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2652/2025

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 betreffend „Geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich“

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 29.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2735 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 2652/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 22.05.2025 betreffend „Geplante 
Klärschlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich“ 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 22.05.2025 wurde durch Bezirks-
vertreter Herrn Stuhlweißenburg, CDU-Fraktion, eine Anfrage zur geplanten Klär-
schlammverbrennungsanlage in Köln-Merkenich gestellt. 
 
Die Verwaltung hat die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) (in Abstimmung 
mit der KLAR GmbH) um Beantwortung gebeten. 
 
1. Ist die bestehende vertragliche Vereinbarung durch den Bonner Beschluss auf-
gehoben und somit nichtig und/oder bedarf es deshalb einer erneuten Zustim-
mung durch den Rat der Stadt Köln? 
 
2. Das bestehende LKW-Führungskonzept für das Umfeld der geplanten Klär-
schlammverbrennungsanlage inkludiert bislang den klimaneutralen Transport 
des Klärschlammes aus Bonn ausschließlich mit dem Schiff. Sollte der neue 
Bonner Beschluss ggf. zur Umsetzung gelangen, muss mit wieviel zusätzlichen 
LKW-Verkehr pro Tag in und um Merkenich gerechnet werden? Gibt es hierzu 
eine Kalkulation bzw. Projektion zum Gesamtverkehrsaufkommen im Vergleich 
zur bisherigen Planung? 
 
3. Gibt es eine aktuelle Verkehrszählung wie viele LKW auf der Industriestraße 
täglich in nördlicher und südlicher Richtung verkehren? 
 
Antwort der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) (in Abstimmung mit 
der KLAR GmbH):  
 
Zu 1:  
Mit bestehenden vertraglichen Vereinbarungen sind offensichtlich der Gesellschafts-
vertrag und der Kooperationsvertrag gemeint. In keinem dieser Verträge ist eine ver-
bindliche Vereinbarung zum Transport enthalten. Somit ist keine erneute Zustimmung 
durch den Rat erforderlich.

2 
 
Zu 2:  
Sollte der Schiffstransport nicht realisiert werden, würde der Bonner Klärschlamm 
mit im Durchschnitt 5 Lkw/d transportiert. Dies bedeutet ein Lkw-Aufkommen von 20 
Lkw/d. Der Lkw-Verkehr bleibt damit unverändert im Rahmen der Kalkulation des 
Gesamtverkehrsaufkommens für die beantragte Genehmigung nach Bundesimmissi-
onsschutzgesetz, welche eine Reserve für z.B. Hochwassersituationen bereits vor-
sah.  
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass für den Betrieb der Verbrennungsan-
lage ausschließlich die Straße „Am Ölhafen“ genutzt werden wird. 
 
Zu 3:  
Die jüngste bei der Stadt Köln verfügbare Zählung an der Industriestraße ergab in 
nördlicher Richtung 3.004 und in südlicher Richtung 2.664 Lkw und Busse am 
21.09.2023 in der Zeit von 6:00 bis 19:00 h.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2652/2025
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
29.08.2025
Erstellt
26.08.2025 12:39