3417/2017
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt am 21.01.2018
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Anlage 1 RVO 2018
1541 Zeichen
Anlage 01
1
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt
vom ??.?? .2017
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S.208), in Kraft getreten am 18. Mai
2013, für die Stadt Köln verordnet:
§ 1
(1) Im Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsst ellen am Sonntag, dem
21.01.2018 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Kernbereich Innenstadt
Ritterstraße - Eintrachtstraße – Victoriastraße – Ursulastraße – Hauptbahnhof – Rhein –
Rampe der Severinsbrücke – Perlengraben – Rothgerberbach – Neue Weyerstraße – Pfälzer
Straße – Trierer Straße – Luxemburger Straße – Moselstraße – Dasselstraße – Lützowstraße
– Moltkestraße – Bismarckstraße – Spichernstraße – Maybachstraße
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2018.
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 2 Niederschrift 03.11.2017
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Konsensrunde zum Thema "Verkaufsoffene Sonntage 2018" / 2
Niederschrift
Besprechungsgegenstand
Konsensrunde zum Thema "Verkaufsoffene
Sonntage 2018"
Ort und Datum der Besprechung
Köln Kalk, Kalk-Karree, 03.11.2017
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
Auskunft Herr Brandt, Zimmer 08I08
Telefon 0221 221-26447, Telefax 0221 221-26480
E-Mail Gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de
Datum
07.11.2017
Teilnehmer/Teilnehmerinnen
s. Anwesenheitsliste
Mitzeichnung von (Erstschrift zurück an Absender)
Herr Kaven 321
Herr Brandt 321/1
Frau Gäbel 321/12
Verteiler
Inhalt
Nr. Typ 1 Beschreibung Termin Verantwortlich
1. Konsensrunde zum Thema "Verkaufsoffene Sonntage 2018"
03.11.2017
Auf Wunsch des Rates der Stadt Köln fand am 03.11.2017 die erweiterte Konsensrunde zum
Thema „Verkaufsoffene Sonntage 2018“ statt. Die Anwesenheitsliste und Tagesordnung wird
angefügt.
Nach Begrüßung durch Herrn Rummel, 32, ist die aktuelle und noch verbindliche Rechtslage als
auch das von der Landesregierung NRW beabsichtigte Entfesselungspaket erörtert worden.
Insbesondere wurde auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 und das Urteil
des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 hingewiesen.
Der Konsensrunde wurde mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 28.09.2017
die Verwaltung beauftragt hat, weiterhin bis zu 3 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr in
der City und je Stadtteile im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) sowie unter
Beachtung der genannten Urteile zu prüfen und zur Beschlussfassung den Ratsgremien
vorzulegen.
Von der Konsensrunde wurde beklagt, dass die Kirchen und Gewerkschaften nicht anwesend
waren.
Die Interessengemeinschaften fordern von der Politik Rechtssicherheit und eine schnelle
Umsetzung des Entfesselungspaketes. Der Nachteil gegenüber dem Onlinehandel und die
Grenznähe wurden beklagt.
Die Vertreter der Fraktionen forderten die Interessengemeinschaften auf, durch Ansprache der
ihnen bekannten Politikerinnen und Politiker in ihren Stadtbezirken auf die Problematik
hinzuweisen und diese noch weiter zu sensibilisieren. Nur so könne erfolgreich eine zeitnahe
Umsetzung im Sinne der Interessengemeinschaften und des Handels erfolgen.
1 Typen: A = Aufgabe; B = Beschluss; I = Information
- 2 -
Konsensrunde zum Thema "Verkaufsoffene Sonntage 2018"
Die Konsensrunde war sich darüber einig, dass es äußerst schwierig ist, die für eine
Sonntagsöffnung erforderlichen rechtssicheren Anlässe zu begründen.
Der Einzelhandelsverband und die Industrie- und Handelskammer boten den
Interessengemeinschaften ihre Unterstützung an.
Die Verwaltung hat die Konsensrunde darauf hingewiesen, dass ausschließlich aus Sicht der
Verwaltung genehmigungsfähige Anlässe nach Anhörung der Institutionen (§ 6 Abs. 4 LÖG NRW)
dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Damit soll eine Anfechtung im Klagewege vermieden
werden.
Die Interessengemeinschaften beklagten, dass die die erforderlichen Werbemaßnahmen für ihre
Anlässe, verbunden mit den Sonntagsöffnungen, einen erheblichen finanziellen Einsatz erfordern,
den nicht alle Interessengemeinschaften tragen können.
Darüber hinaus stellen die Werbesatzungen der Stadt Köln ein Problem dar, da vielen
Interessengemeinschaften der finanzielle Hintergrund fehlt. Herr Rummel sagte zu, das Thema
aufzugreifen und eine Information in den Rat zu geben.
Nach der Diskussion wurden die für das kommende Jahr 11 möglichen Termine für verkaufsoffene
Sonntage verbindlich abgestimmt.
Es sind hier die Sonntage 21.01.2018, 15.04.2018, 27.05.2018, 10.06.2018, 24.06.2018,
05.08.2018, 02.09.2018, 16.09.2018, 23.09.2018, 04.11.2018 und den 16.12.2018.
Gez. Brandt
Anlage 4 Stellungnahme ver.di 07.11.2017
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1 32-Gewerbeangelegenheiten Von: Kolle, Daniel <daniel.kolle@verdi.de> Gesendet: Dienstag, 7. November 2017 16:51 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Cc: Koeln@DGB.de; Munkler, Britta; joerg.hamel@ehdv.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; bock@Melanchthon-akademie.de; stetefeld@hwk-koeln.de; Zimmer, Silke; Bethke, Frank; Böhlke, Nils Betreff: Re: AW: Verkaufsoffener Sonntag / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. am 21.01.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, weder ist das Verfahren für mich in seiner Dringlichkeit und Konzeption nachvollziehbar, noch die genannte Begründung und Herleitung der Prognose. Ich halte den beantragten VOS für nicht genehmigungsfähig und nehme daher - der Eilbedürftigkeit geschuldet - knapp Stellung: Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnt die beabsichtigte Öffnung ab. Rechtliche Schritte bleiben explizit vorbehalten. Weitergehende Erörterungen in der Sache schließe ich kategorisch aus. Mit freundlichen Grüßen Daniel Kolle _________________________ - von unterwegs gesendet - Daniel Kolle Bezirksgeschäftsführer ver.di-Bezirk Köln Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln Büro: 5. Etage, Raum 32 Telefon: 0221 / 48 55 8 - 333 Fax: 0221 / 48 55 8 - 309 PC-Fax: 01805 / 83 73 43-2 42 60 (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) Mobil: 0160 / 53 63 118 E-Mail: daniel.kolle@verdi.de Internet: http://koeln.verdi.de Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss! // Diese eMail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese eMail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. // Am 07.11.2017 um 15:07 schrieb " Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE " <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE >: 2 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei noch die erwähnte Anlage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Quaißer Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26823 Telefax: 0221/221-26480 Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Dienstag, 7. November 2017 14:55 An: 'Koeln@DGB.de '; ' britta.munkler@verdi.de '; ' daniel.kolle@verdi.de '; ' joerg.hamel@ehdv.de '; 'elisabeth.slapio@koeln.ihk.de '; ' koeln@katholikenausschuss.de '; ' bock@Melanchthon-akademie.de '; 'stetefeld@hwk-koeln.de ' Betreff: Verkaufsoffener Sonntag / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. am 21.01.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, in der am 03.11.2017 stattgefundenen Konsensrunde wurden die Termine für verkaufsoffene Sonntage in 2018 besprochen. Für den ersten Termin in 2018, den 21.01.2018 hat Stadtmarketing Köln e.V. für den Kernbereich/Innenstadt den Antrag gestellt, anlässlich der Internationalen Möbelmesse (parallel stattfindende Veranstaltung PASSAGEN 2018), einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Um die entsprechenden Gremien noch zu erreichen, muss hier eine Einzelentscheidung getroffen werden. Zu den anderen Terminen in 2018 werde ich Sie noch später beteiligen. Die erforderlichen Sachgründe sind der angeführten Anlage zu entnehmen. Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 21.01.2018 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Internationalen Möbelmesse (parallel stattfindende Veranstaltung PASSAGEN 2018).. Die Möbelmesse hatte in 2017 rd. 150.000 Besucher. Jeder zweite Besucher kam aus dem Ausland. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten Veranstaltungen (Internationale Möbelmesse, PASSAGEN 2018) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Ich beabsichtige dem Rat vorzuschlagen, die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 21.01.2018 zu beschließen. 3 Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages zu beteiligen. Ich stelle Ihnen daher anheim, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtliche Gremien werden alle Informationen vorliegen, um eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fertigung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt Köln, kann ich Ihnen leider für Ihre Stellungnahme nur eine Frist bis zum 13.11.2017 einräumen um die Sitzungsreihenfolge der Gremien einzuhalten zu können. Ich hoffe dahingehend um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Quaißer Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26823 Telefax: 0221/221-26480 Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de <1_PDFsam_1 Kernbereich Innenstadt 21.01.2018.pdf>
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 3417/2017 Freigabedatum 07.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt am 21.01.2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ver- ordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2017 die Verwaltung beauftragt, weiterhin bis zu 3 verkaufsof- fene Sonn- und Feiertage im Jahr in der Innenstadt und je Stadtbezirk im Rahmen des Ladenöff- nungsgesetzes NRW (LÖG NRW) sowie unter Beachtung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 zu prüfen und zur Beschluss- fassung den Ratsgremien vorzulegen. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die Reaktivierung der Konsensrunde unter einer ausgewogenen Beteiligung des Einzelhandels der Innenstadt und der Stadtbezirke sowie der Kirchen und der Gewerkschaften anzustreben. Am 03.11.2017 fand die Konsensrunde statt (Anlage 2). Hier wird auch auf den Wunsch der Interes- sengemeinschaften der Quartiere zum Thema „Werbemaßnahmen“ und Änderung der Werbesatzun- gen verwiesen. Im Rahmen dieser Konsensrunde wurde die für das Jahr 2018 vorgesehenen 11 möglichen Sonntage für Verkaufsstellenöffnungen festgelegt. Es handelt sich hierbei um die Sonntage am 21.01.2018, 15.04.2018, 27.05.2018, 10.06.2018, 24.06.2018, 05.08.2018, 02.09.2018, 16.09.2018, 23.09.2018, 04.11.2018 und den 16.12.2018. Für den bereits am 21.01.2018 vorgesehenen Termin hat Stadtmarketing Köln e.V. mit Schreiben vom 06.09.2017 (Anlage 3) den Antrag auf Freigabe gestellt und eine entsprechende Begründung vorgelegt. Für die weiteren Termine 2018 wurde den Interessengemeinschaften der Stadtteile noch einmal bis zum 13.12.2017 Gelegenheit gegeben, Terminanmeldungen und Anlassbeschreibungen (die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigend) vorzulegen. Diese sollen nach Durchführung des nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW vorgeschriebenen Anhörungsverfahren dem Rat in seiner Sitzung am 20.03.2018 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die von Stadtmarketing Köln e.V. prognostizierten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar von der Verwaltung geprüft und rechtfertigen nach Auffassung der Verwaltung die Genehmigung der für den 21.01.2018 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Internationalen Möbelmesse. Diese Messe ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 150.000 Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen, dass durch die angeführten Ver- anstaltungen (Messe und Passagen 2018) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Zahlenmaterial liegt der Verwaltung vor. An der Qualität der eingelieferten Zahlen bestehen keine Zweifel. Am 07.11.2017 hat die Verwaltung die gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW zu beteiligen- den Institutionen angehört. Aufgrund der engen zeitlichen Terminabfolge konnte für das vorgeschriebene Anhörungsverfahren leider nur eine kurze Rückmeldefrist eingeräumt werden. Mit Schreiben vom 07.11.2017 hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die beantragte Sonntags- öffnung für den 21.01.2018 abgelehnt und eine weitere Diskussion kategorisch ausgeschlossen. Ver.di behält sich rechtliche Schritte vor (Anlage 4). Der Katholikenausschuss in der Stadt Köln hat mit Schreiben vom 09.11.2017 der beabsichtigten Sonntagsöffnung am 21.01.2018 nicht zugestimmt (Anlage 5). Mit Schreiben vom 13.11.2017 hat die Industrie- und Handelskammer zu Köln mitgeteilt, dass die beabsichtigte Sonntagsöffnung am 21.01.2018 unterstützt wird. Nach erneuter juristischer Prüfung kommt die Verwaltung nach wie vor zu dem Ergebnis, dass die von Stadtmarketing Köln e.V. für den 21.01.2018 vorgetragene Anlassbegründung einer verwaltungs- gerichtlichen Prüfung standhalten wird. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass diese Messe 2017 über 150.000 Besucher angezogen hat. Parallel zur Internationalen Möbelmesse finden die sog. Passagen statt, bei der mit 130.000 Personen zu rechnen ist. Die Zahl der Messebesucher ist durch Berichterstattung im Kölner 3 Stadtanzeiger (https://www.ksta.de/koeln/150-000-besucher-erwartet-moebelmesse-in-koeln-deutz- hat-begonnen-25554992) bestätigt. Heruntergerechnet auf den Sonntag als einen Messetag beschreibt der Antrag nachvollziehbar eine Gesamtbesucheranzahl von annähernd 65.500 Menschen, die Besucher und Begleitpersonen der Möbelmesse und der Passagen beinhalten. Nicht hierbei mitgerechnet ist die Zahl der 1360 Aussteller aus 50 Ländern mit einer ungewissen An- zahl an tatsächlichen Beschäftigten der Aussteller. Nach der Rechtsprechung sind auch die Aussteller zu berücksichtigen, die sich ebenfalls wegen der Messe in der Stadt aufhalten und so zu der spezifi- schen Prägekraft der Veranstaltung beitragen. Die IMM Cologne ist eine der weltweit größten Möbelmessen und einer der größten Messen in Köln. Auf der Messe werden Möbel auf einer Fläche von insgesamt 239.500* m² in 14 Hallen ausgestellt (http://www.imm-cologne.de/imm/die-messe/daten-und-fakten/index.php). Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der Veranstaltung prägen die IMM Cologne und die Passagen in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwartende Per- sonen gegenüber, die am Sonntag dem 21. Januar zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden. Damit haben die IMM Cologne und die Passagen eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichbaren Düsseldorfer Fall haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht NRW es angesichts der innerstädti- schen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Messegelände und den Ausstellungsorten der Passagen genügen lassen, dass die Messehallen und die Düsseldorfer City auf diese Weise aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse zu einer Einheit verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, „dass die öffentliche Wir- kung der Messe in diese Bereiche ausstrahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Hotels und Restaurants gelegen sind und öffentliche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichen, liegt nahe.“ Diese Gesichtspunkte hat das Stadtmarketing Köln in seinem Antrag auch für Köln nachvollziehbar dargelegt. Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ver- ordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018. Anlagen
Anlage 3 Kernbereich Innenstadt 21.01.2018
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Re] Brandt, Peter Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Donnerstag, 7. September 2017 06:00 An: Brandt, Peter; Quaißer, Stefan Cc: Gerlach, Uwe Betreff: WG: Antrag Öffnungszeiten Sonntage 2018 Anlagen: FINAL_AntragSonntagsöffnung_MoebelMesse_21.01.2018.pdf; Stadtplan_Passagen.pdf; FINAL_AntragSonntagsöffnungWeihnachtsmarktKöln16.12.2018.pdf; Stadtplan Innenstadt Weihnachten.pdf Von: Annett Polster [mailto:Annett.Polster@stadtmarketing-koeln.de] Gesendet: Mittwoch, 6. September 2017 18:05 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Betreff: Antrag Öffnungszeiten Sonntage 2018 Sehr geehrter Herr Brandt, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit geben wir Ihnen unsere Termine für die Ladenöffnungen am Sonntag für 2018 an: Sonntag, 21. Januar- Anlass Internationale Möbelmesse (Antrag sh. Anhang) Sonntag, 4. November 2018- Anlass Museumswochenende (sh. Anmerkung unten stehend) Sonntag, 16. Dezember 2018- Anlass Weihnachten (Antrag sh. Anhang) Zum 4. November können wir Ihnen aktuell leider noch keinen Antrag einreichen, da sich derzeit das Thema mit den Kölner Museen/ Kultureinrichtungen noch in der Detailabstimmung befindet und offiziell das Datum nach der nächsten Museumsnacht am 4.11.2017, die Bestandteil der Aktion ist festgelegt wird. Sobald diese Absprachen getroffen sind, reichen wir gern den Antrag nach. Gern stehe ich für Fragen zur Verfügung. Beste Grüße von Li STADTMARKETING KÖLN Annett Polster Tel.: +49 221 - 33 77 32-10 Mobil: 0175 - 207 11 79 annett.polster@stadtmarketing-koeln.de STADTMARKETING KÖLN e.V. Heumarkt 14 : 50667 Köln www.stadtmarketing-koeln.de Geschäftsführerin: Annett Polster Vertretungsberechtigter Vorstand: Helmut Schmidt, Martin Stockburger, Dr. Günter Lewald Sitz der Gesellschaft: Köln Amtsgericht Köln : VR 12329 ÄBitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie sich entschließen, diese E-Mail zu drucken. Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. The information contained in this email is confidential. It is intended solely for the addressee. Access to this email by anyone else is unauthorised. If you are not the intended recipient, any form of disclosure, reproduction, distribution or any action taken or refrained from in reliance on it, is prohibited and may be unlawful. Please notify the sender immediately. Antrag Ladenöffnung am Sonntag, 21, Januar 2018 Köln, Innenstadt Anlass: Messe Möbelmesse 2018 a. Gesamtzeitraum der Messe: 15. - 21. Oktober 2017 b. Zeitraum Öffnung der Geschäfte: 21. Januar 2018, 13:00 -18:00 Uhr (= 5 Stunden) Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von 8 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. 1. Anlassbeschreibung a. Allgemein In 8 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich zulässige Anlässe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt, woraus eine präjudizierende Wirkung im Hinblick auf eine grundsätzliche Genehmigung für verkaufsoffene Sonntage gesehen werden kann. Eine Messe muss aber die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Messe nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. Nach 8 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe eine „Im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung“, auf der das „wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Endverbraucher oder Großabnehmer“ vertrieben wird. Internationale Messen zeigen nach Definition des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der Besucherseite ein über die Region deutlich hinausgehendes Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen über 50 % der Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20 % aus mindestens 300 km Entfernung. Sie haben einen ausländischen Ausstelleranteil von mindestens 10 % und einen Anteil von mindestens 5 % Auslandsfachbesuchern. b. Möbelmesse/ konkrete Anlassbeschreibung Die Internationale Einrichtungsmesse Internationale Möbelmesse, gilt als Einrichtungsgipfel der Möbelindustrie. Die Internationale Möbelmesse hat eine besondere internationale Ausstrahlung für renommierte Aussteller und für entscheidungskompetente fachkundige Besucher aus aller Welt. Sie zeigt Wohnideen für Trendsetter und liefert den Märkten neue Impulse. Die großen Innovationstreiber, Marktführer und Brands nehmen daran teil. Sie findet jährlich in Köln statt und im Jahr 2018 im Doppel mit der Living Interior. Die Möbelmesse wurde im Jahr 1949 gegründet und wird seit 2011 im Zweijahres- Rhythmus von der Living Kitchen ergänzt. Im Jahr 2017 wurde die Grenze von 150.000 Besuchern geknackt und mit 50% kam jeder zweite Besucher aus dem Ausland. Dies stellt bereits eine signifikante Erhöhung zu den allgemeinen- wie unter 1a) beschriebenen ausländischen Fachbesuchern dar. Die Internationale Möbelmesse, als Einrichtungsgipfel der Möbelbranche findet vom 15.-21. Januar 2018 im Doppel mit der Living Interior statt. Seit 1990 finden parallel zur Internationale Möbelmesse die Passagen statt. Für eine Woche wird Köln zum Hotspot der Designszene und hat sich damit seit vielen Jahren einen großen Namen gemacht. 130.000 Personen, u.a. junge Netzwerker, HighendHersteller, Hochschulen, Newcomer, Institutionen, Architekten und Medien nehmen diese Veranstaltung, mit fast 190 Ausstellungsorten in der Stadt, für den Austausch wahr. Für viele Youngstar sind die Passagen ein Sprungbrett. Damit wird Köln zu einem wichtigen Ort für viele Kreative. Die Internationale Möbelmesse kann aufgrund ihrer lange Tradition sowie grundsätzlichen Konzeption und Ausrichtung eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Damit ist unzweifelhaft, dass die Messe grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt und die Ladenöffnung am Sonntag den 21. Januar einen „Nebeneffekt“. Die Messe würde übrigens auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden. i 2. Besucherprognose Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall die Messe Internationale Möbelmesse) regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss, als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen. Zunächst eingangs unser Verständnis von dem, was eine Prognose darstellt: Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage über Ereignisse, Umweltzustände oder Entwicklungen in der Zukunft. Sie geht von einer Ausgangssituation aus und erklärt eine Entwicklung in die Zukunft. Sie kann auf praktischen Erfahrungen und/oder theoretischen Erkenntnissen basierend. Dabei bedient sie sich bestimmter Prognosetechniken. 2 Zu den gängigen und in der Wissenschaft anerkannten Prognosetechniken zählen: - Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von Datenmaterial - Subjektive Einschätzungen, die von Experten mit einem gereiften Fachwissen intuitiv erstellt werden " - Die lineare Extrapolation, bei welcher Vergangenheitswerte fortgeschrieben und mit einer Begründung versehen in die Zukunft projiziert werden - Sowie inhaltlich-qualitative (Bevölkerungs-)Umfragen, die einerseits der Ermittlung von Meinungen d. h. von Einsichten, Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen dienen, sowie andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen erfragen. Die „Wertigkeit" bzw. auch Aussagekraft der verschiedenen Techniken ist grundsätzlich gleichgestellt. Die Rechtsprechung sieht nicht zwingend das Erfordernis von eigenen, gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc. vor. Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlich auch aus, um Besucherprogosen vorzunehmen. Allgemein anerkannt ist, dass bei der Erstellung einer Besucherprognose für verkaufsoffene Sonntage zum Vergleich auf die Schätzung bzw. vorhandene Daten von Shopping-Besuchern an einem anderen Tag zurückgegriffen werden. Es können z.B. ein Samstag oder ein Durchschnittswert der Wochenfrequenz von identifizierten „besonderen“ Wochen in Betracht kommen. 3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen Die Prognose der Besucher, die primär wegen des Einkaufens in die Kölner Innenstadt kommen würden, kann anhand verschiedener Berechnungen erfolgen. Nachfolgend werden drei Varianten beschrieben. a. Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den Veranstaltungstag am 21. Januar haben wir uns als Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des Unternehmens Jones Lang Lasalle (Pasantenzählungen Köln 2017), den Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ (Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln sowie den Zahlen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 für Köln gestützt. Das Unternehmen Jones Lang LaSalle zählte am Samstag, den 6. Mai 2017 (in - der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der Kölner Innenstadt (Schildergasse, Hohe Straße, Breite Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro Stunde im Durchschnitt 28.030 Passanten. Diese Zahl ist jedoch in zweierlei Hinsicht zu relativieren. Zum einen beinhaltet dieser Wert aufgrund der Lage der Straßen zueinander mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Doppel- bzw. “ Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall realistischer Weise von einer Mehrfachzählquote von einem Viertel bzw. einem Drittel aus, resultiert aus dem zuvor berechneten Wert ein „bereinigter“ Durchschnittswert von rund 18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro Stunde. Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch anerkannt, dass Frequenzmessungen die zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt werden, nicht 3 zwingend durch einfaches Multiplizieren auf eine gesamte Tagesdauer hochgerechnet werden dürfen. Die meisten tageszeitlichen Passantenfrequenzen in den Innenstädten weisen eine unimodale oder bimodale Verteilung auf. Im Rahmen dieser Prognose sind wir von einer unimodalen, symmetrisch Normalverteilung der Passantenfrequenz ausgegangen. Aus diesem Grund muss für die letzten beiden Stunden der beantragten Ladenöffnung von durchschnittlichen Stundenbesuchswerten in einer Spanne von 7.000 bis nahezu 8.000 Passanten ausgegangen werden. Demnach würde sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung bezogen eine Gesamtbesucherzahl von rund 70.340 bis 79.090 Passanten ergeben. Setzt man diese so ermittelten Werte in Relation zu den Ergebnissen der Studie „Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln (hier haben 68,7 Prozent der Besucher angegeben, dass sie die Kölner Innenstadt samstags primär wegen des Einkaufs aufsuchen), und den Daten der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser Untersuchung gaben 55,2 Prozent der Befragten an, bei ihrem Besuch der Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu haben) und bildet aus beiden Daten einen „dealtypischen Mittelwert‘, der bei ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 43.610 und 49.035 Personen am Sonntag den 21. Januar zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden. Die unter 3a. ermittelten Werte decken sich annähernd mit einem realen Wert, wie er im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner Innenstadt für einen Samstag (11. Oktober 2008) seinerzeit ermittelt wurde.Es wurden stundengenaue Besucherfrequenzen erfasst. Addiet man die Besucheranteile in den Stunden von 13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen, Kölner Einzelhandel von rund 45.400 Personen. Eine andere Prognose der zu erwartenden, kaufmotivierten Besucher kann im Wesentlichen vom Einzelhandelsumsatz, dem Betriebsbesatz und vom Durchschnittsbon hergeleitet werden. Hierzu haben wir als Grundlage auf Daten des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2010 zurückgegriffen und folgenden Berechnungen vorgenommen. 2.256.600.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der Kölner Innenstadt : 2.599 Zahl der Betriebe Kölner Innenstadt = 868.257 Jahresumsatz je Betrieb in € im Jahr in der Kölner Innenstadt 868.257 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Kölner Innenstadt : 308 Öffnungstage im Jahr = 2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt 2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 10 Stunden tägliche Öffnungsdauer = 281,90 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben rund 30 Prozent befragten Personen in Köln an einem Samstag an, zum Bummeln bzw. zur Freizeitgestaltung in Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen kaufen de facto nicht ein. In Anbetracht dieser Ergebnisse ist ein Abschlag von 30 Prozent auf den durchschnittlichen Stundenumsatz je Betrieb vorzunehmen. X 0,3 = 84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in 281,50 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt der Kölner Innenstadt 84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 5 Stunden sonntägliche Öffnungsdauer = 422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab sich für alle Einzelhandelsbranchen im deutschen Handel im Jahr 2013/2014 ein durchschnittlicher, betrieblicher Einkaufsbetrag in Höhe von 24,33 €. Wir setzten einen höheren Betrag von 25,- € an. 422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 25 € Durchschnittsbon = 16,89 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt 16,89 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 2.599 Betriebe in der Kölner Innenstadt = 43.897 zu erwartende Besucher Auch dieser so ermittelte Wert korrespondiert weitestgehend mit den dargelegten Werten aus 3. a. und b. Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus, das insgesamt mit „Einzelhandelsbesucherzahlen“ zwischen knapp 44.000 und 50.000 Personen gerechnet werden kann/muss. 4. Besucher, die wegen der Internationalen Möbelmesse und der Passagen kommen a. Im Rahmen der letzten Möbelmesse im Jahre 2017 zog die. Messe im benannten Zeitraum 150.000 Besucher an. Geht. man, trotz ständig steigender Besucherzahlen in den letzten Jahren, in einem konservativen Ansatz von einer gleichbleibenden Besucheranzahl aus und teilt die Gesamtsumme idealtypisch durch 7 Veranstaltungstage, ergibt sich eine tägliche zu erwartende Besucherzahl von 21.400 Personen. Aufgrund der Tatsache, dass der 21. Januar der letzte Veranstaltungstag der Messe ist und an diesem Abschlusstag gesonderte bzw. besondere Aktionen geplant sind, kann mit höheren Besucherzahlen gerechnet werden. In einem „vorsichtigen“ Ansatz gehen wir von einem 5 Prozent höherem Besucheranteil für den „Messabschlusssonntag“ aus, was dann in Summe 22.470 Besucher entspricht. b. Da die Fachbesucher der Messe oftmals von „nicht-fachlichen“ Personen (z.B. Ehepartner, Freunde) begleitet werden (Quellen: M. Uhlendorf, 2006: Die deutsche Messe- und Ausstellungswirtschaft - Räumliche Standortstruktur- bzw. -entwicklung, Standortbewertung, Dissertation, Westfälischen Wilhelms- Universität zu Münster/Westf., S. 8 ff. und S. 116 ff.; AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., 2015: Verhalten und Struktur der Fachbesucher auf deutschen Messen. Sekundäranalyse repräsentativer Besucherbefragungen, insbesondere S. 19 ff.) ist im vorliegenden Fall, bei vorsichtiger Schätzung, von einer um etwa 5 Prozent höheren Gesamtbesucherzahl auszugehen, was dann absolut nahezu 23.600 Personen entsprechen würde. c. Da die Internationale Möbelmesse thematisch-funktional mit den Passagen in Verbindung steht, sind auch die durch diese „Teilbestandteile“ induzierten Besucher zu berücksichtigen. Dies ergibt bei einer Gesamtbesucherzahl von 130.000 Gästen der Passagen bei 7 Veranstaltungstagen eine idealtypische Tagesbesucherzahl von 18.500 Gästen. Aufgrund des besonderen Anlasses der Passagen und der damit zu erwartenden, deutlich stärkeren Anziehungskraft-/Wirkung auf Besucher, vor allem Solche aus der näheren/mittleren Region, wird in einem realistischen Szenario davon ausgegangen, dass an diesem Sonntag mit höheren Veranstaltungsbesucherzahlen zu rechnen ist. Aufgrund von allgemeinen Erfahrungswerten wird in diesem Fall von einem um 5 Prozent höherem Besucheranteil für den Sonntag ausgegangen (= 19.425 Besucher). Aufaddiert kann am 21. Januar in der Kölner Innenstadt eine finale Gesamtbesucherzahl von annähernd 65.500 Menschen erwartet werden. Damit liegt die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss, als der alleinige verkaufsoffene Sonntag auf gleichem Niveau der prognostizierten Besucherzahlen der Gäste der Internationalen Möbelmesse und Passagen. Es liegen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete: anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können. 5. Räumlicher und inhaltlicher Bezug Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht. Das Adjektiv „räumlich“ bezieht sich auf ein (eher unbestimmtes) Gebiet, das eine Ausdehnung nach Länge, Breite und Höhe aufweist. Der Begriff des Bezugs/Zusammenhangs lässt unterschiedliche Verbindungen zu. Bei Flächen, Grundstücken etc. sind zahlreiche verbindende Faktoren denkbar, z.B. die Lage an 6 derselben Straße, die Lage im selben Stadtteil, die Verbindung über Leitungen und die Nutzung für einen gemeinsamen Zweck. Die Verbindung der Adjektive „räumlich“ und „unmittelbar“ mit dem Begriff Bezug/Zusammenhang spricht gegen eine Auslegung in dem Sinne, dass zwischen Arealen, Flächen, Grundstücken etc. „nichts dazwischen“ sein darf. Auch wenn etwas zwischen zwei Dingen liegt, kann ein unmittelbarer räumlicher Bezug/Zusammenhang durch andere verbindende Elemente hergestellt werden. Dies ist im Falle der Messe Internationale Möbelmesse gegeben. Eine unmittelbare räumliche Nähe zwischen der Messe und der Kölner Innenstadt ist aus rein geographischer Betrachtung zwar nicht gegeben. Es besteht jedoch insofern ein unmittelbarer Zusammenhang bzw. ein räumlicher Bezug, als dass 1. inhaltlich-thematische Aktionen (Design, Lifestyle, Kreativität, Wohnambiete) in der Innenstadt stattfinden und . 2. ein großer Teil der Messeteilnehmer überwiegend in Hotels untergebracht ist, die sich in der Innenstadt befinden. Dass Messen bis in die Innenstadt ausstrahlen, lässt sich unter anderem auch aus den Ergebnissen einer IHK-Studie zum Shoppingtourismus ablesen, in der alle Hoteliers sagten, dass Messen für die Auslastung ihres Hotels sehr wichtig seien. In Gesprächen mit Hoteliers wird diese Aussage dahingehend präzisiert, dass die Hotels zu Messezeiten überwiegend ausgebucht sind. Das bedeutet für Köln, dass etwa 31.000 Hotelbetten belegt sind. Die Passagen erstrecken sich über das gesamtstädtische Gebiet mit Focus auf dem Belgischen Viertel, der Innenstadt und Köln-Ehrenfeld. Detaillierte Informationen der Standorte von 2015 sind im beigefügten Plan dargelegt. Es besteht somit ein „funktional-räumlicher“ Zusammenhang zwischen der Messe und der Kölner Innenstadt. In einem, bezogen auf die Bewertung räumlicher Zusammenhänge, ähnlich „gelagerten“ Fall in Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine solche „funktional-räumliche“ Verbindung anerkannt. Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) steht eine weltweit bedeutende Leitmesse — zu welcher zweifelsfrei auch die Internationale Möbelmesse in Köln zu zählen ist - an einem anderen Mikrostandorte gegenüber einer Öffnung der Verkaufsstellen in einer einige Kilometer entfernten Innenstadt im Vordergrund, weshalb die im engen räumlichen Bezug stehende Ladenöffnung als bloßer Annex zur Messe erscheint. Die herausragende, besonders prägende Bedeutung einer Messe zeige sich auch darin, dass rund 150.000 Besuchern angezogen werden. Dies ist auch im Falle der Internationalen Möbelmesse in Köln so. Wir sehen hierin eine Erfüllung des Erfordernisse eines räumlichen Bezugs bzw. Zusammenhangs zwischen Anlass und Geschäftsöffnung. 6. Flächenverhältnisse Messe und Verkaufsfläche geöffnete Geschäfte Eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche der Messe/Veranstaltung. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt bietet die Internationale Möbelmesse rund 239.500 Quadratmeter Ausstellungsfläche (Bruttofläche, Angaben gemäß http://www.imm- cologne.de/imm/die-messe/daten-und-fakten/index.php.) Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Internationalen Möbelmesse zunächst kleiner als die der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben könnten. Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden: 1. Die „Veranstaltungsflächen“ der Passagen (ca. 190 Ausstellungsflächen a ca. 50 Quadratmeter, Gesamt: 9500qm) muss der Möbelmesse-Ausstellungsfläche (239.500qm) hinzu gerechnet werden. Diese Flächen stehen im inhaltlich- thematischen Kontext zur Möbelmesse. Sie nehmen gemeinsam eine Fläche von etwa 248.000 Quadratmeter ein. 2. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im Rahmen einer „vorsichtig konservativen Einschätzung“ gehen wir für Köln von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 25 bis 30 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 219.800 bis 235.500 Quadratmetern. Damit wäre die Veranstaltungsfläche ebenfalls deutlich größer als die Verkaufsfläche der Geschäfte. 3. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass die Fläche der Veranstaltung(en) weitaus größer sein wird, als die Verkaufsfläche der Geschäfte. 8 7. Fazit Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt — auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.
Anlage 7 Vorabauszug AVR 11.12.2017
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Anlage 7 Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 14.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 11.12.2017 öffentlich 10.16 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstel- len im Kernbereich Innenstadt am 21.01.2018 3417/2017 MdR Joisten teilt mit, dass es sich bei den Sonntagsöffnungen um ein leidiges Th e- ma handele, welches immer wieder auf der Tagesordnung stehe und streitig beha n- delt werde. Nun wolle er zunächst einmal etwas zum Verfahren und dazu, wie die vorliegende Vorlage zustande gekommen ist, sagen. Ihr sei nämlich eine sogenannte Konsensrunde, die der Rat seinerzeit beauftragt hat und die am 03.11.2017 entspr e- chend tagte, vorausgegangen. Dieser Termin sei äußerst ungünstig gewählt worden, da er in den Herbstferien lag und auch noch in einer Woche mit den zwei Feiertagen (Reformationstag und Allerheiligen). Vor diesem Hintergrund haben sich die Vertreter der Kirchen und der Gewerkschaften bereits frühzeitig abgemeldet und nac h seinem Kenntnisstand auch um einen alternativen Termin gebeten. Dennoch habe der Te r- min am 03.11.2017 wie geplant stattgefunden. Er selbst habe in dem Termin darum geworben, noch einen weiteren Termin im Sinne einer echten Konsensfindung stat t- finden zu l assen. Diese mehrfach von ihm eingebrachte Anregung finde sich nun in der Niederschrift der Konsensrunde, von der er als Teilnehmer bedauerlicherweise erst jetzt im Rahmen der Beschlussvorlage Kenntnis erlang t hat, jedoch nicht wieder. Er würde es begrüßen , wenn der in der Konsensrunde geäußerte Wunsch, noch einmal mit der Teilnahme derjenigen, die sich kritisch mit den Sonntagsöffnun gen auseinandersetzen, zu tagen, dann auch zumindest entsprechend dokumentiert wird. Die Tatsache, dass größtenteils nur Befürworter anwesend waren, sei ein Manko der Veranstaltung gewesen; dies stehe so auch richti gerweise in der Niederschrift. A u- ßerdem fühle er sich bei dem letzten Absatz auf Seite 1 der Niederschrift auch nicht richtig vertreten, weil dort stehe, dass die Ver treter der Fraktionen gesagt haben, dass man in diesem Zusammenhang die Ortspolitiker agitieren müsse. Dies sei l e- diglich von dem Vertreter einer Fraktion, die sich besonders als Befürworter des Themas hervorgetan habe, gesagt worden. Insofern sei die Nied erschrift der Ko n- sensrunde überholungsbedürftig. Ferner könne er dem Satz auf Seite 2 der Niede r- schrift, dass man verkaufsoffene Sonntage verbindlich abgestimmt habe, überhaupt nicht zustimmen. Seiner Erinnerung nach wurden Sonntage genannt, an denen v o- raussichtlich genehmigungsfähige Veranstaltungen stattfinden. Es habe keine A b- stimmung im eigentlichen Sinne gegeben. Wenn der Rat eine Konsensrunde einfordert, um einen Konsens herzustellen, dann könne dies nicht mit einem Termin, der dann auch noch unglück lich ausgewählt wur- de, erledigt sein. Hier habe er eine andere Erwartungshaltung. Schließlich sei nicht das Abhalten eines Termins beauftragt worden, sondern die Einberufung der Ko n- sensrunde zur Erzielung eines Konsenses. Aus den genannten Gründen sei die Konsensrunde daher aus seiner Sicht keine Konsensrunde gewesen. In Bezug auf die vorgeschlagene Sonntagsöffnung am 21.01.2018 müsse man in erster Linie feststellen, dass die Beteiligung, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht, aus Sicht seiner Fraktion über haupt nicht richtig möglich gewesen sei. Obwohl der Antrag formal am 06.09.2017 bei der Verwaltung eingegangen sei, haben die zu b e- teiligenden Strukturen und Institutionen die sen erst am 07.11.2017 erhalten, nämlich mit einer Fristsetzung bis zum 13.11.201 7, wobei zwischen dem 07.11.2017 und dem 13.11.2017 exakt 3 Werktage liegen. So könne man mit den zum Teil ehrenamt- lichen Strukturen nicht umgehen und daher sehe seine Fraktion die Beteiligung, die das Gesetz vorsieht, als nicht gegeben an bzw. zumindest n icht in der ausreiche n- den Art und Weise. Dies sei am Ende eines möglichen Beschlusses die Eintrittspfo r- te für jeden Kläger und daran möchte sich die SPD -Fraktion nicht beteiligt wissen. Im Namen seiner Fraktion betont er ausdrücklich, dass sie hier einen f ormalen Akt bzw. Fehler beklage und keine inhaltliche Positionierung in der Frage von Sonntagsöf f- nungen generell abgebe. Die Fraktion werde sich erst entsprechend positionieren, sobald die Termine der Sonntagsöffnungen für das Jahr 2018 insgesamt behandelt werden. Der Sonntagsöffnung am 21.01.2018 könne seine Fraktion aufgrund des vorang e- gangenen Verfahrens, das zu der vorliegenden Beschlussvorlage geführt hat, nicht zustimmen. Daher bittet er auch die anderen Fraktionen um Ablehnung der Vorlage, um Schaden von der Stadt abzuwenden. MdR Richter bezieht sich ebenfalls auf die angesprochene Konsensrunde. Dort w a- ren trotz des „Doppelfeiertages“ 60 Personen anwesend, lediglich zwei Vertreter der Kirchen und von ver.di konnten ihre Teilnahme an der Konsensrunde bedauerlicher- weise nicht einrichten. Er räumt ein, dass es ein wenig eigenartig gewesen sei, dass eben diese Vertreter nicht anwesend waren. Nichtsdestotrotz sei es eine große Ko n- sensrunde gewesen und auch für ihn überraschend, dass so viele Menschen anw e- send waren. In Bezug auf die im Rahmen der Konsensrunde angesprochenen Sonntage stellt er klar, dass transparent gesagt worden sei, dass Ladenöffnungen, sofern es sie denn überhaupt gibt, dann an den genannten und laut vorgelesenen Sonntagen stattfi n- den. Er bittet darum, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verwe i- sen, da se ine Fraktion noch eine Nachfrage habe. Nach den bisherigen Wahrne h- mungen sei ver.di nicht sonderlich an einem Konsens interessiert, sondern der Me i- nung, Sonntagsöffnungen zu minieren. Dies halte er für äußerst bedauerlich. Gleic h- wohl gebe es für das Jahr 2018 ein Gesamtpaket an möglichen Sonntagsöffnungen. Bis zur Konsensrunde seien insgesamt rund 40 Anträge eingereicht worden, von di e- sen könnten laut Aussage der Verwal tung maximal 9 Sonntagsöffnungen vor Gericht Bestand haben, weil ver.di dazu neigt, dagegen zu klagen. Daher bittet er die Ve r- waltung bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 18.12.2017 oder bis zur Sitzung des Rates am 19.12.2017 um einen Sachstandsberich t in Bezug auf die Gespräche der Verwaltung mit ver.di zum Gesamtpaket 2018. Er möchte erfahren, wie die die s- bezüglichen Sondierungen laufen und noch einmal schriftlich dargelegt wissen, ob durch den Beschluss der vorliegenden Vorlage eine Verkantung her gestellt wird. Vor dem Hintergrund des Anlassbezuges der Möbelmesse und der zu erwartenden B e- suchermenge könne er nachvollziehen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, vor Gericht zu bestehen. Aber wenn der Ausschuss Klarheit darüber erhält, wie die Gespräche mit ver.di für das gesamte Jahr 2018 laufen, dann falle es auch leichter, der hier vorgeschlagenen Sonntagsöffnung kurzfristig zuzustimmen. Schließlich sei der Termin bereits in sechs Wochen und die Beteiligten benötigen Planungssiche r- heit. Abschließend wiederholt er seine Bitte, die Vorlage ohne Votum in die nachfo l- genden Gremien zu verweisen und sie um die Information, wie die Gespräche mit ver.di laufen, zu ergänzen. MdR Erkelenz teilt mit, dass seine Frage in eine ähnliche Richtung zielt. Er möch te von der Verwaltung wissen, ob es schon Signale hinsichtlich der Rechtssicherheit bzw. einer möglichen beabsichtigte n Klage von ver.di in Bezug auf den 21.01.2018 gibt. Ferner möchte er wissen, ob es Bestrebungen gibt, bei zukünftigen Konsen s- runden Vertr eter der Kirchen und Gewerkschaften auch weiterhin an den Tisch zu holen. MdR Detjen teilt mit, dass die Konsensrunde im Jahr 2003 bzw. 2004 entstanden sei, d. h. zu einer Zeit, in welcher es keine rechtliche Situation gab. Seit dem Zeitpunkt, ab dem die Gewerkschaften in NRW - zuvor sei es nur in Bayern möglich gewesen - die Möglichkeit erhalten haben, den Klageweg beschreiten zu können, habe die Fr a- ge der Konsensrunde eine völlig andere Rolle angenommen und die Kirchen und Gewerkschaften seien gar nicht m ehr groß an einer Konsensrunde interessiert. Man müsse ihnen schon etwas Angemessenes anbieten, um ihr Interesse für eine Ko n- sensrunde zu wecken. Dies sei hier aber eben nicht der Fall. Im vorliegenden Fall gehe es um die Möbelmesse und man argumentiere d amit, dass in Düsseldorf im Zusammenhang mit einer anderen Messe der Gerichtsprozess gewonnen worden ist. Dies könne man zwar als Argument anführen, aber umgekehrt möchte er dann gerne wissen, ob man bei jeder Messe, die hier in Köln durchgeführt wird, auch Sonntagsöffnungen durchführen möchte. Herr Rummel bezieht sich auf die von MdR Joisten angesprochene Liegezeit des Antrages und erläutert, dass die notwendigen Nachweise in Bezug auf die Besuche r- ströme bzw. auf den Anlassbezug erst nach der Anuga gemacht werden konnten, weil bei der Sonntagsöffnung anlässlich der Anuga entsprechende Befragungen durchgeführt worden sind. Darüber hinaus seien die Sonntage in der einmal im Jahr stattfindenden Runde zunächst einmal festgelegt worden. Die Verwaltung habe die entsprechenden Anhörungen anschließend zeitnah nach der Runde durchgeführt. Er teilt mit, dass ver.di bereits öffentlich erklärt habe, entsprechend zu klagen. Man müsse allerdings mit einer veränderten Rechtsauffassung der Gerichte bezogen auf die Besucherströme bzw. auf den Nachweis der Besucherströme rechnen und kün f- tig nicht mehr von spezifischen und minuziös vorgelegten Untersuchungen, bei d e- nen bis auf 5 Personen die Besucherzahlen richtig sein müssen, ausgehen. Stat t- dessen gehe es eher darum, dass die Verwaltung, die ihr vorgelegten Zahlen noch einmal eigenständig wertet. In Bezug auf die beantragte Sonntagsöffnung am 21.01.2018 habe die Verwaltung die Unterlagen vom Stadtmarketing Köln e. V. e r- halten und gehe momentan davon aus, dass diese Veranstaltun g genehmigungsfä- hig ist. Er bestätigt, dass die Verwaltung Gespräche mit ver.di führt und auch im Vorfeld der Anuga und im Vorfeld anderer Veranstaltungen entsprechende Gespräche geführt hat, so dass diese Veranstaltungen dann auch zustande gekommen seien . Die Ver- waltung werde diese Gespräche auch weiterführen. Zudem werde bald auch eine größere Veranstaltung stattfinden, zu der auch die anderen Partner, die im Anh ö- rungsverfahren zu beteiligen sind, geladen werden. Er teilt mit, dass die Frist zum Einreic hen der Anträge für Sonntagsöffnungen im nächsten Jahr am 15.12.2017 endet. Die Anträge würden dann unverzüglich ausg e- arbeitet und zusammengefasst werden und anschließend werde die zusammenfa s- sende Bewertung als Grundlage der Behandlung der einzelnen Anträ ge der ang e- sprochenen Runde vorgelegt, so dass man dann relativ zeitnah wisse, welche Ve r- anstaltungen stattfinden können und welche ggf. von ver.di beklagt werden. A b- schließend merkt er an, dass es in NRW an die 30 Sonntagsöffnungen auf Grundl a- ge von Weihn achtsmärkten gebe, aber ver.di hier in Köln klagt und nicht woanders, weil dies entsprechende Auswirkungen hat. Auf Wunsch von MdR Richter sagt Herr Stadtdirektor Dr. Keller zu, die mündlichen Ausführungen bzw. einen Vorabauszug aus dem Entwurf der Nieder schrift der Vorla- ge bis zur Sitzung des Rates am 19.12.2017 beizufügen. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 Stellungnahme Katholikenausschuss 09.11.2017
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1 Quaißer, Stefan Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Donnerstag, 9. November 2017 10:38 An: Quaißer, Stefan Cc: Kaven, Uwe; Brandt, Peter Betreff: WG: Verkaufsoffener Sonntag / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. am 21.01.2018 Mit freundlichen Grüßen Anja Gäbel 32 - Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Tel: R 29879 Fax: R 26480 Aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung bin ich montags, dienstags, mittwochs und donnerstags bis 14 Uhr zu erreichen. Meine Bürotage sind dienstags und donnerstags bis 12 Uhr. Von: Katholikenausschuss [mailto:koeln@katholikenausschuss.de] Gesendet: Donnerstag, 9. November 2017 10:19 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Cc: Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; daniel.kolle@verdi.de; joerg.hamel@ehdv.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; stetefeld@hwk-koeln.de; bock@Melanchthon-akademie.de Betreff: AW: Verkaufsoffener Sonntag / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. am 21.01.2018 Sehr geehrter Herr Quaißer, wieder einmal kann ich den Sinn einer sonntäglichen Ladenöffnung nicht nachvollziehen. Die Möbelmesse findet nicht in der Innenstadt statt, daher lehne ich, in Vertr etung des Katholikenausschusses in der Stadt Köln für die katholische Kirche, die beabsichtigte Öffnung ab. Freundliche Grüße Hannelore Bartscherer Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ] Gesendet: Dienstag, 7. November 2017 15:06 An: Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; daniel.kolle@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; Katholikenausschuss <koeln@katholikenausschuss.de >; bock@Melanchthon- akademie.de ; stetefeld@hwk-koeln.de Betreff: AW: Verkaufsoffener Sonntag / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. am 21.01.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei noch die erwähnte Anlage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Quaißer 2 Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26823 Telefax: 0221/221-26480 Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Dienstag, 7. November 2017 14:55 An: 'Koeln@DGB.de'; 'britta.munkler@verdi.de'; 'daniel.kolle@verdi.de'; 'joerg.hamel@ehdv.de'; 'elisabeth.slapio@koeln.ihk.de'; 'koeln@katholikenausschuss.de'; 'bock@Melanchthon-akademie.de'; 'stetefeld@hwk- koeln.de' Betreff: Verkaufsoffener Sonntag / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. am 21.01.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, in der am 03.11.2017 stattgefundenen Konsensrunde wurden die Termine für verkaufsoffene Sonntage in 2018 besprochen. Für den ersten Termin in 2018, den 21.01.2018 hat Stadtmarketing Köln e.V. für den Kernbereich/Innenstadt den Antrag gestellt, anlässlich der Internationalen Möbelmesse (parallel stattfindende Veranstaltung PASSAGEN 2018), einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Um die entsprechenden Gremien noch zu erreichen, muss hier eine Einzelentscheidung getroffen werden. Zu den anderen Terminen in 2018 werde ich Sie noch später beteiligen. Die erforderlichen Sachgründe sind der angeführten Anlage zu entnehmen. Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 21.01.2018 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Internationalen Möbelmesse (parallel stattfindende Veranstaltung PASSAGEN 2018).. Die Möbelmesse hatte in 2017 rd. 150.000 Besucher. Jeder zweite Besucher kam aus dem Ausland. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten Veranstaltungen (Internationale Möbelmesse, PASSAGEN 2018) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Ich beabsichtige dem Rat vorzuschlagen, die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 21.01.2018 zu beschließen. Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe des verkaufsoffenen Sonntages zu beteiligen. Ich stelle Ihnen daher anheim, zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtliche Gremien werden alle Informationen vorliegen, um eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fertigung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt Köln, kann ich Ihnen leider für Ihre Stellungnahme nur eine Frist bis zum 13.11.2017 einräumen um die Sitzungsreihenfolge der Gremien einzuhalten zu können. Ich hoffe dahingehend um Ihr Verständnis. 3 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Quaißer Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26823 Telefax: 0221/221-26480 Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de
Anlage 6 Stellungnahme IHK v. 13.11.2017
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Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK Köln, 50606 Köln Per Mail Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Herr Quaißer Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 07.11.2017 Unser Zeichen | Ansprechpartner rdt | Philip Reichardt E-Mail Philip.Reichardt@koeln.ihk.de Telefon | Fax +49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 Datum 13. November 2017 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 07.11.2017 Sehr geehrter Herr Quaißer, wir bedanken uns für Ihre Mail vom 07.11.2017 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu der geplanten Sonntagsöffnung am 21.01.2018 für den Kernbereich/Innenstadt in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Einer Sonntagsöffnung ist durch das Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW ein sehr enger gesetzlicher Rahmen gesetzt. Konzepte, die ein Abweichen von dem verfassungsrechtlich garantierten Sonn - und Feiertagsschutz ermöglichen, haben einem besonderen Anlass zu folgen, an den hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Der gestellte Antrag von Stadtmarketing Köln e.V. für die Sonntagsöffnung am 21.01.2018 basiert auf Studien, Untersuchungen, Presseartikeln sowie Erfahrungswerten von Veranstaltungen. Wir sind der Ansicht, dass die vorgelegten Prognosen zu Besucherströmen auf einer tragfähigen und nachvollziehbaren Grundlage fußen und den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung für eine Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen genügen. Wir unterstützen den gestellten Antrag zur Sonntagsöffnung. Mit freundlichen Grüßen Philip Reichardt Industrie- und Handelskammer zu Köln Im Auftrag Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing Geschäftsbereich Innovation und Umwelt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3417/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 08.11.2017 06:47