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3838/2022

Eingabe nach § 24 GO: Anträge der K.R.A.K.E zu Auflagen bei Veranstaltungen (04/22) und Parkranger (05/22)

Beschlussvorlage Ausschuss 16.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.12.2022, TOP 2.1

Anlage 2 Parkranger

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Gewaesserschutz und Grünflächen

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Anlage 2 Parkranger

2657 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden,
im letzten Jahr haben wir, die KRAKE (Kölner Rhein-Aufräum-Kommando-Einheit), ganze 40 
Tonnen Müll aus der Kölner Stadtnatur gezogen. Leider zeigt sich immer wieder, dass der Schutz 
der Kölner Grünflächen und Stadtnatur einfach keinerlei Priorität hat. Böse Zungen würden sogar 
sagen: vollkommen ignoriert wird. 
Bereits letztes Jahr haben wir uns an Sie gewandt bzgl. dem Schutz des Naturschutzgebiets 
Kiesgrube Gremberghoven und der katastrophalen Müllsituation vor Ort. 1,6 Tonnen Müll haben 
wir dort rausgeholt. Und das obwohl dort eigentlich ein Betretungsverbot herrscht. Die Anregung 
bzgl. der Sperrung der Brücke ist bei Ihnen ja bereits eingegangen. 
An Neujahr haben wir nun mal wieder eine Aktion am Aachener Weiher durchgeführt und über 
700kg Müll eingesammelt. Darunter waren viele Plastik- und andere Einwegbecher, welche ganz 
klar von der ansässigen Gastronomie und dort stattfindenden offiziellen Veranstaltungen stammt. 
Und das, obwohl §5 der Stadtordnung hier eigentlich die entsprechenden Gewerbebetriebe - 
zumindest wenigsten innerhalb von 50 Metern - in der Pflicht sieht. (Aber es werden ja lieber die 
Farben von Sitzkissen kontrolliert.)
Von unseren Freunden der Schwäne Köln wurde uns berichtet, dass an Silvester ein Schwan 
gestorben ist, der von Böllern im Volksgarten aufgeschreckt und in Panik versetzt wurde. Und das 
obwohl ein Feuerwerksverbot bestand.
Die Liste mit dem Wort „obwohl“ könnte man beliebig fortführen. Fakt ist, dass Müllsünden in 
Köln schlicht nicht geahndet werden. Würde man z.B. den Mindestsatz von 50€ für 
weggeschnipste Zigarettenkippen ansetzen, sind der Stadtkasse letztes Jahr „nur“ durch die von 
uns aufgesammelten Kippen sage und schreibe 12,5 Millionen Euro an Bußgeldern entgangen. 
Das entspricht auch relativ genau der Summe, die die Steuerzahler in dieser Stadt für die 
Beseitigung von wildem Müll aufbringen müssen. 
Aus diesem Grund fordern wir hiermit nochmals ausdrücklich einen eigenen Parkranger-Dienst 
(analog zum Verkehrsdienst) für Köln. Wir brauchen dringend einen eigenen Dienst, welcher als 
Fachabteilung idealerweise nicht beim Ordnungsamt, sondern beim Umweltamt angesiedelt ist 
und sowohl ordnungsrechtlich Eingreifen als auch präventiv z.B auf die Besucher der Grünflächen 
zugehen kann. Denn auch wenn die Grillscouts sinnvoll sind, reicht das schlicht nicht. Wie effektiv 
solche Maßnahmen sein können, zeigt sich z.B. an den WasteWatchern in Wien.
Mit freundlichen Grüßen,
Die KRAKE

Müll am Aachener Weiher
Gesammelte Zigaretten an der Deutzer Freiheit / Deutzer Werft

Beschlussvorlage Ausschuss

4093 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3838/2022 
Freigabedatum 
 16.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach § 24 GO: Anträge der K.R.A.K.E zu Auflagen bei Veranstaltungen (04/22) und 
Parkranger (05/22)  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe 
und beschließt, die Anregungen soweit es rechtlich möglich ist, im Rahmen des Masterplans Sauberkeit 
zu prüfen. Die K.R.A.K.E wird bei der Erstellung des Konzeptes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-
gung eingebunden, 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Von dem Verein K.R.A.K.E wurden folgende zwei Anträge gestellt, die sich mit dem Thema Sauberkeit 
beschäftigen: 
 
Erster Antrag: Besserer Schutz von Gewässern und Grünflächen 
 
1. Ein grundsätzliches Verbot von pfandlosen Einweg-Take-Away-Verpackungen für alle Gewerbebe-
triebe, welche innerhalb oder im Umkreis von mindestens 100 Metern rund um Grünflächen oder zumin-
dest rund um Gewässer und das Rheinufer angesiedelt sind. 
 
2. Ausweitung der in § 5 der Stadtordnung genannten Reinigungspflicht auf 100 Meter, sofern es sich 
dabei um eine Grünfläche handelt. 
 
3. Veranstaltungen in Grünflächen sollten nur mit einem entsprechenden Abfallkonzept genehmigt wer-
den. Idealerweise auch hier eine Mehrwegpflicht oder zumindest muss der Veranstalter sicherstellen, 
dass Einwegbecher und sonstiger Einwegabfall nicht das Gelände verlässt. Hier wäre eine Reinigungs-
pflicht analog zu § 5 der Stadtordnung sinnvoll, welche für mindestens 150 Meter innerhalb der entspre-
chenden Grünfläche gilt und allen eindeutig zuzuordnenden Abfall umfasst. 
 
Zweiter Antrag: Parkranger 
 
Es wird gefordert, einen eigenen Parkranger-Dienst (analog zum Verkehrsdienst) zu installieren. Dieser 
sollte beim Umweltamt angesiedelt sein und sowohl ordnungsrechtlich eingreifen als auch präventiv, z. 
B. auf die Besucher der Grünflächen zugehen kann. 
 
 
Die Verwaltung nimmt vorläufig wie folgt Stellung: 
 
Zum ersten Antrag: 
 
Zu 1.: Für ein grundsätzliches Verbot von pfandlosen Einweg-Take-Away-Verpackungen fehlt eine 
Rechtsgrundlage. Diese kann auch nicht durch die Kommune geschaffen werden. 
 
Zu 2.: Die Ausweitung der in § 5 der Kölner Stadtordnung beinhalteten Reinigungspflicht für Gewerbebe-
triebe in Grünflächen auf 100 Meter wird geprüft. 
 
Zu 3.: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, Veranstaltungen in Grünflächen nur mit einem entspre-
chenden Abfallkonzept zu genehmigen. Für eine Mehrwegverpflichtung fehlt es allerdings auch hier an 
einer gesetzlichen Grundlage. Gleiches gilt für eine Verpflichtung des Veranstalters, dafür Sorge zu tra-
gen, dass Einwegabfall nicht das Gelände verlässt. Sollten Erfahrungen gemacht werden, dass sich bei 
der Veranstaltung der Einwegmüll weiter um den Veranstaltungsort herum verteilt, kann eine Auflage 
erteilt werden, die den Veranstalter verpflichtet, einen bestimmten Radius um das Veranstaltungsgelän-
de herum zu reinigen. Inwiefern auf kommunaler Ebene eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaf-
fen werden kann, wird derzeit geprüft.

3 
Grundsätzlich werden alle Veranstalter über Auflagen verpflichtet, das Veranstaltungsgelände ein-
schließlich aller Zu- und Abwege nach der Veranstaltung und bei mehrtätigen Veranstaltungen täglich zu 
reinigen. 
 
 
Zum zweiten Antrag: 
 
Ein Parkranger-Dienst bedarf der weiteren Prüfung. 
 
 
 
Die Politik hat die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Sauberkeit zu erstellen. Die von der 
K.R.A.K.E vorgeschlagen Maßnahmen sollen im Rahmen des Masterplan weiter geprüft werden. 
K.R.A.K.E wird bei der Erstellung des Masterplans eingebunden. Die Stadt Köln steht im Austausch mit 
dem Verein und dessen Anliegen.

Anlage 1 Gewaesserschutz und Grünflächen

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Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden,
im letzten Jahr haben wir, die KRAKE (Kölner Rhein-Aufräum-Kommando-Einheit), ganze 40 
Tonnen Müll aus der Kölner Stadtnatur gezogen. Leider zeigt sich immer wieder, dass der Schutz 
der Kölner Grünflächen und Stadtnatur einfach keinerlei Priorität hat. Böse Zungen würden sogar 
sagen: vollkommen ignoriert wird. 
An Neujahr haben wir mal wieder eine Aktion am Aachener Weiher durchgeführt und über 700kg 
Müll eingesammelt. Darunter waren viele Plastik- und andere Einwegbecher, welche ganz klar von 
der ansässigen Gastronomie und dort stattfindenden offiziellen Veranstaltungen stammt.
Auch andernorts finden wir in den Grünanlagen immer wieder Müll, welcher eindeutig bestimmten 
Gastronomie-, FastFood- oder sonstigen Gewerbebetrieben zuzuordnen ist. Gerade in 
Grünflächen mit Gewässern und am Rheinufer ist dies ein besonderes Problem.
Darum regen wir verschärfte Auflagen für entsprechende Betriebe an:
1)Ein grundsätzliches Verbot von pfandlosen Einweg-Take-Away-Verpackungen für alle 
Gewerbebetriebe welche innerhalb oder im Umkreis von min. 100 Metern rund um 
Grünflächen oder zumindest rund um Gewässer und das Rheinufer angesiedelt sind.

2)Ausweitung der in §5 der Stadtordnung genannten Reinigungspflicht auf 100 Meter, sofern es 
sich dabei um eine Grünfläche handelt. 

3)Veranstaltungen in Grünflächen oder am Rheinufer sollten nur mit entsprechendem 
Abfallkonzept genehmigt werden. Idealerweise auch hier eine Mehrwegpflicht oder zumindest 
muss der Veranstalter sicherstellen, dass Einwegbecher und sonstiger Einwegabfall nicht das 
Gelände verlässt. Hier wäre eine Reinigungspflicht analog zu §5 der Stadtordnung sinnvoll, 
welche für mindestens 150 Meter innerhalb der entsprechenden Grünfläche gilt und allen 
eindeutig zuzuordnenden Abfall umfasst. 
 
Mit freundlichen Grüßen,
Die KRAKE

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3838/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.11.2022
Erstellt
14.11.2022 11:17