V/0918/2010
Verkehrsverhältnisse im Bereich Ramertsweg - Borkenfeld - Dieckmannstraße - Roxeler Straße im Ortsteil Gievenbeck Südwest
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Anlage 2: Übersichtsplan
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Anlage 2 zur Vorlage V/0918/2010 Dieckmannstraße / Ramertsweg
Anlage 9: (A-W/0007/2010)
1358 Zeichen
Anlage 9 zur Vorlage V/0918/2010 7 Bezirksverwaltung Münster-West u 28.04.2010 ? 02534/58854-15 Bezirksvertretung Münster-West am 22.04.20100° Punkt 6 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen Punkt 6.7 der Tagesordnung Verkehrsentlastung Gartenbreie und Verlängerung A-W/0007/2010 von Ampelphasen im Bereich Roxeler Straße und Dieckmannstraße Antrag der SPD-Fraktion vom 08.03.2010 Von der SPD-Fraktion lag nachfolgender Antrag vor: SPD-Fraktion in der Antrag Nr. A-W/0007/2010 Bezirksvertretung Münster-West vom 08.03.2010 Antrag: Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung stellt der Bezirksvertretung Münster-West Maßnahmen vor, auf welche Weise die Verkehrsbelastung der Gartenbreie durch Schleichverkehr zur Umgehung der Ampel Dieckmann- straße/Roxeler Straße und durch Zufahrt auf den Ratio-Parkplatz verringert oder verhindert werden kann. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, an der Ampelkreuzung Dieckmannstraße/Roxeler Stra- Re die Grünphasen für Links- und Rechtsabbieger aus der Dieckmannstraße in die Roxeler Straße und für Linksabbieger aus der Roxeler Straße in die Dieckmannstraße zu verlängern Die Bezirksvertretung nahm die Zwischennachricht des Ordnungsamtes zur Kenntnis.. gez. Ursula Vennemann Schriftführung V iler: 61 = x BED —— Stadt Münsitr ‚Amt für eeedaniwichtung, Staipianuns Ye lenung
Anlage 3: Verkehrsaufkommen Ramertsweg - Borkenfeld
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Differenzenbild der Verfolgungszählungen vom 11.11.04, 26.01.05 ,01.06.06 und 24.06.2010 Zählzeit: 07:00 - 08:00 Uhr Donnerstag, 24. Juni 2010 Donnerstag, 1. Juni 2006 Mittwoch, 26. Januar 2005 Mittwoch, 17. November 2004 Mittelwert Quellverkehr 113 110 131 137 123 Zielverkehr 25 41 26 32 31 Durchgangsverkehr 27 25 11 25 22 Summe 165 176 168 194 176 Zählzeit: 16:00 - 17:00 Uhr Donnerstag, 24. Juni 2010 Donnerstag, 1. Juni 2006 Mittwoch, 26. Januar 2005 Mittwoch, 17. November 2004 Mittelwert Quellverkehr 75 111 81 93 90 Zielverkehr 97 118 107 98 105 Durchgangsverkehr 32 26 21 27 27 Summe 204 255 209 218 222 Anlage 3 Verkehrsaufkommen Ramertsweg-Borkenfeld zur Vorlage V/0918/2010
Anlage 11: Anregung nach § 24 GO NRW, Nr. 55/2010
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Anlage 11 zur Vorlage V/0918/2010 Anregung Nr. 55/2010
Anlage 4: (A-W/0039/2009)
1443 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V/0918/2010 Bezirksverwaltung Münster-West 09.12.2009 02534/58854-11 Auszug aus der Niederschrift über die 2. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der | Bezirksvertretung Münster-West am 03.12.2009 Punkt 6 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen Punkt 6.5 der Tagesordnung Verkehrsberuhigung Ramertsweg A-W/0039/2009 Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2009 Von der CDU-Fraktion lag nachfolgender Antrag vor: CDU-Antrag Antrag Nr. A-W/0039/2009 in der Bezirksvertretung Münster-West vom 23.11.2009 Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: 1. Verstärkte Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit auf dem Ramertsweg. 2. Einrichtung von Tempo-30-Zonen im Bereich der Wohnbebauung (Hausnummern 71-85 und 86 sowie ab Nr. 14 Richtung Roxeler Straße) oder alternativ/parallel Fahrbahnverengungen (z.B. Freiburger Kegel). 3. Eine Radfahrspur ausweisen/kennzeichnen von der Einmündung Borkenfeld bis zur Roxeler Straße. 4. Den Radfahrweg der Roxeler Straße an der Einmündung Ramertsweg deutlich farblich zu kennzeichnen. 5. Das Rechtsabbiegen von der Dieckmannstraße auf die Roxeler Straße durch das Schild „Grü- ner Pfeil“ zu ermöglichen. 6. Die Ampelphase zum Linksabbiegen von der Roxeler Straße in die Dieckmannstraße zu ver- längern. Eine Stellungnahme der Verwaltung lag noch nicht vor. gez. Ursula Vennemann Schriftführung u u NESHOEERIE TENNESSEE Verteiler: 32 33.40 61.40
Anlage 10: (A-W/0013/2010)
1462 Zeichen
A-W Joo43 J240” Anlage 10 zur Vorlage V/0918/2010 = CDU .... CDU-Fraktion in der BV West Münster, 13.04.2010 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster —- West Ira T f — Frau Elisabeth Westrup | STADTM UNSTER Pantaleonplatz 7 3 1%. AR. 2019 4si6i Münster \ -Amtiu: on$mangemgenheiter: : u + Berirksvarwaltung West * ee BEER Verkehrsberuhigung Ramertsweg Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig auf dem Ramertsweg im Bereich der Wohnbebauung Freiburger Kegel aufzustellen. Diese Kegel sollen eine massive Geschwindigkeitsreduzierung bewirken. Begründung: Bereits mit A-W/0039/2009 v. 23.11.09 wurde die Verwaltung gebeten, verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Ramertsweg zu prüfen. Mit Schreiben vom 15.03.2010 wurde mitgeteilt, dass der Prüfauftrag Ramertsweg in ein Gesamtkonzept Gievenbeck-Südwest einbezogen wird. Der Ramertsweg wird insbesondere zur Umfahrung der Ampelanlage Roxeler Straße / Dieckmannstraße benutzt, um einen zeitlichen Vorteil zu erzielen; dies auch mit überhöhter Geschwindigkeit. Daher soll eine Fahrbahnverengung im Bereich der Wohnbebauung kurzfristig zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. gezeichnet Peter Wolfgarten Peter Hamann Christian Hinzmann Ingeborg Hißmann Bernd Krekeler Andreas van der Meulen Angela Stähler Elisabeth Westrup CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 + 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de + www.cdu-muenster.de
Anlage 1: Übersichtstabelle
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Anträge
Verkehrsverhältnisse im Bereich Ramertsweg - Borkenfeld - Dieckmannstr. - Roxeler Str. im Ortsteil Gievenbeck Südwest
lfd.
Nr. Antrag Nr. Antragsteller Datum Antragsinhalt
1 A-W/0039/2009 CDU-Fraktion 23.11.2009
Ramertsweg : verstärkte Kontollen, Freiburger
Kegel im Bereich der Bebauung, Ausweisung
einer Radspur. Roxeler Straße : farbliche Kenn-
zeichnung der Radfahrerfurt, Verlängerung der
Ampelphase in die Dieckmannstraße. Dieck-
mannstraße: Grüner Pfeil
1.1 ergänzende Fragen zum Antrag A-W/0039/2009 CDU-Fraktion 18.02.2010
Ramertsweg: Welche VB-Maßnahmen sind
möglich? Roxeler Straße : Welche Alternativen
gibt es zur Ampelschaltung? Roxeler Straße:
Sind zusätzliche Verbesserungen zur Kenn-
zeichnung der Radwegefurt möglich?
2 A-W/0002/2010 SPD-Fraktion 01.02.2010
Dieckmannstraße: Tempo 30 zwischen Mosaik-
schule und Kreisverkehr Gartenbreie/Bernings
Kotten
3 A-W/0003/2010
Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/
GAL
09.02.2010
Dieckmannstraße: Tempo 30 zwischen Zur
Dornhiege und Lindenbreie (Freiherr-vom-Stein-
Gymnasium)
4 A-W/0006/2010
Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/
GAL
02.03.2010
Ramertsweg und Borkenfeld: Unterbindung des
Durchgangsverkehrs durch den Einbau einer
Rohrrahmensperre
5 A-W/0007/2010 SPD-Fraktion 08.03.2010
Gartenbreie: Verringerung des Durchgangsver-
kehrs durch Änderung der Ampelschaltung am
Knotenpunkt Dieckmannstraße/Roxeler Straße
6 A-W0013/2010 CDU-Fraktion 13.04.2010
Ramertsweg: Verkehrsberuhigung durch das
Aufstellen von Freiburger Kegeln im Bereich der
Bebauung
7 A-Nr- 55/2010; Anregung nach § 24 GO NRW Herr Dr. Berger 06.05.2010 Ramertsweg/Borkenfeld: Sperrung der Durch-
fahrt Ramertsweg/Borkenfeld
8 A-Nr- 160/2010; Anregung nach § 24 GO NRW Herr Stoltefuß 29.09.2010 Ramertsweg/Borkenfeld: Sperrung der Durch-
fahrt Ramertsweg/Borkenfeld
Beschlussvorlage
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V/0918/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsverhältnisse im Bereich Ramertsweg - Borkenfeld - Dieckmannstraße - Roxeler Straße im Ortsteil Gievenbeck Südwest Mehrere Anträge aus der Bezirksvertretung Münster-West sowie zwei Anregungen nach § 24 GO NRW (Anlagen 4 bis 12) Beratungsfolge 27.01.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-West nimmt di e Ausführungen der Verwaltung zu den einzelnen Sachverhalten zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Anträge bzw. Anregungen sind damit in Bezug auf die Punkte, die nicht aufgeriffen werden können, erledigt. Begründung: Zu dem o. g. Bereich im Ortsteil Gievenbeck S üdwest liegen der Verwaltung mehrere Anträge der Be- zirksvertretung Münster-West und zwei Anregungen nach § 24 teilweise gleichen Inhalts vor. Alle An- träge sind in einer Tabelle zusammengefasst (Anl age 1). Die angesprochenen Bereiche sind in einem Übersichtsplan dargestellt (Anlage 2). Nach Prüfung der Anträge durch die mit Verk ehrsfragen befassten Fachämter der Verwaltung und durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Verkehrsberuhigung Ramertsweg Ergänzende Fragen zum Antrag lfd. Nr. A-W/0039/2009 (Anlage 5) und Antrag lfd. Nr. A- W/0013/2010 (Anlage 10) Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung gebet en, auf dem Ramertsweg im Bereich der Wohnbebau- ung Freiburger Kegel aufzustellen, um die Geschwindigkeiten in diesem Bereich zu reduzieren. Der Ramertsweg ist ein reiner Wirtschaftsweg un d dient überwiegend der Erschließung der anliegen- den Grundstücke und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Öffentlicher Verkehr ist bis 2,8 to zul. Ge samtgewicht zugelassen. De r Ramertsweg liegt außer- Vorlagen-Nr.: V/0918/2010 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 07.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0918/2010 halb geschlossener Ortslage und ist überwiegend anbauf rei. Es handelt sich somit hier um kein Wohn- gebiet. Der Straßenquerschnitt gliedert sich in eine 5,00 m breite Fahrbahn mit ab schnittsweise vorhandenen befestigten oder auch unbefestigten nutzbaren Seitenstreifen. Diese dienen sowohl dem ruhenden Ver- kehr als auch dem Fußgängerverkehr. Wo dies nich t möglich ist, wird die Fahrbahn benutzt. Separate Geh- und Radwege sind nicht angelegt. Am Ramertsweg bestehen angrenzen d landwirtschaftliche Nutzflächen. Deshalb muss die vorhandene Restfahrbahnbreite den Bedürfnissen der Landwirtschaft entsprechen. Bei der Aufstellung eines Beton- kegels würde die Restfahrbahnbreite des Ramertsweges 3,50 m betragen. Da größere landwirtschaftli- che Fahrzeuge wie z. B. ein Mähdrescher mit Ra upenfahrwerken eine Breite zwischen 3,37 – 3,49 m aufweisen, wäre eine Restfahrbah nbreite von 3,50 m aufgrund notw endiger Sicherheitsabstände zu den geplanten Kegeln viel zu schmal. Die erforderliche Fahrbahnbreite für größere landwirtschaftlichen Fahrzeugen muss mindestens 4,75 m betragen. Damit die geplanten Betonkegel auch in der Dunkelheit eindeutig erkennbar sind, ist eine ausreichende Beleuchtung in diesen Bereichen erfo rderlich. Da sich aber die vor handene Beleuchtung viel zu weit entfernt von der Wohnbebauung befindet, wäre die Erk ennbarkeit der Betonkegel in der Dunkelheit nicht sichergestellt. Als Ergebnis ist somit festzustellen, dass eine Ei nengung des Wirtschaftsweges aufgrund der landwirt- schaftlichen Nutzung nicht realisierbar ist und somit der Anregung nicht gefolgt werden kann. Die Straßenverkehrsbehörde hat aufgrund des Antrages A-W/0039/2009 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Das Ergebnis wurde der Bezirksv ertretung mit Stellungnahme vom 18.01.2010 zur Kenntnis gegeben. Da sich die gefahrenen Geschwindi gkeiten deutlich erhöht haben, beabsichtigt die Straßenverkehrsbehörde, dass einerseits in der nächsten Messstellenkonferenz die Einrichtung einer Messstelle erörtert wird und anderseits der Ramertsweg in die Prioritätenliste zur Aufstellung des Dia- logdisplays aufgenommen wird. Verringerung des Durchgangsverkehrs durch Änderung der Ampelschaltung am Knotenpunkt Dieckmannstraße/Roxeler Straße Ergänzende Fragen zum Antrag lfd. Nr. A-W/0039/2009 (Anlage 5) und Antrag lfd. Nr. A- W/0007/2010 (Anlage 9) Die Ampelanlagen Roxeler Str./Dieckmanns tr. und die benachbarte Ampelanlage Roxeler Str./Parkplatz Ratio-Fachmarkt sind in der heutig en Form vom Vorhabenträger der LEG auf der Basis von Prognosen entworfen und gebaut worden. Nach der Inbetriebnahme ist die Ampelanlage Roxeler Str./Dieckmannstr. von der LEG in die Baulast der Stadt Münster und die Ampelanlage Roxeler Str./Z ufahrt Parkplatz Ratio Fachmarkt in die Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW übergegangen. Zu dem Themenkomplex Roxeler Straße/Gievenbeck Südwest liegen eine Reihe von Anträgen vor, die alle direkt und indirekt auch das Thema Ampelschaltung Roxeler Str./Diekmannstr. streifen. In einer Stellungnahme zum Antrag A-W/0039/2009 der BV-West vom 23.11.2009 hat die Verwaltung ausgeführt, dass über geänderte Grünzeiten an den Ampeln der „Schleichverkehr Roxeler Str. Ra- mertsweg, Borkenfeld“ nur bedingt zu verlagern ist, da einige ortskundige Autofahrer durch die Lage- gunst der Straße Ramertsweg die Ampeln vermutlich weiter umfahren werden. Nach den Verkehrsbeobachtungen schwanken die Ve rkehrsbelastungen zwischen der Morgenspitze, Tagesverkehr, Nachmittagsspitze, dem Linksabbi eger zur Dieckmannstraße und im Zu- und Abfluss zum Parkplatz Ratio vordringlich Freitags Nach mittag und am Samstag erheb lich. Die heutigen Ampel- schaltungen reagieren nur bedingt darauf. Die Einrichtung eines Grünen Pfeils (Blechschild) ist wegen des für beide Richtungen freigegebenen Radweges auf der Roxeler Straße nicht zulässig. Darüber hinaus ermöglicht bereits eine separate - 3 - V/0918/2010 Grünkammer mit Grünem Pfeil ein Rechtseinbiegen während der Linksabbiegephase von der Roxeler Straße in die Dieckmannstraße. Die Verwaltung beabsichtigt, die beiden Ampelanlagen an die aktuelle Verkehrssituation anzupassen. Die von der Stadt Münster zu tragenden Kosten fü r die Planungen und Umprogrammierung der Ampel- anlage Roxeler Straße/Dieckmannstraße belaufen sich auf geschätzt 2.400,00 €. Die Kosten für die Umprogrammierung der Ampelanlage Roxeler Str./Parkplatz Ratio werden auf 2.400,00€ geschätzt und sind durch den Baulastträger Straßen NRW zu tragen. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit Straßen NRW die detaillierte Signalplanung und einen Zeitplan für die Umsetzung erstellen. Zusätzliche Verbesserungen zur Kennzeichnung de r Radw egefurt in der Einmündung Ramerts- weg/Roxeler Straße Ergänzende Fragen zum Antrag lfd. Nr. A-W/0039/2009 (Anlage 5) Die Rad wegefurt wurde im September 2008 rot markiert und mit Radfahrerpiktogrammen versehen, um die Aufmerksamkeit der Kfz-Fahrer auf kreuzende Ra dfahrer zu erhöhen. Ein Stopp-Schild und eine Haltlinie auf dem Ramertsweg wurden bereits im März 2010 angeordnet. Durch die vorhandene Be- leuchtung westlich der Furt ist der Weg auch ausreichend beleuchtet. Seitens der Verwaltung und der Polizei werd en keine zusätzlichen Maßnahmen zur besseren Kenn- zeichnung der vorhandenen Radwegfurt für erforderlich gehalten. Verlängerung der Tempo-30-Zone auf der Dieckm annstraße von der Mosaikschule bis vor das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und bis zum Kreisverkehr Gartenbreie / Berningskotten Antrag lfd. Nr. A-W/0002/2010 (Anlage 6) und A-W/0003/2010 (Anlage 7) Die Verwaltung hat in der Vergangenheit einen An trag gleichen Inhalts (A-W/0003/2007) umfassend geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde der Bezi rksvertretung West mit der Stellungnahme vom 27.06.2007 zur Kenntnis gegeben. Das Ergebnis der damaligen Prüfung war, dass di e Dieckmannstraße im näheren und weiteren Schul- bereich des Freiherr-von-Stein-Gymnasium verkehrssi cher unter Zuhilfenahme der großzügig ausge- bauten Querungshilfen/Mittelinseln gequert werden k ann. Schülerinnen und Sc hüler von weiterführen- den Schulen, wie hier vom Freiherr-von-Stein-Gymnasium, sind im Gegensatz zu den Grundschülern in der Lage, das Verkehrsgeschehen eigenständig einzuschätzen. Si e können die Dieckmannstraße im Umfeld des Gymnasiums mit der im Straßenverkehr erforderlichen Aufmerksamkeit sicher queren. Laut Unfallstatistik der Polizei si nd im betreffenden Bereich keine Un fälle verzeichnet worden. Neue Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts als im Jahre 2007 führen würden, haben sich nicht ergeben. Seitens der Verwaltung ist kein verkehrlicher Grund zu erkennen, die vor der Mosaikschule bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis zum Gy mnasium bzw. bis zum Kreisverkehr Garten- breie/Berningskotten hin auszudehnen. Unterbindung des Durchgangsverkehrs durch den Einbau einer Rohrrahmensperre Antrag lfd. Nr. A-W/0006/2010 (Anlage 8), Anre gungen nach § 24 GO NRW lfd. N r. A-Nr.55/2010 (Anlage 11) und lfd. Nr. A-Nr.160/2010 (Anlage 12) Der Straßenzug Ramertsweg – Borkenfeld überni mmt eine maßgebliche Erschließungsfunktion der anliegenden Grundstücke und landwirtschaftlichen Nutz flächen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für den Ramertsweg 50 km/h. Öffentlicher Ve rkehr ist bis 2,8 to zul. Gesamtgewicht zugelas- sen. Hierüber hinaus ist auch la ndwirtschaftlicher Verkehr erlaubt. Der überwiegende Bereich des Ra- - 4 - V/0918/2010 mertsweges ist als reiner Wirtschaftsweg zu bezeichnen. Eine durchgehende Bebauung ist im Weiteren nicht vorhanden. Das Verkehrsaufkommen resultiert im Wesentlichen aus dem gebietse igenen Quell- und Zielverkehr sowie dem Durchgangs- und Binnenverkehr. Anhand einer aktuellen am 24 .06.2010 durchgeführten Verkehrszählung ist festzustellen, dass sich das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu früheren Zählun- gen nur unwesentlich hinsicht lich des Quell- und Zielverkehrsaufk ommens verändert hat (s. Anlage 3). Beim Durchgangsverkehr stellt sich die Situation seit der ersten Zählung am 17.11.2004 ähnlich dar. Der Binnenverkehr wurde aufgrund des erfahrungsgemäß geringen Anteils nicht ermittelt. In absoluten Zahlen ausgedrückt wurden am 24.06.2010 in der Morgenspitze 138 Kfz als Quell- und Zielverkehr und 27 als Kfz als Durchgangsverkehr erfasst. Im Vergle ich hierzu wurden am 01.06.2006 in der Morgen- spitze 151 Kfz als Quell- und Zielverkehr und 25 Kfz als Durchgangsverkehr gezählt. Bezogen auf die Größenordnung der anliegenden Wohnbebauung muss dieses Verkehrsaufkommen als normal ange- sehen werden. In der Zeit vom 17.08.2009 bis 20.08.2009 wurde auß erdem eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Seitenradarmessgerät (SRMG) auf dem Ramertsw eg durchgeführt. Das Ergebnis dieser Geschwindig- keitsmessung wurde der Bezirksvertretung mit der Stellungnahme vom 18.01.2010 zur Kenntnis gege- ben. Bei einem Vergleich der Verkehrserhebungen aus dem Jahr 2010 und aus dem Jahr 2007 lassen sich keine signifikanten Unterschiede feststellen. Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) aus dem Erhebungszeitraum 12.02.2007 bis 14. 02.2007 betrug 1.100 Fahrzeuge/24 h. Das Ver- kehrsaufkommen aus der aktuelle n Messung beträgt 1230 Fahrzeuge/24 h. Das ermittelte Ver- kehrsaufkommen ist in dieser Gr ößenordnung als verträ glich anzusehen. Auch das Unfalllagebild der Polizei lässt keinen Handlungsbedarf erkennen. Eine Sperrung der Wegeverbindung Ramertsweg – Borkenfeld kann aus wirtschaftlicher und fachplane- rischer Sicht heraus nicht empfohlen werden. Im Ergebnis würde eine Sperrung dieser Wegeverbin- dung zu ungewollten Verkehrsverlagerungen und Umwegfahrten zu Lasten anderer Anlieger führen. Alle Anträge sind mit dieser Vorlage beantwortet. Den Eingebern der Anregungen nach § 24 GO NRW, lfd. Nr. 55/2010 und Nr. 160/2010 wird in diesem Sinne geantwortet. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Übersichtstabelle Anlage 2: Übersichtsplan Anlage 3: Ergebnisse der Verkehrszählungen von 2010 Anlage 4: Antrag der CDU-Fraktion (A-W/0039/2009) Anlage 5: Ergänzende Fragen zum Antrag A-W/0039/2009 Anlage 6: Antrag der SPD-Fraktion (A-W/0002/2010) Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-W/0003/2010) Anlage 8: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL (A-W/0006/2010) Anlage 9: Antrag der SPD-Fraktion (A-W/0007/2010) Anlage 10: Antrag der CDU-Fraktion (A-W/0013/2010) Anlage 11: Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 55/2010 von Herrn Dr. Bodo Berger Anlage 12: Anregung nach § 24 GO NRW lfd. Nr. 160/2010 von Herrn Stoltefuß
Anlage 8: (A-W/0006/2010)
4313 Zeichen
A-Ww Jaoo& [20410 Anlage 8 Blatt 1 zur Vorlage V/0918/2010 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BUNDINS 99 Fraktion in der Bezirksvertretung West 233 GALFMÜNSTER . \ . 2. März 2010 An die Bezirksvertretung Münster-West z.H. Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 NSTE En 48161 Münster ; 259 j Brenguenhle Rt syarwattung West 4 Verkehrssicherheit im Auenviertel - Schleichverkehr abstellen Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zwischen den Straßen Ramertsweg und Borkenfeld eine bewegliche Rohrrahmensperre einzurichten. Die Rahmensperre wird so konzipiert, dass Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen, und Rollstuhlfahrer sie bequem passieren können. Explizit sollen die in der Anfrage A-W/0039/2009 der CDU angesprochenen Maßnahmen einer Anpassung der Grünphasen der LSA Dieckmannstraße/Roxeler Straße und die Roteinfärbung des Radweges an der Einmündung des Ramertsweges weiter verfolgt werden, da alle Verkehrsberuhigungs- und Lenkungsmaßnahmen im Auenviertel im Zusammenhang betrachtet werden müssen, Während eines Zeitraums von ca. sechs Monaten soll durch eine Beschilderung auf die erfolgte Sperrung hingewiesen werden, um unnötige „Erkundungsfahrten“ Ortsunkundiger zu vermeiden. Durch Verwendung einer beweglichen Rohrrahmensperre ist es im Bedarfsfall möglich, die Straßen kurzfristig miteinander zu verbinden, sollte dies für größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Feuerwehr usw.) notwendig sein. Begründung: Seit mehreren Jahren äußern die Bewohner des Auenviertels immer wieder Klagen über Schleichverkehre und den Straßen- und Wohnverhältnissen unangemessene Fahrweisen, insbesondere auf dem Ramertsweg und dem Borkenfeld. Die Verwaltung konstatiert dazu in ihrer Antwort auf die Anfrage A-W/0039/2009 der CDU: „Diese Verkehrssituation [...] hat sich nach den letzten Untersuchungen [...] insgesamt verschlechtert. Die Anzahl der Fahrzeuge sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten haben sich deutlich erhöht.“ Um diesen Missständen zu begegnen, wurden mehrere Vorschläge eingebracht, die sich zu einem guten Teil jedoch nicht umsetzen lassen. Eine Tempo-30-Zone kann nicht auf den gesamten Ramertsweg ausgedehnt werden, da dort die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung nicht vorliegen. Der ebenfalls vorgeschlagene Schutzstreifen für Radfahrer scheitert an der zu geringen Breite des Ramertsweges. Einzig die Errichtung eines Verkehrsdisplays als Erziehungsmaßnahme auf dem Ramertsweg erscheint machbar. Selbst wenn all diese Maßnahmen dennoch umgesetzt werden könnten, hinge eine Verbesserung des beobachteten Verhaltens ganz von den Fahrzeugführern ab. Zugleich stellt sich die Frage, ob die damit verbundenen Kosten für eine Straße wie den Ramertsweg zu rechtfertigen sind. Der Ramertsweg wird von | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West -1R2- | Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster | = 02548995810 © SB 02518995815 ratsfraktion@gruene-muenster.de http-/www.gruene-muenster.de Anlage 8 Blatt 2 zur Vorlage V/0918/2010 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West 4 s Fi EN GA MÜNSTER der Verwaltung in der bereits zitierten Antwort auf die Anfrage der CDU als „reiner Wirtschaftsweg“ bezeichnet mit einem „im Vergleich [zur Roxeler Straße] geringen Durchgangsverkehr“. Er dient also den Verkehren, die das Auenviertel als Ziel oder Quelle haben, nicht zur Erreichbarkeit. Durch die Errichtung einer Rohrrahmensperre zwischen Borkenfeld und Ramertsweg lässt sich zu allererst eine Unterbindung von Schleichverkehren und generell eine Abnahme des motorisierten Verkehrs auf dem Ramertsweg erreichen. Zwar wird durch die Abtrennung für die Anwohner des oberen (nördlichen) Teils des Ramertswegs die Anbindung an den Ortskern Gievenbeck aus automobiler Sicht aufwendiger, die fußläufigen und mit dem Fahrrad zu bewältigenden Verbindungen werden jedoch nicht gestört. Da jedoch andere Maßnahmen kaum ähnlich wirkungsvoll die Verkehrsprobleme auf dem Ramertsweg beheben, sollte dieser Nachteil in Kauf genommen werden. gezeichnet: Bleker, Pallas, von Schoenebeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West -212- Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster = 025+8995810 e #3 025+8995815 ratstraktion@gruene-muenster.de http /www.gruene-muenster.de
Anlage 12: Anregung nach §24 GO NRW, Nr.160/2010
1865 Zeichen
Anlage 12 zur Vorlage V/0918/2010
Anregung Nr. 160/2010
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Anlage 5: Ergänzende Fragen zum Antrag (A-W/0039/2009)
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Anlage 5 zur Vorlage V/0918/2010 24.02.2010 Bezirksverwaltung Münster-West ernenten 02534/58854-11 Auszug aus der Niederschrift über die 4. Sitzung (Etat) (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-West am 18.02.2010 Punkt 7 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen Punkt 7.1 der Tagesordnung Verkehrsberuhigung Ramertsweg A-W/0039/2009 Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2009 Die Bezirksvertretung nahm die Stellungnahme des Ordnungsamtes zur Kenntnis, sieht den An- trag aber noch nicht als erledigt an. Die CDU-Fraktion gab die ee ae ergänzenden Fragen zum Antrag A-W/0039/2009 zu Protokoll: Die Bezirksvertretung Münster-West bittet ergänzend um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Welche verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich der Wohnbebauung und der Klein- gartenanlage sind auf dem Ramertsweg möglich? 2. Welche Alternativen gibt es die Ampelschaltungen Roxeler Straße a) zum Verbrauchermarkt und b) in die Dieckmannstraße anzupassen, insbesondere unter dem Aspekt der Verlängerung der Grünphase für Links- abbieger in der Dieckmannstraße? Sind ggf. Phasen Berufsverkehr und Normalverkehr möglich? 3. Sicherlich ist die Kennzeichnung des Radweges erfolgt. Diese ist in der Dunkelheit aber schwer zu erkennen. Ist es möglich an der Einmündung Ramertsweg/Roxeler Straße - den Radweg mit einem fluoreszierenden Anstrich zu versehen, — die Beleuchtung zu verbessern, - ein Stopp-Schild aufstellen? gez. Ursula Vennemann Schriftführung Verteiler: 32 33.40 ‚61 ‚40 Stadt Münster Amt für Nadkanw foktunn, Stadkplenung. Yert De} 1 MRZ. ‚20m
Anlage 6: (A-W/0002/2010)
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nwyvwoc)/LloAxD Anlage 6 zur Vorlage V/0918/2010 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Beate Kretzschmar Münster, 01.02.2010 An Bezirksvertretung Münster-West Frau Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 48161 Münster Antrag: Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Tempo-30-Bereich auf der Dieckmannstraße von der Mo- saikschule über den Kreisverkehr Zur Dornhiege hinaus bis zum Kreisverkehr Garten- breie/Bernings Kotten zu erweitern. Begründung: Die Verkehrsberuhigung der Dieckmannstraße im Bereich des Stadtteilzentrums La Vie und der Mosaikschule schützt Kinder und Jugendliche, die in diesem Bereich häufig die Straße überqueren. Ein mobiles Dialog-Display bewirkt dort zusätzlich, dass die Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeit verringern. Die Tempo-30-Zone endet jedoch kurz vor der Stelle, an welcher die Rad- und Füßwege des Grünen Fingers die Dieckmannstraße kreuzen. Hier überqueren viele Fußgänger und Radfahrer die Dieckmannstraße, u. a. die Kinder und Jugendlichen, die den Spielplatz und die Skater- Anlage im Grünen Finger und das Stein-Gymnasium aufsuchen. Im gesamten Bereich des Steingymnasiums überqueren häufig Kinder und Jugendliche die Dieckmannstraße zwischen parkenden Autos, um zur Bushaltestelle oder in Pausen zum Ratio-Forum zu gelangen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Tempo-30-Zone vor dem Bereich des Grünen Fingers und des Stein-Gymnasiums endet. Deshalb soll sie bis zum Kreisverkehr Gartenbreie/Bernings Kot- ten verlängert werden. gezeichnet: Kretzschmar und Fraktion
Anlage 7: (A-W/0003/2010)
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KW/ 0863 / 2010 Anlage 7 zur Vorlage V/0918/2010 60 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER BÜNDNIS 90 Fraktion in der Bezirksvertretung West DIE GRÜNEN GA müns TER n : 9. Februar 2010 An die Bezirksvertretung Münster-West z.H. Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 48161 Münster Schulwegsicherheit erhöhen — Tempo 30 auch vor dem Freiherr-von-Stein-Gymnasium Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, den Tempo-30-Bereich auf der Dieckmannstraße bis vor das Freiherr-von-Stein-Gymnasium auszudehnen. Dies betrifft den Bereich zwischen dem Kreisverkehr an der Straße Zur Dornhiege und Lindenbreie bzw. einer einfachen Verlängerung des Bereichs in südliche Richtung bis zur Straße Lindenbreie. Sofern die Verlängerung des Tempo-30-Abschnitts nicht in die Zuständigkeit der Verwaltung fällt, wird sie beauftragt, die entsprechende Änderung bei den zuständigen Stellen zu erwirken. Begründung: Über einen längeren Bereich hinweg gilt auf der Dieckmannstraße bereits Tempo 30. Dies schützt vor allem die Kinder und Jugendlichen, die sich im Bereich zwischen dem Stadtteilzentrum La Vie, der Mosaikschule und dem Grünen Finger bewegen. Dieser Schutz endet jedoch abrupt kurz vor dem Freiherr-von-Stein-Gymnasium, das natürlicherweise auch von Kindern besucht wird, die kaum älter als die der Mosaikschule sind. Ortsunkundigen erschließt sich allein durch die Bebauung nicht, dass auch in diesem Bereich stets mit Schulkindern zu rechnen ist. Daher soll der logisch nicht nachvollziehbar „verkürzte“ Tempo-30-Bereich bis ausreichend vor das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium verlängert werden. gezeichnet: Pallas, von Schoenebeck, Bleker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West -1N1- Grünes Zentrum e Windthorststr. 7 e 48143 Münster z 02518995810 e A 02518995815 ratsfraktion@gruene-muenster.de http://www.gruene-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (10)
- Dieckmannstraße
- Roxeler Straße 6a
- Mauritzstraße 4
- Windthorststraße 7e
- Ramertsweg 50
- Zur Dornhiege
- Bernings Kotten 3a
- Gartenbreie
- Lindenbreie
- Borkenfeld 8a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0918/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37