3493/2019
Brandschutzsanierung und -Nachrüstung an der Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
11962 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/690/2 Vorlagen-Nummer 3493/2019 Freigabedatum 14.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz im Rahmen der Brandschutzsanierung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von 2 zusätzlichen Treppenanlagen an der Halte- stelle Hans-Böckler-Platz mit Kosten von 1.300.000 €. Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i. H. v. 1.100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-1-0120, Brandschutz Hans-Böckler-Platz, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Tiefbaumaß- nahmen, für das Haushaltsjahr 2021. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen rund 1.300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes hat die Räumungsberechnung ergeben, dass es erforderlich ist, an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz zusätzliche Treppenanlagen nachzurüsten. Die vorhandenen Treppenanlagen sind für zukünftig höhere Fahrgastzahlen nicht ausreichend di- mensioniert. Zusätzliche Zugänge verbessern nicht nur die Räumung der Haltestelle, sie verbessern gleichzeitig die ungenügende Erschließung des Belgischen Viertels. Zudem kann die geplante Kapa- zitätserweiterung auf der Linie 4 mit 70 m langen Zügen und damit mehr Fahrgästen in der Haltestelle brandschutztechnisch abgedeckt werden. Am 08.04.2014 hat der Rat die Planung für die Brandschutzsanierung und -ertüchtigung von insge- samt 6 unterirdischen Stadtbahnhaltestellen beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung vorzubereiten (siehe Vorlage 4192/2013). Die Haltestelle Hans-Böckler-Platz zählt zu diesen Haltestellen. Grundsätzlich unterliegen Stadtbahnanlagen der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßen- bahnen“ (BOStrab). Die dazugehörigen Technischen Regeln für Straßenbahnen (TRStrab) gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik und konkretisieren die Grundanforderungen der BOStrab. Die Grundlage der geplanten Brandschutzmaßnahmen bilden hierbei insbesondere die Technischen 3 Regeln für Brandschutz in unterirdischen Betriebsanlagen (TRStrab Brandschutz), die im Juni 2014 in Kraft getreten sind. Zum sicheren Betrieb der Haltestelle sind die oben genannten Verordnungen und Richtlinien einzu- halten, wobei auf deren Grundlage ein haltestellenspezifisches Brandschutzkonzept erstellt wird. In dem Brandschutzkonzept sind alle Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um die Haltestelle entsprechend den gültigen Vorschriften zu ertüchtigen und sicher zu betreiben. Bei Änderungen bau- licher, fahrzeugspezifischer, betrieblicher und organisatorischer Art, die den Brandschutz betreffen, sind vorhandene Brandschutzkonzepte anzupassen oder fortzuschreiben. Aufgrund der geplanten Kapazitätserweiterung der Linie 4 (siehe Vorlage 2723/2018) mussten zu- sätzliche Betrachtungen zum Brandschutz beauftragt werden. Anhand der von der KVB vorgegebe- nen höheren Fahrgastzahlen für die längeren Fahrzeuge, mussten die Brandsimulations- und Räu- mungsberechnungen erneut durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der Brandsimulation wird beim Räumungsnachweis die Zeit ermittelt, die be- nötigt wird, um die Haltestelle zu räumen und alle Fahrgäste ins Freie zu evakuieren. Dabei muss die Räumungszeit kleiner sein als die Verrauchungszeit. Beim Räumungsnachweis auf Grundlage der zur Zeit verkehrenden 2-fach-Traktion wurde für den Bestand festgestellt, dass wegen der niedrigen Deckenhöhe und der schmalen Treppen bauliche Maßnahmen zur Beschleunigung der Räumung und / oder zur Verzögerung der Verrauchung ergrif- fen werden müssen. Der Räumungsnachweis für eine höhere Personenanzahl als im Bestand bisher angesetzt kann nicht in der bestehenden Haltestelle erbracht werden. Bereits der Ersatz der derzeit eingesetzten Fahrzeu- ge in Doppeltraktion (Länge ca. 60 m) mit durchgehenden Zügen mit einer Länge von 60 m und dem damit verbundenen höheren Platzangebot (Wegfall von 2 Fahrerständen und Nutzung des Kupp- lungsbereichs) wäre nicht möglich. Wegen der komplexen Gebäudegeometrie, mit schmalen Treppen und niedrigen Decken, konnten die untersuchten Simulationsmodelle für natürliche und maschinelle Entrauchungen nicht erfolgreich ge- führt werden. Eine gesicherte Räumung der Haltestelle ist nur durch Schaffung zusätzlicher Treppen- ausgänge nachweisbar. Bei einer bestehenden Haltestelle ist die Planung und Umsetzung der Maß- nahme ein schwerwiegender Eingriff in das Bestandsbauwerk und die Gestaltung der Oberflächen auf Straßenebene. Erschwerend kommt der hohe Grundwasserspiegel hinzu, der beim Erstellen der Baugruben beachtet werden muss. Um eine Lösung zu entwickeln, die den sicheren Betrieb der Haltestelle gewährleistet, hat die Verwal- tung eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis wurden 3 mögliche Lagen zusätzli- cher Treppen an den Bahnsteigen untersucht und bewertet. Die Ermittlung der Vorzugsvariante er- folgte anhand der Bewertungsmerkmale Risiken, Fahrbetrieb, Brandschutz, Straßenverkehr, Lage und Kosten. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass am Ende des Bahnsteigs angeordnete Trep- pen im östlichen Bereich der Haltestelle die beste Lösung darstellen. Die Nutzbreite der Treppen wird circa 1,80 m betragen, die Treppen werden gerade nach oben geführt. Eine Verteilerebene ist nicht vorgesehen. Um nicht unter der Brücke der DB an die Oberfläche zu gelangen, erfolgt die Anordnung von Zwischenpodesten. Der erforderliche Platz an der Straßenoberfläche steht zur Verfügung, wenn 2 Parkbuchten entfallen und der Radverkehr, wie ohnehin im Radverkehrskonzept für die Innenstadt vorgesehen, auf die Straße geleitet wird. Das Radverkehrskonzept Innenstadt gibt für diesen Bereich nur einen groben Rahmen vor. Der Radweg würde durch den Neubau der Treppenaufgänge ohne weitere Maßnahmen ersatzlos verschwinden. Unter den derzeitigen Rahmenbedingen in Bezug auf Regelwerke, Fahrbahnquerschnitt und Verkehrsbelastung/-zusammensetzung sind im Bestand keine alternativen Markierungen einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn möglich. Aus radverkehrlicher Sicht ist es daher zwingend geboten, die Planungen der Treppenaufgänge mit einem Verkehrskon- zept zu begleiten, das den Abschnitt zwischen Kamekestraße bis zum Hans-Böckler-Platz berück- sichtigt. Inhalte der Radverkehrskonzepte Innenstadt und Ehrenfeld (in Bearbeitung) sind dabei zu berücksichtigen. Ein detailliertes Verkehrs- und Bauablaufkonzept kann erst mit fortschreitender Pla- nung vorgelegt werden. 4 Die Errichtung zusätzlicher Treppenabgänge ist mit erheblichen Eingriffen in das Bauwerk und mit verkehrlichen Einschränkungen in der Bauphase verbunden und war im Planungsbeschluss für die Brandschutzsanierung nicht vorgesehen. Neben der Sicherstellung des Fahrbetriebs stellen die zusätzlichen Zugänge eine erhebliche Verbes- serung für die Erschließung der Haltestelle dar. Die vorhandenen Zugänge liegen im Bestand westlich des Eisenbahnrings und damit auf der weniger dicht besiedelten Seite. Durch einen zweiten Zugang je Bahnsteig verkürzen sich die Zugangswege für die Fahrgäste aus dem dicht besiedelten Belgi- schen Viertel wie auch aus dem Stadtgarten östlich des Eisenbahnrings. Durch die Nachrüstung der Treppenzugänge reduzieren sich die Bahnsteiglängen auf ca. 80 m. Dies ist mit den Kölner Verkehrs-Betrieben abgestimmt. Mit dieser Bahnsteiglänge sind sowohl der Einsatz von ca. 70 m langen Zügen auf der Linie 4 wie auch ein potenzieller späterer Einsatz von Langzügen (90 m) möglich. Die Errichtung der zusätzlichen Treppen (Los 2) soll parallel zur Brandschutzsanierung der Haltestelle (Los 1) erfolgen und als eine Gesamtmaßnahme bearbeitet und abgewickelt werden. Die Verwaltung verspricht sich hiervon wirtschaftliche und terminliche Vorteile. Die in diesem Beschluss genannten Termine und Kosten beziehen sich ausschließlich auf die zusätz- lichen Leistungen zur Errichtung der Treppenzugänge (Los 2). Im Zuge der Baubeschlussfassung werden den zuständigen Gremien das Gestaltungskonzept der Treppenanlagen vorgestellt. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Termine und Zeitplanung Mit der Planung kann nach der Zustimmung des Rates zu diesem Beschluss begonnen werden. Die Baubeschlussfassung ist für Anfang 2022 vorgesehen. RPA Der Bedarf für die Gesamtmaßnahme wurde unter BD 1599/2013 anerkannt. Kosten Auf Basis der Machbarkeitsstudie beläuft sich der prognostizierte Kostenorientierungswert für den Neubau der Treppen inklusive der Planung nach derzeitigem Kenntnistand auf ca. 8.000.000 € brutto. Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen. 5 Finanzierung Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben für die Planungsleistungen der Maßnahme beträgt rund 1.300.000 €. Im Haushaltsplan 2020/2021 stehen dafür investive Auszahlungsermächti- gungen für das Jahr 2021 i. H. v. 1.100.000 € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-1-0120, Brandschutz Hans-Böckler-Platz zur Verfügung. Die darüber hinaus benötigten Planungsmittel von 200.000 € sowie die zur späteren baulichen Um- setzung erforderlichen investiven Finanzmittel wird Dez. III nach entsprechender Beschlussfassung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets vorsehen. Gleiches gilt für die nach Fertigstellung zu erwartenden jährlichen Abschreibungsaufwen- dungen. Förderung Eine Förderung der Gesamtmaßnahme (Los 1 und Los 2) wird, sobald die notwendigen Unterlagen aus der Planung hervorgehen, über den Zweckverband Nahverkehr Rheinland beantragt. Die Maß- nahme ist grundsätzlich förderfähig. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gerechnet. Anlagen 1. Lageplan 2. Grundriss Straßenebene 3. Grundriss Fahrebene 4. Längsschnitt
Anlage 3 Grundriss Fahrebene
8 Zeichen
VORABZUG
Anlage 1 Lageplan
8 Zeichen
VORABZUG
Anlage 2 Grundriss Straßenebene
8 Zeichen
VORABZUG
Anlage 4 Längsschnitt
8 Zeichen
VORABZUG
Anlage 5 - ERGÄNZTE DE der BV Innenstadt v. 09.09.2020
2288 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 2774/2020 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz im Rahmen der Brandschutzsanierung Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der Komplexität der Maßnahme und der Vielzahl an Beteiligten sowie der gegebenen Randbedingungen ist es erforderlich, umgehend die Planung fortzuführen. Wie in der Vorlage be- schrieben, soll der Baubeschluss im Jahr 2022 gefasst werden. Der Zeitplan ist wegen der geplanten Kapazitätserweiterung der KVB einzuhalten. Die Beschlussfassung ist in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 10.09.2020 dringend notwendig, um den Terminplan der Maßnahme nicht zu gefähr- den und die zukünftigen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen zu können. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von 2 zusätzlichen Treppenanlagen an der Halte- stelle Hans-Böckler-Platz mit Kosten von 1.300.000 €. Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i. H. v. 1.100.000 € bei Finanzstelle 6903-1202-1-0120, Brandschutz Hans-Böckler-Platz, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Tiefbaumaß- nahmen, für das Haushaltsjahr 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 09.09.2020 gez. A. Hupke gez. G. Leitner Zugestimmt und unterschrieben mit folgender Änderung: Vorlaufend zur Realisierung der Treppenaufgänge soll ein Gesamtkonzept zur konsistenten Führung des Radverkehrs sowie der Neuordnung des öffentlichen Raums auf der Venloer Straße von der Brüsseler Straße bis zum Venloer Wall in Rücksprache mit den Rad- und Umweltverbänden zur Beschlussfassung vorgelegt und umgesetzt werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3493/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.08.2020
- Erstellt
- 07.10.2019 16:00