1719/2020
Fortsetzung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürger/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP
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Anlage 1 Schreiben BMAS vom 29.05.2020
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1 Büttgen, Birgit Von: EHAP (ZMV II 5) <EHAP@bva.bund.de> Gesendet: Freitag, 29. Mai 2020 14:04 Cc: EHAP (ZMV II 5); 'ehap@bmas.bund.de' Betreff: EHAP-Projektverlängerung Anlagen: Formular Projektverlängerung.docx Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Projektverlängerung der EHAP-Projekte ab 01.01.2021 bis längstens zum 30.06.2022 möglich ist. Wir möchten Sie bitten zu prüfen, ob für Sie eine Verlängerung Ihres Projektes in Betracht kommt und uns im Falle einer positiven Entscheidung bis zum 03.07.2020 (23:59 Uhr) per E-Mail folgende Unterlagen an die folgende E- Mail-Adresse ehap@bva.bund.de zuzusenden: • Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Formular mit Angaben für eine Projektverlängerung einschließlich Kalkulation der zusätzlich notwendigen Ausgaben und Finanzierung nach Auslaufen Ihres Projektes bis längstens 30.06.2022. Bitte benutzen Sie hierfür ausschließlich das als Anlage beigefügte „Formular Projektverlängerung“. • Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Begleitschreiben der Kommune. Daraus muss hervorgehen, dass ein Bedarf vorhanden ist bezogen auf die weitere Unterstützung der Zielgruppe(n) vor Ort und die Absicht besteht, den EHAP- Ansatz in kommunalen Strukturen zu verankern und das Projekt oder Teile davon nach Auslaufen der Förderung dauerhaft weiterzuführen. Verspätet eingehende Unterlagen oder unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Voraussetzungen: • Ordnungs- und fristgemäße Umsetzung des Projektes. • Bereits eingeleitete und noch erforderliche Maßnahmen, um den EHAP-Ansatz in kommunalen Strukturen zu verankern und das Projekt oder Teile davon nach Auslaufen der Förderung dauerhaft weiterzuführen. • Anzahl der Teilnehmer/-innen, die nach Auslaufen des Projektes bis längstens 30.06.2022 zusätzlich erreicht werden sollen und Angemessenheit in Bezug auf die angestrebte Budgeterhöhung. Nach Eingang und Bewertung Ihrer Rückmeldungen werden voraussichtlich Anfang September 2020 alle teilnehmenden Projekte über das Auswahlergebnis per E-Mail informiert. Die ausgewählten Projekte werden dann zur Stellung eines Änderungsantrags mit einer Frist von 4 Wochen über das Projektverwaltungssystem www.zuwes.de aufgefordert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung für eine Projektverlängerung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund Ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei Fragen allgemeiner Art oder bei Problemen beim Ausfüllen des Formulars, wenden Sie sich bitte per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: ehap@bva.bund.de. 2 Falls notwendig, werden in regelmäßigen Abständen Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) auf der EHAP- Homepage www.ehap.bmas.de unter dem Stichwort „Meldungen“ veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag EHAP-Team Bundesverwaltungsamt Referat ZMV II 6 – Zuwendungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF) Postadresse: Bundesverwaltungsamt, ZMV II 6, Knappschaftsplatz 1, 03046 Cottbus E-Mail: ehap@bva.bund.de Bitte senden Sie Ihre Anfragen an das allgemeine E-Mail-Postfach ehap@bva.bund.de, da bei Abwesenheit kein Zugriff auf das persönliche Postfach besteht und Ihre Anfragen nicht anderweitig bearbeitet werden können. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.bva.bund.de/datenschutz
Anlage 3 zur Mitteilung 1393_2020
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Seite 1 von 9 Anlage 1 Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein 1. Projektbeschreibung Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird zusammen mit fünf Trägern im Projektverbund durchgeführt: • agisra e.V Köln. • Allerweltshaus e.V. • Caritasverband für die Stadt Köln e.V. • Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e .V. • LOOKS e.V. Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird zusammen mit vier Trägern im Projektverbund durchgeführt: • Caritasverband für die Stadt Köln e.V. • Latscho Drom e.V. (bis 31.03.2020) • Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. • Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich aus der links- bzw. rechtsrheinischen Lage der besonders betroffenen Stadtbezirke. Sowohl links- als auch rechtsrheinisch gibt es Stadtbezirke, die besonders stark von Zuwanderung von Unionsbürgern/-innen aus Südosteuropa betroffen sind. Linksrheinisch sind in besonderem Maße die Stadtbezirke Ehrenfeld, Innenstadt und Rodenkirchen betroffen. Rechtsrheinisch sind es die Stadtbezirke Mülheim und Kalk. Im Zentrum aller Aktivitäten stehen die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. Durch die Mitarbeitenden der Beratungs- und Anlaufstellen werden die Menschen zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen, an bekannten Wohn- und Aufenthaltsorten sowie Treffpunkten im Sozialraum angesprochen. Wird das Vertrauen der Menschen gewonnen, können in einem Beratungsgespräch die dringendsten Handlungsbedarfe geklärt und priorisiert werden. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe umfasst die Beratung meist mehrere Termine. Anschließend werden die Menschen – sofern passende Angebote vorhanden sind - an bestehende Beratungsstellen vermittelt und dorthin begleitet. Seite 2 von 9 Zusätzlich gibt es Angebote, die sich speziell an Frauen oder Männer in bestimmten Altersgruppen, an Eltern oder an Kinder bis zu 7 Jahren richten. Durch die Vermittlung in diese Angebote soll diesen Menschen die Inanspruchnahme von Regelangeboten perspektivisch ermöglicht werden. Eine materielle Unterstützung der Menschen oder eine direkte Vermittlung in Arbeit ist nicht Bestandteil der beiden Projekte. Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Darüber hinaus nimmt sie die unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische Abwicklung, Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte wahr. Für die zentrale Projektsteuerung werden 1,25 Stellen in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW und für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit eine 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW bereitgestellt. Die anfallenden Personalkosten werden in Teilen durch den Fördermittelgeber refinanziert. Die Förderquote liegt beim EHAP bei 95%. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 5% wird von der Stadt Köln erbracht. Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das linksrheinische Projekt insgesamt 1.106.666,18 €, für das rechtsrheinische Projekt insgesamt 825.392,37 €. 2. Umsetzung der Projekte Die Beantragung der Zuwendungsmittel erfolgte fristgerecht im Sommer 2018. Die Entscheidung und Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) verzögerte sich, so dass der Zuwendungsbescheid für das Projekt ALVENI rechts vom Rhein erst mit Datum vom 19.06.2019 bzw. für das Projekt ALVENI links vom Rhein erst mit Datum vom 04.07.2019 zugestellt wurde. Der durch das BVA ausgesprochene grundsätzliche vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglichte der Verwaltung noch nicht den Abschluss von Kooperationsverträgen mit den Teilprojektpartnern. Um den Erfolg der Projekte nicht zu gefährden, vor allem aber um das bereits fest etablierte und gut qualifizierte Personal aus den Projekten der ersten Förderphase nicht zu verlieren, haben alle Träger ohne rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid Arbeitsverträge abgeschlossen und die Arbeit in den Projekten aufgenommen. Problematisch wurde es bei den Trägern, die kein Personal aus der ersten Förderphase weiterbeschäftigen konnten. Die Stellenbesetzung gestaltete und gestaltet sich auch aktuell aufgrund der Anforderungen an die Beratungskräfte sehr schwierig, vor allem hinsichtlich der Sprachkompetenzen und Berufserfahrungen, die sehr spezifisch sind. Im ersten Projektjahr kam es bei fast allen Trägern zu personellen Veränderungen, die verschiedene Gründe hatten. Zum Seite 3 von 9 einen waren es Übergänge in Familienphasen, aber auch Wechsel zu anderen Trägern oder Projekten wegen der Option auf längerfristige oder unbefristete Beschäftigungen. Die Stellen konnten teilweise nicht nahtlos wiederbesetzt werden. Wesentlicher Bestandteil beider Projekte sind die niederschwellige aufsuchende Sozialarbeit (Streetwork) und das Angebot einer Beratungsstruktur für Menschen, die keinen Zugang zum Regelsystem haben. Im Streetwork wenden sich die Beratungskräfte auf festen Routen an Personen der Zielgruppen im öffentlichen Raum, an bekannten Hot Spots und informellen Treffpunkten. Sie klären dabei über die in den Stadtbezirken bestehenden Hilfssysteme auf. Durch mehrmaliges Ansprechen bauen sie Vertrauen auf und aktivieren für ein erstes Beratungsgespräch. Zusätzlich bieten die Träger in ihren Beratungsräumen offene Sprechstunden zu festen Beratungszeiten sowie ergänzende Kleingruppenberatungen an. Zu den Projektaufgaben gehören ebenso die Heranführung und Begleitung von Eltern und Kindern bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Hilfen wie etwa Leseangebote für Kinder und Eltern, zusätzliche Lernförderangebote in der Vorschulzeit, Angebote zur Erhöhung von Erziehungskompetenzen, des gegenseitigen Austausches sowie des Empowerments von Eltern und zu Angeboten der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätze, Krabbelgruppen, Spielgruppen sowie Sport- und Musikangeboten von Vereinen. Eine nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs Monate) zur Sicherstellung des Verbleibs von Kindern bis zu sieben Jahren in Kitas kann ebenfalls über das Projekt ermöglicht werden. Alle Träger verfügen über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe und sind in der Sozial- und Beratungslandschaft fest etabliert. Die Projektteams verfügen über einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Zielgruppen und eine sehr gute Vernetzung in die bestehenden Beratungsstrukturen vor Ort. Neben den Sprachkenntnissen der Beratungskräfte für den muttersprachlichen Zugang ist vor allem die Begleitung der Menschen zu bestehenden Angeboten des Regelsystems ein Schlüssel zum Erfolg. Ergänzt wird dies durch die aufsuchende Arbeit der Streetworker*innen. In einigen Stadtteilen findet das Streetwork in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit anderen Diensten (Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Drogenberatungsstelle, KVB etc.) statt. Stadteilübergreifend erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Projekten. Hervorzuheben ist, dass alle Teilprojektpartner über eigene Beratungsstrukturen verfügen, in die die Beratungskräfte eingebunden sind. So ist oftmals eine direkte Weitervermittlung in hausinterne Strukturen möglich. Zudem werden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer Mitarbeitenden, eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt. Ein weiterer Vorteil ist die räumliche Nähe zum städtischen Arbeitsmarktprojekt „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK)“ (DS Nr. 2761/2019). Bei gefestigten Kunden kann somit eine bedarfsgerechte „Hilfskette“ angeboten werden. Diese Hilfskette wurde durch das in 03/2018 von der Stadt Köln, Seite 4 von 9 Amt für Soziales und Senioren, initiierte Maßnahmenpaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Ost-Erweiterung“ (DS Nr.0374/2017) erweitert. Gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt und den humanitären Hilfen bilden das Arbeitsmarktprojekt WAK und die EHAP-Projekte den sogenannten Dreiklang der städtischen Integrationsarbeit bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der Europäischen Union. Durch diesen Dreiklang hat sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette etabliert, die Menschen in prekären Situationen unterstützt, die Gesundheitsversorgung sichert, Kinder und deren Eltern bei der sozialen Integration hilft und darüber hinaus, da wo es möglich ist, Perspektiven zur Arbeitsmarktintegration entwickelt oder sogar in Arbeitsverhältnisse integriert und vermittelt. 3. Ergebnisse für den Projektzeitraum 01.01.2019 bi s 31.12.2019 Die Ergebnisse der Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein werden zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom Fördergebers verpflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener Daten, die von den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die Projektleitung übermittelt und von dieser ausgewertet wurden. 3.1. Anzahl der beratenen Personen Insgesamt wurden bis zum 31.12.2019 in beiden Projekten 2088 Menschen beraten , davon 965 Männlich, 1122 Weiblich und 1 Divers. Die Erfassung der beratenden Personen erfolgt in drei verschiedenen, vom Fördermittelgeber vorgeschriebenen Personengruppen. Personengruppe Anzahl der beratenen Personen Neuzugewanderte Personen ohne Kinder 747 Neuzugewanderte Eltern/ Erziehungsberechtigte 909 Neuzugewanderte Kinder bis zu 7 Jahren 432 3.2. Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche Alle Teilprojektpartner haben im Rahmen der Projekte offene Beratungsbüros bzw. Beratungsstellen. Hier erfolgt die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem werden die Personen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen, einschlägigen Orten aufgesucht, Seite 5 von 9 um den Kontakt herzustellen. Die beiden EHAP-Projekte haben einen hohen Bekanntheitsgrad, so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Menschen an die Projekte verweisen. Im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurden mit 2.088 Personen insgesamt 4945 Beratungsgespräche geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der vorgegebenen Definition der „Beratung“ durch den Fördermittelgeber keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten Ansprache- und Informationsgespräche, die deutlich höher liegen. Die Anzahl der Kontaktgespräche wird statistisch nicht erfasst. 3.3. Altersstruktur der Beratenen Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen sind 3 Altersstufen vorgegeben. In der eigenen Evaluation wurde diese zur besseren statistischen Auswertung noch einmal unterteilt, so dass Daten für 5 Altersstufen ausgewertet werden konnten. Die meisten Beratenen kamen aus den Altersstufen „16 bis 30 Jahre“ (35,63%) und „30 bis 45 Jahre“ (31,99%) . Die genaue Aufteilung kann dem nachfolgenden Diagramm entnommen werden Seite 6 von 9 3.4. Herkunftsländer der beratenen Personen Im ersten Förderjahr wurden Beratungen für Personen aus den verschiedensten EU- Herkunftsländern durchgeführt. Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (50,60% aller Beratenen), gefolgt von Rumänien (32,92% aller Beratenen ). Dies wurde bei der Projektplanung aufgrund von statistischen Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus den vorherigen EHAP-Projekten bereits berücksichtigt. Die erforderlichen Sprachkompetenzen für die Beratung dieser Zugwanderten können in den Beratungsstrukturen abgedeckt werden. Seite 7 von 9 3.5. Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohn problematik Im Beratungsbogen wird abgefragt, ob die beratene Person: • eine Behinderung hat • wohnungslos oder • von Wohnungslosigkeit bedroht ist. Die Begriffe wurden vom Fördermittelgeber nicht weiter definiert. Hinzu kommt, dass die Angaben zu diesen Themenfeldern freiwillig sind. Sofern diese Themen aber Gegenstand der Beratung oder offensichtlich waren, wurden diese Informationen erfasst. Daher bilden die festgehaltenen Sachverhalte keine Vollständigkeit ab. Folgende Sachverhalte wurden erfasst: • 23 Personen hatten eine Behinderung • 183 Personen waren wohnungslos • 191 Personen waren von Wohnungslosigkeit bedroht. Das Thema Wohnproblematik ist ein massives Problem, das auch weitreichende Konsequenzen in alle anderen Lebensbereiche für die Betroffenen hat. EU-Zugewanderte haben meistens keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich anzumelden. Ohne Meldebescheinigung ist eine Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele der Zugewanderten bei Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in Wohnungen mit vermieteten Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher ausgesetzt. Auf dem Wohnungsmarkt ist für diese Menschen kaum finanzierbarer Wohnraum zu finden. Vorurteile und Stereotype gegenüber der Zielgruppe, insbesondere der Roma, machen die Wohnungssuche zusätzlich schwierig. Teilweise sind in einigen Stadtteilen prekäre Wohnstrukturen seitens der Vermieter vorzufinden. Ausbeuterische Wohnverhältnisse werden selten bis nie zur Anzeige gebracht, weil die Menschen Vorbehalte und Ängste haben. Diese Situation wirkt sich weiter negativ auf die Hygiene und die Gesundheit der Beratenen aus. In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den EU- Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten aus. Seite 8 von 9 3.6. In welche Angebote werden die Beratenen vermit telt? Eine Vielzahl von Klient*innen benötigt langfristige Beratung und Begleitung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheitsprävention (Krankenversicherungsschutz) und Bildung (Alphabetisierung und kostenlose Integrationskurse). Weitere Schwerpunktthemen in der Beratung sind fehlende Kenntnisse bei Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf) und die fehlende Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Anmeldung. Die meisten Vermittlungen erfolgten in die Bereiche • Migrationsberatung • Kindertageseinrichtung-/ pflege • Freizeitangebote u. Vereine • Sprach- und Integrationskurs • Krankenkasse/ Gesundheitsamt / Clearingstelle • Arbeitsmarktprojekt WAK • Bürgeramt • Wohnungsamt/ Wohnungsnotfallhilfe/ Humanitäre Hilf en • Migrantenselbstorganisation • Frauenberatungsstelle • Fachberatungsstelle für männliche Prostitution • Familienkasse • Jugendamt 3.7. Erfolg der Beratung Ziele des EHAP sind die soziale Stabilisierung und eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten. Im ersten Projektjahr haben von den 2.088 Personen insgesamt 1852 Personen (entspricht 88,69 %) das Vermittlungsangebot infolge einer Beratung und Begleitung angenommen. Durch das Aufsuchen der Beratungseinrichtung und durch die Vermittlung in ein passendes Angebot wird jedoch zunächst ein erster Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen geleistet. Eine nachhaltige Integration ist jedoch nur möglich, wenn die Menschen langfristig beraten und begleitet werden. Dies kann aus der anhaltend hohen Frequentierung der Träger sowie durch das erneute Aufsuchen bei multiplen Problemlagen geschlossen werden. Seite 9 von 9 Ein Teil der Beratenen hat das Vermittlungsangebot nicht angenommen. Ein Grund dafür ist die hohe Fluktuation der Zielgruppe. Teilweise nahmen die Beratenen die Beratung nur einmal wahr, ohne dass es in diesem Beratungsgespräch zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer Grund sind fehlende passende Angebote im Regelsystem. Die Beratungsleistung endet trotz qualifizierter Beratung ohne Vermittlung wegen fehlender Angebote im Regelsystem. Ein Umstand, der häufig gesetzlichen Vorgaben und entsprechenden Zugangsbeschränkungen geschuldet ist. 4. Fazit Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein werden von den EU- Zugewanderten sehr gut angenommen. Die beiden Projekte konnten an die bereits aufgebauten Strukturen aus den vorangegangen Projekten BONVENA und ZuBeFa anknüpfen. Durch die langjährig etablierten Kontakt- und Kooperationsstrukturen der Träger bestand von Anfang an ein guter Zugang zur Zielgruppe. Die bereits etablierten Projektteams haben einen hohen Bekanntheitsgrad bei der Zielgruppe, sodass Ängste und Distanz der Zugewanderten gegenüber Fremden generell und insbesondere gegenüber Mitarbeitenden von Behörden reduziert werden konnten. Die gendersensible und überwiegend muttersprachliche Beratung und Ansprache ist ein weiterer wesentlicher Schlüssel zum Erfolg. Oftmals ist eine direkte Weitervermittlung in die Beratungsstrukturen der Teilprojekte möglich und trägereigene Ressourcen können mitgenutzt werden. Ratsuchende, die erste integrative Maßnahmen erfolgreich durchlaufen haben und gefestigt sind, werden entsprechend weitergeleitet. Hier findet eine enge Zusammenarbeit mit dem städtischen arbeitsmarktorientierten Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK)“, das von 2014 bis 2018 über ESF Mittel gefördert wurde, statt. Das Projekt bietet eine gezielte herkunftssprachliche Beratung und Begleitung im Bereich sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit an. Die EHAP-Projekte stellen zusammen mit den humanitären und medizinischen Versorgungsangeboten flankierend zu den Bildungsangeboten und arbeitsmarktaktivierenden Maßnahmen eine Brücke dar und sind ein wichtiger Bestandteil der bereits bestehenden niederschwelligen sozialen Angebote für die Zielgruppe der EU- Zugewanderten. Der EHAP funktioniert dann gut, wenn es ein abgestimmtes Hilfsangebot für die Zielgruppe gibt; ohne das Vorhandensein flankierender Angebote ist die Wirkungsfähigkeit stark eingeschränkt. Dieser strukturierte und dauerhaft sichergestellte Zugang zur Zielgruppe ist die Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der Menschen an das Regelsystem und der damit einhergehend sozialen Integration in die Gesellschaft. Der hohe Mobilitätsfaktor und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der Zielgruppe zeigen, wie wichtig es ist, die aufgebauten bedarfsgerechten Angebotsstrukturen weiterzuführen bzw. weiterzuentwickeln.
Dringlichkeitsvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/161/1
Vorlage-Nummer
1719/2020
Freigabedatum
01.07.2020
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO
NRW und Genehmigung durch den Rat.
Betreff
Fortsetzung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der
Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürger/-innen, darunter Eltern mit ihren
Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP
Gremium Datum
Rat 10.09.2020
Begründung für die Dringlichkeit:
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat am 29.05.2020 darüber informiert, dass nach den Vorgaben
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Projektverlängerung der EHAP-
Projekte ab 01.01.2021 bis längstens zum 30.06.2022 möglich ist. Sofern für die bestehenden EHAP-
Projekte eine Verlängerung in Betracht kommt, müssen dem BVA bis zum 03.07.2020 (23:59 Uhr) per
E-Mail rechtsverbindliche Unterlagen (Antrag zur Projektverlängerung mit Darstellung der Finanzie-
rung des Eigenanteils in Höhe von 5% sowie ein Begleitschreiben der Kommune) übersendet werden.
Ein Beschluss des Rates ist vor dem 03.07.2020 erforderlich, um die fristgerechte Antragstellung zur
Verlängerung der Projekte zu gewährleisten.
Aufgrund der erforderlichen Vorabstimmungen war die Einbringung in die Ratssitzung am 18.06.2020
nicht möglich. Daher soll die Beschlussfassung durch eine Dringlichkeitsentscheidung erfolgen.
Beschluss:
Wir beschließen:
1. Die V erwaltung wird beauftragt, gemäß des Aufrufes des Bundesministeriums für Arbeit und So-
ziales (BMAS) vom 29.05.2020, die V erlängerung der EHAP-Projekte ALVENI links und rechts
vom Rhein für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022 zu beantragen.
2. Die V erwaltung wird mit der weiteren Durchführung (Gesamtprojektkoordination/ Wahrnehmung
der unmittelbaren projektbezogenen V erwaltungstätigkeiten) der Projekte ALVENI links und
rechts vom Rhein unter dem V orbehalt der Förderung der Projekte aus EU-Mitteln (EHAP) sowie
aus Mitteln des BMAS beauftragt.
Das Finanzierungsvolumen für Personal- und anteilige Sachaufwendungen beträgt für die Haushalts-
jahre 2021 und 2022 insgesamt 1.402.250,30 € (2021: 904.285,08 €/ 2022: 497.965,22 €). Das BMAS
gewährt eine Förderung von 95% zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten, was einem Betrag für
die Haushaltsjahre 2021 und 2022 von 1.146.386,57 € entspricht (2021: 763.296,81 €/ 2022:
383.089,76 €). Die zweckgebundenen Mehrerträge werden im Rahmen der Bewirtschaftung als zu-
sätzliche Aufwandsermächtigung zur V erfügung gestellt.
Die Finanzierung des städtischen Kofinanzierungsanteils i. H. v. 5% (bezogen auf das förderfähige
Antragsvolumen) zur Projektverlängerung der beiden EHAP-Projekte ALVENI links bzw. rechts vom
Rhein beträgt für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022 insgesamt 60.336,13 €.
• Im Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Deckung des städtischen Eigenanteils i. H. v. 40.173,51 € durch
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eine Mittelumschichtung innerhalb des T eilergebnisplans 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen
und Diversity. Die Mittelumschichtung erfolgt von T eilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und T eilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in die T eilplanzeile 15
– Transferaufwendungen. Darüber hinaus erfolgt auch eine Mittelumschichtung innerhalb der T eil-
planzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen.
• Im Haushaltsjahr 2022 beträgt der städtische Eigenanteil 20.162,62 €. Dezernat OB wird im Rah-
men des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die
erforderlichen Mittel vorsehen.
Zur Fortführung der Aufgabe werden eine 1,0 Stelle Projektleitung in der Bewertung A 12 LBesG NRW
(Stellen ID: 50117776, 50114690) sowie eine 1,0 Stelle unmittelbare projektbezogene V erwaltungstä-
tigkeit in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW (Stellen ID: 50156842) benötigt. Die befris-
teten Stellenanteile werden bis zum Abschluss der Projekte bereitgestellt. Die Aufwendungen sind im
T eilergebnisplan 0504- Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, bei T eilplanzeile 11- Personalauf-
wendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2022 zu berücksichtigen.
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
01.07.2020 Gez. Reker Gez. Brust
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
904.285,08 € (2021), 497.965,22 € (2022) €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
763.296,81 € (2021), 383.089,76 € (2022) %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: ,
a) Personalaufwendungen
169.793,32 € (2021), 129.891,90 € (2022) €
b) Sachaufwendungen etc.
734.491,76 € (2021), 368.073,32 € (2022) €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021
a) Erträge 763.296,81 €
(2021), 383.089,76 € (2022) €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Rat hat auf Vorschlag der Verwaltung die Durchführung der EHAP-Projekte ALVENI links und
rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 beschlossen (DS Nr. 3568/2018).
Die Projekte enden mit Ablauf der aktuellen Förderperiode zum 31.12.2020. Die Verwaltung hat in
ihrer Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und Senioren am 28.05.2020 (DS Nr. 1393/2020) be-
reits vor dem Hintergrund des Übergangs zum ESF+ 2021-2027 auf die Möglichkeit der Projektver-
längerung hingewiesen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat nunmehr am 29.05.2020 darüber informiert, dass nach den
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Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Projektverlängerung der
EHAP-Projekte ab 01.01.2021 bis längstens zum 30.06.2022 möglich ist.
Sofern für die bestehenden EHAP-Projekte eine Verlängerung in Betracht kommt, müssen dem BVA
bis zum 03.07.2020 (23:59 Uhr) per E-Mail folgende Unterlagen übersendet werden:
• Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Formular mit Angaben für eine Projektverlängerung
einschließlich Kalkulation der zusätzlich notwendigen Ausgaben und Finanzierung nach Aus-
laufen des Projektes bis längstens 30.06.2022.
• Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Begleitschreiben der Kommune. Daraus muss hervor-
gehen, dass ein Bedarf vorhanden ist bezogen auf die weitere Unterstützung der Zielgrup-
pe(n) vor Ort und die Absicht besteht, den EHAP-Ansatz in kommunalen Strukturen zu veran-
kern und das Projekt oder Teile davon nach Auslaufen der Förderung dauerhaft weiterzufüh-
ren.
Die EU-Zuwanderung ist ein stetiger und anhaltender Prozess. Für die Kommunen wird die Unterstüt-
zung der Integrationsbemühungen von EU-Bürger*innen eine dauerhafte, aber bis heute freiwillige
und zusätzliche Aufgabe bleiben. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren gesamtstädtisch
diverse ineinandergreifende und zusätzliche Handlungsansätze entwickelt. Sie nutzt eigene Ressour-
cen, aber vor allem auch verschiedene Förderprogramme, um auf die Herausforderungen zu reagie-
ren. Der hohe Mobilitätsfaktor und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der Zielgruppe zeigen
wie wichtig es ist, die aufgebauten bedarfsgerechten Angebotsstrukturen weiterzuführen bzw. weiter-
zuentwickeln. Der EHAP ist ein wichtiges Förderinstrument, um die Kommunen dabei zu unterstützen
und wird für die Aufgabenerfüllung weiterhin benötigt.
Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein verfolgen die Ziele, die Teilhabe u. Chancengerech-
tigkeit für EU-Neuzugewanderte zu stärken und damit die Integration in die Stadtgesellschaft zu for-
cieren, Armut u. soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, die Elternrolle und die Eigenständigkeit von
Frauen zu stärken sowie soziale Problemlagen zu mildern. Dadurch soll eine Verbesserung der Le-
benssituation erreicht werden. Handlungsleitend dafür ist bei beiden Projekten die zugehende und
bürgernahe Ansprache und Beratung sowie die Installierung von flankierenden Maßnahmen in die
bestehenden Systeme. Um die Zielgruppe der EU-Neuzugewanderten zu erreichen, wird in den Pro-
jekten ein aufsuchender, gendersensibler muttersprachlicher Zugang genutzt. Die Projekte ALVENI
links und rechts vom Rhein werden von den EU-Zugewanderten sehr gut angenommen. Sie konnten
an die bereits aufgebauten Strukturen aus den vorangegangen Projekten BONVENA (DS Nr.
3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) anknüpfen. Die Verwaltung hat über den bisherige Pro-
jektverlauf und die erreichten Ziele der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein in 2019 bereits
berichtet (DS Nr. 1393/2020).
Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein sind ein wichtiger Bestandteil der bereits bestehen-
den niederschwelligen sozialen Angebote der Stadt für die Zielgruppe der EU-Zugewanderten und
stellen zusammen mit den humanitären und medizinischen Versorgungsangeboten flankierend zu
den Bildungsangeboten und arbeitsmarktaktivierenden Maßnahmen über das Projekt „Willkommen
und Ankommen in Köln“ einen wichtigen Baustein dar. Dieser strukturierte Zugang zur Zielgruppe ist
die Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der Menschen an das Regelsystem und
der damit einhergehenden sozialen Integration in die Gesellschaft.
Der Verwaltung obliegt die zentrale strategische Projektleitung. Darüber hinaus nimmt sie die unmit-
telbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische Abwicklung, Da-
tenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte wahr.
Die Förderquote liegt beim EHAP bei 95%. Die erforderliche Kofinanzierung des Eigenanteils durch
den Zuwendungsempfänger in Höhe von 5% muss gegenüber dem Fördermittelgeber verbindlich
dargestellt werden. Der von der Verwaltung für die beiden Projekte im Zeitraum 01.01.2021 bis
30.06.2022 zu erbringende Eigenanteil beträgt insgesamt 60.336,13 €.
Durch die kurzfristig vom BV A ermöglichte Projektverlängerung der beiden EHAP-Projekte ALVENI
5
links bzw. rechts vom Rhein erfolgte unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise eine
Prioritätenverschiebung innerhalb des Aufgabenportfolios im Amt für Integration und Vielfalt. Die Mittel
für den zu erbringenden Eigenanteil i. H. v. 40.173,51 € im Hj. 2021 können dadurch im bestehenden
Budget sichergestellt werden. Die Fortführung der EHAP-Projekte trägt in großem Maße zur Krisen-
bewältigung bei, insbesondere da die Corona-Krise die Situation für die Zielgruppe der neuzugewan-
derten Unionsbürger/-innen erheblich verschärft hat. Die V erlängerung der oben genannten Projekte
ist zwingend erforderlich, da die bestehenden Hilfsstrukturen, welche in den vergangenen Jahren
aufgebaut und mit flankierenden Maßnahmen Dritter verzahnt wurden, durch eine Nichtfortführung
erheblichen Schaden nehmen können, die sich negativ in der Stadtgesellschaft auswirken würden.
Die beiden Projekte tragen dazu bei, dass die Träger der ALVENI-Projekte auch in der Corona-Krise
weiter handlungsfähig sind und die dringend erforderliche Hilfestellung für die neuzugewanderten
Unionsbürger/-innen sichergestellt wird. Mit dieser Sicherung bestehender Strukturen sind die Vo-
raussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 zur Haushaltsbewirtschaftung in der
Corona-Krise erfüllt.
6
Projekt ALVENI links vom Rhein
Das kalkulierte Antragsvolumen beträgt für das Projekt ALVENI links vom Rhein 696.380,06 €.
(01.01.2021 bis 30.06.2022). Bei der Projektkalkulation wurde eine 0,5 Stelle Projektleitung sowie
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist, die
Stelle der Projektleitung mit vorhandenem städtischem Personal zu besetzen. Vorhandenes Personal
ist lt. Förderrichtlinie nicht förderfähig. In diesem Projekt ist zusätzlich zum erbringenden Eigenanteil
eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finanzieren, so dass das Projektvolumen insgesamt 794.143,86 €
beträgt.
2021 2022 Gesamt
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und
allg. Umlagen
vor. bewilligte Förderung
(95% des Antragsvolumens)
440.308,90 € 221.252,16 € 661.561,06 €
Gesamtertrag für die Stadt Köln 440.308,90 € 221.252,16 € 661.561,06 €
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendun-
gen
Personalkosten 0,5 Stelle A 12/ EG 11 50.407,38 € 38.561,65 € 88.969,03 €
Personalkosten 0,5 Stelle A 9/ E 9a 34.489,28 € 26.384,30 € 60.873,58 €
Summe Personalkosten 84.896,66 € 64.945,95 € 149.842,61 €
Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche
Aufwendungen
Summe sonst. Aufwendungen 5.173,39 € 2.638,43 € 7.811,82 €
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendun-
gen
agisra e.V . 71.280,82 € 35.640,41 € 106.921,23 €
Allerweltshaus Köln e.V . 66.387,20 € 33.193,60 € 99.580,80 €
Caritas Zentrum Rodenkirchen (Kin-
der+EW)
126.500,00 € 63.250,00 € 189.750,00 €
eva gGmbH 80.647,36 € 41.082,54 € 121.729,90 €
Looks e.V . 79.005,00 € 39.502,50 € 118.507,50 €
Summe Transferaufwendungen 423.820,38 € 212.669,05 € 636.489,43 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt
Köln
513.890,43 € 280.253,43 € 794.143,86 €
Barmittel (5% Eigenanteil) 23.174,15 € 11.644,85 € 34.819,00 €
verbleibende Personalkosten 50.407,38 € 47.356,42 € 97.763,80 €
Eigenanteil 73.581,53 € 59.001,27 € 132.582,80 €
7
Projekt ALVENI rechts vom Rhein
Das kalkulierte Antragsvolumen beträgt für das Projekt ALVENI rechts vom Rhein 510.342,64 €
(01.01.2021 bis 30.06.2022). Bei der Projektkalkulation wurde eine 0,5 Stelle Projektleitung sowie
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist, die
Stelle der Projektleitung mit vorhandenem städtischem Personal zu besetzen. Vorhandenes Personal
ist lt. Förderrichtlinie nicht förderfähig. In diesem Projekt ist zusätzlich zum erbringenden Eigenanteil
eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finanzieren, so dass das Projektvolumen insgesamt 608.104,44€
beträgt.
2021 2022 Gesamt
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und
allg. Umlagen
vor. bewilligte Förderung
(95% des Antragsvolumens
322.987,91 € 161.837,60 € 484.825,51 €
Gesamtertrag für die Stadt Köln 322.987,91 € 161.837,60 € 484.825,51 €
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendun-
gen
Personalkosten 0,5 Stelle A 12/ EG 11 50.407,38 € 38.561,65 € 88.969,03 €
Personalkosten 0,5 Stelle A 9/ E 9a 34.489,28 € 26.384,30 € 60.873,58 €
Summe Personalkosten 84.896,66 € 64.945,95 € 149.842,61 €
Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche
Aufwendungen
Summe sonst. Aufwendungen 5.173,39 € 2.638,43 € 7.811,82 €
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendun-
gen
Caritas Zentrum Kalk (Erwachs.) 75.900,00 € 37.950,00 € 113.850,00 €
Träger NN für Mülheim Eltern+Kinder 74.071,50 € 37.035,75 € 111.107,25 €
Lernende Region e.V . 90.850,00 € 46.575,00 € 137.425,00 €
Vingster Treff e.V . 59.503,10 € 28.566,66 € 88.069,76 €
Summe Transferaufwendungen 300.324,60 € 150.127,41 € 450.452,01 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt
Köln
390.394,65 € 217.711,79 € 608.106,44 €
Barmittel (5% Eigenanteil) 16.999,36 € 8.517,77 € 25.517,13 €
verbleibende Personalkosten 50.407,38 € 47.356,42 € 97.763,80 €
Eigenanteil 67.406,74 € 55.874,19 € 123.280,93 €
Nach Beendigung der Projekte werden voraussichtlich noch Abschlussarbeiten/ V erwendungsnach-
weise über den eigentlichen Förderzeitraum hinaus (01.07.2022 bis 30.09.2020) erforderlich werden.
Die hierfür notwendigen Personalaufwendungen werden durch das vorhandene Personal und damit
durch den städtischen Eigenanteil gedeckt.
8
Anlagen
Schreiben des BMAS vom 29.05.2020
Mitteilung1393/2020
Ratsvorlage 3568/2018
Anlage 2 Mitteilung 1393_2020
7440 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 14.05.2020 1393/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 26.05.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Sachstandsbericht für das Jahr 2019 zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein Förderprogramm Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ist erstmalig für die Förderperiode 2014-2020 eingerichtet worden. Ziel des EHAP in Deutschland ist es, die akute Le- benssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbes- sern. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie. Der Fonds wird in Deutschland in zwei Förderrunden umgesetzt. Der EHAP hat für Deutschland in der Förderperiode 2014 bis 2020 ein Fördervolumen von insgesamt 93 Millionen Euro. Ausgangslage In der ersten und zum 31. Dezember 2018 beendeten Förderphase wurden bereits die Kölner Projek- te BONVENA (DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) gefördert. Ab 1.1.2019 werden im Rahmen der 2. Förderrunde Projekte für besonders benachteiligte Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur einen unzureichenden Zugang zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten haben. Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert: • Einzelziel A Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzu- gewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jah- ren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. 2 • Einzelziel B Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo- sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Durchführung der Förderprojekteprojekte ALVENI links und rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 beschlossen (DS Nr. 3568/2018). Das Bundesverwaltungsamt hat auf Basis der Förderanträge der Verwaltung das Projekt ALVENI links vom Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 04.07.2019 und das Projekt ALVENI rechts vom Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 19.06.2019 bewilligt. Beide Projekte beziehen sich auf das Ein- zelziel A. Sachstandsbericht 2019 Bis zum 31.12.2019 wurden in beiden Projekten zusammen 2088 Menschen bei insgesamt 4945 Ge- sprächsterminen beraten. Die Definition der „Beratungsgespräche“ ist durch die Förderbedingungen vorgegeben. Die in der Vorbereitung und im Umfeld der Beratung erforderlichen und zahlreichen Kon- takt- und Informationsgespräche werden daher statistisch nicht erfasst. Von den insgesamt Beratenen haben 1852 Menschen ein weitergehendes Vermittlungsangebot an- genommen. Die Vermittlungen in die Angebote des Kölner Hilfesystems reichen von der allgemeinen Migrationsberatung, Angebote für Kinder und Familien, von Freizeitangebote weiter über Themen der Gesundheitsversorgung, der humanitären Hilfen, Hilfen für Wohnungsnotfälle bis hin zu Sprach- u. Integrationskursen und Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Die Projekte sind mit allen Akteuren des Hilfesystems entsprechend gut vernetzt. Der ausführliche Sachstandsbericht zu den beiden Projekten ist der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. Ausblick und weiteres Vorgehen Die EU-Zuwanderung ist ein stetiger und anhaltender Prozess, mit wachsenden und wechselnden Chancen und Herausforderungen. Neben der als wesentliche Grundlage der EU-Freizügigkeit er- wünschten Arbeitsmigration verlassen auch Menschen ihre Heimatländer, die bei uns aus ver- schiedensten Gründen kaum eine Perspektive entwickeln können. Der Personenkreis der nicht er- werbstätigen EU-Bürger*innen ist grundsätzlich von gesetzlichen Ansprüchen in den Regelsystemen, insbesondere der Grundsicherung nach SGB II und XII, seit Mitte 2019 auch von Kindergeldleistun- gen, ausgeschlossen. Die Kommunen werden in der Verantwortung insbesondere für diese bestimm- te Personengruppe gesehen, ohne dass sie die dringend benötigte übergreifende und nachhaltige Einfluss- und Steuerungsmöglichkeit zur Ursachenbekämpfung und Problemlösung besitzen bzw. finanziell und personell für die Schaffung bzw. Erweiterung von Angebotsstrukturen ausgestattet sind. Die Kommunen sind letzten Endes Reparaturbetrieb für eine europäische Problemstellung, die in großem Maße in der Unterschiedlichkeit der Sozialsysteme begründet ist und im Rahmen der EU- Freizügigkeitsrechte auch die sogenannte „Armutszuwanderung“ ausgelöst hat. 3 Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren gesamtstädtisch diverse ineinandergreifende und zusätzliche Handlungsansätze entwickelt. Sie nutzt eigene Ressourcen, aber vor allem auch ver- schiedene Förderprogramme, um auf diese Entwicklungen zu reagieren. Der EHAP ist ein wichtiges Förderinstrument, um betroffene Kommunen dabei zu unterstützen. Die Projekte enden mit Ablauf der aktuellen Förderperiode zum 31.12.2020. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf seiner Internetseite am 09.03.2020 darüber informiert, dass vor dem Hin- tergrund des Übergangs zum ESF+ 2021-2027 geplant sei, einen Teil der laufenden Projekte der 2. EHAP-Förderrunde für das Jahr 2021 zu verlängern. Ziel sei es, auch im Jahr 2021 den EHAP- Ansatz weiter zu fördern, um einen guten Übergang in den ESF+ zu gewährleisten. Eine Verlänge- rung von EHAP Projekten nach dem 31.12.2020 wird jedoch nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein, da der Bund hierfür nur auf Restmittel zurückgreifen kann, die nicht in voller Höhe verausgabt wurden. Zurzeit werden die Kriterien entwickelt, nach denen die Projekte für eine Verlängerung aus- gewählt werden. Sobald die Möglichkeit besteht eine Verlängerung zu beantragen, wird die Verwal- tung diese Möglichkeit nutzen. Darüber hinaus wird sich die Verwaltung für die neue Förderphase 2021 – 2027 erneut um Drittmittelförderung bemühen, sofern Förderaufrufe und entsprechende Rah- menbedingungen eine Bewerbung/Antragstellung zulassen. Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten einer erneuten Bewerbung sowohl bezogen auf die Restmittel als auch für eine neue Förderphase ist aktuell nicht möglich. Es muss aber davon ausgegangen werden, dass die EU-Fördermittel aufgrund der aktuellen Finanzierungsprioritäten und weit in die Zukunft reichenden Auswirkungen in der nächs- ten Förderphase allgemein geringer ausfallen werden und mit einer besonderen Prioritätensetzung zu rechnen ist. Die grundsätzlichen Anforderungen an Förderprojekte im Bereich des ESF/EHAP bestehen immer in Innovation, Zusätzlichkeit und Nachhaltigkeit. Für die Kommunen wird die Unterstützung der Integra- tionsbemühungen von EU-Bürger*innen immer eine freiwillige und zusätzliche Aufgabe sein. Den- noch wird diese Aufgabe von Dauer sein. Zur Aufgabenerfüllung ist daher ein besonderer Ressour- ceneinsatz notwendig. Dies betrifft sowohl den eigenen kommunalen Mitteleinsatz als auch Förder- mittel von EU, Bund und Land. Andernfalls ist eine Aufrechterhaltung der aufgebauten Unterstützungsstrukturen massiv gefährdet. Die Verwaltung ist nicht in der Lage, alle zuvor mit Drittmitteln finanzierten Projekte in gleichem Um- fang mit kommunalen Mitteln fortzusetzen. Gez. Reker
Anlage 4 3568_2018_Beschlussvorlage_Rat
21309 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/5001/0
Vorlagen-Nummer
3568/2018
Freigabedatum
26.11.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Durchführung der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein zur Verbesserung der
Lebenssituation von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit ihren
Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des EHAP (Europäischer Hilfsfond für die
am stärksten benachteiligten Personen)
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird mit der Durchführung (Gesamtprojektkoordination/ Wahrnehmung der unmit-
telbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten) der Projekte
- ALVENI links vom Rhein und
- ALVENI rechts vom Rhein
zur Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten
Unionsbürgern/-innen, darunter Kinder im Vorschulalter bis zu 7 Jahren im Rahmen des
Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) unter dem Vorbe-
halt der Förderung des Projektes aus EU-Mitteln (EHAP) sowie aus Mitteln des Bundesministeri-
ums für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt. Die Laufzeit der beiden Projekte beginnt zum
01.01.2019 und endet zum 31.12.2020. Die Höhe des Projektvolumens beträgt für die Haushalts-
jahre 2019/ 2020/ 2021 insgesamt 1.932.058,54 € (2019: 932.857,98 €/ 2020: 950.451,31 €/
2021: 48.749,25 €).
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung des Eigenanteils der beiden Projekte in 2019 zahlungswirk-
samen Mehraufwand in Höhe von 158.822,06 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen, Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen, Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen sowie Teilplan-
zeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in
Höhe von 40.738,73 € im Teilergebnisplan 0606 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien,
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie in Höhe von 118.083,33 € im Teilergebnisplan
0101 – Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten, Teilplanzeile
11 - Personalaufwendungen. Der übrige Mehraufwand in 2019 in Höhe von insgesamt 774.035,92
Integrationsrat 26.11.2018
Jugendhilfeausschuss 27.11.2018
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018
Finanzausschuss 17.12.2018
Rat 18.12.2018
2
€ wird im Wege der unechten Deckung im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen
und Diversity durch zweckgebundene Mehrerträge von EHAP und BMAS in gleicher Höhe im sel-
ben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen zur Verfügung
gestellt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Umsetzung der Projekte in 2020 erforderlichen
Aufwendungen in Höhe von insgesamt 950.451,31 € sowie den voraussichtlichen Förderbetrag in
Höhe von insgesamt 787.188,50 € bei der Haushaltsplananmeldung 2020 im Teilergebnisplan
0504 - Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity zu berücksichtigen. Der für die beiden Projekte
in 2020 zu erbringende Eigenanteil beträgt 163.262,81 € (Barmittel 40.430,98 €/ verbleibende
Personalaufwendungen 121.831,83€). Die Mittelzusetzungen bei der Haushaltsplananmeldung
2020 erhöhen das gesamtstädtische Defizit.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in 2021 zahlungswirksamen Mehraufwand in Höhe von
48.749,25 € im Teilergebnisplan 0504 - Freiwillige Soziale Leistungen, bei Teilplanzeile 11 - Per-
sonalaufwendungen bei der Haushaltsplananmeldung 2020f. zu berücksichtigen. Die Mittelzuset-
zungen erhöhen das gesamtstädtische Defizit im Haushaltsjahr 2021.
5. Für die Projektkoordination der beiden Projekte beschließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbe-
haltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Verlängerung einer 0,75 Stelle in der Be-
wertung A 12 LBesG NRW sowie die befristete Einrichtung einer 0,5 Stelle in der Bewertung E 11
TVöD bzw. A 12 LBesG NRW. Für die unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit be-
schließt der Rat zum Stellenplan 2020 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befris-
tete Einrichtung einer 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW.
Die Stellen werden für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 und darüber hinaus
bis zum 31.03.2021 für erforderliche Nacharbeiten befristet eingerichtet. Für die vorzeitige Beset-
zung ab dem 01.01.2019 werden verwaltungsinterne Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Alternative:
Der Rat lehnt die Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein ab. Die bereits
begonnenen Maßnahmen sind einzustellen.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 932.857,98 € (2019),
950.451,31 € (2020)
48.749,25 € (2021)
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
774.035,92 € (2019),
787.188,51 € (2020)
83 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen 187.425,00 € (2019),
191.173,50 € (2020)
48.749,25 € (2021)
b) Sachaufwendungen etc. 745.432,98 € (2019),
759.277,81 € (2020)
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Am 06.07.2018 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die „Förderrichtlinie zur
Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbür-
gern/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, sowie von Wohnungs-
losen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen im Rahmen des EHAP“ veröffentlicht. Es han-
delt sich hier um die zweite Förderphase. In der ersten Förderphase wurden bereits die beiden Kölner
Projekte BONVENA (DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (DS Nr. 1609/2016) gefördert, die zum
31.12.2018 enden. Mit Auslaufen der beiden Projekte gibt es für die zu erreichende Zielgruppe vor
Ort keine Beratungsstrukturen zur Heranführung an das Regelsystem und zur Verbesserung der Le-
benssituation.
Ziel des EHAP ist es, die akute Lebenssituation von bedrohten Personen, die besonderen Belastun-
gen oder Benachteiligungen ausgesetzt sind, im Sinne einer Brückenfunktion die Inanspruchnahme
4
von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfeangeboten des regulären Regelsystems zu verbessern
und einen Beitrag zur Milderung von sozialen Problemen vor Ort zu leisten. Ausdrücklich ausge-
schlossen ist damit eine Förderung von neuen Integrationsmaßnahmen sowie materiellen oder medi-
zinischen Leistungen. Eine Heranführung der Zielgruppe an den Arbeitsmarkt ist im Rahmen des
EHAP ebenfalls nicht vorgesehen. Dazu dient der Förderstrang des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert:
Einzelziel A
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzu-
gewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jah-
ren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten
Einzelziel B
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo-
sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten
Die beiden Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein (ALVENI: Esperanto =
Ankommen) beziehen sich auf das neue Einzelziel A. Die Abgrenzung der beiden Projekte ergibt sich
aus der links- bzw. rechtsrheinischen Orientierung für besonders betroffene Stadtbezirke. In beiden
Teilen gibt es Stadtbezirke, die besonders stark von Zuwanderung von Unionsbürgern/-innen aus
Südosteuropa betroffen sind. Linksrheinisch sind in besonderem Maße die Stadtbezirke Ehrenfeld,
Innenstadt und Rodenkirchen betroffen. Rechtsrheinisch sind es die Stadtbezirke Mülheim und Kalk.
Die beiden Kölner Interessensbekundungen bzw. jetzt die konkretisierten Projektanträge zum Hand-
lungsziel A stehen untereinander in einem inhaltlichen Zusammenhang. Darüber hinaus ergänzen sie
bestehende städtische Programme (Maßnahmepakt für „humanitäre Hilfen für Menschen aus den
Staaten der EU-Osterweiterung“, DS Nr. 3432/2018, Clearingstelle für „Migration und Gesundheit in
Köln“) bzw. derzeit in Vorbereitung befindliche Förderungen (Projekt „Willkommen und Ankommen in
Köln“). Hierauf hat die Verwaltung im Rahmen einer gebündelten schriftlichen Abgabe der beiden
Interessensbekundungen mit einem Begleitschreiben an das BMAS hingewiesen und die Einbindung
der Brückenfunktion der geplanten EHAP-Projekte in die gesamtstädtischen integrierten Handlungs-
strategien entsprechend hervorgehoben.
Mit der Mitteilung DS Nr. 2513/2018 wurden die Gremien bereits über die 2. EHAP-Förderrichtlinie,
die dort enthaltenden zwei Einzelziele sowie über die eingereichten Interessensbekundungen der
Stadt Köln in Kooperationsverbünden mit verschiedenen Trägern des Kölner Hilfesystems informiert.
Das Interessenbekundungsverfahren für beide Projekte ist positiv vom BMAS entschieden worden.
Die förmlichen Projektanträge sind beim BVA am 22.10.2018 fristgerecht eingegangen und werden
derzeit geprüft. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt.
Die Verwaltung beabsichtigt für beide Projekte - wie in der Förderrichtlinie gefordert - einen Projekt-
verbund mit weiteren Teilprojekten zu bilden. Die Träger der beiden Projekte stehen bei der Durchfüh-
rung oder zu bereits existierenden Beratungsstellen nicht in Konkurrenz zueinander. Im Gegenteil:
Durch die neuen Trägerverbünde werden Strukturen und Angebote noch enger vernetzt, so dass
Doppelstrukturen verhindert werden.
Das Projekt ALVENI links vom Rhein wird zusammen mit sechs Trägern im Projektverbund durch-
geführt:
agisra e.V Köln,
Allerweltshaus e.V
Caritasverband für die Stadt Köln e.V (Bereich Kinder)
Caritasverband für die Stadt Köln e.V (Bereich Erwachsene)
Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e.V.
LOOKS e.V
Das Projekt ALVENI rechts vom Rhein wird zusammen mit vier Trägern im Projektverbund durchge-
führt:
Caritasverband für die Stadt Köln e.V
5
Latscho Drom e.V
Lernende Region-Netzwerk Köln e.V
Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V.
Alle Träger der beiden Projektverbünde wurden aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Qualifikationen
und Erfahrungen in der Arbeit mit der benannten Zielgruppe ausgewählt. Sie sind in der Sozial- und
Beratungslandschaft fest etabliert.
Kernstücke der Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein sind die aufsuchende Erstberatung,
Kontaktaufnahme, Orientierungsberatung und Priorisierung der Handlungsbedarfe, intensive Beglei-
tung, Heranführen an bestehende geschlechter- und altersdifferenzierte Hilfsangebote, Entwicklung
von flankierenden niedrigschwelligen Bildungs- und Gruppenangeboten, die den Neuzugewanderten
die Inanspruchnahme von Regelangeboten eröffnet und ihnen Perspektiven für eine gelingende In-
tegration aufzeigt und damit die aktuelle Lebenssituation verbessert, Mediation/Konfliktmanagement,
Durchführung von Antidiskriminierungsworkshops/ Diversity-Workshops für das Projektperso-
nal/Angehörige öffentlicher Verwaltungen und/oder Einrichtungen, wie z.B. Kitas, Kommunikation mit
der Stadtgesellschaft zur Stabilisierung des sozialen Friedens und Abbau von Diskriminierungsvorbe-
halten. Innerhalb der Trägerverbünde werden die besonderen Ressourcen stadtteilübergreifend ge-
nutzt.
Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Darüber hinaus nimmt sie
die unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten (insbesondere finanztechnische Abwick-
lung, Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation) für die beiden Projekte wahr.
Die Förderquote liegt beim EHAP lt. Förderrichtlinie bei 95%. Grundsätzlich ist der Eigenanteil in Hö-
he von 5% in Form von „öffentlichen Barmitteln“ zu erbringen. Der von der Verwaltung für die beiden
Projekte in 2019 zu erbringende Eigenanteil beträgt 158.822,06 €. Die Barmittel in Höhe von
40.738,73 € werden im Teilplan 0606 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, Teilplanzeile 15 -
Transferaufwendungen, in 2019 überplanmäßig bereitgestellt.
Projekt ALVENI links vom Rhein
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das linksrheinische Projekt insgesamt 1.106.666,18 € (Ja-
nuar 2019 – Dezember 2020). Bei der Projektkalkulation wurden eine 0,75 Stelle Projektleitung sowie
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist die
Besetzung der 0,75 Stelle Projektleitung mit vorhandenem Personal aus dem Projekt BONVENA der
1. EHAP Förderphase. Gemäß der Förderrichtlinie ist davon ein 0,25 Stellenanteil förderfähig. In die-
sem Projekt ist damit zusätzlich zum erbringenden Eigenanteil eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finan-
zieren. Für die 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit soll zusätzliches exter-
nes Personal eingestellt werden, welches laut der Förderrichtlinie förderfähig ist.
2019 2020 2021 Gesamt
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allg.
Umlagen
vor. bewilligte Förderung 449.757,21 € 454.914,69 € - € 904.671,90 €
Gesamtertrag für die Stadt Köln 449.757,21 € 454.914,69 € - € 904.671,90 €
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen
Personalkosten 0,75 Stelle A 12/ EG 11 72.675,00 € 74.128,50 € 18.902,77 € 165.706,27 €
Personalkosten 0,5 Stelle A 9/ E 9a 33.150,00 € 33.813,00 € 8.622,32 € 75.585,32 €
Summe Personalkosten 105.825,00 € 107.941,50 € 27.525,09 € 241.291,59 €
6
Teilplanzeile 16 sonst. ordentliche Auf-
wendungen
Summe sonst. Aufwendungen 6.518,37 € 6.518,37 € - € 13.036,74 €
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen
agisra e.V. 66.249,78 € 66.249,78 € 132.499,56 €
Allerweltshaus Köln e.V. 65.276,76 € 65.276,76 € 130.553,52 €
Caritas Zentrum Rodenkirchen (Kinder) 71.235,53 € 73.338,47 € 144.574,00 €
Caritas Zentrum Rodenkirchen (Erwachs.) 66.264,25 € 68.069,85 € 134.334,10 €
eva gGmbH 80.775,72 € 82.296,08 € 163.071,80 €
Looks e.V. 73.652,42 € 73.652,45 € 147.304,87 €
Summe Transferaufwendungen 423.454,46 € 428.883,39 € - € 852.337,85 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 535.797,83 € 543.343,26 € 27.525,09 € 1.106.666,18 €
Barmittel (5% Eigenanteil) 23.671,43 € 23.942,88 € 47.614,31 €
verbleibende Personalkosten* 62.369,19 € 64.485,69 € 27.525,09 € 154.379,97 €
Eigenanteil 86.040,62 € 88.428,57 € 27.525,09 € 201.994,28 €
Projekt ALVENI rechts vom Rhein
Das kalkulierte Projektvolumen beträgt für das rechtsrheinische Projekt insgesamt 825.392,37 € (Ja-
nuar 2019 – Dezember 2020). Bei der Projektkalkulation wurden eine 0,5 Stelle Projektleitung sowie
eine 0,5 Stelle unmittelbare projektbezogene Verwaltungstätigkeit berücksichtigt. Beabsichtigt ist die
Besetzung der 0,5 Stelle Projektleitung mit vorhandenem städtischen Personal, das in der 1. EHAP-
Förderphase für das Projekt BONVENA tätig, jedoch nicht förderfähig war. Zum erbringenden Eigen-
anteil ist somit eine 0,5 Stelle Projektleitung zu finanzieren ist. Für die 0,5 Stelle unmittelbare projekt-
bezogene Verwaltungstätigkeit soll zusätzliches externes Personal eingestellt werden, welches lt.
Förderrichtlinie förderfähig ist.
2019 2020 2021 Gesamt
Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allg.
Umlagen
vor. bewilligte Förderung 324.278,71 € 332.273,81 € 656.552,52 €
Gesamtertrag für die Stadt Köln 324.278,71 € 332.273,81 € - € 656.552,52 €
Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen
Personalkosten 0,5 Stelle A 12/ EG 11 48.450,00 € 49.419,00 € 12.601,85 € 110.470,85 €
Personalkosten 0,5 Stelle A9/ EG 9a 33.150,00 € 33.813,00 € 8.622,32 € 75.585,32 €
Summe Personalkosten 81.600,00 € 83.232,00 € 21.224,17 € 186.056,17 €
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen und 16 sonst. or-
dentliche Aufwendungen
Honorare 4.200,00 € 4.200,00 € 8.400,00 €
Sonst. Aufwendungen 4.512,88 € 4.512,88 € 9.025,76 €
Summe Sachkosten 8.712,88 € 8.712,88 € - € 17.425,76 €
7
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen
Caritas Zentrum Kalk (Erwachs.) 86.512,34 € 88.919,79 € 175.432,13 €
Latscho Drom e.V. 69.862,53 € 69.862,55 € 139.725,08 €
Lernende Region e.V. 88.665,00 € 91.629,70 € 180.294,70 €
Vingster Treff e.V. 61.707,40 € 64.751,13 € 126.458,53 €
Summe Transferaufwendungen 306.747,27 € 315.163,17 € 621.910,44 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 397.060,15 € 407.108,05 € 21.224,17 € 825.392,37 €
Barmittel (5% Eigenanteil) 17.067,30 € 17.488,10 € 34.555,40 €
verbleibende Personalkosten 55.714,14 € 57.346,14 € 21.224,17 € 134.284,45 €
Eigenanteil 72.781,44 € 74.834,24 € 21.224,17 € 168.839,85 €
Die Projektkoordination für die beiden Projekte wird durch die Bereitstellung von vorhandenem städti-
schen Personal im Umfang von 1,25 Stellen sichergestellt. 0,25 Stellenanteil ist davon refinanzierbar.
Als Berechnungsbasis hierfür wurden die Jahrespersonalkosten von 1,25 Stellen der Bewertung EG
11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW herangezogen.
Nach Beendigung der Projekte werden voraussichtlich noch Abschlussarbeiten/ Verwendungsnach-
weise über den eigentlichen Förderzeitraum hinaus erforderlich werden. Die hierfür notwendigen Per-
sonalaufwendungen werden durch das vorhandene Personal und damit den städtischen Eigenanteil
gedeckt.
Durch den Einsatz von vorhandenem und in Vorgängerprojekten eingesetztem städtischen Personal
wird die fachliche Expertise zum Antrags- und Projektabwicklungsverfahren effizient genutzt. Auf auf-
gebaute interne und externe Vernetzungsstrukturen kann zurückgegriffen werden. Vorhandenes
Fachwissen bleibt in der Dienststelle und im Aufgabengebiet erhalten. Die beiden Projekte können
zudem ohne Anlaufverluste sofort zum 01.01.19 starten. Die Projektkoordinierenden stehen von An-
fang an mit den Projektpartnern im Austausch und können diese ganzheitlich unterstützen. Verzöge-
rungen bei der Projektumsetzung durch den längeren Prozess der Akquise und der Einstellung von
passendem externem Personal werden vermieden. Mit dem zeitnahen Projektstart wird zudem si-
chergestellt, dass die beantragte Fördersumme in voller Höhe abgerufen werden kann und keine fi-
nanziellen Verluste hingenommen werden müssen. Die Abschlussarbeiten für das derzeit laufende
EHAP-Projekt BONVENA werden von den Mitarbeitenden ebenfalls durchgeführt. Die Mitarbeitenden
bleiben als feste Ansprechpartner sowohl in der Verwaltung als auch für den Fördermittelgeber erhal-
ten und nutzen die bereits etablierten und standardisierten Prozesse zur Projektabwicklung.
Entsprechend der Förderrichtlinie werden Teile der Zuwendung an Dritte (Projektpartner) weitergelei-
tet. Bei der Weitergabe von Zuwendungsmitteln an einen Dritten müssen die Pflichten des Zuwen-
dungsempfängers aus dem Zuwendungsverhältnis mit dem Zuwendungsgeber weitergegeben wer-
den, die den ordnungsgemäßen Umgang mit den Fördermitteln sicherstellen. Die Stadt Köln wird
hierfür einen Weiterleitungsvertrag mit den Projektpartnern abschließen. Der Abschluss der Weiterlei-
tungsverträge mit den Projektpartnern bedingt die vorausgegangene Zustimmung des Rates zur
Durchführung der Projekte.
Zur Dringlichkeit:
Ein Beschluss des Rates vor dem 31.12.2018 ist erforderlich, damit die Verwaltung die Projekte ab
dem 01.01.2019 (bei Vorliegen des vorzeitigen Maßnahmebeginns) umsetzen kann.
Anlagen:
8
Schreiben des BAMS vom 14.09.2018
Mitteilung 2513/2018
Eingereichte Gesamtanträge incl. der Teilprojekte
(Diese Unterlagen werden lediglich online zur Verfügung gestellt, also nicht umgedruckt. Es han-
delt sich um jeweils 25 Seiten Projektantrag mit jeweils 25 bzw. 35 Seiten Anlagen zu Teilprojek-
ten, also insg. 110 Seiten, auf deren Druck aus Gründen der Ressourcenschonung verzichtet
wird.)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1719/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 01.07.2020
- Erstellt
- 04.06.2020 12:28