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V/0793/2016

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 04.10.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 25.10.2016, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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BV Standorte

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Berichtsvorlage

3099 Zeichen

V/0793/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenan nten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfe ld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartende Fel dstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica 
(O2 und E -Plus)) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - 
unter anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE 
ermöglicht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Ste l-
lungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2 und E -Plus) möchte im Stadtbezirk Müns-
ter-Hiltrup an den Standorten Pirolweg 17/19, Höltenweg 44 und Wolbecker Windmühle 6 ihre 
vorhandenen Anlagen durch LTE -Sendeanlagen erweitern. Außerdem soll der Standort Albers-
loher Weg 471 durch eine GSM-Sendeanlage erweitert werden und der Standort der Vodafone 
GmbH am Anton-Knubel-Weg 51 durch eine Telefónica UMTS-Sendeanlage ergänzt werden. In 
der näheren Umgebung der genannten Sendeanlagen befinden sich keine sensiblen E inrichtun-
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013) 
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0793/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.09.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0793/2016 
 
gen. Von Seiten der Stadt Münster bestehen daher keine Bedenken hinsichtlich der E rrichtung 
dieser Sendeanlagen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen

BV Standorte

63 Zeichen

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Legende 
&M Mobilfunkanlagenänderungen BV-Südost

Beratungsverlauf (1)

25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Höltenweg 44
  • Anton-Knubel-Weg 51
  • Wolbecker Windmühle 6
  • Pirolweg 17

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Details

Aktenzeichen
V/0793/2016
Typ
Vorlagen
Datum
04.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37