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V/0918/2010

Verkehrsverhältnisse im Bereich Ramertsweg - Borkenfeld - Dieckmannstraße - Roxeler Straße im Ortsteil Gievenbeck Südwest

Vorlagen 16.12.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.01.2011, TOP 4.1

Anlage 2: Übersichtsplan

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Anlage 9: (A-W/0007/2010)

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Anlage 3: Verkehrsaufkommen Ramertsweg - Borkenfeld

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Anlage 11: Anregung nach § 24 GO NRW, Nr. 55/2010

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Anlage 4: (A-W/0039/2009)

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Anlage 10: (A-W/0013/2010)

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Anlage 1: Übersichtstabelle

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Beschlussvorlage

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Anlage 8: (A-W/0006/2010)

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Anlage 12: Anregung nach §24 GO NRW, Nr.160/2010

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Anlage 5: Ergänzende Fragen zum Antrag (A-W/0039/2009)

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Anlage 6: (A-W/0002/2010)

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Anlage 7: (A-W/0003/2010)

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Anlage 2: Übersichtsplan

62 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage V/0918/2010

Dieckmannstraße / Ramertsweg

Anlage 9: (A-W/0007/2010)

1358 Zeichen

Anlage 9 zur Vorlage V/0918/2010

7

Bezirksverwaltung Münster-West u 28.04.2010
? 02534/58854-15

Bezirksvertretung Münster-West am 22.04.20100°

Punkt 6 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen
Punkt 6.7 der Tagesordnung Verkehrsentlastung Gartenbreie und Verlängerung
A-W/0007/2010 von Ampelphasen im Bereich Roxeler Straße und

Dieckmannstraße
Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2010

Von der SPD-Fraktion lag nachfolgender Antrag vor:

SPD-Fraktion in der Antrag Nr. A-W/0007/2010
Bezirksvertretung Münster-West vom 08.03.2010

Antrag: Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:

Die Verwaltung stellt der Bezirksvertretung Münster-West Maßnahmen vor, auf welche Weise die
Verkehrsbelastung der Gartenbreie durch Schleichverkehr zur Umgehung der Ampel Dieckmann-
straße/Roxeler Straße und durch Zufahrt auf den Ratio-Parkplatz verringert oder verhindert werden
kann.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, an der Ampelkreuzung Dieckmannstraße/Roxeler Stra-
Re die Grünphasen für Links- und Rechtsabbieger aus der Dieckmannstraße in die Roxeler Straße
und für Linksabbieger aus der Roxeler Straße in die Dieckmannstraße zu verlängern

Die Bezirksvertretung nahm die Zwischennachricht des Ordnungsamtes zur Kenntnis..

gez.
Ursula Vennemann
Schriftführung

V iler: 61 = x
BED —— Stadt Münsitr
‚Amt für eeedaniwichtung,

Staipianuns Ye lenung

Anlage 3: Verkehrsaufkommen Ramertsweg - Borkenfeld

710 Zeichen

Differenzenbild der Verfolgungszählungen vom 11.11.04, 26.01.05 ,01.06.06 und 24.06.2010 
Zählzeit: 07:00 - 08:00 Uhr 
Donnerstag, 24. Juni 2010 
Donnerstag, 1. Juni 2006 
Mittwoch, 26. Januar 2005 
Mittwoch, 17. November 2004 
Mittelwert 
Quellverkehr 113 110 131 137 123 
Zielverkehr 25 41 26 32 31 
Durchgangsverkehr 27 25 11 25 22 
Summe 165 176 168 194 176 
Zählzeit: 16:00 - 17:00 Uhr 
Donnerstag, 24. Juni 2010 
Donnerstag, 1. Juni 2006 
Mittwoch, 26. Januar 2005 
Mittwoch, 17. November 2004 
Mittelwert 
Quellverkehr 75 111 81 93 90 
Zielverkehr 97 118 107 98 105 
Durchgangsverkehr 32 26 21 27 27 
Summe 204 255 209 218 222 
 Anlage 3 
Verkehrsaufkommen Ramertsweg-Borkenfeld 
zur Vorlage V/0918/2010

Anlage 11: Anregung nach § 24 GO NRW, Nr. 55/2010

57 Zeichen

Anlage 11 zur Vorlage V/0918/2010 
 
Anregung Nr. 55/2010

Anlage 4: (A-W/0039/2009)

1443 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0918/2010

Bezirksverwaltung Münster-West 09.12.2009
02534/58854-11

Auszug aus der Niederschrift über die 2. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der |
Bezirksvertretung Münster-West am 03.12.2009

Punkt 6 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen
Punkt 6.5 der Tagesordnung Verkehrsberuhigung Ramertsweg
A-W/0039/2009 Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2009

Von der CDU-Fraktion lag nachfolgender Antrag vor:

CDU-Antrag Antrag Nr. A-W/0039/2009
in der Bezirksvertretung Münster-West vom 23.11.2009

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:
1. Verstärkte Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit auf dem Ramertsweg.

2. Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich der Wohnbebauung (Hausnummern 71-85 und
86 sowie ab Nr. 14 Richtung Roxeler Straße) oder alternativ/parallel Fahrbahnverengungen
(z.B. Freiburger Kegel).

3. Eine Radfahrspur ausweisen/kennzeichnen von der Einmündung Borkenfeld bis zur Roxeler
Straße.

4. Den Radfahrweg der Roxeler Straße an der Einmündung Ramertsweg deutlich farblich zu
kennzeichnen.

5. Das Rechtsabbiegen von der Dieckmannstraße auf die Roxeler Straße durch das Schild „Grü-
ner Pfeil“ zu ermöglichen.

6. Die Ampelphase zum Linksabbiegen von der Roxeler Straße in die Dieckmannstraße zu ver-
längern.

Eine Stellungnahme der Verwaltung lag noch nicht vor.

gez.
Ursula Vennemann
Schriftführung

u u  NESHOEERIE TENNESSEE

Verteiler: 32 33.40 61.40

Anlage 10: (A-W/0013/2010)

1462 Zeichen

A-W Joo43 J240”
Anlage 10 zur Vorlage V/0918/2010

= CDU ....

CDU-Fraktion in der BV West

Münster, 13.04.2010

An die

Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster —- West Ira T f —
Frau Elisabeth Westrup | STADTM UNSTER
Pantaleonplatz 7 3 1%. AR. 2019

4si6i Münster \ -Amtiu: on$mangemgenheiter: : u

+ Berirksvarwaltung West *
ee

BEER

Verkehrsberuhigung Ramertsweg

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig auf dem Ramertsweg im Bereich der
Wohnbebauung Freiburger Kegel aufzustellen. Diese Kegel sollen eine massive
Geschwindigkeitsreduzierung bewirken.

Begründung:

Bereits mit A-W/0039/2009 v. 23.11.09 wurde die Verwaltung gebeten, verkehrsberuhigende
Maßnahmen auf dem Ramertsweg zu prüfen. Mit Schreiben vom 15.03.2010 wurde
mitgeteilt, dass der Prüfauftrag Ramertsweg in ein Gesamtkonzept Gievenbeck-Südwest
einbezogen wird.

Der Ramertsweg wird insbesondere zur Umfahrung der Ampelanlage Roxeler Straße /
Dieckmannstraße benutzt, um einen zeitlichen Vorteil zu erzielen; dies auch mit überhöhter
Geschwindigkeit. Daher soll eine Fahrbahnverengung im Bereich der Wohnbebauung
kurzfristig zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.

gezeichnet

Peter Wolfgarten

Peter Hamann

Christian Hinzmann
Ingeborg Hißmann
Bernd Krekeler

Andreas van der Meulen
Angela Stähler
Elisabeth Westrup

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de

Anlage 1: Übersichtstabelle

1958 Zeichen

Anträge  
 Verkehrsverhältnisse im Bereich Ramertsweg - Borkenfeld - Dieckmannstr. - Roxeler Str. im Ortsteil Gievenbeck Südwest 
         
lfd. 
Nr.  Antrag Nr. Antragsteller Datum Antragsinhalt 
1 A-W/0039/2009 CDU-Fraktion 23.11.2009 
Ramertsweg : verstärkte Kontollen, Freiburger 
Kegel im Bereich der Bebauung, Ausweisung 
einer Radspur.   Roxeler Straße : farbliche Kenn- 
zeichnung der Radfahrerfurt, Verlängerung der 
Ampelphase in die Dieckmannstraße.  Dieck- 
mannstraße: Grüner Pfeil  
1.1  ergänzende Fragen zum Antrag A-W/0039/2009 CDU-Fraktion 18.02.2010 
Ramertsweg: Welche VB-Maßnahmen sind 
möglich?  Roxeler Straße : Welche Alternativen 
gibt es zur Ampelschaltung? Roxeler Straße:  
Sind zusätzliche Verbesserungen zur Kenn- 
zeichnung der Radwegefurt möglich?  
2 A-W/0002/2010 SPD-Fraktion 01.02.2010 
Dieckmannstraße:  Tempo 30 zwischen Mosaik- 
schule und Kreisverkehr Gartenbreie/Bernings 
Kotten  
3 A-W/0003/2010 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/ 
GAL 
09.02.2010 
Dieckmannstraße:  Tempo 30 zwischen Zur 
Dornhiege und Lindenbreie (Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium)  
4 A-W/0006/2010 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/ 
GAL 
02.03.2010 
Ramertsweg  und Borkenfeld:  Unterbindung des 
Durchgangsverkehrs durch den Einbau einer 
Rohrrahmensperre  
5 A-W/0007/2010 SPD-Fraktion 08.03.2010 
Gartenbreie:  Verringerung des Durchgangsver- 
kehrs durch Änderung der Ampelschaltung am 
Knotenpunkt Dieckmannstraße/Roxeler Straße  
6 A-W0013/2010 CDU-Fraktion 13.04.2010 
Ramertsweg:  Verkehrsberuhigung durch das 
Aufstellen von Freiburger Kegeln im Bereich der 
Bebauung  
7 A-Nr- 55/2010; Anregung nach § 24 GO NRW Herr Dr. Berger 06.05.2010 Ramertsweg/Borkenfeld: Sperrung der Durch- 
fahrt Ramertsweg/Borkenfeld                                                                                      
8 A-Nr- 160/2010; Anregung nach § 24 GO NRW Herr Stoltefuß 29.09.2010 Ramertsweg/Borkenfeld: Sperrung der Durch- 
fahrt Ramertsweg/Borkenfeld

Beschlussvorlage

12821 Zeichen

V/0918/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrsverhältnisse im Bereich Ramertsweg - Borkenfeld - Dieckmannstraße - Roxeler Straße 
im Ortsteil Gievenbeck Südwest 
Mehrere Anträge aus der Bezirksvertretung Münster-West sowie zwei Anregungen nach § 24 GO 
NRW (Anlagen 4 bis 12) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-West nimmt di e Ausführungen der Verwaltung zu den einzelnen 
Sachverhalten zustimmend zur Kenntnis. 
2. Die Anträge bzw. Anregungen sind damit in Bezug auf die Punkte, die nicht aufgeriffen werden 
können, erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu dem o. g. Bereich im Ortsteil Gievenbeck S üdwest liegen der Verwaltung mehrere Anträge der Be-
zirksvertretung Münster-West und zwei Anregungen nach  § 24 teilweise gleichen Inhalts vor. Alle An-
träge sind in einer Tabelle zusammengefasst (Anl age 1). Die angesprochenen Bereiche sind in einem 
Übersichtsplan dargestellt (Anlage 2). 
 
Nach Prüfung der Anträge durch die mit Verk ehrsfragen befassten Fachämter der Verwaltung und 
durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: 
 
 
Verkehrsberuhigung Ramertsweg
 
Ergänzende Fragen zum Antrag lfd. Nr. A-W/0039/2009 (Anlage 5) und  Antrag lfd. Nr. A-
W/0013/2010 (Anlage 10) 
 
Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung gebet en, auf dem Ramertsweg im Bereich der Wohnbebau-
ung Freiburger Kegel aufzustellen, um die Geschwindigkeiten in diesem Bereich zu reduzieren. 
 
Der Ramertsweg ist ein reiner Wirtschaftsweg un d dient überwiegend der Erschließung der anliegen-
den Grundstücke und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 
km/h. Öffentlicher Verkehr ist bis 2,8 to zul. Ge samtgewicht zugelassen. De r Ramertsweg liegt außer-
Vorlagen-Nr.: 
V/0918/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0918/2010 
halb geschlossener Ortslage und ist überwiegend anbauf rei. Es handelt sich somit hier um kein Wohn-
gebiet. 
Der Straßenquerschnitt gliedert sich in eine 5,00 m breite Fahrbahn mit ab schnittsweise vorhandenen 
befestigten oder auch unbefestigten nutzbaren Seitenstreifen. Diese dienen sowohl dem ruhenden Ver-
kehr als auch dem Fußgängerverkehr. Wo dies nich t möglich ist, wird die Fahrbahn benutzt. Separate 
Geh- und Radwege sind nicht angelegt. 
Am Ramertsweg bestehen angrenzen d landwirtschaftliche Nutzflächen. Deshalb muss die vorhandene 
Restfahrbahnbreite den Bedürfnissen der Landwirtschaft entsprechen. Bei der Aufstellung eines Beton-
kegels würde die Restfahrbahnbreite des Ramertsweges 3,50 m betragen. Da größere landwirtschaftli-
che Fahrzeuge wie z. B. ein Mähdrescher mit Ra upenfahrwerken eine Breite zwischen 3,37 – 3,49 m 
aufweisen, wäre eine Restfahrbah nbreite von 3,50 m aufgrund notw endiger Sicherheitsabstände zu 
den geplanten Kegeln viel zu schmal. Die erforderliche Fahrbahnbreite für größere landwirtschaftlichen 
Fahrzeugen muss mindestens 4,75 m betragen.  
 
Damit die geplanten Betonkegel auch in der Dunkelheit eindeutig erkennbar sind, ist eine ausreichende 
Beleuchtung in diesen Bereichen erfo rderlich. Da sich aber die vor handene Beleuchtung viel zu weit 
entfernt von der Wohnbebauung befindet, wäre die Erk ennbarkeit der Betonkegel in der Dunkelheit 
nicht sichergestellt. 
 
Als Ergebnis ist somit festzustellen, dass eine Ei nengung des Wirtschaftsweges aufgrund der landwirt-
schaftlichen Nutzung nicht realisierbar ist und somit der Anregung nicht gefolgt werden kann. 
 
Die Straßenverkehrsbehörde hat aufgrund des Antrages A-W/0039/2009 Geschwindigkeitsmessungen 
durchgeführt. Das Ergebnis wurde der Bezirksv ertretung mit Stellungnahme vom 18.01.2010 zur 
Kenntnis gegeben. Da sich die gefahrenen Geschwindi gkeiten deutlich erhöht haben, beabsichtigt die 
Straßenverkehrsbehörde, dass einerseits in der nächsten Messstellenkonferenz die Einrichtung einer 
Messstelle erörtert wird und anderseits der Ramertsweg in die Prioritätenliste zur Aufstellung des Dia-
logdisplays aufgenommen wird. 
 
 
Verringerung des Durchgangsverkehrs durch Änderung der Ampelschaltung am Knotenpunkt 
Dieckmannstraße/Roxeler Straße 
Ergänzende Fragen zum Antrag lfd. Nr. A-W/0039/2009 (Anlage 5) und Antrag lfd. Nr. A-
W/0007/2010 (Anlage 9) 
 
Die Ampelanlagen Roxeler Str./Dieckmanns tr. und die benachbarte Ampelanlage Roxeler 
Str./Parkplatz Ratio-Fachmarkt sind in der heutig en Form vom Vorhabenträger der LEG auf der Basis 
von Prognosen entworfen und gebaut worden.  
 
Nach der Inbetriebnahme ist die Ampelanlage Roxeler Str./Dieckmannstr. von der LEG in die Baulast 
der Stadt Münster und die Ampelanlage Roxeler Str./Z ufahrt Parkplatz Ratio Fachmarkt in die Baulast 
des Landesbetriebes Straßen NRW übergegangen.  
 
Zu dem Themenkomplex Roxeler Straße/Gievenbeck Südwest liegen eine Reihe von Anträgen vor, die 
alle direkt und indirekt auch das Thema Ampelschaltung Roxeler Str./Diekmannstr. streifen.  
 
In einer Stellungnahme zum Antrag A-W/0039/2009 der BV-West vom 23.11.2009 hat die Verwaltung 
ausgeführt, dass über geänderte Grünzeiten an den Ampeln der „Schleichverkehr Roxeler Str. Ra-
mertsweg, Borkenfeld“ nur bedingt zu verlagern ist, da einige ortskundige Autofahrer durch die Lage-
gunst der Straße Ramertsweg die Ampeln vermutlich weiter umfahren werden.  
 
Nach den Verkehrsbeobachtungen schwanken die Ve rkehrsbelastungen zwischen der Morgenspitze, 
Tagesverkehr, Nachmittagsspitze, dem Linksabbi eger zur Dieckmannstraße und im Zu- und Abfluss 
zum Parkplatz Ratio vordringlich Freitags Nach mittag und am Samstag erheb lich. Die heutigen Ampel-
schaltungen reagieren nur bedingt darauf. 
  
Die Einrichtung eines Grünen Pfeils (Blechschild) ist wegen des für beide Richtungen freigegebenen 
Radweges auf der Roxeler Straße nicht zulässig. Darüber hinaus ermöglicht bereits eine separate

- 3 - 
V/0918/2010 
Grünkammer mit Grünem Pfeil ein Rechtseinbiegen während der Linksabbiegephase von der Roxeler 
Straße in die Dieckmannstraße. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die beiden Ampelanlagen an  die aktuelle Verkehrssituation anzupassen. 
Die von der Stadt Münster zu tragenden Kosten fü r die Planungen und Umprogrammierung der Ampel-
anlage Roxeler Straße/Dieckmannstraße belaufen sich auf geschätzt 2.400,00 €. Die Kosten für die 
Umprogrammierung der Ampelanlage Roxeler Str./Parkplatz Ratio werden auf 2.400,00€ geschätzt und 
sind durch den Baulastträger Straßen NRW zu tragen. 
 
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit Straßen NRW  die detaillierte Signalplanung und einen Zeitplan 
für die Umsetzung erstellen. 
 
 
Zusätzliche Verbesserungen zur Kennzeichnung de r Radw
 egefurt in der Einmündung Ramerts-
weg/Roxeler Straße 
Ergänzende Fragen zum Antrag lfd. Nr. A-W/0039/2009 (Anlage 5) 
 
Die Rad
wegefurt wurde im September 2008 rot markiert und mit Radfahrerpiktogrammen versehen, um 
die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrer auf kreuzende Ra dfahrer zu erhöhen. Ein Stopp-Schild und eine 
Haltlinie auf dem Ramertsweg wurden bereits im  März 2010 angeordnet. Durch die vorhandene Be-
leuchtung westlich der Furt ist der Weg auch ausreichend beleuchtet.  
 
Seitens der Verwaltung und der Polizei werd en keine zusätzlichen Maßnahmen zur besseren Kenn-
zeichnung der vorhandenen Radwegfurt für erforderlich gehalten. 
 
 
Verlängerung der Tempo-30-Zone auf der Dieckm annstraße von der Mosaikschule bis vor das 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und bis zum Kreisverkehr Gartenbreie / Berningskotten 
Antrag lfd. Nr. A-W/0002/2010 (Anlage 6) und A-W/0003/2010 (Anlage 7) 
 
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit einen An trag gleichen Inhalts (A-W/0003/2007) umfassend 
geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde der Bezi rksvertretung West mit der Stellungnahme vom 
27.06.2007 zur Kenntnis gegeben. 
 
Das Ergebnis der damaligen Prüfung war, dass di e Dieckmannstraße im näheren und weiteren Schul-
bereich des Freiherr-von-Stein-Gymnasium verkehrssi cher unter Zuhilfenahme der großzügig ausge-
bauten Querungshilfen/Mittelinseln gequert werden k ann. Schülerinnen und Sc hüler von weiterführen-
den Schulen, wie hier vom Freiherr-von-Stein-Gymnasium, sind im Gegensatz zu den Grundschülern in 
der Lage, das Verkehrsgeschehen eigenständig einzuschätzen. Si e können die Dieckmannstraße im 
Umfeld des Gymnasiums mit der im Straßenverkehr erforderlichen Aufmerksamkeit sicher queren. 
 
Laut Unfallstatistik der Polizei si nd im betreffenden Bereich keine Un fälle verzeichnet worden. Neue 
Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts als im Jahre 2007 führen würden, 
haben sich nicht ergeben. 
 
Seitens der Verwaltung ist kein verkehrlicher Grund zu erkennen, die vor der Mosaikschule bestehende 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis zum Gy mnasium bzw. bis zum Kreisverkehr Garten-
breie/Berningskotten hin auszudehnen. 
 
 
Unterbindung des Durchgangsverkehrs durch den Einbau einer Rohrrahmensperre 
 
Antrag lfd. Nr. A-W/0006/2010 (Anlage 8), Anre gungen nach § 24 GO NRW lfd. N r. A-Nr.55/2010 
(Anlage 11) und lfd. Nr. A-Nr.160/2010 (Anlage 12) 
 
Der Straßenzug Ramertsweg – Borkenfeld überni mmt eine maßgebliche Erschließungsfunktion der 
anliegenden Grundstücke und landwirtschaftlichen Nutz flächen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
beträgt für den Ramertsweg 50 km/h. Öffentlicher Ve rkehr ist bis 2,8 to zul. Gesamtgewicht zugelas-
sen. Hierüber hinaus ist auch la ndwirtschaftlicher Verkehr erlaubt. Der überwiegende Bereich des Ra-

- 4 - 
V/0918/2010 
mertsweges ist als reiner Wirtschaftsweg zu bezeichnen. Eine durchgehende Bebauung ist im Weiteren 
nicht vorhanden.  
 
Das Verkehrsaufkommen resultiert im Wesentlichen aus dem gebietse igenen Quell- und Zielverkehr 
sowie dem Durchgangs- und Binnenverkehr. Anhand einer aktuellen am 24 .06.2010 durchgeführten 
Verkehrszählung ist festzustellen, dass sich das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu früheren Zählun-
gen nur unwesentlich hinsicht lich des Quell- und Zielverkehrsaufk ommens verändert hat (s. Anlage 3). 
Beim Durchgangsverkehr stellt sich die Situation seit der ersten Zählung am 17.11.2004 ähnlich dar. 
Der Binnenverkehr wurde aufgrund des erfahrungsgemäß  geringen Anteils nicht ermittelt. In absoluten 
Zahlen ausgedrückt wurden am 24.06.2010 in der Morgenspitze 138 Kfz als Quell- und Zielverkehr und 
27 als Kfz als Durchgangsverkehr erfasst. Im Vergle ich hierzu wurden am 01.06.2006 in der Morgen-
spitze 151 Kfz als Quell- und Zielverkehr und 25 Kfz als Durchgangsverkehr gezählt. Bezogen auf die 
Größenordnung der anliegenden Wohnbebauung muss  dieses Verkehrsaufkommen als normal ange-
sehen werden.  
 
In der Zeit vom 17.08.2009 bis 20.08.2009 wurde auß erdem eine Geschwindigkeitsmessung mit einem 
Seitenradarmessgerät (SRMG) auf dem Ramertsw eg durchgeführt. Das Ergebnis dieser Geschwindig-
keitsmessung wurde der Bezirksvertretung mit der  Stellungnahme vom 18.01.2010 zur Kenntnis gege-
ben. 
 
Bei einem Vergleich der Verkehrserhebungen aus dem Jahr 2010 und aus dem Jahr 2007 lassen sich 
keine signifikanten Unterschiede feststellen. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) 
aus dem Erhebungszeitraum 12.02.2007 bis 14. 02.2007 betrug 1.100 Fahrzeuge/24 h. Das Ver-
kehrsaufkommen aus der aktuelle n Messung beträgt 1230 Fahrzeuge/24 h. Das ermittelte Ver-
kehrsaufkommen ist in dieser Gr ößenordnung als verträ glich anzusehen. Auch das Unfalllagebild der 
Polizei lässt keinen Handlungsbedarf erkennen.  
 
Eine Sperrung der Wegeverbindung Ramertsweg – Borkenfeld kann aus wirtschaftlicher und fachplane-
rischer Sicht heraus nicht empfohlen werden. Im Ergebnis würde eine Sperrung dieser Wegeverbin-
dung zu ungewollten Verkehrsverlagerungen und Umwegfahrten zu Lasten anderer Anlieger führen.  
 
Alle Anträge sind mit dieser Vorlage beantwortet. 
 
Den Eingebern der Anregungen nach § 24 GO NRW, lfd. Nr. 55/2010 und Nr. 160/2010 wird in diesem 
Sinne geantwortet. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtstabelle 
Anlage 2: Übersichtsplan 
Anlage 3: Ergebnisse der Verkehrszählungen von 2010  
Anlage 4: Antrag der CDU-Fraktion (A-W/0039/2009) 
Anlage 5: Ergänzende Fragen zum Antrag A-W/0039/2009  
Anlage 6: Antrag der SPD-Fraktion (A-W/0002/2010) 
Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-W/0003/2010) 
Anlage 8: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-W/0006/2010) 
Anlage 9: Antrag der SPD-Fraktion (A-W/0007/2010) 
Anlage 10: Antrag der CDU-Fraktion (A-W/0013/2010) 
Anlage 11: Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 55/2010 von Herrn Dr. Bodo Berger  
Anlage 12: Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 160/2010 von Herrn Stoltefuß

Anlage 8: (A-W/0006/2010)

4313 Zeichen

A-Ww Jaoo& [20410

Anlage 8 Blatt 1 zur Vorlage V/0918/2010

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BUNDINS 99
Fraktion in der Bezirksvertretung West 233

GALFMÜNSTER

. \ . 2. März 2010
An die Bezirksvertretung Münster-West

z.H. Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup

Pantaleonplatz 7

NSTE En

48161 Münster ; 259 j
Brenguenhle
Rt syarwattung West 4

Verkehrssicherheit im Auenviertel - Schleichverkehr abstellen

Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zwischen den Straßen Ramertsweg und Borkenfeld eine bewegliche
Rohrrahmensperre einzurichten. Die Rahmensperre wird so konzipiert, dass Fußgänger, insbesondere mit
Kinderwagen, und Rollstuhlfahrer sie bequem passieren können.

Explizit sollen die in der Anfrage A-W/0039/2009 der CDU angesprochenen Maßnahmen einer Anpassung
der Grünphasen der LSA Dieckmannstraße/Roxeler Straße und die Roteinfärbung des Radweges an der
Einmündung des Ramertsweges weiter verfolgt werden, da alle Verkehrsberuhigungs- und
Lenkungsmaßnahmen im Auenviertel im Zusammenhang betrachtet werden müssen,

Während eines Zeitraums von ca. sechs Monaten soll durch eine Beschilderung auf die erfolgte Sperrung
hingewiesen werden, um unnötige „Erkundungsfahrten“ Ortsunkundiger zu vermeiden.

Durch Verwendung einer beweglichen Rohrrahmensperre ist es im Bedarfsfall möglich, die Straßen
kurzfristig miteinander zu verbinden, sollte dies für größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Feuerwehr usw.)
notwendig sein.

Begründung:

Seit mehreren Jahren äußern die Bewohner des Auenviertels immer wieder Klagen über Schleichverkehre
und den Straßen- und Wohnverhältnissen unangemessene Fahrweisen, insbesondere auf dem Ramertsweg
und dem Borkenfeld. Die Verwaltung konstatiert dazu in ihrer Antwort auf die Anfrage A-W/0039/2009 der
CDU: „Diese Verkehrssituation [...] hat sich nach den letzten Untersuchungen [...] insgesamt verschlechtert.
Die Anzahl der Fahrzeuge sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten haben sich deutlich erhöht.“

Um diesen Missständen zu begegnen, wurden mehrere Vorschläge eingebracht, die sich zu einem guten Teil
jedoch nicht umsetzen lassen. Eine Tempo-30-Zone kann nicht auf den gesamten Ramertsweg ausgedehnt
werden, da dort die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung nicht vorliegen. Der ebenfalls
vorgeschlagene Schutzstreifen für Radfahrer scheitert an der zu geringen Breite des Ramertsweges. Einzig
die Errichtung eines Verkehrsdisplays als Erziehungsmaßnahme auf dem Ramertsweg erscheint machbar.

Selbst wenn all diese Maßnahmen dennoch umgesetzt werden könnten, hinge eine Verbesserung des
beobachteten Verhaltens ganz von den Fahrzeugführern ab. Zugleich stellt sich die Frage, ob die damit
verbundenen Kosten für eine Straße wie den Ramertsweg zu rechtfertigen sind. Der Ramertsweg wird von

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| Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster
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Anlage 8 Blatt 2 zur Vorlage V/0918/2010

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West

4 s Fi
EN GA MÜNSTER

der Verwaltung in der bereits zitierten Antwort auf die Anfrage der CDU als „reiner Wirtschaftsweg“
bezeichnet mit einem „im Vergleich [zur Roxeler Straße] geringen Durchgangsverkehr“. Er dient also den
Verkehren, die das Auenviertel als Ziel oder Quelle haben, nicht zur Erreichbarkeit.

Durch die Errichtung einer Rohrrahmensperre zwischen Borkenfeld und Ramertsweg lässt sich zu allererst
eine Unterbindung von Schleichverkehren und generell eine Abnahme des motorisierten Verkehrs auf dem
Ramertsweg erreichen. Zwar wird durch die Abtrennung für die Anwohner des oberen (nördlichen) Teils des
Ramertswegs die Anbindung an den Ortskern Gievenbeck aus automobiler Sicht aufwendiger, die
fußläufigen und mit dem Fahrrad zu bewältigenden Verbindungen werden jedoch nicht gestört. Da jedoch
andere Maßnahmen kaum ähnlich wirkungsvoll die Verkehrsprobleme auf dem Ramertsweg beheben, sollte
dieser Nachteil in Kauf genommen werden.

gezeichnet:
Bleker, Pallas, von Schoenebeck

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West -212-
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Anlage 12: Anregung nach §24 GO NRW, Nr.160/2010

1865 Zeichen

Anlage 12 zur Vorlage V/0918/2010 
 
Anregung Nr. 160/2010 


	


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Anlage 5: Ergänzende Fragen zum Antrag (A-W/0039/2009)

1584 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0918/2010

24.02.2010

Bezirksverwaltung Münster-West
ernenten 02534/58854-11

Auszug aus der Niederschrift über die 4. Sitzung (Etat) (öffentlicher Sitzungsteil)
der Bezirksvertretung Münster-West am 18.02.2010

Punkt 7 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen
Punkt 7.1 der Tagesordnung Verkehrsberuhigung Ramertsweg
A-W/0039/2009 Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2009

Die Bezirksvertretung nahm die Stellungnahme des Ordnungsamtes zur Kenntnis, sieht den An-
trag aber noch nicht als erledigt an.

Die CDU-Fraktion gab die ee ae ergänzenden Fragen zum Antrag A-W/0039/2009 zu
Protokoll:

Die Bezirksvertretung Münster-West bittet ergänzend um die Beantwortung der nachfolgenden
Fragen:

1. Welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich der Wohnbebauung und der Klein-
gartenanlage sind auf dem Ramertsweg möglich?

2. Welche Alternativen gibt es die Ampelschaltungen Roxeler Straße
a) zum Verbrauchermarkt und
b) in die Dieckmannstraße
anzupassen, insbesondere unter dem Aspekt der Verlängerung der Grünphase für Links-
abbieger in der Dieckmannstraße? Sind ggf. Phasen Berufsverkehr und Normalverkehr
möglich?

3. Sicherlich ist die Kennzeichnung des Radweges erfolgt. Diese ist in der Dunkelheit aber
schwer zu erkennen.
Ist es möglich an der Einmündung Ramertsweg/Roxeler Straße
- den Radweg mit einem fluoreszierenden Anstrich zu versehen,
— die Beleuchtung zu verbessern,
- ein Stopp-Schild aufstellen?

gez.
Ursula Vennemann

Schriftführung

Verteiler: 32 33.40 ‚61 ‚40 Stadt Münster

Amt für Nadkanw foktunn,
Stadkplenung. Yert De}

1 MRZ. ‚20m

Anlage 6: (A-W/0002/2010)

1608 Zeichen

nwyvwoc)/LloAxD Anlage 6 zur Vorlage V/0918/2010

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West

Beate Kretzschmar

Münster, 01.02.2010

An
Bezirksvertretung Münster-West
Frau Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup

Pantaleonplatz 7
48161 Münster

Antrag: Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Tempo-30-Bereich auf der Dieckmannstraße von der Mo-
saikschule über den Kreisverkehr Zur Dornhiege hinaus bis zum Kreisverkehr Garten-
breie/Bernings Kotten zu erweitern.

Begründung:

Die Verkehrsberuhigung der Dieckmannstraße im Bereich des Stadtteilzentrums La Vie und
der Mosaikschule schützt Kinder und Jugendliche, die in diesem Bereich häufig die Straße
überqueren. Ein mobiles Dialog-Display bewirkt dort zusätzlich, dass die Kraftfahrzeugführer
die Geschwindigkeit verringern.

Die Tempo-30-Zone endet jedoch kurz vor der Stelle, an welcher die Rad- und Füßwege des
Grünen Fingers die Dieckmannstraße kreuzen. Hier überqueren viele Fußgänger und Radfahrer
die Dieckmannstraße, u. a. die Kinder und Jugendlichen, die den Spielplatz und die Skater-
Anlage im Grünen Finger und das Stein-Gymnasium aufsuchen. Im gesamten Bereich des
Steingymnasiums überqueren häufig Kinder und Jugendliche die Dieckmannstraße zwischen
parkenden Autos, um zur Bushaltestelle oder in Pausen zum Ratio-Forum zu gelangen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Tempo-30-Zone vor dem Bereich des Grünen Fingers und
des Stein-Gymnasiums endet. Deshalb soll sie bis zum Kreisverkehr Gartenbreie/Bernings Kot-
ten verlängert werden.

gezeichnet:

Kretzschmar und Fraktion

Anlage 7: (A-W/0003/2010)

1899 Zeichen

KW/ 0863 / 2010 Anlage 7 zur Vorlage V/0918/2010

60

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BÜNDNIS 90

Fraktion in der Bezirksvertretung West DIE GRÜNEN

GA müns TER

n : 9. Februar 2010
An die Bezirksvertretung Münster-West

z.H. Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup

Pantaleonplatz 7
48161 Münster

Schulwegsicherheit erhöhen
— Tempo 30 auch vor dem Freiherr-von-Stein-Gymnasium

Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Tempo-30-Bereich auf der Dieckmannstraße bis vor das
Freiherr-von-Stein-Gymnasium auszudehnen. Dies betrifft den Bereich zwischen dem Kreisverkehr an der
Straße Zur Dornhiege und Lindenbreie bzw. einer einfachen Verlängerung des Bereichs in südliche Richtung
bis zur Straße Lindenbreie.

Sofern die Verlängerung des Tempo-30-Abschnitts nicht in die Zuständigkeit der Verwaltung fällt, wird sie
beauftragt, die entsprechende Änderung bei den zuständigen Stellen zu erwirken.

Begründung:

Über einen längeren Bereich hinweg gilt auf der Dieckmannstraße bereits Tempo 30. Dies schützt vor allem
die Kinder und Jugendlichen, die sich im Bereich zwischen dem Stadtteilzentrum La Vie, der Mosaikschule
und dem Grünen Finger bewegen. Dieser Schutz endet jedoch abrupt kurz vor dem
Freiherr-von-Stein-Gymnasium, das natürlicherweise auch von Kindern besucht wird, die kaum älter als die
der Mosaikschule sind. Ortsunkundigen erschließt sich allein durch die Bebauung nicht, dass auch in diesem
Bereich stets mit Schulkindern zu rechnen ist.

Daher soll der logisch nicht nachvollziehbar „verkürzte“ Tempo-30-Bereich bis ausreichend vor das
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium verlängert werden.

gezeichnet:
Pallas, von Schoenebeck, Bleker

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West -1N1-
Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster

z 02518995810 e A 02518995815

ratsfraktion@gruene-muenster.de

http://www.gruene-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

27.01.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Dieckmannstraße
  • Roxeler Straße 6a
  • Mauritzstraße 4
  • Windthorststraße 7e
  • Ramertsweg 50
  • Zur Dornhiege
  • Bernings Kotten 3a
  • Gartenbreie
  • Lindenbreie
  • Borkenfeld 8a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0918/2010
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37