1860/2023
Änderung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Blumenthalstraße 10-12, 50670 Köln-Neustadt/Nord (Schulnummer 154179) zum 01.08.2024
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Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Blumenthalstraße
4200 Zeichen
Blumenthalstraße
Städtische Förderschule
für Emotionale und Soziale Entwicklung
Blumenthalstraße 10 -12
50670 Köln
Telefon: 0221 -716614413
www.blumenthalstrasse.de
Förderschule Blumenthalstraße 09.06.23
Protokoll der Schulkonferenz vom 15.05.2023
Ort: Förderschule Blumenthalstraße, Raum A 001
Zeit: 15:30 – 16.30 Uhr
Anwesende:
Schulleitung:
Vertreter:innen Schule:
Elternvertreter:innen:
Schüler:innenvertretung:
Tagesordnungspunkte:
1. schulische Veränderungen
2. Zeugnisse für Schüler:innen mit Förderschwerpunkt Lernen
3. Anschaffung Schulbücher
4. Klassenfahrten
5. Verschiedenes
Zu TOP 1:
Darstellung der aktuellen Situation des Schulstandorts:
- durch Wegfall des Einzugsgebiets der Schülerschaft (vorrangig Chorweiler) liegt
die Schüler:innenzahl der Förderschule Blumenthalstraße seit einigen Jahren unter
der vorgegebenen Mindestgrößenverordnung. Es gibt keine Möglichkeiten mehr
den Grundschulbereich der Schule zu bedienen, da Schüler: innen die
nächstgelegene Förderschule besuchen sollen, die den Förderbedarf ESE
bedienen kann. Für den Bereich Chorweiler nimmt die Gertrud- Bollenrath
(Soldiner Str., Verbundschule) Grundschüler:innen auf.
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- Schüler:innen aus dem Sekundarstufenbereich können problemlos aus jedem
Stadtbezirk aufgenommen werden, da keine besondere Beförderung erforderlich
ist, alle nutzen den öffentlichen Nahverkehr.
- auch aus dem rechtsrheinischen ist die Förderschule Blumenthalstraße gut zu
erreichen, sodass aus unterschiedlichen Gründen Anmeldungen bei uns erfolgen.
- Dadurch entstand die Überlegung, den Fokus der schulisch/pädagogischen Arbeit
neu auszurichten
- Darstellung der Überlegungen (u.a. Diagnose -/ Orientierungsklasse, Schaffung
von noch vielfältigeren Möglichkeiten „Schule-Beruf“ - Arbeitstitel: „11.
SBJ/Jugendwerkstatt light“, Tagesgruppe mit HM von CJG))
Vergleiche auch Pretzi
https://prezi.com/view/TQvhHrALEWpm7U32Fulg/(rechteMaustaste, “Link öffnen”)
Darstellungen der Überlegungen, wurden während der SK präsentiert, können
jederzeit eingesehen werden.
Antrag an die Schulkonferenz:
Um den Schulstandort der Förderschule Blumenthalstraße weiterhin zu sichern,
schlägt die Schulleitung der Schulkonferenz vor, den Grundschulbereich zu
schließen und ab dem Schuljahr 24/25 eine Schule nur für Sekundarschüler:innen zu
werden. Der Fokus der schulischen Arbeit wird - wie dargestellt- vorrangig im
Übergang Schule-Beruf, Tagesgruppe und Angebote zur individuelle Beschulung
liegen.
Votum der Schulkonferenz: einstimmig angenommen.
TOP 2:
Aufnahme der Möglichkeit der Notenvergabe im Förderschwerpunkt Lernen:
Antrag: siehe Anhang
Votum der Schulkonferenz: einstimmig angenommen
TOP 3:
Die Schule ist angemessen ausgestattet, Lehrwerke im Bereich GL und NW werden
erweitert/ ergänzt.
Vorhandene Lehrwerke werden um digitale Medien (lehrwerkunterstützend) ergänzt,
sofern noch nicht erfolgt.
Votum der Schulkonferenz: einstimmig angenommen,
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TOP 4:
Klassenfahrten sind auch für das kommende Schuljahr für alle Klassen angedacht,
die Durchführung ist aber von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Die Schule beantragt eine generelle Genehmigung von Klassenfahrten für das
Schuljahr 23/24, auch wenn zum jetzigem Zeitpunkt Orte und Zeiten noch nicht
benannt werden können.
Votum der Schulkonferenz: folgt diesem Vorschlag, einstimmig angenommen
TOP 5: Verschiedenes
Informationen zu
- Schulprojekte ( Graffiti- / Schulverschönerung…)
- Darstellung außerschulische Kooperationen , u.a. Musikschule
- Hofflohmarkt, Teilnahme im August ´23
Protokollantin:
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1860/2023 Freigabedatum 26.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Blumenthalstraße 10-12, 50670 Köln-Neustadt/Nord (Schulnummer 154179) zum 01.08.2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Änderung der Förderschule mit dem Förderschwer- punkt emotionale und soziale Entwicklung, Blumenthalstraße 10 -12, 50670 Köln-Neu- stadt/Nord (Schulnummer 154179) zum 01.08.2024 in Form der auslaufenden Auflösung der Primarstufe. Ab dem Schuljahr 2024/25 erfolgen keine Neuaufnahmen im ersten Schuljahr bzw. den nicht mehr belegten Jahrgängen. Zukünftig wird die Förderschule Blumenthalstraße 10-12, 502670 Köln nur noch als Schule der Sekundarstufe I weitergeführt. Insgesamt sind 1,5 Züge (9 Klassen) als Kapazität vorgesehen. 2. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungs- gerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln als Schulträger ist verpflichtet, erforderliche schulorganisatorische Beschlüsse zu fassen, wenn die Mindestgröße einer Förderschule nicht erreicht wird (§ 2 Abs. 1 Mindest- größenverordnung in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestgrö- ßenverordnung). Die Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Blumenthalstraße erreicht die erforderli- che Mindestgröße von 88 Schüler*innen für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung mit der Primar- und Sekundarstufe bereits seit einigen Jahren nicht mehr: Schüler 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 154179 / Blumenthalstr. (FES) 97 95 93 85 84 87 79 76 76 Die Schulleitung berichtet, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder zu unterjährigen Aufnahmen gekommen sei. Daher wären die Schüler*innenzahlen zum Ende des Schuljahres nicht zwingend mit den zum Stichtag 15. Oktober des Jahres erhobenen amtlichen Schüler*in- nenzahlen deckungsgleich. Nach Angaben der Schulleitung werden im März 2023 abweichend von den amtlichen Schul- daten für 2022/23 insgesamt 82 Schüler*innen geführt, davon 70 in der Sekundarstufe I. Um für die Förderschule Blumenthalstraße zumindest mittelfristig eine Bestandssicherung zu erreichen, schlägt die Schulleitung in Abstimmung mit Schulaufsicht und Verwaltung vor, die Schule auf die Sekundarstufe I zu begrenzen. Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen der Förderschule Blumenthalstraße ist von unter- schiedlichen Aspekten beeinflusst. Einerseits wählen insbesondere in der Primarstufe die Eltern immer öfter einen Platz im gemeinsamen Lernen für ihre Kinder. Andererseits hat sich das fak- tische Einzugsgebiet der Förderschule Blumenthalstraße durch die Einrichtung des Verbundes der Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung an der Gertrud-Bol- lenrath-Schule am Schulstandort Soldiner Straße in Lindweiler verändert. Für diejenigen Wohn- gebiete in den Stadtbezirken Chorweiler und Nippes, für die früher der Standort Blumenthal- straße in der Neustadt/Nord die nächstgelegene Förderschule war, besteht nun ein wohnortnä- heres Schulangebot. Dies betrifft in der Regel die jüngeren Schüler*innen, die keinen Platz im gemeinsamen Lernen in der Primarstufe in Anspruch nehmen, sondern eine Förderschule wäh- len. Nach den aktuellen amtlichen Schuldaten führt die Förderschule Blumenthalstraße in der Primarstufe vier Kinder. Konsequenterweise schlägt die Schulleitung vor, den Fokus der pädagogischen Arbeit auf den Bereich der Sekundarstufe I und dort auf die Vorbereitung zum Übergang in den Beruf zu legen. Abhängig vom Wohnort besteht zukünftig für Eltern, die sich für ihre Kinder gegen das gemein- same Lernen in der Primarstufe entscheiden, je nach Wohnort die Möglichkeit, beispielsweise die Standorte Soldiner Straße 68 in Lindweiler oder Zülpicher Straße 194 in Sülz zu wählen. 3 In der Sekundarstufe I wird die Förderschule Blumenthalstraße zukünftig ein verbessertes und vertieftes Angebot für Schüler*innen anbieten, bei denen keine Anschlussmaßnahmen mehr greifen bzw. die sich in einer derart prekären Ausgangssituation befinden, dass mit einem er- folgreichen Arbeitsmarkteinstieg ohne externe Unterstützung nicht zu rechnen ist. Mit diesem speziellen Angebot erwarten Schulleitung, Schulaufsicht und Verwaltung, dass zu- mindest mittelfristig die erforderliche Mindestschüler*innenzahl in der Sekundarstufe I (55 Schü- ler*innen) erreicht bzw. überschritten werden kann. Die Schulleitung hat ein Konzept vorgelegt, das bereits mit der unteren Schulaufsicht abge- stimmt ist (Anlage 1). Das Konzept beschreibt noch eine Übergangsphase bis zum Schuljahr 2025/26. Nach Rück- sprache mit der oberen Schulaufsicht sieht die Verwaltung jedoch vor, die Änderung der Schule zum Schuljahr 2024/25 vorzusehen und damit den im Konzept entwickelten Zeitplan zu straffen. Die Verwaltung hat die Schulleitung um eine entsprechende Stellungnahme der Schulkonferenz gebeten (Anlage 2). Kosten Sekretariat Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen u.a. nach der Schulform sowie der Sicher- stellung einer Grundversorgung. Die Schulsekretariatsstunden der Förderschule Blumenthal- straße werden bislang durch eine Grundversorgung sichergestellt. Dies wird sich auch durch die erwarteten Schülerzahlen nicht ändern. Büroarbeitsplatz Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die bestehenden Arbeitsplätze weitergenutzt wer- den können. Hausmeister*innenstelle(n) Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungsflä- che. Die schulrechtliche Änderung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhandenen Schulhausmeister*innenstelle der Förderschule. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä- ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge- setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Da sich die Angebotsstruktur an den Kölner Förderschulen faktisch nicht verändert, verzichtet die Verwaltung auf die Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emo- tionale und soziale Entwicklung, Blumenthalstraße 10-12, 50670 Köln-Neustadt/Nord (Schul- nummer 154179) zum 01.08.2024 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi- satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulplatzangebot an den Förderschulen in Köln zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die 4 sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 – Konzept zur Schaffung niederschwelliger Angebote Anlage 2 – Stellungnahme der Schulkonferenz der Förderschule Blumenthalstraße
Anlage 1 - Konzeptionelle Planung von Angeboten der Förderschule Blumenthalstraße
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Stand: Juni 2023
Konzeptionelle Planung von Angeboten der Förderschule Blumenthalstraße als
Sek I-Schule
Die aktuelle Schüler*innen-Zahl an der Förderschule Blumenthalstraße ist wie folgt
verteilt:
Klassen 2-5: 11 SuS
Klassen 6-8: 51 SuS
Klassen 9-10: 26 SuS Gesamt: 88 SuS
Die grundlegenden Informationen der Schule wurden unter folgendem Link
veranschaulicht dargestellt:
https://prezi.com/view/TQvhHrALEWpm7U32Fulg/ (rechte Maustaste, “Link öffnen”)
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Anzahl der unterjährigen
Anfragen und Aufnahmen zunimmt.
Auch die Anfragen in den oberen Klassen nehmen zu, besonders auch mit dem
Hintergrund „psychischen Belastungen“ der SuS. Bei dieser Schülerschaft wird
deutlich, dass auch niederschwellige Angebote nach ihrer eigentlichen Schulzeit (z.B
Jugendwerkstatt) für sie nicht zu bewältigen sind. Sie benötigen eine noch
niederschwelligere Möglichkeit den Arbeitsmarkt kennen zu lernen.
Diese Klientel und die Notwendigkeit werden im Weiteren genauer beschrieben.
Ab dem Schuljahr 2024/25 soll der Standtort Blumenthalstraße eine Sek I-Schule
werden (9 Klassen, 1,5-zügig), die Schülerinnen und Schüler ab dem 5.
Schulbesuchsjahr aufnimmt.
Inwieweit bis dahin derzeit angedachte und sich in Planung befindende Unterrichts-
und Standortvorhaben konkret geplant und umsetzbar sind, wird im Laufe des
vorherigen Schuljahres ersichtlich. Zum jetzigem Zeitpunkt bezieht sich unsere
Entwicklungsplanung und Umsetzung auf einen Zeitraum von 3-4 Jahre, ggf. zeigt
sich durch Evaluationen das Planungen verbessert oder noch genauer konkretisiert
werden müssten. Dies ist einkalkuliert, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau
definierbar (vgl. auch Anlage Timeline, diese kann gern bei Aktualisierung und
Konkretisierung bzgl. Sj24/25 und 25/26 weiter gegeben werden)
Ein Baustein innerhalb der Schulentwicklungsplanung ist die Schaffung von
Angeboten mit niederschwelligen Angeboten.
Anbei erhalten Sie weitere inhaltliche Informationen über die Überlegungen zur
Schaffung von Angeboten für Schüler*innen ohne entsprechende
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Anschlussmaßnahmen nach dem 10. Schulbesuchsjahr, derzeitiger
Arbeitstitel: „11.Klasse“
Notwendigkeit:
Seit Jahren wird deutlich, dass bei einer relativ hohen Zahl von Förderschüler*innen
und auch Hauptschüler*innen keine Anschlussmaßnahmen greifen, bzw. die
Rahmenbedingungen so hoch sind, dass ein Scheitern vorprogrammiert ist.
Jugendwerkstätten sind das „niedrigschwelligste“ Angebot, obwohl bei diesen die
Hürde, durch die verlagerte Beschulung in Berufsschulen sehr hochgeschraubt
wurde.
Weiterhin werden Plätze bei den Jugendwerkstätten aufgrund von entsprechen
Bewerbungen vergeben, Intensivtäter mit einer Gewaltproblematik werden schon im
Vorfeld gar nicht genommen, bzw. ihre Ehrlichkeit und der offene Umgang mit ihren
Schwierigkeiten wird ihnen zulasten gelegt.
Die Anforderungen (u. a. Beginn 7:30 Uhr) sind zu hoch für die meisten
Jugendlichen, so dass viele nach dem ersten Vorstellungsgespräch wissen, dass sie
keine realistische Chance haben den Anforderungen zu entsprechen und sich
deswegen gar nicht erst bewerben. Andere wollen unbedingt einen Weg in die
Berufswelt unternehmen, schaffen es sich für kurze Zeit positiv zu präsentieren,
werden jedoch nach einem Monat entlassen.
Häufig sind die Zeiten zu lang, Regeln zu viele und zu schwer diese in der
Komplexität einzuhalten. Einen derart hohen Anspruch können Jugendliche, die sich
im Hinblick auf einen erfolgreichen Einstieg in die Ausbildungswelt bereits im Vorfeld
aufgegeben haben, mit Verweigerung oder Gewalt reagieren und in normaler
Gruppengröße an der Förderschule nicht beschulbar waren, nicht ohne besondere
Begleitung erfüllen. Eine intensive Begleitung, eine stetige Motivierung und ein
individuelles Maß an Rahmenbedingungen, in entsprechenden Gewerken wäre
hilfreich für die Jugendlichen.
Klientel:
§15 Schüler*innen mit sehr hohem Förderbedarf, die kleinschrittig und
engmaschig mit pädagogisch erfahrenen Bezugspersonen in die Berufswelt
herangeführt werden, um nicht unmittelbar nach der Schule zu scheitern;
Jugendliche, die eine „Misserfolgsängstlichkeit“ etabliert haben und über eine
nur geringe Belastbarkeit verfügen;
Jugendliche deren Strategien im Umgang mit anderen noch stark
ausbaubedürftig sind;
Schüler*innen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht im folgenden Jahr einen
Abschluss (HS nach Klasse 9) schaffen;
Schüler*innen, die den Anforderungen der Jugendwerkstatt nicht entsprechen
können und schon nach einer kurzen Zeitspanne, verwiesen werden;
Jugendliche, die bisher wenig Erfahrung bei Betriebspraktika sammeln
konnten, da ein solcher lebenswirklicher Rahmen ihre Kompetenzen im sozial
und emotionalen Bereich überfordert;
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Unser Angebot:
Geplant ist eine Maßnahme für Jugendliche, die eine Form der
Vorjugendwerkstatt, bzw. eine Zwischenstation von Schule und Berufswelt
darstellt. Dadurch entsteht die Möglichkeit einer sehr individuellen Förderung der
unterschiedlichsten Talente. Die Stärken der betreffenden Schüler*innen können
besser herausgearbeitet, berücksichtigt und weiterentwickelt werden, so dass
jede/r Schüler*in sich in seiner Individualität wahrgenommen fühlt.
Damit kann ein negativ wirkender, subjektiv empfundener Erwartungsdruck
verringert werden und der Blick auf die eigenen Fähigkeiten erst
freigegeben werden.
o Schule würde in der FÖ ESE stattfinden. An zwei bis drei Tagen
würden praktische Angebote in Gewerken einer Jugendwerkstatt
stattfinden.
o Gern könnten auch Praxistage in Betrieben angebahnt werden. Die
individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Jugendlichen stehen im
Fokus.
In unserer neu gebildeten Schulentwicklungs-Gruppe (SEP) zum 11.
Schulbesuchsjahr wird es aber auch um die Förderung von Schüler*innen gehen, die
die Fähigkeit zu höheren Schulabschlüssen besitzen. Hier befinden wir uns
konzeptionell am Beginn des Prozesses und hoffen zum kommenden Schuljahr ein
Konzept auf einem festen Grundgerüst zu haben.
Unabhängig von den „Schaffungen von Angeboten nach dem 10.
Schulbesuchsjahr“ werden wir schon vorhandene Angebote aktualisieren,
anpassen, ggf. alte reaktivieren.
Für unsere Schule und unseren Standort spricht, dass wir von Gesamt-Köln aus gut
zu erreichen sind, was sich auch durch die Wohnorte unserer Schülerschaft zeigt
(Chorweiler, Nippes, Mühlheim, Rodenkirchen, Porz, siehe Anhang Karte
Einzugsgebiet). Dies ist von Vorteil um Überhänge aus dem Rechtsrheinischem
aufzufangen, die von den dort ansässigen voll ausgelasteten Schulen an uns
verwiesen werden.
Dies gilt auch für die Gertrud-Bollenrath-Schule, die auch jetzt schon an der Grenze
ihrer Aufnahmekapazitäten sind (Aussage vom 21.10.22).
Aufgrund der sich verändernden Schüler*innenschaft starten wir mit einer
Diagnoseklasse:
Im Schuljahr 23/24 wird eine Diagnoseklasse installiert, in der die Schüler die ersten
Wochen verbringen. Vorrangig kann so der/die Schüler*in konkreter bzgl.
Fähigkeiten, Kenntnissen eingeschätzt werden. Es erfolgt in enger Absprache mit
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zukünftigen Klassenlehrer*innen ein sanfter/warmer Übergang in die zukünftige
Stammklasse.
Ein weiteres geplantes Angebot ist eine Tagesgruppe an der Schule (9 – 15 Uhr) in
Kooperation mit unserem FOGS-Träger Haus Miriam von der CJG:
Dieses Angebot soll Jugendliche ab der 5. Klasse auffangen, die
Schule aktuell verweigern (aus Gründen wie z.B. Belastung durch massive
Schulprobleme), bzw. deren Schulfähigkeit eingeschränkt ist.
Soziale Verwahrlosung (also wenig Halt im familiären und sozialen Umfeld)
erleben.
durch traumatische Erlebnisse belastet und dadurch eingeschränkt sind.
in ihrer psychosozialen Entwicklung gefährdet sind.
schulabstinent sind und viele Fehlzeiten aufweisen.
Durch ein gemeinsames Team von Förderschullehrer*innen und
Sozialpädagog*innen sollen die Jugendliche wieder an einen strukturierten Alltag in
Kombination von Schule, praktischen und erlebnispädagogischen Angeboten
herangeführt werden. Durch die Zusammenarbeit der Lehrer*innen und
Pädagog*innen kann man flexibel auf die Bedürfnisse der Schüler*innen reagieren.
Dadurch möchten wir die Jugendlichen stabilisieren, sie trotz eventuell langer
Schulverweigerung zum Schulabschluss befähigen und in die Lage versetzen eine
persönliche Lebens- und Berufsperspektive zu entwickeln.
Schulleitung Förderschule Blumenthalstrasse
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Blumenthalstraße 10
- Zülpicher Straße 194
- Soldiner Straße 68
- Straße 19
- Straße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1860/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.08.2023
- Erstellt
- 01.06.2023 12:29