Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Annahme einer Schenkung für die GGS von-Bodelschwingh-Str.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1780/2020 vom 14.08.2020
Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 1780/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung für die GGS von-Bodelschwingh-Str. in Köln-Höhenhaus Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Schenkung eines Bodentrampolins für die GGS Von- Bodelschwingh-Str. in Köln-Höhenhaus durch den Förderverein der Schule dankend an. Der Be- schluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung des Bodentrampolins gesichert ist. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Förderverein der GGS Von-Bodelschwingh-Str. möchte der Schule ein Bodentrampolin schen- ken. Die Kosten in Höhe von rund 6.315,16 € inkl. Mehrwertsteuer werden vom Förderverein über- nommen. Die Kosten der jährlichen Prüfung und Wartung der Anlage übernimmt das Amt für Schul- entwicklung der Stadt Köln. Die erforderlichen Genehmigungen der Feuerwehr, der Unfallkasse, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Auf- bau der Anlage (Bodentrampolin) wurden erteilt. Die Anlage soll im Rahmen einer Schenkung in das Eigentum der Stadt Köln übergehen. Die Zuständigkeit zur Annahme der Schenkung durch die Bezirksvertretung Mülheim ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1.7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung der 2. Satzung zur Ände- rung der Zuständigkeitsordnung vom 29.03.2018.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz