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1022/2019

Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Gestaltung Spielplatz Hopfenstraße in Köln-Merheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.05.2019, TOP 2.1

Anlage 1 Eingabe Petentin

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe Petentin

1134 Zeichen

Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
online-formularversand@stadt-koeln.de 
Dienstag, 4. Dezember 2018 12:20 
02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden 
Kontaktformular Anregungen und Beschwerden
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontaktformular  
Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt
Anliegen:
Verbesserungsvorschlag:Sehr geehrte Damen und Herren,zur Zeit befindet sich der Spielplatz in der 
Siedlung Merheimer Gärten in der Hopfenstrasse in Köln Merheim in Überarbeitung (d.h. es gibt einen 
Erneuerungsbeschluss und alle Spielgeräte wurden vor Monaten abgebaut ohne dass Ersatz geschaffen 
wurde).Da sich die demografische Situation in dem Wohngebiet ändert und nicht nur kleine Kinder 
Spielflächen brauchen möchte ich vorschlagen, dass der Spielplatz so umgestaltet wird, dass auch ältere 
Kinder und Jugendliche angesprochen werden und eine Freizeitfläche bekommen. Denkbar wäre z.B. ein 
Hindernisparkour (wie z.B. bei "Ninja-Warrior") oder für den Outdoor-Sport "Parcour", ein Rollschuh und 
Skateboard Parkour o.ä..Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, mit besten Grüßen1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7356 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1022/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Gestaltung Spielplatz Hopfenstraße in Köln-Merheim 
Aktenzeichen 02-1600-238/18 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für ihre Eingabe und nimmt diese zur Kenntnis.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk befürwortet, dass der Spielplatz Nesselweg in Köln-Merheim umgestaltet 
wird und hierbei auch die Wünsche und Bedürfnisse älterer Kinder bei der Auswahl der Spielangebo-
te Berücksichtigung finden. Die Bezirksvertretung folgt in diesem Zusammenhang allerdings der Ein-
schätzung der Verwaltung, dass an diesem Standort aufgrund der gegebenen Nähe zur umliegenden 
Wohnbebauung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen keine sportlichen Angebote installiert wer-
den können. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für ihre Eingabe und nimmt diese zur Kenntnis.  
 
Die Petentin gibt Anregungen zur Umgestaltung des Spielplatzes Nesselweg in Köln -Merheim. Sie 
schlägt unter Bezugnahme auf die demographische Entwicklung des Stadtviertels vor, hier eine Frei-
zeitfläche für die Zielgruppe der älteren Kinder und Jugendlichen herzurichten. Beispielhaft werden in 
diesem Zusammenhang Hindernis-Parcours, Outdoor-Sport-Parcours sowie Rollschuh - und Skate-
board-Parcours genannt. 
 
Der Spielplatz Nesselweg liegt im  Stadtviertel Siedlung Madaus im Stadtteil Köln-Merheim. Die hier 
gegebene Bevölkerungsstruktur zeichnet sich durch einen mit 32,2 % sehr hohen Anteil an Einwoh-
ner*innen unter 18 Jahren aus (stadtweit: 16,1 %); in 52,4 % aller Haushalte (stadtweit: 18,5 %) leben 
insgesamt 1.056 Kinder und Jugendliche, hiervon 735 Kinder unter 12 Jahren (Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik, Stand: 31.12.2017). 
 
Das Angebot an Spiel- und Bolzplätzen richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche im Alter zwi-
schen 6 und 1 8 Jahren. Diesen stehen im Viertel insgesamt vier Spielplätze sowie ein Bolzplatz für 
Aktivitäten zur Verfügung. Aufgrund der geringen Größe bzw. des unvorteilhaften Zuschnitts ist auf 
drei der Spielflächen kein vielfältiges Spielangebot zu realisieren. Auf dem Spielplatz Stadtplatz lädt 
ein Seilzirkus zum Spielen ein, auf dem Spielplatz Auf dem Eichenbrett konnten das Bauwerksgerüst 
mit Rutsche und die Wippe im letzten Jahr mit einer Doppelschaukel und einem Einfachreck ergänzt 
werden. Der dem Bolzplatz ge genüber liegende Spielplatz Walnussweg wiederum wendet sich mit 
einer Seilbahn, hoher Doppelschaukel und zwei Tischtennisplatten eher an ältere Kinder und Jugend-
liche. Der Bolzplatz vervollständigt das vorhandene Spielangebot mit separaten Spielfeldern zum  
Fußball- und Basketballspielen sowie einem Aufenthaltsbereich zum Chillen mit überdachtem J u-
gendunterstand, Jugendbänken und Hängematte. 
 
Der Spielplatz Nesselweg befindet sich im Zentrum des Stadtviertels in einer kleinen Grünanlage. 
Das Areal zeichnet sich von seiner Lage und seinem Ambiente her durch eine hohe Aufenthaltsquali-

3 
tät aus. Bis vor einigen Monaten war der Spielplatz mit fünf Wippgeräten ausgestattet, welche alle r-
dings nicht über die gemäß den aktuell gültigen EU-Normen aus Gründen der Verkehrssicherheit er-
forderlichen Fallschutzflächen verfügten. Da bislang nur eine Spielfunktion auf dem Spielplatz vo r-
handen war – nämlich Wippen – und der Spielplatz zudem – im Gegensatz zu den anderen Spielflä-
chen im Viertel – über gestalterisches Potential ve rfügt, bot es sich an, mit entsprechenden Fal l-
schutzflächen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den Spielplatz mit einem bedarfsgerechten 
vielfältigeren Spielangebot auszustatten, zumal die vorhandenen Spielgeräte teilweise defekt waren. 
Im gesamten Vie rtel sind beispielweise weder eine Kletterkombination noch Balanciermöglichkeiten 
oder Karussell etc. zu finden. Im Vorfeld der Umgestaltung ist eine Beteiligung vorgesehen. In jedem 
Fall sollen hier auch die Wünsche und Bedürfnisse älterer Kinder Berücksichtigung finden.  
 
Wie die meisten Kinderspielplätze befindet sich auch der Spielplatz Nesselweg in unmittelbarer Nähe 
zur Wohnbebauung, um die erforderliche soziale Kontrolle des Platzes und der spielenden Kinder zu 
gewährleisten. Infolge einer steigenden Sensibilisierung der Wohnbevölkerung gegenüber Lärmbeläs-
tigungen werden allerdings auch die Standorte von Kinderspielplätzen immer häufiger gerichtlich per 
Klageverfahren hinterfragt. Die aktuelle Rechtsprechung weist Lärm von Kindern und Jugendlichen 
jedoch privilegierend als sozialadäquat im Rahmen des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme 
aus; die „Belästigung“ ist von der Bevölkerung entsprechend hinzunehmen. Eine Gestaltung als Hin-
dernis-Parcours, Outdoor-Sport-Parcours sowie Rollschuh - und Skateboard-Parcours würde diesen 
immissionsschutzrechtlichen Sonderstatus allerdings grundlegend verändern. Für Freizeitanlagen, die 
Sportangebote bereithalten, gelten andere gesetzliche Bestimmungen, die von denen für Kinderspiel-
plätze abweichen. Die für Kinders pielplätze geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen – z. 
B. geringere Abstandsflächen zur Wohnbebauung – verlieren mit einer veränderten Nutzung ihre Gül-
tigkeit. Die Umwidmung zu einer Freizeitsportanlage führt also zum Verlust der Privilegien eines Kin-
derspielplatzes; der Platz ist dann nach der aktuellen Freizeitlärmrichtlinie NRW mit den dort definier-
ten Grenzwerten neu zu beurteilen, was zu einem unmittelbaren gerichtlich durchsetzbaren Abwehr-
anspruch der im direkten Umfeld wohnenden Bürger*innen führen kann. Um eventuellen Beschwer-
den von vornherein die Argumentationsgrundlage zu nehmen, sind bei der Einrichtung von Freizei t-
sportanlagen daher aus Emmissionsschutzgründen in jedem Fall die bei Freizeitanlagen erforderl i-
chen Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten.  
 
Die unmittelbare Nähe des Spielplatzes Nesselweg zur umliegenden Wohnbebauung gestattet aus 
den genannten Gründen keine Umgestaltung zu einer Freizeitsporteinrichtung, da die hierfür gelten-
den besonderen Bestimmungen und Richtlinien an diesem Standort nicht einzuhalten sind; der 
Standort ist aus Emmissionsschutzgründen für die Einrichtung einer Freizeitsportanlage bzw. den 
Aufbau eines sportlichen Angebotes grundsätzlich nicht geeignet.  
Aufbauend auf den Ergebnissen der Beteiligung ist vorgesehen, den Spielplatz Nesselweg im Zuge 
der Umgestaltung mit einem attraktiven Spielangebot auch für ältere Kinder auszustatten.

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hopfenstraße
  • Auf dem Eichenbrett
  • Walnussweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1022/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.03.2019
Erstellt
14.03.2019 18:43