0552/2022
Mitteilung zur Beschlussvorlage zur Teilnahme an der Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"
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Vorab-Auszug Integrationsrat_08.02.2022
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 15.02.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 08.02.2022 öffentlich 8.4 Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hier: Projektverlängerung 4418/2021 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa- milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positi- ven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg. 2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt: Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandser- mächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstel- lungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entspre- chenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder be- darfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortset- zung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die betei- ligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
4418_2021_Beschlussvorlage_Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 4418/2021 Freigabedatum 07.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ hier: Projektverlängerung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg. 2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt: Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandsermächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des Integrationsrat 08.02.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 Wirtschaftsausschuss 10.02.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022 Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 Rat 17.03.2022 2 dann zugewiesenen Budgets die entsprechenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtun- gen oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Be- zirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforder- lich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die beteiligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (2022) 1.389.354,79 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja (2022) 1.111.483,83 € 80 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 742.377,39 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge 593.901,91 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit Ratsentscheid vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde die Teilnahme an der Landesinitiative „Durch- starten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie die Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative für die Zeit vom 01.07.2020 – 30.06.2022 beschlossen. Der Beschluss beinhaltet zudem die Finanzie- rung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%). Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 11.08.2020 wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 2.365.088 € für den gesamten Durchführungszeitraum bewilligt. Davon wurden mit Stichtag 31.12.2021 659.618,74 € im Rahmen der Umsetzung der Initiative verausgabt, zuzüglich städtischer Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 €. Mit der Richtlinienänderung vom 30.11.2021 hat das Land unter anderem die Möglichkeit eröffnet, die Projektlaufzeit von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (DiAA) bis zum 30.06.2023 zu verlängern. 4 Sachstandsbericht zur Umsetzung und weitere Planung Für die Umsetzung des Programms in Köln soll die Verlängerungsmöglichkeit für „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Anspruch genommen werden: Insbesondere durch die Kontaktbeschrän- kungen der Corona Pandemie waren die Initiierung neuer Kursformate, die Akquise potentieller neuer Teilnehmenden, aber auch die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark eingeschränkt. Paral- lel hat sich jedoch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilligungszeit, vor allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst gute Erfolge mit den Menschen der Zielgruppe erreichen ließen. Es ist daher sehr zielführend, das Programm auch im kommenden Jahr über den 30.06.2022 hinaus fortzuführen. Die Arbeit der eingebundenen Träger in den unterschiedlichen Bausteinen wie Jobcoaching und di- verse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse) hat bisher 199 Menschen aus der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung erreicht und diese in den vielen Handlungsfeldern wie Spracherwerb, psychosoziale Lagen, Verbesserung und Klärung der Aufenthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Schule unterstützt. Mit Stand 31.10.2021 wurden 46 junge Menschen, die teilweise von den Regelfördersys- temen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durchstarten" überwiegend in Ausbildungsverhältnisse, aber auch in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse der Durchführung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hat das Amt für Integration und Vielfalt zudem unter Beteiligung der soge- nannten Bündnisforen (fach- und sachkundige Beteiligung der Träger sowie weiterer Akteure) mit einem einstimmigen Votum der Lenkungsgruppe eine Neuverteilung der Mittel geplant, die bis zum neuen Ende der Projektlaufzeit 30.06.2023 greifen soll. Unter Berücksichtigung der Bedarfslage der Zielgruppe ist eine Budgetumschichtung innerhalb des Projektes erforderlich, um die Angebote pass- genauer zu platzieren. Die Auswertung des bisher genutzten Budgets in den einzelnen Bausteinen hat verdeutlicht, dass der tatsächliche Bedarf von der bisherigen Planung abweicht. Baustein 1 Jobcoaching Das Jobcoaching ist in Köln gut angelaufen. Die Nachfrage nach dem Angebot ist hoch und die Maßnahme führt zu dem gewünschten Erfolg: die Teilnehmer*innen für die Arbeitswelt bestmöglich vorzubereiten, zu unterstützen und zu vermitteln. Es sind bis zum Stichtag 31.10.2021 145 Teilnehmer*innen im Baustein 1 betreut worden. Baustein 3 Hauptschulabschluss Das geplante Budget in diesem Baustein blieb vollständig ungenutzt, da das gut laufende Re- gelangebot der beiden Träger ausreichend ist, so dass DiAA Teilnehmende auch regulär die Angebote außerhalb von DiAA nutzen können. Somit bedarf es keiner Ergänzung durch DiAA. Baustein 4.1 Jugendintegrationskurse Die Abweichung vom geplanten Budget zum tatsächlich genutzten Budget ist in diesem Bau- stein immens. Dies verdeutlicht, dass die Nachfrage für die Jugendintegrationskurse der in Köln erreichten möglichen Teilnehmer*innen der Zielgruppe von DiAA nicht hoch ist. Insge- samt wurden bis zum Stichtag 31.10.2021 16 Teilnehmer*innen verzeichnet. Baustein 4.2 Innovative Kurse Der Baustein 4.2 lief gut an. Die Nachfrage ist hoch und die Tendenz steigend. Insgesamt ver- zeichnete dieser Baustein bis zu dem Stichtag 31.10.2021 38 Teilnehmer*innen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die Projektkoordination folgenden Budgetumschichtungs- plan erstellt: 5 Baustein 1: Budget wird erhöht. Die bisherigen 6 Vollzeitstellen im Jobcoaching laufen weiter und werden um weitere 5 Vollzeitstellen erweitert. Baustein 3: Es wird kein Budget mehr berücksichtigt Baustein 4.1: Die Zahl der geplanten Teilnehmer*innen für die neue Laufzeit wird auf 40 Per- sonen heruntergesetzt, dies bedeutet eine Reduzierung um 78%. Baustein 4.2: Budget wird erhöht. Die bisher geplanten und durchgeführten 5 Kurse laufen weiter und werden um 10 weitere, neue Kurse erweitert. Das Budget ist daher bedarfsgerecht innerhalb der Projektbausteine umzuschichten und an den ver- längerten Projektzeitraum anzupassen. Das vom Rat am 26.03.2020 beschlossene Gesamtbudget bleibt dabei weitestgehend unverändert und wird lediglich neu auf die Haushaltsjahre verteilt. Die Projektverlängerung sowie die Neuverteilung des Projektvolumens erfolgt vorbehaltlich des erfor- derlichen Änderungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg. Der entsprechende Änderungsantrag wurde mit Hinweis auf den Vorbehalt eines entsprechenden Ratsentscheids bereits gestellt. Die Ver- waltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. Die Verwaltung plant, künftig Umschichtungen im Rahmen des Gesamtprojekts und in Abstimmung mit dem Land ohne weitere Gremienbeschlüsse durchzuführen. Finanzierung Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde bereits die Finanzierung des Gesamtprojekt- volumens von 2.956.360 € inkl. eines städtischen Eigenanteils von 591.2720€ (20%) beschlossen. Nach der nun erfolgten Umschichtung innerhalb des Projektes reduziert sich das kalkulierte Projekt- volumen geringfügig um 104,40 € auf 2.956.255,60 €. Die Landesförderung beträgt hiervon 2.365.004,48 €, so dass entsprechend der Förderrichtlinien ein städtischer Eigenanteil von 20%, das heißt 591.251,12 € zu erbringen ist. Für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 wurden bereits För- dermittel in Höhe von 659.618,74 € abgerufen und städtische Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 € aufgewendet. Im jeweiligen Haushaltsjahr nicht verausgabte Fördermittel können jeweils bedarfsgerecht in Abstim- mung mit der Bezirksregierung Arnsberg im folgenden Haushaltsjahr bis längstens 2023 abgerufen bzw. verwendet werden. Im Haushalt der Stadt Köln wird das Projekt wie folgt finanziert: 2022: Für die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 € stehen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Mittel in Höhe von 561.875 € für das Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung. Der übri- ge Finanzbedarf in Höhe von 827.479,79 € wird in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, im Rahmen der unechten Deckung durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge im gleichen Teilplan in der Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, zur Verfügung gestellt. 2023: Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 € sind im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu berücksichtigen. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen.
Vorab- Auszug_Sose
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 221 27467 Fax : (0221) 221 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@stadt-koeln.de Datum: 16.02.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 10.02.2022 öffentlich 5.3 Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hier: Projektverlängerung 4418/2021 Begründung Mit Ratsentscheid vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde die Teilnahme an der Landes- initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Kinder, Fami- lie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie die Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative für die Zeit vom 01.07.2020 – 30.06.2022 beschlossen. Der Beschluss beinhaltet zudem die Finan- zierung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%). Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 11.08.2020 wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 2.365.088 € für den gesamten Durchführungs- zeitraum bewilligt. Davon wurden mit Stichtag 31.12.2021 659.618,74 € im Rahmen der Umsetzung der Initiative verausgabt, zuzüglich städtischer Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 €. Mit der Richtlinienänderung vom 30.11.2021 hat das Land unter anderem die Mög- lichkeit eröffnet, die Projektlaufzeit von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (DiAA) bis zum 30.06.2023 zu verlängern. Sachstandsbericht zur Umsetzung und weitere Planung Für die Umsetzung des Programms in Köln soll die Verlängerungsmöglichkeit für „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Anspruch genommen werden: Insbeson- dere durch die Kontaktbeschränkungen der Corona Pandemie waren die Initiierung neuer Kursformate, die Akquise potentieller neuer Teilnehmenden, aber auch die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark eingeschränkt. Parallel hat sich je- doch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilligungszeit, vor allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst gute Erfolge mit den Menschen der Zielgruppe erreichen ließen. Es ist daher sehr zielführend, das Pro- gramm auch im kommenden Jahr über den 30.06.2022 hinaus fortzuführen. Die Arbeit der eingebundenen Träger in den unterschiedlichen Bausteinen wie Jobcoaching und diverse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse) hat bisher 199 Menschen aus der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung erreicht und diese in den vielen Handlungsfel- dern wie Spracherwerb, psychosoziale Lagen, Verbesserung und Klärung der Auf- enthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Schule unterstützt. Mit Stand 31.10.2021 wurden 46 junge Menschen, die teil- weise von den Regelfördersystemen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durch- starten" überwiegend in Ausbildungsverhältnisse, aber auch in sozialversicherungs- pflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse der Durchführung der Landesinitiati- ve „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hat das Amt für Integration und Vielfalt zudem unter Beteiligung der sogenannten Bündnisforen (fach- und sachkundige Be- teiligung der Träger sowie weiterer Akteure) mit einem einstimmigen Votum der Len- kungsgruppe eine Neuverteilung der Mittel geplant, die bis zum neuen Ende der Pro- jektlaufzeit 30.06.2023 greifen soll. Unter Berücksichtigung der Bedarfslage der Ziel- gruppe ist eine Budgetumschichtung innerhalb des Projektes erforderlich, um die Angebote passgenauer zu platzieren. Die Auswertung des bisher genutzten Budgets in den einzelnen Bausteinen hat ver- deutlicht, dass der tatsächliche Bedarf von der bisherigen Planung abweicht. Baustein 1 Jobcoaching Das Jobcoaching ist in Köln gut angelaufen. Die Nachfrage nach dem Angebot ist hoch und die Maßnahme führt zu dem gewünschten Erfolg: die Teilneh- mer*innen für die Arbeitswelt bestmöglich vorzubereiten, zu unterstützen und zu vermitteln. Es sind bis zum Stichtag 31.10.2021 145 Teilnehmer*innen im Baustein 1 betreut worden. Baustein 3 Hauptschulabschluss Das geplante Budget in diesem Baustein blieb vollständig ungenutzt, da das gut laufende Regelangebot der beiden Träger ausreichend ist, so dass DiAA Teilnehmende auch regulär die Angebote außerhalb von DiAA nutzen können. Somit bedarf es keiner Ergänzung durch DiAA. Baustein 4.1 Jugendintegrationskurse Die Abweichung vom geplanten Budget zum tatsächlich genutzten Budget ist in diesem Baustein immens. Dies verdeutlicht, dass die Nachfrage für die Ju- gendintegrationskurse der in Köln erreichten möglichen Teilnehmer*innen der Zielgruppe von DiAA nicht hoch ist. Insgesamt wurden bis zum Stichtag 31.10.2021 16 Teilnehmer*innen verzeichnet. Baustein 4.2 Innovative Kurse Der Baustein 4.2 lief gut an. Die Nachfrage ist hoch und die Tendenz steigend. Insgesamt verzeichnete dieser Baustein bis zu dem Stichtag 31.10.2021 38 Teilnehmer*innen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die Projektkoordination folgenden Budge- tumschichtungsplan erstellt: Baustein 1: Budget wird erhöht. Die bisherigen 6 Vollzeitstellen im Jobcoaching laufen weiter und werden um weitere 5 Vollzeitstellen erweitert. Baustein 3: Es wird kein Budget mehr berücksichtigt Baustein 4.1: Die Zahl der geplanten Teilnehmer*innen für die neue Laufzeit wird auf 40 Personen heruntergesetzt, dies bedeutet eine Reduzierung um 78%. Baustein 4.2: Budget wird erhöht. Die bisher geplanten und durchgeführten 5 Kurse laufen weiter und werden um 10 weitere, neue Kurse erweitert. Das Budget ist daher bedarfsgerecht innerhalb der Projektbausteine umzuschichten und an den verlängerten Projektzeitraum anzupassen. Das vom Rat am 26.03.2020 beschlossene Gesamtbudget bleibt dabei weitestgehend unverändert und wird ledig- lich neu auf die Haushaltsjahre verteilt. Die Projektverlängerung sowie die Neuverteilung des Projektvolumens erfolgt vorbe- haltlich des erforderlichen Änderungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg. Der entsprechende Änderungsantrag wurde mit Hinweis auf den Vorbehalt eines ent- sprechenden Ratsentscheids bereits gestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. Die Verwaltung plant, künftig Umschichtungen im Rahmen des Gesamtprojekts und in Abstimmung mit dem Land ohne weitere Gremienbeschlüsse durchzuführen. Finanzierung Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde bereits die Finanzierung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € inkl. eines städtischen Eigenanteils von 591.2720€ (20%) beschlossen. Nach der nun erfolgten Umschichtung innerhalb des Projektes reduziert sich das kal- kulierte Projektvolumen geringfügig um 104,40 € auf 2.956.255,60 €. Die Landesför- derung beträgt hiervon 2.365.004,48 €, so dass entsprechend der Förderrichtlinien ein städtischer Eigenanteil von 20%, das heißt 591.251,12 € zu erbringen ist. Für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 wurden bereits Fördermittel in Höhe von 659.618,74 € abgerufen und städtische Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 € auf- gewendet. Im jeweiligen Haushaltsjahr nicht verausgabte Fördermittel können jeweils bedarfs- gerecht in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg im folgenden Haushalts- jahr bis längstens 2023 abgerufen bzw. verwendet werden. Im Haushalt der Stadt Köln wird das Projekt wie folgt finanziert: 2022: Für die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 € stehen im Teilergeb- nisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Mittel in Höhe von 561.875 € für das Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung. Der übrige Finanzbedarf in Höhe von 827.479,79 € wird in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, im Rahmen der unechten Deckung durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge im gleichen Teilplan in der Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, zur Verfü- gung gestellt. 2023: Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 € sind im Teilplan 0504, Frei- willige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu berücksichtigen. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa- milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positi- ven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg. 2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt: Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandser- mächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstel- lungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entspre- chenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder be- darfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortset- zung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die betei- ligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 21.02.2022 0552/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.02.2022 Mitteilung zur Beschlussvorlage zur Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ hier: Projektverlängerung - 4418/2021 Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hier: Projektverlängerung - 4418/2021 sowie die entsprechenden Vorabauszüge der Ratsgremien zur Kenntnis. Gez. Reker
Vorab-Auszug_Wirtschaftsausschuss
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Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 15.02.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 10.02.2022 öffentlich 16 Allgemeine Beschlussvorlagen 16.3 Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hier: Projektverlängerung 4418/2021 Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa- milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positi- ven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg. 2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt: Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandser- mächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstel- lungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entspre- chenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder be- darfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortset- zung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die betei- ligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0552/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.02.2022
- Erstellt
- 15.02.2022 10:13