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1845/2017

Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradweges am Bayenthalgürtel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 18.09.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer 
 1845/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
 
Gefährliches Hindernis durch Überreste eines maroden Fahrradweges am Bayenthalgürtel 
Hier: Anfrage der "FREIEN WÄHLER" in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
20.02.2017, TOP 7.2.2 
„Für Autofahrer, die vom Südfriedhof in Zollstock kommend, an der Kreuzung Vorgebirgsstraße / 
Ecke Raderthalgürtel rechts abbiegen möchten, stellen Reste eines maroden Radweges mit starken 
Unebenheiten eine Gefährdung dar, weil Rechtsabbieger dieses Verkehrshindernis überfahren müs-
sen. Zudem ist die bordsteinähnliche Erhöhung, vor allem nachts äußerst irritierend, weil sie im Dun-
keln nicht erkennbar ist. Durch abruptes Abbremsen oder Ausweichmanöver entstehen häufig gefähr-
liche Situationen für den nachfolgenden Verkehr.“ 
 
Als Vertreter der FREIEN WÄHLER bittet Herr Ilg in der Bezirksvertretung Rodenkirchen um die Be-
antwortung folgender Fragen:  
 
Frage 1: 
„Wird dieses Hindernis zeitnah abgebaut?  
- wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es handelt sich hier nicht um den Überrest eines Radweges, sondern um eine Rampe eines beste-
henden Radweges, über die der Radverkehr vom Straßenniveau auf das Niveau des baulichen Rad-
weges geführt wird. Nach den Deckenarbeiten ist der vorher vorhandene markierte Radfahrstreifen 
noch nicht wieder aufgebracht worden. Eine markierungstechnische Anpassung ist vorgesehen, die 
eine Führung des Radverkehrs und die Führung des Rechtsabbiegers eindeutig kennzeichnet. 
 
Frage 2: 
„Ist stattdessen geplant, den Belag der Fahrbahn an dieser Stelle zu erneuern und mit einem zeitge-
mäßen (aufgemalten) Fahrradschutzstreifen zu versehen? 
- Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es ist vorgesehen, etwa 20 Meter vor der Rampe beginnend, kurzfristig die Markierung einer Radver-
kehrsführung aufzubringen.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bayenthalgürtel
  • Raderthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
1845/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27