Energiebericht 2020: Energieverbrauchs- und Kostenstatistik 2019/Sachstand Energiemanagementkonzept 2020 - Anfrage des sachkundigen Bürgers Becker zu 2601/2021
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3929/2021 vom 18.11.2021
Stand: Am 25.11.2021 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 18.11.2021 3929/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Energiebericht 2020: Energieverbrauchs- und Kostenstatistik 2019/Sachstand Energiemanagementkonzept 2020 - Anfrage des sachkundigen Bürgers Becker zu 2601/2021 Text der Anfrage: 1. Wird bei den statischen Untersuchungen berücksichtigt, dass in der Landesbauordnung etc. die Berücksichtigung der Gewichte von Schneelasten reduziert wurde? Die PV-Paneele sind auch leichter geworden, so dass ggf. keine statischen Probleme zu erwarten sind, vor allem dort, wo keine Berechnungsunterlagen mehr vorhanden sind. 2. Anlage 2 Welche praktischen Auswirkungen haben die in Anlage 2 dargestellten Rankings? Werden die Immobilien mit den schlechtesten Energieverbrauchswerten vorrangig und zeitnah saniert? Beantwortung der Verwaltung Zu 1.) Die Verwaltung beauftragt für die Durchführung von statischen Lastnachweisen in einem zweistufigen Verfahren ein Fachbüro sowie noch einen sachverständigen Prüfstatiker. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Fachleute die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik dabei kennen und in ausreichendem Maß berücksichtigen. Zu 2.) In erster Linie dienen die in Anlage 2 des jährlichen Energieberichtes dargestellten Rankings der Einordnung der energetischen Qualität der Gebäude als Basis für weitergehende Analysen im Tagesgeschäft des Energiemanagements. Die Informationen werden aber auch an die zuständigen Objektbetreuungsstellen der Gebäudewirtschaft weitergeleitet. Dort fließen die Erkenntnisse zusätzlich in die sonstigen Prioritäten zu Sanierungserfordernissen ein. Ausschließlich und vorrangig werden die Priorisierungen von Sanierungsmaßnahmen nicht von den Energieverbrauchswerten abhängig gemacht. Priorität haben Sanierungsmaßnahmen zum Beispiel im Bereich Brandschutz, Sanierung von betriebs- und sicherheitsrelevanten technischen Anlagen wie Elektro oder baulichen Anlagen wie Fassaden. In diesem Rahmen fließen aber immer auch die energetischen Aspekte ein. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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25.11.2021
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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