V/0793/2016
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
3099 Zeichen
V/0793/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
Neue Standorte und Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Südost
Beratungsfolge
25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenan nten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfe ld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartende Fel dstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica
(O2 und E -Plus)) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird -
unter anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE
ermöglicht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Ste l-
lungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2 und E -Plus) möchte im Stadtbezirk Müns-
ter-Hiltrup an den Standorten Pirolweg 17/19, Höltenweg 44 und Wolbecker Windmühle 6 ihre
vorhandenen Anlagen durch LTE -Sendeanlagen erweitern. Außerdem soll der Standort Albers-
loher Weg 471 durch eine GSM-Sendeanlage erweitert werden und der Standort der Vodafone
GmbH am Anton-Knubel-Weg 51 durch eine Telefónica UMTS-Sendeanlage ergänzt werden. In
der näheren Umgebung der genannten Sendeanlagen befinden sich keine sensiblen E inrichtun-
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0793/2016
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
14.09.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0793/2016
gen. Von Seiten der Stadt Münster bestehen daher keine Bedenken hinsichtlich der E rrichtung
dieser Sendeanlagen.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen
BV Standorte
63 Zeichen
&M &M &M &M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderungen BV-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Höltenweg 44
- Anton-Knubel-Weg 51
- Wolbecker Windmühle 6
- Pirolweg 17
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0793/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37