Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten (Kiosk) am Turkuplatz.
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1609/2017 vom 22.06.2017
Stand: Am 06.07.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 1609/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten (Kiosk) am Turkuplatz. Mündliche Anfrage der Seniorenvertreterin Frau Rüßmann. Seniorenvertreterin Frau Rüßmann hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 29.09.2016 folgende mündliche Anfrage: Seit Januar 2016 ist der Kiosk am Zentralbusbahnhof Turkuplatz in Chorweiler geschlossen. 1. Welche Nutzung ist in den Räumlichkeiten vorgesehen? 2. Bestünde die Möglichkeit dort einen Warteraum für die Fahrgäste (insbesondere in den Abendstunden) einzurichten? Stellungsname der Verwaltung Zu Frage 1: Die Haltestelle Köln-Chorweiler soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Planung dazu läuft derzeit. Dies beinhaltet auch die Ertüchtigung der Räumlichkeiten, in denen früher ein Kiosk und der Aufenthaltsraum der KVB/DB untergebracht waren und die seit Januar 2016 geschlossen sind. Aktuell werden Verhandlungen über eine gewerbliche Nutzung der Räume in Form einer Bä- ckerei mit Sitzmöglichkeiten geführt. Eine Umbaumaßnahme kann jedoch erst nach der Fer- tigstellung der brandschutztechnischen Ertüchtigung erfolgen. Da der genaue Fertigstel- lungszeitpunkt der Brandschutzmaßnahmen nicht feststeht, kann z.Zt. keine gesicherte Aus- sage zum Beginn einer möglichen Umbaumaßnahme in den Räumlichkeiten getroffen wer- den. Zu Frage 2: Selbst für eine vorübergehende Nutzungsänderung der o.g. Räumlichkeiten in einen Warte- raum müssen zahlreiche Aspekte, wie Vandalismussicherheit, Sitzmöglichkeiten, Verkehrssi- cherheit und möglichst große soziale Kontrolle, in Betracht gezogen werden. Unter Berück- sichtigung dieser Aspekte wurde der bauliche Aufwand (Technische Gebäudeausrüstung, Innenausbau, etc.) und die daraus resultierenden Kosten grob ermittelt. Die Gesamtkosten würden in der Summe bei ca. 200.000,- Euro bis 330.000,- Euro liegen Unabhängig vom baulichen Aufwand und den hohen, oben genannten Kosten ist es nicht möglich, die für die soziale Kontrolle wichtige offene Gestaltung des Wartezimmers zu reali- sieren, da bereits einige Bereiche für die Brandmeldezentrale (BMZ) und für die Elektroanla- gen der DB AG genutzt werden und eine Verlegung technisch nicht möglich ist. 2 Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit, in den oben genannten Räumlichkeiten einen Warteraum zu errichten.
Beratungsverlauf
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