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3420/2017

Nord-Süd-Stadtbahn 1. Baustufe Berichtswesen 3. und 4. Quartal 2016

Mitteilung Ausschuss 04.01.2018

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Ermittlung der städt Kosten NS-1 BS mit Waidmarkt

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Mitteilung Ausschuss

12840 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 3420/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rechnungsprüfungsausschuss 22.02.2018 
 
Nord-Süd-Stadtbahn 1. Baustufe  
Berichtswesen 3. und 4. Quartal 2016 
Die KVB AG ist aufgrund des § 8 Absatz 5 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag II verpflichtet, der Stadt Köln 
quartalsweise ein Berichtswesen vorzulegen. Hierbei hat die KVB AG eine Kostenübersicht gemäß 
GVFG-Finanzierungsantrag, eine Übersicht der sonstigen Projektkosten (beides jeweils getrennt nach 
städtischen Kosten und Kosten der KVB AG), sowie eine Übersicht über die finanziellen Auswirkun-
gen für die Stadt Köln für mindestens 5 Jahre hinsichtlich des Schuldendienstes zu erstellen.  
Die KVB AG hat das Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 wie folgt vorgelegt (alle nachfolgen-
den Werte sind gerundet):  
 
Kostendeckel des 2. GVFG-Änderungsantrages vom 30.08.2011 
Der 2. GVFG-Änderungsantrag, der die Grundlage für die Kostenberechnung bildet, wurde vom Zu-
wendungsgeber endgültig mit Gesamtkosten in Höhe von 838.196.600 EUR in die Kategorie „a“ des 
GVFG-Bundesprogramms aufgenommen. Die zuwendungsfähigen Kosten für die Nord-Süd Stadt-
bahn Köln, 1. Baustufe wurden durch den Zuwendungsgeber bei maximal 751.416.700 EUR gede-
ckelt, wobei hiervon bisher 717.045.700 EUR endgültig in die Kategorie „a“ und 34.371.000 EUR un-
ter dem Vorbehalt des Nachweises über die Notwendigkeit bzw. über den Umfang der Leistungen 
zunächst in die Kategorie „c“ aufgenommen waren. 
Für einen Teil der sogenannten Vorbehaltsbeträge (Kategorie „c“) hat der örtlich zuständige Zuwen-
dungsgeber Nahverkehr Rheinland (NVR) im Februar/März 2014 zuwendungsfähige Kosten in Höhe 
von 18.200.000 EUR festgestellt. Hiervon hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-
struktur (BMVI) als oberste Bewilligungsbehörde im November 2014 jedoch nur einen Teilbetrag von 
13.000.000 EUR endgültig in die Kategorie „a“ des Bundesprogramms aufgenommen. 
Nachrichtlich: Für den verbleibenden Betrag in Höhe von 5.200.000 EUR hat die KVB AG entspre-
chende Ergänzungen im Mai 2015 über den NVR an das BMVI nachgereicht. Aufgrund weitergehen-
der Erläuterungsbedarfe ergibt sich weiterhin kein neuer Sachstand.  
Der derzeit verbleibende Vorbehaltsbetrag für die 1. Baustufe beträgt noch 21.371.000 EUR. Dieser 
Betrag setzt sich zusammen aus 1.400.000 EUR für Entschädigungszahlungen, aus 1.000.000 EUR 
für Leitungsverlegung, aus 5.200.000 EUR für Nachtragsleistungen, die vom NVR anerkannt wurden 
und vom BMVI noch anzuerkennen sind und aus 13.771.000 EUR für weitere Nachtragsleistungen.  
Aus Vorsichtsgründen wird bis zur endgültigen Bewilligung der verbleibenden Vorbehaltsbeträge sei-
tens der Stadtverwaltung weiterhin nur mit den endgültigen in die Kategorie „a“ aufgenommenen zu-
wendungsfähigen Kosten gerechnet. Diese zuwendungsfähigen Kosten haben sich wie zuvor darge-

2 
 
stellt im November 2014 von 717.045.700 EUR auf nunmehr 730.045.700 EUR erhöht. Die Zuwen-
dungen (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) haben sich von 645.341.100 EUR um 
11.700.000 EUR auf 657.041.100 EUR erhöht. 
Für alle über den Kostendeckel hinausgehenden Kosten werden durch den Zuwendungsgeber keine 
weiteren Zuwendungen bewilligt, so dass alle weiteren auf die Stadt Köln entfallenden Kosten (sämt-
liche Leistungen außer der KVB-Betriebstechnik) hundertprozentig zu Lasten der Stadt Köln gehen. 
Die Gesamtkosten in Höhe von 838.196.600 EUR, die nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe von 
107.794.800 EUR sowie die nach Erstellung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 ange-
fallenen zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 10.860.000 EUR bilden die unmittelbar bzw. mittelbar 
aus dem 2. GVFG-Finanzierungsantrag zu finanzierenden Projektkosten in Höhe von 
956.851.400 EUR.  
Die nicht-zuwendungsfähigen Kosten betragen derzeit 108.150.700 EUR und sind ebenso wie die 
zuvor genannten nicht-stadtbahnbedingten Kosten (107.794.800 EUR) und die zuvor genannten nach 
Erstellung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 angefallenen Mehrkosten (10.860.000 
EUR) nicht förderfähig. Es ergibt sich demnach ein nicht-förderfähiger Betrag in Höhe von 
226.805.700 EUR. 
Die Projektnebenkosten in Höhe von 130.100.000 EUR werden pauschal mit Zuwendungen in Höhe 
von 25.800.000 EUR gefördert.  
 
 
 
Mehrkosten  
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. Die 
seit Einreichung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 angefallenen Mehrkosten betragen 
weiterhin 10.860.000 EUR.  
 
Minderkosten  
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen.  
 
Stadtbahnbedingte und nicht-stadtbahnbedingte Gesamtkosten  
Die stadtbahnbedingten und nicht-stadtbahnbedingten Gesamtkosten der Nord-Süd Stadtbahn Köln, 
1. Baustufe haben sich gegenüber dem letzten Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 nicht ver-
ändert und betragen weiterhin 1.086.951.400 EUR.  
Die Gesamtkosten setzen sich aus den im 2. GVFG-Änderungsantrag bewilligten zuwendungsfähigen 
Kosten in Höhe von 730.045.900 EUR, den nicht-zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 
108.150.900 EUR, den sog. nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe von 107.794.800 EUR, den 
zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 10.860.000 EUR, sowie den Projektnebenkosten in Höhe von 
130.100.000 EUR zusammen.  
Weiterhin werden die Leistungen, die dem Unglück Waidmarkt zugerechnet und im Rahmen des 
Schadenersatzes geltend gemacht werden sollen (Bauzeitverlängerungen und Nachtragsleistungen 
in Höhe von 29.300.000 EUR [vgl. Session-Nr.: 0843/2011] sowie die Teilinbetriebnahme Nord in 
Höhe von 4.000.000 EUR [vgl. Session-Nr.: 3680/2010]) über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-
Vertrages finanziert bzw. vorfinanziert. Diese Leistungen erhöhen – zumindest teilweise – vorüberge-
hend entsprechend die städtischen Gesamtkosten und werden der Vollständigkeit halber weiterhin in 
diesem Berichtswesen mit berücksichtigt. Demnach ergeben sich unter Hinzunahme der zusätzlichen 
Leistungen nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages Gesamtkosten in Höhe von 
1.120.251.400 EUR.  
 
Städtische Gesamtkosten 
Der von der Stadt zu finanzierende Betrag beläuft sich mit Stand zum 31.12.2016 auf insgesamt 
912.865.500 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über den § 7 des

3 
 
Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, auf 990.726.300 EUR.  
Im Vergleich zum Berichtswesen von November/Dezember 2006 sind die Kosten von ursprünglich 
521.007.000 EUR um 391.858.500 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, 
die über § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, um 469.719.300 EUR angestie-
gen. 
Gegenüber dem Berichtswesen mit Stand zum 30.06.2016 ergeben sich bei dem von der Stadt zu 
finanzierende Betrag keine Veränderungen. 
Der von der Stadt zu finanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen (eine genaue Aufschlüsse-
lung ist der Anlage 1 zu dieser Mitteilung zu entnehmen): 
Projektkosten und Kosten für zusätzliche Leistungen, die nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-
Vertrages finanziert werden 
Die von der Stadt zu finanzierenden Projektkosten, die sich aus den nicht-zuwendungsfähigen Kosten 
(104.045.700 EUR), den seit dem 30.08.2011 entstandenen zusätzlichen Mehrkosten 
(10.250.000 EUR), den nicht-stadtbahnbedingten Mehrkosten (105.594.800 EUR), den Kosten des 
zehnprozentigen Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Kosten (67.029.500 EUR) sowie den Pro-
jektnebenkosten (103.500.000 EUR) zusammensetzen, betragen 390.420.000 EUR.  
Hinzu kommen die zusätzlichen Leistungen in Höhe von 33.300.000 EUR, die vorübergehend über 
den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden. Es sind somit insgesamt 
423.720.000 EUR über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages zu finanzieren. 
Die Projektkosten in Höhe von 423.720.000 EUR werden über ein Annuitätendarlehen (Annahme: 
1 % Tilgung p.a.) mit einer Laufzeit von 34 Jahren finanziert. Die Tilgung des Darlehens wird durch 
die Stadt Köln aus dem investiven Teil des Finanzplans verbunden mit einer Eigenkapitalzuführung 
an die KVB AG finanziert.  
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. 
Zinsaufwendungen  
Die für die oben genannte Darlehensaufnahme erforderlichen Zinsaufwendungen (Annahme: 6 % 
Zinsen p.a.) werden im Rahmen der Schuldendiensthilfe aus dem Ergebnisplan finanziert und betra-
gen auf Basis der derzeitigen Kostenermittlung mit Stand zum 31.12.2016 über 34 Jahre betrachtet 
insgesamt 522.445.500 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über § 7 
des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden 567.006.300 EUR.  
Diese Berechnung erfolgte mit den zuvor genannten, rein prognostischen Werten (6 % Zinsen, 1 % 
Tilgung); tatsächlich fallen nur Zinsen in Höhe der für die jeweils aufgenommenen Darlehen verein-
barten Zinssätze an, die derzeit teils erheblich unter den Prognosewerten liegen. 
Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 keine Veränderungen. 
 
Kosten-Nutzen-Indikator 
Der aktuelle Kosten-Nutzen-Indikator der standardisierten Bewertung liegt unverändert bei 1,05 und 
basiert auf dem aktuellen Kostenänderungsantrag unter Berücksichtigung aller drei Baustufen der 
Nord-Süd Stadtbahn Köln.  
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass alle bisher bekannten bewertungsrelevanten Kostenände-
rungsanzeigen eingeflossen sind und weist darauf hin, dass bei einer Unterschreitung des Kosten-
Nutzen-Indikators von 1,0 der volkswirtschaftliche Nutzen nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall wäre 
die Maßnahme nicht mehr förderfähig. Da sich dieser Kosten-Nutzen-Indikator auf die Nord-Süd 
Stadtbahn Köln, 1. bis 3. Baustufe bezieht, bedeutet dies, dass kaum noch mögliche bewertungsrele-
vante Kostensteigerungen für alle Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln in die Bewertung einflie-
ßen können.  
 
Folgekosten 
Aus § 8 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages II ergibt sich, dass der KVB AG die Unterhaltung (In-

4 
 
standsetzung, Wartung, Erneuerung und Betrieb) einschließlich der Verkehrssicherungspflicht bezo-
gen auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe obliegt. Der Ausgleich der Unterhaltungskosten ist 
durch die Stadt Köln in einem gesondert abzuschließenden Vertrag über die Gewährung von Infra-
strukturbeihilfen dauerhaft zu regeln. Diesbezüglich wurde am 18.12.2008 ein entsprechender Be-
schluss des Rates der Stadt Köln unter TOP 9.19 „KVB: Regelung über die Finanzierung der Unter-
haltungskosten der Nord-Süd Stadtbahn“ (Session-Nummer: 5283/2008) gefasst, wonach der Aus-
gleich der Unterhaltungskosten im Rahmen der bestehenden Betrauungsregelung erfolgt.  
 
Unglücksfall „Einsturz des Historischen Archivs“ - Waidmarkt  
Die oben dargelegten finanziellen Auswirkungen basieren auf dem Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag und 
wurden mit Stand vom 31.12.2016 bewertet. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Einsturz 
des Historischen Archivs wurden berücksichtigt.  
Für die Bergung der Archivalien und die Beweissicherung im Bereich der Schlitzwände des Gleis-
wechsels Waidmarkt sind für bautechnische Leistungen bisher nachfolgende Mittelfreigabebeschlüs-
se gefasst worden:  
Für das Bergungsbauwerk (BergBG) sind im Wege der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.10.2012 
(Session-Nummer: 3359/2012) durch den Hauptausschuss Mittel in Höhe von insgesamt 
29.822.500 EUR genehmigt worden. Für das Besichtigungsbauwerk (BesBG1A) sind zuletzt mit 
Ratsbeschluss vom 18.05.2017 (Session-Nummer: 1001/2017) Mittel in Höhe von insgesamt 
62.300.000 EUR genehmigt worden.  
Darüber hinaus sind bei den städtischen Dienststellen in Zusammenhang mit dem Unglücksfall noch 
weitere Kosten entstanden. Das Rechts- und Versicherungsamt hat eine entsprechende Aufstellung 
erarbeitet, die als Mitteilung in die Hauptausschusssitzung vom 06.06.2016 eingebracht wurde. Be-
züglich weiterer Kosten, die aus dem Unglücksfall resultieren, wird auf diese Mitteilung (Session-
Nummer: 0967/2016) verwiesen.  
 
 
Zukünftiges Berichtswesen 
 
Seit dem Berichtsstand 31.12.2014 haben sich keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben. Inso-
fern beabsichtigt die Verwaltung die politischen Gremien zukünftig nur noch zu informieren, wenn sich 
Veränderungen in den Berichtsständen ergeben. Dies schont Ressourcen sowohl in den Fachämtern 
als auch in den politischen Gremien. Die KVB AG wird der Verwaltung selbstverständlich weiterhin 
ein Berichtswesen im Rahmen des zwischen der Stadt und der KVB AG abgestimmten Turnus vorle-
gen, das fortlaufend verwaltungsintern ausgewertet wird. 
 
 
Anlage: 
Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten und der Schuldendiensthilfe für die Nord-Süd Stadt-
bahn Köln, 1. Baustufe zum Stand 31.12.2016.

Anlage 1 - Ermittlung der städt Kosten NS-1 BS mit Waidmarkt

5943 Zeichen

Anlage 1 Seite 1
A. Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige 
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige 
Kosten / Eigenanteil
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
   nachrichtlich: 
   Kosten gem. eingereichtem und
   bewilligtem 1. GVFG-Finanzierungsantrag
   vom 12.05.2000
550.546.800 EUR        518.192.300 EUR        32.354.500 EUR          
 I. Kosten gem. eingereichtem und bewilligtem 
   2. GVFG-Finanzierungsantrag 30.08.2011, zzgl. 
   nicht-stadtbahnbedingten sowie möglicher 
   Mehrkosten mit Stand vom 31.12.2016
956.851.426 EUR        730.045.675 EUR        226.805.751 EUR        66.665.544 EUR           59.750.322 EUR           6.915.220 EUR             890.185.882 EUR        670.295.353 EUR        219.890.531 EUR        
   nachrichtlich:  Kosten für die zusätzlichen, über den 
   § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanzierten 
   Leistungen Waidmarkt
33.300.000 EUR           - EUR                             33.300.000 EUR           - EUR                             - EUR                             - EUR                             33.300.000 EUR           - EUR                             33.300.000 EUR           
 II. zzgl. 10 % Eigenanteil der zwf. Kosten 73.004.568 EUR           5.975.032 EUR             67.029.535 EUR           
 Zwischensumme (Summe I. - II.) 333.110.319 EUR        12.890.253 EUR           320.220.066 EUR        
 Gesamtkosten  Zuwendung
(pauschal) 
 Eigenanteil  Kostenanteil 
Gesamtkosten  
 Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal) 
 Kostenanteil 
Eigenanteil  
 Kostenanteil 
Gesamtkosten  
 Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal) 
 Kostenanteil 
Eigenanteil  
 III. zzgl. Projektnebenkosten 130.100.000 EUR        25.800.000 EUR           104.300.000 EUR        1.000.000 EUR             200.000 EUR                800.000 EUR                129.100.000 EUR        25.600.000 EUR           103.500.000 EUR        
 Zwischensumme (Summe I. - III.) 437.410.319 EUR 13.690.253 EUR 423.720.066 EUR
 IV. zzgl. Vorfinanzierungskosten von Zuwendungen - EUR                             
 Zwischensumme (Summe I. - IV.) 423.720.066 EUR
 V. Zinsaufwendungen i.R.d. Schuldendiensthilfe 
      für 423.720.066 EUR bei einem Darlehen 
      mit 34 Jahren Laufzeit und einem Zinssatz von 6 %
567.006.283 EUR        
 VI. Gesamtsumme Stadt Köln ( Summe I. - V.) 990.726.349 EUR
Zur Information: Gesamtkosten ohne zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 1.086.951.426 EUR
Zur Information: Gesamtkosten mit zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 1.120.251.430 EUR
KVB AG Stadt Köln
Gesamtkosten davon anerkannte
zuwendungsfähige 
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil

Anlage 1 Seite 2
B. Städtischer Haushalt: Schuldendiensthilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) 2002 – 2020 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
Zins- und Tilgungsleistung Plan Ist Prognose Erklärung:
Hpl. 2002 - 2011 49.119.898 EUR           Plan:
Ist: Ist-Abrechnung der Schuldendiensthilfe zum Berichtszeitpunkt
Zinsaufwand (konsumtiv) Plan Ist Prognose Prognose:
Hpl. 2012 10.646.000 EUR           8.318.009 EUR             8.103.000 EUR             
Hpl. 2013 12.185.000 EUR           9.005.734 EUR             7.675.000 EUR             Zinsaufwand: Ergebniswirksamer Aufwand im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2014 14.916.000 EUR           9.502.816 EUR             15.033.000 EUR           Tilgung: Investive Auszahlungen im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2015 8.911.972 EUR             9.421.521 EUR             10.311.000 EUR           
Hpl. 2016 10.669.536 EUR           7.730.435 EUR 6.769.000 EUR             
Hpl. 2017 11.316.895 EUR           7.445.000 EUR             
Hpl. 2018 11.485.019 EUR           8.290.000 EUR             
Hpl. 2019 11.639.535 EUR           8.188.000 EUR             
Hpl. 2020 11.681.147 EUR           8.365.000 EUR             
Tilgung (investiv) Plan Ist Prognose
Hpl. 2012 5.199.178 EUR             4.589.643 EUR             4.590.000 EUR             
Hpl. 2013 7.046.000 EUR             6.155.346 EUR* 5.111.000 EUR             
Hpl. 2014 7.918.000 EUR             7.188.924 EUR             7.009.000 EUR             
Hpl. 2015 9.747.000 EUR             10.084.139 EUR           9.747.000 EUR             
Hpl. 2016 10.840.000 EUR           12.303.624 EUR 14.229.000 EUR           
Hpl. 2017 10.290.000 EUR           15.515.000 EUR           
Hpl. 2018 9.810.000 EUR             15.050.000 EUR           
Hpl. 2019 10.160.000 EUR           14.526.000 EUR           
Hpl. 2020 10.160.000 EUR           14.743.000 EUR           
* Von diesem Betrag wurde im Jahr 2013 kassenwirksam ein Betrag i.H.v. 3.600.000 EUR und im Jahr 2014 - nach Vorlage der testierten Jahresrechnung des Schuldendienstes für 2013 - kassenwirksam ein Betrag i.H.v. 2.555.346,21 EUR ausgezahlt. Beide Beträge sind hierbei 
periodengerecht dem Haushaltsjahr 2013 zugerechnet. 
Planwerte im städt. Haushalt analog der KVB-Planung
Unterjährig, unabhängig vom Berichtszeitraum aktualisierte 
Prognosewerte der KVB AG

Anlage 1 Seite 3
C. Übersicht Kostenentwicklung in den Jahren 2000-2016 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe 
 
500.000.000 EUR
600.000.000 EUR
700.000.000 EUR
800.000.000 EUR
900.000.000 EUR
1.000.000.000 EUR
1.100.000.000 EUR
1.200.000.000 EUR
Jun. 00
Dez. 00
Jun. 01
Dez. 01
Jun. 02
Dez. 02
Jun. 03
Dez. 03
Jun. 04
Dez. 04
Jun. 05
Dez. 05
Jun. 06
Dez. 06
Jun. 07
Dez. 07
Jun. 08
Dez. 08
Jun. 09
Dez. 09
Jun. 10
Dez. 10
Jun. 11
Dez. 11
Jun. 12
Dez. 12
Jun. 13
Dez. 13
Jun. 14
Dez. 14
Jun. 15
Dez. 15
Jun. 16
Dez. 16
Gesamtkosten inkl. Mehrkosten, nicht-stadtbahnbedingten Kosten und Projektnebenkosten
zzgl. zusätzl. Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Gesamtkosten inkl. Mehrkosten und nicht-stadtbahnbedingten Kosten zzgl. zusätzl.
Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Finanzierungssumme Stadt Köln

Beratungsverlauf (3)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.02.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3420/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.01.2018
Erstellt
08.11.2017 08:45