Mandari Insight

3493/2019

Brandschutzsanierung und -Nachrüstung an der Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.52

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Grundriss Fahrebene

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Grundriss Straßenebene

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Längsschnitt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - ERGÄNZTE DE der BV Innenstadt v. 09.09.2020

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

11962 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3493/2019 
Freigabedatum 
 14.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der 
Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz im Rahmen der Brandschutzsanierung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von 2 zusätzlichen Treppenanlagen an der Halte-
stelle Hans-Böckler-Platz mit Kosten von 1.300.000 €.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i. H. v. 1.100.000 € bei Finanzstelle 
6903-1202-1-0120, Brandschutz Hans-Böckler-Platz, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Tiefbaumaß-
nahmen, für das Haushaltsjahr 2021. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   rund 1.300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes hat die Räumungsberechnung ergeben, dass 
es erforderlich ist, an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz zusätzliche Treppenanlagen nachzurüsten. 
Die vorhandenen Treppenanlagen sind für zukünftig höhere Fahrgastzahlen nicht ausreichend di-
mensioniert. Zusätzliche Zugänge verbessern nicht nur die Räumung der Haltestelle, sie verbessern 
gleichzeitig die ungenügende Erschließung des Belgischen Viertels. Zudem kann die geplante Kapa-
zitätserweiterung auf der Linie 4 mit 70 m langen Zügen und damit mehr Fahrgästen in der Haltestelle 
brandschutztechnisch abgedeckt werden.  
 
Am 08.04.2014 hat der Rat die Planung für die Brandschutzsanierung und -ertüchtigung von insge-
samt 6 unterirdischen Stadtbahnhaltestellen beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, die 
Finanzierung sicherzustellen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Planung bis 
zur Ausschreibung vorzubereiten (siehe Vorlage 4192/2013). Die Haltestelle Hans-Böckler-Platz zählt 
zu diesen Haltestellen. 
 
Grundsätzlich unterliegen Stadtbahnanlagen der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßen-
bahnen“ (BOStrab). Die dazugehörigen Technischen Regeln für Straßenbahnen (TRStrab) gelten als 
allgemein anerkannte Regel der Technik und konkretisieren die Grundanforderungen der BOStrab. 
Die Grundlage der geplanten Brandschutzmaßnahmen bilden hierbei insbesondere die Technischen

3 
Regeln für Brandschutz in unterirdischen Betriebsanlagen (TRStrab Brandschutz), die im Juni 2014 in 
Kraft getreten sind. 
 
Zum sicheren Betrieb der Haltestelle sind die oben genannten Verordnungen und Richtlinien einzu-
halten, wobei auf deren Grundlage ein haltestellenspezifisches Brandschutzkonzept erstellt wird. In 
dem Brandschutzkonzept sind alle Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um die Haltestelle 
entsprechend den gültigen Vorschriften zu ertüchtigen und sicher zu betreiben. Bei Änderungen bau-
licher, fahrzeugspezifischer, betrieblicher und organisatorischer Art, die den Brandschutz betreffen, 
sind vorhandene Brandschutzkonzepte anzupassen oder fortzuschreiben. 
 
Aufgrund der geplanten Kapazitätserweiterung der Linie 4 (siehe Vorlage 2723/2018) mussten zu-
sätzliche Betrachtungen zum Brandschutz beauftragt werden. Anhand der von der KVB vorgegebe-
nen höheren Fahrgastzahlen für die längeren Fahrzeuge, mussten die Brandsimulations- und Räu-
mungsberechnungen erneut durchgeführt werden.  
 
Unter Berücksichtigung der Brandsimulation wird beim Räumungsnachweis die Zeit ermittelt, die be-
nötigt wird, um die Haltestelle zu räumen und alle Fahrgäste ins Freie zu evakuieren. Dabei muss die 
Räumungszeit kleiner sein als die Verrauchungszeit.  
 
Beim Räumungsnachweis auf Grundlage der zur Zeit verkehrenden 2-fach-Traktion wurde für den 
Bestand festgestellt, dass wegen der niedrigen Deckenhöhe und der schmalen Treppen bauliche 
Maßnahmen zur Beschleunigung der Räumung und / oder zur Verzögerung der Verrauchung ergrif-
fen werden müssen.  
 
Der Räumungsnachweis für eine höhere Personenanzahl als im Bestand bisher angesetzt kann nicht 
in der bestehenden Haltestelle erbracht werden. Bereits der Ersatz der derzeit eingesetzten Fahrzeu-
ge in Doppeltraktion (Länge ca. 60 m) mit durchgehenden Zügen mit einer Länge von 60 m und dem 
damit verbundenen höheren Platzangebot (Wegfall von 2 Fahrerständen und Nutzung des Kupp-
lungsbereichs) wäre nicht möglich.  
 
Wegen der komplexen Gebäudegeometrie, mit schmalen Treppen und niedrigen Decken, konnten die 
untersuchten Simulationsmodelle für natürliche und maschinelle Entrauchungen nicht erfolgreich ge-
führt werden. Eine gesicherte Räumung der Haltestelle ist nur durch Schaffung zusätzlicher Treppen-
ausgänge nachweisbar. Bei einer bestehenden Haltestelle ist die Planung und Umsetzung der Maß-
nahme ein schwerwiegender Eingriff in das Bestandsbauwerk und die Gestaltung der Oberflächen auf 
Straßenebene. Erschwerend kommt der hohe Grundwasserspiegel hinzu, der beim Erstellen der 
Baugruben beachtet werden muss.  
 
Um eine Lösung zu entwickeln, die den sicheren Betrieb der Haltestelle gewährleistet, hat die Verwal-
tung eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis wurden 3 mögliche Lagen zusätzli-
cher Treppen an den Bahnsteigen untersucht und bewertet. Die Ermittlung der Vorzugsvariante er-
folgte anhand der Bewertungsmerkmale Risiken, Fahrbetrieb, Brandschutz, Straßenverkehr, Lage 
und Kosten. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass am Ende des Bahnsteigs angeordnete Trep-
pen im östlichen Bereich der Haltestelle die beste Lösung darstellen. Die Nutzbreite der Treppen wird 
circa 1,80 m betragen, die Treppen werden gerade nach oben geführt. Eine Verteilerebene ist nicht 
vorgesehen. Um nicht unter der Brücke der DB an die Oberfläche zu gelangen, erfolgt die Anordnung 
von Zwischenpodesten. Der erforderliche Platz an der Straßenoberfläche steht zur Verfügung, wenn 
2 Parkbuchten entfallen und der Radverkehr, wie ohnehin im Radverkehrskonzept für die Innenstadt 
vorgesehen, auf die Straße geleitet wird. Das Radverkehrskonzept Innenstadt gibt für diesen Bereich 
nur einen groben Rahmen vor. Der Radweg würde durch den Neubau der Treppenaufgänge ohne 
weitere Maßnahmen ersatzlos verschwinden. Unter den derzeitigen Rahmenbedingen in Bezug auf 
Regelwerke, Fahrbahnquerschnitt und Verkehrsbelastung/-zusammensetzung sind im Bestand keine 
alternativen Markierungen einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn möglich. Aus radverkehrlicher 
Sicht ist es daher zwingend geboten, die Planungen der Treppenaufgänge mit einem Verkehrskon-
zept zu begleiten, das den Abschnitt zwischen Kamekestraße bis zum Hans-Böckler-Platz berück-
sichtigt. Inhalte der Radverkehrskonzepte Innenstadt und Ehrenfeld (in Bearbeitung) sind dabei zu 
berücksichtigen. Ein detailliertes Verkehrs- und Bauablaufkonzept kann erst mit fortschreitender Pla-
nung vorgelegt werden.

4 
 
Die Errichtung zusätzlicher Treppenabgänge ist mit erheblichen Eingriffen in das Bauwerk und mit 
verkehrlichen Einschränkungen in der Bauphase verbunden und war im Planungsbeschluss für die 
Brandschutzsanierung nicht vorgesehen.  
 
Neben der Sicherstellung des Fahrbetriebs stellen die zusätzlichen Zugänge eine erhebliche Verbes-
serung für die Erschließung der Haltestelle dar. Die vorhandenen Zugänge liegen im Bestand westlich 
des Eisenbahnrings und damit auf der weniger dicht besiedelten Seite. Durch einen zweiten Zugang 
je Bahnsteig verkürzen sich die Zugangswege für die Fahrgäste aus dem dicht besiedelten Belgi-
schen Viertel wie auch aus dem Stadtgarten östlich des Eisenbahnrings.  
 
Durch die Nachrüstung der Treppenzugänge reduzieren sich die Bahnsteiglängen auf ca. 80 m. Dies 
ist mit den Kölner Verkehrs-Betrieben abgestimmt. Mit dieser Bahnsteiglänge sind sowohl der Einsatz 
von ca. 70 m langen Zügen auf der Linie 4 wie auch ein potenzieller späterer Einsatz von Langzügen 
(90 m) möglich.  
 
Die Errichtung der zusätzlichen Treppen (Los 2) soll parallel zur Brandschutzsanierung der Haltestelle 
(Los 1) erfolgen und als eine Gesamtmaßnahme bearbeitet und abgewickelt werden. Die Verwaltung 
verspricht sich hiervon wirtschaftliche und terminliche Vorteile. 
 
Die in diesem Beschluss genannten Termine und Kosten beziehen sich ausschließlich auf die zusätz-
lichen Leistungen zur Errichtung der Treppenzugänge (Los 2). 
 
Im Zuge der Baubeschlussfassung werden den zuständigen Gremien das Gestaltungskonzept der 
Treppenanlagen vorgestellt. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Termine und Zeitplanung 
Mit der Planung kann nach der Zustimmung des Rates zu diesem Beschluss begonnen werden. Die 
Baubeschlussfassung ist für Anfang 2022 vorgesehen. 
 
RPA 
Der Bedarf für die Gesamtmaßnahme wurde unter BD 1599/2013 anerkannt.  
 
Kosten 
Auf Basis der Machbarkeitsstudie beläuft sich der prognostizierte Kostenorientierungswert für den 
Neubau der Treppen inklusive der Planung nach derzeitigem Kenntnistand auf ca. 8.000.000 € brutto.  
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen.

5 
Finanzierung 
Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben für die Planungsleistungen der Maßnahme 
beträgt rund 1.300.000 €. Im Haushaltsplan 2020/2021 stehen dafür investive Auszahlungsermächti-
gungen für das Jahr 2021 i. H. v. 1.100.000 € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, in Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-1-0120, 
Brandschutz Hans-Böckler-Platz zur Verfügung. 
 
Die darüber hinaus benötigten Planungsmittel von 200.000 € sowie die zur späteren baulichen Um-
setzung erforderlichen investiven Finanzmittel wird Dez. III nach entsprechender Beschlussfassung 
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets 
vorsehen. Gleiches gilt für die nach Fertigstellung zu erwartenden jährlichen Abschreibungsaufwen-
dungen. 
 
Förderung 
Eine Förderung der Gesamtmaßnahme (Los 1 und Los 2) wird, sobald die notwendigen Unterlagen 
aus der Planung hervorgehen, über den Zweckverband Nahverkehr Rheinland beantragt. Die Maß-
nahme ist grundsätzlich förderfähig. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen 
Baukosten gerechnet. 
 
 
Anlagen 
 
1. Lageplan  
2. Grundriss Straßenebene  
3. Grundriss Fahrebene  
4. Längsschnitt

Anlage 3 Grundriss Fahrebene

8 Zeichen

VORABZUG

Anlage 1 Lageplan

8 Zeichen

VORABZUG

Anlage 2 Grundriss Straßenebene

8 Zeichen

VORABZUG

Anlage 4 Längsschnitt

8 Zeichen

VORABZUG

Anlage 5 - ERGÄNZTE DE der BV Innenstadt v. 09.09.2020

2288 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692 
 
Vorlagen-Nummer 
 2774/2020 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Nachrüstung von zwei Zugangstreppen an der 
Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz im Rahmen der Brandschutzsanierung 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Aufgrund der Komplexität der Maßnahme und der Vielzahl an Beteiligten sowie der gegebenen 
Randbedingungen ist es erforderlich, umgehend die Planung fortzuführen. Wie in der Vorlage be-
schrieben, soll der Baubeschluss im Jahr 2022 gefasst werden. Der Zeitplan ist wegen der geplanten 
Kapazitätserweiterung der KVB einzuhalten. Die Beschlussfassung ist in der Sitzung des Rates der 
Stadt Köln am 10.09.2020 dringend notwendig, um den Terminplan der Maßnahme nicht zu gefähr-
den und die zukünftigen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen zu können. 
 
Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von 2 zusätzlichen Treppenanlagen an der Halte-
stelle Hans-Böckler-Platz mit Kosten von 1.300.000 €.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die erstmalige Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – i. H. v. 1.100.000 € bei Finanzstelle 
6903-1202-1-0120, Brandschutz Hans-Böckler-Platz, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Tiefbaumaß-
nahmen, für das Haushaltsjahr 2021. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
09.09.2020    gez. A. Hupke  gez. G. Leitner 
 
Zugestimmt und unterschrieben mit folgender Änderung: 
Vorlaufend zur Realisierung der Treppenaufgänge soll ein Gesamtkonzept zur konsistenten 
Führung des Radverkehrs sowie der Neuordnung des öffentlichen Raums auf der Venloer 
Straße von der Brüsseler Straße bis zum Venloer Wall in Rücksprache mit den Rad- und 
Umweltverbänden zur Beschlussfassung vorgelegt und umgesetzt werden.

Beratungsverlauf (4)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.25 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.39 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.52 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3493/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
07.10.2019 16:00