3838/2022
Eingabe nach § 24 GO: Anträge der K.R.A.K.E zu Auflagen bei Veranstaltungen (04/22) und Parkranger (05/22)
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Anlage 2 Parkranger
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Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, im letzten Jahr haben wir, die KRAKE (Kölner Rhein-Aufräum-Kommando-Einheit), ganze 40 Tonnen Müll aus der Kölner Stadtnatur gezogen. Leider zeigt sich immer wieder, dass der Schutz der Kölner Grünflächen und Stadtnatur einfach keinerlei Priorität hat. Böse Zungen würden sogar sagen: vollkommen ignoriert wird. Bereits letztes Jahr haben wir uns an Sie gewandt bzgl. dem Schutz des Naturschutzgebiets Kiesgrube Gremberghoven und der katastrophalen Müllsituation vor Ort. 1,6 Tonnen Müll haben wir dort rausgeholt. Und das obwohl dort eigentlich ein Betretungsverbot herrscht. Die Anregung bzgl. der Sperrung der Brücke ist bei Ihnen ja bereits eingegangen. An Neujahr haben wir nun mal wieder eine Aktion am Aachener Weiher durchgeführt und über 700kg Müll eingesammelt. Darunter waren viele Plastik- und andere Einwegbecher, welche ganz klar von der ansässigen Gastronomie und dort stattfindenden offiziellen Veranstaltungen stammt. Und das, obwohl §5 der Stadtordnung hier eigentlich die entsprechenden Gewerbebetriebe - zumindest wenigsten innerhalb von 50 Metern - in der Pflicht sieht. (Aber es werden ja lieber die Farben von Sitzkissen kontrolliert.) Von unseren Freunden der Schwäne Köln wurde uns berichtet, dass an Silvester ein Schwan gestorben ist, der von Böllern im Volksgarten aufgeschreckt und in Panik versetzt wurde. Und das obwohl ein Feuerwerksverbot bestand. Die Liste mit dem Wort „obwohl“ könnte man beliebig fortführen. Fakt ist, dass Müllsünden in Köln schlicht nicht geahndet werden. Würde man z.B. den Mindestsatz von 50€ für weggeschnipste Zigarettenkippen ansetzen, sind der Stadtkasse letztes Jahr „nur“ durch die von uns aufgesammelten Kippen sage und schreibe 12,5 Millionen Euro an Bußgeldern entgangen. Das entspricht auch relativ genau der Summe, die die Steuerzahler in dieser Stadt für die Beseitigung von wildem Müll aufbringen müssen. Aus diesem Grund fordern wir hiermit nochmals ausdrücklich einen eigenen Parkranger-Dienst (analog zum Verkehrsdienst) für Köln. Wir brauchen dringend einen eigenen Dienst, welcher als Fachabteilung idealerweise nicht beim Ordnungsamt, sondern beim Umweltamt angesiedelt ist und sowohl ordnungsrechtlich Eingreifen als auch präventiv z.B auf die Besucher der Grünflächen zugehen kann. Denn auch wenn die Grillscouts sinnvoll sind, reicht das schlicht nicht. Wie effektiv solche Maßnahmen sein können, zeigt sich z.B. an den WasteWatchern in Wien. Mit freundlichen Grüßen, Die KRAKE Müll am Aachener Weiher Gesammelte Zigaretten an der Deutzer Freiheit / Deutzer Werft
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3838/2022 Freigabedatum 16.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO: Anträge der K.R.A.K.E zu Auflagen bei Veranstaltungen (04/22) und Parkranger (05/22) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt, die Anregungen soweit es rechtlich möglich ist, im Rahmen des Masterplans Sauberkeit zu prüfen. Die K.R.A.K.E wird bei der Erstellung des Konzeptes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili- gung eingebunden, Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Von dem Verein K.R.A.K.E wurden folgende zwei Anträge gestellt, die sich mit dem Thema Sauberkeit beschäftigen: Erster Antrag: Besserer Schutz von Gewässern und Grünflächen 1. Ein grundsätzliches Verbot von pfandlosen Einweg-Take-Away-Verpackungen für alle Gewerbebe- triebe, welche innerhalb oder im Umkreis von mindestens 100 Metern rund um Grünflächen oder zumin- dest rund um Gewässer und das Rheinufer angesiedelt sind. 2. Ausweitung der in § 5 der Stadtordnung genannten Reinigungspflicht auf 100 Meter, sofern es sich dabei um eine Grünfläche handelt. 3. Veranstaltungen in Grünflächen sollten nur mit einem entsprechenden Abfallkonzept genehmigt wer- den. Idealerweise auch hier eine Mehrwegpflicht oder zumindest muss der Veranstalter sicherstellen, dass Einwegbecher und sonstiger Einwegabfall nicht das Gelände verlässt. Hier wäre eine Reinigungs- pflicht analog zu § 5 der Stadtordnung sinnvoll, welche für mindestens 150 Meter innerhalb der entspre- chenden Grünfläche gilt und allen eindeutig zuzuordnenden Abfall umfasst. Zweiter Antrag: Parkranger Es wird gefordert, einen eigenen Parkranger-Dienst (analog zum Verkehrsdienst) zu installieren. Dieser sollte beim Umweltamt angesiedelt sein und sowohl ordnungsrechtlich eingreifen als auch präventiv, z. B. auf die Besucher der Grünflächen zugehen kann. Die Verwaltung nimmt vorläufig wie folgt Stellung: Zum ersten Antrag: Zu 1.: Für ein grundsätzliches Verbot von pfandlosen Einweg-Take-Away-Verpackungen fehlt eine Rechtsgrundlage. Diese kann auch nicht durch die Kommune geschaffen werden. Zu 2.: Die Ausweitung der in § 5 der Kölner Stadtordnung beinhalteten Reinigungspflicht für Gewerbebe- triebe in Grünflächen auf 100 Meter wird geprüft. Zu 3.: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, Veranstaltungen in Grünflächen nur mit einem entspre- chenden Abfallkonzept zu genehmigen. Für eine Mehrwegverpflichtung fehlt es allerdings auch hier an einer gesetzlichen Grundlage. Gleiches gilt für eine Verpflichtung des Veranstalters, dafür Sorge zu tra- gen, dass Einwegabfall nicht das Gelände verlässt. Sollten Erfahrungen gemacht werden, dass sich bei der Veranstaltung der Einwegmüll weiter um den Veranstaltungsort herum verteilt, kann eine Auflage erteilt werden, die den Veranstalter verpflichtet, einen bestimmten Radius um das Veranstaltungsgelän- de herum zu reinigen. Inwiefern auf kommunaler Ebene eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaf- fen werden kann, wird derzeit geprüft. 3 Grundsätzlich werden alle Veranstalter über Auflagen verpflichtet, das Veranstaltungsgelände ein- schließlich aller Zu- und Abwege nach der Veranstaltung und bei mehrtätigen Veranstaltungen täglich zu reinigen. Zum zweiten Antrag: Ein Parkranger-Dienst bedarf der weiteren Prüfung. Die Politik hat die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Sauberkeit zu erstellen. Die von der K.R.A.K.E vorgeschlagen Maßnahmen sollen im Rahmen des Masterplan weiter geprüft werden. K.R.A.K.E wird bei der Erstellung des Masterplans eingebunden. Die Stadt Köln steht im Austausch mit dem Verein und dessen Anliegen.
Anlage 1 Gewaesserschutz und Grünflächen
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Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, im letzten Jahr haben wir, die KRAKE (Kölner Rhein-Aufräum-Kommando-Einheit), ganze 40 Tonnen Müll aus der Kölner Stadtnatur gezogen. Leider zeigt sich immer wieder, dass der Schutz der Kölner Grünflächen und Stadtnatur einfach keinerlei Priorität hat. Böse Zungen würden sogar sagen: vollkommen ignoriert wird. An Neujahr haben wir mal wieder eine Aktion am Aachener Weiher durchgeführt und über 700kg Müll eingesammelt. Darunter waren viele Plastik- und andere Einwegbecher, welche ganz klar von der ansässigen Gastronomie und dort stattfindenden offiziellen Veranstaltungen stammt. Auch andernorts finden wir in den Grünanlagen immer wieder Müll, welcher eindeutig bestimmten Gastronomie-, FastFood- oder sonstigen Gewerbebetrieben zuzuordnen ist. Gerade in Grünflächen mit Gewässern und am Rheinufer ist dies ein besonderes Problem. Darum regen wir verschärfte Auflagen für entsprechende Betriebe an: 1)Ein grundsätzliches Verbot von pfandlosen Einweg-Take-Away-Verpackungen für alle Gewerbebetriebe welche innerhalb oder im Umkreis von min. 100 Metern rund um Grünflächen oder zumindest rund um Gewässer und das Rheinufer angesiedelt sind. 2)Ausweitung der in §5 der Stadtordnung genannten Reinigungspflicht auf 100 Meter, sofern es sich dabei um eine Grünfläche handelt. 3)Veranstaltungen in Grünflächen oder am Rheinufer sollten nur mit entsprechendem Abfallkonzept genehmigt werden. Idealerweise auch hier eine Mehrwegpflicht oder zumindest muss der Veranstalter sicherstellen, dass Einwegbecher und sonstiger Einwegabfall nicht das Gelände verlässt. Hier wäre eine Reinigungspflicht analog zu §5 der Stadtordnung sinnvoll, welche für mindestens 150 Meter innerhalb der entsprechenden Grünfläche gilt und allen eindeutig zuzuordnenden Abfall umfasst. Mit freundlichen Grüßen, Die KRAKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3838/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.11.2022
- Erstellt
- 14.11.2022 11:17