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3929/2021

Energiebericht 2020: Energieverbrauchs- und Kostenstatistik 2019/Sachstand Energiemanagementkonzept 2020 - Anfrage des sachkundigen Bürgers Becker zu 2601/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.11.2021, TOP 8.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2240 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  18.11.2021 
 3929/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 
 
Energiebericht 2020: Energieverbrauchs- und Kostenstatistik 2019/Sachstand 
Energiemanagementkonzept 2020 - Anfrage des sachkundigen Bürgers Becker zu 2601/2021 
Text der Anfrage: 
1. Wird bei den statischen Untersuchungen berücksichtigt, dass in der Landesbauordnung 
etc. die Berücksichtigung der Gewichte von Schneelasten reduziert wurde? 
Die PV-Paneele sind auch leichter geworden, so dass ggf. keine statischen Probleme zu 
erwarten sind, vor allem dort, wo keine Berechnungsunterlagen mehr vorhanden sind. 
2. Anlage 2 
Welche praktischen Auswirkungen haben die in Anlage 2 dargestellten Rankings? 
Werden die Immobilien mit den schlechtesten Energieverbrauchswerten vorrangig und 
zeitnah saniert? 
 
Beantwortung der Verwaltung 
 
Zu 1.) 
Die Verwaltung beauftragt für die Durchführung von statischen Lastnachweisen in einem zweistufigen 
Verfahren ein Fachbüro sowie noch einen sachverständigen Prüfstatiker. Die Verwaltung geht davon 
aus, dass die Fachleute die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der 
Technik dabei kennen und in ausreichendem Maß berücksichtigen. 
 
Zu 2.) 
In erster Linie dienen die in Anlage 2 des jährlichen Energieberichtes dargestellten Rankings der  
Einordnung der energetischen Qualität der Gebäude als Basis für weitergehende Analysen im  
Tagesgeschäft des Energiemanagements. Die Informationen werden aber auch an die zuständigen 
Objektbetreuungsstellen der Gebäudewirtschaft weitergeleitet. Dort fließen die Erkenntnisse  
zusätzlich in die sonstigen Prioritäten zu Sanierungserfordernissen ein. Ausschließlich und vorrangig 
werden die Priorisierungen von Sanierungsmaßnahmen nicht von den Energieverbrauchswerten  
abhängig gemacht. Priorität haben Sanierungsmaßnahmen zum Beispiel im Bereich Brandschutz, 
Sanierung von betriebs- und sicherheitsrelevanten technischen Anlagen wie Elektro oder baulichen 
Anlagen wie Fassaden. In diesem Rahmen fließen aber immer auch die energetischen Aspekte ein. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3929/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.11.2021
Erstellt
09.11.2021 07:44