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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SB Frenzel (SPD) aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 betreffend der Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel "Brück-Rather Steinweg in Köln Rath/Heumar"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3029/2023 vom 27.09.2023

Stand: Am 28.09.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 27.09.2023 3029/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SB Frenzel (SPD) aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 betreffend der Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Arbeitstitel "Brück-Rather Steinweg in Köln Rath/Heumar" (2184/2023) SB Frenzel (SPD) möchte der Vorlage im Namen seiner Fraktion zustimmen und lobt die Vor- arbeit der Verwaltung. Er erkundigt sich, wie sich das Verfahren auf Regionalplanebene der- zeit gestaltet und bittet die Verwaltung um Erläuterung. Antwort der Verwaltung: Das Strukturkonzept (s. Anlage 5 Vorlage Session Nr. 2184/2023) sieht eine mögliche Veror- tung der Schule südlich der Rösrather Straße vor, um von der unmittelbaren Anbindung an den SPNV zu profitieren. Die Nutzungen „Schule“ und „Sport“ sind allerdings noch nicht ab- schließend positioniert, dies wird Gegenstand der weiteren Betrachtungen sein. Vom Grund- satz können auch bauliche Nutzungen südlich der Rösrather Straße positioniert werden, selbst wenn sie im zukünftigen Regionalplan nicht innerhalb des ASB liegen sollten. Sie müs- sen sich dann an den Bedingungen der Ausnahmetatbestände des Regionalplans orientieren. Das bedeutet im Detail, dass beispielsweise die baulichen Anlagen und die Erschließungsan- lagen nach Möglichkeit im oder an den ASB angrenzend geplant werden sollten und somit un- mittelbar an den Siedlungsraum anschließen. Auch dürfen mögliche Regionale Grünzüge nicht beeinträchtigt werden, was aber südlich der Rösrather Straße insofern kein Problem dar- stellt, als das hier der Regionale Grünzug im Entwurf zurückgenommen wurde. Die Lage im HQextrem ist zu untersuchen und eine hochwasserangepasste Bauweise in den Blick zu neh- men, die die im HQextrem Fall zu erwartenden Wasserstände berücksichtigt. Der Regionalplanentwurf mit der Ausweisung der Flächen als ASB hat bereits die 1. Offenlage mit der 1. Beteiligung durchlaufen. Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen aus der 1. Offenlage ausgewertet und der Planentwurf wird durch die Regionalplanungsbehörde überarbeitet. Folglich sind im Rahmen der Überarbeitung noch Änderungen an dieser konkre- ten Ausweisung der Flächen als ASB möglich. Im ersten Quartal des Jahr 2024 ist bereits eine 2. Offenlage mit einer 2. Beteiligungsrunde für den überarbeiteten Entwurf geplant. Im Rahmen dieser 2. Offenlage hätte die Stadt Köln erneut die Möglichkeit eine Stellungnahme zu formulieren. Eine ausführliche Auskunft über den aktuellen Verfahrensstand für die Neuaufstellung des Re- gionalplans ist in der Mitteilungsvorlage 1856/2023 zu finden. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 28.09.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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