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0967/2020

Sanierung Salzgasse

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 01.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2020, TOP 3.6

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

6063 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 0967/2020 
Freigabedatum 
01.04.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Sanierung Salzgasse 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens 
durch Schadensersatzansprüche bei Unfällen ist die Sanierung der Salzgasse dringend erforderlich. 
 
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie liegt derzeit der einzigartige Zustand vor, dass 
derzeit so gut wie alle gewerblichen Anliegenden geschlossen haben, so dass eine Sanierung mit 
minimalen Auswirkungen für die Anliegenden möglich wäre.  
Eine solche Situation wird dort sicher in den nächsten Jahren nicht mehr vorzufinden sein.  
 
Um diese Situation nutzen zu können, müssen die Arbeiten umgehend beauftragt werden. Daher 
kann die nächste fristgerecht zu erreichende Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 27.04.2020 
nicht abgewartet werden. 
 
 
 
Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, die Salzgasse analog zur Musterfläche 
unverzüglich in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.  
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich schätzungsweise auf 130.000 €. Da nur abschnittsweise 
gearbeitet werden kann und unter der Voraussetzung einer stabilen Wetterlage wird von einer Bauzeit 
von 4-5 Wochen ausgegangen.  
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
31.03.2020  zugestimmt  gez. Hupke  gez. Leitner

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  130.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Salzgasse befindet sich schon seit längerem in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Es 
liegen viele Beschwerden vor und auch Interessensverbände, Politik und Presse haben bereits deut-
lich darauf hingewiesen, dass hier dringender Handlungsbedarf vorliegt. 
  
Bisher fehlte allerdings eine geeignete Sanierungsmöglichkeit. Aufgrund des vorhandenen Natur-
steinpflasters in seiner für die Altstadt charakteristischen Form und Verlegeart kommt es zwangsläufig 
zu großen Fugen. Diese sind mit einem Standardfugenmaterial nicht dauerhaft zu verfüllen. Gerade 
im Altstadtbereich liegt eine immense Nutzung der Flächen sowohl durch Lieferverkehr als auch 
durch Massen von Menschen vor. Durch die notwendigen intensiven Reinigungsintervalle werden die 
Fugen regelmäßig leergesaugt bzw. mit anderen Stoffen „verfüllt“ (Kronkorken, Sektkorken, Kippen, 
Schnapsfläschchen, Müll). Durch die großen, nicht mehr voll verfüllten Fugen kommt es aber immer 
wieder zu Stolpergefahren und Unfällen.  
  
Es muss daher eine Sanierung erfolgen, bei der die Fugen dauerhaft und widerstandsfähig verfüllt 
werden. Eine gebundene Bauweise wäre eine Möglichkeit. Diese ist aber aufgrund ihrer bauartbe-
dingten langen Aushärtungszeit von ca. 28 Tagen in diesem Bereich (Brauhäuser, Kneipen, Discos, 
Restaurants) nicht umsetzbar. Des Weiteren wäre ein fachgerechter Einbau nicht möglich, da alle

3 
 
Anliegenden während der Bauzeit erreichbar bleiben müssen und beliefert werden. Ebenso fährt 
mehrmals täglich die AWB durch diesen Bereich.  
  
Nach intensiven Recherchen ist ein moderner 2-Komponenten Fugenmörtel der Fa. Romex gefunden 
worden, der extra für öffentliche Flächen mit hoher Verkehrsbelastung und für große Fugenbreiten 
entwickelt wurde. Besonders die schnelle Verkehrsfreigabe (nach 24 Stunden) zeichnet diesen Fu-
genmörtel aus. Es ist ein Bauverfahren, das im Bestand durchgeführt werden kann. Eine aufwändige 
Neuverlegung des Pflasters entfällt. Die vorhandenen Fugen werden zu 2/3 ausgeräumt (freigeflext) 
und mit Hochdruckwasserstrahl gesäubert. Anschließend wird die Fugenfüllung zusammengemischt 
und eingearbeitet. Abschließend wird die Fläche gereinigt und muss 24 Stunden austrocknen. An-
schließend ist sie sogar durch LKW-Verkehr wieder belastbar.  
  
Die Verwaltung hat im letzten Jahr eine Musterfläche in der Salzgasse anlegen lassen und ist mit 
dem Ergebnis sehr zufrieden.  
  
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist der Überzeugung, hier ein Material gefunden zu 
haben, das die Belastungen, die auf das Altstadtpflaster wirken, aufnehmen kann. Weitere Pluspunk-
te sind, dass es optisch sehr gut passt, da das charakteristische Erscheinungsbild beibehalten und 
die Fläche deutlich verkehrssicherer für zu Fuß Gehende wird. Ebenfalls ist die Reinigung dann prob-
lemlos möglich und wird deutlich vereinfacht, da sich die Fugen nicht mehr mit Fremdmaterial zuset-
zen. Letztendlich wird auch für Rollstuhl- und Rollatorenfahrer/-innen eine wesentliche Verbesserung 
zu der derzeitigen Situation erreicht. 
 
Finanzierung 
 
Die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Salzgasse

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Details

Aktenzeichen
0967/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.04.2020
Erstellt
26.03.2020 08:50