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Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen

Mitteilung BV 1604/2023 vom 15.05.2023

Stand: Am 24.08.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1604/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Umwandlung von zwei Katholischen Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen Nach § 27 Abs. 3 Schulgesetz NRW sind bestehende Grundschulen in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler der Schule dies beantragen und wenn sich anschließend die Eltern von mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Eltern der Katholischen Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) sowie der Katholischen Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) haben jeweils in ausreichender Anzahl die Umwandlung der KGS in eine Gemein- schaftsgrundschule beantragt. Die daraufhin gemäß der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) durchgeführten geheimen Abstimmungsver- fahren ergaben folgende Ergebnisse:  Katholische Grundschule Forststraße, Forststraße 20, 51107 Köln (Rath/Heumar) Für 202 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 137 abgegebene Stimmen mit 109 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 28 Nein- Stimmen.  Katholische Grundschule Langemaß, Langemaß 21, 51063 Köln (Mülheim) Für 297 Kinder konnte je eine Stimme abgegeben werden. Die Auszählung ergab 197 abgegebene Stimmen mit 191 Ja-Stimmen für eine Umwandlung und 6 Nein-Stimmen. In beiden Katholischen Grundschulen wurde somit die erforderliche Mehrheit zur Umwandlung der Schulart erreicht. Sie sind daher nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Schulart von Grundschulen und Hauptschulen (BestVerfVO) ab dem Schul- jahr 2023/2024 in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln. Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger die Änderung der Schulart. Die erforderliche Beschlussvorlage (1479/2023) wurde dem Ausschuss für Schule und Wei- terbildung in seiner Sitzung am 22. Mail 2023 zur Vorberatung und den Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung am 15. Juni 2023 vorgelegt.

Beratungsverlauf

  1. 14.08.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 24.08.2023 zuletzt

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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