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AN/0424/2026

Anfrage zum Sachstand der Wohnungsbauprojekte – hier: Stillstand im Plangebiet „Euroforum Nord“ und Anwendung eines Baugebotes

Grüne Anfrage nach § 4 05.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 05.05.2026, TOP 3.2

Grüne Anfrage nach § 4

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Grüne Anfrage nach § 4

2270 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln  
 
 
 
An die Vorsitzende des  
Ausschusses für Bauen und Wohnen 
Berit Blümel 
 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 05.03.2026 
AN/0424/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 
 
Anfrage zum Sachstand der Wohnungsbauprojekte – hier: Stillstand im Plangebiet 
„Euroforum Nord„ und Anwendung eines Baugebotes 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
in der letzten Sitzung wurde dem Ausschuss für Bauen und Wohnen die Mitteilung „Weiter-
entwicklung Wohnungsbauprogramm“ (1481/2025) vorgelegt. In Anlage 3 wird der Verfah-
rensstand des Plangebiets WM-901-014 „Euroforum Nord“ mit „Bauliche Umsetzung“ be-
zeichnet. Allerdings stehen seit mehreren Jahren die Wohnungsbauprojekte auf den Grund-
stücken des Plangebietes „Euroforum Nord“ als Bauruinen beziehungsweise Baugruben still. 
In zahlreichen Fällen wurde bereits Baurecht für insgesamt rund 460 Wohnungen erteilt; die 
Fertigstellung der Bauvorhaben war nach den vorliegenden Planungen für die Jahre 2019 bis 
2021 vorgesehen. Bis heute wurde jedoch keine einzige Wohnung realisiert. 
Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation in Köln bitten wir um die Beant-
wortung folgender Fragen: 
1. Welche konkreten Gründe sind der Verwaltung für den vollständigen Stillstand der 
genehmigten Wohnungsbauprojekte im Plangebiet „Euroforum Nord“ bekannt? 
2. Welche Schritte unternimmt die Stadt Köln aktuell, um Druck auf die Eigentümer bzw. 
Vorhabenträger auszuüben und eine zügige Realisierung der genehmigten Bauvor-
haben sicherzustellen? 
3. Wurde seitens der Stadt Köln für einzelne oder alle betroffenen Grundstücke ein Bau-
gebot gemäß § 176 BauGB ausgesprochen?

- 2 - 
 
4. Falls bislang kein Baugebot erlassen wurde: Aus welchen Gründen wurde hiervon 
abgesehen? 
5. Beabsichtigt die Stadt Köln, die Anwendung eines Baugebotes für die betroffenen 
Grundstücke zu prüfen, und kann eine entsprechende Prüfung innerhalb der nächs-
ten drei Monate erfolgen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.05.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0424/2026
Typ
Grüne Anfrage nach § 4
Datum
05.03.2026
Erstellt
05.03.2026 13:26