Nachfragen zu 2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (1869/2017)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2522/2017 vom 21.08.2017
Stand: Am 07.09.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 562/5 Vorlagen-Nummer 21.08.2017 2522/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Nachfragen zu 2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (1869/2017) SE Frau Lerchner fragt, ob die EU-Aufnahmerichtlinie zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt sei. In der Vorlage stehe, dass dies nicht der Fall sei, im Integrationsrat hingegen wurde gesagt, dass es sehr wohl schon nationales Recht sei. Die Nachfrage von SE Frau Lerchner beantwortet die Verwaltung wie folgt: Richtlinien sind Rechtsnormen, die an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet sind und von den Mitgliedstaa- ten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Bei der der Richtlinie 2013/33/EU handelt es sich um eine Neufassung der Richtlinie 2003/9/EG („Aufnahmerichtlinie“), deren Vorgaben im Jahre 2007 in das deutsche Recht übernommen wurden. Die Neufassung dient einer weiteren Angleichung der nationalen Vorschriften über die im Rahmen der Aufnahme gewährten Vorteile u.a. der Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung und Existenzsicherung. Die EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) vom 26. Juni 2013 war bis Juli 2015 auf Bundesebene in nationales Recht umzusetzen, seitdem gilt sie unmittelbar. Seitens der Bundesregierung ist derzeit nicht geplant, die EU-Aufnahme-und Verfahrensrichtlinie durch bundesgesetzliche Regelung umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass die Leistungsbehörden der Länder die EU-Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie in der Praxis richtlinienkonform anwenden. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat im März 2017 das Landesgewaltschutzkon- zept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein Westfalen herausgegeben. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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07.09.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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