2007/0325
Sanierungskonzept Steinbrücker Teich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 5
389 Zeichen
Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Anlage 2 (Teil 4 von 4) Auslaufbauwerk Bild 23 Toilettenanlage Bild 24 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Gestrüpp Bild 25 Minigolfanlage Bild 26 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Ponyhaus Bild 27 Bootssteg Bild 28 Bänke Bild 29 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH
anlage 6
8583 Zeichen
ÐÏࡱá>þÿ 0þÿÿÿþÿÿÿ/ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ ìÍÉÀá°Áâ\pHauptamt B°aÀ=¯¼=àZ`6æ(8X@"·Ú1ÈÿArial1ÈÿArial1ÈÿArial1ÈÿArial1,´ÿ¼News Gothic MT1, ÿNews Gothic MT1, ÿ¼News Gothic MT1ÈArial1È$Arial1Üÿ¼Arial1,Èÿ¼News Gothic MT1ÈÿArial1,´ÿNews Gothic MT1´ÿArial3#,##0\ "¬ ";\-#,##0\ "¬ "=#,##0\ "¬ ";[Red]\-#,##0\ "¬ "?#,##0.00\ "¬ ";\-#,##0.00\ "¬ "I"#,##0.00\ "¬ ";[Red]\-#,##0.00\ "¬ "q*6_-* #,##0\ "¬ "_-;\-* #,##0\ "¬ "_-;_-* "-"\ "¬ "_-;_-@_-k)3_-* #,##0\ _¬ _-;\-* #,##0\ _¬ _-;_-* "-"\ _¬ _-;_-@_-,>_-* #,##0.00\ "¬ "_-;\-* #,##0.00\ "¬ "_-;_-* "-"??\ "¬ "_-;_-@_-{+;_-* #,##0.00\ _¬ _-;\-* #,##0.00\ _¬ _-;_-* "-"??\ _¬ _-;_-@_-¤"Ja";"Ja";"Nein"¥"Wahr";"Wahr";"Falsch"¦"Ein";"Ein";"Aus"]§,[$¬ -2]\ #,##0.00_);[Red]\([$¬ -2]\ #,##0.00\)àõÿ À àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ àõÿ ôÀ à À à ôÿôÀ à+õÿ øÀ à)õÿ øÀ àôÿôÀ à õÿ øÀ à,õÿ øÀ à*õÿ øÀ à
8À à À à
8À à
8@À à
8@ À à"À à"À à
À à#À à"0À à
8 À à À à
8À à
8À à
8@À à
8À à
8@ À à
8 À à À à
8 À à
8 À à
8@ À à
8 À à
8À à
<À à
<@ À à
< À à
<@ À à<a@ @ À à
8@À à
8@ À à
< À à<a@ À à
<@ À à
<@ À à (À à
<@ À à
8À à
<@À à
<@À à
8@À à 8@À à
< À à<a @ À à
8 À à
<@ À à
<@ À à
<@À à<@À à
< À à
< À à
< À à
< À à< À à
8@À à
8@À à
8@ À à
8@À à
8 À à
8 À à
8 À à
8 À à8À àÀ à
<À à
<@ À à
<@ À à
<@ À à
8À à
<@À à
8À à
8@À à
8@À à
8À à
8 À à
< À à
< À ÿÿÿÿÿÿÿÿ`
Investition
³&Unterhaltung
´<Tabelle311ÁÁ"¾üD-AmtInvestitionsmaßnahmeBetrag
HaushaltsjahrUA"Ausbau der öffentlichen Parkplätze
EntschlammungPlanungskosten: 30.000,- ¬ %Kosten für Entschlammung: 500.000,- ¬ Neugestaltung des SpielplatzesUnterhaltungsmaßnahmeSanierung der Bootssteganlage4Sanierung der Treppenanlage zur östlichen GrillwieseRegelmäßige Grünpflege(Rasen, Wiese, Gehölze)&Sanierung von ca. 2.500 m² WegeflächenFSandreinigung / Austausch und Spielgerätewartung (ohne Personalkosten)Bänke ersetzen%Instandsetzung der restlichen Bänke Unterhaltung der Bänke7Rattenbekämpfung und Beseitigung von WildschweinschädenUnterhaltung der Wegeflächen,Kontinuierliche Baumpflege an ca. 250 Bäumen20102012Nachtragshaushalt 2007¬ 02.6801001.96000802.6900001.940010Nachtragshaushalt A. Investitionsmaßnahmen:2009201101.6300.510000B. Unterhaltungsmaßnahmen:Wichtiger Hinweis: Verkehrssichernde Arbeiten müssen dringend vergeben werden: Finanzierungsmittel müssen bis spätestens September 2007 entschieden werden
n
©(Die Kosten für 2007 wurden mit den 10.000,- ¬ finanziert, die vom Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss am 25.01.2007 für unaufschiebbare Maßnahmen beschlossen wurden)Reinigungsarbeiten durch EAD±Dringend notwendige Baumsanierungs- und Fällarbeiten zwecks Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (ggf. in 2 Bauabschnitten) 01.5902.52000001.5902.51500001.5902.54010001.5902.67250002.5902001.965000ÿ2ºa³ìÄIpÂccÊ
ìÍÉÀb%
dü©ñÒMbP?_*+%ÿÁ
&RAnlage 3&º\.Ëåâ?'º\.Ëåâ?(º\.Ëåâ?)º\.Ëåâ?MCanon i80Ü(ß 4dþÿA4(BJDM8Rt,T`Oäp,T`OäpRt,TTô`Oäp,TTô,TTô`Oäp,,ENTWURFMuster 1' d Rt Rt@
1ÿÿÿÿ
ÿÿRtçÿCanon i80Ü(ß 4dþÿA4À/ý0¡" UþÿXÁ`à?Á`à?U
}¶}¶/}m}I}$}Û}Û}I , ÿÀ ð: ÀU ð: ð:
ÀU ÀU ÀU
ÀU ÀU ÀU ÀU ÀU ÀU ÀU À ý
ý
$ý
%ý
=Hý
`¾``aý
8¾]_\Iý
(¾..(Z¾]_\I½.\@`@ý
&ý
'Z¾
*5ý
EJý
+ý
,ý
+ý
,;¾ #4FK..9~
[P@ý
^~
\ÀëA¾
I[X~
WÀëA
Xý
Y¾[^\I[XWXZ¾.?>I.0/09~
[P@ý
?~
\ , A¾
I[XW~
X , Aý
Y[ý
?¾\I[XWXZ[ý
?¾\I[XWXZ¾.?>I.0/09~
[ÀP@ý
? ~
\A¾
I[~
XA¾
WXý
Y,[ý
?'¾\I[XWXZ¾(<>I.0009¾CGL#78ý
%
ÀÀ#3Aþ
%
ÀÀ#3ÀëAÿ
%
ÀÀ#3 , Aÿ
%
ÀÀD×(¬T`2Nh`X00b0¸Â& >¶@åÚ
ï7
ìÍÉÀ(º-¤8s;
dü©ñÒMbP?_*+%ÿÁ
&RAnlage 4&º\.Ëåâ?'º\.Ëåâ?(º\.Ëåâ?)º\.Ëåâ?MCanon i80Ü(ß 4dþÿA4(BJDM8Rt,T`Oäp,T`OäpRt,TTô`Oäp,TTô,TTô`Oäp,,ENTWURFMuster 1' d Rt Rt@
1ÿÿÿÿ
ÿÿRtçÿCanon i80Ü(ß 4dþÿA4À/ý0¡" RþÿXÁ`à?Á`à?U
}¶}¶1}}I}Û}
m(,ÿÀ"àÀVÿÀ)ÿÀ) ÀV
ÀVÀVÀV
ÀV=ÀVÀVÀVÀVÀVÀVÀVþÀVÀVÀVÀVÀVÀVÀVÀVÀVÀVÀV ÀV!ÀVý
"¾
ý
$ý
%
ý
MQý
`¾````a ý
!¾#4NRý
.~
`@ý
&ý
'ý
& ~
p@
(¾
*5ý
OSý
+ý
,ý
+ý
,ý
+ý
,
-¾#4PT...(
~
.P@ý
?~
>£@ I~
/£@¾ 0/0/ ý
1!¾
.?>I/0/0/1
~
.P@ý
?~
>Ã@¾I/0/0/~
0Ã@ý
1!¾.?>I/0/0/01
~
[ÀP@ý
?&~
\ã@
I½
Wã@Xã@¾
/0/0 ý
b([ý
@#¾\IWX/0/0c
¾.@>I/0/0/06
~
[ÀP@ý
?
~
\@ß@I½*W@ß@X@ß@/@ß@0@ß@/@ß@0@ß@ ý
b)[ý
?¾\IWX/0/c
¾.?>I/0/0/6
~
[ÀP@ý
?~
>ñ@¾
I/~
0ñ@¾/0/ ý
1(¾[?>I/0/0/1
~
[ÀP@ý
?~
>Ó@I½*/Ó@0Ó@/Ó@0Ó@/Ó@0Ó@ ý
1(¾[?>I/0/0/01
~
[ÀP@ý
?~
>Ã@I~
/Ã@¾0/0/ ý
b(¾[?>I/0/0/b
~
[ÀP@ý
?~
>p·@I~
/p·@¾0/0/c
¾[?>I/0/0/6
~
[ÀP@ý
?~
>³@¾
I/½$0³@/³@0³@/³@0³@ ý
1(¾[?>I/0/0/01
~
[ÀP@ý
?~
\Ã@¾
IW½$XÃ@WÃ@XÃ@WÃ@XÃ@ ý
b*[ý
?$¾\IWXWXWXc
¾.?>I/0/0/06
~
[ÀP@ý
?~
>Ã@¾
I/½$ 0Ã@/Ã@0Ã@/Ã@0Ã@ ý
1(¾![?>I/0/0/01
×@r
D0dp d \ j4 p4 f p d X n n4 n"ÀV#ÀV$ÀV%ð:&) '~
"[ÀP@ý
"?~
">@¿@¾
"I/½$"0@¿@/@¿@0@¿@/@¿@0@¿@ ý
"
1)¾#[?>I/0/0/01
~
$.ÀP@ý
$?%~
$>væ@$I½*$/væ@0væ@/væ@0væ@/væ@0væ@ ý
$
1+¾%.?>IA000002
¾&>I&B A(ý&¼&&
-ãÿþÿÀÀ&3@k
A(&þ&&3ûÿ@(&ÿ&&3ûÿ@(&ÿ&&3ûÿ@(& ÿ&& 3@6A(&ÿ&¾
&
:×dn p õÂ&& :>¶@%
%%
åâ !"#
ï7
ìÍÉÀl=
dü©ñÒMbP?_*+%ÿÁ¡"ÿ!<üý~ß?<üý~ß?U
>¶@ï7
þÿà
òùOh«+'³Ù0¸HP`t
¤°äRainerHauptamtMicrosoft Excel@ÞÖ ÊÇ@¯!rÇ@] ¤ÇþÿÕÍÕ.+,ù®0ð PXhpx
Æä privatæInvestition
Unterhaltung Tabelle3Arbeitsblätter
þÿÿÿ !"#$%&þÿÿÿ()*+,-.þÿÿÿýÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿRoot Entryÿÿÿÿÿÿÿÿ ÀFþÿÿÿWorkbookÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ»=SummaryInformation(ÿÿÿÿDocumentSummaryInformation8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ'
anlage 1
1870 Zeichen
oo o o Ü Ö Ü Ö o o o o Ü Ö Ü Ö o o o o o o o o o o o o oo o o o o o o o o p o p o o o o o o o o o o o zö n p o o o o o o o o o o o o p o p p o p o p o p o o o o o z o o o o z z z o o o o o o o o z z z pzö n o zö n p o o o o o o o o o p z p o o ö z n p o zö n p o z z z z z z z z p o o o o p o o Üo o o o Ü Ö Ö o p p o zz z z o o o o o o o o o o oo o o oo o o o o o o o o o o o o o z z z z z z z z z z z z Ü Ö Ü Ö o o o o $ Parkplatz Gartenschneise Judenfalltorweg Parkplatz Parkplatz Fasanerieschneise Parkplatz Woogsbergrandweg Woogsbergrandweg Vorderer Woogsbergweg Rotsuhlweg 281 257 Fl.96 Fl.95 Fl.95 Fl.96 Fl.82 Fl.82 Fl.83 Fl.83 Teich An dem Steinbrücker Steinbrücker Teich Tiergartenwiese Teichwiese Vorderster Woogsberg Ruthsenbach Oppermannswiesenschneise Dieburger Straße (L3094) Ruthsenbach Dieburger Straße (L3094) Steinbrücker Dieburger Straße Weg Weg Teich 14 39 6 6 40 4 12 10 4 3 5 3 5 2 26 4 15 3 9 4 16 3 8 5 5 6 5 4 13 5 6 2 24 5 4 5 6 5 6 41 6 42 4 6 27 6 26 6 43 4 2 2 1515 3 4 5 3 25 6 25 6 6 6 456 37 44 24 4 3 3 3 23 14 6 22 11 2 2 2 kkk kkkkkkkk kkkkk kk kk kkkkk k k k k k k k kk k k kkk k k k k kk k k k k k k kkk kk kk k kk k kkk kkkk k k k k k k k kkk kk k k k k k k k kk k k k k k k k k k k k k k k k k kkk k k k k kk kkk k k k k kk k k k kk k kk k k kk kk k k kkkkkkkk k k k kk k k k k k kk k kkk k k kk kk k kk k kkk kkkk k k k k k k k k k kkkk k kk k k k k k k k k k k k k k Eigentümer: Land Hessen Darmstadt Eigentümer: Stadt Darmstadt Eigentümer: Land Hessen = Hochbau- und Maschinenamt = Straßenverkehrs- und Tiefbauamt = Grünflächen- und Umweltamt = Eigentümer Sosic = Amt für Straßen- und Verkehrswesen = Wasserverband Schwarzbach-Ried Eigentümer: Stadt Darmstadt = EAD = Land Hessen Anlage 1 Maßstab 1:2000 24.05.2007Farbkarte liegt der Geschäftsstelle des Magistrats und den Geschäftsstellen der Fraktionen vor Zuständigkeiten:
2007/0325
15037 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.06.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II
Dezernat III
Amt: Dezernat VI
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
II 65 20
III 66 100
VI 67 Stvv
23 70
Vorlage-
Nr.2007/03252007/0325
Magistratsbeschluss-Nr.
376
Betreff: Sanierungskonzept Steinbrücker Teich
Vorlage vom: 24.05.2007
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Dezernats VI zur Kenntnis und folgt den Empfehlungen der
Arbeitsgruppe.
2. Die Etatisierung der für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht innerhalb
des Geländes und zur Sanierung der Anlage benötigten Mittel in Höhe von Euro 157.000,- bleibt den
Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushalt 2007 vorbehalten.
3. Erforderliche Investitions- und Sanierungsmittel für 2008 ff. werden entsprechend der
Kostendarstellung in den Anlagen 3 und 4 im Budget des ab 1.1.2008 bestehenden Eigenbetriebs
Immobilienmanagement Darmstadt beantragt. Die Etatisierung von Haushaltsmitteln ab 2008 bleibt
den Haushaltsberatungen vorbehalten.
4. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Anlagen: Anlage 1: Karte Steinbrücker Teich mit Darstellung der Zuständigkeiten
Anlage 2: Bilddokumentation der Schäden; Teil 1 von 4
Anlage 2: Bilddokumentation der Schäden; Teil 2 von 4
Anlage 2: Bilddokumentation der Schäden; Teil 3 von 4
Anlage 2: Bilddokumentation der Schäden; Teil 4 von 4
Anlage 3 und 4: Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen
2
...
Beschluss des Magistrats vom 13.06.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.05.2007
1. Sachstand
Das Gelände am Steinbrücker Teich steht im Eigentum des Liegenschaftsamts der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es ist 4,3 Hektar groß und liegt am östlichen Stadtrand, umrahmt von
Waldgebieten, vom Stadtzentrum rund 5 Kilometer entfernt. Der östliche Teil des Steinbrücker Teich –
Geländes steht unter Naturschutz, rings um das übrige Gelände schließt sich
Landschaftsschutzgebiet an. Der Teich selbst hat eine Wasserfläche von 3,1 Hektar.
Das Steinbrücker Teich - Gelände wird über die Dieburger Straße (L 3094) erschlossen und ist mit der
Buslinie „F“ erreichbar.
Es lockt mit verschiedensten Freizeitangeboten wie Bootsverleih, Minigolfanlage, Kinderspielplatz und
Ponyverleih alljährlich zahlreiche Besucher an und stellt das wichtigste Naherholungsgebiet
Darmstadts dar. Es ist ein touristisches Wahrzeichen Darmstadts und einer der markantesten weichen
Standortfaktoren.
Im Jahre 1967 hatte der Magistrat der Stadt Darmstadt mit dem Kuratorium Freizeit und Erholung im
Verkehrsverein Darmstadt e.V. (nachfolgend: Verkehrsverein) einen Pachtvertrag geschlossen, in
welchem dem Verkehrsverein das Gelände kostenlos zum Zwecke der Errichtung eines
Freizeitgeländes überlassen wurde.
ProRegio als Rechtsnachfolgerin des Verkehrsvereins und später die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Marketing GmbH (nachfolgend: Marketing GmbH) als deren Rechtsnachfolgerin, hatten den Unterhalt
für das Gelände zu bestreiten.
Da die Unkosten bei weitem nicht erwirtschaftet werden konnten, hat die Marketing GmbH den im
Jahre 1967 geschlossenen Vertrag zum 31.12.2006 gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt liegt die
Bewirtschaftung und Unterhaltung des Geländes wieder im Zuständigkeitsbereich der
Stadtverwaltung.
Da in der Vergangenheit nur die notwendigsten Unterhaltungsmaßnahmen getätigt werden konnten,
befindet sich das Freizeitgelände in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes hat sich unter Federführung des Dezernats VI die
„Arbeitsgruppe Steinbrücker Teich“ gegründet.
3
...
2. Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für das Gelände wurden in Anlehnung an eine Regelung aus dem Jahre 1989
gehandhabt und sind in der Karte (Anlage 1) farbig gekennzeichnet.
2.1. Zuständigkeiten des Liegenschaftsamt -Amt 23-
Das Liegenschaftsamt ist seit dem 01.01.2007 als Eigentümerin des Geländes für die mit dem
Gelände in Zusammenhang stehenden Vertragsabschlüsse zuständig.
Sowohl der Mietvertrag mit Herrn Peter Gleichauf, dem Betreiber des dortigen Ponyverleihs als auch
der Vertrag mit Herrn Gerald - Heinrich Kelz, dem Pächter des Boostsverleihs und Minigolfplatzes,
wurde vom Liegenschaftsamt abgeschlossen.
2.2. Zuständigkeiten des Hochbau- und Maschinenamts -Amt 65-
Das Hochbau- und Maschinenamt wird vom EAD bei baulichen, kostenintensiven Maßnahmen am
Gebäude der öffentlichen Toilettenanlage hinzugezogen.
2.3. Straßenverkehrs- und Tiefbauamt -Amt 66-
Folgende Zuständigkeiten liegen im Aufgabenbereich des Straßenverkehrs- und Tiefbauamts:
/square4 Parkfläche an der Dieburger Landstraße (L 3094) nördlich des Teiches bis Ende Teich
einschließlich Weg
/square4 Parkfläche beim Anwesen Oberwaldhaus
/square4 Oppermannswiesenschneise
/square4 Treppenanlage, die vom östlich des Teiches gelegenen Parkfläche zur Grillwiese führt
/square4 Unterhaltung der Treppenanlage vom oberen Parkplatz sowie des Zugangs auf der Westseite des
Teiches
/square4 Beseitigung der Verlandung
/square4 Uferbesfestigung sowie Bootssteg
Unterhalten werden die Bereiche gemäß Magistratsbeschlüsse 0439 vom 05.07.2000 (Thema:
ÖWC/Kanal), 0624 vom 02.09.2002 (Thema: Kanalbetrieb) und 0336 vom 21.5.2003 (Thema:
Straßenunterhaltung öffentlicher Wege und Plätze) durch den EAD.
Im Zusammenhang mit der Übertragung der operativen Straßenunterhaltung vom Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt zum EAD wurde auch die Zuständigkeit des EAD für die Behebung kleinerer Schäden
(Fläche <2m²) bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen geregelt.
Bei der Aufgabenübertragung wurde kein Vermögen übertragen. Größere Instandsetzungs- und
Investitionenmaßnahmen für diese Bereiche sind deshalb zwischen dem Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt und dem EAD abzustimmen und über den Vermögenshaushalt der Stadt zu finanzieren.
2.4. Zuständigkeiten des Grünflächen- und Umweltamts -Amt 67-
Dem Grünflächen- und Umweltamt obliegen folgende Zuständigkeiten:
4
...
/square4 Pflege der in der Karte (Anlage 1) gekennzeichneten Grünflächen
/square4 Pflege und Unterhaltung des Kinderspielplatzes
/square4 Unterhaltung der wassergebundenen Wege (soweit nicht andere Zuständigkeiten vorliegen)
/square4 Unterhaltung des Baumbestandes
/square4 Unterhaltung der Bänke
2.5. Zuständigkeiten des EAD
Folgende Zuständigkeiten liegen im Aufgabenbereich des EAD:
/square4 Betriebsführung der öffentlichen Toilettenanlage am Oberwaldhaus
/square4 Reinigung und Unterhaltung der Flurgräben laut Planwerk (insgesamt ca. 100 km)
/square4 Damm- und Ablaufkontrolle, wobei für den Damm selbst und für die Stauanlage der
Wasserverband Schwarzbach - Ried zuständig ist
/square4 Veranlassung eines Messprogramms bei Hochwasser
/square4 Kontrollausweitung bei Hochwasser
3. Schäden
Anlässlich einer Ortsbegehung am 14.12.2006 wurden verschiedene Schadenskreise festgestellt,
welche auch im nachfolgend dargestellten Bildmaterial festgehalten wurden (Anlage 2).
3.1. Baumbestand
Diverse Bäume haben eine ausladende Krone und können Fußgänger durch Astabwurf gefährden. Es
müssen dringend baumsanierende Maßnahmen durchgeführt werden. Auch Fällarbeiten maroder
Bäume sind durchzuführen. Ebenso wichtig sind Ersatzpflanzungen auf dem Gelände.
3.2. Wildschweinschäden auf den Rasenflächen
Wildschweine schädigen a lljährlich sowohl die westlichen als auch die östlichen Wiesenflächen des
Freizeitgeländes.
Die Wildschweinproblematik stellt sich auf dem Gelände besonders akut, da angrenzende Gebiete
zwar jagdverpachtet sind, aber wegen der Personengefährdung ein Abschuss der Tiere in der
näheren Umgebung unterbleibt.
3.3. Spielplatzgelände
Auf dem Spielplatz mussten einige Spielgeräte aus Verkehrssicherheitsgründen demontiert werden.
Das Spielplatzgelände ist mit den derzeit noch vorhandenen Spielgeräten im vorderen Bereich
(Spielschiff „Arche Noah“, eine Rutsche, zwei Schaukeln, eine Vogelnestschaukel) nicht entsprechend
der Bedeutung des Geländes ausgestattet.
Auch stellt die Anlage keinen attraktiven und spannenden Spielplatz dar, wie man ihn sich für die
jungen Besucherinnen und Besucher eines frequentierten Naherholungsgebietes wünschen
würde. In einem Beteiligungsverfahren mit den Nutzern könnte ein ansprechendes
Neugestaltungskonzept erarbeitet werden. Eine Kooperation mit dem Verein Naturpark Bergstraße-
Odenwald e.V. ist zu prüfen.
5
...
3.4. Gewässerunterhaltung
Der Teich dient als natürliches Wasserrückhaltebecken. Da diese Funktion erfüllt wird, ist aus
wasserwirtschaftlicher Sicht die Entschlammung des Teiches derzeit nicht erforderlich, obwohl der
Teich stark verschlammt ist und zu verlanden droht. Im südlichen Teil ist nur noch eine maximale
Wassertiefe von ca. 1,40 m vorhanden. Etwa ab der Mitte des Teiches nimmt die Wassertiefe ab auf
etwa 1 m. Danach wird der Teich immer flacher und hat weiter nördlich am Bachzulauf eine Tiefe von
ca. 30 cm.
Aus ökologischer Sicht ist eine Entschlammung dringend anzuraten, da es aufgrund der immer
geringer werdenden Wassertiefe in den Sommermonaten zu einer starken Erwärmung des Wassers
kommt. Aus diesem Grunde ist in heißen Sommern ein Fischsterben nicht auszuschließen. Die
Wasserqualität des Teichwassers wird durch den Laubeinfall ufernaher Bäume und Büsche und durch
mit Brotresten fütternde Besucher ebenfalls drastisch verschlechtert.
Gegen das Fortschreiten der Verlandung sollte auch deshalb vorgegangen werden, weil andernfalls
Bootfahren auf dem Teich unmöglich wird.
Als erste Maßnahme wurde die Untere Wasserbehörde mit einer Schlammanalyse beauftragt, um
einen etwaigen Schadstoffgehalt des Schlammes bestimmen zu können.
3.5. Fußwege
Die Fußwege auf dem Gelände sind dringend sanierungsbedürftig. Ein geregelter Ablauf des
Regenwassers ist nicht mehr gewährleistet, so dass sich an Regentagen große Pfützen bzw.
sturzbachartige Rinnsale bilden.
3.6. Hecken- und Sträucherbewuchs
Durch einfallendes Laub der dicht am Teich wachsenden Vegetation wird die Wasserqualität stark
beeinträchtigt.
Auch ist durch den hohen Heckenwuchs eine soziale Kontrolle des Teichgeländes, beispielsweise von
der östlichen Seite aus, nicht gewährleistet.
Die am Teichrand wachsenden Hecken sollten deshalb ausgedünnt und kürzer gehalten werden.
3.7. Grillwiese
Auf der östlich gelegenen Grillwiese sind zwei festverankerte Grillstellen (ein Schwenkgrill aus Metall
und ein gemauerter Rostgrill) vorhanden. Die Grillstellen sind jedermann frei zugänglich und bislang
kostenlos benutzbar. Lediglich eine Kaution musste im Bedarfsfall für den Schlüssel hinterlegt werden,
mit dem die Zufahrtsschranke geöffnet werden kann.
Auf der Wiese werden häufig „wilde“ Lagerfeuer entfacht, die fernab dieser festinstallierten Grillstellen
entzündet werden. Da dabei auch nicht auf die Entfernung zum nahen Baumbestand Rücksicht
6
...
genommen und teilweise auch mit Brandbeschleunigern gearbeitet wird, ist hier ein dringender
Regelungsbedarf geboten.
4. Erforderliche finanzielle Mittel
Die zuständigen Fachämter haben die aus ihrer Sicht erforderlichen Mittel für die Beseitigung der
vorhandenen Schäden ermittelt. Die danach anfallenden Kosten für Investitions- und
Erhaltungsmaßnahmen sind in den Anlagen 3 und 4 dargestellt.
5. Empfehlungen
Das Freizeitgelände hat als Naherholungsgebiet eine große Bedeutung. Dieser Tatsache sollte
dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anlage grundlegend saniert wird.
Maßnahmen, die zur Wiederherstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheitspflicht zu veranlassen
sind, wie beispielsweise das Ausschneiden bzw. das Fällen maroder Bäume, die Bootsstegsanierung,
das Sanieren der baufälligen Bänke auf der Anlage, aber auch die Wegesanierung, müssen von den
Fachämtern unbedingt durchgeführt oder beauftragt werden.
Wichtig ist hierfür eine Finanzierungszusage unmittelbar nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung, spätestens bis September 2007, da im Vergabefall
Vorlaufzeiten zu berücksichtigen sind.
Auch die Bereitstellung der finanziellen Mittel, die im Zusammenhang mit den Reinigungsleistungen
des EAD entstehen, muss unbedingt erfolgen.
Für das laufende Haushaltsjahr 2007 sind die in der Anlage 4 dargestellten
Unterhaltungsaufwendungen, die zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Verkehrssicherheit der
Anlage unbedingt notwendig sind, aufzubringen.
Im Haushaltsjahr 2008 sollte durch Investitionsmaßnahmen in Bezug auf die Spielplatzanlage die
Attraktivität des Freizeitgeländes erhöht werden, so dass Familien mit Kindern die Anlage
noch besser annehmen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördergeldern ist zu prüfen. An
Unterhaltungsaufwendungen ist für 2008 mindestens mit 240.000,- € zu rechnen.
Für die Jahre 2009 ff. ist mit mindestens 130.000,- € Kosten jährlich für die laufende Unterhaltung der
Freizeitanlage zu rechnen.
An größeren Investitionsausgaben stehen die Neugestaltung des dortigen Parkplatzes im Jahre 2010
für ca. 300.000,- € und die Entschlammung des von Verlandung bedrohten Teiches im Jahre 2012 für
ca. 500.000,- € an.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass IDA, als künftige Eigentümerin des Geländes, zunächst den
gesamten für den Steinbrücker Teich benötigten Etat zugeteilt bekommt. IDA vergibt dann an die
7
...
Fachämter die notwendigen Aufträge gemäß dem unter Textziffer 2 ff. geschilderten
Zuständigkeitsrahmen und gemäß der bestehenden Auftragsübertragung.
Um das Freizeitgelände langfristig betriebswirtschaftlich besser ausnutzen zu können, ist zu prüfen,
ob zukünftig die Bewirtschaftung innerhalb einer anderen Organisations- und Rechtsform größere
Erfolgsaussichten verspricht. Möglicherweise ist darüber hinaus die Gründung eines Fördervereins
angeraten.
Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit die Marketing GmbH in die touristische Vermarktung des Geländes
einbezogen werden kann. Ggf. könnte auch ein Sponsorenring in naher Zukunft die einzusetzenden
Mittel minimieren.
Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen.
Darmstadt, den 24.05.2007
II/III/VI
Der Dezernent II: Der Dezernent III: Der Dezernent VI:
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl. Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
4 Anlagen
anlage 2
536 Zeichen
Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Anlage 2 (Teil 1 von 4) SSTTEEIINNBBRRÜÜCCKKEERR TTEEIICCHH Bilddokumentation Status quo - Eingriffsbedarf Bild 1 Ein farbiges Exemplar dieser Bilddokumentation liegt der Geschäftsstelle des Magistrats und der Geschäftsstelle der Stadtverordnetenversammlung vor. Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Astschäden Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Baumschäden/Teich Bild 5 Bild 6 Bild 7
anlage 3
252 Zeichen
Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Anlage 2 (Teil 2 von 4) Wegeschäden Bild 8 Bild 9 Bild 10 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Wildschweinschäden Bild 11 Bild 12 Bild 13 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH
anlage 4
331 Zeichen
Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Anlage 2 (Teil 3 von 4) Parkplatzschäden Bild 14 Bild 15 Bild 16 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Spielplatz Bild 17 Bild 18 Bild 19 Bilddokumentation STEINBRÜCKER TEICH Grillplatz Bild 20 Bild 21 Treppenanlage Bild 22
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Dieburger Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0325
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.05.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00