2564/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz am 15.05.2025 (AN/0533/2025) betr. "Fehlender Baumschutz auf der Alfred-Schütte-Allee, Poll"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3465 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 01.09.2025 2564/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz am 15.05.2025 (AN/0533/2025) betr. "Fehlender Baumschutz auf der Alfred-Schütte-Allee, Poll" Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Warum sind bis heute nicht alle Bereiche durch Metallbügel oder andere Maßnahmen gesichert und wie verträgt sich das mit der Baumschutzsatzung der Stadt Köln?“ Antwort der Verwaltung: Aktuell befindet sich die Stadt Köln noch in einer vertragli- chen Regelung bzgl. der Bereitstellung von Parkplätzen in Bezug auf die Flüchtlings- unterkunft mit den Alfred-Schütte-Werken. Mit dem erfolgten Rückbau der Flüchtlings- unterkunft verliert diese vertragliche Regelung im September 2025 ihre Gültigkeit. Mit diesem Zeitpunkt werden dann auch alle restlichen Bügel gesetzt um ein Parken zwi- schen den Bäumen in Gänze auszuschließen. Der Abschluss dieser Maßnahmen ist für den Herbst 2025 vorgesehen. Erdangleichung und Anlegen von Rasen werden ebenfalls auf den restlichen Berei- chen ausgeführt. 2. „Wann werden die Sicherungsmaßnahmen fortgesetzt und bis wann sollen sie abge- schlossen sein?“ Antwort der Verwaltung: Die restlichen Rohrzaunbügel werden voraussichtlich im September bis Oktober 2025 gesetzt und abgeschlossen, ebenso die Bearbeitung der alten Parkplatzflächen. 3. „Steht das Aussetzen der Maßnahme in einem Zusammenhang mit der Open-Air-Lo- cation Südbrücke und sollen hier möglicherweise Parkplätze für dortige Veranstaltun- gen vorgehalten werden?“ Antwort der Verwaltung: Die Open-Air Location Südbrücke wurde für das Setzen der Baumschutzbügel auf der Alfred-Schütte-Allee nicht berücksichtigt. 4. „Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um den trotz geschlossener Schrankenan- lage rege stattfindenden Durchgangsverkehr an der kürzlich installierten Schranke zu unterbinden und bis wann werden diese umgesetzt?“ Antwort der Verwaltung: Seit Anfang 2024 hat die Verwaltung zur Erhöhung der Ver- kehrssicherheit und Verkehrsberuhigung verschiedene Maßnahmen auf der Alfred- Schütte-Allee zwischen Siegburger Straße und Müllergasse umgesetzt. Dabei ist der 2 Einbau der Schrankenanlage eine ergänzende Maßnahme, um an Wochenenden und Feiertagen bei höherem freizeitbezogenen Fuß- und Radverkehrsaufkommen den Kfz- Durchgangsverkehr zu unterbinden und insbesondere die bekannte Raser- und Po- serszene auf der Alfred-Schütte-Allee abzuweisen. Maßgebend ist jedoch die ver- kehrsrechtliche Ausweisung durch Verkehrszeichen, die ein Umfahrungsmanöver über den Zebrastreifen mit Kraftfahrzeugen eindeutig untersagt. Ein Zuwiderhandeln kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Weitere Maßnahmen sind daher derzeit nicht geplant. 5. „Falls keine Maßnahmen gegen das Umfahren der geschlossenen Schranke vorgese- hen sind, bitten wir um Beantwortung, warum dies nicht der Fall ist und warum über- haupt eine derartige Anlage, die das Umfahren ermöglicht, installiert wurde.“ Antwort der Verwaltung: Bei der Schrankenanordnung handelt es sich um eine groß- zügig dimensionierte Umlaufsperre (Standardlösung), die eine sichere und komfortable Durchfahrt von Radfahrenden mit Anhängern oder Lastenrädern jederzeit gewährleis- tet. gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2564/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.09.2025
- Erstellt
- 18.08.2025 10:23