Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradweges am Bayenthalgürtel
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1845/2017 vom 25.07.2017
Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 1845/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradweges am Bayenthalgürtel Hier: Anfrage der "FREIEN WÄHLER" in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017, TOP 7.2.2 „Für Autofahrer, die vom Südfriedhof in Zollstock kommend, an der Kreuzung Vorgebirgsstraße / Ecke Raderthalgürtel rechts abbiegen möchten, stellen Reste eines maroden Radweges mit starken Unebenheiten eine Gefährdung dar, weil Rechtsabbieger dieses Verkehrshindernis überfahren müs- sen. Zudem ist die bordsteinähnliche Erhöhung, vor allem nachts äußerst irritierend, weil sie im Dun- keln nicht erkennbar ist. Durch abruptes Abbremsen oder Ausweichmanöver entstehen häufig gefähr- liche Situationen für den nachfolgenden Verkehr.“ Als Vertreter der FREIEN WÄHLER bittet Herr Ilg in der Bezirksvertretung Rodenkirchen um die Be- antwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wird dieses Hindernis zeitnah abgebaut? - wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort der Verwaltung: Es handelt sich hier nicht um den Überrest eines Radweges, sondern um eine Rampe eines beste- henden Radweges, über die der Radverkehr vom Straßenniveau auf das Niveau des baulichen Rad- weges geführt wird. Nach den Deckenarbeiten ist der vorher vorhandene markierte Radfahrstreifen noch nicht wieder aufgebracht worden. Eine markierungstechnische Anpassung ist vorgesehen, die eine Führung des Radverkehrs und die Führung des Rechtsabbiegers eindeutig kennzeichnet. Frage 2: „Ist stattdessen geplant, den Belag der Fahrbahn an dieser Stelle zu erneuern und mit einem zeitge- mäßen (aufgemalten) Fahrradschutzstreifen zu versehen? - Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort der Verwaltung: Es ist vorgesehen, etwa 20 Meter vor der Rampe beginnend, kurzfristig die Markierung einer Radver- kehrsführung aufzubringen.
Beratungsverlauf
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18.09.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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