Mandari Insight

3029/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SB Frenzel (SPD) aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 betreffend der Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel "Brück-Rather Steinweg in Köln Rath/Heumar"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.09.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.09.2023, TOP 1.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2817 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 27.09.2023 
 3029/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SB Frenzel (SPD) aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 betreffend der Aufstellung eines 
Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel "Brück-Rather Steinweg in Köln 
Rath/Heumar" (2184/2023) 
SB Frenzel (SPD) möchte der Vorlage im Namen seiner Fraktion zustimmen und lobt die Vor-
arbeit der Verwaltung. Er erkundigt sich, wie sich das Verfahren auf Regionalplanebene der-
zeit gestaltet und bittet die Verwaltung um Erläuterung. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Strukturkonzept (s. Anlage 5 Vorlage Session Nr. 2184/2023) sieht eine mögliche Veror-
tung der Schule südlich der Rösrather Straße vor, um von der unmittelbaren Anbindung an 
den SPNV zu profitieren. Die Nutzungen „Schule“ und „Sport“ sind allerdings noch nicht ab-
schließend positioniert, dies wird Gegenstand der weiteren Betrachtungen sein. Vom Grund-
satz können auch bauliche Nutzungen südlich der Rösrather Straße positioniert werden, 
selbst wenn sie im zukünftigen Regionalplan nicht innerhalb des ASB liegen sollten. Sie müs-
sen sich dann an den Bedingungen der Ausnahmetatbestände des Regionalplans orientieren. 
Das bedeutet im Detail, dass beispielsweise die baulichen Anlagen und die Erschließungsan-
lagen nach Möglichkeit im oder an den ASB angrenzend geplant werden sollten und somit un-
mittelbar an den Siedlungsraum anschließen. Auch dürfen mögliche Regionale Grünzüge 
nicht beeinträchtigt werden, was aber südlich der Rösrather Straße insofern kein Problem dar-
stellt, als das hier der Regionale Grünzug im Entwurf zurückgenommen wurde. Die Lage im 
HQextrem ist zu untersuchen und eine hochwasserangepasste Bauweise in den Blick zu neh-
men, die die im HQextrem Fall zu erwartenden Wasserstände berücksichtigt. 
 
Der Regionalplanentwurf mit der Ausweisung der Flächen als ASB hat bereits die 1. Offenlage 
mit der 1. Beteiligung durchlaufen. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen aus 
der 1. Offenlage ausgewertet und der Planentwurf wird durch die Regionalplanungsbehörde 
überarbeitet. Folglich sind im Rahmen der Überarbeitung noch Änderungen an dieser konkre-
ten Ausweisung der Flächen als ASB möglich. Im ersten Quartal des Jahr 2024 ist bereits 
eine 2. Offenlage mit einer 2. Beteiligungsrunde für den überarbeiteten Entwurf geplant. Im 
Rahmen dieser 2. Offenlage hätte die Stadt Köln erneut die Möglichkeit eine Stellungnahme 
zu formulieren.  
Eine ausführliche Auskunft über den aktuellen Verfahrensstand für die Neuaufstellung des Re-
gionalplans ist in der Mitteilungsvorlage 1856/2023 zu finden. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3029/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.09.2023
Erstellt
20.09.2023 09:59