Mandari Insight

3113/2018

Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben

Beschlussvorlage Ausschuss 16.11.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 27.11.2018, TOP 1.4

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 planungsrechtliche Vorgaben

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Flurkarte

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll BV Porz 13.11.18

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Bewertungsmatrix

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5864 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
230/21 Bre Senkelsgraben 
Vorlagen-Nummer 
 3113/2018 
Freigabedatum 
25.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben 
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in den Anlagen 1 und 2 
ausgewiesene Fläche Senkelsgraben in Köln-Lind. Der spätere Verkauf erfolgt über eine Teilfläche 
aus dem in Anlage 2 rot eingezeichneten Grundstück Gemarkung Lind, Flur 5, 
 
aus Flurstücken:  175, 210 und 281 
 
Verkaufsfläche:  ca. 17.000 m² (Nettobauland = Baugebiet - Erschließungsanlagen) 
 
Mindestgebot:  4.080.000 Euro (240 €/m²) 
(Bauerwartungsland unter Berücksichtigung einer Aufschließungszeit 
von 4 Jahren) 
 
geplante Nutzung:  Klimaschutzsiedlung mit ca. 100 Wohneinheiten (Einfamilien- und Mehr-
familienhausbebauung) 
 
Der Verkauf der o.g. Teilfläche erfolgt ausschließlich an einen erfahrenen privaten Bauträger, der 
entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten formalen und qualitativen Kriterien das beste Konzept 
einreicht. Das Bewertungsgremium wird zusammengesetzt aus: 
 
- jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Ka-
taster, des Stadtplanungsamtes sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes oder der 
Koordinierungsstelle Klimaschutz 
 
- jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen des Stadtentwick-
lungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses 
 
- dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats 
 
- einer Vertreterin/einem Vertreter der EnergieAgentur.NRW 
 
und zusätzlich einem Mitglied der Bezirksvertretung Porz in beratender Funktion 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Liegenschaftsausschuss 27.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Das Grundstück soll als Klimaschutzsiedlung entwickelt und zu diesem Zweck im Rahmen einer Kon-
zeptausschreibung erfahrenen privaten Bauträgern zum Kauf angeboten werden. Ihre Erfahrungen 
müssen die Bewerber durch mindestens drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte nachweisen. 
Hierbei sind städtebaulich relevante Wohnungsbauprojekte maßgeblich und mit aussagekräftigen 
Kennziffern und Kosten darzustellen.  
 
Das Plangebiet gemäß Anlage 1 umfasst rund 47.000 m², das spätere Baugebiet (Anlage 2) rund 
23.000 m², wovon nur rund 17.000 m² (Nettobauland) an den späteren Investor veräußert werden. 
Für das Plangebiet existiert ein Aufstellungsbeschlusses zu Bebauungsplan 77359/04 (0475/2015). 
Ziel ist es, im Rahmen dieser Konzeptausschreibung das Verfahren zur Baurechtschaffung auf einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB umzustellen.  
Die Ziele der städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes sind die Entwicklung eines Wohngebie-
tes, die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden öffentlichen Grünfläche sowie die stadtteilver-
netzenden Grünstrukturen. Im Einzugsbereich des Stadtteiles Porz-Lind gilt es, die Wohnfunktion 
langfristig zu stärken. Deshalb sollen auf dem Grundstück südlich der Nibelungenstraße circa 100 
Wohneinheiten entstehen. Hierbei sind Hausgruppen und punktuelle Geschosswohnungsbauten so-
wohl im geförderten Wohnungsbau als auch im freifinanzierten Wohnungsbau vorgesehen, um der 
steigenden Nachfrage nach Wohnraum bei einer zunehmend angespannten Wohnungsmarktsituation 
nachzukommen. Die Wohngebäude sollen sich den vorhandenen städtebaulichen Eigenschaften der 
maßgeblichen Umgebung anpassen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleis-
ten. Die bestehenden Wegeverbindungen und Grünstrukturen sollen in die Planungen mit einbezo-
gen, gesichert und fortgeführt werden, so dass eine Vernetzung des Wohngebietes mit der Umge-
bung gelingt. Die in Anlage 4 aufgeführten Vorgaben geben detailliert wieder, auf welche planungs-
rechtlichen Maßgaben die Bewerber zu achten haben. Auf die Beifügung der in Anlage 4 erwähnten 
weiteren Anlagen wurde für die Beschlussvorlage verzichtet. 
 
In der Matrix (Anlage 3) wurden die Schwerpunkte bei den Merkmalen „Städtebauliche Qualität“ und 
„Preiswettbewerb“ gesetzt. Damit sich die in den Konzepten vorgesehene Bebauung in die Umge-
bung einfügt, müssen diese die in Anlage 4 aufgeführten Vorgaben beachten. Durch die hohe Anzahl 
an Punkten hat das Bewertungsgremium einen größeren Spielraum bei der Rangverteilung (Besten-
auslese). Zudem verändert sich durch den vom Bewerber gewählte Grad der Bebaubarkeit (Netto-
bauland) der Wert des Grundstücks. Die Verwaltung hat das Mindestgebot für das Grundstück relativ 
niedrig angesetzt, da mit einer hohen Quote für die Erschließungsanlagen kalkuliert wurde. Je gerin-
ger diese Quote wird, umso größer wird das Nettobauland und umso höher der Wert des Grund-
stücks. Die Verwaltung erhofft sich aufgrund dieser Gewichtung realistische Kalkulationen seitens der 
Bewerber und somit einen marktgerechten Kaufpreis. 
 
Nach Beschlussfassung durch den Liegenschaftsausschuss wird die Fläche auf der städtischen 
Homepage und auf ImmobilienScout24 zum Verkauf angeboten. Die Bewerbungsfrist ist bis Ende 
März 2019 vorgesehen. Bis Ende Januar haben die Interessenten Zeit, ggf. offene Fragen mit der 
Verwaltung zu klären. Die Auswertung der fristgerecht eingereichten Konzepte erfolgt durch das Be-
wertungsgremium. Den Zuschlag erhält der Bewerber, der das beste Konzept eingereicht hat. Der 
Verkauf der Fläche erfolgt dann kurzfristig mit der Auflage, das städtebauliche Verfahren erfolgreich 
abzuschließen. Es wird ein beiderseitiges Rücktrittsrecht vereinbart, falls das Verfahren nicht zum 
Erfolg führt. 
 
Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan 
Anlage 2 Flurkarte 
Anlage 3 Bewertungsmatrix 
Anlage 4 planungsrechtliche Vorgaben

Anlage 4 planungsrechtliche Vorgaben

33279 Zeichen

Stadtplanungsamt 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
 
 
 
Planungsrechtliche Vorgaben 
 
für die 
Konzeptvergabe einer Grundstücksfläche 
 
im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens 
 - Arbeitstitel: "Senkelsgraben in Köln Porz-Lind - Bebauungsplan 77359/04 " –  
für den Bau einer Klimaschutzsiedlung  
mit Einfamilienhäusern und Mietwohnungen 
 
durch private Bauträger 
 
Bewerbungsfrist: 28. März 2019 
Rückfragen zulässig bis: 31. Januar 2019 
 
Stand: September 2018 
Anlage 4

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ........................... 3 
2. Lage des Plangebietes ................................ ................................ ................................ ....... 4 
3. Grundstücksdaten ................................ ................................ ................................ .............. 7 
4. Baurecht ................................ ................................ ................................ ............................ 7 
5. Klimaschutzsiedlung ................................ ................................ ................................ ........ 10 
 6. Planungsvorgaben ................................ ................................ ................................ ....... 11 
 6.1. Erschließung ................................ ................................ ................................ ............. 11 
 6.2. Art und Maß der Nutzung................................ ................................ .......................... 12 
 6.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ................................ ........................ 12 
 6.4. Wohnungsmix ................................ ................................ ................................ ........... 13 
 6.5. Grünordnung ................................ ................................ ................................ ............ 13 
 6.6. Freiflächenplanung / Kinderspielplätze ................................ ................................ ..... 13 
 6.7. Mobilität und ruhender Verkehr ................................ ................................ ................. 14 
 6.8. Ökologische und energetische Anforderungen ................................ ......................... 14 
 6.9. Sonstige Umweltbelange ................................ ................................ .......................... 15 
 6.10. Technische Infrastruktur ................................ ................................ ......................... 16 
7. Anlagenverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......... 18

3 
 
1. Einleitung 
Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsprognose aus Mai 2015 beläuft sich der derzeitige 
Wohnungsbedarf in Köln für den Zeitraum von 2015 bis 2030 (15 Jahre) auf rund 66. 000 
Wohnungen. Die bekannten Umsetzungs - und Potenzialgröß en belaufen sich zurzeit auf 
33.400 Wohneinheiten. Um den hohen Bedarf an Wohnungen in der wachsenden Stadt Köln 
decken zu können, soll im Ortsteil Lind zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Es ist 
beabsichtigt, die Wohnfunktion zu stär ken und diese an städtebaulich integrierter Lage 
langfristig zu sichern. Strategische Grundlage bildet das am 29. Januar 2008 durch den Rat  
der Stadt Köln beschlossene  Wohnungsbauprogramm 2015. Dabei wurde ermittelt, welche 
Wohnbaureserveflächen im Stadtge biet, für die noch keine Baureife, das heißt 
Planungsrecht und gesicherte Erschließung, vorliegt, als Ressourcen vorhanden sind. Im 
Stadtbezirk Porz wurde neben weiteren Potenzialflächen das Gebiet zwischen der Rad - und 
Fußwegeverbindung Senkelsgraben und der A 59, südlich der Nibelungenstraßen als 
potentielle Nachverdichtungsfläche bewertet.  
 
Das Plangebiet mit dem Arbeitstitel "Senkelsgraben" (W 712 -003) soll als Wohnbaufläche 
entwickelt und mobilisiert werden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.  Es ist 
beabsichtigt, das für Wohnbebauung zur Verfügung stehende städtische Grundstück mit 
städtebaulichen Kennziffern versehen öffentlich auszuschreiben mit dem Ziel, eine 
Klimaschutzsiedlung aufgrund eines geeigneten Konzepts durch einen Investor zu 
realisieren. Der Investor setzt sich aus einem Konsortium aus Bauträger, Architekturbüro, 
Freiraumplaner, Energiesachverständiger und ggf. einem Mobilitätsexperten zusammen. Die 
energetischen und städtebaulichen Anforderungen sollen den Anforderungen gemäß dem 
Leitfaden “100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein -Westfalen“ der Energieagentur NRW 
entsprechen, so dass eine Anerkennung / Förderung als Klimaschutzsiedlung erzielt werden 
kann. Die Einhaltung der in der Ausschreibung aufgelisteten und aus dem Leitfaden 
abgeleiteten Anforderungen ist im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Anlage 3 (nicht 
beigefügt) nachzuweisen. Das Auswahlverfahren wird durch ein Bewertungsgremium 
durchgeführt, das anhand der formalen und qualitativen Kriterien die Konzepte bewertet. Auf 
Basis dieser Auswertung entscheidet der Rat der Stadt Köln im Anschluss über die Vergabe 
des Gru ndstücks. Der Siegerentwurf  soll der Öffentlichkeit im Rahmen einer 
Informationsveranstaltung durch den Investor vorgestellt werden. Ziel der 
Konzeptausschreibung ist es, möglichst unterschiedliche und innovative Konzepte zu 
erhalten, die durch eine eigenständige Bebauungskonzeption umgesetzt werden. 
 
Der durch die Ausschreibung ermittelte Inve stor soll als Planungspartner  das 
Bebauungsplan-Verfahren inkl. aller Kosten übernehmen und den Vollzug steuern. Es ist 
beabsichtigt das städtische Grundstück an den Investor zu veräußern mit dem Ziel, das 
prämierte Bebauungskonzept umzusetzen. Mit dem künftigen Investor werden eine 
Planungsvereinbarung sowie ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten sowie 
zur Regelung ergänzender Maßnahmen (Spielplatzherric htung, Erschließung, etc.) 
geschlossen. Die endgültige Übertragung des städtischen Grundstücks ist an den 
erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplan -Verfahrens - Arbeitstitel: "Senkelsgraben in 
Köln Porz-Lind - Bebauungsplan 77359/04 " – geknüpft. Es ist be absichtigt, das Verfahren

4 
 
auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) 
umzustellen. Ziel ist es, das Vorhaben als Ganzes zeitnah verpflichtend fertigzustellen.   
 
2. Lage des Plangebietes 
Das Plan gebiet befindet sich im Stadtbezirk Porz im Stadtteil Köln-Porz-Lind. Es wird im 
Norden begrenzt durch die Nibelungenstraße, im Osten durch die bestehende 
Wohnbebauung nördlich der Straße Auf dem Viertelchen, im Westen durch den 
Lärmschutzwall der Bundesautobahn A 59 und im Süden durch einen Fußweg im Übergang 
zur Bestandsbebauung Zu den Wiesen sowie den Grundstücken der Bestandsbebauung im 
Übergang zur Wegeverbindung Senkelsgraben. Der südwestliche Eckbereich des 
Plangebietes schließt die Ausläufer der Str aße Am Linder Kreuz sowie die südlich 
angrenzenden Grünbereiche im Übergang zur Bundesautobahn A  59 und zur 
Bestandsbebauung Am Linder Kreuz ein. Nördlich der Wohnbaupotenzialfläche befindet sich 
jenseits der höherliegenden Nibelungenstraße eine Dauerklein gartenanlage mit 
vorgelagertem Parkplatz. Östlich der Fuß - und Radwegeverbindung Senkelsgraben schließt 
eine zweigeschossige Reihenhausbebauung an, die eine Spielplatzfläche im Zentrum 
umschließt. Die südlich angrenzende eingeschossige Wohnbebauung wird üb er Fußwege 
und Stichstraßen an die Straße Zu den Wiesen angebunden. Die Fußwege befinden sich im 
gemeinschaftlichen Privateigentum der Anwohner. Im Westen verläuft ein Teilstück der 
Bundesautobahn A 59 zwischen der Anschlussstelle Lind im Süden und der Ans chlussstelle 
Wahn im Norden. Der Lärmschutzwall der A  59 wurde auf der westlichen Seite des 
Plangebietes errichtet. 
 
Der circa 4 ha große Planungsbereich wird im Zentrum durch eine landwirtschaftliche 
Nutzung geprägt. In den Randbereichen befinden sich bepflanzte und fußläufig erschlossene 
Grünstrukturen. Im Übergang zur östlich verlaufenden Fuß - und Radwegeverbindung 
Senkelsgraben liegt eine circa 320  m² umfassende Streetball -Anlage, die als öffentliche 
Grünfläche genutzt wird  und durch bürgerschaftliche s Engagement erstellt wurde.  Dieser 
Grünzug stellt eine fußläufige Verbindung zwischen den Stadtteilen Köln-Wahnheide und -
Lind dar. Parallel zur A  59 verläuft eine der Topografie folgende Wegeverbindung, die 
zwischen der Nibelungenstraße im Norden und der S traße am Linder Kreuz im Süden 
verläuft. 
 
Südlich des Plangebietes , in ca. 140 m Entfernung , befindet sich eine städtische 
Kindertagesstätte an der Viehtrift. Eine weitere städtische Einrichtung liegt nördlich des 
Plangebietes in ca. 500 m Entfernung an der Hunoldstraße. In einem Umkreis von ca. 350 m 
Luftlinie befinden sich drei Bushaltestellen der Kölner Verkehrsbetriebe der Linie n 160, 162 
und 167. Der Geschäftsbesatz im Ortsteil Lind verfügt über wenige kleine Ladenlokale. Das 
nächste Stadtteilzentrum mit einer breiten Angebotsstruktur zur Deckung des kurz - und 
mittelfristigen Bedarfs befindet sich ca. 8 00 m nordwärts an der Heidestraße in Porz -Wahn. 
Dieser Bereich ist als zentraler Versorgungsbereich im Einzelhande ls- und Zentrenkonzept 
der Stadt Köln gesichert und verfügt u.a. über mehrere großflächige Einzelhandelsbetriebe.

5 
 
 
 
 
Stadtkarte

6 
 
 
Plangebiet mit Blick vom Lärmschutzwall 
Übergang Senkelsgraben / Nibelungenstraße 
Senkelsgraben  
Bestandsbebauung  Fußweg Linder Kreuz / Nibelungenstraße

7 
 
3. Grundstücksdaten 
Die Wohnbaupotenzialfläche befindet sich in Köln-Porz, Gemarkung Lind, Flur 5 und umfasst 
im Wesentlichen den westlichen Haup tteil des Flurstücks  281 und in Teilbereichen die 
Flurstücke 175 und 210. Angrenzend befinden sich in funktionale m Zusammenhang die  
Flurstücke 220, 205 (Fußweg West) sowie in Teilen als Straßenland genutzt 204, 209 und 
324. Die Fuß - und Radwegeverbindung am Senkelsgraben erstreckt sich auf den 
Flurstücken 190 und 1149 im Osten. Als Wohnbaufläche stehen inkl. Erschließungsanlagen 
ca. 2,4 ha zur Verfügung. Zusätzliche Bedarfe, wie z.B. öffentliche Kinderspielplätze etc., 
sind dem Vorhaben hinzuzurechnen  und können in den Randbereichen untergebracht 
werden. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die umgebenden Grünstrukturen (Senkelsgraben, 
Fußweg West etc.) zu sichern und in ein Freiraumverbundsystem zu übersetzen. Insgesamt 
umfasst das Plangebiet gemäß der Anlage 5 (nicht beigefügt) , südliches Teilstück, eine 
Fläche von ca. 4  ha. Die Verortung der Grünstrukturen i.V.m. mit der Bebauung ist 
konzeptabhängig. Die Besitzverhältnisse stellen sich vrsl. wie folgt dar: 
 
Flurstück Eigentümer Größe 
insgesamt 
Vrsl. Nutzungsentwicklung nach 
Vermessung / Neubildung 
Erwerb  
Investor 
281 Stadt Köln 32.110 m² ca. 70 % als Baugebiet ja 
175 Stadt Köln 700 m² ca. 50 % als Baugebiet. ja 
210 Stadt Köln 790 m² ca. 75 % als Baugebiet ja 
220 Stadt Köln 1.113 m² ca. 1 % als Erschließungsanlage nein 
205 Stadt Köln 816 m² 100 % als Grünfläche nein 
204 Straßen NRW 1.053 m² ca. 40 % als Grünfläche nein 
209 Straßen NRW 3.241 m² ca. 20 % als Grünfläche nein 
324 Stadt Köln 965 m² ca. 40 % als Grünfläche / Erschließung nein 
190 Stadt Köln 1.966 m² ca. 25 % als Grünfläche nein 
1149 Anlieger 5.148 m² ca. 20 % als Grünfläche nein 
 
 
4. Baurecht 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, definiert das 
Planungsgebiet als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Der Flächennutzungsplan stellt das 
Planungsgebiet "Senkelsgraben" wie folgt dar: Wohngebiet (W) auf dem Gelände der 
landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie der Streetball -Anlage, Grünfläche im Weste n entlang 
der A 59 parallel zum Fußweg West sowie im Bereich der Wegeverbindung Senkelsgraben 
im Osten. Die Grünfläche westlich des Plangebietes wird im südlichen Anschlussbereich als 
Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. Als Fläche für den überörtlichen Ver kehr wird die A 
59 dargestellt.

8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Flächennutzungsplan

9 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 77359/02 , bekannt gemacht 
am 02.01.1985, der hier folgende Festsetzungen vorsieht: Im Zentrum, auf dem Gelände der 
landwirtschaftlichen Nutzfläche, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
Dauerkleingärten; im Osten eine Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern. 
Innerhalb dieser  Pflanzfläche wird ein 5,0  m breiter Schutzstreifen im Übergang zu  der 
Leitungstrasse des Hauptsammlers festgesetzt, der ebenfalls in der zu bepflanzenden 
Grünfläche liegt. Im nördlichen Randbereich der östlich liegenden Wegeverbindung wird im 
Übergang zur Nibelungenstraße eine Stellplatzanlage vorgesehen. Die Fuß - und 
Radwegeverbindung Senkelsgraben wird als Straßenverkehrsfläche mit der Ausweisung 
Weg dargestellt;  im Westen, im Kreuzungsbereich Nibelungenstraße/A 59 unter 
Einbeziehung des Lärmschutzwalles, eine Straßenverkehrsfläche und eine parallel zur 
Trassenführung der A 59 verlaufende 40  m breite Bauverbotszone sowie eine 100  m breite 
Baubeschränkungszone; im Südwesten, im Bereich der Straße Am Linder Kreuz, eine 
Stellplatzanlage; eine von Nordwesten nach Südosten verlaufende zeichnerische Darstellung 
der ehemaligen  Fluglärmschutzzone C.  Der östliche Teil der Wegeverbindung 
Senkelsgraben liegt außerhalb des Bebauungsplanes 77359/02 und soll in die 
städtebauliche Planung einbezogen und in den Geltungsbereich des aufzustellenden 
Bebauungsplanes 77359/04 aufgenommen werden.  
 
Um die Mobilisierung der Wohnbaufläche zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen des 
Bebauungsplanes 77359/02 in dem Teilbereich des Planungsgebietes hinter denen des 
neuen Bebauungsplanes 77359/04 zurücktreten. Ziel ist es, das Planungsgebiet mit de m 
Arbeitstitel "Senkelsgraben" durch ein städtebauliches Konzept zu strukturieren, um die 
Fläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Für die ehemals festgesetzte öffentliche Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten besteht heute kein Bedarf mehr. Ziel e des 
aufzustellenden Bebauungsplanes 77359/04 sind die Entwicklung von Wohnraum und die 
planungsrechtliche Sicherung der bestehenden öffentlichen Grünfläche sowie der 
stadtteilvernetzenden Grünstrukturen. Der bisherige Verfahrensverlauf zur Schaffung von 
neuem Baurecht stellt sich wie folgt dar: 
 
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung: 
 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2015 
Bezirksvertretung Porz  08.09.2015 
Ausschuss für Umwelt und Grün 15.09.2015 
Stadtentwicklungsausschuss  03.12.2015 
 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes: 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 08.03.2016 bis zum 15.03.2016 statt 
(Abendveranstaltung am 08.03.2016) Es sind acht schriftliche Stellungnahmen eingegangen.  
Bezirksvertretung Porz  04.10.2016 
Stadtentwicklungsausschuss  15.12.2016

10 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffe ntlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 
BauGB wurde vom 10.12.2015 bis zum 22.01.2016 durchgeführt. Im Zeitraum der 
Beteiligung sowie im Anschluss sind insgesamt zwanzig Stellungnahmen eingegangen.  Die 
Auswertung der frühzeitigen Beteiligungsschritte  sowie die Ergebnisse aus der politischen 
Beschlussfassung sind in die Formulierung d ieser Planungsvorgaben ein geflossen. Der 
damit einhergehende Abstimmungsprozess ist zwingend durch die Bewerberin / durch den 
Bewerber zu berücksichtigen.  
Es ist beabsichtigt, das Verfahren zur Baurechtsschaffung auf einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) umzustellen. Ziel ist es, das Vorhaben 
als Ganzes zeitnah verpflichtend fertigzustellen. Entsprechende Erschließungsmaßnahm en 
etc. werden als Bestandteil des Durchführungsvertrags zwischen der Stadt und dem 
Vorhaben- und Erschließungsträger geregelt.  
 
5. Klimaschutzsiedlung 
Der Klimawandel stellt eine der zentralen Herausforderungen für die städtebauliche 
Entwicklung der Stad t dar. Insbesondere Folgeerscheinungen wie die Verschiebung der 
Jahres- und Vegetationsperioden, die Zunahme von Starkregenereignissen und 
Bodenerosion sowie der Anstieg der mittleren Gewässertemperatur im Rhein verdeutlichen 
den Handlungsdruck. Daher ist es Ziel der städtebaulichen Entwicklung, im Bestand sowie 
bei der Neuplanung von Baugebieten die Klimaschutzziele der Stadt Köln umzusetzen. 
Dieser Anspruch soll im Baugebiet „Senkelsgraben“ umgesetzt werden. Die Erarbeitung 
einer geeigneten städtebauliche n Figur soll parallel zu einem Energie - und 
Klimaschutzkonzept erfolgen mit dem Ergebnis, die Anforderungen einer 
Klimaschutzsiedlung mit hochwertigem Wohnungsbau zu kombinieren.  
Beurteilungsgrundlage für dieses Ziel stellt eine erfolgreiche Zertifizierung  als 
Klimaschutzsiedlung durch die EnergieAgentur.NRW dar. Um den Entwurfsverfassern eine 
flexible Entscheidungsfindung zu ermöglichen wird als Prüfkriterium der Planungsleitfaden 
100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein -Westfalen herangezogen. Die in dem Le itfaden 
benannten Anforderungen und Empfehlungen hinsichtlich der städtebaulichen Planung, der 
Gebäudeplanung, der Qualitätssicherung, der Projektkoordination und Begleitung sind durch 
die Bewerbe rin / den Bewerbe r einzuhalten. Der Leitfaden ist im Internet unter folgender 
Adresse abzurufen:  
 
http://www.energieagentur.nrw/gebaeude/klimaschutzsiedlungen/planungsleitfaden  
 
Der Bewerber / die Bewerberin hat eine aussagefähige Matrix analog zu Nr. 7.1 „Checkliste 
der Anforderungen“ und die Nr. 7.2 „Erfassungsbo gen Neubau“ aus Nr. 7 Anhang des 
Planungsleitfadens ausgefüllt vorzulegen – siehe Anlage 3 (nicht beigefügt). 
 
Die Stadt Köln wird  den aus dem Ausschreibungsverfahren ermittelten Investor bei der 
Anmeldung zur Planung einer Klimaschutzsiedlung und bei der Vorstellung des 
Siedlungskonzeptes bei der Auswahlkommission unterstützen.

11 
 
Die Stadt Köln ist bereits 1992 dem Klima -Bündnis beigetreten. Daraus resultieren die 
Selbstverpflichtungen, bis 20 30 den Ausstoß an CO 2-Emissionen stadtweit gegenüber dem 
Stand von 1990 um 50% zu senken. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Ausschreibung des 
Plangebietes „Senkelsgraben“ als Klimaschutzsiedlung. 
 
6. Planungsvorgaben 
Es sind ca. 100 Wohneinheiten im Plangebiet unterzubringen.  Um das Ortsbild zu wahren, 
werden für alle Gebäude Satteldächer vorgeschrieben.  Im Falle einer Nutzung durch 
Photovoltaik, sind diese Anlagen parallel zur Dachneigung anzubringen. Im Übergang zu der 
Bestandsbebauung „Zu den Wiesen“ im südlichen Planbereich sind ausschließlich 
eingeschossige Reihenhäuser zulässig. In diesem Bereich sollen nur Privatgärten an die 
privaten Fußwege herangeführt werden, so dass eine zusätzlic he Frequentierung der Wege 
vermieden wird. Im restlichen Baugebiet sind zweigeschossige Wohngebäude mit einem 
Dachgeschoss zulässig. Dachgeschossflächen dürfen nicht den Kriterien eines 
Vollgeschosses entsprechen. Das Nahversorgungsdefizit im Stadtteil soll durch eine 
untergeordnete Versorgungseinheit im Plangebiet behoben werden. Die umgebenden 
Grünstrukturen sind zu erhalten und in das Freiraumkonzept unter Einbeziehung aller 
bestehenden und neuen Wege zu integrie ren. Das Bebauungskonzept ist aus dem 
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Als vorbereitender Bauleitplan sind Darstellungen 
geringfügig zu flexibilisieren, sofern eine schlüssige Begründung aus dem Konzept 
hervorgeht.  
 
Alle Planungsvorgaben sind in Verbind ung mit den Anlagen zu berücksichtigen. Auf die 
Gewichtung gemäß der Bewertungsmatrix wird an dieser Stelle verweisen.  
 
6.1. Erschließung 
Die Erschließung des Baugebiets soll über die Nibelungenstraße unter Berücksichtigung der 
topographischen Gegebenheiten möglichst flächensparend erfolgen.  
 
Die erforderliche Erschließung inkl. aller Erfordernisse des Brandschutzes, der 
Abfallbewirtschaftung etc. sollen im Plangebiet selbst, d.h. inkl. einer Rückführung zur 
Nibelungenstraße, abgewickelt werden, um Durchgangsverkehre zu vermeiden. 
 
Die innere Erschließung kann als Mischverkehrsfläche angelegt werden, wobei eine Breite 
von 8,50 m anzuhalten ist. 
Für Fußgänger und Fahrradfahrer ist das Gebiet durchlässig zu gestalten. 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf 
die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen.  
 
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, 
Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.

12 
 
Im Zuge der Anbindung des Baugebietes an die Wärme - und Energieversorgung im 
Unterbau der Straße Am Li nder Kreuz ist dieser Bereich durch den Investor als begrünte 
Wendeanlage mit öffentlichen Stellplätzen auszubauen und an das Baugebiet über einen 
Fuß- und Radweg anzubinden. 
 
Die Voraussetzungen für die Entwicklung des Plangebietes wurden mit dem Landesbetrieb 
Straßenbau NRW abgestimmt. Planerische Restriktionen in der Baubeschränkungszone 
gemäß § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind nicht zu berücksichtigen. Eine 
Bebauung innerhalb der Bauverbotszone bleibt unzulässig.  
 
6.2. Art und Maß der Nutzung 
Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,4 sowie einer GFZ 
von 0,4 für eingeschossige und 0,8 für zweigeschossige Gebäude auszugestalten. 
 
55 % aller Wohneinheiten s ollen als eingeschossig e Einfamili enhäuser hergestellt werden  
(mit einem Dachgeschoss, Reihenhäuser, Doppelhaushälften oder freistehende 
Einfamilienhäuser). 45 % aller Wohneinheiten sollen als zweigeschossige 
Mehrfamilienhäuser hergestellt werden (mit einem Dachgeschoss, Geschosswohnungsbau 
in Zeilen-, Punkt- oder aufgelöster Blockform). 
 
Hinsichtlich der zulässigen Vollgeschossanzahl sind die allgemeinen Vorgaben nach 6. zu 
berücksichtigen. 
 
Abhängig vom Konzept ist eine max. 400 m² umfassende Verkaufs-/Nutzfläche, aufgeteilt auf 
zwei Ladeneinheiten aus. z.B. einem Bäcker und einen Zeitungskiosk,  im Baugebiet 
unterzubringen. 
 
Gemäß § 21 a Absatz 2 BauNVO sind der Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Absatz 3 
BauNVO Flächenanteile an außerhalb des Baugrundstücks festgesetzten 
Gemeinschaftsanlagen (Gemeinschaftsstellplätze und – erschließung) der GRZ 
hinzuzurechnen.  
Gemäß § 21a Absatz 5 BauNVO ist die zulässige Geschossfläche um die Flächen 
notwendiger Garagen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, zu erhöhen. 
 
6.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche  
Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei die max. Gebäudelänge 
50 m nicht überschreiten darf (offene Bauweise).  
 
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch den Entwurfsverfasser zu definieren. Dabei ist 
das Maß der baulichen Nutzung zwingend einzuhalten. Ein Vortreten untergeordneter 
Gebäudeteile in geringfügigem Maß ist abhängig vom Konzept bis zu max. 1,50 m zulässig.

13 
 
In de n nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 
BauNVO zulässig und als Bestandteil des Gestaltungskonzepts einheitlich und 
ortsbildverträglich zu entwickeln.  
 
Gemäß § 6 Absatz 5 BauO NRW ist eine Abstandflächentiefe von 0,4 H in dem Baugebiet 
einzuhalten. Das Mindestmaß der Abstandsfläche von 3,0 m d arf nicht unterschritten 
werden. 
 
6.4. Wohnungsmix 
Es sind 30 % aller Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau im Rahmen des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus zu realisieren. Der Anteil kann konzeptabhängig sowohl für den 
Geschosswohnungsbau erhöht, als auch auf den Einfamilienhausbau ausgeweitet werden. 
Die Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB) sowie die Wohnflächenverordnung 
(WoFIV) sind einzuhalten. Die Quoten sind im Konzept auszuweisen. 
 
Es ist ein ausgewogenes Verhältnis an Wohnformen (Mehrgenerationenwohnen etc.) und 
Wohnungsgrößen (2- bis 4-Zimmer Wohnungen) anzubieten. 
 
Die geförderten Einheiten sind so zu bemessen, dass sowohl für Haushalte mit geringem 
Einkommen, Berufs einsteiger, Erwerbstätige, Familienhaushalte mit Kindern sowie 
anerkannte Flüchtlinge der Wohnraum qualitativ hochwertig nutzbar ist. 
 
Für einen Teil der  geplanten Wohneinheiten ist ein geeignetes erwerbsorientiertes 
Vermarktungsmodell darzustellen. 
 
Im Innen - und Außenbereich sind gemeinschaftliche Begegnungsräume zu fördern, um 
lebendige nachbarschaftliche Verhältnisse zu unterstützen.  
 
 
6.5. Grünordnung 
Der durch den baulichen Eingriff erforderliche Ausgleichsbedarf ist so weit es möglich ist, im 
Plangebiet unterzubringen. Um den Eingriff zu minimieren sind die vorhandenen 
Gehölzbestände möglichst zu erhalten. Die Standorte sind dem Lageplan zu entnehmen. 
 
Es sind zur Berücksichtigung der Belange der Biodiversität im Rahmen der 
Freiflächenplanung ö kologisch wirksame Kleinstrukturen zu schaffen und eine möglichst 
umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünung zu realisieren. 
 
6.6. Freiflächenplanung / Kinderspielplätze 
Es ist ein öffentlicher Spielplatz herzustellen, der eine Fläche von 720 m² umfasst. 
 
Die Streetball-Anlage ist zu erhalten und in das Freianlagenkonzept einzuplanen.

14 
 
Es ist ein örtlich vernetztes Fußwegesystem zu entwickeln, welches die übergeordnete 
Anbindung an den Senkelsgraben durch das neue Quartier hindurch an die bestehende 
Wegeverbindung parallel zum Lärmschutzwall gewährleistet. Die Privatwege der 
Wohnbebauung Zu den Wiesen sollen unberührt bleiben. 
 
Die Größe der auf dem Baugrundstück nachzuweisenden privaten Spielfläche (ohne 
Rahmenbepflanzung) beträgt mindestens 45 qm netto. Bei  Gebäuden mit mehr als fünf 
Wohnungen erhöht sich die Mindestgröße der nutzbaren Spielfläche für jede weitere 
Wohnung um 5 qm. Darüber hinaus sind, soweit vorhanden, 50 % der Rasenflächen als 
Spielfläche zur Verfügung zu stellen. 
 
6.7. Mobilität und ruhender Verkehr 
Bestandteil des Bebauungsvorschlags soll ein innovatives Mobilitätskonzept sein, bei dem 
der Einsatz von gemeinschaftlichen Verkehrsmitteln (Car -Sharing, Bike -Sharing, möglichst 
auf Basis von elektrifizierten Antrieben u.a.) in Verbindung mit de m örtlichen ÖPNV ein 
nachhaltiges Fortbewegungsverhalten ermöglicht und fördert. 
 
Der Pkw-Stellplatzschlüssel für die einzelnen Wohneinheiten ist abhängig von dem 
jeweiligen Mobilitätskonzept  und ist eigenständig zu ermitteln. Hierbei sind marktgängige 
Annahmen zu treffen. Für Besucher sind zusätzlich öffentliche Stellplätze vorzusehen. 
Gemäß § 51 Abs. 3 BauO NRW sind Stellplätze und Garagen auf dem Baugrundstück oder 
in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen 
Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist. 
 
6.8. Ökologische und energetische Anforderungen 
Die Siedlung ist als Klimaschutzsiedlung entsprechend den Anforderungen gemäß dem 
Leitfaden 100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein -Westfalen der Ene rgieagentur NRW zu 
konzipieren (siehe 5.). 
 
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wie die Erhaltung einer Durchströmbarkeit 
des Plangebietes, Dachbegrünung, Doppelfunktion von Grün -/Spielplatzflächen auch zur 
Pufferung des Abflusses von Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen sind 
vorzusehen und darzustellen. 
 
Bei der Gebäudeplanung ist ein angemessener Anteil an nachwachsenden Rohstoffen zu 
verwenden.  
 
Bestandteil des Bebauungskonzepts soll ein innovatives Energiekonzept sein, bei  dem der 
Einsatz regenerativer Energien zur Stromerzeugung und/oder zu Wärmebereitstellung 
Anwendung findet und eine Synergie mit dem Mobilitätskonzept bildet.

15 
 
6.9. Sonstige Umweltbelange 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan -Verfahrens ist eine Umweltprü fung gemäß den 
Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen mit folgenden Schwerpunkten: 
 
Lärm: Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen - und 
Schienenverkehr belastet. Zudem wirken untergeordnet Lärmimmissionen aus dem 
Flugverkehr ein. Ebenfalls ist die Belastung im östlichen Teil des Plangebietes durch 
Sportlärm der vorhandenen und zu erhaltenden Streetball -Anlage zu berücksichtigen.  
Wohngebäude dürfen daher mit Ihrer Außenkante ohne Lärmschutzmaßnahmen nicht 
näher als 25 m von der westlichen Spielfeldbegrenzungslinie entfernt sein. 
Gartenflächen bleiben von dem Vorbehalt unberührt. Bei einer lärmmindernden 
Gebäudeausstattung ( Grundrissorientierung, Vermeidung von lärmzugewandten 
Immissionsorten) kann die Distanz verringert werden. 
Durch die Umsetzung der Planung kann eine Zunahme der Lärmimmissionen in der 
Nachbarschaft entlang der öffentlichen Straßen durch den zusätzlichen Mehrverkehr 
erwartet werden.  
 
Zur Beurteilung de s Verkehrslärms werden die Orientierungswerte für ein allgemeines 
Wohngebiet (WA) von 55 dB (A) tags / 45 dB (A) nachts gemäß DIN 18005 herangezogen. 
Beachtlich ist insbesondere die Überschreitung des Orientierungswertes durch den Lärm aus 
dem Straßenverkehr. Die Situation stellt sich wie folgt dar:  
 
Lärmquelle Straßenverkehrs-
lärm tags 
Straßenverkehrs-
lärm nachts 
Lärmpegelbereiche 
gemäß DIN 4109 
Lärmpegel bis 65 dB(A) bis 55 dB(A) III 
Überschreitung / 
Unterschreitung 
+ 10 dB(A) + 10 dB(A) --- 
 
Der Grenzwert der 18.BImSchV (2017) Sonn- und Feiertags innerhalb der Ruhezeit wird in 
ca. 25 m Entfernung westlich der Streetball-Anlage eingehalten - Übergang brauner zu 
oranger Farbe in der Anlage 8  (für die Beschlussvorlage nicht beigefügt) . Gemäß 
18.BImSchV muss der Grenzwert vor dem ge öffneten Fenster der Planbebauung 
eingehalten werden. Maßnahmen des passiven Schallschutzes kommen daher hier, im 
Gegensatz zum Verkehrslärm, nicht zum Tragen. Soll die geplante Wohnbebauung näher als 
die 25 m an die vorhandene Streetball-Anlage heranrücken, ist aktiver Lärmschutz an der 
Anlage vor zu sehen oder es sind öffenbare Fenster von Schlaf - und Aufenthaltsräumen im 
Bereich der Überschreitung auszuschließen. 
 
Die Lärmkarten sind in der Anlage 8 beigefügt (nicht beigefügt). 
 
Im Rahmen der Umweltprüfung ist die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens 
erforderlich, um Minderungsmaßnahmen (passiv / ggfls. aktiv) zu bestimmen.

16 
 
Luftgüte: Eine Untersuchung der Kfz -bedingten Luftschadstoffe liegt mit Datum vom 
12.02.2013 vor. Da die Ergebni sse der vorliegenden Untersuchung deutlich unterhalb des 
Grenzwertes lagen, ist keine problematische lufthygienische Situation zu erwarten. 
 
Altastverdacht: Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über 
Bodenbelastungen im Plangebiet vor.  Lediglich im östlichen Teil des beplanten Gebietes 
befindet sich eine Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen 
(gem. § 2 BBodSchG) als Altablagerung unter der Nr. 71106 und der Bezeichnung 
"Senkelsgraben" erfasst ist. Der Umga ng damit kann im weiteren Bebauungsplan -Verfahren 
erfolgen. 
 
Bodendenkmale: Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist eine erstmalige archäologische 
Bestandserfassung notwendig. 
Pflanzen: Das Grün - und Freiraumkonzept aus dem Ausschreibungsverfahren wird im 
weiteren Verfahren in einem Grünordnungsplan (GOP) vertieft und im Bebauungsplan 
festgesetzt. Die Anwendung der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) wird geprüft. 
 
Artenschutz (wildlebende Tierarten): im weiteren Bebauungsplan -Verfahren ist die 
Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) erforderlich. 
 
Gefahrenschutz: Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen 
liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen in Teilen des Plangebietes. Insbesondere 
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges 
(Laufgräben). Im weiteren Verfahren ist eine Abstimmung mit der Bezirksregierung 
Düsseldorf erforderlich. 
Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt durch 
den aus dem Ausschreibungsverfahren hervorgegangenen Investor in enger Abstimmung 
mit der Stadt Köln. 
6.10. Technische Infrastruktur 
Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Kläranlage Wahn und in der Wasserschutzzone 
lllB. Die damit einhergehenden Tatbestände und Verbote der Wasserschutzgebiets -
verordnung sind zu berücksichtigen. 
Es ist vorgesehen das Planungsgebiet im Mischsystem zu entwässern. Die vorhandenen 
Abwasserkanäle DN 2600 befinden sich im Unterbau des Wegs Senkelsgraben. Dieser kann 
das gesamte Abwasser aufnehmen. 
Gemäß § 51 a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von Grundstücken 
(Erstbebauung) zu versickern. Hierzu sind Lösungen aufzuzeigen.  
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Konzepte als Maßnahmen zur 
Risikovorsorge zu entwickeln und  in die Fachplanungen (Erschließung, Grünanlagen etc.) 
einzuplanen. Durch die RheinEnergie AG/Rheinische NETZGesellschaft mbH kann das 
Plangebiet über Netzvorstreckungen an die bestehenden Gas -, Wasser - und 
Stromversorgungsnetze angeschlossen werden. Für alle drei genannten Sparten wird eine  
Anbindung der Planstraße an die Straße Am Linder Kreuz benötigt.

17

18 
 
7. Anlagenverzeichnis  
Anlage 1: Stadtplan 
Anlage 2: Flächennutzungsplan 
Anlage 3: Erfassungsbogen Neubau (Klimaschutzsiedlung) 
Anlage 4: planungsrelevante Rahmenbedingungen 
Anlage 5: Vermesserlageplan 
Anlage 6: Luftbild 
Anlage 7: Landschaftsplan 
Anlage 8: Lärmkartierung 
Anlage 9: Muster Verfassererklärung

Anlage 2 Flurkarte

396 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [366266,5635069]   1:2000
 
Flurkarte
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 21.09.2018

Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan

382 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- 
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 
Anlage 1 
Maßstab  1 : 5 000 
N
Stadtplanungsamt 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77359/04 
 Senkelsgraben 
in Köln - Porz - Lind 
0 100 50 200 300 Meter

Anlage 5 Auszug Beschlussprotokoll BV Porz 13.11.18

2150 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 13.11.2018 
öffentlich 
7.8 Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben 
3113/2018 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in den 
Anlagen 1 und 2 ausgewiesene Fläche Senkelsgraben in Köln-Lind. Der spätere 
Verkauf erfolgt über eine Teilfläche aus dem in Anlage 2 rot eingezeichneten Grund-
stück Gemarkung Lind, Flur 5, 
aus Flurstücken:  175, 210 und 281 
Verkaufsfläche:  ca. 17.000 m² (Nettobauland = Baugebiet - Erschlie-
ßungsanlagen) 
Mindestgebot:  4.080.000 Euro (240 €/m²) 
(Bauerwartungsland unter Berücksichtigung einer Auf-
schließungszeit von 4 Jahren) 
geplante Nutzung:  Klimaschutzsiedlung mit ca. 100 Wohneinheiten (Einfami-
lien- und Mehrfamilienhausbebauung) 
Der Verkauf der o.g. Teilfläche erfolgt ausschließlich an einen erfahrenen privaten 
Bauträger, der entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten formalen und qualitativen 
Kriterien das beste Konzept einreicht. Das Bewertungsgremium wird zusammenge-
setzt aus: 
- jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Amtes für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster, des Stadtplanungsamtes sowie des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes oder der Koordinierungsstelle Klimaschutz 
- jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der stimmberechtigen Fraktionen 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Liegenschaftsausschusses 
- dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats 
- einer Vertreterin/einem Vertreter der EnergieAgentur.NRW 
und zusätzlich einem Mitglied der Bezirksvertretung Porz in beratender Funk-
tion 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, unter Punkt 4 der Anlage 4 
den dritten Absatz mit „Studenten“ zu ergänzen.

Bei der Konzeptausschreibung sind die Maßgaben des Vorgabenbeschlusses betref-
fend der Fläche nördlich der Nibelungenstraße als Schulreservefläche umzusetzen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Anlage 3 Bewertungsmatrix

7950 Zeichen

Seite 1 von 5 
 
# 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Konzeptvergabe 
Bewertungsmatrix für die Klimaschutzsiedlung 
„Senkelsgraben“ 
 
Für die Ausschreibung gelten die folgenden formalen Kriterien: 
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber die 
Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard 
umsetzen muss. Dies wird vertraglich vereinbart. Bei der hier zu realisierenden Kl ima-
schutzsiedlung sind jedoch die erhöhten energetischen Anforderungen  des Planungs-
leitfadens „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfallen“ zu erfüllen. Der Investor 
muss zwingend den Nachweis erbringen, dass sein Konzept diesen Anforderungen ent-
spricht. 
Zusätzlich sind mindestens 30 % der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau im öf-
fentlichen geförderten Wohnungsbau zu errichten und für diesen zu binden, sofern die 
Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung 
muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten. 
Des Weiteren wird für diese Ausschreibung verpflichtend festgelegt, dass sich der Be-
werber/Vorhabenträger aus einem Konsortium aus Bauträger, Architekturbüro, Fre i-
raumplaner, Energiesachverständiger und ggfls. einem Mobilitätsexperten zusamme n-
setzt.  
Zudem darf das städtische Mindestgebot nicht unterschritten werden. 
Darüber hinaus erhält das Konzept bis zu maximal 100 Punkte für die folgenden Qual i-
tätskriterien: 
 
a) Wohnungspolitische Kriterien               maximal 3 Punkte 
Zielgruppe 
Im Baugebiet Senkelsgraben soll Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle 
entwickelt werden. Dabei soll dem Endnutzer eines Einfamilienhauses (EFH) die 
Möglichkeit für Eigenleistungen geboten werden , welche zudem zu einer Kau f-
preisreduzierung führen. Der Bewerber hat dafür ein abgestuftes Konzept vorz u-
legen.  
 
Dem Endnutzer werden  über die Tapezierarbeiten und die Verlegung der B o-
denbeläge hinaus weitere Arbeiten in Eigenleistung angeboten (z.B. Installation 
sanitärer Anlagen) 
                   3 Punkte 
Dem Endnutzer wird die Möglichkeit geboten,  Tapezierarbeiten und Verlegung 
der Bodenbeläge in Eigenleistung zu erbringen 
                    1 Punkt 
Es werden keine unterschiedlichen Ausbaustufen für den Endnutzer angeboten; 
die Häuser werden sämtlich im schlüsselfertigen/bezugsfertigen Ausbauzustand 
übergeben 
                    0 Punkte 
 maximal 3 Punkte 
Anlage 3

Seite 2 von 5 
 
b) Städtebauliche und quartiersbezogene Kriterien  maximal 36 Punkte 
Städtebauliche Qualität und Freiraumqualität 
1) Einhaltung der Planungsvorgaben im Mittel nach Punkt 6 der Anlage 4. 
Berücksichtigung der Vorgaben zu 100 %           30 Punkte 
Berücksichtigung der Vorgaben zu mind. 80 %           15 Punkte 
Berücksichtigung der Vorgaben zu mind. 60 %             8 Punkte 
 maximal 30 Punkte 
 
 
2) Einhaltung des Wohnungsmixes 
Anteil EFH 55%, Anteil MFH 45%              3 Punkte 
Anteil EFH 45%, Anteil MFH 55%              2 Punkte 
Anteil EFH 65%, Anteil MFH 35%              1 Punkt 
 maximal 3 Punkte 
 
 
3) Versiegelungsgrad durch Haupterschließung 
Anteil Haupterschließung im Baugebiet max. 15 %            3 Punkte 
Anteil Haupterschließung im Baugebiet max. 25 %            2 Punkte 
Anteil Haupterschließung im Baugebiet max. 35 %            1 Punkt 
 maximal 3 Punkte

Seite 3 von 5 
 
 
c) Funktionale und architektonische Kriterien  maximal 15 Punkte 
Nutzungsvielfalt 
1. Der im Baugebiet Senkelsgraben geplante Wohnraum soll für unterschiedliche 
Lebensmodelle entwickelt werden. Daher sollen die Grundrisse der EFHs flex i-
bel und wandelbar  sein, so dass die Häuser erweiterbar sind und generation s-
verträgliche Flexibilität biete n. Im MFH Bereich soll der Bewerber in seinem 
Konzept nachweisen, dass er sowohl für die geförderten als auch für die freif i-
nanzierten Wohneinheiten unterschiedliche Nutzergruppen berücksichtigt hat 
und innerhalb der Häuser für eine soziale Durchmischung sorgt. 
Es werden beide Punkte (EFH und MFH) in dem Konzept nachvollziehbar b e-
rücksichtigt                  3 Punkte 
 
Die Grundrissvariabilität im EFH oder die soziale Durchmischung im MFH wird 
berücksichtigt          1 Punkt 
 maximal 3 Punkte 
 
2. Der Bewerber erhält Punkte für sein Konzept, wenn er über die 30% Quote hi n-
aus öffentlich geförderten Wohnungsbau plant. Bei der Vergabe der Punkte 
spielt die Verteilung der öffentlich geförderten Wohneinheiten auf die Bauformen 
eine Rolle. 
1/3 im Geschosswohnungsbau, 2/3 im EFH              3 Punkte 
2/3 im Geschosswohnungsbau, 1/3 im EFH              2 Punkte 
3/3 im Geschosswohnungsbau            1 Punkt 
 maximal 3 Punkte 
 
Architektur und Gestaltungsqualität 
1. Der Bewerber erhält im Bereich Architektur und Gestaltung Punkte für das Orts-
bild und die Entwicklung architektonischer Qualität. 
Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden 100%            6 Punkte 
Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden mind. 80%          3 Punkte 
Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden mind. 60%          2 Punkte 
 maximal 6 Punkte

Seite 4 von 5 
 
2. Weitere Punkte erhält er für die Gestaltungsqualität des öffentlichen Raumes 
Nutzbarkeit, Ausstattung und Differenzierungsgrad 100 %            3 Punkte 
Nutzbarkeit, Ausstattung und Differenzierungsgrad mind. 80 %           2 Punkte 
Nutzbarkeit, Ausstattung und Differenzierungsgrad mind. 60 %              1 Punkt 
 maximal 3 Punkte 
 
 
d) Ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien  
         maximal 16 Punkte 
Mobilitätskonzept 
(vorbehaltlich der ausstehenden Änderungen durch das Gesetz zur Modernisi e-
rung des Bauordnungsrechts in Nordrhein -Westfalen – Baurechtsmodernisie-
rungsgesetz (BauModG  NRW) zur Anpassung der Landesbauordnung BauO 
NRW) 
 
1. Punkte gibt es hier für die Förderung eines modalen Mobilitätsverhaltens 
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 8 %         3 Punkte 
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 5 %         2 Punkte 
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 2 %         1 Punkt 
 maximal 3 Punkte 
 
2. Weitere Punkte erhält der Bewerber für die Förderung des Fahrrads als Alterna-
tive zum PKW. 
Einen Fahrradabstellplatz pro 20 m² Wohnraum             3 Punkte 
Einen Fahrradabstellplatz pro 30 m² Wohnraum             2 Punkte 
Einen Fahrradabstellplatz pro 40 m² Wohnraum             1 Punkt 
 maximal 3 Punkte

Seite 5 von 5 
 Klimaanpassung und Energieversorgung 
Der Bewerber erhält über den Status der zu  erreichenden Klimaschutzsiedlung 
hinaus Punkte dafür, wenn sein Konzept Maßnahmen enthält, die 
• der Starkregenvorsorge dienen               2 Punkte 
• die Begrünung der geplanten Baukörper vorsehen            2 Punkte 
• der sommerlichen Verschattung dienen              2 Punkte 
• zur Reduzierung der vorgesehenen Versiegelung führen            2 Punkte 
• zur umweltschonenden Energieversorgung             2 Punkte 
 maximal 10 Punkte 
 
e) Preiswettbewerb      maximal 30 Punkte 
Das das Mindestgebot am höchsten übersteigende Gebot wird mit 30 Punkten 
bewertet. Die gegenüber dem Bestbieter geringeren Gebote werden entspr e-
chend ihrer prozentualen Abweichung zum höchsten Gebot interpoliert u nd mit 
der entsprechenden Punktzahl versehen: 
Gebot x 30 Punkte 
höchstes Gebot 
 
Zusammenfassung 
a) Wohnungspolitische 
Kriterien Zielgruppe  3 Punkte 
b) Städtebauliche und 
quartiersbezogene 
Kriterien 
Städtebauliche Qualität und  
Freiraumqualität 36 Punkte 
c) Funktionale und  
architektonische  
Kriterien 
Nutzungsvielfalt 6 Punkte 
Architektur und Gestaltungsqualität 9 Punkte 
d) Ökologische, 
energetische und  
verkehrsbezogene 
Kriterien 
Mobilitätskonzept 6 Punkte 
Klimaanpassung und Energieversorgung 10 Punkte 
e) Preiswettbewerb  30 Punkte 
Punkte gesamt  100 Punkte

Beratungsverlauf (3)

13.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.11.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Nibelungenstraße 7
  • Hunoldstraße
  • Heidestraße
  • Senkelsgraben 3113
  • Auf dem Viertelchen
  • Am Linder Kreuz
  • Zu den Wiesen
  • Viehtrift

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3113/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.11.2018
Erstellt
20.09.2018 10:13