3169/2025
Betriebskostenabrechnung Schwimmzentrum Deutsche Sporthochschule 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 3169/2025 Freigabedatum 04.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betriebskostenabrechnung Schwimmzentrum Deutsche Sporthochschule 2024 Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt gemäß § 13 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 zur Wah- rung der vertraglichen Verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025 die Auszahlung der 2. Rate in Höhe von 14.370,26 Euro im Rahmen der Betriebskostenerstattung 2024 an die Deutsche Sporthochschule Köln. Sportausschuss 11.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 14.370,26 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Schwimmleistungszentrum (LZ) der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) stellt Schwimmzeiten sowohl für das Land NRW bzw. die Sporthochschule selbst als auch für die Stadt Köln bereit. Seitens der Stadt Köln werden die Schwimmzeiten im Rahmen des Schul- und Vereinssports sowie durch die Berufsfeuerwehr und die Bundeswehr genutzt. Gemäß der Vereinbarung aus dem Jahr 1968 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln erstattet die Stadt Köln dem Land ein Drittel der laufenden Ausgaben für den Betrieb und die Unterhaltung der Schwimmhalle. Diese anteilige Betriebskostenerstattung wird seit jeher grundsätzlich aus dem Budget des Sportamtes gezahlt, wobei für das jeweils aktu- elle Haushaltsjahr die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres zugrunde gelegt wird. Für das Haushaltsjahr 2025 macht die DSHS einen für das Sportamt zu zahlenden anteiligen Betrag in Höhe von 604.370,26 € geltend. Der veranschlagte Ansatz in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen des Haushaltsplans 2025/2026 beträgt jedoch für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 590.000,00 €. Die Kostensteigerung im Jahr 2024 begründet die DSHS mit gesteigerten Energiekosten, welche mit den vorgelegten Verwendungsnachweisen nachvoll- ziehbar dokumentiert werden. Vor dem Hintergrund des Kassenschlusses im Dezember wurde der in Teilplanzeile 15 - 3 Transferaufwendungen veranschlagte Betrag in Höhe von 590.000 € bereits unter Beachtung der Regelungen der aktuellen Haushaltssperre sowie der Bewirtschaftungsverfügung an die DSHS ausgezahlt. Finanzierung Zur Finanzierung der Mehraufwendungen können Minderaufwendungen in Höhe von 14.370,26 € innerhalb des Teilergebnisplanes des Sportamtes, in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan 2025/2026 für das Haushaltsjahr 2025 herangezogen werden. Da es sich hier um eine zusätzliche Zuschussgewährung an die DSHS handelt, ist gemäß § 13 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 die Entscheidung des zuständigen Fachaus- schusses einzuholen. Begründung gem. Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) für zentrale Bereiche des Kölner Haushalts vom 04.11.2025 sowie gem. der Regelungen zur Bewirtschaftung des Haushalts in den Jahren 2025 und 2026 vom 23.04.2025 Gemäß der o. g. Regelungen dürfen nur Aufwendungen entstehen oder Auszahlungen geleis- tet werden, zu denen die Stadt öffentlich- oder privatrechtlich verpflichtet ist (§ 82 Abs. 1 Nr.1 GO NRW). Eine rechtliche Verpflichtung umfasst alle Leistungen, die auf Grundlage von Ge- setzen zu gewähren sind. Ferner gehören dazu Verpflichtungen aus öffentlich- oder privat- rechtlichen Verträgen und Vereinbarungen. Entscheidend ist, dass diese bereits bestehen. Der Leistungsumfang muss auf das gesetzlich oder vertraglich zwingende Maß beschränkt werden. Die seit 1968 bestehende Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln verpflichtet die Stadt Köln, dem Land ein Drittel der laufenden Ausgaben für den Betrieb und die Unterhaltung der Schwimmhalle zu erstatten. Für das jeweils aktuelle Haus- haltsjahr wird die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres zugrunde gelegt, nachträgliche Standardsenkungen sind ausgeschlossen. Die DSHS hatte unabhängig davon in 2024 bereits Maßnahmen ergriffen, welche die Kostensteigerung minimiert haben. Insofern ist die o. g. Mehraufwendung gerechtfertigt. Begründung der Dringlichkeit: Der Einbringung der Vorlage gingen notwendige verwaltungsinterne Abstimmungen voraus, die eine frühzeitigere Einbringung verhinderten. Die Dringlichkeit für die Beschlussfassung ist gegeben, da die Auszahlung der Mittel an die Deutsche Sporthochschule Köln, zu der die Stadt Köln vertraglich verpflichtet ist, noch in diesem Jahr vor Kassenschluss erfolgen muss.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Beschlussvorlage liegt eine vertragliche Verpflichtung der Stadt Köln zugrunde. Die Entscheidung bietet keinen Gestaltungsraum, der Gegenstand einer Öffentlichkeitbeteiligung sein könnte. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3169/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 10.11.2025 14:58