V/0420/2012
Verkehrsberuhigung an der südlichen Beerwiede durch Aufpflasterung von Fahrbahnschwellen
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Beschlussvorlage
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V/0420/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsberuhigung an der südlichen Beerwiede durch Aufpflasterung von Fahrbahnschwellen -Anregung lfd. Nr. 123/2011 gemäß § 24 GO NRW Beratungsfolge 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In der Straße Beerwiede wird keine Aufpflasterung zur Verkehrsberuhigung vorgesehen. 2. Die Anregung lfd. Nr. 123/2011 gemäß § 24 GO NRW ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Der Eingeber beantragt zu prüfen, ob in der Straße Beerwiede ca 150 m nördlich des Waltruper Weges am Ende der Wohnbebauung eine Aufpflasterung vorgesehen werden kann. Die Verwaltung hat das Anliegen in Abstimmung mit der Polizei geprüft und kommt zu dem Ergeb- nis, dass diesem aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden kann: Der Straßenzug Beerwiede liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage und ist als reiner Wir t- schaftsweg zu bezeichnen. Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf Wirtschaftswegen sind nicht üblich. Zudem wäre der Bau einer Aufpflasterung wegen der landwirtschaftlichen Schwerverke hre mit großen Lärmentwicklungen für die Anlieger verbunden. Eine durchgehende Bebauung an der Beerwiede ist nicht vorhanden. Nach den Vo rgaben der StVO ist somit eine Einbeziehung der Beerwiede in die geschlossenen Ortslage sowie eine Erwe i- terung der bestehenden Tempo 30-Zone am Waltruper Weg nicht möglich. Vorlagen-Nr.: V/0420/2012 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 16.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0420/2012 Östlich der Straße Beerwiede befindet sich ein Wohngebiet, das über den Waltruper Weg und den Käthe-Ernst-Weg erschlossen ist. Aus Sicherheit sgründen wurde im Bebauungsplan Nr. 507 „N i- enberge – Waltruper Weg/Beerwiede“ ein Zu - und Abfahrtsverbot entlang der Beerwiede fes tge- setzt. Es wurde lediglich eine Rad -und Fußwegverbindung geschaffen, die die Beerwiede mit dem Baugebiet verbindet. Der Straßenquerschnitt der Beerwiede besteht aus einer ca. 3,10 – 3,50 m breiten Fahrbahn mit beidseitig befestigten Banketten. Diese dienen dem Begegnungsverkehr als Ausweichmöglichkeit. Separate Geh- und Radwege sind nicht angelegt. Die zulässige Höchstg eschwindigkeit wurde im letzten Jahr im Bereich der Wohnbebauung auf 30 km/h b egrenzt, da die Fahrbahn erhebliche Schäden aufweist. Nach Behebung der Straßenschäden soll die Geschwi ndigkeitsbegrenzung in diesem Bereich wieder aufgehoben werden. Zusammenfassende Bewertung Die Verwaltung und die Polizei sehen keine Notwendigkeit, Tempo 30 auf Strecke auf der Str aße Beerwiede anzuordnen, da es sich hier um einen Wirtschaftsweg außerhalb der geschlossenen Ortslage handelt. Der beantragte Bau einer Aufpflasterung, wie auf der Straße Waltruper Weg, schließt sich aus den vorgenannten Gründen aus. Dem Eingeber der Anregung wird in diesem Sinne geantwortet. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Anregung lfd. Nr. 123/2011 nach § 24 GO NRW
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0420/2012 Anregung Nr. 12312011 Vauederaaı 2 ER er: Yrtahreberukigung an dr chen Besrnnde a Ara, BET ln I EB
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Waltruper Weg
- Käthe-Ernst-Weg
- Beerwiede
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0420/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37