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2009/0308

Bebauungsplan K 6.4 - Siemensstraße / Jägertorstraße - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses)

Magistratsvorlage 21.07.2009

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2009/0308

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2009/0308

5065 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.07.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Grünflächen- und Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0308 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan K 6.4 - Siemensstraße / Jägertorstraße - (Änderung des Aufstellungs-
beschlusses) 
 
Vorlage vom: 21.07.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der am 01.11.2007 gefasste Aufstellungsbeschluss K 6.4 - Siemensstraße 3 - wird geändert: 
 
Für das Gebiet in der Gemarkung Darmstadt, Flur 99 zwischen Jägertorstraße, den Grundstücksgrenzen 
der Flurstücke 33/3, 35/4, 35/5 und 38/3 und Siemensstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des 
§ 30 BauGB durch teilweise Änderung des Bebauungs- und Landschaftsplanes K 6 aufzustellen, mit dem 
Ziel, eine Entwicklung und Umnutzung großer Teile des Gebietes auch für Wohnzwecke zu ermöglichen. 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0308 vom 21.07.2009 
 
Im Bereich der Jägertorstraße/Siemensstraße existieren mehrere Grundstücke, die seit Jahren brach 
liegen. Sie befinden sich teilweise im Eigentum des Landes Hessen, im Eigentum der Wissenschafts-
stadt Darmstadt und im Privateigentum. An der Ecke Jägertorstraße/Siemensstraße steht das in Pri-
vateigentum befindliche ehemalige Fortbildungs- und Schulungsgebäude des Verbandes Deutscher 
Elektrowerke (VDEW). Das Gebäude besitzt neben Schulungsräumen, Büros und Appartements eine 
Küche, eine Schwimmhalle mit Nebenräumen, eine Kegelbahn, eine Gaststätte sowie Kühl- und La-
gerräume. Das gesamte Gebäude steht seit mehreren Jahren leer. Für die derzeit möglichen Nutzun-
gen lassen sich keine Interessenten finden. 
 
Für das Grundstück Siemensstraße 3 (Ecke Jägertorstraße) wurde 2007 bereits ein 
Aufstellungsbeschluss gefasst mit dem Ziel, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des 
§ 12 BauGB aufzustellen, um durch teilweise Änderung des Bebauungs- und Landschaftsplanes K 6 
eine Umnutzung und einen Umbau bzw. eine Erweiterung des bestehenden VDEW-Gebäudes mit der 
Zweckbindung Hotel zu ermöglichen. Durch einen zwischenzeitlichen Investorenwechsel und die 
Intention, den gesamten Bereich neu zu ordnen, wird dieses Verfahren nicht weiter verfolgt.  
 
Im rechtskräftigen Bebauungs- und Landschaftsplan K 6 ist der größte Teil der Flächen als einge-
schränktes Gewerbegebiet, zulässig nur Büro- und Verwaltungsgebäude, II – IV Geschosse, festge-
setzt. Für die städtischen Grundstücke ist die Nutzung als Kleingartenanlage festgesetzt. 
 
In den letzten Jahren wurden in den gewerblich genutzten Bereichen Darmstadts zahlreiche Flächen 
umstrukturiert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, so dass auch künftig in attraktiven 
Standorten Flächen für neue Bürogebäude verfügbar sein werden. Da bereits jetzt ein hohes Angebot 
an Büroflächen auf dem Markt existiert, wird für die angestrebte gewerbliche Nutzung (Büros, Verwal-
tung) an diesem Standort auch auf längere Sicht keine Realisierungschance mehr gesehen. Die Flä-
chen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan K 6 bislang ausschließlich für Büronutzung vorgesehen 
waren, werden für diese Nutzung nicht mehr benötigt. Sie können anders genutzt werden. Auch die 
Flächen, die für eine Kleingartennutzung vorgesehen waren, konnten bisher keiner Entwicklung zuge-
führt werden. 
 
Es besteht jedoch weiterhin erheblicher Bedarf an Wohnbauflächen in Darmstadt. Der Stadtteil Kra-
nichstein zeichnet sich durch eine hohe Wohnqualität aus, zu der neben dem Freizeitwert u.a. die gute 
infrastrukturelle Ausstattung sowie die hervorragende ÖPNV-Anbindung gehören. Es ist konsequent, 
an diesem Standort das Wohnen weiter zu stärken. Daher sollen die Flächen, die bislang für die ge-
werbliche und die Kleingartennutzung vorgesehen waren, für Wohnzwecke genutzt werden. Einzelne 
gewerbliche, das Wohnen nicht störende Nutzungen, sollen aber weiterhin möglich bleiben. Dies soll 
insbesondere gelten für den Bereich des ehemaligen VDEW-Geländes, wo aufgrund des Gebäudebe-
standes eine ausschließliche Wohnnutzung nicht angestrebt wird. Hier sollen durch Änderungen in 
den Festsetzungen die Nutzungsmöglichkeiten erweitert werden.  
 
Um eine Entwicklung und Umnutzung des Areals zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan K
 6.4 für 
den erweiterten Geltungsbereich aufgestellt werden.

3 
 
... 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich (ohne Maßstab) 
 
 
Der Dezernent III Der Dezernent VI: 
i. V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat Stadtrat 
 
Darmstadt, 21.07.2009 
 
VI/61.3 mi Nst. 2590 
VI/61.4 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (5)

TOP 380 beschließend
TOP 12
TOP 18
TOP 30
TOP 45

Orte (2)

  • Siemensstraße 3
  • Jägertorstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0308
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.07.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00