0967/2020
Sanierung Salzgasse
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
6063 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 0967/2020 Freigabedatum 01.04.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Sanierung Salzgasse Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch Schadensersatzansprüche bei Unfällen ist die Sanierung der Salzgasse dringend erforderlich. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie liegt derzeit der einzigartige Zustand vor, dass derzeit so gut wie alle gewerblichen Anliegenden geschlossen haben, so dass eine Sanierung mit minimalen Auswirkungen für die Anliegenden möglich wäre. Eine solche Situation wird dort sicher in den nächsten Jahren nicht mehr vorzufinden sein. Um diese Situation nutzen zu können, müssen die Arbeiten umgehend beauftragt werden. Daher kann die nächste fristgerecht zu erreichende Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 27.04.2020 nicht abgewartet werden. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Salzgasse analog zur Musterfläche unverzüglich in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich schätzungsweise auf 130.000 €. Da nur abschnittsweise gearbeitet werden kann und unter der Voraussetzung einer stabilen Wetterlage wird von einer Bauzeit von 4-5 Wochen ausgegangen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 31.03.2020 zugestimmt gez. Hupke gez. Leitner 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 130.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Salzgasse befindet sich schon seit längerem in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Es liegen viele Beschwerden vor und auch Interessensverbände, Politik und Presse haben bereits deut- lich darauf hingewiesen, dass hier dringender Handlungsbedarf vorliegt. Bisher fehlte allerdings eine geeignete Sanierungsmöglichkeit. Aufgrund des vorhandenen Natur- steinpflasters in seiner für die Altstadt charakteristischen Form und Verlegeart kommt es zwangsläufig zu großen Fugen. Diese sind mit einem Standardfugenmaterial nicht dauerhaft zu verfüllen. Gerade im Altstadtbereich liegt eine immense Nutzung der Flächen sowohl durch Lieferverkehr als auch durch Massen von Menschen vor. Durch die notwendigen intensiven Reinigungsintervalle werden die Fugen regelmäßig leergesaugt bzw. mit anderen Stoffen „verfüllt“ (Kronkorken, Sektkorken, Kippen, Schnapsfläschchen, Müll). Durch die großen, nicht mehr voll verfüllten Fugen kommt es aber immer wieder zu Stolpergefahren und Unfällen. Es muss daher eine Sanierung erfolgen, bei der die Fugen dauerhaft und widerstandsfähig verfüllt werden. Eine gebundene Bauweise wäre eine Möglichkeit. Diese ist aber aufgrund ihrer bauartbe- dingten langen Aushärtungszeit von ca. 28 Tagen in diesem Bereich (Brauhäuser, Kneipen, Discos, Restaurants) nicht umsetzbar. Des Weiteren wäre ein fachgerechter Einbau nicht möglich, da alle 3 Anliegenden während der Bauzeit erreichbar bleiben müssen und beliefert werden. Ebenso fährt mehrmals täglich die AWB durch diesen Bereich. Nach intensiven Recherchen ist ein moderner 2-Komponenten Fugenmörtel der Fa. Romex gefunden worden, der extra für öffentliche Flächen mit hoher Verkehrsbelastung und für große Fugenbreiten entwickelt wurde. Besonders die schnelle Verkehrsfreigabe (nach 24 Stunden) zeichnet diesen Fu- genmörtel aus. Es ist ein Bauverfahren, das im Bestand durchgeführt werden kann. Eine aufwändige Neuverlegung des Pflasters entfällt. Die vorhandenen Fugen werden zu 2/3 ausgeräumt (freigeflext) und mit Hochdruckwasserstrahl gesäubert. Anschließend wird die Fugenfüllung zusammengemischt und eingearbeitet. Abschließend wird die Fläche gereinigt und muss 24 Stunden austrocknen. An- schließend ist sie sogar durch LKW-Verkehr wieder belastbar. Die Verwaltung hat im letzten Jahr eine Musterfläche in der Salzgasse anlegen lassen und ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist der Überzeugung, hier ein Material gefunden zu haben, das die Belastungen, die auf das Altstadtpflaster wirken, aufnehmen kann. Weitere Pluspunk- te sind, dass es optisch sehr gut passt, da das charakteristische Erscheinungsbild beibehalten und die Fläche deutlich verkehrssicherer für zu Fuß Gehende wird. Ebenfalls ist die Reinigung dann prob- lemlos möglich und wird deutlich vereinfacht, da sich die Fugen nicht mehr mit Fremdmaterial zuset- zen. Letztendlich wird auch für Rollstuhl- und Rollatorenfahrer/-innen eine wesentliche Verbesserung zu der derzeitigen Situation erreicht. Finanzierung Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Salzgasse
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Details
- Aktenzeichen
- 0967/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 01.04.2020
- Erstellt
- 26.03.2020 08:50