Mandari Insight

3862/2022

Beantwortung der Nachfrage zu TOP 9.4 Gewaltschutzkonzept aus der Sitzung vom 22.09.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023, TOP 10.2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3907 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 07.12.2022 
 3862/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 
 
Beantwortung der Nachfrage zu TOP 9.4 Gewaltschutzkonzept aus der Sitzung vom 22.09.2022 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 22.09.2022 stellt Frau SE 
Remli eine mündliche Nachfrage zu TOP 9.4 (Vorlage Nr. 2984/2022): 
Sie fragt, ob das Gewaltschutzkonzept generell garantiert sei. Frau Remli erläutert, dass im Quartalsbe-
richt der Ombudsstelle aktuell wieder die Rede von Gewalt und sexualisierter Gewalt sei. Das Konzept 
weise gute Programme und Interventionen auf. Sie fragt, wie die Ressourcen aussehen, die Nachsorge 
der Betroffenen dazu sei und wie man agieren könne. 
 
Antwort der Verwaltung 
Mit Ratsbeschluss vom 10.09.2020 (Vorlage Nr. 0990/2020) wurde das Konzept für „Gewaltschutz in 
Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und die Verwaltung mit der 
Umsetzung beauftragt. Das Gewaltschutzkonzept gehört zum Leitbild der Stadt Köln, angelehnt an das 
Landesgewaltschutzkonzept des Landes NRW. 
Das Kölner Gewaltschutzkonzept zielt mit seinem ganzheitlich präventiven Ansatz in Bezug auf Gewalt-
prävention und Konfliktbearbeitung darauf ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit wie 
möglich zu unterbinden.  
 
Dieses Schutzkonzept für die Akteur*innen vor Ort definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die 
Entwicklung weiterer Handlungsmodule und Leitfäden darstellen. Es ist die verbindliche Grundlage für 
die Mitarbeitenden vor Ort und wird gemeinsam mit ihnen und der städtischen Koordinatorin für Gewalt-
schutz fortlaufend weiterentwickelt. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den verantwortlichen Mitarbei-
tenden des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Trägern sowie den Sicher-
heitsunternehmen. Auch die Kooperation und der Austausch mit der beim Flüchtlingsrat angesiedelten, 
genderparitätisch besetzten Ombudsstelle werden gepflegt. 
Die Koordinatorin für den Gewaltschutz in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete hat eine 
Vollzeitstelle inne und ist Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor Ort. Die Umsetzung aller 
den Gewaltschutz betreffenden Maßnahmen durch die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes und der 
sozialen Träger in den Einrichtungen wird mit ihr abgestimmt.  
 
Die Beratung in Krisen- und Konfliktfällen sowie in persönlich stark belastenden Situationen wird als 
fachliches Reflexionsangebot gesehen und als Unterstützung erlebt. Die Gewaltschutzkoordinatorin wird 
hier als neutrale Person mit Blick von außen gesehen. Gleichzeitig ist das Gespräch eine erste Anteil-
nahme nach verbalen Angriffen und dient dem Mitempfinden, dem wertschätzenden Umgang und der 
Psychohygiene als Teil der erforderlichen Mitarbeitendenfürsorge. Auch die konfliktbeteiligten Bewoh-
ner*innen schätzen den respektvollen Umgang mit einer nicht-konfliktbeteiligten Person bei Klärung ei-
nes Konfliktes oder Besprechung einer Bedrohungslage, so dass eine angestrebte Veränderung erreicht 
werden kann.  
Grundsätzlich findet eine ständige Überprüfung von Intervention und Wirkung statt. Dazu gehören Nach-
fragen und Nachsorge in einer beratenden Funktion. Ist für die Betroffenen eine Nachsorge erforderlich, 
erfolgt diese in der Regel über entsprechende Fachberatungsstellen (z.B. im Amt für Kinder, Jugend und

2 
 
Familie, in Frauenberatungsstellen, etc.). 
Der Bedarf und die Planung von Projekten werden mit den Leitungen der trägergeführten Unterbrin-
gungseinrichtungen und den städtischen Mitarbeitenden besprochen und sind ein wichtiger Bestandteil 
der Gewaltschutzprävention. Einige Projekte befinden sich bereits in der Umsetzung, andere sind in der 
Planung. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3862/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.01.2023
Erstellt
15.11.2022 11:11