0739/2019
Parkstadt Süd, Begleitgremium
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Anlage
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GESCHÄFTSORDNUNG DES BEGLEITGREMIUMS PARKSTADT SÜD PRÄAMBEL Am 07.02.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss den integrierten Plan Parkstadt Süd beschlossen. Weiterhin hat der Stadtentwicklungsausschuss zur kontinuierlichen Begleitung der Umsetzung des Planwerkes beschlossen, ein Beratungsgremium einzusetzen und die Transparenz des bisherigen Prozesses in geeigneter Form fortzuführen. 1. Aufgaben des Begleitgremiums (1) Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksver- tretung Rodenkirchen in Fragen, die mit der Umsetzung der integrierten Planung Parkstadt Süd zusammenhängen. (2) Die Zuständigkeiten des Begleitgremiums beschränken sich auf die Beratung des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Rodenkirchen im Zusam- menhang mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der integrierten Planung. (3) Neben dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Rodenkir- chen können in besonderen Fällen wegen der räumliche Zuständigkeit auch die B e- zirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal, sowie in fachlich begründeten Fällen auch der Wirtschaftsausschuss, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün die zu beratenden Gremien sein. 2. Zusammensetzung der Lenkungsgruppe (1) Der Stadtentwicklungsausschuss hat zur effektiven Arbeitsweise des Begleitgre - miums die Zusammensetzung auf ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer festge- legt. Den Vorsitz des Begleitgremiums übernimmt der Dezernent für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, den stellvertretenden Vorsi tz die Amtsleitung des Stadtplanungs- amtes. Teilnehmende des Begleitgremiums sind: - jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses, - der Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Rodenkirchen, - jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der stimmberechtigten Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen - bis zu sieben Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft, die von der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu benennen sind - drei zugeladene Fachexpertinnen oder Fachexperten, - bei Bedarf jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der betroffenen Bezirks- vertretungen Innenstadt und Lindenthal. (2) Im Bedarfsfall können durch den Vorsitzenden des Begleitgremiums auch die Vorsitzenden von Fachausschüssen beratend hinzugezogen werden. (3) Das Begleitgremium wird eingesetzt für die Dauer einer Legislaturperiode. Mit jeder neuen Ratsperiode wird über die Zusammensetzung des Begleitgremiums ent- schieden. Das Begleitgremium ist kein Beirat. 3. Einberufung und Tagesordnung (1) Das Begleitgremium tagt zweimal in einem Kalenderjahr. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Nach Bedarf kann der Vorsitzende zu weiteren Sitzungen einladen. (2) Eingeladen wird mit einer Tagesordnung durch die Geschäftsführung, in Abstim - mung mit dem Vorsitzenden des Begleitgremiums. (3) Nach Erfordernis der Tagesordnung nehmen betroffene städtische Fachämter an den Sitzungen teil, die vom Vorsitzenden zugeladen werden. 4. Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Begleitgremiums obliegt dem Stadtplanungsamt. (2) Die Aufgabe der Geschäftsführung besteht insbesondere in der - inhaltlichen Vorbereitung der Sitzungen des Begleitgremiums (u.a. Erstellung der Tagesordnungen, Einladungen, Aufbereitung der Inhalte zur Präsentation), - inhaltlichen Nachbereitung der Sitzung (u.a. Anfertigung und Versand der Niederschrift, Vorlage in den zuständigen Gremien des Rates), (3) Die Niederschriften der Sitzungen werden den betroffenen Bezirksvertretungen und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 Thur Az Vorlagen-Nummer 0739/2019 Freigabedatum 11.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkstadt Süd, Begleitgremium Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss wählt folgende Vertreterinnen und Vertreter der stimmbe- rechtigten Fraktionen als Mitglieder des Begleitgremiums Parkstadt Süd: - …………………………………………………………………………………. - …………………………………………………………………………………. - …………………………………………………………………………………. - …………………………………………………………………………………. - …………………………………………………………………………………. Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 04.02.2019 das Ergebnis des Gesamtverfahrens Parkstadt Süd beschlossen und unter Beschlusspunkt 4 der Vorlage 1250/2018 "Die Verwaltung beauftragt, ein Begleitgremium mit ca. 20 Personen einzurichten und eine kontinuierliche Begleitung bei der Umset- zung unter Beteiligung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu sichern." Das Begleitgremium berät die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Stadtentwicklungsausschuss in Fragen, die mit der Umsetzung der integrierten Planung Parkstadt Süd zusammenhängen und bil- det die Schnittstelle zum Masterplan Innenstadt Köln. Das Begleitgremium setzt sich zusammen aus - jeweils einem Vertreter/ einer Vertreterin der stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwick- lungsausschusses - dem Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Rodenkirchen - jeweils einem Vertreter/ einer Vertreterin der stimmberechtigten Fraktionen der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen - bis zu sieben Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft, die von der Bezirksvertre- tung zu benennen sind - jeweils eine Fachexpertin/ ein Fachexperte zu Mobilität, Städtebau und Freiraum. Anlage Geschäftsordnung des Begleitgremiums
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0739/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 28.02.2019 08:55