AN/0236/2025
Antrag zur Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag der Integrationsratswahl am 14.09.2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AN/0236/2025 - Antrag zur Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag der Integrationsratswahl am 14.09.2025
4190 Zeichen
Tayfun Keltek, 19.02.2025 Malik Karaman, Ahmet Edis, Anna Klimaszweska-Golan An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Dikbaş Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.02.2025 AN/0236/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 11.03.2025 Antrag zur Umsetzung der zentralen Stimmauszählung am Wahltag der Integra- tionsratswahl am 14.09.2025 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Der Integrationsrat als Pflichtgremium (§ 27GO NRW) fordert, dass die Stimmen der Integrationsratswahl am gleichen Tag wie die Kommunalwahlen zentral ausgezählt und veröffentlicht werden. Dies ist in 70 Kommunen in NRW der Fall (z. B. Aachen, Düsseldorf, D uisburg, Bochum, Oberhausen etc.). Dadurch wird das Wahlergebnis zeitnah veröffentlicht und die öffentliche Aufmerksamkeit für die Integrationsrats- wahl erhöht. Eine verzögerte Auszählung führt zu einer geringeren Wahrnehmung der Wahl und zu einer fehlenden Wertschätzung gegenüber Bürger*innen mit internati- onaler Familiengeschichte. Besonders relevant ist dies, da die Integrationsratswahlen 42,4 % der Kölner Bürger*innen betreffen und somit eine breite gesellschaftliche Be- deutung haben. Darüber hinaus ist festzuhalten: Für ca. 12 % aller Kölner*innen, die kein kommuna- les Wahlrecht haben, aber zum Teil seit Jahrzehnten in Köln leben, ist der Integrati- onsrat auch die einzige Möglichkeit, sich politisch zu engagieren und über Wahlen an unserer demokratischen Gesellschaft teilzuhaben. Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen: „Der Rat beschließt, dass die Stimmen der Integrationsratswahlen am Wahlabend vom Wahlamt zusammen mit den Stimmen der Kommunalwahlen ausgezählt und veröf- fentlicht werden.“ Begründung: Die zeitgleiche Auszählung mit der Kommunalwahl sorgt für eine größere mediale Auf- merksamkeit und verhindert, dass die Ergebnisse der Integrationsratswahl in den Hin- tergrund geraten. Dies stärkt die demokratische Legitimation und Sichtbarkeit des Integrationsrates. Zudem entspricht die unmittelbare öffentliche Auszählung dem Grundsatz der Trans- parenz und Nachvollziehbarkeit , wie er im Kommunalwahlgesetz NRW (§ 31 KWahlG NRW) und der Kommunalwahlordnung NRW (§ 46 KomWO NRW) verankert ist. Eine spätere Auszählung beeinträchtigt das Vertrauen in die Wahlorganisation und erschwert die Nachverfolgbarkeit der Wahlergebnisse. Die Gleichbehandlung der Integrationsratswahl mit der Kommunalwahl ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der aus Artikel 3 des Grundgesetzes sowie § 27 Abs. 5 der Gemein- deordnung NRW abgeleitet werden kann. Eine verzögerte Auszählung schwächt die Integrationsratswahl und vermittelt den Eindruck, dass sie nachrangig behandelt wird. Dies untergräbt ihre Be deutung und mindert das Vertrauen der Wähler*innen in den demokratischen Prozess. Diese Form der strukturellen Diskriminierung verdeut- licht, dass die politische Teilhabe der Kölner Bürger*innen mit internationaler Famili- engeschichte erschwert wird. Eine solche Marginalisierung verhindert die politische Integration und schwächt das gesellschaftliche Zusammengehörigkeitsgefühl. Die beigefügte Anlage belegt, dass ein angemessener Umgang mit politischer Teil- habe dieser Bürger*innen bereits in 70 Städten in Nordrhein-Westfalen erfolgreich um- gesetzt wird. Dies zeigt auch, dass eine zeitgleiche Auszählung organisatorisch mach- bar und technisch umsetzbar ist. Der Integrationsrat bittet um eine erneute Prüfung dieses Punktes und schlägt vor, die Wahlorganisation dahingehend anzupassen, dass für die Stimmauszählung am Wahl- tag ausreichend geschultes Personal und geeignete Räumlichkeiten bereitgestellt wer- den. Schließlich führt die Auszählung am Wahltag zu einer effizienteren Wahlorgani- sation, da die personellen und logistischen Ressourcen direkt genutzt werden kön- nen, ohne zusätzliche Kosten und organisatorischen Mehraufwand für eine spä- tere Auszählung zu verursachen. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Malik Karaman, Ahmet Edis, Anna Klimaszweska – Golan
Anlage Auszählung
1543 Zeichen
Folgende Städte haben am Wahlabend (13.9) die Stimmen der Integrationsratswahl ausgezählt: 1. Aachen 2. Ahlen 3. Alsdorf 4. Arnsberg 5. Bad Salzuflen 6. Baesweiler 7. Beckum 8. Bergisch Gladbach 9. Bielefeld 10. Bocholt 11. Bochum 12. Bottrop 13. Bönen 14. Castrop Rauxel 15. Detmold 16. Dinslaken 17. Dormagen 18. Duisburg 19. Düren 20. Düsseldorf 21. Emmerich 22. Ennepetal 23. Eschweiler 24. Frechen 25. Gevelsberg 26. Gladbeck 27. Gronau 28. Gütersloh 29. Hamm 30. Harsewinkel 31. Hattingen 32. Herne 33. Herzogenrath 34. Hilden 35. Hückelhoven 36. Hürth 37. Jülich 38. Kamen 39. Kleve 40. Langenfeld 41. Leichlingen 42. Leverkusen 43. Lippstadt 44. Lünen 45. Marl 46. Meerbusch 47. Menden 48. Mettmann 49. Minden 50. Moers 51. Monheim am Rhein 52. Münster 53. Nettetal 54. Oberhausen 55. Paderborn 56. Pulheim 57. Recklinghausen 58. Rheda-Wiedenbrück 59. Rheine 60. Schwerte 61. Siegburg 62. Soest 63. Stolberg 64. Troisdorf 65. Viersen 66. Voerde 67. Wallfahrtsstadt Werl 68. Wesel 69. Witten 70. Würselen Folgende Städte haben die Stimmen der Integrationsratswahl 1 Tag später (14.9) ausgezählt: 1. Bergkamen 2. Bonn 3. Bornheim 4. Brühl 5. Burscheid 6. Erkrath 7. Euskirchen 8. Hagen 9. Herford 10. Herten 11. Hiddenhausen 12. Iserlohn 13. Kerpen 14. Lüdenscheid 15. Mönchengladbach 16. Neuss 17. Ratingen 18. Remscheid 19. Sankt Augustin 20. Siegen 21. Solingen 22. Unna 23. Velbert 24. Wuppertal Folgende Städte haben die Stimmen der Integrationsratswahl 2 Tage später (15.9) ausgezählt: 1. Dortmund 2. Gelsenkirchen 3. Wesseling
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0236/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.02.2025
- Erstellt
- 20.02.2025 14:48