0518/2024
Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplan-Entwurf 6250/03, 2. Änderung, Arbeitstitel: 2. Änderung Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Geltungsbereich
385 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6250/03 Von-Hünefeld-Straße in Köln - Ossendorf, 2. Änderung Maßstab 1 : 10 000 0 200100 400 600 Meter
Anlage 3 Textliche Festsetzung
112 Zeichen
Anlage 3Stadtplanungsamt Geplante textliche Festsetzungen Von-Hünefeld-Straße in Köln - Ossendorf, 2. Änderung
Anlage 4_Bebauungsplan-Entwurf
10934 Zeichen
ydx³ef³Jf
¢v³N_xy_@vvfU_ªfQGfkfeU_ªf³
ye³Dy¥
¢fx_efbfyfbf³__xfyf³
¢«yv
Kfyvfdx³¢vf³ef³
Lfy³
«³
f³]^³
°
FT\ /³FE\)+³YH³
Ar
; ±yvfdx³
¢vf³
ef³
gyv«vf³
## #
## # #
! "#
P
P
³
O
## # #
@P
c7L)r
&,T(4,7D72Xr
)#TTr
)7,T,r
<#CZDnr
X,R#2,r
),Dr
,TX9BBZC2,Dr
),Tr
KP
P*@
P 8):IP
%P"P
/:B@=?6+3B
r
X#D)r
\2ZTXr
r
CP
5.1.;A,4(0.
<P&.>9.AAF;1P
GP(C(AD.>P
",QB,
TT[C2T#&X,7<ZC2r
2-fr
!(5C7@<,<Cr
UYj)Y8T(5,Mr
"-S,TT[C2T)8P-;XIMr
£68į
*.Er
FFBSFBBS
6/P
a,M,7D1#(4X,r
iD),M[D2r
*JP
M2kDh
e\D2r
)7,T,Tr
,&#Z]D2TK<#C,Tr
TXrbJBr
#Xr
Cr
T,9C,Mr
"7EH:2P
#Br
r
:)+3
KPP@ P
P#Zr
#<Tr
")EH:2P
B7Xr
/2?L:-H:2P
:)+3PKPP
@P
P)H
&,T(4<JTT,Dr
cJM),C r
C`³
c®³
³ 7³
wį
V6<8į
*.Fr
l=G+/Gr
S_v³
Ęį
sį
è į
R
R
t. ±į
į
$u¤$
)M«į3Ýñ4
į
3M
4L
į
3
¦äâ
1 VĒ
C
!'P'P'Pe re
r
IP
%
Ć4
ËéØį)E 5AÅ, į$_
V^Eg6>rIį
+C lį
/¡7į
Gr
įU6 Īį
į1Ĥ4bį
P P P
)PTXr)P#)P
C
÷/į
o
Eį
%`d0:W.r
į-
"
7į
,Ĝį
į
0"
l
į
ê¶%į
įG
į
%Úį
į
-%9
į
0Ąĩ
Ðį,įğ į&\ !įU
>åh(
įį
į4bįĨ:į
#¿
))į
2
?į
į
Č:į
1Aį
< į
2nį
į
üýį
ħ į
2n
Nį
ěk]
?LįÞãJį ;køÒ³Oįô=!;$/Ďį¬%Î
į&"!į
aį
Â
ďį
75 į
×ăj}
į
Àį
VD[VLIAGD³
EDUWUDV\XPF³
FDZDT@DFD@IDV³
FD³""³ <dxª³³Pvf³ ")³
Ff«ª£³"³<b,³
@_vfev³
@_PYR
³ye³Dy¢fx_ef
bf¤
yfbf³yf³Yf}_tff³
³
G_ef}bfyfbf³
e³
_eff³Fff¤
bfbfyfbf³
eyf³
ydx³v_¢³e
f³fyfyf³_³
ef³Defb_dxf³fef³
ydx³¢vf_f³<_xf³Ff«ª³
£³
"³<b³1³@_PYR³
fef³
kvfef³
<_xf³nvf2³
Yf}_kff³eyf³y³yfb_f³
«ydxf³
e³
bffb
dxf³\_fx_v³y³G_ef} e³
e¢yffef³Fffbf¤
bfyfbf³fxf
}¬f³__xfyf³¢vf_f³fef8
y³e
f³y³k
vfef³Udx_o³ ²³
vf~f¢fydxff³E«dxf³e¬¤
G¬xf³k³Ffb«ef³e³b_ydxf³<_vf³Ff«ª£³"-³>³
*³@_PYR³ye³e
yf³_ ³¢«
yvf³
G¬xf³
k³F
fb«ef³e³
b_ydxf³<_vf³y³
³
bf³PP³kfvff³
"*³
<dxª³
³kff³@fqf³
Ff«ª£³1³
<b³#³P³)*
³@
_F@³
ye³eyf³Yffev³
kff³@fof³
_vfdxf³
"+³ @fk_¢vf³
Ff«ª£³1³>
³#³P³),³_³
@_F@³fef³kvfef³Effvf³
xyzhx¤
yhx³
ef³
@fk_¢v³
vfof3³
"+#³E
__efbfvv³Ffb«efka_ef³
ye³
yeff³¢³+ ³³
y³_}fef³b¢³}f
¤
fef³Sk_¢f³yf³¢³@³Dkj³
Jffxfyf³
J¬fydx³e³
Zyef³
Zfy³¢³bfvf³Dy¢fm_ef³
y³fyf³fb
dxff³
L«vf³
³
fx³_³" ³
³f³
yeff³¢³- ³³ef³
E__efk«dxf³
bfv³fef³f³
ef³
<fy³
ef³
Ffb«ef¬ovf³fyvf³_³
) ³
³b
f«v³
"+)³
B_dxbfvv³E_dxe«dxf³b¢³ydx³f
x³_³) ³³vffyvf³B_dxk«dxf³
³Ff¤
b«ef³y³bf³# ³³Fek«dxf³
ye³y³
fyf³
yeff³
, ³yvf³
D fybfvv³¢³ffxf³
<k³eyf³
B_dxbfvv³
³Ffb«ef³y³
fx³_³#,³³G¬xf³
}_³
__xfyf³
fydxf³fef³
f³
yeff³, ³¦³
ef³B
_dx³
k«dxf³³
Ffb«ef³ef³|ffyyvf³
Fed}³
bfv³fef³
"+*³U_ªfb«f³
Hfx_b³
ef³¬
ojydxf³
Yf}fxk«dxf³y
³|f³yf³S_}«f³ef³
f³fy³@_³
G
dx_³) ),³
d³y³
fyf³off³@efk«dxf³
³
yeff³# ³
¢³k_¢f³
"++³E«dxf³¢³<
k_¢f³³@«f³e³U«dxf³
Bydxf³
Ffx¬¢k_¢v³³
Gdx«f³U_bdxf³
Gfyf³
e³
U«dxf³
y³Uyfv³
e³
Sk_¢_b«ef4³
Gdx«f³
b¢³
U_bdxf³
#/$) ³
d³
#³U, ³
³
Gdx«f³
b¢³
U_bdxf
"-$#/³
d³
)³U, ³
³
Gfyf
", ) ³
d³
,³U, ³
³
U«dxf³
fk_¢
- $" ³
d³
) ³
U, ³
³
Dy¯³
e³
<k_xf³
H³
@ffydx³
ef³
E«
dxf³
k³e_³<k_¢f³
³
@«f³
e³
U«dxf³
e³
yvf³
@fk_¢vf³f_v³
ef³Yf}fxk«dxf³ye³
Dy
e³
<k_xf³
¢«yv³
Byf³
Uf³
ef³
@fyf³
ef³
Dy
e³<kaxf³ye³
_k³
# ³
³
|f³Fed}³
bfdx«³
)
STIY<WD³
FT©PEL¨AGDP.EK§AGDP³
E©T³
N=UP<GNDP
Ff«ª£³1³<
b³
"³P³
) ³
@_F@³
fef³
k³
eyf³
y_f³Fk«dxfE«dxf
k³
N_ª_xf³
¢³
Udx³
¢³
Skfvf³
e³
¢³
Dyd}v³
³
P_³
e
L_edx_u³
kvfef³
Effvf³
xyydxydx³
ef³
@fk_¢v³
vfof5
E«dxfbf¢fydxv³
Ffx¬¢k_¢vf³
y³
F_kf9
_
Ffx¬¢k_¢vf³
, ³
Gdx«f³
b¢³
U_bdxf³
Gdx«f³
b¢³
U_bdxf
Gfyf U«dxf³
fk_¢
b
F_kf³, ³
#0) ³
d³
#-$"/³d³
", $) ³
d³
- " ³
d³
Dy__³
³
Zyffv«f³
e³
}«f³
",³
v
*
<XUFKDIAGU
XPB³
DTU<V\EMAGDP
#³U, ³
³
)³U, ³³,³U, ³³
) ³
U, ³
³
Byf³
I³
@fb_v_³
kjvfff³E«dxf³
eyf³
fyf³
Ey³
_³
<vfydx¤
e³
D_k«dxf³
x_bf³
fef³
vf«ª£³
/³_³
@P_UdxF³
ef³
E«dxf³
¢vfe³
f³
_k³
eff³
y³
@fb_v_³fy³Dyvyo³f¬vydx³
ye
e³
¢_³
fef³
¢vfef³
ef³
bfb_b_f³Fed}l«dxf³
ef³
Fffbfvfbyff³
e{f³
E«dxf³
y³
ef³
@f¢fydxv³"³
+
PIDBDTUAGK<FUZ<UUDTYDTUHAJDTXPF
Ff«ª³ £³1³
<b³
+³@_F@³
y³Yf
byev³
y£³
,"³
_³L_ef_fvff³
PZ³
y³
e_³
_mfef³
Pyfefdx_v_f³
ef³
B_dxk«dxf³
³
R³
¢³
fyd}f³
³
$P
(A
$%į
į
ī·+
'ēÊ" į
į
I 'X(þĦ=į
+
'L
Íë į+'Ĕ"Ûį
ù
į
° '.(<g=įÌ(:į©ćĝ¼áß¹
į
-9
įTmíĕ$.
į
įį
-9:įTmĚIJNį
*_!įÉį
+$į
į
[į
Ñį
+yėN@į
D
į
$(įį
#įfį
į
/µ %į
[į
į
ĂÇ)į
Ö^Z" į
#įP
ÿ!į
*_ įP
pr¥ Ė ;
3į®òo
į
#į
&%æºðJį
Æ
Ĉį
1A
öįį
!Ġ
8į
į
>Zį
į
į
-d 'į
#į
2(į
į
H ;į
&, į§
įX
5/
į
į
į!
¯
į#į
!" Dį
W '
į
į
į
į
~g=
O?į
1į
98į
|
įH»K
p
½ĉ
į
į.
ĥĞ
MP&`!
į
EÙį
&`
p
*ì
į
į
>d
į
#į
Q
Į
įį
Ô,!/
cį
&, į
įċ
ā
į
N>\
į
įàÕ^į
-i]¸óį
#į
Q
į
Ģį
K
"
cį
į
įiį
į@įą
į
vį
jį
K xį
W
į
į&" zįį
6į
% į
į
îp
ï
į
È
į.
e
Mįį
0'
õ´ @?į
*ç
{įį
į
H
qĬį
¢
Oį
)ĐÃ
)į
Y
o
Yįį3f
ÁĊę
ġ
į
*" į
ª
į
<
ĭDį
P<AGTIAGWLIAGD³
©@DTP<GND³
Ff«ª£³1³<b³-³@_F@³
fef³kvfef³_dx³_eff³vffydxf³
@f¤
yvf³
vfoff³Effvf³_dxydxydx³bff3³
Z_fx_x_vff³
ZGF³Bf³S_bffydx³yfv³
yfx_b³ef³_kw
e£³"1³ZGF³
kfvfff³
Z_fdxf³IHH³@
³ef³Z_ff}f³J¬Zfyf³
GHPZDIUD³" Hfx_
b³
ef³Ff¢f³ef³
«ydxf³Ffvbffyd
xf³eyff³
@fb_¤
v_f³bffxfef³Tfdxfvf³_kve³ef³Sfª³Edx
yyf¤
vfff³
³
"/.,³ef³<kb_vfff³PZ³
e³ef³@efb_vfff
ff³y³ef³Tfd
xfbedx}fy³eyff³@fb_v_f³_ªf³J_u
)
D³vy³eyf³@_vfev³
³"
, 1"1..³
@efvff
b_³%³U
#³.-*³vf«ef³edx³e
yf³+
³§eY³³
)* ""11 ³@F@I³&³U³").
*
B_³S
ky³ef³kfvff
f³Yf}fxs«dxf³fydxyfªydx³ef
@__ef³y³@ffydx³ef³@fb_v_f³y³³¢³Hk_yff
+
I³@
ffydx³ef³vf«ª£³1³>³,³P³*
³@_F@³vf}f¢fydxff
.³E«dxf³ef³f³
Yffyyvvf³
edx³
Jxf_fpf
¡}ydxf³__ydxf³Jxf_fr³
e³Udxff_f³nvf¤
f³eyf³_k³eyf³
Yv³_³Ev_³e³J_ffvf«ef³¢d¤
kxf³ye³Byf³U_yfv_ª_xf³ye³
y³ef³@fvev³k³|fef
f¢ff³E«dxf³e_vffv³P_d
x³U_yfv³y³
eyf³Pv³
_³Fffbfvfbyf
bfef}ydx
, H
³S_vfbyf³y³y³@bfbyev«vfJ_kyf³¢³fdxf³Yef³<k_xf³³
@__bfyf³
d_³-³Zdxf³xf³y³ef³J_kyf¤
«eyf³ef³@f¢y}fvyfv³J¬³f³
Pfv³ef³
?f¢fydxf
)),J³)* 1-³yf³ef³@fb_v_³P³fy¢dx_f
-
E³eyf³Y
fyd}fv³³Pyfefdx_v_f³I³
bfy³ef³
U_e³X
ff
Z_fbfx¬ef³f
y
f³
_ffdxydxf³D_by³¢³
bf__vf
qr
P
6:³
P
'!!³
,TX#D)r
#
į
,
Iį
į
+
ģ
5į
!³
į
@
č
($į
0 7
Āeį
0
đį
(!!³
Oii³
,Mr
',O'
mN3,H,?TX,Or
į$į 5%7 į
į
*ÏúÓ
a Ü
ûį
*
hį#¾Jį
G6į
P.į2
¨į
Bebauungsplan Entwurf
/
9RQ+QHIHOG6WUDH
LQ.|OQ2VVHQGRUIbQGHUXQJ
Im Plangebiet liegt bei einem Starkregenereignis gemäß der „Starkre
gen
Gefahrenkarte“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) eineÜberflutungsgefährdung vor. Baumaßnahmen im Plangebiet sind vor
deren
Ausführung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln abzustimmen
.
.
6WDQG
-Offenlage-
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die
Planaufstellung am 15.09.2016 nach
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der
Beschluss wurde am 05.10.2016
ortsüblich bekannt gemacht.
gez. Reker
Oberbürgermeisterin
Köln, den 26.09.2016
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Amtsleiterin Beigeordneter
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Planen und Bauen
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in
seiner Sitzung am nach
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit
Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB
beschlossen.
Die örtsübliche Bekanntmachung über
den Beschluss des Bebauungsplanes
durch den Rat einschließlich des
Hinweises nach § 10 Abs. 3 BauGB ist
am
erfolgt.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat in der Zeit vom 07.12.2022 bis
22.12.2022 nach § 3 Abs. 1 BauGB
stattgefunden.
Köln, den Köln, den
Anlage 4
Mitteilung Ausschuss
3308 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 15.02.2024 0518/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Offenlage nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplan-Entwurf 6250/03, 2. Änderung, Arbeitstitel: 2. Änderung Von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf Anlass der Planung Für einen Teilbereich der in der rechtsgültigen ersten Änderung des Bebauungsplanes festge- setzten Fläche (nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/von-Hünefeld-Straße) war Einzelhandel ausnahmsweise zulässig. Nunmehr soll auch auf dieser Fläche Einzelhandel ausgeschlossen werden, um die Fläche des Gewerbegebietes als Standort für produzierende und artverwandte Betriebe zu sichern. Darüber hinaus ist Grund für diesen Einzelhandelsausschluss, dass mit Beschluss vom 17.12.2013 der Rat der Stadt Köln ein neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen hat. Dieses Konzept wurde mit Beschluss durch den Rat der Stadt Köln im Februar 2023 fort- geschrieben (Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK), Ratsbeschluss 09.02.2023). Das Konzept dient dem Schutz der Versorgungszentren vor einem Kaufkraftab- fluss durch dezentrale Einzelhandelsansiedlungen und sieht für das fragliche Areal keine Ein- zelhandelsnutzung vor. Somit soll aus den vorgenannten Gründen der bestehende Bebauungsplan dahingehend ge- ändert werden, dass Einzelhandelsbetriebe nach erfolgter Änderung dann im gesamten Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes 6250/03, Arbeitstitel „von-Hünefeld-Straße in Köln- Ossendorf“, 2. Änderung, nicht zulässig sind. Somit ist dann künftig auch auf dem Areal nord- östlich des Kreuzungsbereich der Mathias-Brüggen-Straße/von-Hünefeld-Straße und somit im gesamten Bebauungsplangebiet Einzelhandel nicht zulässig. Verfahren Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 6250/03: Beschlussfassung: Stadtentwicklungsausschuss: 15.09.2016 Öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses zur Einleitung eines Verfahrens zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes 6250/03 Amtsblatt der Stadt Köln: 05.10.2016 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB): 2 Stadtentwicklungsausschuss: 31.08.2023 Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Amtsblatt der Stadt Köln: 29.11.2023 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB): vom 7. Dezember bis einschließlich 22. Dezember 2023. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 02.08.2023 bis einschließlich zum 03.09.2023. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Bau- gesetzbuch (BauGB) vom 21.12.2023 bis einschließlich 28.01.2024. Die Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB soll im März 2024 erfolgen. Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgelegt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Begründung zur Offenlage Anlage 3 Textliche Festsetzung Anlage 4 Bebauungsplan-Entwurf/unmaßstäblich Gez. Greitemann
Anlage 2 Begründung zur Offenlage
22541 Zeichen
A N L A G E 2 Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 Arbeitstitel: von-Hünefeld-Straße in Köln-Ossendorf, 2. Änderung 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Die zweite Änderung des Bebauungsplanes, ein Vollverfahren / Regelverfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB), bezieht sich auf den Bebauungsplan 6250/03 1. Änderung, Arbeitstitel „von-Hünefeld-Straße in Köln -Ossendorf, der seit dem 05. Juli 2006 rechtskräftig ist. Für einen Teilbereich der in der ersten Änderung des Bebauungsplanes festgesetzten Fläche (nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/von- Hünefeld-Straße) war Einzelhandel ausnahmsweise zulässig. Nunmehr soll auch auf dieser Fläche Einzelhandel ausgeschlossen werden, um die Fläche des Gewerbegebietes als Standort für produzierende und artverwandte Betriebe zu sichern. Entsprechend dem im Plangebiet vorhandenen nennenswerten gewerblich- betrieblichen Bestand soll dem Bedarf an Gewerbeflächen für produzierendes und artverwandtes Gewerbe entsprochen werden. Darüber hinaus ist Grund für diesen Einzelhandelsausschluss, dass mit Beschluss vom 17.12.2013 der Rat der Stadt Köln ein neues Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen hat. Dieses Konzept wurde mit Beschluss durch den Rat der Stadt Köln im Februar 2023 fortgeschrieben (Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK), Ratsbeschluss 09.02.2023). Das Konzept dient dem Schutz der Versorgungszentren vor einem Kaufkraftabfluss durch dezentrale Einzelhandelsansiedlungen und sieht für das fragliche Areal keine Einzelhandelsnutzung vor. Der ursprüngliche Bebauungsplan 6250/03, 1. Änderung, ermöglichte Einzelhandel ausschließlich im Kreuzungsbereich Mathias-Brüggen-Straße / von-Hünefeld-Straße. Der Standort widerspricht dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept, da nach dem Steuerungsschema kleinflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten in Gewerbe- und Industriegebieten nicht erwünscht ist und planungsrechtlich auszuschließen ist. Aus diesem Grund soll auch in dem oben genannten Kreuzungsbereich Mathias-Brüggen-Straße / von-Hünefeld-Straße Einzelhandel künftig ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist nunmehr ein (erneuter) Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes in Form eines Drogeriemarktes in einem III- geschossigen Gebäude (EG Drogeriemarkt, OG Gewerbeeinheiten) für die Mathias- Brüggen-Straße 112 in Köln-Ossendorf vor. Das beantragte Vorhaben liegt in einer nicht integrierten Lage im Gewerbegebiet Ossendorf. Der derzeit noch rechtsgültige Bebauungsplan 6250/03, 1. Änderung vom 05.07.2006 lässt Einzelhandel am beantragten Standort ausnahmsweise zu. 1.2 Ziel der Planung Somit soll aus den vorgenannten Gründen der bestehende Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass Einzelhandelsbetriebe nach erfolgter Änderung dann im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6250/03, Arbeitstitel „von- Hünefeld-Straße in Köln -Ossendorf“, 2. Änderung, nicht zulässig sind. Somit ist dann künftig auch auf dem Areal nordöstlich des Kreuzungsbereich der Mathias-Brüggen- Straße/von-Hünefeld-Straße und somit im gesamten Bebauungsplangebiet Einzelhandel nicht zulässig. 1.3 Verfahren Das Bebauungsplan-Änderungs-Verfahren wird im Vollverfahren / Regelverfahren durchgeführt. Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 6250/03: Beschlussfassung: Bezirksvertretung Ehrenfeld: 12.09.2016 Stadtentwicklungsausschuss: 15.09.2016 Öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses zur Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 Amtsblatt der Stadt Köln: 05.10.2016 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB): Bezirksvertretung Ehrenfeld: 28.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss: 31.08.2023 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Das Beteiligungsverfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 7. November bis einschließlich 22. Dezember 2023 statt. Hierbei gingen keine Stellungnahmen ein. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Dieses Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 02.08.2023 bis einschließlich zum 03.09.2023 statt. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Dieses Beteiligungsverfahren fand in der Zeit vom 21.12.2023 bis einschließlich 28.01.2024 statt. 2 Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes der 2. Änderung Das Plangebiet liegt im linksrheinischen Kölner Norden im Stadtteil Ossendorf des Stadtbezirks Ehrenfeld und wird begrenzt im Norden durch die Alte Escher Straße, im Osten durch die Butzweilerstraße, Nordgrenze der Flurstücke 1699, 1613, 1644 und 927, Nordwestgrenze der Flurstücke 1663, 1679, 1680, 1624, 1513, 1502,1510, Nordwest- und Südwestgrenze des Flurstückes 1429, Westgrenze des Flurstückes 1545, Nordwestgrenze des Flurstücks 360, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, im Süden durch die Mathias-Brüggen-Straße und im Westen durch die von-Hünefeld- Straße. Das Plangebiet entspricht dem Bereich des Bebauungsplanes 6250/03, 1. Änderung und umfasst eine Fläche von circa 390.000 qm. 2.2 Vorhandene Struktur Es handelt sich bei dem Plangebiet um ein überwiegend bebautes Gewerbegebiet. 3 Planungsvorgaben 3.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das fragliche Areal der 2. Änderung als Gewerbegebiet dar. Die geplante Änderung entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes, eine Änderung des FNP ist nicht erforderlich. 3.2 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Wie bereits weiter oben erläutert dient das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (EHZK), Ratsbeschluss 09.02.2023) dem Schutz der Versorgungszentren vor einem Kaufkraftabfluss durch dezentrale Einzelhandelsansiedlungen. Im Planbereich ist nach dem Steuerungsschema kleinflächiger Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten nicht erwünscht und planungsrechtlich auszuschließen. 4 Planinhalte 4.1 Textliche Festsetzung: ausnahmsweise zulässiger Einzelhandel Um künftig durch die geplante 2. Änderung des Bebauungsplanes den ausnahmsweise zulässigen Einzelhandel auszuschließen, soll die bestehende textliche Festsetzung („in der mit folgender Schraffur ////// gekennzeichneten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße/von Hünefeld-Straße sind Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig“) gestrichen werden. Hierdurch wird der auf der bereits erwähnten Fläche nordöstlich der Kreuzung Mathias-Brüggen- Straße / von Hünefeld-Straße ausnahmsweise zulässige Einzelhandel unzulässig. 5. Umweltbericht A Einleitung Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse we rden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 5.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplanes s. hierzu in der Begründung 5.2 Bedarf an Grund und Boden Es ergeben sich keine Änderungen der Nutzungen von Grund und Boden, da lediglich die Art der Nutzung (Zulässigkeit von Einzelhandel) verändert wird. 5.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan - Verfahren anzuwenden sind. Die EU -Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie das Landeswassergesetz Nor drhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen -Verordnungen und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele Landschaft Landschaftsplan BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW Schutzziele der LP -Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Pflanzen BNatSchG, LNatSchG NRW Baumschutzsatzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung geschützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen; Tiere BauGB, BNatSchG, FFH -RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhaltungszustand; Schutz wild -lebender Tiere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH -RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffe; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt ; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnahmen nachhaltig und standortgerecht Fläche Baugesetzbuch Schonender Umgang mit Boden, Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Revitalisierung von vorgenutzten Flächen Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem Erholungswert von Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturlandschaft Boden BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen und Einträge, Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmenrichtlinie, HWRM-RL naturnahe Gestaltung von Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung Wasserbedarf; Vermeidung negativer Veränderungen; Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, Landeswassergesetz NW, Wasserschutzzonen - Verordnung Versickerung von Niedersch lagswasser, Berücksichtigung der Ge - und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Grundwasserneubildung erhalten und verbessern Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW, Klimaschutzkonzept Köln BNatDchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Entlastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Verbesserung des Mikroklimas durch Baumpflanzungen und Grünflächen; Maßnahmen z ur Klimawandelanpassung Luftschadstoffe – Emissionen/Immissionen Bundesimmissionsschutzges etz; BauGB, 39. BImSchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn - und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er - füllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden BauGB; Bundesimmissionsschutz - gesetz; Luftreinhalteplan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmissionsschutz - gesetz; Lichterlass NW; LAI Hinweise; TA-Luft, Anhang 7, LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbewältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung Erneuerbare Energien/Energieeffizienz BauGB; Beschluss Stadtentwicklungsausschuss zur solaren Optimierung; EEG 2023, GEG 2023, EnergieeinsparVO, Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Klimaneutralität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln (03/2022) Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas -Emissionen, energetisch optimierte Baustandards Lärm Bundesimmissionsschutz - gesetz; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; DIN 45691; 16. BImSchV; Freizeitlärmerlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktionsplan Stufe III Einhaltung der Orientierungs-, Richt - und Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn - und Arbeitsverhältnisse Altlasten BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW, LAWA-Richtlinie, LAGA Anforderungen Vermeidung von Gefährdung durc h die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden -Luft, Boden-Grundwasser; Sanierung; Erschütterungen Bundesimmissionsschutz - gesetz; Abstandserlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung Gefahrenschutz: - Hochwasserschutz WHG, LWG NRW, HWRW - RL; HochwasserschutzG II Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwasserrisikoprophylaxe - Störfallrecht - Magnetfeldbelastung - Starkregenvorsorge Seveso-III-Richtlinie; KAS - 18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmissionsschutz - gesetz, Abstandserlass NW, städtischer Vorsorgewert WHG Einhaltung von Achtungs - und angemessenen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ableitung von Niederschlagswasser; Verhindern von Starkregengefahren Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ im Stadtplanungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB, Denkmalschutzgesetz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Naturdenkmalen, Resten historischer Kulturlandschaften oder deren Bestandteilen Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Änderungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 5.4. Grundlagen Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplanes „von Hünefeld Straße, 2. Änderung“. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftigerweise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche a nzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. Weiterhin werden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltauswirkungen beschrieben. 5.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) Es handelt sich um einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet von Hünefeld Straße. Das Gewerbegebiet ist nahezu vollständig gewerblich besiedelt. Für einen Teilbereich an der Mathias-Brüggen Straße/von Hünefeld Straße ist Einzelhandelsnutzung ausnahmsweise zulässig. Dies soll mit der Änderung zukünftig nicht mehr zulässig sein. Bei den im Plangebiet angesiedelten Betrieben handelt es sich zu einem hohen Anteil um Büronutzung, der flächenmäßig überwiegende Teil wird jedoch von Nutzungen der Filmbranche (Studios, Aufnahmesäle, Büros, usw.) im Norden des Plangebietes eingenommen. 5.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne Änderung des Bebauungsplanes bleibt Einzelhandelsnutzung im Bereich der Mathias-Brüggen Straße/von Hünefeld Straße entsprechend der Festsetzung ausnahmsweise zulässig. Der Bebauungsplan mit allen seinen Festsetzungen bleibt erhalten. 5.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Ansiedlung von ausnahmsweise zulässigem Einzelhandel auf dem Eckgrundstück an der Kreuzung Mathias-Brüggen Straße/von Hünefeld Straße ausgeschlossen, sodass ausschließlich die zulässigen gewerblichen Nutzungen gemäß den Festsetzungen möglich sind. Die Gründe für den Ausschluss des Einzelhandels führt die Begründung unter Punkt 1.1 aus. Der Charakter des Gebietes wird sich dadurch in keiner Weise ändern. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich im Hinblick auf Auswirkungen auf die Umweltbelange, durch die Planänderung keine Veränderung ergibt, da lediglich die gewerbliche Nutzungsart verändert wird in dem der Einzelhandel für ein Grundstück ausgeschlossen wird. Hieraus aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes Veränderungen abzuleiten, wäre reine Spekulation, da sich eine Einzelhandelsnutzung und eine hier zulässige gewerbliche Nutzung nur marginal unterscheiden und sehr stark vom Einzelfall abgängig sind. 5.5 Umweltbelange gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB Für die folgenden Umweltbelange ergeben sich durch die Planänderung keine Auswirkungen auf Umweltbelange, die von denen des rechtskräftigen Bebauungsplanes abweichen: Tiere; Pflanzen; Fläche;, Boden; Wasser; Luft; Klima; Wirkungsgefüge; Landschaf;, biologische Vielfalt; Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kultur- und sonstige Sachgüter; Vermeidung von Emissionen; Nutzung erneuerbarer Energien; Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden; Wechselwirkungen; Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen; Eingriffsregelung; Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete; eingesetzte Stoffe und Techniken; In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen). Erhebliche Umweltauswirkungen liegen im Bereich des Bebauungsplanes 1. Änderung von Hünefeld Straße nicht vor und werden sich durch die 2. Änderung nicht einstellen. Für die Starkregengefährdung wird ein Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen. Es liegen punktuelle Starkregengefährdungen im Plangebiet auf den Grundstücken und im Bereich der Straßen vor. Eine Hochwasserrisikogefährung besteht nicht. C Zusätzliche Angaben 5.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ergaben sich nicht. 5.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) Der rechtskräftige Bebauungsplan 1. Änderung von Hünefeld Straße (Gewerbegebiet) beinhaltet keine Monitoringmaßnahmen. Durch die Planänderung ändert sich daran nichts. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen auf Umweltbelange sind nicht erforderlich. 5.8 Zusammenfassung Für die folgenden Umweltbelange ergeben sich durch die Planänderung keine Auswirkungen auf Umweltbelange, die von denen des rechtskräftigen Bebauungsplanes abweichen: Tiere; Pflanzen; Fläche;, Boden; Wasser; Luft; Klima; Wirkungsgefüge; Landschaf;, biologische Vielfalt; Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete; Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Kultur- und sonstige Sachgüter; Vermeidung von Emissionen; Nutzung erneuerbarer Energien; Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden; Wechselwirkungen; Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen; Eingriffsregelung; Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete; eingesetzte Stoffe und Techniken; In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen). Erhebliche Umweltauswirkungen liegen im Bereich des Bebauungsplanes 1. Änderung von Hünefeld Straße nicht vor und werden sich durch die 2. Änderung nicht einstellen. Der Hinweis auf Starkregengefährdung wird im Bebauungsplan aufgenommen 5.9 Referenzliste der Quellen - Stadt Köln: Karte Überflutungshöhen bei 30- und 100-jährlichen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, Köln, abgerufen 08/2023; 6 Planverwirklichung und Kosten 6.1 Planverwirklichung Für die Planverwirklichung sind keine städtischen Maßnahmen erforderlich. 6.2 Kosten Die Umsetzung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 wird der Stadt Köln voraussichtlich keine Kosten verursachen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0518/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.02.2024
- Erstellt
- 05.02.2024 10:18