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AN/0236/2025

Antrag zur Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag der Integrationsratswahl am 14.09.2025

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.02.2025

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 11.03.2025, TOP 6.2

AN/0236/2025 - Antrag zur Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag der Integrationsratswahl am 14.09.2025

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AN/0236/2025 - Antrag zur Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag der Integrationsratswahl am 14.09.2025

4190 Zeichen

Tayfun Keltek,         19.02.2025 
Malik Karaman, 
Ahmet Edis,  
Anna Klimaszweska-Golan 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Dikbaş 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.02.2025 
AN/0236/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 11.03.2025 
Antrag zur Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag der Integra-
tionsratswahl am 14.09.2025 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Der Integrationsrat als Pflichtgremium (§ 27GO NRW) fordert, dass die Stimmen der 
Integrationsratswahl am gleichen Tag wie die Kommunalwahlen zentral ausgezählt 
und veröffentlicht werden. Dies ist in 70 Kommunen in NRW der Fall (z. B. Aachen, 
Düsseldorf, D uisburg, Bochum, Oberhausen etc.). Dadurch wird das Wahlergebnis 
zeitnah veröffentlicht und die öffentliche Aufmerksamkeit für die Integrationsrats-
wahl erhöht. Eine verzögerte Auszählung führt zu einer geringeren Wahrnehmung der 
Wahl und zu einer fehlenden Wertschätzung gegenüber Bürger*innen mit internati-
onaler Familiengeschichte. Besonders relevant ist dies, da die Integrationsratswahlen 
42,4 % der Kölner Bürger*innen betreffen und somit eine breite gesellschaftliche Be-
deutung haben.  
Darüber hinaus ist festzuhalten: Für ca. 12 % aller Kölner*innen, die kein kommuna-
les Wahlrecht haben, aber zum Teil seit Jahrzehnten in Köln leben, ist der Integrati-
onsrat auch die einzige Möglichkeit, sich politisch zu engagieren und über Wahlen an 
unserer demokratischen Gesellschaft teilzuhaben. 
 
Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Rat beschließt, dass die Stimmen der Integrationsratswahlen am Wahlabend vom 
Wahlamt zusammen mit den Stimmen der Kommunalwahlen ausgezählt  und veröf-
fentlicht werden.“ 
 
Begründung:  
Die zeitgleiche Auszählung mit der Kommunalwahl sorgt für eine größere mediale Auf-
merksamkeit und verhindert, dass die Ergebnisse der Integrationsratswahl in den Hin-
tergrund geraten. Dies stärkt die demokratische Legitimation und Sichtbarkeit des 
Integrationsrates.  
Zudem entspricht die unmittelbare öffentliche Auszählung dem Grundsatz der Trans-
parenz und Nachvollziehbarkeit , wie er im Kommunalwahlgesetz NRW (§ 31 
KWahlG NRW) und der Kommunalwahlordnung NRW (§ 46 KomWO NRW) verankert 
ist. Eine spätere Auszählung beeinträchtigt das Vertrauen in die Wahlorganisation und 
erschwert die Nachverfolgbarkeit der Wahlergebnisse. 
Die Gleichbehandlung der Integrationsratswahl mit der Kommunalwahl ist ein weiterer 
wichtiger Aspekt, der aus Artikel 3 des Grundgesetzes sowie § 27 Abs. 5 der Gemein-
deordnung NRW abgeleitet werden kann. Eine verzögerte Auszählung schwächt die 
Integrationsratswahl und vermittelt den Eindruck, dass sie nachrangig behandelt wird. 
Dies untergräbt ihre Be deutung und mindert das Vertrauen der Wähler*innen in den 
demokratischen Prozess. Diese Form der  strukturellen Diskriminierung verdeut-
licht, dass die politische Teilhabe  der Kölner Bürger*innen mit internationaler Famili-
engeschichte erschwert wird. Eine solche Marginalisierung verhindert die politische 
Integration und schwächt das gesellschaftliche Zusammengehörigkeitsgefühl. 
Die beigefügte Anlage belegt, dass ein angemessener Umgang mit politischer Teil-
habe dieser Bürger*innen bereits in 70 Städten in Nordrhein-Westfalen erfolgreich um-
gesetzt wird. Dies zeigt auch, dass eine zeitgleiche Auszählung organisatorisch mach-
bar und technisch umsetzbar ist.  
Der Integrationsrat bittet um eine erneute Prüfung dieses Punktes und schlägt vor, die 
Wahlorganisation dahingehend anzupassen, dass für die Stimmauszählung am Wahl-
tag ausreichend geschultes Personal und geeignete Räumlichkeiten bereitgestellt wer-
den. Schließlich führt die Auszählung am Wahltag zu einer effizienteren Wahlorgani-
sation, da die personellen und logistischen Ressourcen direkt genutzt werden kön-
nen, ohne zusätzliche Kosten und organisatorischen Mehraufwand  für eine spä-
tere Auszählung zu verursachen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Malik Karaman, Ahmet Edis, Anna Klimaszweska – Golan

Anlage Auszählung

1543 Zeichen

Folgende Städte haben am Wahlabend (13.9) die Stimmen der Integrationsratswahl 
ausgezählt:
1. Aachen
2. Ahlen
3. Alsdorf
4. Arnsberg
5. Bad Salzuflen
6. Baesweiler
7. Beckum
8. Bergisch Gladbach
9. Bielefeld
10. Bocholt
11. Bochum
12. Bottrop
13. Bönen
14. Castrop Rauxel
15. Detmold
16. Dinslaken
17. Dormagen
18. Duisburg
19. Düren
20. Düsseldorf
21. Emmerich
22. Ennepetal
23. Eschweiler
24. Frechen
25. Gevelsberg
26. Gladbeck
27. Gronau
28. Gütersloh
29. Hamm
30. Harsewinkel
31. Hattingen
32. Herne
33. Herzogenrath
34. Hilden
35. Hückelhoven
36. Hürth
37. Jülich
38. Kamen
39. Kleve
40. Langenfeld
41. Leichlingen
42. Leverkusen
43. Lippstadt
44. Lünen
45. Marl
46. Meerbusch
47. Menden
48. Mettmann
49. Minden
50. Moers
51. Monheim am Rhein
52. Münster
53. Nettetal
54. Oberhausen
55. Paderborn
56. Pulheim
57. Recklinghausen
58. Rheda-Wiedenbrück
59. Rheine
60. Schwerte
61. Siegburg
62. Soest
63. Stolberg
64. Troisdorf
65. Viersen
66. Voerde
67. Wallfahrtsstadt Werl
68. Wesel
69. Witten
70. Würselen

Folgende Städte haben die Stimmen der Integrationsratswahl 1 Tag später (14.9) 
ausgezählt:
1. Bergkamen
2. Bonn
3. Bornheim
4. Brühl
5. Burscheid
6. Erkrath
7. Euskirchen
8. Hagen
9. Herford
10. Herten
11. Hiddenhausen
12. Iserlohn
13. Kerpen
14. Lüdenscheid
15. Mönchengladbach
16. Neuss
17. Ratingen
18. Remscheid
19. Sankt Augustin
20. Siegen
21. Solingen
22. Unna
23. Velbert
24. Wuppertal
Folgende Städte haben die Stimmen der Integrationsratswahl 2 Tage später (15.9) 
ausgezählt:
1. Dortmund
2. Gelsenkirchen
3. Wesseling

Beratungsverlauf (1)

11.03.2025 Integrationsrat
TOP 6.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0236/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.02.2025
Erstellt
20.02.2025 14:48