Mandari Insight

2522/2017

Nachfragen zu 2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (1869/2017)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017, TOP 9.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1907 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
562/5 
Vorlagen-Nummer  21.08.2017 
 2522/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Nachfragen zu 2. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (1869/2017) 
 
SE Frau Lerchner fragt, ob die EU-Aufnahmerichtlinie zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt 
sei. In der Vorlage stehe, dass dies nicht der Fall sei, im Integrationsrat hingegen wurde gesagt, dass 
es sehr wohl schon nationales Recht sei. 
 
 
 
Die Nachfrage von SE Frau Lerchner beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Richtlinien sind Rechtsnormen, die an die EU-Mitgliedstaaten gerichtet sind und von den Mitgliedstaa-
ten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. 
 
Bei der der Richtlinie 2013/33/EU handelt es sich um eine Neufassung der Richtlinie 2003/9/EG 
(„Aufnahmerichtlinie“), deren Vorgaben im Jahre 2007 in das deutsche Recht übernommen wurden. 
Die Neufassung dient einer weiteren Angleichung der nationalen Vorschriften über die im Rahmen 
der Aufnahme gewährten Vorteile u.a. der Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung und 
Existenzsicherung. 
 
Die EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) vom 26. Juni 2013 war bis Juli 2015 auf Bundesebene in 
nationales Recht umzusetzen, seitdem gilt sie unmittelbar. 
Seitens der Bundesregierung ist derzeit nicht geplant, die EU-Aufnahme-und Verfahrensrichtlinie 
durch bundesgesetzliche Regelung umzusetzen. 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass die Leistungsbehörden der 
Länder die EU-Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie in der Praxis richtlinienkonform anwenden. 
 
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat im März 2017 das Landesgewaltschutzkon-
zept für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein Westfalen herausgegeben. 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2522/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.08.2017
Erstellt
15.08.2017 07:19