1604/2023
Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
2222 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1604/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Eltern der Katholischen Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) sowie der Katholischen Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) haben jeweils in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemein- schaftsgrundschule beantragt. Die daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführten geheimen Abstimmungsver- fahren ergaben folgende Ergebnisse: Katholische Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) Für 202 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 137 abgegebene Stimmen mit 109 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 28 Nein- Stimmen. Katholische Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) Für 297 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 197 abgegebene Stimmen mit 191 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 6 Nein-Stimmen. In beiden Katholischen Grundschulen wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung der Schulart erreicht. Sie sind daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schul- jahr 2023/2024 in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart. Die erforderliche Beschlussvorlage (1479/2023) wurde dem Ausschuss für Schule und Wei- terbildung in seiner Sitzung am 22. Mail 2023 zur Vorberatung und den Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung am 15. Juni 2023 vorgelegt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Forststraße 20
- Langemaß 21
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1604/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.05.2023
- Erstellt
- 11.05.2023 16:29