Mandari Insight

0552/2022

Mitteilung zur Beschlussvorlage zur Teilnahme an der Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"

Mitteilung Ausschuss 21.02.2022

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Vorab-Auszug Integrationsrat_08.02.2022

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4418_2021_Beschlussvorlage_Rat

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Vorab-Auszug Integrationsrat_08.02.2022

2986 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 15.02.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
08.02.2022  
öffentlich 
8.4 Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“  
hier: Projektverlängerung 
4418/2021 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen 
entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative 
unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa-
milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung 
des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positi-
ven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg.  
 
2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die 
Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 
2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die 
Jahre 2022 und 2023 wie folgt:  
 
 Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe 
von insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandser-
mächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses 
Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per 
unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine

Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht 
bereitgestellt.  
 
 Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe 
von insgesamt 742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstel-
lungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entspre-
chenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder be-
darfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen 
und allgemeine Umlagen, vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf 
der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag 
wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine 
Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortset-
zung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die betei-
ligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt

4418_2021_Beschlussvorlage_Rat

12235 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/160/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4418/2021 
Freigabedatum 
07.02.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit„ 
hier: Projektverlängerung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes 
zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln 
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung des 
Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bescheidung 
durch die Bezirksregierung Arnsberg.  
 
2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die Aufteilung des 
weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 2.956.360 € inklusive eines 
städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die Jahre 2022 und 2023 wie folgt:  
 
 Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandsermächtigungen im Teilplan 0504, 
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe 
von 561.578 € für dieses Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen 
Teilplan per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht bereitgestellt. 
 
 Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des 
Integrationsrat 08.02.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 
Wirtschaftsausschuss 10.02.2022 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 14.02.2022 
Jugendhilfeausschuss 08.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rat 17.03.2022

2 
dann zugewiesenen Budgets die entsprechenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale 
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtun-
gen oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen, vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf der Grundlage 
der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW 
fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde bereits im Dezember 2021 bei der Be-
zirksregierung Arnsberg gestellt. Eine Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforder-
lich, damit die Fortsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die 
beteiligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  (2022) 1.389.354,79 
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja (2022) 1.111.483,83 €
  80 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    742.377,39 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    593.901,91 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit Ratsentscheid vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde die Teilnahme an der Landesinitiative „Durch-
starten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
(MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie die Durchführung 
von Maßnahmen entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative für 
die Zeit vom 01.07.2020 – 30.06.2022 beschlossen. Der Beschluss beinhaltet zudem die Finanzie-
rung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 
591.272 € (20%). 
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 11.08.2020 wurden Landesmittel in 
Höhe von insgesamt 2.365.088 € für den gesamten Durchführungszeitraum bewilligt. Davon wurden 
mit Stichtag 31.12.2021 659.618,74 € im Rahmen der Umsetzung der Initiative verausgabt, zuzüglich 
städtischer Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 €.  
 
Mit der Richtlinienänderung vom 30.11.2021 hat das Land unter anderem die Möglichkeit eröffnet, die 
Projektlaufzeit von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ (DiAA) bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

4 
Sachstandsbericht zur Umsetzung und weitere Planung 
 
Für die Umsetzung des Programms in Köln soll die Verlängerungsmöglichkeit für „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ in Anspruch genommen werden: Insbesondere durch die Kontaktbeschrän-
kungen der Corona Pandemie waren die Initiierung neuer Kursformate, die Akquise potentieller neuer 
Teilnehmenden, aber auch die Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark eingeschränkt. Paral-
lel hat sich jedoch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilligungszeit, vor 
allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst gute Erfolge mit den Menschen der 
Zielgruppe erreichen ließen. Es ist daher sehr zielführend, das Programm auch im kommenden Jahr 
über den 30.06.2022 hinaus fortzuführen.  
 
Die Arbeit der eingebundenen Träger in den unterschiedlichen Bausteinen wie Jobcoaching und di-
verse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative Kurse) hat bisher 199 Menschen aus 
der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung erreicht und diese in 
den vielen Handlungsfeldern wie Spracherwerb, psychosoziale Lagen, Verbesserung und Klärung der 
Aufenthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie Schule 
unterstützt. Mit Stand 31.10.2021 wurden 46 junge Menschen, die teilweise von den Regelfördersys-
temen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durchstarten" überwiegend in Ausbildungsverhältnisse, 
aber auch in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. 
 
Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse der Durchführung der Landesinitiative „Durchstarten 
in Ausbildung und Arbeit“ hat das Amt für Integration und Vielfalt zudem unter Beteiligung der soge-
nannten Bündnisforen (fach- und sachkundige Beteiligung der Träger sowie weiterer Akteure) mit 
einem einstimmigen Votum der Lenkungsgruppe eine Neuverteilung der Mittel geplant, die bis zum 
neuen Ende der Projektlaufzeit 30.06.2023 greifen soll. Unter Berücksichtigung der Bedarfslage der 
Zielgruppe ist eine Budgetumschichtung innerhalb des Projektes erforderlich, um die Angebote pass-
genauer zu platzieren.  
Die Auswertung des bisher genutzten Budgets in den einzelnen Bausteinen hat verdeutlicht, dass der 
tatsächliche Bedarf von der bisherigen Planung abweicht. 
 
Baustein 1 Jobcoaching  
 
 Das Jobcoaching ist in Köln gut angelaufen. Die Nachfrage nach dem Angebot ist hoch und 
die Maßnahme führt zu dem gewünschten Erfolg: die Teilnehmer*innen für die Arbeitswelt 
bestmöglich vorzubereiten, zu unterstützen und zu vermitteln. Es sind bis zum Stichtag 
31.10.2021 145 Teilnehmer*innen im Baustein 1 betreut worden. 
 
Baustein 3 Hauptschulabschluss 
 
 Das geplante Budget in diesem Baustein blieb vollständig ungenutzt, da das gut laufende Re-
gelangebot der beiden Träger ausreichend ist, so dass DiAA Teilnehmende auch regulär die 
Angebote außerhalb von DiAA nutzen können. Somit bedarf es keiner Ergänzung durch DiAA. 
 
Baustein 4.1 Jugendintegrationskurse  
 
 Die Abweichung vom geplanten Budget zum tatsächlich genutzten Budget ist in diesem Bau-
stein immens. Dies verdeutlicht, dass die Nachfrage für die Jugendintegrationskurse der in 
Köln erreichten möglichen Teilnehmer*innen der Zielgruppe von DiAA nicht hoch ist. Insge-
samt wurden bis zum Stichtag 31.10.2021 16 Teilnehmer*innen verzeichnet.  
 
Baustein 4.2 Innovative Kurse  
 
 Der Baustein 4.2 lief gut an. Die Nachfrage ist hoch und die Tendenz steigend. Insgesamt ver-
zeichnete dieser Baustein bis zu dem Stichtag 31.10.2021 38 Teilnehmer*innen. 
 
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die Projektkoordination folgenden Budgetumschichtungs-
plan erstellt:

5 
 Baustein 1: Budget wird erhöht. Die bisherigen 6 Vollzeitstellen im Jobcoaching laufen weiter 
und werden um weitere 5 Vollzeitstellen erweitert.  
 Baustein 3: Es wird kein Budget mehr berücksichtigt 
 Baustein 4.1: Die Zahl der geplanten Teilnehmer*innen für die neue Laufzeit wird auf 40 Per-
sonen heruntergesetzt, dies bedeutet eine Reduzierung um 78%.  
 Baustein 4.2: Budget wird erhöht. Die bisher geplanten und durchgeführten 5 Kurse laufen 
weiter und werden um 10 weitere, neue Kurse erweitert.  
 
Das Budget ist daher bedarfsgerecht innerhalb der Projektbausteine umzuschichten und an den ver-
längerten Projektzeitraum anzupassen. Das vom Rat am 26.03.2020 beschlossene Gesamtbudget 
bleibt dabei weitestgehend unverändert und wird lediglich neu auf die Haushaltsjahre verteilt. 
 
Die Projektverlängerung sowie die Neuverteilung des Projektvolumens erfolgt vorbehaltlich des erfor-
derlichen Änderungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg. Der entsprechende Änderungsantrag 
wurde mit Hinweis auf den Vorbehalt eines entsprechenden Ratsentscheids bereits gestellt. Die Ver-
waltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. 
Die Verwaltung plant, künftig Umschichtungen im Rahmen des Gesamtprojekts und in Abstimmung 
mit dem Land ohne weitere Gremienbeschlüsse durchzuführen. 
 
Finanzierung  
Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde bereits die Finanzierung des Gesamtprojekt-
volumens von 2.956.360 € inkl. eines städtischen Eigenanteils von 591.2720€ (20%) beschlossen.  
Nach der nun erfolgten Umschichtung innerhalb des Projektes reduziert sich das kalkulierte Projekt-
volumen geringfügig um 104,40 € auf 2.956.255,60 €. Die Landesförderung beträgt hiervon 
2.365.004,48 €, so dass entsprechend der Förderrichtlinien ein städtischer Eigenanteil von 20%, das 
heißt 591.251,12 € zu erbringen ist. Für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 wurden bereits För-
dermittel in Höhe von 659.618,74 € abgerufen und städtische Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 € 
aufgewendet. 
Im jeweiligen Haushaltsjahr nicht verausgabte Fördermittel können jeweils bedarfsgerecht in Abstim-
mung mit der Bezirksregierung Arnsberg im folgenden Haushaltsjahr bis längstens 2023 abgerufen 
bzw. verwendet werden.  
Im Haushalt der Stadt Köln wird das Projekt wie folgt finanziert: 
 
2022: 
Für die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 € stehen im Teilergebnisplan 0504 – 
Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, Mittel in 
Höhe von 561.875 € für das Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung. Der übri-
ge Finanzbedarf in Höhe von 827.479,79 € wird in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, im 
Rahmen der unechten Deckung durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge im gleichen 
Teilplan in der Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, zur Verfügung gestellt.  
 
2023: 
Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 € sind im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale 
Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu berücksichtigen. Dezernat OB 
wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der 
Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen.

Vorab- Auszug_Sose

11332 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren 
Frau Rieckborn 
Telefon:  (0221) 221 27467  
Fax       :  (0221) 221 27447 
E-Mail:   Alexandra.Rieckborn@stadt-koeln.de 
Datum:  16.02.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 10.02.2022  
öffentlich 
5.3 Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“  
hier: Projektverlängerung 
4418/2021 
Begründung 
Mit Ratsentscheid vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde die Teilnahme an der Landes-
initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des Ministeriums für Kinder, Fami-
lie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit 
und Soziales (MAGS) sowie die Durchführung von Maßnahmen entsprechend des 
Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative für die Zeit vom 
01.07.2020 – 30.06.2022 beschlossen. Der Beschluss beinhaltet zudem die Finan-
zierung des Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € inklusive eines städtischen 
Eigenanteils von 591.272 € (20%).  
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 11.08.2020 wurden 
Landesmittel in Höhe von insgesamt 2.365.088 € für den gesamten Durchführungs-
zeitraum bewilligt. Davon wurden mit Stichtag 31.12.2021 659.618,74 € im Rahmen 
der Umsetzung der Initiative verausgabt, zuzüglich städtischer Eigenmittel in Höhe 
von 164.904,68 €.  
 
Mit der Richtlinienänderung vom 30.11.2021 hat das Land unter anderem die Mög-
lichkeit eröffnet, die Projektlaufzeit von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ 
(DiAA) bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

Sachstandsbericht zur Umsetzung und weitere Planung 
 
Für die Umsetzung des Programms in Köln soll die Verlängerungsmöglichkeit für 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ in Anspruch genommen werden: Insbeson-
dere durch die Kontaktbeschränkungen der Corona Pandemie waren die Initiierung 
neuer Kursformate, die Akquise potentieller neuer Teilnehmenden, aber auch die 
Zugangsmöglichkeiten der Teilnehmenden stark eingeschränkt. Parallel hat sich je-
doch gezeigt, dass sich sogar trotz der Einschränkungen in der Bewilligungszeit, vor 
allem in den einschränkungsfreien Zeiten im Sommer/Herbst gute Erfolge mit den 
Menschen der Zielgruppe erreichen ließen. Es ist daher sehr zielführend, das Pro-
gramm auch im kommenden Jahr über den 30.06.2022 hinaus fortzuführen.  
 
Die Arbeit der eingebundenen Träger in den unterschiedlichen Bausteinen wie 
Jobcoaching und diverse Kursbausteine (Jugendintegrationskurse und Innovative 
Kurse) hat bisher 199 Menschen aus der Zielgruppe der jungen Geflüchteten mit 
Duldung oder Aufenthaltsgestattung erreicht und diese in den vielen Handlungsfel-
dern wie Spracherwerb, psychosoziale Lagen, Verbesserung und Klärung der Auf-
enthaltssituation, Anbindung und Vermittlung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt 
sowie Schule unterstützt. Mit Stand 31.10.2021 wurden 46 junge Menschen, die teil-
weise von den Regelfördersystemen ausgeschlossen sind, im Rahmen von "Durch-
starten" überwiegend in Ausbildungsverhältnisse, aber auch in sozialversicherungs-
pflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt. 
 
Auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse der Durchführung der Landesinitiati-
ve „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ hat das Amt für Integration und Vielfalt 
zudem unter Beteiligung der sogenannten Bündnisforen (fach- und sachkundige Be-
teiligung der Träger sowie weiterer Akteure) mit einem einstimmigen Votum der Len-
kungsgruppe eine Neuverteilung der Mittel geplant, die bis zum neuen Ende der Pro-
jektlaufzeit 30.06.2023 greifen soll. Unter Berücksichtigung der Bedarfslage der Ziel-
gruppe ist eine Budgetumschichtung innerhalb des Projektes erforderlich, um die 
Angebote passgenauer zu platzieren.  
Die Auswertung des bisher genutzten Budgets in den einzelnen Bausteinen hat ver-
deutlicht, dass der tatsächliche Bedarf von der bisherigen Planung abweicht.  
 
Baustein 1 Jobcoaching  
 
 Das Jobcoaching ist in Köln gut angelaufen. Die Nachfrage nach dem Angebot 
ist hoch und die Maßnahme führt zu dem gewünschten Erfolg: die Teilneh-
mer*innen für die Arbeitswelt bestmöglich vorzubereiten, zu unterstützen und 
zu vermitteln. Es sind bis zum Stichtag 31.10.2021 145 Teilnehmer*innen im 
Baustein 1 betreut worden. 
 
Baustein 3 Hauptschulabschluss  
 
 Das geplante Budget in diesem Baustein blieb vollständig ungenutzt, da das 
gut laufende Regelangebot der beiden Träger ausreichend ist, so dass DiAA 
Teilnehmende auch regulär die Angebote außerhalb von DiAA nutzen können. 
Somit bedarf es keiner Ergänzung durch DiAA. 
 
Baustein 4.1 Jugendintegrationskurse  
 
 Die Abweichung vom geplanten Budget zum tatsächlich genutzten Budget ist

in diesem Baustein immens. Dies verdeutlicht, dass die Nachfrage für die Ju-
gendintegrationskurse der in Köln erreichten möglichen Teilnehmer*innen der 
Zielgruppe von DiAA nicht hoch ist. Insgesamt wurden bis zum Stichtag 
31.10.2021 16 Teilnehmer*innen verzeichnet.  
 
Baustein 4.2 Innovative Kurse  
 
 Der Baustein 4.2 lief gut an. Die Nachfrage ist hoch und die Tendenz steigend. 
Insgesamt verzeichnete dieser Baustein bis zu dem Stichtag 31.10.2021 38 
Teilnehmer*innen. 
 
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die Projektkoordination folgenden Budge-
tumschichtungsplan erstellt:  
 
 Baustein 1: Budget wird erhöht. Die bisherigen 6 Vollzeitstellen im 
Jobcoaching laufen weiter und werden um weitere 5 Vollzeitstellen erweitert.  
 Baustein 3: Es wird kein Budget mehr berücksichtigt 
 Baustein 4.1: Die Zahl der geplanten Teilnehmer*innen für die neue Laufzeit 
wird auf 40 Personen heruntergesetzt, dies bedeutet eine Reduzierung um 
78%.  
 Baustein 4.2: Budget wird erhöht. Die bisher geplanten und durchgeführten 5 
Kurse laufen weiter und werden um 10 weitere, neue Kurse erweitert.  
 
Das Budget ist daher bedarfsgerecht innerhalb der Projektbausteine umzuschichten 
und an den verlängerten Projektzeitraum anzupassen. Das vom Rat am 26.03.2020 
beschlossene Gesamtbudget bleibt dabei weitestgehend unverändert und wird ledig-
lich neu auf die Haushaltsjahre verteilt. 
 
Die Projektverlängerung sowie die Neuverteilung des Projektvolumens erfolgt vorbe-
haltlich des erforderlichen Änderungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg. Der 
entsprechende Änderungsantrag wurde mit Hinweis auf den Vorbehalt eines ent-
sprechenden Ratsentscheids bereits gestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass 
in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. 
Die Verwaltung plant, künftig Umschichtungen im Rahmen des Gesamtprojekts und 
in Abstimmung mit dem Land ohne weitere Gremienbeschlüsse durchzuführen.  
 
Finanzierung  
Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (0442/2020) wurde bereits die Finanzierung des 
Gesamtprojektvolumens von 2.956.360 € inkl. eines städtischen Eigenanteils von 
591.2720€ (20%) beschlossen.  
Nach der nun erfolgten Umschichtung innerhalb des Projektes reduziert sich das kal-
kulierte Projektvolumen geringfügig um 104,40 € auf 2.956.255,60 €. Die Landesför-
derung beträgt hiervon 2.365.004,48 €, so dass entsprechend der Förderrichtlinien 
ein städtischer Eigenanteil von 20%, das heißt 591.251,12 € zu erbringen ist. Für die 
Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 wurden bereits Fördermittel in Höhe von 
659.618,74 € abgerufen und städtische Eigenmittel in Höhe von 164.904,68 € auf-
gewendet. 
Im jeweiligen Haushaltsjahr nicht verausgabte Fördermittel können jeweils bedarfs-
gerecht in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg im folgenden Haushalts-

jahr bis längstens 2023 abgerufen bzw. verwendet werden.  
Im Haushalt der Stadt Köln wird das Projekt wie folgt finanziert: 
 
2022: 
Für die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.389.354,79 € stehen im Teilergeb-
nisplan 0504 – Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen, Mittel in Höhe von 561.875 € für das Projekt „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit“ zur Verfügung. Der übrige Finanzbedarf in Höhe von 
827.479,79 € wird in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, im Rahmen der 
unechten Deckung durch entsprechende zweckgebundene Mehrerträge im gleichen 
Teilplan in der Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen, zur Verfü-
gung gestellt.  
 
2023: 
Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 742.377,39 € sind im Teilplan 0504, Frei-
willige Soziale Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zu 
berücksichtigen. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstellungsprozess 2023ff 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch 
Umschichtungen, oder bedarfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 
02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, vorsehen. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen 
entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative 
unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa-
milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung 
des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positi-
ven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg.  
 
2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die 
Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 
2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die 
Jahre 2022 und 2023 wie folgt:  
 
 Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe 
von insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandser-
mächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses 
Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per 
unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht 
bereitgestellt.  
 
 Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe 
von insgesamt 742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstel-
lungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entspre-

chenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder be-
darfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen 
und allgemeine Umlagen, vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf 
der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag 
wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine 
Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortset-
zung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die betei-
ligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Mitteilung Ausschuss

621 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 21.02.2022 
 0552/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.02.2022 
 
Mitteilung zur Beschlussvorlage zur Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in 
Ausbildung und Arbeit„  
hier: Projektverlängerung - 4418/2021 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen erhält die Beschlussvorlage 
 
Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“  
hier: Projektverlängerung - 4418/2021 
 
sowie die entsprechenden Vorabauszüge der Ratsgremien zur Kenntnis. 
 
 
Gez. Reker

Vorab-Auszug_Wirtschaftsausschuss

3122 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Kleindienst 
Telefon:  (0221) 221-35591  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 15.02.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses  vom 10.02.2022  
öffentlich 
16 Allgemeine Beschlussvorlagen 
16.3 Teilnahme an der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und 
Arbeit“  
hier: Projektverlängerung 
4418/2021 
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Die Verwaltung wird mit der Fortsetzung der Teilnahme an der Landesinitiative 
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie der Durchführung von Maßnahmen 
entsprechend des Konzeptes zur kommunalen Umsetzung der Landesinitiative 
unter dem Vorbehalt der Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Fa-
milie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) und des Ministeriums für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales (MAGS) bis zum 30.06.2023 beauftragt. Die Fortsetzung 
des Projektes über den 30.06.2022 hinaus steht unter dem Vorbehalt einer positi-
ven Bescheidung durch die Bezirksregierung Arnsberg.  
 
2. Der Rat beschließt in Folge der fortgesetzten Teilnahme am Landesprogramm die 
Aufteilung des weitestgehend ungeänderten Gesamtprojektvolumens in Höhe von 
2.956.360 € inklusive eines städtischen Eigenanteils von 591.272 € (20%) auf die 
Jahre 2022 und 2023 wie folgt:  
 
 Für das Haushaltsjahr 2022 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe 
von insgesamt 1.389.354,79 €. Im Haushaltsplan 2022 stehen Aufwandser-
mächtigungen im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity,

Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 561.578 € für dieses 
Projekt zur Verfügung. Der verbleibende Bedarf wird im gleichen Teilplan per 
unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, bedarfsgerecht 
bereitgestellt.  
 
 Für das Haushaltsjahr 2023 entstehen voraussichtlich Aufwendungen in Höhe 
von insgesamt 742.377,39 €. Dezernat OB wird im Haushaltsplanaufstel-
lungsprozess 2023ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die entspre-
chenden Mittel im Teilplan 0504, Freiwillige Soziale Leistungen und Diversity, 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, ggf. durch Umschichtungen oder be-
darfsgerecht per unechter Deckung aus der Teilplanzeile 02, Zuwendungen 
und allgemeine Umlagen, vorsehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Umsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll auf 
der Grundlage der geänderten Förderregularien durch das Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales NRW fortgesetzt werden. Ein entsprechender Förderantrag 
wurde bereits im Dezember 2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine 
Entscheidung des Rates im März 2022 ist zwingend erforderlich, damit die Fortset-
zung von Maßnahmen im Rahmen der Initiative nahtlos erfolgen kann und die betei-
ligten Träger die notwendige Planungssicherheit für ihre Arbeit haben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

25.02.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 6.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0552/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.02.2022
Erstellt
15.02.2022 10:13