AN/0033/2021
Lehrschwimmbecken der Grundschule Hohe Straße in Köln-Porz/Westhoven
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SPD Anfrage nach § 4
2702 Zeichen
An die Vorsitzende des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Frau Stefanie Ruffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.01.2021 AN/0033/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.01.2021 Lehrschwimmbecken der Grundschule Hohe Straße in Köln-Porz/Westhoven Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, zum Sportausschuss im August 2020 hat die Gebäudewirtschaft auf mündliche Anfrage mit- geteilt, dass ein beauftragtes Büro für die 38. KW zugesagt hat, das Gutachten zur Gegen- überstellung von Sanierung und Neubau des Lehrschwimmbeckens vorzulegen. Weiterhin hat die Gebäudewirtschaft angekündigt, dass es im Herbst 2020 eine Einschätzung über eine eventuelle provisorische Inbetriebnahme des Beckens geben wird. (2378/2020) Auch wenn der Neubau oder die Sanierung des Lehrschwimmbeckens an der GGS Hohe Straße in Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Bestandsgebäude Bestandteil des 2. GU-/TU-Maßnahmenpaketes ist, hat die Diskussion in den Gremien (sowohl ASW, Bau- und Sportausschuss als auch in der BV 7) immer klar ergeben, dass man die Schließung des Lehrschwimmbeckens nicht bis 2027 hinnehmen kann. Die Schwimmzeiten sämtlicher Schulen im Stadtbezirk Porz und der örtlichen Schwimmver- eine, die dort wichtige Gesundheitsangebote für Seniorinnen und Senioren sowie Rehasport anbieten, reichen bei weitem nicht mehr aus und erlauben kein Ausweichen auf andere rechtsrheinische Schwimmbäder. Die Politik hat sich einstimmig für eine Interimslösung aus- gesprochen, um den Schulen und Vereinen eine Perspektive für ihren Schwimmsport zu bie- ten. Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um Informationen zum Sachstand: 1. Wann kann die Verwaltung das Gutachten zur Gegenüberstellung von Sanierung und Neubau des Lehrschwimmbeckens der Politik vorstellen? 2. Welches der bereits diskutierten Interimslösungen plant die Verwaltung umzusetzen bzw. wann können Schulkinder und Vereine vor Ort mit einem provisorischen Schwimmange- bot rechnen? - 2 - Das Gutachten einschließlich der Einschätzung über mögliche provisorische Maßnahmen zur schnellstmöglichen Sicherstellung des Schulschwimmens im Stadtbezirk Porz soll auch dem Sportausschuss, dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie der Bezirksvertre- tung Porz vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0033/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 08.01.2021
- Erstellt
- 07.01.2021 15:44