2652/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 betreffend „Geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich“
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2735 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 2652/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 betreffend „Geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich“ In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 22.05.2025 wurde durch Bezirks- vertreter Herrn Stuhlweißenburg, CDU-Fraktion, eine Anfrage zur geplanten Klär- schlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich gestellt. Die Verwaltung hat die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) (in Abstimmung mit der KLAR GmbH) um Beantwortung gebeten. 1. Ist die bestehende vertragliche Vereinbarung durch den Bonner Beschluss auf- gehoben und somit nichtig und/oder bedarf es deshalb einer erneuten Zustim- mung durch den Rat der Stadt Köln? 2. Das bestehende LKW-Führungskonzept für das Umfeld der geplanten Klär- schlammverbrennungsanlage inkludiert bislang den klimaneutralen Transport des Klärschlammes aus Bonn ausschließlich mit dem Schiff. Sollte der neue Bonner Beschluss ggf. zur Umsetzung gelangen, muss mit wieviel zusätzlichen LKW-Verkehr pro Tag in und um Merkenich gerechnet werden? Gibt es hierzu eine Kalkulation bzw. Projektion zum Gesamtverkehrsaufkommen im Vergleich zur bisherigen Planung? 3. Gibt es eine aktuelle Verkehrszählung wie viele LKW auf der Industriestraße täglich in nördlicher und südlicher Richtung verkehren? Antwort der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) (in Abstimmung mit der KLAR GmbH): Zu 1: Mit bestehenden vertraglichen Vereinbarungen sind offensichtlich der Gesellschafts- vertrag und der Kooperationsvertrag gemeint. In keinem dieser Verträge ist eine ver- bindliche Vereinbarung zum Transport enthalten. Somit ist keine erneute Zustimmung durch den Rat erforderlich. 2 Zu 2: Sollte der Schiffstransport nicht realisiert werden, würde der Bonner Klärschlamm mit im Durchschnitt 5 Lkw/d transportiert. Dies bedeutet ein Lkw-Aufkommen von 20 Lkw/d. Der Lkw-Verkehr bleibt damit unverändert im Rahmen der Kalkulation des Gesamtverkehrsaufkommens für die beantragte Genehmigung nach Bundesimmissi- onsschutzgesetz, welche eine Reserve für z.B. Hochwassersituationen bereits vor- sah. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass für den Betrieb der Verbrennungsan- lage ausschließlich die Straße „Am Ölhafen“ genutzt werden wird. Zu 3: Die jüngste bei der Stadt Köln verfügbare Zählung an der Industriestraße ergab in nördlicher Richtung 3.004 und in südlicher Richtung 2.664 Lkw und Busse am 21.09.2023 in der Zeit von 6:00 bis 19:00 h.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2652/2025
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 29.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 12:39