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AN/0132/2018

Bleiberechte in Köln – Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen aus Köln entwickelt?

Parteilos Anfrage nach § 4 24.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.01.2018, TOP 6.5

Bunt Anfrage nach § 4

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Bunt Anfrage nach § 4

4553 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Petelkau 
 
An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 24.01.2018 
 
AN/0132/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 29.01.2018 
 
Bleiberechte in Köln – Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen aus Köln entwickelt? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die  Antragsteller  bitten  Sie,  folgende Anfrage auf  die  Tagesordnung  der  nächsten  Sitzung des 
Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) aufzunehmen: 
 
Die Diskussion um die angekündigte Abschiebung eines Chefkochs in Köln zeigt abermals auf, dass 
es in Deutschland und  NRW zu wenige Möglichkeiten für Bleiberechte für Geduldete gibt. Anstatt 
hier gesetzlich nachzubessern, wird im Bund und im Land seit Jahren massiv politischer Druck au f-
gebaut, um mehr Menschen aus Deutschland abzuschieben oder sie zu einer so genannten „ freiwil-
ligen Rückkehr“ zu drängen. In Form von Erlassen übt die Landesregierung Druck auf die Auslä n-
derbehörden aus. Zudem kündigen sich durch das Sondierungspapier der SPD und der CDU/CSU 
weitere Verschärfungen des Asylrechts an. Der Rat der Stadt Köln hä lt glücklicherweise dagegen 
und hat 2017 mehrheitlich zwei Anträgen zugestimmt, die sich für Bleiberechte von Geduldeten ei n-
setzten. 
 
Aus dem Bundesland NRW wurden bis Ende November 2017 5.828 Menschen abgeschoben, über 
700 mehr als im Vorjahr. Im gesamten  Jahr 2016 wurden 5.121 Menschen aus NRW abgeschoben. 
In den meisten anderen Bundesländern sind die Zahlen hingegen rückläufig. Laut Angaben des 
NRW-Integrationsministeriums sind zudem bis November 10.840 Menschen „freiwillig“ mit Unte r-
stützung von Förderprogrammen des Bundes und der Länder aus NRW ausgereist. 
 
Die Antworten der Stadtverwaltung auf ältere Anfragen zeigen, dass leider nur sehr wenige Me n-
schen von den 2015 durch den Gesetzgeber gelockerten Bleiberechtsregeln profitieren konnten. Die 
Stadt gab im April 2017 an, dass seit Einführung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung im August

- 2 - 
 
2015 31 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §  25b AufenthG gestellt worden se i-
en – davon seien drei Anträge positiv und sechs negativ beschieden worde n. Die restlichen Anträge 
befanden sich nach Angaben der Stadtverwaltung seinerzeit noch in der Prüfung. Es gibt noch we i-
tere Regelungen, die von den Ausländerbehörden beachtet werden müssen, z.  B. die Ausbildungs-
duldung. Hier hat NRW den als positiv zu be wertenden Erlass „Anspruch auf Duldung zum Zweck 
der Ausbildung nach §  60a Abs. 2 Satz 4  ff. AufenthG und auf anschließende Erteilung einer Au f-
enthaltserlaubnis nach §  18a Abs.  1a und 1b AufenthG (3+2 -Regelung)“ herausgegeben. Zudem 
gibt es für besonders qualifizierte Geduldete – Fachkräfte und Hochschulabsolventen – die Möglich-
keit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§  18a 
AufenthG). 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Wie viele Abschiebungen aus Köln hat es im Jahr 2017 gegeben, und wie viele andere „aufen t-
haltsbeendende Maßnahmen“ gab es im selben Zeitraum? (Bitte unterscheiden Sie nach A n-
zahl, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und wenn möglich nach Abschiebegründen, Alleinstehe n-
den, Ehepaaren und Familien mit Kindern.) 
 
2. Wie lange lebten die Menschen, die 2017 aus Köln abgeschoben wurden, bereits in Deutsc h-
land, und in wie vielen Fällen wurde Abschiebehaft oder Abschiebegewahrsam angeordnet? 
 
3. Wie viele Menschen in Köln konnten 2017 von Bl eiberechtsregelungen des Aufenthaltsgesetzes 
und Erlassen aus NRW profitieren? (Bitte diesmal alle Möglichkeiten (auch Ausbildungsduldu n-
gen) und Beantragungen, Ablehnung und Begründungen mit aufzählen.) 
 
4. Wie viele Geduldete wohnen zurzeit in Köln, und wie lange leben sie schon in Deutschland? 
 
5. Welche neuen Gesetze, Vorschriften, Erlasse und weiteren Vorgaben müssen die Ausländerb e-
hörden in Köln umsetzen? Was hat sich konkret geändert, und wie werden/wurden die Anträge 
AN/0022/2017und AN/1080/2017 in Köln um gesetzt?  (Bitte ergänzen Sie ihre Angaben aus der 
Antwort Vorlagen-Nr. 1195/2017) 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0132/2018
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
24.01.2018
Erstellt
24.01.2018 00:09