2194/2023
Beantwortung der Anfrage AN/1171/2023 der Ratsfraktion Volt zu anhängigen bzw. abgeschlossenen Kita- und Schulplatzklageverfahren
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51/516/2 Vorlagen-Nummer 21.08.2023 2194/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 28.08.2023 Beantwortung der Anfrage AN/1171/2023 der Ratsfraktion Volt zu anhängigen bzw. abgeschlossenen Kita- und Schulplatzklageverfahren In der Sitzung vom 05.06.2023 hat die Ratsfraktion Volt eine Anfrage an die Verwaltung in Be- zug auf anhängige bzw. abgeschlossene Kita- und Schulplatzklageverfahren gestellt. Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. 1. Wie viele juristisch angefochtene oder beklagte Bescheide gab es seit 2021 bezüg- lich der Vergabe von a. Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre bei Tagesmüttern/-vätern (bitte nach Jahren aufschlüsseln), In Bezug auf die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren bei Ta- gesmüttern/-väter lagen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 keine Klageverfahren gegen die Stadt Köln vor. Es wurden ferner auch keine Widerspruchsverfahren gegen die Stadt Köln in die- sem Bereich geführt. b. Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre in Kitas (bitte nach Jahren auf- schlüsseln), Im Jahr 2021 wurde kein Klageverfahren gegen die Stadt Köln geführt. Im Jahr 2022 sowie im Jahr 2023 war jeweils ein Klageverfahren anhängig. Im Jahr 2021 wurden ferner 16 Widerspruchsverfahren gegen die Stadt geführt. Im Jahr 2022 lagen vier Widerspruchsverfahren vor. Im Jahr 2023 wurden bislang fünf Widersprüche eingelegt. c. Schulplätzen? (bitte nach Jahren aufschlüsseln) Im Jahr 2021 wurden drei Klageverfahren geführt. Für das Jahr 2022 lagen fünf Klageverfahren vor Im Jahr 2023 wurden bisher 20 Klageverfahren geführt. Im Jahr 2021 wurden 68 Widerspruchsverfahren geführt. Für das Jahr 2022 lagen 76 Widerspruchsverfahren vor. Im Jahr 2023 wurden bislang 135 Widerspruchsverfahren geführt. 2 2. Wie sind die Anfechtungen, Einsprüche und Klageverfahren ausgegangen oder sind noch nicht abgeschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die beiden vorgenannten Klageverfahren im Kita-Bereich konnten durch Klaglosstellung beendet werden. Alle Widerspruchsverfahren sind durch Erledigung und/oder abschlägige Bescheidung be- endet worden. 3. Wie lange ist die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Betreuungsplätze für Kinder un- ter 3 Jahren? Die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren lässt sich nur differenziert beantworten. Eingehende Betreuungsplatzanträge nach § 5 Absatz 3 Kin- derbildungsgesetz (KiBiz NRW) müssen trägerübergreifend innerhalb von einem Monat be- arbeitet werden. Die Stadt Köln hat sich mit den Trägern darauf verständigt, Anträge inner- halb von sechs Werktagen zu bearbeiten. Diese Vorgabe wird in der Regel erfüllt. Hiervon umfasste Anträge sind jedoch lediglich die Registrierungen der Vormerkungen im System Little Bird (Übertragung der Daten auf die Wartelisten) und Übersendung von Eingangsbe- stätigungen. Hiervon abzugrenzen ist die Wartezeit, die zwischen der Vormerkung für einen Betreuungs- platz und der tatsächlichen Zuweisung/Vergabe eines Platzes liegt. Gemäß § 5 Absatz 1 KiBiz NRW muss der Antrag auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn gestellt werden. Somit ergibt sich eine gesetzlich gedeckte Wartezeit von in der Regel sechs Monaten. Sollte im Einzelfall eine längere Wartezeit entstehen, kann dies verschiedene Gründe ha- ben. Beispielsweise können der gewünschte Betreuungsbeginn, die von den Familien aus- gewählten Wunschkitas oder individuelle Bedarfe der Familien und die ausgewählten Trä- ger den Vermittlungsprozess beeinflussen. Die Fachverwaltung hält für diese Fälle ein breites Kontakt- und Beratungsportfolio für Fa- milien vor, welches von Familien bisher sehr gut angenommen wird. Zu nennen hier ist u. a. das Familienbüro. Durch den direkten Kontakt wird den Betroffenen Orientierung gege- ben und nach bedarfsgerechten Lösungen gesucht. Insbesondere aus diesem Grund ist die Zahl der Klage- und Widerspruchsverfahren seit Jahren äußerst gering. 4. Wie viele Fälle von Kitamehrkostenerstattung gibt es und mit jeweils welchem Be- trag (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Jahr 2021 wurden sechs Anträge auf Kitamehrkostenerstattung gestellt. Hierbei lag in einem Verfahren eine anwaltliche Vertretung vor. Im Jahr 2022 wurden zwei Fälle auf Kitamehrkosten positiv beschieden. Hier hatten sich beide Antragstellende rechtlich vertreten lassen. Für 2023 liegt bislang ein Mehrkostenerstattungsantrag vor. In 2021 wurden 14.198,48 Euro an Mehrkosten erstattet. In 2022 wurden 13.875,00 Euro erstattet. In 2023 wurden bislang 3.024 Euro erstattet. Eine einzelfallbezogene Darstellung ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. 5. Wie viele Kinder bzw. Familien erhalten Kitamehrkosten nach oder durch anwaltli- che Vertretung? 3 Die Hinzuziehung einer rechtlichen Vertretung ist in Fällen von Mehrkostenersatzansprü- chen grundsätzlich nicht er forderlich. Da in diesen Fällen der Amtsermittlungsgrundsatz greift und die Rechtslage seit 2016 weitestgehend geklärt ist, genügt es, wenn Betroffene einen formlosen Antrag stellen. Insofern lässt sich auch nicht aufklären, ob und inwieweit eine anwaltliche Vertretung zu der Erstattung der Mehrkosten beigetragen hat. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2194/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.08.2023
- Erstellt
- 07.07.2023 13:48