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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Fehlende Beschilderung Kfz-Parkflächen Haltestelle Lindenburg, Aktenzeichen: 94/23

Mitteilung BV 2703/2023 vom 22.08.2023

Stand: Am 23.10.2023 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 Eingabe

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    Köln, 29. Mai 2023 Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp per E-Mail: Cornelia.Weitekamp@stadt-koeln.de Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung Fehlende Beschilderung Kfz-Parkflächen Haltestelle Lindenburg Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, sehr geehrte Mitglieder*innen der Bezirksvertretung Lindenthal, vor dem Gebäudekomplex Zülpicher Str. 275, unmittelbar gegenüber der Haltestelle Lindenburg gelegen, sind die Kfz-Parkflächen als bewirtschaftete Flächen im Sinne des Bewohnerparkens vorgesehen: Seite von 1 2 Quelle: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/ bewohnerparken-suelz-nord-i Tatsächlich sind jedoch keine entsprechenden Schilder angebracht worden, wonach diese Kfz- Parkflächen kostenlos und auch nicht nur von Bewohner:innen genutzt werden können. Ich gehe davon aus, dass das Aufstellen eines Parkautomaten für 3 Kfz-Parkflächen nicht wirtschaftlich ist. Daher rege ich an, diese Kfz-Parkflächen umzuwandeln und dort das Aufladen von Elektro-Kfz zu ermöglichen. Alternativ bietet es sich an, diese Flächen für Carsharing-Autos zu reservieren (Verkehrszeichen 1010-70 Carsharing) Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung. Freundliche Grüße aus Sülz Seite von 2 2
  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau …, Zimmer… T: 0221 221-…, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 94/23 16.08.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– Fehlende Beschilderung Kfz-Parkflächen Halte- stelle Lindenburg, Aktenzeichen: 94/23 Sehr geehrter …, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.05.2023. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt und teilt mit, dass „auf dem Parkstreifen für tagsüber eine Ladezone eingerichtet und für nachts eine Bewohnerreservierung (Parken nur für Bewohner mit Bewohnerparkausweis Sülz-N I bzw. Lindenthal Süd I) angeordnet wird. Aufgrund der direkten Lage im Geschäftsbereich mit vielen An- und Abfahrtssituationen eignet sich die Fläche leider nicht für E-Ladesäulen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachli- che Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn … unter Telefonnummer: 0221/221- … oder per E -Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwick- lung@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Linden-thal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2703/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.10.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Fehlende Beschilderung Kfz- Parkfla¨chen Haltestelle Lindenburg, Aktenzeichen: 94/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf

  1. 23.10.2023

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 5.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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