0105/2023
Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Straßendekoration an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 0105/2023 Freigabedatum 23.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Straßendekoration an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Mittel als Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Aufstellung der Straßendekoration in Höhe von 153.425,00 € an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zu. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haus- haltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagt. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses für den Rosenmontagszug und die Aufstellung der Straßendekoration in Höhe von 153.425,00 € an die „Gemeinnüt- zige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zu. Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 153.425,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Haushaltsplan 2023 beinhaltet im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in Pro- duktgruppe 0408 – Kölnisches Stadtmuseum, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, eine Ermächtigung zur Leistung eines Zuschusses in Höhe von 153.425,00 € an die „Gemeinnützi- ge Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ zur Durchführung des Kölner Rosenmontagszu- ges und zur Aufstellung der Straßendekoration, welche sich wie folgt zusammensetzt: Rosenmontagszug 127.825,00 € Aufstellung der Straßendekoration 25.600,00 €. Anlässlich des Jubiläumsjahres „200 Jahre Kölner Karneval – Ov krüzz oder quer“, welches 2023 gefeiert wird, wird der diesjährige Kölner Rosenmontagszug einen geänderten Zugweg nehmen. Er überquert erstmals den Rhein und wird somit auch auf der rechtsrheinischen Sei- te zu sehen sein. Startpunkt ist an Rosenmontag 2023 der Deutzer Bahnhof auf der Schäl Sick. Als Aufstellbereich ist das Areal rund um die Kölner Messe vorgesehen. Der Tanzbrun- nen bietet zudem ausreichend Platz, die wartenden Zugteilnehmer*innen aufzunehmen. Den Karnevalsgesellschaften ermöglicht der neue Aufstellbereich mit der Anlaufstelle im Kölner Tanzbrunnen bessere Möglichkeiten bezüglich der Sanitär- und Gastronomieversorgung. Vom Deutzer Bahnhof geht der Zug dann über die Deutzer Brücke Richtung Altstadt. Damit werden erstmals in der 200-jährigen Geschichte des Kölner Rosenmontagszuges beide Rheinseiten 3 der Stadt miteinander verbunden. Linksrheinisch behält der Rosenmontagszug rund 85 Pro- zent seiner altbekannten Strecke bei und verlängert sich voraussichtlich nur um rund 100 Me- ter. Durch die Altstadt geht es am Dom vorbei, über die Ringe und schließlich die Severinstra- ße hinunter Richtung Chlodwigplatz, der sonst als Startpunkt des Zuges dient. Der Zuschuss für den Rosenmontagszug unterstützt und sichert die Durchführung des Kölner Rosenmontagszuges, einer der größten Karnevalsumzüge in Deutschland. Der bereits seit 1823 veranstaltete Zug ist auch der älteste der großen deutschen Rosenmontagszüge und wichtiger Bestandteil des Kölner Brauchtums. Der Zuschuss zur Straßendekoration dient der Aufstellung der beliebten und traditionsreichen Leuchtfiguren der Kölner Karnevalsgesellschaften. Diese schmücken in den sechs Wochen vor Aschermittwoche die Straßen und Plätze Kölns entlang des linksrheinischen Rosenmon- tagzugweges. Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ hat nunmehr um die Auszah- lung des Zuschusses für den Rosenmontagszug und des Zuschusses zur Aufstellung der Straßendekoration gebeten. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit begründet sich damit, dass der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess sich leider verzögerte, so dass die regulären Vorlagefristen nicht eingehalten werden konnten. Ei- ne Beschlussfassung ist jedoch erforderlich, damit die Gelder entsprechend des Verwen- dungszweckes fristgerecht ausgezahlt werden können.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VII/4518
Vorlagen-Nummer
0105/2023
Stand: 17.03.2025
Sachstandsbericht
Zuschuss für den Rosenmontagszug und die Straßendekoration an die Gemeinnützige
Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Verwendung der Mittel in Höhe von
153.425,00 € für den Rosenmontagszug und die Aufstellung der Straßendekoration als
Zuschuss an die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“.
Die Mittel sind im Teilergebnisplan des Kölnischen Stadtmuseums in der Produktgruppe
0408 – Kölnisches Stadtmuseum in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haus-
haltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagt.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe des Zuschusses für den Rosenmontagszug
und die Aufstellung der Straßendekoration in Höhe von 153.425,00 € an die „Gemeinnüt-
zige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Mittelauszahlung erfolgte gemäß Beschluss.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0105/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.01.2023
- Erstellt
- 09.01.2023 21:00