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1604/2023

Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen

Mitteilung BV 15.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 24.08.2023, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2222 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1604/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
 
Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen 
Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart 
umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies 
beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schülerinnen 
und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. 
 
Die Eltern der Katholischen Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln 
(Rath/Heumar) sowie der Katholischen Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln 
(Mülheim) haben jeweils in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemein-
schaftsgrundschule beantragt. 
 
Die daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von 
Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführten geheimen Abstimmungsver-
fahren ergaben folgende Ergebnisse: 
 
 Katholische Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) 
Für 202 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 137 
abgegebene Stimmen mit 109 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 28 Nein-
Stimmen. 
 
 Katholische Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) 
Für 297 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 197 
abgegebene Stimmen mit 191 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 6 Nein-Stimmen. 
 
In beiden Katholischen Grundschulen wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung 
der Schulart erreicht. Sie sind daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur 
Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schul-
jahr 2023/2024 in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln.  
 
Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart.  
 
Die erforderliche Beschlussvorlage (1479/2023) wurde dem Ausschuss für Schule und Wei-
terbildung in seiner Sitzung am 22. Mail 2023 zur Vorberatung und den Rat der Stadt Köln zur 
Beschlussfassung am 15. Juni 2023 vorgelegt.

Beratungsverlauf (2)

14.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Forststraße 20
  • Langemaß 21

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Details

Aktenzeichen
1604/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.05.2023
Erstellt
11.05.2023 16:29