen. Eine Bebauung innerhalb der Bauverbotszone bleibt unzulässig. 6.2. Art und Maß der Nutzung Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,4 sowie einer GFZ von 0,4 für eingeschossige und 0,8 für zweigeschossige Gebäude auszugestalten. 55 % aller Wohneinheiten s ollen als eingeschossig e Einfamili enhäuser hergestellt werden (mit einem Dachgeschoss, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder freistehende Einfamilienhäuser). 45 % aller Wohneinheiten sollen als zweigeschossige Mehrfamilienhäuser hergestellt werden (mit einem Dachgeschoss, Geschosswohnungsbau in Zeilen-, Punkt- oder aufgelöster Blockform). Hinsichtlich der zulässigen Vollgeschossanzahl sind die allgemeinen Vorgaben nach 6. zu berücksichtigen. Abhängig vom Konzept ist eine max. 400 m² umfassende Verkaufs-/Nutzfläche, aufgeteilt auf zwei Ladeneinheiten aus. z.B. einem Bäcker und einen Zeitungskiosk, im Baugebiet unterzubringen. Gemäß § 21 a Absatz 2 BauNVO sind der Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Absatz 3 BauNVO Flächenanteile an außerhalb des Baugrundstücks festgesetzten Gemeinschaftsanlagen (Gemeinschaftsstellplätze und – erschließung) der GRZ hinzuzurechnen. Gemäß § 21a Absatz 5 BauNVO ist die zulässige Geschossfläche um die Flächen notwendiger Garagen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, zu erhöhen. 6.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei die max. Gebäudelänge 50 m nicht überschreiten darf (offene Bauweise). Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch den Entwurfsverfasser zu definieren. Dabei ist das Maß der baulichen Nutzung zwingend einzuhalten. Ein Vortreten untergeordneter Gebäudeteile in geringfügigem Maß ist abhängig vom Konzept bis zu max. 1,50 m zulässig. 13 In de n nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO zulässig und als Bestandteil des Gestaltungskonzepts einheitlich und ortsbildverträglich zu entwickeln. Gemäß § 6 Absatz 5 BauO NRW ist eine Abstandflächentiefe von 0,4 H in dem Baugebiet einzuhalten. Das Mindestmaß der Abstandsfläche von 3,0 m d arf nicht unterschritten werden. 6.4. Wohnungsmix Es sind 30 % aller Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. Der Anteil kann konzeptabhängig sowohl für den Geschosswohnungsbau erhöht, als auch auf den Einfamilienhausbau ausgeweitet werden. Die Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB) sowie die Wohnflächenverordnung (WoFIV) sind einzuhalten. Die Quoten sind im Konzept auszuweisen. Es ist ein ausgewogenes Verhältnis an Wohnformen (Mehrgenerationenwohnen etc.) und Wohnungsgrößen (2- bis 4-Zimmer Wohnungen) anzubieten. Die geförderten Einheiten sind so zu bemessen, dass sowohl für Haushalte mit geringem Einkommen, Berufs einsteiger, Erwerbstätige, Familienhaushalte mit Kindern sowie anerkannte Flüchtlinge der Wohnraum qualitativ hochwertig nutzbar ist. Für einen Teil der geplanten Wohneinheiten ist ein geeignetes erwerbsorientiertes Vermarktungsmodell darzustellen. Im Innen - und Außenbereich sind gemeinschaftliche Begegnungsräume zu fördern, um lebendige nachbarschaftliche Verhältnisse zu unterstützen. 6.5. Grünordnung Der durch den baulichen Eingriff erforderliche Ausgleichsbedarf ist so weit es möglich ist, im Plangebiet unterzubringen. Um den Eingriff zu minimieren sind die vorhandenen Gehölzbestände möglichst zu erhalten. Die Standorte sind dem Lageplan zu entnehmen. Es sind zur Berücksichtigung der Belange der Biodiversität im Rahmen der Freiflächenplanung ö kologisch wirksame Kleinstrukturen zu schaffen und eine möglichst umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünung zu realisieren. 6.6. Freiflächenplanung / Kinderspielplätze Es ist ein öffentlicher Spielplatz herzustellen, der eine Fläche von 720 m² umfasst. Die Streetball-Anlage ist zu erhalten und in das Freianlagenkonzept einzuplanen. 14 Es ist ein örtlich vernetztes Fußwegesystem zu entwickeln, welches die übergeordnete Anbindung an den Senkelsgraben durch das neue Quartier hindurch an die bestehende Wegeverbindung parallel zum Lärmschutzwall gewährleistet. Die Privatwege der Wohnbebauung Zu den Wiesen sollen unberührt bleiben. Die Größe der auf dem Baugrundstück nachzuweisenden privaten Spielfläche (ohne Rahmenbepflanzung) beträgt mindestens 45 qm netto. Bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen erhöht sich die Mindestgröße der nutzbaren Spielfläche für jede weitere Wohnung um 5 qm. Darüber hinaus sind, soweit vorhanden, 50 % der Rasenflächen als Spielfläche zur Verfügung zu stellen. 6.7. Mobilität und ruhender Verkehr Bestandteil des Bebauungsvorschlags soll ein innovatives Mobilitätskonzept sein, bei dem der Einsatz von gemeinschaftlichen Verkehrsmitteln (Car -Sharing, Bike -Sharing, möglichst auf Basis von elektrifizierten Antrieben u.a.) in Verbindung mit de m örtlichen ÖPNV ein nachhaltiges Fortbewegungsverhalten ermöglicht und fördert. Der Pkw-Stellplatzschlüssel für die einzelnen Wohneinheiten ist abhängig von dem jeweiligen Mobilitätskonzept und ist eigenständig zu ermitteln. Hierbei sind marktgängige Annahmen zu treffen. Für Besucher sind zusätzlich öffentliche Stellplätze vorzusehen. Gemäß § 51 Abs. 3 BauO NRW sind Stellplätze und Garagen auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist. 6.8. Ökologische und energetische Anforderungen Die Siedlung ist als Klimaschutzsiedlung entsprechend den Anforderungen gemäß dem Leitfaden 100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein -Westfalen der Ene rgieagentur NRW zu konzipieren (siehe 5.). Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wie die Erhaltung einer Durchströmbarkeit des Plangebietes, Dachbegrünung, Doppelfunktion von Grün -/Spielplatzflächen auch zur Pufferung des Abflusses von Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen sind vorzusehen und darzustellen. Bei der Gebäudeplanung ist ein angemessener Anteil an nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden. Bestandteil des Bebauungskonzepts soll ein innovatives Energiekonzept sein, bei dem der Einsatz regenerativer Energien zur Stromerzeugung und/oder zu Wärmebereitstellung Anwendung findet und eine Synergie mit dem Mobilitätskonzept bildet. 15 6.9. Sonstige Umweltbelange Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens ist eine Umweltprü fung gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen mit folgenden Schwerpunkten: Lärm: Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen - und Schienenverkehr belastet. Zudem wirken untergeordnet Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr ein. Ebenfalls ist die Belastung im östlichen Teil des Plangebietes durch Sportlärm der vorhandenen und zu erhaltenden Streetball -Anlage zu berücksichtigen. Wohngebäude dürfen daher mit Ihrer Außenkante ohne Lärmschutzmaßnahmen nicht näher als 25 m von der westlichen Spielfeldbegrenzungslinie entfernt sein. Gartenflächen bleiben von dem Vorbehalt unberührt. Bei einer lärmmindernden Gebäudeausstattung ( Grundrissorientierung, Vermeidung von lärmzugewandten Immissionsorten) kann die Distanz verringert werden. Durch die Umsetzung der Planung kann eine Zunahme der Lärmimmissionen in der Nachbarschaft entlang der öffentlichen Straßen durch den zusätzlichen Mehrverkehr erwartet werden. Zur Beurteilung de s Verkehrslärms werden die Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 dB (A) tags / 45 dB (A) nachts gemäß DIN 18005 herangezogen. Beachtlich ist insbesondere die Überschreitung des Orientierungswertes durch den Lärm aus dem Straßenverkehr. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Lärmquelle Straßenverkehrs- lärm tags Straßenverkehrs- lärm nachts Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Lärmpegel bis 65 dB(A) bis 55 dB(A) III Überschreitung / Unterschreitung + 10 dB(A) + 10 dB(A) --- Der Grenzwert der 18.BImSchV (2017) Sonn- und Feiertags innerhalb der Ruhezeit wird in ca. 25 m Entfernung westlich der Streetball-Anlage eingehalten - Übergang brauner zu oranger Farbe in der Anlage 8 (für die Beschlussvorlage nicht beigefügt) . Gemäß 18.BImSchV muss der Grenzwert vor dem ge öffneten Fenster der Planbebauung eingehalten werden. Maßnahmen des passiven Schallschutzes kommen daher hier, im Gegensatz zum Verkehrslärm, nicht zum Tragen. Soll die geplante Wohnbebauung näher als die 25 m an die vorhandene Streetball-Anlage heranrücken, ist aktiver Lärmschutz an der Anlage vor zu sehen oder es sind öffenbare Fenster von Schlaf - und Aufenthaltsräumen im Bereich der Überschreitung auszuschließen. Die Lärmkarten sind in der Anlage 8 beigefügt (nicht beigefügt). Im Rahmen der Umweltprüfung ist die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens erforderlich, um Minderungsmaßnahmen (passiv / ggfls. aktiv) zu bestimmen. 16 Luftgüte: Eine Untersuchung der Kfz -bedingten Luftschadstoffe liegt mit Datum vom 12.02.2013 vor. Da die Ergebni sse der vorliegenden Untersuchung deutlich unterhalb des Grenzwertes lagen, ist keine problematische lufthygienische Situation zu erwarten. Altastverdacht: Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Plangebiet vor. Lediglich im östlichen Teil des beplanten Gebietes befindet sich eine Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) als Altablagerung unter der Nr. 71106 und der Bezeichnung "Senkelsgraben" erfasst ist. Der Umga ng damit kann im weiteren Bebauungsplan -Verfahren erfolgen. Bodendenkmale: Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist eine erstmalige archäologische Bestandserfassung notwendig. Pflanzen: Das Grün - und Freiraumkonzept aus dem Ausschreibungsverfahren wird im weiteren Verfahren in einem Grünordnungsplan (GOP) vertieft und im Bebauungsplan festgesetzt. Die Anwendung der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) wird geprüft. Artenschutz (wildlebende Tierarten): im weiteren Bebauungsplan -Verfahren ist die Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) erforderlich. Gefahrenschutz: Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen in Teilen des Plangebietes. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgräben). Im weiteren Verfahren ist eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf erforderlich. Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch den aus dem Ausschreibungsverfahren hervorgegangenen Investor in enger Abstimmung mit der Stadt Köln. 6.10. Technische Infrastruktur Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn und in der Wasserschutzzone lllB. Die damit einhergehenden Tatbestände und Verbote der Wasserschutzgebiets - verordnung sind zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen das Planungsgebiet im Mischsystem zu entwässern. Die vorhandenen Abwasserkanäle DN 2600 befinden sich im Unterbau des Wegs Senkelsgraben. Dieser kann das gesamte Abwasser aufnehmen. Gemäß § 51 a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von Grundstücken (Erstbebauung) zu versickern. Hierzu sind Lösungen aufzuzeigen. Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Konzepte als Maßnahmen zur Risikovorsorge zu entwickeln und in die Fachplanungen (Erschließung, Grünanlagen etc.) einzuplanen. Durch die RheinEnergie AG/Rheinische NETZGesellschaft mbH kann das Plangebiet über Netzvorstreckungen an die bestehenden Gas -, Wasser - und Stromversorgungsnetze angeschlossen werden. Für alle drei genannten Sparten wird eine Anbindung der Planstraße an die Straße Am Linder Kreuz benötigt. 17 18 7. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Stadtplan Anlage 2: Flächennutzungsplan Anlage 3: Erfassungsbogen Neubau (Klimaschutzsiedlung) Anlage 4: planungsrelevante Rahmenbedingungen Anlage 5: Vermesserlageplan Anlage 6: Luftbild Anlage 7: Landschaftsplan Anlage 8: Lärmkartierung Anlage 9: Muster Verfassererklärung
Anlage 2 Flurkarte
396 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [366266,5635069] 1:2000 Flurkarte Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 21.09.2018
Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan
382 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77359/04 Senkelsgraben in Köln - Porz - Lind 0 100 50 200 300 Meter
Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll BV Porz 13.11.18
2150 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.11.2018 öffentlich 7.8 Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben 3113/2018 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in den Anlagen 1 und 2 ausgewiesene Fläche Senkelsgraben in Köln-Lind. Der spätere Verkauf erfolgt über eine Teilfläche aus dem in Anlage 2 rot eingezeichneten Grund- stück Gemarkung Lind, Flur 5, aus Flurstücken: 175, 210 und 281 Verkaufsfläche: ca. 17.000 m² (Nettobauland = Baugebiet - Erschlie- ßungsanlagen) Mindestgebot: 4.080.000 Euro (240 €/m²) (Bauerwartungsland unter Berücksichtigung einer Auf- schließungszeit von 4 Jahren) geplante Nutzung: Klimaschutzsiedlung mit ca. 100 Wohneinheiten (Einfami- lien- und Mehrfamilienhausbebauung) Der Verkauf der o.g. Teilfläche erfolgt ausschließlich an einen erfahrenen privaten Bauträger, der entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten formalen und qualitativen Kriterien das beste Konzept einreicht. Das Bewertungsgremium wird zusammenge- setzt aus: - jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, des Stadtplanungsamtes sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes oder der Koordinierungsstelle Klimaschutz - jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses - dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats - einer Vertreterin/einem Vertreter der EnergieAgentur.NRW und zusätzlich einem Mitglied der Bezirksvertretung Porz in beratender Funk- tion Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, unter Punkt 4 der Anlage 4 den dritten Absatz mit „Studenten“ zu ergänzen. Bei der Konzeptausschreibung sind die Maßgaben des Vorgabenbeschlusses betref- fend der Fläche nördlich der Nibelungenstraße als Schulreservefläche umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen.
Anlage 3 Bewertungsmatrix
7950 Zeichen
Seite 1 von 5
#
Konzeptvergabe
Bewertungsmatrix für die Klimaschutzsiedlung
„Senkelsgraben“
Für die Ausschreibung gelten die folgenden formalen Kriterien:
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber die
Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard
umsetzen muss. Dies wird vertraglich vereinbart. Bei der hier zu realisierenden Kl ima-
schutzsiedlung sind jedoch die erhöhten energetischen Anforderungen des Planungs-
leitfadens „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfallen“ zu erfüllen. Der Investor
muss zwingend den Nachweis erbringen, dass sein Konzept diesen Anforderungen ent-
spricht.
Zusätzlich sind mindestens 30 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau im öf-
fentlichen geförderten Wohnungsbau zu errichten und für diesen zu binden, sofern die
Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung
muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
Des Weiteren wird für diese Ausschreibung verpflichtend festgelegt, dass sich der Be-
werber/Vorhabenträger aus einem Konsortium aus Bauträger, Architekturbüro, Fre i-
raumplaner, Energiesachverständiger und ggfls. einem Mobilitätsexperten zusamme n-
setzt.
Zudem darf das städtische Mindestgebot nicht unterschritten werden.
Darüber hinaus erhält das Konzept bis zu maximal 100 Punkte für die folgenden Qual i-
tätskriterien:
a) Wohnungspolitische Kriterien maximal 3 Punkte
Zielgruppe
Im Baugebiet Senkelsgraben soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle
entwickelt werden. Dabei soll dem Endnutzer eines Einfamilienhauses (EFH) die
Möglichkeit für Eigenleistungen geboten werden , welche zudem zu einer Kau f-
preisreduzierung führen. Der Bewerber hat dafür ein abgestuftes Konzept vorz u-
legen.
Dem Endnutzer werden über die Tapezierarbeiten und die Verlegung der B o-
denbeläge hinaus weitere Arbeiten in Eigenleistung angeboten (z.B. Installation
sanitärer Anlagen)
3 Punkte
Dem Endnutzer wird die Möglichkeit geboten, Tapezierarbeiten und Verlegung
der Bodenbeläge in Eigenleistung zu erbringen
1 Punkt
Es werden keine unterschiedlichen Ausbaustufen für den Endnutzer angeboten;
die Häuser werden sämtlich im schlüsselfertigen/bezugsfertigen Ausbauzustand
übergeben
0 Punkte
maximal 3 Punkte
Anlage 3
Seite 2 von 5
b) Städtebauliche und quartiersbezogene Kriterien maximal 36 Punkte
Städtebauliche Qualität und Freiraumqualität
1) Einhaltung der Planungsvorgaben im Mittel nach Punkt 6 der Anlage 4.
Berücksichtigung der Vorgaben zu 100 % 30 Punkte
Berücksichtigung der Vorgaben zu mind. 80 % 15 Punkte
Berücksichtigung der Vorgaben zu mind. 60 % 8 Punkte
maximal 30 Punkte
2) Einhaltung des Wohnungsmixes
Anteil EFH 55%, Anteil MFH 45% 3 Punkte
Anteil EFH 45%, Anteil MFH 55% 2 Punkte
Anteil EFH 65%, Anteil MFH 35% 1 Punkt
maximal 3 Punkte
3) Versiegelungsgrad durch Haupterschließung
Anteil Haupterschließung im Baugebiet max. 15 % 3 Punkte
Anteil Haupterschließung im Baugebiet max. 25 % 2 Punkte
Anteil Haupterschließung im Baugebiet max. 35 % 1 Punkt
maximal 3 Punkte
Seite 3 von 5
c) Funktionale und architektonische Kriterien maximal 15 Punkte
Nutzungsvielfalt
1. Der im Baugebiet Senkelsgraben geplante Wohnraum soll für unterschiedliche
Lebensmodelle entwickelt werden. Daher sollen die Grundrisse der EFHs flex i-
bel und wandelbar sein, so dass die Häuser erweiterbar sind und generation s-
verträgliche Flexibilität biete n. Im MFH Bereich soll der Bewerber in seinem
Konzept nachweisen, dass er sowohl für die geförderten als auch für die freif i-
nanzierten Wohneinheiten unterschiedliche Nutzergruppen berücksichtigt hat
und innerhalb der Häuser für eine soziale Durchmischung sorgt.
Es werden beide Punkte (EFH und MFH) in dem Konzept nachvollziehbar b e-
rücksichtigt 3 Punkte
Die Grundrissvariabilität im EFH oder die soziale Durchmischung im MFH wird
berücksichtigt 1 Punkt
maximal 3 Punkte
2. Der Bewerber erhält Punkte für sein Konzept, wenn er über die 30% Quote hi n-
aus öffentlich geförderten Wohnungsbau plant. Bei der Vergabe der Punkte
spielt die Verteilung der öffentlich geförderten Wohneinheiten auf die Bauformen
eine Rolle.
1/3 im Geschosswohnungsbau, 2/3 im EFH 3 Punkte
2/3 im Geschosswohnungsbau, 1/3 im EFH 2 Punkte
3/3 im Geschosswohnungsbau 1 Punkt
maximal 3 Punkte
Architektur und Gestaltungsqualität
1. Der Bewerber erhält im Bereich Architektur und Gestaltung Punkte für das Orts-
bild und die Entwicklung architektonischer Qualität.
Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden 100% 6 Punkte
Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden mind. 80% 3 Punkte
Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden mind. 60% 2 Punkte
maximal 6 Punkte
Seite 4 von 5
2. Weitere Punkte erhält er für die Gestaltungsqualität des öffentlichen Raumes
Nutzbarkeit, Ausstattung und Differenzierungsgrad 100 % 3 Punkte
Nutzbarkeit, Ausstattung und Differenzierungsgrad mind. 80 % 2 Punkte
Nutzbarkeit, Ausstattung und Differenzierungsgrad mind. 60 % 1 Punkt
maximal 3 Punkte
d) Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien
maximal 16 Punkte
Mobilitätskonzept
(vorbehaltlich der ausstehenden Änderungen durch das Gesetz zur Modernisi e-
rung des Bauordnungsrechts in Nordrhein -Westfalen – Baurechtsmodernisie-
rungsgesetz (BauModG NRW) zur Anpassung der Landesbauordnung BauO
NRW)
1. Punkte gibt es hier für die Förderung eines modalen Mobilitätsverhaltens
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 8 % 3 Punkte
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 5 % 2 Punkte
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 2 % 1 Punkt
maximal 3 Punkte
2. Weitere Punkte erhält der Bewerber für die Förderung des Fahrrads als Alterna-
tive zum PKW.
Einen Fahrradabstellplatz pro 20 m² Wohnraum 3 Punkte
Einen Fahrradabstellplatz pro 30 m² Wohnraum 2 Punkte
Einen Fahrradabstellplatz pro 40 m² Wohnraum 1 Punkt
maximal 3 Punkte
Seite 5 von 5
Klimaanpassung und Energieversorgung
Der Bewerber erhält über den Status der zu erreichenden Klimaschutzsiedlung
hinaus Punkte dafür, wenn sein Konzept Maßnahmen enthält, die
• der Starkregenvorsorge dienen 2 Punkte
• die Begrünung der geplanten Baukörper vorsehen 2 Punkte
• der sommerlichen Verschattung dienen 2 Punkte
• zur Reduzierung der vorgesehenen Versiegelung führen 2 Punkte
• zur umweltschonenden Energieversorgung 2 Punkte
maximal 10 Punkte
e) Preiswettbewerb maximal 30 Punkte
Das das Mindestgebot am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punkten
bewertet. Die gegenüber dem Bestbieter geringeren Gebote werden entspr e-
chend ihrer prozentualen Abweichung zum höchsten Gebot interpoliert u nd mit
der entsprechenden Punktzahl versehen:
Gebot x 30 Punkte
höchstes Gebot
Zusammenfassung
a) Wohnungspolitische
Kriterien Zielgruppe 3 Punkte
b) Städtebauliche und
quartiersbezogene
Kriterien
Städtebauliche Qualität und
Freiraumqualität 36 Punkte
c) Funktionale und
architektonische
Kriterien
Nutzungsvielfalt 6 Punkte
Architektur und Gestaltungsqualität 9 Punkte
d) Ökologische,
energetische und
verkehrsbezogene
Kriterien
Mobilitätskonzept 6 Punkte
Klimaanpassung und Energieversorgung 10 Punkte
e) Preiswettbewerb 30 Punkte
Punkte gesamt 100 Punkte
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Nibelungenstraße 7
- Hunoldstraße
- Heidestraße
- Senkelsgraben 3113
- Auf dem Viertelchen
- Am Linder Kreuz
- Zu den Wiesen
- Viehtrift
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3113/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.11.2018
- Erstellt
- 20.09.2018 10:13