Mandari Insight

1719/2020

Fortsetzung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürger/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP

Dringlichkeitsvorlage Rat 01.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 18.4

Anlage 1 Schreiben BMAS vom 29.05.2020

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Anlage 3 zur Mitteilung 1393_2020

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Dringlichkeitsvorlage Rat

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Anlage 4 3568_2018_Beschlussvorlage_Rat

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Anlage 1 Schreiben BMAS vom 29.05.2020

3572 Zeichen

1
Büttgen, Birgit
Von: EHAP (ZMV II 5) <EHAP@bva.bund.de> 
Gesendet: Freitag, 29. Mai 2020 14:04 
Cc: EHAP (ZMV II 5); 'ehap@bmas.bund.de' 
Betreff: EHAP-Projektverlängerung 
Anlagen: Formular Projektverlängerung.docx 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und 
Soziales (BMAS) eine Projektverlängerung der EHAP-Projekte ab 01.01.2021 bis längstens zum 30.06.2022 möglich 
ist. 
 
Wir möchten Sie bitten zu prüfen, ob für Sie eine Verlängerung Ihres Projektes in Betracht kommt und uns im Falle 
einer positiven Entscheidung bis zum 03.07.2020 (23:59 Uhr) per E-Mail  folgende Unterlagen an die folgende E-
Mail-Adresse ehap@bva.bund.de zuzusenden:  
 
• Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Formular mit Angaben für eine Projektverlängerung einschließlich 
Kalkulation der zusätzlich notwendigen Ausgaben und Finanzierung nach Auslaufen Ihres Projektes bis längstens 
30.06.2022. Bitte benutzen Sie hierfür ausschließlich das als Anlage beigefügte „Formular Projektverlängerung“. 
 
• Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Begleitschreiben der Kommune. Daraus muss hervorgehen, dass ein Bedarf 
vorhanden ist bezogen auf die weitere Unterstützung der Zielgruppe(n) vor Ort und die Absicht besteht, den EHAP-
Ansatz in kommunalen Strukturen zu verankern und das Projekt oder Teile davon nach Auslaufen der Förderung 
dauerhaft weiterzuführen. 
 
Verspätet eingehende Unterlagen oder unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.  
 
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Voraussetzungen:  
 
• Ordnungs- und fristgemäße Umsetzung des Projektes.  
 
• Bereits eingeleitete und noch erforderliche Maßnahmen, um den EHAP-Ansatz in kommunalen Strukturen zu 
verankern und das Projekt oder Teile davon nach Auslaufen der Förderung dauerhaft weiterzuführen.  
 
• Anzahl der Teilnehmer/-innen, die nach Auslaufen des Projektes bis längstens 30.06.2022 zusätzlich erreicht 
werden sollen und Angemessenheit in Bezug auf die angestrebte Budgeterhöhung. 
 
Nach Eingang und Bewertung Ihrer Rückmeldungen werden voraussichtlich Anfang September 2020 alle 
teilnehmenden Projekte über das Auswahlergebnis per E-Mail informiert. Die ausgewählten Projekte werden dann 
zur Stellung eines Änderungsantrags mit einer Frist von 4 Wochen über das Projektverwaltungssystem 
www.zuwes.de aufgefordert.  
 
 
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung für eine Projektverlängerung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die 
Bewilligungsbehörde aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
 
Bei Fragen allgemeiner Art oder bei Problemen beim Ausfüllen des Formulars, wenden Sie sich bitte per E-Mail  an 
folgende E-Mail-Adresse: ehap@bva.bund.de.

2
Falls notwendig, werden in regelmäßigen Abständen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) auf der EHAP-
Homepage www.ehap.bmas.de unter dem Stichwort „Meldungen“ veröffentlicht. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag  
 
EHAP-Team 
 
Bundesverwaltungsamt 
Referat ZMV II 6 – Zuwendungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF) 
 
Postadresse: Bundesverwaltungsamt, ZMV II 6, Knappschaftsplatz 1, 03046 Cottbus 
 
E-Mail: ehap@bva.bund.de 
 
Bitte senden Sie Ihre Anfragen an das allgemeine E-Mail-Postfach ehap@bva.bund.de, da bei Abwesenheit kein 
Zugriff auf das persönliche Postfach besteht und Ihre Anfragen nicht anderweitig bearbeitet werden können. 
 
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.bva.bund.de/datenschutz

Anlage 3 zur Mitteilung 1393_2020

18267 Zeichen

Seite 1 von 9 
Anlage 1 
Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts 
vom Rhein 
1. Projektbeschreibung 
Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird zusammen mit fünf Trägern im Projektverbund 
durchgeführt: 
• agisra e.V Köln. 
• Allerweltshaus e.V. 
• Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  
• Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e .V. 
• LOOKS e.V. 
 
Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird zusammen mit vier Trägern im Projektverbund 
durchgeführt: 
• Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
• Latscho Drom e.V. (bis 31.03.2020) 
• Lernende Region-Netzwerk Köln e.V.  
• Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. 
 
Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich aus der links- bzw. rechtsrheinischen Lage der 
besonders betroffenen Stadtbezirke. Sowohl links- als auch rechtsrheinisch gibt es Stadtbezirke, 
die besonders stark von Zuwanderung von Unionsbürgern/-innen aus Südosteuropa betroffen 
sind. Linksrheinisch sind in besonderem Maße die Stadtbezirke Ehrenfeld, Innenstadt und 
Rodenkirchen betroffen. Rechtsrheinisch sind es die Stadtbezirke Mülheim und Kalk.  
Im Zentrum aller Aktivitäten stehen die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der 
individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal 
und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. Durch die Mitarbeitenden der Beratungs- und 
Anlaufstellen werden die Menschen zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen, an bekannten Wohn- 
und Aufenthaltsorten sowie Treffpunkten im Sozialraum angesprochen. Wird das Vertrauen der 
Menschen gewonnen, können in einem Beratungsgespräch die dringendsten Handlungsbedarfe 
geklärt und priorisiert werden. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe umfasst die 
Beratung meist mehrere Termine. Anschließend werden die Menschen – sofern passende 
Angebote vorhanden sind - an bestehende Beratungsstellen vermittelt und dorthin begleitet.

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Zusätzlich gibt es Angebote, die sich speziell an Frauen oder Männer in bestimmten 
Altersgruppen, an Eltern oder an Kinder bis zu 7 Jahren richten. Durch die Vermittlung in diese 
Angebote soll diesen Menschen die Inanspruchnahme von Regelangeboten perspektivisch 
ermöglicht werden.  
 
Eine materielle Unterstützung der Menschen oder eine direkte Vermittlung in Arbeit ist nicht 
Bestandteil der beiden Projekte. 
 
Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Darüber hinaus nimmt 
sie die unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische 
Abwicklung, Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte 
wahr. Für die zentrale Projektsteuerung werden 1,25 Stellen in der Bewertung E 11 TVöD bzw. 
A 12 LBesG NRW und für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit eine 1,0 Stelle 
in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW bereitgestellt. Die anfallenden 
Personalkosten werden in Teilen durch den Fördermittelgeber refinanziert. 
Die Förderquote liegt beim EHAP bei 95%. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 5% wird 
von der Stadt Köln erbracht. Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das linksrheinische 
Projekt insgesamt 1.106.666,18 €, für das rechtsrheinische Projekt insgesamt 825.392,37 €. 
 
2. Umsetzung der Projekte 
Die Beantragung der Zuwendungsmittel erfolgte fristgerecht im Sommer 2018. Die Entscheidung 
und Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzögerte sich, so dass der 
Zuwendungsbescheid für das Projekt ALVENI rechts vom Rhein erst mit Datum vom 19.06.2019 
bzw. für das Projekt ALVENI links vom Rhein erst mit Datum vom 04.07.2019 zugestellt wurde. 
Der durch das BVA ausgesprochene grundsätzliche vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglichte 
der Verwaltung noch nicht den Abschluss von Kooperationsverträgen mit den 
Teilprojektpartnern. Um den Erfolg der Projekte nicht zu gefährden, vor allem aber um das 
bereits fest etablierte und gut qualifizierte Personal aus den Projekten der ersten Förderphase 
nicht zu verlieren, haben alle Träger ohne rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid 
Arbeitsverträge abgeschlossen und die Arbeit in den Projekten aufgenommen. Problematisch 
wurde es bei den Trägern, die kein Personal aus der ersten Förderphase weiterbeschäftigen 
konnten. Die Stellenbesetzung gestaltete und gestaltet sich auch aktuell aufgrund der 
Anforderungen an die Beratungskräfte sehr schwierig, vor allem hinsichtlich der 
Sprachkompetenzen und Berufserfahrungen, die sehr spezifisch sind. Im ersten Projektjahr kam 
es bei fast allen Trägern zu personellen Veränderungen, die verschiedene Gründe hatten. Zum

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einen waren es Übergänge in Familienphasen, aber auch Wechsel zu anderen Trägern oder 
Projekten wegen der Option auf längerfristige oder unbefristete Beschäftigungen. Die Stellen 
konnten teilweise nicht nahtlos wiederbesetzt werden. 
 
Wesentlicher Bestandteil beider Projekte sind die niederschwellige aufsuchende Sozialarbeit 
(Streetwork) und das Angebot einer Beratungsstruktur für Menschen, die keinen Zugang zum 
Regelsystem haben. Im Streetwork wenden sich die Beratungskräfte auf festen Routen an 
Personen der Zielgruppen im öffentlichen Raum, an bekannten Hot Spots und informellen 
Treffpunkten. Sie klären dabei über die in den Stadtbezirken bestehenden Hilfssysteme auf. 
Durch mehrmaliges Ansprechen bauen sie Vertrauen auf und aktivieren für ein erstes 
Beratungsgespräch. Zusätzlich bieten die Träger in ihren Beratungsräumen offene 
Sprechstunden zu festen Beratungszeiten sowie ergänzende Kleingruppenberatungen an. Zu 
den Projektaufgaben gehören ebenso die Heranführung und Begleitung von Eltern und Kindern 
bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Hilfen wie etwa Leseangebote für Kinder und 
Eltern, zusätzliche Lernförderangebote in der Vorschulzeit, Angebote zur Erhöhung von 
Erziehungskompetenzen, des gegenseitigen Austausches sowie des Empowerments von Eltern 
und zu Angeboten der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätze, Krabbelgruppen, Spielgruppen 
sowie Sport- und Musikangeboten von Vereinen. Eine nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs 
Monate) zur Sicherstellung des Verbleibs von Kindern bis zu sieben Jahren in Kitas kann 
ebenfalls über das Projekt ermöglicht werden. Alle Träger verfügen über langjährige 
Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe und sind in der Sozial- und Beratungslandschaft 
fest etabliert. Die Projektteams verfügen über einen hohen Bekanntheitsgrad bei den 
Zielgruppen und eine sehr gute Vernetzung in die bestehenden Beratungsstrukturen vor Ort. 
Neben den Sprachkenntnissen der Beratungskräfte für den muttersprachlichen Zugang ist vor 
allem die Begleitung der Menschen zu bestehenden Angeboten des Regelsystems ein Schlüssel 
zum Erfolg. Ergänzt wird dies durch die aufsuchende Arbeit der Streetworker*innen. In einigen 
Stadtteilen findet das Streetwork in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit anderen Diensten 
(Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Drogenberatungsstelle, KVB etc.) statt. 
 Stadteilübergreifend 
erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Projekten. Hervorzuheben ist, dass alle 
Teilprojektpartner über eigene Beratungsstrukturen verfügen, in die die Beratungskräfte 
eingebunden sind. So ist oftmals eine direkte Weitervermittlung in hausinterne Strukturen 
möglich. Zudem werden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer 
Mitarbeitenden, eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt. Ein weiterer 
Vorteil ist die räumliche  Nähe zum städtischen Arbeitsmarktprojekt „Willkommen und Ankommen 
in Köln (WAK)“ (DS Nr. 2761/2019). Bei gefestigten Kunden kann somit eine bedarfsgerechte 
„Hilfskette“ angeboten werden. Diese Hilfskette wurde durch das in 03/2018 von der Stadt Köln,

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Amt für Soziales und Senioren, initiierte Maßnahmenpaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus 
Staaten der EU-Ost-Erweiterung“ (DS Nr.0374/2017) erweitert. Gemeinsam mit der 
Clearingstelle im Gesundheitsamt und den humanitären Hilfen bilden das Arbeitsmarktprojekt 
WAK und die EHAP-Projekte den sogenannten Dreiklang der städtischen Integrationsarbeit 
bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der Europäischen Union. Durch diesen Dreiklang 
hat sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette etabliert, die Menschen in prekären 
Situationen unterstützt, die Gesundheitsversorgung sichert, Kinder und deren Eltern bei der 
sozialen Integration hilft und darüber hinaus, da wo es möglich ist, Perspektiven zur 
Arbeitsmarktintegration entwickelt oder sogar in Arbeitsverhältnisse integriert und vermittelt. 
 
3. Ergebnisse für den Projektzeitraum 01.01.2019 bi s 31.12.2019 
Die Ergebnisse der Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein werden 
zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom Fördergebers 
verpflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener Daten, die von 
den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die Projektleitung übermittelt 
und von dieser ausgewertet wurden. 
 
 
3.1. Anzahl der beratenen Personen 
Insgesamt wurden bis zum 31.12.2019 in beiden Projekten  2088 Menschen beraten , davon 
965 Männlich, 1122 Weiblich und 1 Divers. 
Die Erfassung der beratenden Personen erfolgt in drei verschiedenen, vom Fördermittelgeber 
vorgeschriebenen Personengruppen.  
 
Personengruppe  Anzahl der beratenen Personen  
Neuzugewanderte Personen ohne Kinder  747  
Neuzugewanderte Eltern/ Erziehungsberechtigte  909  
Neuzugewanderte Kinder bis zu 7 Jahren  432  
 
 
3.2. Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche 
Alle Teilprojektpartner haben im Rahmen der Projekte offene Beratungsbüros bzw. 
Beratungsstellen. Hier erfolgt die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem werden die 
Personen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen, einschlägigen Orten aufgesucht,

Seite 5 von 9 
um den Kontakt herzustellen. Die beiden EHAP-Projekte haben einen hohen Bekanntheitsgrad, 
so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Menschen an die Projekte verweisen. Im 
Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurden mit 2.088 Personen insgesamt 4945 
Beratungsgespräche  geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der vorgegebenen Definition der 
„Beratung“ durch den Fördermittelgeber keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten 
Ansprache- und Informationsgespräche, die deutlich höher liegen. Die Anzahl der 
Kontaktgespräche wird statistisch nicht erfasst.  
 
3.3. Altersstruktur der Beratenen 
Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen sind 3 Altersstufen vorgegeben. In der eigenen 
Evaluation wurde diese zur besseren statistischen Auswertung noch einmal unterteilt, so dass 
Daten für 5 Altersstufen ausgewertet werden konnten. Die meisten Beratenen kamen aus den 
Altersstufen „16 bis 30 Jahre“ (35,63%) und „30 bis 45 Jahre“ (31,99%) . Die genaue 
Aufteilung kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden

Seite 6 von 9 
3.4. Herkunftsländer der beratenen Personen 
Im ersten Förderjahr wurden Beratungen für Personen aus den verschiedensten EU-
Herkunftsländern durchgeführt. Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (50,60% aller 
Beratenen),  gefolgt von Rumänien (32,92% aller Beratenen ). Dies wurde bei der 
Projektplanung aufgrund von statistischen Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus den 
vorherigen EHAP-Projekten bereits berücksichtigt. Die erforderlichen Sprachkompetenzen für 
die Beratung dieser Zugwanderten können in den Beratungsstrukturen abgedeckt werden.

Seite 7 von 9 
3.5. Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohn problematik 
Im Beratungsbogen wird abgefragt, ob die beratene Person: 
• eine Behinderung hat 
• wohnungslos oder 
• von Wohnungslosigkeit bedroht ist. 
 
Die Begriffe wurden vom Fördermittelgeber nicht weiter definiert. Hinzu kommt, dass die 
Angaben zu diesen Themenfeldern freiwillig sind. Sofern diese Themen aber Gegenstand der 
Beratung oder offensichtlich waren, wurden diese Informationen erfasst. Daher bilden die 
festgehaltenen Sachverhalte keine Vollständigkeit ab.  
Folgende Sachverhalte wurden erfasst: 
• 23  Personen hatten eine Behinderung 
• 183 Personen waren wohnungslos 
• 191  Personen waren von Wohnungslosigkeit bedroht. 
 
Das Thema Wohnproblematik ist ein massives Problem, das auch weitreichende Konsequenzen 
in alle anderen Lebensbereiche für die Betroffenen hat. EU-Zugewanderte haben meistens 
keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich anzumelden. Ohne Meldebescheinigung ist eine 
Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos oder der Abschluss eines 
Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele der Zugewanderten bei 
Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in Wohnungen mit vermieteten 
Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher ausgesetzt. Auf dem Wohnungsmarkt ist für diese 
Menschen kaum finanzierbarer Wohnraum zu finden. Vorurteile und Stereotype gegenüber der 
Zielgruppe, insbesondere der Roma, machen die Wohnungssuche zusätzlich schwierig. 
Teilweise sind in einigen Stadtteilen prekäre Wohnstrukturen seitens der Vermieter vorzufinden. 
Ausbeuterische Wohnverhältnisse werden selten bis nie zur Anzeige gebracht, weil die 
Menschen Vorbehalte und Ängste haben. 
Diese Situation wirkt sich weiter negativ auf die Hygiene und die Gesundheit der Beratenen aus. 
In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den EU- 
Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in 
Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten aus.

Seite 8 von 9 
3.6. In welche Angebote werden die Beratenen vermit telt? 
Eine Vielzahl von Klient*innen benötigt langfristige Beratung und Begleitung, insbesondere in 
den Bereichen Wohnen, Gesundheitsprävention (Krankenversicherungsschutz) und Bildung 
(Alphabetisierung und kostenlose Integrationskurse). Weitere Schwerpunktthemen in der 
Beratung sind fehlende Kenntnisse bei Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf) und 
die fehlende Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Anmeldung. 
Die meisten Vermittlungen erfolgten in die Bereiche  
• Migrationsberatung 
• Kindertageseinrichtung-/ pflege 
• Freizeitangebote u. Vereine 
• Sprach- und Integrationskurs 
• Krankenkasse/ Gesundheitsamt / Clearingstelle 
• Arbeitsmarktprojekt WAK 
• Bürgeramt 
• Wohnungsamt/ Wohnungsnotfallhilfe/ Humanitäre Hilf en 
• Migrantenselbstorganisation 
• Frauenberatungsstelle 
• Fachberatungsstelle für männliche Prostitution 
• Familienkasse 
• Jugendamt 
 
3.7. Erfolg der Beratung 
Ziele des EHAP sind die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der individuellen 
Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional 
vorhandenen Hilfsangeboten. Im ersten Projektjahr haben von den 2.088 Personen insgesamt 
1852 Personen  (entspricht 88,69 %) das Vermittlungsangebot infolge einer Beratung und 
Begleitung angenommen. Durch das Aufsuchen der Beratungseinrichtung und durch die 
Vermittlung in ein passendes Angebot wird jedoch zunächst ein erster Schritt zur Verbesserung 
der Lebenssituation der Menschen geleistet. Eine nachhaltige Integration ist jedoch nur möglich, 
wenn die Menschen langfristig beraten und begleitet werden. Dies kann aus der anhaltend 
hohen Frequentierung der Träger sowie durch das erneute Aufsuchen bei multiplen 
Problemlagen geschlossen werden.

Seite 9 von 9 
Ein Teil der Beratenen hat das Vermittlungsangebot nicht angenommen. Ein Grund dafür ist die 
hohe Fluktuation der Zielgruppe. Teilweise nahmen die Beratenen die Beratung nur einmal 
wahr, ohne dass es in diesem Beratungsgespräch zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer Grund 
sind fehlende passende Angebote im Regelsystem. Die Beratungsleistung endet trotz 
qualifizierter Beratung ohne Vermittlung wegen fehlender Angebote im Regelsystem. Ein 
Umstand, der häufig gesetzlichen Vorgaben und entsprechenden Zugangsbeschränkungen 
geschuldet ist. 
 
4. Fazit 
Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein werden von den EU- Zugewanderten sehr gut 
angenommen. Die beiden Projekte konnten an die bereits aufgebauten Strukturen aus den 
vorangegangen Projekten BONVENA und ZuBeFa anknüpfen. Durch die langjährig etablierten 
Kontakt- und Kooperationsstrukturen der Träger bestand von Anfang an ein guter Zugang zur 
Zielgruppe. Die bereits etablierten Projektteams haben einen hohen Bekanntheitsgrad bei der 
Zielgruppe, sodass Ängste und Distanz der Zugewanderten gegenüber Fremden generell und 
insbesondere gegenüber Mitarbeitenden von Behörden reduziert werden konnten. Die 
gendersensible und überwiegend muttersprachliche Beratung und Ansprache ist ein weiterer 
wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Oftmals ist eine direkte Weitervermittlung in die 
Beratungsstrukturen der Teilprojekte möglich und trägereigene Ressourcen können mitgenutzt 
werden. Ratsuchende, die erste integrative Maßnahmen erfolgreich durchlaufen haben und 
gefestigt sind, werden entsprechend weitergeleitet. Hier findet eine enge Zusammenarbeit mit 
dem städtischen arbeitsmarktorientierten Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK)“, 
das von 2014 bis 2018 über ESF Mittel gefördert wurde, statt. Das Projekt bietet eine gezielte 
herkunftssprachliche Beratung und Begleitung im Bereich sozialer Integration durch 
Erwerbstätigkeit an. Die EHAP-Projekte stellen zusammen mit den humanitären und 
medizinischen Versorgungsangeboten flankierend zu den Bildungsangeboten und 
arbeitsmarktaktivierenden Maßnahmen eine Brücke dar und sind ein wichtiger Bestandteil der 
bereits bestehenden niederschwelligen sozialen Angebote für die Zielgruppe der EU-
Zugewanderten. Der EHAP funktioniert dann gut, wenn es ein abgestimmtes Hilfsangebot für die 
Zielgruppe gibt; ohne das Vorhandensein flankierender Angebote ist die Wirkungsfähigkeit stark 
eingeschränkt. Dieser strukturierte und dauerhaft sichergestellte Zugang zur Zielgruppe ist die 
Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der Menschen an das Regelsystem 
und der damit einhergehend sozialen Integration in die Gesellschaft. Der hohe Mobilitätsfaktor 
und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der Zielgruppe zeigen, wie wichtig es ist, die 
aufgebauten bedarfsgerechten Angebotsstrukturen weiterzuführen bzw. weiterzuentwickeln.

Dringlichkeitsvorlage Rat

16189 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/1 
 
Vorlage-Nummer 
 1719/2020 
Freigabedatum 
 01.07.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Fortsetzung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der 
Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürger/-innen, darunter Eltern mit ihren 
Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP 
Gremium Datum 
Rat 10.09.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat am 29.05.2020 darüber informiert, dass nach den Vorgaben 
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Projektverlängerung der EHAP-
Projekte ab 01.01.2021 bis längstens zum 30.06.2022 möglich ist. Sofern für die bestehenden EHAP-
Projekte eine Verlängerung in Betracht kommt, müssen dem BVA bis zum 03.07.2020 (23:59 Uhr) per 
E-Mail rechtsverbindliche Unterlagen (Antrag zur Projektverlängerung mit Darstellung der Finanzie-
rung des Eigenanteils in Höhe von 5% sowie ein Begleitschreiben der Kommune) übersendet werden. 
 
Ein Beschluss des Rates ist vor dem 03.07.2020 erforderlich, um die fristgerechte Antragstellung zur 
Verlängerung der Projekte zu gewährleisten.  
Aufgrund der erforderlichen Vorabstimmungen war die Einbringung in die Ratssitzung am 18.06.2020 
nicht möglich. Daher soll die Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung erfolgen. 
 
Beschluss: 
Wir beschließen: 
1. Die V erwaltung wird beauftragt, gemäß des Aufrufes des Bundesministeriums für Arbeit und So-
ziales (BMAS) vom 29.05.2020, die V erlängerung der EHAP-Projekte ALVENI links und rechts 
vom Rhein für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022 zu beantragen. 
2. Die V erwaltung wird mit der weiteren Durchführung (Gesamtprojektkoordination/ Wahrnehmung 
der unmittelbaren projektbezogenen V erwaltungstätigkeiten) der Projekte ALVENI links und 
rechts vom Rhein unter dem V orbehalt der Förderung der Projekte aus EU-Mitteln (EHAP) sowie 
aus Mitteln des BMAS beauftragt. 
Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt für die Haushalts-
jahre 2021 und 2022 insgesamt 1.402.250,30 € (2021: 904.285,08 €/ 2022: 497.965,22 €). Das BMAS 
gewährt eine Förderung von 95% zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten, was einem Betrag für 
die Haushaltsjahre 2021 und 2022 von 1.146.386,57 € entspricht (2021: 763.296,81 €/ 2022: 
383.089,76 €). Die zweckgebundenen Mehrerträge werden im Rahmen der Bewirtschaftung als zu-
sätzliche Aufwandsermächtigung zur V erfügung gestellt. 
Die Finanzierung des städtischen Kofinanzierungsanteils i. H. v. 5% (bezogen auf das förderfähige 
Antragsvolumen) zur Projektverlängerung der beiden EHAP-Projekte ALVENI links bzw. rechts vom 
Rhein beträgt für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022 insgesamt 60.336,13 €. 
• Im Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Deckung des städtischen Eigenanteils i. H. v. 40.173,51 € durch

2 
 
eine Mittelumschichtung innerhalb des T eilergebnisplans 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen 
und Diversity. Die Mittelumschichtung erfolgt von T eilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen und T eilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in die T eilplanzeile 15 
– Transferaufwendungen. Darüber hinaus erfolgt auch eine Mittelumschichtung innerhalb der T eil-
planzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.  
• Im Haushaltsjahr 2022 beträgt der städtische Eigenanteil 20.162,62 €. Dezernat OB wird im Rah-
men des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel vorsehen. 
Zur Fortführung der Aufgabe werden eine 1,0 Stelle Projektleitung in der Bewertung A  12 LBesG NRW 
(Stellen ID: 50117776, 50114690) sowie eine 1,0 Stelle unmittelbare projektbezogene V erwaltungstä-
tigkeit in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A  9 LBesG NRW (Stellen ID: 50156842) benötigt. Die befris-
teten Stellenanteile werden bis zum Abschluss der Projekte bereitgestellt. Die Aufwendungen sind im 
T eilergebnisplan 0504- Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, bei T eilplanzeile 11- Personalauf-
wendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2022 zu berücksichtigen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
01.07.2020    Gez. Reker  Gez. Brust

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
904.285,08 € (2021), 497.965,22 € (2022)  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja                   
763.296,81 € (2021), 383.089,76 € (2022)      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  ,  
a) Personalaufwendungen                       
169.793,32 € (2021), 129.891,90 € (2022) € 
b) Sachaufwendungen etc.                        
734.491,76 € (2021), 368.073,32 € (2022) € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Erträge    763.296,81 € 
(2021), 383.089,76 € (2022) € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat auf Vorschlag der Verwaltung die Durchführung der EHAP-Projekte ALVENI links und 
rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 beschlossen (DS Nr. 3568/2018). 
 
Die Projekte enden mit Ablauf der aktuellen Förderperiode zum 31.12.2020. Die Verwaltung hat in 
ihrer Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und Senioren am 28.05.2020 (DS Nr. 1393/2020) be-
reits vor dem Hintergrund des Übergangs zum ESF+ 2021-2027 auf die Möglichkeit der Projektver-
längerung hingewiesen. 
 
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat nunmehr am 29.05.2020 darüber informiert, dass nach den

4 
 
Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Projektverlängerung der 
EHAP-Projekte ab 01.01.2021 bis längstens zum 30.06.2022 möglich ist. 
 
Sofern für die bestehenden EHAP-Projekte eine Verlängerung in Betracht kommt, müssen dem BVA 
bis zum 03.07.2020 (23:59 Uhr) per E-Mail folgende Unterlagen übersendet werden:  
 
• Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Formular mit Angaben für eine Projektverlängerung 
einschließlich Kalkulation der zusätzlich notwendigen Ausgaben und Finanzierung nach Aus-
laufen des Projektes bis längstens 30.06.2022. 
 
• Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Begleitschreiben der Kommune. Daraus muss hervor-
gehen, dass ein Bedarf vorhanden ist bezogen auf die weitere Unterstützung der Zielgrup-
pe(n) vor Ort und die Absicht besteht, den EHAP-Ansatz in kommunalen Strukturen zu veran-
kern und das Projekt oder Teile davon nach Auslaufen der Förderung dauerhaft weiterzufüh-
ren. 
 
Die EU-Zuwanderung ist ein stetiger und anhaltender Prozess. Für die Kommunen wird die Unterstüt-
zung der Integrationsbemühungen von EU-Bürger*innen eine dauerhafte, aber bis heute freiwillige 
und zusätzliche Aufgabe bleiben. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren gesamtstädtisch 
diverse ineinandergreifende und zusätzliche Handlungsansätze entwickelt. Sie nutzt eigene Ressour-
cen, aber vor allem auch verschiedene Förderprogramme, um auf die Herausforderungen zu reagie-
ren. Der hohe Mobilitätsfaktor und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der Zielgruppe zeigen 
wie wichtig es ist, die aufgebauten bedarfsgerechten Angebotsstrukturen weiterzuführen bzw. weiter-
zuentwickeln. Der EHAP ist ein wichtiges Förderinstrument, um die Kommunen dabei zu unterstützen 
und wird für die Aufgabenerfüllung weiterhin benötigt. 
 
Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein verfolgen die Ziele, die Teilhabe u. Chancengerech-
tigkeit für EU-Neuzugewanderte zu stärken und damit die Integration in die Stadtgesellschaft zu for-
cieren, Armut u. soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, die Elternrolle und die Eigenständigkeit von 
Frauen zu stärken sowie soziale Problemlagen zu mildern. Dadurch soll eine Verbesserung der Le-
benssituation erreicht werden. Handlungsleitend dafür ist bei beiden Projekten die zugehende und 
bürgernahe Ansprache und Beratung sowie die Installierung von flankierenden Maßnahmen in die 
bestehenden Systeme. Um die Zielgruppe der EU-Neuzugewanderten zu erreichen, wird in den Pro-
jekten ein aufsuchender, gendersensibler muttersprachlicher Zugang genutzt. Die Projekte ALVENI 
links und rechts vom Rhein werden von den EU-Zugewanderten sehr gut angenommen. Sie konnten 
an die bereits aufgebauten Strukturen aus den vorangegangen Projekten BONVENA (DS Nr. 
3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) anknüpfen. Die Verwaltung hat über den bisherige Pro-
jektverlauf und die erreichten Ziele der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein in 2019 bereits 
berichtet (DS Nr. 1393/2020). 
 
Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein sind ein wichtiger Bestandteil der bereits bestehen-
den niederschwelligen sozialen Angebote der Stadt für die Zielgruppe der EU-Zugewanderten und 
stellen zusammen mit den humanitären und medizinischen Versorgungsangeboten flankierend zu 
den Bildungsangeboten und arbeitsmarktaktivierenden Maßnahmen über das Projekt „Willkommen 
und Ankommen in Köln“ einen wichtigen Baustein dar. Dieser strukturierte Zugang zur Zielgruppe ist 
die Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der Menschen an das Regelsystem und 
der damit einhergehenden sozialen Integration in die Gesellschaft. 
 
Der Verwaltung obliegt die zentrale strategische Projektleitung. Darüber hinaus nimmt sie die unmit-
telbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische Abwicklung, Da-
tenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte wahr. 
 
Die Förderquote liegt beim EHAP bei 95%. Die erforderliche Kofinanzierung des Eigenanteils durch 
den Zuwendungsempfänger in Höhe von 5% muss gegenüber dem Fördermittelgeber verbindlich 
dargestellt werden. Der von der Verwaltung für die beiden Projekte im Zeitraum 01.01.2021 bis 
30.06.2022 zu erbringende Eigenanteil beträgt insgesamt 60.336,13 €. 
 
Durch die kurzfristig vom BV A  ermöglichte Projektverlängerung der beiden EHAP-Projekte ALVENI

5 
 
links bzw. rechts vom Rhein erfolgte unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise eine 
Prioritätenverschiebung innerhalb des Aufgabenportfolios im Amt für Integration und Vielfalt. Die Mittel 
für den zu erbringenden Eigenanteil i. H. v. 40.173,51 € im Hj. 2021 können dadurch im bestehenden 
Budget sichergestellt werden. Die Fortführung der EHAP-Projekte trägt in großem Maße zur Krisen-
bewältigung bei, insbesondere da die Corona-Krise die Situation für die Zielgruppe der neuzugewan-
derten Unionsbürger/-innen erheblich verschärft hat. Die V erlängerung der oben genannten Projekte 
ist zwingend erforderlich, da die bestehenden Hilfsstrukturen, welche in den vergangenen Jahren 
aufgebaut und mit flankierenden Maßnahmen Dritter verzahnt wurden, durch eine Nichtfortführung 
erheblichen Schaden nehmen können, die sich negativ in der Stadtgesellschaft auswirken würden. 
Die beiden Projekte tragen dazu bei, dass die Träger der ALVENI-Projekte auch in der Corona-Krise 
weiter handlungsfähig sind und die dringend erforderliche Hilfestellung für die neuzugewanderten 
Unionsbürger/-innen sichergestellt wird. Mit dieser Sicherung bestehender Strukturen sind die Vo-
raussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der 
Corona-Krise erfüllt.

6 
 
Projekt ALVENI links vom Rhein 
 
Das kalkulierte Antragsvolumen beträgt für das Projekt ALVENI links vom Rhein 696.380,06 €. 
(01.01.2021 bis 30.06.2022). Bei der Projektkalkulation wurde eine 0,5 Stelle Projektleitung sowie 
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist, die 
Stelle der Projektleitung mit vorhandenem städtischem Personal zu besetzen. Vorhandenes Personal 
ist lt. Förderrichtlinie nicht förderfähig. In diesem Projekt ist zusätzlich zum erbringenden Eigenanteil 
eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finanzieren, so dass das Projektvolumen insgesamt 794.143,86 € 
beträgt.  
 
  2021 2022 Gesamt 
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen 
     
        
vor. bewilligte Förderung  
(95% des Antragsvolumens) 
440.308,90 € 221.252,16 € 661.561,06 € 
        
Gesamtertrag für die Stadt Köln 440.308,90 € 221.252,16 € 661.561,06 € 
        
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendun-
gen 
      
Personalkosten 0,5 Stelle A  12/ EG 11 50.407,38 € 38.561,65 € 88.969,03 € 
Personalkosten 0,5 Stelle A  9/ E 9a 34.489,28 € 26.384,30 € 60.873,58 € 
Summe Personalkosten 84.896,66 € 64.945,95 € 149.842,61 € 
        
Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche 
Aufwendungen 
      
Summe sonst. Aufwendungen 5.173,39 € 2.638,43 € 7.811,82 € 
      
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendun-
gen 
      
agisra e.V . 71.280,82 € 35.640,41 € 106.921,23 € 
Allerweltshaus Köln e.V . 66.387,20 € 33.193,60 € 99.580,80 € 
Caritas Zentrum Rodenkirchen (Kin-
der+EW) 
126.500,00 € 63.250,00 € 189.750,00 € 
eva gGmbH 80.647,36 € 41.082,54 € 121.729,90 € 
Looks e.V . 79.005,00 € 39.502,50 € 118.507,50 € 
Summe Transferaufwendungen 423.820,38 € 212.669,05 € 636.489,43 € 
        
Gesamtaufwendungen für die Stadt 
Köln 
513.890,43 € 280.253,43 € 794.143,86 € 
        
Barmittel (5% Eigenanteil) 23.174,15 € 11.644,85 €  34.819,00 € 
verbleibende Personalkosten 50.407,38 € 47.356,42 € 97.763,80 € 
Eigenanteil 73.581,53 € 59.001,27 € 132.582,80 €

7 
 
 
 
Projekt ALVENI rechts vom Rhein 
 
Das kalkulierte Antragsvolumen beträgt für das Projekt ALVENI rechts vom Rhein 510.342,64 € 
(01.01.2021 bis 30.06.2022). Bei der Projektkalkulation wurde eine 0,5 Stelle Projektleitung sowie 
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist, die 
Stelle der Projektleitung mit vorhandenem städtischem Personal zu besetzen. Vorhandenes Personal 
ist lt. Förderrichtlinie nicht förderfähig. In diesem Projekt ist zusätzlich zum erbringenden Eigenanteil 
eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finanzieren, so dass das Projektvolumen insgesamt 608.104,44€ 
beträgt. 
 
 
  2021 2022 Gesamt 
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen 
      
        
vor. bewilligte Förderung  
(95% des Antragsvolumens 
322.987,91 € 161.837,60 € 484.825,51 € 
        
Gesamtertrag für die Stadt Köln 322.987,91 € 161.837,60 € 484.825,51 € 
        
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendun-
gen 
      
Personalkosten 0,5 Stelle A  12/ EG 11 50.407,38 € 38.561,65 € 88.969,03 € 
Personalkosten 0,5 Stelle A  9/ E 9a 34.489,28 € 26.384,30 € 60.873,58 € 
Summe Personalkosten 84.896,66 € 64.945,95 € 149.842,61 € 
        
Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche 
Aufwendungen 
      
Summe sonst. Aufwendungen 5.173,39 € 2.638,43 € 7.811,82 € 
        
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendun-
gen 
      
Caritas Zentrum Kalk (Erwachs.) 75.900,00 € 37.950,00 € 113.850,00 € 
Träger NN für Mülheim Eltern+Kinder 74.071,50 € 37.035,75 € 111.107,25 € 
Lernende Region e.V . 90.850,00 € 46.575,00 € 137.425,00 € 
Vingster Treff e.V . 59.503,10 € 28.566,66 € 88.069,76 € 
Summe Transferaufwendungen 300.324,60 € 150.127,41 € 450.452,01 € 
        
Gesamtaufwendungen für die Stadt 
Köln 
390.394,65 € 217.711,79 € 608.106,44 € 
        
Barmittel (5% Eigenanteil) 16.999,36 € 8.517,77 € 25.517,13 € 
verbleibende Personalkosten 50.407,38 € 47.356,42 € 97.763,80 € 
Eigenanteil 67.406,74 € 55.874,19 € 123.280,93 € 
 
 
Nach Beendigung der Projekte werden voraussichtlich noch Abschlussarbeiten/ V erwendungsnach-
weise über den eigentlichen Förderzeitraum hinaus (01.07.2022 bis 30.09.2020) erforderlich werden. 
Die hierfür notwendigen Personalaufwendungen werden durch das vorhandene Personal und damit 
durch den städtischen Eigenanteil gedeckt.

8 
 
 
Anlagen 
 
 Schreiben des BMAS vom 29.05.2020 
 
 Mitteilung1393/2020 
 
 Ratsvorlage 3568/2018

Anlage 2 Mitteilung 1393_2020

7440 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/16/161/1 
 
Vorlagen-Nummer  14.05.2020 
 1393/2020  
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium  Datum  
Integrationsrat 26.05.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 
 
Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom 
Rhein 
Förderprogramm 
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist erstmalig für die 
Förderperiode 2014-2020 eingerichtet worden. Ziel des EHAP in Deutschland ist es, die akute Le- 
benssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbes- 
sern. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als 
ein Kernziel der Europa-2020-Strategie. 
Der Fonds wird in Deutschland in zwei Förderrunden umgesetzt. Der EHAP hat für Deutschland in 
der Förderperiode 2014 bis 2020 ein Fördervolumen von insgesamt 93 Millionen Euro.  
Ausgangslage 
In der ersten und zum 31. Dezember 2018 beendeten Förderphase wurden bereits die Kölner Projek- 
te BONVENA (DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) gefördert. 
Ab 1.1.2019 werden im Rahmen der 2. Förderrunde Projekte für besonders benachteiligte Menschen 
in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur einen unzureichenden Zugang 
zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten haben. 
Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert: 
• Einzelziel A 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzu- 
gewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jah- 
ren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten.

2 
 
• Einzelziel B 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo- 
sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Durchführung der Förderprojekteprojekte ALVENI 
links und rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 beschlossen (DS Nr. 3568/2018). 
Das Bundesverwaltungsamt hat auf Basis der Förderanträge der Verwaltung das Projekt ALVENI 
links vom Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 04.07.2019 und das Projekt ALVENI rechts vom 
Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 19.06.2019 bewilligt. Beide Projekte beziehen sich auf das Ein- 
zelziel A.  
Sachstandsbericht 2019 
Bis zum 31.12.2019 wurden in beiden Projekten zusammen 2088 Menschen bei insgesamt 4945 Ge- 
sprächsterminen beraten. Die Definition der „Beratungsgespräche“ ist durch die Förderbedingungen 
vorgegeben. Die in der Vorbereitung und im Umfeld der Beratung erforderlichen und zahlreichen Kon- 
takt- und Informationsgespräche werden daher statistisch nicht erfasst.  
Von den insgesamt Beratenen haben 1852 Menschen ein weitergehendes Vermittlungsangebot an- 
genommen. Die Vermittlungen in die Angebote des Kölner Hilfesystems reichen von der allgemeinen 
Migrationsberatung, Angebote für Kinder und Familien, von Freizeitangebote weiter über Themen der 
Gesundheitsversorgung, der humanitären Hilfen, Hilfen für Wohnungsnotfälle bis hin zu Sprach- u. 
Integrationskursen und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Projekte sind mit 
allen Akteuren des Hilfesystems entsprechend gut vernetzt. 
Der ausführliche Sachstandsbericht zu den beiden Projekten ist der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. 
Ausblick und weiteres Vorgehen 
Die EU-Zuwanderung ist ein stetiger und anhaltender Prozess, mit wachsenden und wechselnden 
Chancen und Herausforderungen. Neben der als wesentliche Grundlage der EU-Freizügigkeit er- 
wünschten Arbeitsmigration verlassen auch Menschen ihre Heimatländer, die bei uns aus ver- 
schiedensten Gründen kaum eine Perspektive entwickeln können. Der Personenkreis der nicht er- 
werbstätigen EU-Bürger*innen ist grundsätzlich von gesetzlichen Ansprüchen in den Regelsystemen, 
insbesondere der Grundsicherung nach SGB II und XII, seit Mitte 2019 auch von Kindergeldleistun- 
gen, ausgeschlossen. Die Kommunen werden in der Verantwortung insbesondere für diese bestimm- 
te Personengruppe gesehen, ohne dass sie die dringend benötigte übergreifende und nachhaltige 
Einfluss- und Steuerungsmöglichkeit zur Ursachenbekämpfung und Problemlösung besitzen bzw. 
finanziell und personell für die Schaffung bzw. Erweiterung von Angebotsstrukturen ausgestattet sind. 
Die Kommunen sind letzten Endes Reparaturbetrieb für eine europäische Problemstellung, die in 
großem Maße in der Unterschiedlichkeit der Sozialsysteme begründet ist und im Rahmen der EU-
Freizügigkeitsrechte auch die sogenannte „Armutszuwanderung“ ausgelöst hat.

3 
 
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren gesamtstädtisch diverse ineinandergreifende und 
zusätzliche Handlungsansätze entwickelt. Sie nutzt eigene Ressourcen, aber vor allem auch ver- 
schiedene Förderprogramme, um auf diese Entwicklungen zu reagieren.  
Der EHAP ist ein wichtiges Förderinstrument, um betroffene Kommunen dabei zu unterstützen. Die 
Projekte enden mit Ablauf der aktuellen Förderperiode zum 31.12.2020. Das Bundesministerium für 
Arbeit und Soziales hat auf seiner Internetseite am 09.03.2020 darüber informiert, dass vor dem Hin- 
tergrund des Übergangs zum ESF+ 2021-2027 geplant sei, einen Teil der laufenden Projekte der 2. 
EHAP-Förderrunde für das Jahr 2021 zu verlängern. Ziel sei es, auch im Jahr 2021 den EHAP-
Ansatz weiter zu fördern, um einen guten Übergang in den ESF+ zu gewährleisten. Eine Verlänge- 
rung von EHAP Projekten nach dem 31.12.2020 wird jedoch nur in sehr begrenztem Umfang möglich 
sein, da der Bund hierfür nur auf Restmittel zurückgreifen kann, die nicht in voller Höhe verausgabt 
wurden. Zurzeit werden die Kriterien entwickelt, nach denen die Projekte für eine Verlängerung aus- 
gewählt werden. Sobald die Möglichkeit besteht eine Verlängerung zu beantragen, wird die Verwal- 
tung diese Möglichkeit nutzen. Darüber hinaus wird sich die Verwaltung für die neue Förderphase 
2021 – 2027 erneut um Drittmittelförderung bemühen, sofern Förderaufrufe und entsprechende Rah- 
menbedingungen eine Bewerbung/Antragstellung zulassen. Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten 
einer erneuten Bewerbung sowohl bezogen auf die Restmittel als auch für eine neue Förderphase ist 
aktuell nicht möglich. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die EU-Fördermittel aufgrund 
der aktuellen Finanzierungsprioritäten und weit in die Zukunft reichenden Auswirkungen in der nächs- 
ten Förderphase allgemein geringer ausfallen werden und mit einer besonderen Prioritätensetzung zu 
rechnen ist.  
Die grundsätzlichen Anforderungen an Förderprojekte im Bereich des ESF/EHAP bestehen immer in 
Innovation, Zusätzlichkeit und Nachhaltigkeit. Für die Kommunen wird die Unterstützung der Integra- 
tionsbemühungen von EU-Bürger*innen immer eine freiwillige und zusätzliche Aufgabe sein. Den- 
noch wird diese Aufgabe von Dauer sein. Zur Aufgabenerfüllung ist daher ein besonderer Ressour- 
ceneinsatz notwendig. Dies betrifft sowohl den eigenen kommunalen Mitteleinsatz als auch Förder- 
mittel von EU, Bund und Land. 
Andernfalls ist eine Aufrechterhaltung der aufgebauten Unterstützungsstrukturen massiv gefährdet. 
Die Verwaltung ist nicht in der Lage, alle zuvor mit Drittmitteln finanzierten Projekte in gleichem Um- 
fang mit kommunalen Mitteln fortzusetzen. 
 
Gez. Reker

Anlage 4 3568_2018_Beschlussvorlage_Rat

21309 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3568/2018 
Freigabedatum 
26.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der 
Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit ihren 
Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP (Europäischer Hilfsfond für die 
am stärksten benachteiligten Personen) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat fasst folgende Beschlüsse: 
1. Die Verwaltung wird mit der Durchführung (Gesamtprojektkoordination/ Wahrnehmung der unmit-
telbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten) der Projekte  
- ALVENI links vom Rhein und  
- ALVENI rechts vom Rhein  
zur Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten 
Unionsbürgern/-innen, darunter Kinder im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des 
Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) unter dem Vorbe-
halt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeri-
ums für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt. Die Laufzeit der beiden Projekte beginnt zum 
01.01.2019 und endet zum 31.12.2020. Die Höhe des Projektvolumens beträgt für die Haushalts-
jahre 2019/ 2020/ 2021 insgesamt 1.932.058,54 € (2019: 932.857,98 €/ 2020: 950.451,31 €/ 
2021: 48.749,25 €). 
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung des Eigenanteils der beiden Projekte in 2019 zahlungswirk-
samen Mehraufwand in Höhe von 158.822,06 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale 
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen, Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen sowie Teilplan-
zeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in 
Höhe von 40.738,73 € im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie in Höhe von 118.083,33 € im Teilergebnisplan 
0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile 
11 - Personalaufwendungen. Der übrige Mehraufwand in 2019 in Höhe von insgesamt 774.035,92 
Integrationsrat 26.11.2018 
Jugendhilfeausschuss 27.11.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 
Finanzausschuss 17.12.2018 
Rat 18.12.2018

2 
€ wird im Wege der unechten Deckung im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen 
und Diversity durch zweckgebundene Mehrerträge von EHAP und BMAS in gleicher Höhe im sel-
ben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen zur Verfügung 
gestellt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Projekte in 2020 erforderlichen 
Aufwendungen in Höhe von insgesamt 950.451,31 € sowie den voraussichtlichen Förderbetrag in 
Höhe von insgesamt 787.188,50 € bei der Haushaltsplananmeldung 2020 im Teilergebnisplan 
0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity zu berücksichtigen. Der für die beiden Projekte 
in 2020 zu erbringende Eigenanteil beträgt 163.262,81 € (Barmittel 40.430,98 €/ verbleibende 
Personalaufwendungen 121.831,83€). Die Mittelzusetzungen bei der Haushaltsplananmeldung 
2020 erhöhen das gesamtstädtische Defizit.  
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in 2021 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von 
48.749,25 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 11 - Per-
sonalaufwendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020f. zu berücksichtigen. Die Mittelzuset-
zungen erhöhen das gesamtstädtische Defizit im Haushaltsjahr 2021. 
5. Für die Projektkoordination der beiden Projekte beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbe-
haltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Verlängerung einer 0,75 Stelle in der Be-
wertung  A 12 LBesG NRW sowie die befristete Einrichtung einer 0,5 Stelle in der Bewertung E 11 
TVöD bzw. A 12 LBesG NRW. Für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit be-
schließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befris-
tete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW. 
 
Die Stellen werden für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 und darüber hinaus 
bis zum 31.03.2021 für erforderliche Nacharbeiten befristet eingerichtet. Für die vorzeitige Beset-
zung ab dem 01.01.2019 werden verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitgestellt. 
 
 
Alternative: 
Der Rat lehnt die Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein ab. Die bereits 
begonnenen Maßnahmen sind einzustellen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       932.857,98 € (2019),  
          950.451,31 € (2020)  
            48.749,25 € (2021) 
 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja % 
          774.035,92 € (2019),  
          787.188,51 € (2020) 
     83 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen           187.425,00 € (2019),  
            191.173,50 € (2020)  
              48.749,25 € (2021) 
 
b) Sachaufwendungen etc.           745.432,98 € (2019),  
            759.277,81 € (2020) 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Am 06.07.2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die „Förderrichtlinie zur 
Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbür-
gern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, sowie von Wohnungs-
losen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen im Rahmen des EHAP“ veröffentlicht. Es han-
delt sich hier um die zweite Förderphase. In der ersten Förderphase wurden bereits die beiden Kölner 
Projekte BONVENA (DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) gefördert, die zum 
31.12.2018 enden. Mit Auslaufen der beiden Projekte gibt es für die zu erreichende Zielgruppe vor 
Ort keine Beratungsstrukturen zur Heranführung an das Regelsystem und zur Verbesserung der Le-
benssituation.  
 
Ziel des EHAP ist es, die akute Lebenssituation von bedrohten Personen, die besonderen Belastun-
gen oder Benachteiligungen ausgesetzt sind, im Sinne einer Brückenfunktion die Inanspruchnahme

4 
von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfeangeboten des regulären Regelsystems zu verbessern 
und einen Beitrag zur Milderung von sozialen Problemen vor Ort zu leisten. Ausdrücklich ausge-
schlossen ist damit eine Förderung von neuen Integrationsmaßnahmen sowie materiellen oder medi-
zinischen Leistungen. Eine Heranführung der Zielgruppe an den Arbeitsmarkt ist im Rahmen des 
EHAP ebenfalls nicht vorgesehen. Dazu dient der Förderstrang des Europäischen Sozialfonds (ESF). 
Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert:  
 Einzelziel A 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzu-
gewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jah-
ren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten 
 Einzelziel B 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo-
sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten 
Die beiden Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein (ALVENI: Esperanto = 
Ankommen) beziehen sich auf das neue Einzelziel A. Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich 
aus der links- bzw. rechtsrheinischen Orientierung für besonders betroffene Stadtbezirke. In beiden 
Teilen gibt es Stadtbezirke, die besonders stark von Zuwanderung von Unionsbürgern/-innen aus 
Südosteuropa betroffen sind. Linksrheinisch sind in besonderem Maße die Stadtbezirke Ehrenfeld, 
Innenstadt und Rodenkirchen betroffen. Rechtsrheinisch sind es die Stadtbezirke Mülheim und Kalk.  
Die beiden Kölner Interessensbekundungen bzw. jetzt die konkretisierten Projektanträge zum Hand-
lungsziel A stehen untereinander in einem inhaltlichen Zusammenhang. Darüber hinaus ergänzen sie 
bestehende städtische Programme (Maßnahmepakt für „humanitäre Hilfen für Menschen aus den 
Staaten der EU-Osterweiterung“, DS Nr. 3432/2018, Clearingstelle für „Migration und Gesundheit in 
Köln“) bzw. derzeit in Vorbereitung befindliche Förderungen (Projekt „Willkommen und Ankommen in 
Köln“). Hierauf hat die Verwaltung im Rahmen einer gebündelten schriftlichen Abgabe der beiden 
Interessensbekundungen mit einem Begleitschreiben an das BMAS hingewiesen und die Einbindung 
der Brückenfunktion der geplanten EHAP-Projekte in die gesamtstädtischen integrierten Handlungs-
strategien entsprechend hervorgehoben. 
Mit der Mitteilung DS Nr. 2513/2018 wurden die Gremien bereits über die 2. EHAP-Förderrichtlinie, 
die dort enthaltenden zwei Einzelziele sowie über die eingereichten Interessensbekundungen der 
Stadt Köln in Kooperationsverbünden mit verschiedenen Trägern des Kölner Hilfesystems informiert. 
Das Interessenbekundungsverfahren für beide Projekte ist positiv vom BMAS entschieden worden. 
Die förmlichen Projektanträge sind beim BVA am 22.10.2018 fristgerecht eingegangen und werden 
derzeit geprüft. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt für beide Projekte - wie in der Förderrichtlinie gefordert - einen Projekt-
verbund mit weiteren Teilprojekten zu bilden. Die Träger der beiden Projekte stehen bei der Durchfüh-
rung oder zu bereits existierenden Beratungsstellen nicht in Konkurrenz zueinander. Im Gegenteil: 
Durch die neuen Trägerverbünde werden Strukturen und Angebote noch enger vernetzt, so dass 
Doppelstrukturen verhindert werden. 
 
Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird zusammen mit sechs Trägern im Projektverbund durch-
geführt: 
 agisra e.V Köln, 
 Allerweltshaus e.V 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V (Bereich Kinder) 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V (Bereich Erwachsene) 
 Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e.V. 
 LOOKS e.V 
 
Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird zusammen mit vier Trägern im Projektverbund durchge-
führt: 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V

5 
 Latscho Drom e.V  
 Lernende Region-Netzwerk Köln e.V  
 Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. 
 
Alle Träger der beiden Projektverbünde wurden aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Qualifikationen 
und Erfahrungen in der Arbeit mit der benannten Zielgruppe ausgewählt. Sie sind in der Sozial- und 
Beratungslandschaft fest etabliert. 
 
Kernstücke der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein sind die aufsuchende Erstberatung, 
Kontaktaufnahme, Orientierungsberatung und Priorisierung der Handlungsbedarfe, intensive Beglei-
tung, Heranführen an bestehende geschlechter- und altersdifferenzierte Hilfsangebote, Entwicklung 
von flankierenden niedrigschwelligen Bildungs- und Gruppenangeboten, die den Neuzugewanderten 
die Inanspruchnahme von Regelangeboten eröffnet und ihnen Perspektiven für eine gelingende In-
tegration aufzeigt und damit die aktuelle Lebenssituation verbessert, Mediation/Konfliktmanagement, 
Durchführung von Antidiskriminierungsworkshops/ Diversity-Workshops für das Projektperso-
nal/Angehörige öffentlicher Verwaltungen und/oder Einrichtungen, wie z.B. Kitas, Kommunikation mit 
der Stadtgesellschaft zur Stabilisierung des sozialen Friedens und Abbau von Diskriminierungsvorbe-
halten. Innerhalb der Trägerverbünde werden die besonderen Ressourcen stadtteilübergreifend ge-
nutzt. 
 
Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Darüber hinaus nimmt sie 
die unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische Abwick-
lung, Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte wahr.  
 
Die Förderquote liegt beim EHAP lt. Förderrichtlinie bei 95%. Grundsätzlich ist der Eigenanteil in Hö-
he von 5% in Form von „öffentlichen Barmitteln“ zu erbringen. Der von der Verwaltung für die beiden 
Projekte in 2019 zu erbringende Eigenanteil beträgt 158.822,06 €. Die Barmittel in Höhe von 
40.738,73 € werden im Teilplan 0606 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 -
Transferaufwendungen, in 2019 überplanmäßig bereitgestellt.  
 
 
Projekt ALVENI links vom Rhein 
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das linksrheinische Projekt insgesamt 1.106.666,18 € (Ja-
nuar 2019 – Dezember 2020). Bei der Projektkalkulation wurden eine 0,75 Stelle Projektleitung sowie 
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist die 
Besetzung der 0,75 Stelle Projektleitung mit vorhandenem Personal aus dem Projekt BONVENA der 
1. EHAP Förderphase. Gemäß der Förderrichtlinie ist davon ein 0,25 Stellenanteil förderfähig. In die-
sem Projekt ist damit zusätzlich zum erbringenden Eigenanteil eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finan-
zieren. Für die 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit soll zusätzliches exter-
nes Personal eingestellt werden, welches laut der Förderrichtlinie förderfähig ist. 
  2019 2020 2021 Gesamt 
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allg. 
Umlagen         
          
vor. bewilligte Förderung     449.757,21 €     454.914,69 €                -   €          904.671,90 €  
          
Gesamtertrag für die Stadt Köln    449.757,21 €     454.914,69 €                -   €          904.671,90 €  
          
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen         
Personalkosten 0,75 Stelle A 12/ EG 11      72.675,00 €       74.128,50 €     18.902,77 €          165.706,27 €  
Personalkosten 0,5 Stelle A 9/ E 9a      33.150,00 €       33.813,00 €       8.622,32 €            75.585,32 €  
Summe Personalkosten    105.825,00 €     107.941,50 €     27.525,09 €          241.291,59 €

6 
Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche Auf-
wendungen         
Summe sonst. Aufwendungen        6.518,37 €         6.518,37 €                -   €            13.036,74 €  
  
   
  
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen         
agisra e.V.      66.249,78 €       66.249,78 €            132.499,56 €  
Allerweltshaus Köln e.V.      65.276,76 €       65.276,76 €            130.553,52 €  
Caritas Zentrum Rodenkirchen (Kinder)      71.235,53 €       73.338,47 €            144.574,00 €  
Caritas Zentrum Rodenkirchen (Erwachs.)      66.264,25 €       68.069,85 €            134.334,10 €  
eva gGmbH      80.775,72 €       82.296,08 €            163.071,80 €  
Looks e.V.      73.652,42 €       73.652,45 €            147.304,87 €  
Summe Transferaufwendungen    423.454,46 €     428.883,39 €                -   €          852.337,85 €  
          
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln    535.797,83 €     543.343,26 €     27.525,09 €       1.106.666,18 €  
          
Barmittel (5% Eigenanteil)      23.671,43 €       23.942,88 €              47.614,31 €  
verbleibende Personalkosten*      62.369,19 €       64.485,69 €     27.525,09 €      154.379,97 €  
Eigenanteil      86.040,62 €       88.428,57 €     27.525,09 €          201.994,28 €  
 
Projekt ALVENI rechts vom Rhein 
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das rechtsrheinische Projekt insgesamt 825.392,37 € (Ja-
nuar 2019 – Dezember 2020). Bei der Projektkalkulation wurden eine 0,5 Stelle Projektleitung sowie 
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist die 
Besetzung der 0,5 Stelle Projektleitung mit vorhandenem städtischen Personal, das in der 1. EHAP-
Förderphase für das Projekt BONVENA tätig, jedoch nicht förderfähig war. Zum erbringenden Eigen-
anteil ist somit eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finanzieren ist. Für die 0,5 Stelle unmittelbare projekt-
bezogene Verwaltungstätigkeit soll zusätzliches externes Personal eingestellt werden, welches lt. 
Förderrichtlinie förderfähig ist.  
  2019 2020 2021 Gesamt 
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allg. 
Umlagen         
      
vor. bewilligte Förderung     324.278,71 €     332.273,81 €        656.552,52 €  
          
Gesamtertrag für die Stadt Köln    324.278,71 €     332.273,81 €                -   €      656.552,52 €  
          
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen         
Personalkosten 0,5 Stelle A 12/ EG 11      48.450,00 €       49.419,00 €     12.601,85 €      110.470,85 €  
Personalkosten 0,5 Stelle A9/ EG 9a      33.150,00 €       33.813,00 €       8.622,32 €        75.585,32 €  
Summe Personalkosten      81.600,00 €       83.232,00 €     21.224,17 €      186.056,17 €  
          
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen und 16 sonst. or-
dentliche Aufwendungen 
        
Honorare        4.200,00 €         4.200,00 €           8.400,00 €  
Sonst. Aufwendungen         4.512,88 €         4.512,88 €           9.025,76 €  
Summe Sachkosten        8.712,88 €         8.712,88 €                -   €        17.425,76 €

7 
          
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen         
Caritas Zentrum Kalk (Erwachs.)      86.512,34 €       88.919,79 €        175.432,13 €  
Latscho Drom e.V.       69.862,53 €       69.862,55 €        139.725,08 €  
Lernende Region e.V.      88.665,00 €       91.629,70 €        180.294,70 €  
Vingster Treff e.V.      61.707,40 €       64.751,13 €        126.458,53 €  
Summe Transferaufwendungen    306.747,27 €     315.163,17 €        621.910,44 €  
          
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln    397.060,15 €     407.108,05 €     21.224,17 €      825.392,37 €  
          
Barmittel (5% Eigenanteil)      17.067,30 €       17.488,10 €          34.555,40 €  
verbleibende Personalkosten      55.714,14 €       57.346,14 €     21.224,17 €      134.284,45 €  
Eigenanteil      72.781,44 €       74.834,24 €     21.224,17 €      168.839,85 €  
 
Die Projektkoordination für die beiden Projekte wird durch die Bereitstellung von vorhandenem städti-
schen Personal im Umfang von 1,25 Stellen sichergestellt. 0,25 Stellenanteil ist davon refinanzierbar. 
Als Berechnungsbasis hierfür wurden die Jahrespersonalkosten von 1,25 Stellen der Bewertung EG 
11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW herangezogen. 
 
Nach Beendigung der Projekte werden voraussichtlich noch Abschlussarbeiten/ Verwendungsnach-
weise über den eigentlichen Förderzeitraum hinaus erforderlich werden. Die hierfür notwendigen Per-
sonalaufwendungen werden durch das vorhandene Personal und damit den städtischen Eigenanteil 
gedeckt. 
 
Durch den Einsatz von vorhandenem und in Vorgängerprojekten eingesetztem städtischen Personal 
wird die fachliche Expertise zum Antrags- und Projektabwicklungsverfahren effizient genutzt. Auf auf-
gebaute interne und externe Vernetzungsstrukturen kann zurückgegriffen werden. Vorhandenes 
Fachwissen bleibt in der Dienststelle und im Aufgabengebiet erhalten. Die beiden Projekte können 
zudem ohne Anlaufverluste sofort zum 01.01.19 starten. Die Projektkoordinierenden stehen von An-
fang an mit den Projektpartnern im Austausch und können diese ganzheitlich unterstützen. Verzöge-
rungen bei der Projektumsetzung durch den längeren Prozess der Akquise und der Einstellung von 
passendem externem Personal werden vermieden. Mit dem zeitnahen Projektstart wird zudem si-
chergestellt, dass die beantragte Fördersumme in voller Höhe abgerufen werden kann und keine fi-
nanziellen Verluste hingenommen werden müssen. Die Abschlussarbeiten für das derzeit laufende 
EHAP-Projekt BONVENA werden von den Mitarbeitenden ebenfalls durchgeführt. Die Mitarbeitenden 
bleiben als feste Ansprechpartner sowohl in der Verwaltung als auch für den Fördermittelgeber erhal-
ten und nutzen die bereits etablierten und standardisierten Prozesse zur Projektabwicklung. 
 
Entsprechend der Förderrichtlinie werden Teile der Zuwendung an Dritte (Projektpartner) weitergelei-
tet. Bei der Weitergabe von Zuwendungsmitteln an einen Dritten müssen die Pflichten des Zuwen-
dungsempfängers aus dem Zuwendungsverhältnis mit dem Zuwendungsgeber weitergegeben wer-
den, die den ordnungsgemäßen Umgang mit den Fördermitteln sicherstellen. Die Stadt Köln wird 
hierfür einen Weiterleitungsvertrag mit den Projektpartnern abschließen. Der Abschluss der Weiterlei-
tungsverträge mit den Projektpartnern bedingt die vorausgegangene Zustimmung des Rates zur 
Durchführung der Projekte. 
 
Zur Dringlichkeit: 
Ein Beschluss des Rates vor dem 31.12.2018 ist erforderlich, damit die Verwaltung die Projekte ab 
dem 01.01.2019 (bei Vorliegen des vorzeitigen Maßnahmebeginns) umsetzen kann. 
 
Anlagen:

8 
 Schreiben des BAMS vom 14.09.2018 
 Mitteilung 2513/2018 
 Eingereichte Gesamtanträge incl. der Teilprojekte 
(Diese Unterlagen werden lediglich online zur Verfügung gestellt, also nicht umgedruckt. Es han-
delt sich um jeweils 25 Seiten Projektantrag mit jeweils 25 bzw. 35 Seiten Anlagen zu Teilprojek-
ten, also insg. 110 Seiten, auf deren Druck aus Gründen der Ressourcenschonung verzichtet 
wird.)

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
TOP 18.4 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1719/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
01.07.2020
Erstellt
04.06.2020 12:28