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1609/2017

Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten (Kiosk) am Turkuplatz.

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 22.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.07.2017, TOP 11.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2546 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1609/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 
 
 
Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten (Kiosk) am Turkuplatz. 
Mündliche Anfrage der Seniorenvertreterin Frau Rüßmann. 
 
Seniorenvertreterin Frau Rüßmann hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
29.09.2016 folgende mündliche Anfrage: 
Seit Januar 2016 ist der Kiosk am Zentralbusbahnhof Turkuplatz in Chorweiler geschlossen. 
 
1. Welche Nutzung ist in den Räumlichkeiten vorgesehen? 
2. Bestünde die Möglichkeit dort einen Warteraum für die Fahrgäste (insbesondere in 
den Abendstunden) einzurichten? 
 
Stellungsname der Verwaltung 
 
Zu Frage 1: 
Die Haltestelle Köln-Chorweiler soll brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Planung 
dazu läuft derzeit. Dies beinhaltet auch die Ertüchtigung der Räumlichkeiten, in denen früher 
ein Kiosk und der Aufenthaltsraum der KVB/DB untergebracht waren und die seit Januar 
2016 geschlossen sind. 
Aktuell werden Verhandlungen über eine gewerbliche Nutzung der Räume in Form einer Bä-
ckerei mit Sitzmöglichkeiten geführt. Eine Umbaumaßnahme kann jedoch erst nach der Fer-
tigstellung der brandschutztechnischen Ertüchtigung erfolgen. Da der genaue Fertigstel-
lungszeitpunkt der Brandschutzmaßnahmen nicht feststeht, kann z.Zt. keine gesicherte Aus-
sage zum Beginn einer möglichen Umbaumaßnahme in den Räumlichkeiten getroffen wer-
den. 
 
Zu Frage 2: 
Selbst für eine vorübergehende Nutzungsänderung der o.g. Räumlichkeiten in einen Warte-
raum müssen zahlreiche Aspekte, wie Vandalismussicherheit, Sitzmöglichkeiten, Verkehrssi-
cherheit und möglichst große soziale Kontrolle, in Betracht gezogen werden. Unter Berück-
sichtigung dieser Aspekte wurde der bauliche Aufwand (Technische Gebäudeausrüstung, 
Innenausbau, etc.) und die daraus resultierenden Kosten grob ermittelt. Die Gesamtkosten 
würden in der Summe bei ca. 200.000,- Euro bis 330.000,- Euro liegen 
 
Unabhängig vom baulichen Aufwand und den hohen, oben genannten Kosten ist es nicht 
möglich, die für die soziale Kontrolle wichtige offene Gestaltung des Wartezimmers zu reali-
sieren, da bereits einige Bereiche für die Brandmeldezentrale (BMZ) und für die Elektroanla-
gen der DB AG genutzt werden und eine Verlegung technisch nicht möglich ist.

2 
 
Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit, in den oben genannten Räumlichkeiten einen 
Warteraum zu errichten.

Beratungsverlauf (1)

06.07.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1609/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27