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V/0828/2005

Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe in Münster

Vorlage 17.10.2005

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Beschlussvorlage

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Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe - Impressum

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Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe

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Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe - Deckblatt

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Beschlussvorlage

6258 Zeichen

V/0828/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Frauenbüro 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.11.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
15.11.2005 Kulturausschuss Vorberatung 
16.11.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
23.11.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Leitlinien zur Mädchenarbeit mit den handlungsweisenden Grundlagen über das Selbstver-
ständnis, die Ziele und fachlichen Standards von mädchengerechter Jugendhilfe werden zu-
stimmend zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Kooperation aller Fachkräfte der Jugendhilfe wird im Sinne dieser Leitlinien fortgeführt mit 
der Empfehlung:  
 
ƒ dass zunächst die Träger jeweils im internen Qualitätsdialog Ziele und Standards für eine 
ganzheitlich orientierte mädchengerechte Jugendhilfe in Münster formulieren und  
 
ƒ diese Ergebnisse von der Verwaltung in Kooperation mit der AG Mädchen und den Trägern 
der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammen getragen werden, um fachliche Stan-
dards und Empfehlungen für die Mädchenarbeit in Münster zu konkretisieren. Auf dieser 
Grundlage werden gemeinsam weitere Umsetzungsempfehlungen und konkrete Maßnah-
men vereinbart. 
 
3. Die Verwaltung berichtet über das Voranschreiten der Qualitätsdialoge mit den Trägern der 
Jugendhilfe sowie die Entwicklung weiterer Umsetzungsempfehlungen den Fachausschüssen. 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten/Folgekosten.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0828/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Reckfort/Frau Herdes 
Ruf: 
492-17 03/492-58 08 
E-Mail: 
Reckfort@stadt-muenster.de  
Herdes@stadt-muenster.de 
Datum: 
07.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0828/2005 
Begründung: 
 
1. Anlass zur Entwicklung der Leitlinien 
Im Frauenausschuss am 14.11.2000 und im Au sschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
am 30.01.2001 präsentierte die AG Mädchen  nac h § 78 SGB VIII unterschiedliche Bausteine 
zum Thema „Lebenswelten von Mädchen in Münster“. Zu dieser Präsentation wurde ein Positi-
onspapier vorgelegt, mit dem vier Empfehlungen ausgesprochen wurden:  
• Umbenennung der AG Mädchenförderung in AG Mädchen 
• Intensivierung der Kooperation mit der Jugendhilfeplanung/Verwaltung zur Berücksich-
tigung der Interessen und Bedürfnisse von Mädchen 
• Zur Qualifizierung von Jugendhilfe in Mädchenfragen, einer umfassenden strukturellen 
Absicherung der Mädchenarbeit und der Entwicklung von verbindlichen Standards, 
werden von der AG Mädchen Leitlinien entwickelt. 
• Für diese wird ein Verfahren zur Umsetzung erarbeitet, aus dem sowohl eine Qualitäts-
sicherung als auch Kontrolle hervorgeht. 
 
Der Frauenausschuss empfahl dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (AKJF) 
diese Empfehlungen zu übernehmen. Der AKJF nahm die Empfehlungen zur Kenntnis. 
 
2. Verfahren 
Für die Erarbeitung der Leitlinien zur mädchengerechten Jugendhilfe in Münster entwickelte die 
AG Mädchen ein Verfahren, das auf einen dialogischen Erstellungsprozess fußte. Mit einer 
Projektgruppe der AG Mädchen, unter Beteiligung freier und öffentlicher Jugendhilfeträger, 
wurde ein Entwurf erarbeitet, der 2003 in der AG Mädchen und im Anschluss mit den in der AG 
Mädchen vertretenden Trägern intensiv erörtert wurde. Hierbei waren die freien und öffentli-
chen Jugendhilfeträger aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, damit Verän-
derungsvorschläge eingearbeitet werden konnten. Nach diesem umfangreichen Abstimmungs-
verfahren liegen nun einvernehmlich verabschiedete  Leitlinien vor. 
 
3. Inhalte 
Die Leitlinien beschreiben die Lebenslagen von Mädchen heute und formulieren hieraus das 
Selbstverständnis der Mädchenarbeit, wie es in Münster umgesetzt werden sollte. Verbunden 
damit sind handlungsweisende Grundlagen über Zielgruppen und Ziele als auch Methoden, die 
in den fachlichen Standards unterschiedlichster Jugendhilfefelder zusammengefasst sind. Die-
se münden in das Kapitel Mädchenarbeit als Querschnittsaufgabe in der Jugendhilfe, wo so-
wohl die Arbeit innerhalb freier und öffentlicher Träger als auch eine mädchengerechte Ju-
gendhilfe als ganzheitlicher Ansatz vorgestellt wird. Insbesondere geht es hierbei um eine 
mädchengerechte Beteiligung, Bestandserhebung und Bedarfsermittlung, denn nur wer weiß, 
welche Interessen und Bedürfnisse Mädchen haben, kann diese auch in die Planung einfließen 
lassen. Diese Weiterentwicklung der Mädchenarbeit in der Jugendhilfe erfordert die organisier-
te Zusammenarbeit aller Fachkräfte auf allen Ebenen. Damit ist eine mädchengerechte Ju-
gendhilfe Teil einer Gesamtplanung, die im Sinne des Gender Mainstreaming die Kategorie 
Geschlecht in den Diensten, Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe als handlungslei-
tend verankert. Die Leitlinien können, richtig genutzt, die öffentlichen und freien Träger bei ih-
ren Bemühungen um eine geschlechtsspezifische Ausgestaltung der Angebotsstrukturen,  der 
Beteiligung von Fachfrauen in Gremien, sowie der konzeptionellen und strukturellen Veranke-
rung von Mädchenarbeit unterstützen.  
 
4. Ausblick 
Die Leitlinien sind das Ergebnis eines umfassenden fachlichen Diskurses innerhalb der Träger-
vertreterinnen der AG Mädchen und dem öffentlichen Jugendhilfeträger. Sie dienen als eine 
Grundlage für die geschlechtsspezifische Weiterentwicklung der kommunalen Kinder- und Ju-
gendhilfe in Münster und als Leitfaden, um die Geschlechtergerechtigkeit, die im neuen Kinder- 
& Jugendfördergesetz in NRW als Querschnittsaufgabe und Leitprinzip beschlossen wurde, zu 
überprüfen und weiter zu entwickeln.

- 3 - 
V/0828/2005 
Nun gilt es, in einem nächsten Schritt, zur Umsetzung, Weiterentwicklung und Verbindlichkeit 
mit weiteren Fachämtern und freien Trägern Qualitätsdialoge zu führen und gemeinsam weite-
re Umsetzungsempfehlungen zu vereinbaren. 
 
Teil dieser Arbeit ist auch die Entwicklung eines Konzeptes für die Jungenarbeit. Dazu wird die 
Verwaltung in Kooperation mit dem AK Jungenarbeit entsprechende Konzepte entwickeln und 
gemeinsame Qualitätsdialoge mit der AG Mädchen anstreben.  
 
 
 
gez. 
 
Dr. Tillmann

Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe - Impressum

456 Zeichen

Leitlinien 
mädchengerechter 
Jugendhilfe 
in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum:  
 
Redaktion:  
Projektgruppe AG Mädchen:  
- Arbeiterwohlfahrt Münster- Steinfurt 
- Jugendausbildungszentrum gGmbH 
- Ev. Jugendhilfe Münsterland 
- Zartbitter e. V. 
- ZiB-Projekt, Regionalstelle Frauen und Beruf 
- Stadt Münster: Frauenbüro 
Amt für Kinder, Jugendliche   
und Familien   
 
 
 
Auflage: 350, Oktober 2005

Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe

69830 Zeichen

EINFÜHRUNG ..............................................................................................................................1 
1.  LEBENSLAGEN VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN HEUTE..............................2 
2.  MÄDCHENARBEIT IN DER JUGENDHILFE ...................................................................4 
2.1  Gesetzlicher Auftrag ..........................................................................................................4 
2.2  Selbstverständnis und Ziele parteilicher Mädchenarbeit ...................................................5 
2.3  Erhebung zur Mädchenarbeit in Münster...........................................................................6 
3.  ZIELGRUPPEN MÄDCHENGERECHTER JUGENDHILFE........... ..................................8 
3.1  Mädchen und junge Frauen...............................................................................................8 
3.2  Personen aus dem sozialen Umfeld ..................................................................................8 
4.  STANDARDS MÄDCHENGERECHTER JUGENDHILFE............. .................................10  
4.1  Fachliche Standards................................ ........................................................................10  
4.1.1  Beratung...............................................................................................................10  
4.1.3  Freizeit .................................................................................................................12  
4.1.4  Kultur und Bildung................................................................................................13  
4.1.5  Berufs- und Lebensplanung .................................................................................14  
4.1.6  Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen ..........................................................15  
4.1.7  Gesundheit...........................................................................................................16  
4.2  Anforderungsprofil der Fachkräfte ...................................................................................17  
5.  MÄDCHENARBEIT ALS QUERSCHNITTSAUFGABE DER JUGENDHILFE...............18  
5.1 Mädchenarbeit innerhalb der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Münster .................18  
5.2  Mädchengerechte Jugendhilfeplanung............................................................................19  
6.  AUSBLICK UND EMPFEHLUNGEN FÜR DIE MÄDCHENARBEIT IN MÜNSTER.......22

Einführung 
 
      
Um Chancengleicheit  für Mädchen zu verwirklichen, ist der Reformwille aller gefragt! 
 
Die faktisch bislang nicht gegebene Chancengleichhe it von Frauen und Männern bei der 
Entwicklung und Umsetzung persönlicher Lebenspläne begründet weiterhin einen Hand- 
lungsauftrag aller sozial Tätigen.  
Die biographischen Chancen und Risiken von Mädchen und Jungen unterscheiden sich auch 
heute noch erheblich . Die Arbeit mit Mädchen erweist sich somit als ein F undament für eine 
gleichberechtigte Lebensweise in unserer Gesellschaft. 
 
Um eine geschlechtergerechte Jugendhilfe im Interes se der Mädchen und Jungen weiter zu 
entwickeln, sind Leitlinien ein sinnvoller Schritt auf dem Weg der Umsetzung des Gender 
Mainstreaming-Prozesses.  Denn bei allen gesellscha ftlichen Vorhaben sind die unterschied- 
lichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regel- 
mässig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. 
 
Der Prozess zu einer geschlechtergerechten Jugendhilfe bedarf zweier Bausteine: 
Leitlinien für Mädchen und Leitlinien für Jungen. S ie bilden die Basis für die pädagogische 
Arbeit in geschlechtshomogenen und geschlechtsheter ogenen Zusammenhängen. Daraus 
ergeben sich Angebote für Mädchen, Angebote für Jun gen und Angebote entsprechend dem 
koedukativen Ansatz. Ziel ist eine geschlechterorie ntierte und gleichberechtigte Kinder- und 
Jugendhilfe. 
Geschlechtsspezifische Leitlinien sind ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit und können 
zu einer geschlechtergerechten Planung und Umsetzun g aller Aufgaben der Kinder- und 
Jugendhilfe verstanden und genutzt werden. 
 
Diese Leitlinien 
 einer mädchengerechten Jugendhilfe  in Münster  sind ein Baustein zur Weiterent-
wicklung einer geschlechtergerechten Jugendhilfe. 
Sie setzen sich mit der Mädchenarbeit auseinander und geben Empfehlungen  für  öffentliche und 
freie Träger bei ihren Bemühungen, um eine mädcheng erechte Ausgestaltung der Angebots-
strukturen, eine erhöhte Beteiligung von Fachfrauen in Gremien und die konzeptionelle und insti- 
tutionelle Verankerung von Mädchenarbeit.

2 
1.  Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen heute  
 
Die heutige Mädchengeneration ist mit Frauen- und Mädchenpolitik aufgewachsen, die unter an- 
derem zu einer Veränderung der Lebenswelt beigetragen hat. Modernisierungsprozesse, Plurali- 
sierung  und Individualisierung haben Lebensbedingungen verändert und beeinflussen die sozia- 
len Organisationsprozesse von Mädchen und jungen Frauen erheblich.  
Mädchenleben heute orientiert sich an neuen, modernen Mädchenbildern, die allwissende, starke, 
selbstbewusste Mädchen proklamieren: „Der [allgemeine] Wertewandel in der Jugend wird be- 
sonders deutlich von den weiblichen Jugendlichen getragen. Mädchen und junge Frauen sind 
ehrgeiziger, aber auch sicherheitsbewusster geworden. Sie nähern sich teilweise männlichen 
Stereotypen an, indem sie heute z. B. „Macht und Einfluss“ wichtiger finden...“ (Shell Studie 2002, 
S.19). Mädchen übernehmen aus den medial vermittelten Mädchenbildern viele Verhaltenswei- 
sen und Einstellungen, die bislang sozialisationsbedingt eher Jungen zugeschrieben wurden. Sie 
wollen nicht länger als Benachteiligte gelten und fühlen sich gleichberechtigt.  
Eine wirkliche Gleichberechtigung ist jedoch bislang nur formal gegeben. Mädchen können heute 
frei ihren Wunschberuf anstreben. Nicht zuletzt aufgrund ihrer qualifizierteren Schulabschlüsse, 
haben sie die grundlegenden Voraussetzungen dazu. Tatsächlich bleibt ihnen das  aber aufgrund 
der strukturellen Ungleichheit häufig verwehrt.  
In diesem Zusammenhang attestiert die Shell Studie 2000 folgende Ergebnisse: 
• Für bestimmte Gruppen von Mädchen  sind keine signifikanten Unterschiede im Verhalten 
und den Lebensplänen von Mädchen und Jungen festzustellen. 
• Die Alltagswelten von Mädchen und Jungen untersche iden sich allerdings immer noch 
erheblich: Technik, Computer und Politik sind weiterhin Jungendomänen; soziale Aktivitä- 
ten, Umweltschutz oder Versorgung von Mitmenschen hingegen, Mädchensache“. 
• Die Lebenspläne der Mädchen - im Gegensatz zu dene n der Jungen - von Beruf Mobili- 
tät, Erfolg und Familie werden im Alter von 22 bis 24 Jahren deutlich relativiert und zu- 
gunsten der Familienorientierung in den Hintergrund  gerückt. (Während sich bei den 
Jungen keine Veränderung in der Berufsorientierung feststellen lässt). Somit verschieben 
sich die Konsequenzen der weiblichen Sozialisation in diesem Bereich auf das junge Er- 
wachsenenalter. 
 
Obwohl sich die Bildungssituation von Mädchen drastisch verbessert hat und Mädchen heute 
eine deutliche Orientierung auf Bildung und das Erw erbsleben zeigen (vgl. Shell Studie 
2002), gelten diese Errungenschaften nur für bestim mte Mädchen, beispielsweise aus bil- 
dungsgewohnten Familien. Zudem sind sie geprägt dur ch unterschiedliche soziale und geo- 
graphische Herkunft und Kultur. Auch bestimmte Aspe kte, z. B. das Leben mit einer Behin- 
derung, führen oft zu zusätzlichen strukturellen Benachteiligungen. Die Gruppe von Mädchen 
und jungen Frauen ist somit sehr differenziert zu betrachten.  
Im Alter von 13 bis 14 Jahren integrieren Mädchen d ie Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
in ihre Lebensplanung (vgl. Shell Studie 2002). 
Eine Umorientierung weiblicher Lebenspläne findet i n der Zeit der Familiengründung statt. 
Eine biographische Marke, an der sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die damit 
verbundenen Schwierigkeiten deutlich zeigen. Die ju ngen Frauen sehen sich häufig gezwun- 
gen umzuschwenken. Hier entstehen Brüche in den beruflichen Biographien der Frauen. 
Die individuelle Gestaltbarkeit der Lebensentwürfe steht hier im Spannungsfeld zu der struk- 
turellen Ungleichheit (vgl. 11. Kinder- und Jugendbericht). 
Laut Kinder- und Jugendbericht schreibt die noch ma ngelhaft wahrgenommene Verantwor- 
tung von öffentlichen Institutionen im Bezug auf di e Vereinbarkeit von Familie und Beruf  
Geschlechterhierarchien weiter fort und schränkt di e Wahlmöglichkeiten von Frauen im Be- 
rufsleben ein. In der Konsequenz sind sowohl Leitun gsaufgaben wie generell Machtpositio- 
nen selten durch weibliche Fachkräfte besetzt.

3 
In einer Gesellschaft, in der alles möglich und jed e für ihr Glück persönlich verantwortlich ist, 
wächst der Druck zur Präsentation der erfolgreichen  Frau. Mädchen scheinen alle Möglich- 
keiten zu haben und diese nur nicht zu nutzen.  
Ein Grund, warum viele Mädchen das altbewährte, sic here Terrain der typischen Frauenbe- 
rufe nur selten verlassen, ist, dass sich die Ausbi ldung zum Beispiel in technischen Berufen 
überwiegend an männlichen Bewerbern orientiert.  
Trotz formal angeglichener Lebensperspektiven zwisc hen Jungen und Mädchen, Männern 
und Frauen besteht die geschlechtsspezifische Ungleichheit fort. 
„Mädchen haben große Pläne, stecken jedoch zurück u nd versuchen, die Diskrepanz zwi- 
schen versprochenen Chancen und Realität in der eig enen Person zu überbrücken ...; ihre 
Strategien münden nicht selten in Lösungen, in dene n Mädchen das propagieren und um- 
setzen, was eben möglich ist“ (Bitzan/Daigler 2001; S.22). 
 
Da also popularisierte und reale Möglichkeiten, gesellschaftliche Erwartungen und persönliche 
Ziele oft sehr kontrovers sind, werden Mädchen und junge Frauen zu Expertinnen des Zwiespalts. 
„So muss hin und her laviert werden, ein Weg zwisch en eigenem Empfinden und erwartetem 
Sein gefunden werden; eine Aufgabe, die eine große Konfliktquelle für moderne Mädchen dar- 
stellt. Und das Erwartete ist wiederum widersprüchlich: Klassische Normalitätserwartungen ste- 
hen neben neuen Mädchenbildern...“ (Bitzan/Daigler 2001; S.96). 
Die Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen sind geprägt von einem sehr differenzierten 
System unterschiedlichster Möglichkeiten und Ressourcen. Sie bringen viele neue Freiheiten und 
Erfahrungsmöglichkeiten mit sich, erzeugen gleichzeitig neue Zwänge und schreiben alte Prob- 
leme fort. 
Soziale Arbeit allgemein und Mädchenarbeit im Besonderen, muss diesem Umstand Rechnung 
tragen. Es gilt, Angebote zu überprüfen und gemäß der facettenreichen Zielgruppe auszuweiten 
oder zu modifizieren. Der Blick muss weiterhin sowohl die Mädchen und jungen Frauen als Han- 
delnde im Blick haben, als auch die Struktur, in der sie handeln. Strukturelle Ungleichheit muss 
weiterhin sichtbar gemacht werden und darf nicht als individuelles Versagen formuliert werden. 
„Es gilt, Zuschreibungen aufgrund von Geschlecht zu vermeiden und potentiell gleiche Teilhabe 
an gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Prozessen zu unterstützen“ (11. Kinder- 
und Jugendbericht; S.252).

4 
2. Mädchenarbeit in der Jugendhilfe 
 
Mädchenarbeit versteht sich als Querschnittsaufgabe und bezieht sich auf alle Leistungen 
und Aufgaben der Jugendhilfe. Dabei ist mit Mädchenarbeit immer sowohl die direkte päda- 
gogische Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in homogenen und koedukativen Gruppen 
als auch indirekte wie politische Arbeit, Netzwerkarbeit mit Mädchen und jungen Frauen ge- 
meint. Jugendhilfe ist neben dem Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) aber 
auch dazu aufgefordert, die gesellschaftlich geformten Lebenswelten sowohl von Mädchen 
und jungen Frauen als auch von Jungen und jungen Männern zu hinterfragen und Verände- 
rungen im Sinne einer geschlechtergerechten Erziehung gegenüber allen Beziehungsperso- 
nen zu fördern und zu fordern. 
 
 
2.1 Gesetzlicher Auftrag 
 
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forderung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3 
selbstverständlich ableitet und im SGB VIII zum Gru ndsatz der Kinder- und Jugendhilfe er- 
hoben worden ist. 
 
§ 9 Abs. 3 KJHG: „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben 
sind...die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Be- 
nachteiligungen zwischen den Geschlechtern abzubauen, die Gleichberechtigung zwischen 
Mädchen und Jungen zu fördern.“  
 
Damit stellt der Gesetzgeber folgende konkrete Anforderungen:  
 
• Unterschiedliche Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigen  
Dieser Aspekt stellt Anforderungen an die Wahrnehmu ngs- und Bewertungsmuster der 
Fachkräfte. Die unterschiedlichen Lebenslagen, Bedü rfnisse von Mädchen und Jungen 
sind mit einzubeziehen und Jugendhilfe ist so zu ge stalten, dass sie diesen unterschied- 
lichen Bedürfnissen gerecht wird. Bezogen auf die S ituation von Mädchen und jungen  
Frauen hat Jugendhilfe zu beachten, dass mit dem Bi ld von Mädchen auch immer Ge- 
schlechterrollenstereotypen verbunden sind, die ges ellschaftlich eher als „Schwächen“ 
abgewertet werden. Auch ist zu bedenken, dass Mädch en primär familienbezogen sozia- 
lisiert werden und dass der öffentliche Raum für Mä dchen keinen  selbstverständlichen 
Bewegungsraum darstellt (vgl. z. B. Nissen 2000). F ür die Bestimmung der differenzier- 
ten Lebenslagen von Mädchen und Frauen ist es bedeu tend, dass sie sich Widersprüch- 
lichkeiten und Ungleichzeitigkeiten ausgesetzt sehe n, auch wenn sie davon ausgehen, 
dass die Kategorie Geschlecht keine Rolle mehr spie lt (vgl. H. Häbel in Betrifft Mädchen, 
3/2005). 
 
• Benachteiligungen abbauen 
Der Gesetzgeber geht von Benachteiligungen aus, die  gesellschaftlich normiert sind. 
Gleichzeitig werden diese durch die bisherige Angeb otsstruktur der Jugendhilfe festge- 
schrieben (vgl. Sachverständigenkommission 11. Kind er- und Jugendbericht, Mädchen- 
und Jungenarbeit). Der Begriff der Benachteiligung bezieht sich in Anbetracht der Ge- 
schlechterrealitäten hier primär auf die Benachteil igung von Mädchen. Trotz Relativie- 
rung ist ihnen gegenüber nach wie vor eine struktur elle Benachteiligung wirksam. So ge- 
schieht die Benachteiligung von Mädchen bereits bei m Zugang im Bereich der Hilfen zur 
Erziehung gleich mehrfach. Die Problemlagen von Mäd chen werden meist erst später 
wahrgenommen als die von Jungen. Mädchen werden in der Regel länger in der Familie 
belassen, bevor Hilfe zur Erziehung geleistet wird.  Die Festlegung der Mädchen auf die 
Familienrolle bewirkt in den Aufmerksamkeitsstruktu ren der Umwelt häufig eine Bewer- 
tung des abweichenden Verhaltens von Mädchen und fü hrt zu einer „Etikettierung“ wie 
„Erziehungsschwierigkeiten“ oder „Schwierige Familienverhältnisse“ (vgl. z. B. BMFSFJ 
2002, S. 135). Dass als Ursachen des Verhaltens Kon flikte mit der Übernahme der ge- 
sellschaftlich als zweitrangig bewerteten Geschlech tsrolle in Betracht kommen, wird 
 häu-

5 
fig verkannt (vgl. H. Häbel in Betrifft Mädchen, 3/ 2005). Um diese Benachteiligungen ab- 
zubauen, werden kompensatorische Angebote und Maßnahmen eingefordert.  
 
• Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen fördern 
Dieser Aspekt fordert die Jugendhilfe auf, sich gru ndsätzlich für eine Gleichberechtigung 
von Mädchen und Jungen einzusetzen und die Jugendhi lfeplanung (Bestandserhebung, 
Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanung) auf der Grun dlage der Einbeziehung von ge- 
schlechtsspezifischen Interessen durchzuführen. 
 
Die Anforderungen des § 9 Abs. 3 SGB VIII erstrecke n sich somit auf alle Angebote und 
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Um den Anfo rderungen des § 9.3 SGB VIII gerecht 
zu werden, ist die Beteiligung von Mädchen und jung en Frauen in § 8 SGB VIII festgelegt. 
Der Anspruch der Beteiligung ist gesetzlich vorgege ben und stellt somit einen signifikanten 
Bestandteil und das zentrale Instrument in allen Planungsprozessen dar. 
 
Die Anwendung sowie notwendige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des § 8 SGB 
VIII, wurden mit dem Positionspapier der AG Mädchen  nach § 78 SGB VIII zu mädchenge- 
rechten Beteiligungsformen am 30.01.2001 im Ausschu ss für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien präsentiert (vgl. Anlage 2).  
 
Beispielhaft umgesetzt wurden und werden diese Rahmenbedingungen:  
• In einigen Einrichtungen der Offenen Kinder- und J ugendarbeit, in der Mädchen- und 
Jungengruppen ihr jeweiliges homogenes als auch heterogenes Programm mitentwickeln 
und gestalten  
• In einer Einrichtung der Erzieherischen Hilfen, di e eine Zukunftswerkstatt mit den Mäd- 
chen und Fachkräften zur Eruierung und Umsetzung de r Bedürfnisse und Bedarfe durch- 
geführt hat 
• In dem Planungsprozess für eine Modelleinrichtung in Roxel Nord, wo Mittels einer Fra- 
gebogenaktion Mädchen und Jungen gezielt nach ihren  Interessen, Wünschen und An- 
geboten für die offene Kinder- und Jugendarbeit gefragt wurden 
 
 
2.2 Selbstverständnis und Ziele parteilicher Mädche narbeit 
 
• Mädchenarbeit bedeutet grundlegend jede Einzelne wi e auch Gruppen in ihrem 
sozialen Umfeld wahrzunehmen, zu respektieren und s ie in ihren Wünschen, Reali- 
täten und Widersprüchen anzuerkennen.   
Mädchen heute sehen sich oft mit widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert: Einer- 
seits wird das selbstbewusste Mädchen gefordert, an dererseits wird nach wie vor erwar- 
tet, dass sie anpassungsfähig und in ihrem Wesen zurückhaltend sind.  
Die Suche nach der eigenen Identität bedeutet für d ie Mädchen, sich mit gesellschaftli- 
chen Rollenklischees auseinander zu setzen. Sich au s dem vorgegebenen Rahmen her- 
aus zu bewegen, kostet Mut und führt nicht selten z um Entzug der Anerkennung in ihrem 
Umfeld.  
Eine mädchengerechte Jugendhilfe  muss Mädchen dabei unterstützen, die Frauen zu 
werden, die sie gerne sein wollen. Hierfür benötige n sie Unterstützung und Begleitung. 
Dafür brauchen sie weibliche Vorbilder: Erzieherinn en, Lehrerinnen, Frauen in Führungs- 
positionen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung.  
 
• Mädchenarbeit geht von den unterschiedlichen, spezi fischen Lebenslagen der 
Mädchen aus.   
 
• Mädchenarbeit berücksichtigt die für Mädchen lebens relevanten Themen, Situatio- 
nen und Umstände.   
 
• Mädchenarbeit kann als Geschlechtsidentität fördern de pädagogische Leistung 
überall dort stattfinden, wo Mädchen und junge Frauen sind.

6 
In Einzelkontakten ebenso wie in geschlechtshomogen en und -heterogenen Gruppen, 
festen oder offenen Angeboten. 
 
• Mädchenarbeit verfolgt das Ziel, die spezifischen U mstände, Fragestellungen, Wi- 
dersprüche, Ängste, Stärken und Schwierigkeiten von  Mädchen zu ergründen, of- 
fen zu  legen und eine Jugendhilfe zu schaffen, die den Gru ndsatz der Gleichbe- 
rechtigung umsetzt .  
In dieser Entwicklung sind die Mädchen selbst die Expertinnen für ihre Belange. 
Die Jugendhilfe ist dazu aufgefordert, die gesellsc haftlich geformten Lebenswelten von 
Mädchen und jungen Frauen zu hinterfragen und Verän derungen im Sinne einer ge- 
schlechtergerechten Erziehung gegenüber allen Bezie hungspersonen von Mädchen und 
jungen Frauen zu vertreten. Tut sie dies nicht, sind ihre „Hilfen“ eher geeignet, benachtei- 
ligende Haltungen und Strukturen aufrecht zu erhalt en und zu festigen, wodurch der 
Druck auf die Mädchen in problematischen Situationen erhöht wird. 
 
• Mädchenarbeit bedarf der selbstverständlichen Alltäglichkeit .  
Dort, wo sie im Rahmen koedukativer Angebote, Einri chtungen und Strukturen einen 
Sonderstatus erhält, ist sie bereits eine Form der Ausgrenzung, die es zu vermeiden gilt. 
Übergeordnetes, politisches Ziel ist die 
 Weiterentwicklung und  Verankerung der Mäd- 
chenarbeit nicht als Sonderaufgabe, sondern als ane rkannte Querschnittsaufgabe in al- 
len Handlungsfeldern der Jugendhilfe und weiteren B ereichen wie Bildung, Gesundheit, 
Sport und Kultur.  Aus diesem Grunde ist die Netzwerkarbeit sowie die Mitarbeit in fachli- 
chen,  politischen und wissenschaftlichen Gremien integraler Bestandteil der Arbeit. 
 
• Mädchenarbeit erfordert eine starke Verknüpfung von  persönlicher Identität und 
Professionalität.  
Dies zu leisten setzt die Bereitschaft der Pädagogi nnen voraus, eigene Erfahrungen, 
persönliche Wertschätzungen und Lebensvorstellungen  reflektiert in die Arbeit mit den 
Mädchen einzubringen. Ohne intensive Arbeit an Reaktions- und Wahrnehmungsmustern 
ist Veränderung in Richtung auf tatsächliche Geschlechterdifferenzierung nicht möglich. 
 
Mädchenarbeit hat somit einen hohen innovativen Ste llenwert für alle Bereiche der Kinder- 
und Jugendhilfe und darüber hinaus. 
 
 
2.3 Erhebung zur Mädchenarbeit in Münster 
 
Im März 1997 hat das Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien der Stadt Münster eine Er- 
hebung zum Thema Mädchenarbeit in Münster in folgen den Arbeitsfeldern der freien und 
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt: 
• Kindertageseinrichtungen 
• Kinder- und Jugendeinrichtungen  
• Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und deren a ngrenzende Bereiche 
 
Die schriftliche Befragung diente der Erhebung der vorgehaltenen Angebote für Mädchen 
und junge Frauen. 
Die Ergebnisse wurden in einem gemeinsam vom Amt fü r Kinder, Jugendliche und Familien 
und dem Frauenbüro erarbeiteten Bericht "Mädchenförderung in der Kinder- und Jugendhilfe 
- Grundsätze, Bestandsaufnahme und Empfehlungen"  integriert und dem Ausschuss für Kin- 
der, Jugendliche und Familien sowie dem Frauenaussc huss vorgestellt (vgl. Vorlagen-Nr. 
465/1998).

7 
 
Zwei Kernpunkte wurden dabei herausgestellt:  
1. Die mädchenspezifische Arbeit in Münster soll we iter qualifiziert und ausgebaut werden 
2. Die Notwendigkeit der grundlegenden Entwicklung geschlechtsbewusster Arbeitskonzep- 
te 
 
Darüber hinaus wurden Empfehlungen für die Jugendhi lfeplanung und für die Praxis gege- 
ben, die in nachfolgend aufgeführten Verfahren umgesetzt wurden bzw. werden sollen: 
• (Unterstützung des Antrags auf) Bildung einer AG n ach § 78 SGB VIII "Mädchenförde- 
rung" mit dem Ziel der Verzahnung, der Konzeptentwi cklung von Mädchenarbeit, ge- 
schlechtsdifferenzierter Förderung mit der Planungs verantwortung des öffentlichen Trä- 
gers und der Einbeziehung der freien Träger in diesen Prozess. 
• Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes für ein e mädchengerechte Förderung in 
Münster unter Beteiligung der unterschiedlichen Ins titutionen und Arbeitsfelder der Mäd- 
chenarbeit. 
• Verzahnung des Prozesses der Weiterentwicklung der  Jugendhilfeplanung mit der Mäd- 
chenförderung durch verschiedene Maßnahmen und Proj ekte im Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien wie zum Beispiel: 
• Entwicklung von Amtszielen u. a. zur Förderung ges chlechtsdifferenzierter Chancen- 
gleichheit  
• Workshop zur geschlechtsspezifischen Lebens- und B erufswegsplanung von Mäd- 
chen und Jungen  
• Bildung einer amtsinternen Arbeitsgruppe mit Mitar beiterinnen aus allen Arbeitsfel- 
dern der Kinder- und Jugendhilfe zur Weiterentwicklung geschlechtsdifferenzierter 
Arbeits- und Förderansätze

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3. Zielgruppen mädchengerechter Jugendhilfe 
 
Die erste und wichtigste Zielgruppe mädchengerechter Jugendhilfe sind natürlich die Mäd- 
chen und jungen Frauen als Expertinnen ihrer Bedürfnisse und Interessen selbst.  
Auch das gesamte Umfeld der Mädchen und jungen Frauen wirkt auf sie und ihre Lebens- 
gestaltung. Diese Personengruppen müssen unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen 
und lebensweltorientierten Mädchenarbeit einbezogen werden.  
Beide Personengruppen erfordern unterschiedliche Zielformulierungen. 
 
 
3.1 Mädchen und junge Frauen 
 
Mädchenarbeit in der Jugendhilfe umfasst alle Alter sgruppen im Zuständigkeitsbereich des 
SGB VIII, d. h. Mädchen und junge Frauen im Alter v on 0 bis 27 Jahren. Hier gilt: Mädchen 
ist nicht gleich Mädchen. Aufgabe von Mädchenarbeit  ist es, Mädchen und junge Frauen in 
ihrer Vielfalt wahrzunehmen und ihnen Räume sowohl für ein Miteinander als auch für Ver- 
schiedenheit und Individualität anzubieten. (vgl. Wallner, S. 25) 
 
Mädchen und junge Frauen unterscheiden sich unter a nderem aufgrund der Nationalität, 
Kultur- und Religionszugehörigkeit, körperlichen, seelischen und geistigen Verfassung, Fami- 
lienstruktur und sozialen Umgebung, schulischen und  beruflichen Bildung sowie der sexuel- 
len Identität (ausländische Mädchen, Migrantinnen, Mädchen mit Behinderungen, homo- und 
heterosexuelle Mädchen, Mädchen mit Suchtproblemati k, jugendliche Mütter, Mädchen und 
junge Frauen mit (sexueller) Gewalterfahrung...). W as sie verbindet ist das „Mädchen-Sein“, 
das Erwartungen von außen, Brüche und Widersprüche im täglichen Leben mit sich bringt. 
 
Zur Erreichung einer Selbstverständlichkeit der Mäd chenarbeit in der Jugendhilfe ist es not- 
wendig, Mädchen explizit in den Blick zu nehmen (si ehe auch Kapitel 2.2.). Die Mädchenar- 
beit stellt hierbei eine Querschnittsaufgabe dar und nicht eine besondere Förderung.  
Zentraler Bestandteil ist hierbei die Partizipation von Mädchen und jungen Frauen. Nur durch 
mädchengerechte Beteiligungsformen gelingt es, die Wünsche und Bedürfnisse von Mäd- 
chen zu erkennen und die Jugendhilfe dahingehend we iter zu qualifizieren. Die Selbstbe- 
stimmung der Mädchen muss hierbei im Vordergrund st ehen, das heißt, Mädchen sind als 
Architektinnen ihres Lebens zu sehen. Mädchenarbeit  soll sowohl als geschlechtshomoge- 
nes Angebot als auch innerhalb einer geschlechtsspe zifisch qualifizierten, koedukativen Pra- 
xis ein Regelangebot darstellen 
 (vgl. Wallner, S.23). 
 
 
3.2 Personen aus dem sozialen Umfeld 
 
Das Leben von Mädchen und jungen Frauen bewegt sich  in privaten und öffentlichen Zu- 
sammenhängen. Ihre Lebenswelt wird von vielen Menschen beeinflusst und mitgestaltet zum 
Beispiel in den Bereichen Schule, Familie, Sport und Kultur. 
Da Mädchenarbeit lebensweltorientiert und ganzheitl ich arbeitet, sind Mütter, andere nahe 
Angehörige, Lehrerinnen, Trainerinnen, Pädagoginnen, Beraterinnen mit einzube-ziehen. Sie 
sind 
 den Mädchen Vorbilder und Ratgeberinnen.  
Nehmen sie diese Rolle verantwortlich wahr, tragen sie aktiv zu einem selbstbestimmten und 
selbstbewussten Leben der Mädchen und jungen Frauen  bei. Auch Jungen, junge Männer 
und Väter sind als ein wichtiger Bezugspunkt im Leb en der Mädchen als Zielgruppe mit ein- 
zubeziehen. 
Jugendhilfe kann deshalb nur ein Teilbereich des Le benszusammenhanges von Mädchen 
und jungen Frauen sein. Schnittstellen zu Personen aus dem sozialen Umfeld bieten sich für 
die Kinder- und Jugendhilfe in allen Bereichen, in denen Pädagoginnen und Pädagogen mit 
Mädchen und jungen Frauen zu tun haben, zum Beispie l Kindergarten, Schule Jugendzent- 
rum, Erziehungsberatungsstelle, Drogenhilfe, Jugendberufshilfe.

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Ziel ist die Sensibilisierung der Personen aus dem sozialen Umfeld für  die Lebenssituation 
der Mädchen und jungen Frauen. Gesellschaftliche Ei ngrenzung auf bestimmte Rollenmus- 
ter und Erwartungen, die Mädchen und junge Frauen i n ihrer Entwicklung beeinflussen und 
behindern, sollen thematisiert und abgebaut werden.  Mädchen und junge Frauen brauchen 
Unterstützung auf ihrem Weg in eine eigene Identität.  
 
Dies können Personen aus dem sozialen Umfeld leisten, indem sie:  
• Mädchen und junge Frauen in ihren vorhandenen Fähi gkeiten und Stärken bestätigen 
und unterstützen, 
• Mädchen und junge Frauen nicht auf  vorgegebene Rollen festlegen, 
• Mädchen und junge Frauen ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen, 
• vorgegebene gesellschaftliche Zusammenhänge, eigen e Rollenmuster und deren  
Auswirkungen  hinterfragen.

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4. Standards mädchengerechter Jugendhilfe 
 
Die Standards mädchengerechter Jugendhilfe orientie ren sich an den Leistungsbereichen 
und den Handlungsfeldern des SGB VIII. Angesprochen  sind alle Mädchen und jungen 
Frauen, unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft, ihrem Lebensstandard und ihrer gesund- 
heitlichen Verfassung. Das Thema Gewalt und das The ma Gesundheit betreffen alle Mäd- 
chen und jungen Frauen in allen Handlungsfeldern; s ie sind somit als Querschnittsthemen 
gesondert hervorgehoben. 
 
Da mädchengerechte Jugendhilfe der Weiterentwicklun g bedarf und in Teilbereichen noch 
"Entwicklungsarbeit" zu leisten ist, werden im folg enden Kapitel die Bereiche dargestellt, in 
denen Mädchenarbeit bereits bewusster gestaltet wir d. Es ist jedoch notwendig, die noch 
fehlenden Standards mit Unterstützung der Arbeitsge meinschaft Mädchen zu entwickeln und  
fortzuschreiben.  
 
 
4.1 Fachliche Standards  
 
Die folgenden grundsätzlichen Ziele sind allen fachlichen Standards gemein und Basis für die 
besonderen Ziele einzelner Themen und Aktionsfelder: 
• Unterstützung der Mädchen und jungen Frauen in ihr er Eigenständigkeit, ihren Stärken, 
ihrer Selbstbestimmung und ihrem Verantwortungsbewusstsein 
• Stärkung der Selbstwahrnehmung als Grundlage für e ine positive Einstellung zu sich, 
dem eigenen Körper (zum Beispiel sexuelle Identität sbildung) und zur Feststellung der 
eigenen zu vertretenden Interessen  
• Kennenlernen von verschiedenen Lebensentwürfen  
• Orientierung an weiblichen Vorbildern bieten 
• Hinterfragen von Rollenklischees 
• Verweis auf gesellschaftliche Benachteiligungen un d Beseitigung von geschlechterhier-
archisierenden Normen und Strukturen  
• Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenswelte n des Sozialraumes  
• Niedrigschwellige, aufsuchende und nachsorgende An gebote schaffen 
 
 
4.1.1 Beratung  
 
Beratung im Rahmen der Jugendhilfe muss sowohl gezi elt für Mädchen und junge Frauen 
als auch für Personen aus dem sozialen Umfeld angeboten werden. 
 
Beratung bewegt sich in ihrer Angebotsform zwischen  begleitenden Beratungssequenzen 
und einmaligen Treffen. Sie setzt immer Entscheidun gsfreiheit und Freiwilligkeit voraus, be- 
wegt sich zwischen Information und Moderation und b ietet stellvertretend für die zu Beraten- 
den die Reflektion von Situationen und Sachverhalten an. 
 
Mädchen und junge Frauen zu beraten heißt, Unterstü tzung geben beim Finden des eigenen 
Lebensweges unter Einbeziehung der individuellen  und biographischen Elemente. 
 
Methodik der Beratung  
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll 
• die Beratende über Wissen zur weiblichen Sozialisa tion, zu Werten und Normen in ihrem 
jeweiligen kulturellen Kontext verfügen 
• die Möglichkeit gegeben sein, sich von einer weibl ichen Fachkraft beraten zu lassen (vgl. 
Kapitel 5.2) 
• Beratung prozesshaft angelegt sein

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• mit entsprechend gestalteten Settings und ausgebil deten Fachkräften eine für Mädchen 
angenehme Gesprächsatmosphäre  geschaffen werden 
• Beratung vor Ort im direkten sozialen Umfeld der M ädchen und jungen Frauen angebo- 
ten werden 
 
Dieser Beratungsansatz bedarf der Schaffung, Sicherstellung und Kontinuität von Beratungsan- 
geboten, die den spezifischen Problemlagen von Mädchen und jungen Frauen gerecht werden. 
Dies setzt eine dauerhafte, langfristige Präsenz von Beraterinnen voraus, die die Mädchen und 
jungen Frauen in die Lage versetzen, sowohl situative als auch langfristige Beratung anzuneh- 
men.  
 
 
4.1.2 Begleitung und Betreuung 
Begleitung und Betreuung meint die pädagogisch ange leitete Zeit, die Mädchen und Jungen 
im Kindes- und Jugendalter in Angeboten und Maßnahm en der Jugendhilfe verbringen. Die- 
se verläuft in der Regel in koedukativen Gruppen, d ie in der Mehrheit von Jungen dominiert 
wird, sowohl in der inhaltlichen Gestaltung als auc h in der Häufigkeit der Nutzung. Hierbei ist 
es wichtig, dass Jungen und Mädchen Gleichberechtig ung erfahren und gegenseitig für ihre 
Bedürfnisse sensibilisiert werden. 
 
An Mädchen werden viele unterschiedliche und widers prüchliche Anforderungen herange- 
tragen. Deshalb ist es notwendig, ihnen Raum anzubi eten, in dem sie ihre Rollen mit allen 
Facetten und Widersprüchen ausprobieren können, um so ihren individuell passenden Le- 
bensentwurf zu entwickeln. 
 
Methodik von Begleitung und Betreuung 
• Gruppenarbeit in der offenen Jugendarbeit 
Neben geschlechtsheterogenen Angeboten sind zusätzl ich Angebote in geschlechtsho- 
mogenen Betreuungsgruppen erforderlich.  
Sowohl die Praxiserfahrung als auch wissenschaftlic he Untersuchungen zeigen, dass 
Mädchen in koedukativen Gruppen in der Regel eine z weitrangige Stellung nach den 
Jungen zugewiesen wird oder dass sie sich selbst un terordnen. Sie bekommen keine 
Möglichkeit, unterschiedliche Rollen auszuprobieren ; hierdurch können sich eher konser- 
vative Rollenmuster verfestigen (Neue Maßstäbe in der Jugendhilfe, SPI Berlin 1999). 
In koedukativen Betreuungsformen stellt sich die Fr age nach dem Zahlenverhältnis der 
Geschlechter. Sind Mädchen in der Minderzahl, verri ngern sich ihre Chancen, auf sich 
aufmerksam zu machen und ihre Bedürfnisse zu äußern . Bei einer Unterzahl von Jungen 
zeigt sich allerdings häufig das Phänomen, dass die se eine verstärkte Aufmerksamkeit 
auf sich ziehen. 
Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, dass es zur U nterstützung von Mädchen in koe- 
dukativen Gruppen sinnvoll sein kann, in homogenen Gruppen zum Beispiel in Form ei- 
ner  Mädchengruppe zu beginnen und im weiteren Grup penprozess auch Jungen zu in- 
tegrieren. Mädchen haben hier die Möglichkeit, bere its ein Gruppengefüge aufzubauen 
und sich darin zu verorten. 
 
• Erziehungshilfen nach § 27 ff. SGB VIII  
Neben den offenen Freizeitangeboten, in denen Betre uung stattfindet, hält das SGB VIII 
Angebote der ambulanten, teilstationären und statio nären Erziehungshilfe nach §27 ff. 
SGB VIII vor. 
Hier gilt es im Betreuungskontakt zu Mädchen und ju ngen Frauen, im Sinne einer mäd- 
chengerechten Jugendhilfe, Angebote bereitzuhalten,  die ihre spezifischen Bedürfnisse 
und Lebenslagen berücksichtigen.  
Die Beratung beinhaltet Themen wie Förderung von En twicklungsmöglichkeiten, Unter- 
stützung bei Konflikten im Elternhaus, soziale Grup penarbeit, Jugendgerichtshilfe sowie 
weitere individuelle Lebens- und Perspektivplanung,  insbesondere der schulischen und 
beruflichen Planung und Förderung. Dabei stehen die  Mädchen im Mittelpunkt des sozi-

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alpädagogischen Handelns, das sich an deren Wunsch nach Unterstützung und Partei- 
lichkeit im Sinne von Interessenvertretung orientiert (§ 36 SGB VIII). 
 
All diesen Maßnahmen liegen unterschiedliche method ische Settings zugrunde, die sich in 
ihrem Inhalt an den Interessen und Wünschen wie auc h Problemlagen der Mädchen zu ori- 
entieren haben. 
 
Grundvoraussetzung für die Gewährung und passgenaue  Vermittlung der unterschiedlichen 
Hilfen zur Erziehung ist die Wahrnehmung von weibli chen Nöten und Problemlagen. Es ist 
davon auszugehen, dass die Probleme von Jungen in d er Gesellschaft und den Institutionen 
ernster genommen werden, weil sie im Gegensatz zu M ädchen diese eher aggressiv nach 
außen bringen. Dies bedeutet, dass Nöte und Konflik te von Kindern und Jugendlichen ge- 
schlechtsspezifisch unterschiedlich gewichtet werde n (vgl. Bielefelder Schriften zur Kinder- 
und Jugendpolitik, Heft 2, 2001). 
 
 
4.1.3 Freizeit 
 
Die Gestaltung von Freizeit beruht auf der jeweils eigenen Motivation. Die Teilnahme an 
Freizeitangeboten ist freiwillig. 
 
In der Freizeitgestaltung befindet sich Jugendhilfe  in Konkurrenz zu vielen kommerziellen 
Anbietern. Fernseher, Computer und Video im häuslic hen Bereich, Spielhallen, Kneipen, 
Cafés und Discos, Kinos und Sportangebote unterschi edlicher Art werben bereits um die 
solventen jugendlichen Kunden. 
Darüber hinaus suchen sich Mädchen und Jungen im Ki ndes- und Jugendalter öffentliche 
Orte wie Bushaltestellen, Fußgängerzonen und Innens tädte, die sie selbst zur Freizeitgestal- 
tung umfunktionieren. Jugendhilfe wird in den nächs ten Jahren verstärkt die Aufgabe haben, 
sich in diesem hart umworbenen Feld einen eigenstän digen und attraktiven Platz zu erobern. 
Es ist weiterhin wichtig, Angebote zu realisieren, die dem Geschlecht gerecht werden. Zur 
Förderung von Mädchen im Kindes- und Jugendalter ka nn im Rahmen von Betreuungsan- 
geboten mädchengerechte Freizeitgestaltung angeboten werden. 
 
Ziele mädchengerechter Freizeitgestaltung 
• Förderung von Kreativität und Spielfreude  
• Kennenlernen der eigenen und anderer Kulturen 
• Spaß haben, Erholen, Abschalten, Ausspannen  
• Gesundheitsförderung und Förderung des Körperbewus stseins  
• Möglichkeiten bieten, unterschiedliche Verhaltensw eisen auszuprobieren 
• Erkennen und Ausbilden der eigenen Fähigkeiten und  Fertigkeiten 
• Solidarisches Handeln vorleben und Mädchen in ihre m Handeln stärken 
• Wissensvermittlung im Bereich Gesundheit und Ernäh rung, 
• Umgang mit Medien in mädchengerechten Angeboten mi t Zeit und Raum zum Experim-
entieren  
• Ermutigung und Bestärkung, sich in öffentliche Bel ange einzumischen  
• Selbstbehauptung und Konfliktbewältigung 
 
Methoden in der mädchengerechten Freizeitgestaltung 
• Gruppenprozessorientierte, spaßmachende Aktivitäte n 
• Erlebnis- und produktionsorientierte Aktivitäten 
• Gezielte und vielfältig zusammengesetzte Gruppen 
• Selbstbehauptung/-verteidigung 
• Körper- und Entspannungsübungen 
• Künstlerische Ausdrucksformen 
• Rollen-, Plan- und Stehgreifspiele 
• Interaktions- und Sensitivspiele

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• Projektarbeit 
• Workshops 
 
Sinnvolle mädchengerechte Freizeitgestaltung bedarf  einer mädchengerechten Raumgesta-
ltung, geht auf Vorlieben und Wünsche der Mädchen u nd jungen Frauen ein. Sie beinhaltet 
Einzel- und Gruppenberatung und kann in Form von Mä dchenferienfreizeiten, Mädchense- 
minaren, Mütter-und-Töchter-Projekten, unter Nutzun g öffentlicher Kultur- und Bildungsan- 
gebote stattfinden. 
 
 
4.1.4 Kultur und Bildung 
 
Ziel und Anliegen kulturpädagogischer Praxis allgem ein ist die Förderung kultureller Bil- 
dungsprozesse, das heißt die Entwicklung eines bewu ssten Verhältnisses zu sich als Teil 
der eigenen Kultur und bezogen auf geschlechtsspezi fische Rollenerwartungen, ferner zur 
sozialen und natürlichen Umwelt, zur eigenen Biogra phie und zur Geschichte der Gesell- 
schaft mit den spezifischen Methoden der ästhetisch en Erziehung und verschiedensten 
künstlerischen Ausdrucksformen. 
 
Mädchengerechte Kultur- und Bildungsarbeit ist ein Arbeitsansatz, der explizit Mädchen und 
junge Frauen dazu befähigen soll, über die Kunst un d mit den kulturellen Ausdrucksmetho- 
den, die eigene und die gesellschaftliche Wirklichk eit zu reflektieren und darüber hinaus, sie 
sich kreativ und gestaltend anzueignen und neu zu definieren. 
 
Ziele von Bildungs- und Kulturangeboten für Mädchen und junge Frauen  
• Spurensuche betreiben und zum Lernen aus der Gesch ichte anhand von Frauenbiogra- 
phien anregen 
• Patriarchalische Strukturen als historisch gewachs en und als veränderbar verdeutlichen 
• Über die Auseinandersetzung mit Geschichte und der  eigenen Biographie in künstleri- 
schen Gestaltungsprozessen zu neuen Bildern von Mäd chen und Frauen gelangen, zu 
neuen Sichtweisen und Bewertungen der individuellen  Umwelt, des eigenen Handelns 
und der gesellschaftlichen Realität 
• Motivation, alle Sinne zu nutzen und die Vielfalt aller Ausdrucksmöglichkeiten zu erleben 
• Unterstützung zur Entwicklung einer eigenen Kultur , die aus der eigenen Identität ge- 
schöpft werden kann 
• Durch künstlerisches Gestalten erleben sich Mädche n als Handelnde und können so 
neue Positionen entwickeln 
 
Themen einer mädchengerechten Bildungs- und Kulturarbeit 
• Ökologie, Technik und Medien 
• Wirklichkeit und Realität von Mädchen und jungen F rauen 
• Stärken von Mädchen und jungen Frauen 
• Interkulturelle Arbeit 
• Unterstützung bei der Identitätsfindung als Frau  
• Zukunftsvorstellungen 
• Weibliche Sozialisation 
• Frauen in der Geschichte, Gesellschaftlicher Umgan g mit Frauen in der Geschichte 
• Sexualität, Schwangerschaft, Verhütung und Mutters chaft 
• Gefühle, Liebe, Intuition 
• Gesundheitsförderung 
 und Förderung des Körperbewusstseins 
• Sucht, Drogen, Essstörungen 
• Andere Lebensweisen 
• Gesang, Musik, Theater, Tanz 
• Angst 
• Macht 
• Körperwahrnehmung

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Methoden mädchengerechter Bildungs- und Kulturangebote 
Die Methoden mädchengerechter Bildungs- und Kultura ngebote entsprechen denen der 
mädchengerechten Freizeitgestaltung. Die Ergebnisse können bei Mädchentagen, Mädchen- 
festivals und bei Ausstellungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 
 
 
4.1.5 Berufs- und Lebensplanung 
 
Für Mädchen ist es heute selbstverständlich, einen Beruf zu erlernen und diesen auszuüben. 
Ihre Berufswahlorientierung findet jedoch statt in einer Gesellschaft, in der nach wie vor 
• Frauen die Hauptverantwortung für Kindererziehung und Haushalt tragen, 
• „typische Frauenberufe“ schlechter bezahlt werden als adäquate „Männerberufe“, 
• Frauenarbeit weniger Anerkennung findet als die de r Männer und 
• die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an struktu relle Grenzen stößt. 
 
Obwohl Mädchen insgesamt die besseren Schulabschlüsse vorweisen, beginnen sie häufiger 
eine schulische oder außerbetriebliche Ausbildung, in der sie ihre Möglichkeiten nicht voll aus- 
schöpfen können. So finden sich 77 % der Berufsstarterinnen im schulischen Ausbildungssystem 
wieder (vgl. Marion Paar in Mädchen- und Jungenarbeit "Eine ungelöste fachliche Herausforde- 
rung", Sachverständigenkommission 11. Kinder- und Jugendbericht, Hrsg: DJI Verlag 2002).  
Im Gegensatz zu Berufen, die im dualen System ausgebildet werden, handelt es sich hierbei um 
Berufe, die sich zu einem großen Anteil auszeichnen durch: 
• einen geringeren Verdienst, 
• stark begrenzte Aufstiegsmöglichkeiten,  
• eine unsichere Perspektive. 
 
Hier liegt eine Hauptursache für das später eintretende erhöhte Armutsrisiko von Frauen und ins- 
besondere allein Erziehender und ihrer Kinder. Darüber hinaus beziehen Mädchen und junge 
Frauen, die nach einer schulischen Ausbildung arbeitslos sind, Arbeitslosengeld II, da sie keine 
Versicherungsansprüche erworben haben. Aufgrund der  Perspektivlosigkeit auf dem Ausbil- 
dungs- und Arbeitsmarkt entscheiden sich zunehmend häufiger insbesondere bildungsbenachtei- 
ligte Mädchen und junge Frauen für eine Mutterschaft (vgl. Zuwachs von allein erziehenden jun- 
gen Müttern in der Sozialhilfestatistik der Stadt Münster 2002). 
 
Ausgehend davon, dass jedes Mädchen unabhängig von seiner sozialen und kulturellen 
Herkunft ein Recht auf Bildung, Ausbildung und Beru f hat, verfolgt eine mädchengerechte 
Berufswahlorientierung und Lebensplanung deshalb folgende  grundlegende Ziele:  
• Tatsächliche Chancengleichheit für junge Frauen un d Männer in der Berufswahl, Ausbil- 
dung und Berufsausübung 
• Frühzeitige und kontinuierliche aktive Beteiligung  von Mädchen und jungen Frauen an 
der Gestaltung des öffentlichen Lebens und somit auch der zukünftigen Arbeitswelt 
• Mädchenspezifische Programme gegen Jugendarbeitslo sigkeit 
 
Damit Mädchen eine Berufswahlentscheidung treffen k önnen, die auf ihren vorhandenen 
Fähigkeiten und Interessen basiert und ihnen ein gr undlegend eigenständiges Leben ermög- 
licht, benötigen sie Orientierung durch: 
• eine an ihren Interessen ausgerichtete Beratung in  einer Welt, die ihnen (scheinbar) eine 
unbegrenzte Flut von Möglichkeiten offen hält, 
• Sicherheit, das heißt ein umfassendes Wissen über:  
• die eigenen sozialen, kognitiven und kreativen Stä rken und Fähigkeiten 
• die gesellschaftlich bedingte geschlechtsspezifisc he Arbeitsteilung 
• über Berufsfelder und ihre Voraussetzungen

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• Ausbildungswege und Ansprechpartnerinnen sowie 
• Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Be ruf 
 
Es ist erforderlich, insbesondere mädchengerechte M aßnahmen und Projekte in Münster im 
Bereich Übergang Schule und Beruf abzusichern, die eine Perspektive für eine spätere Be- 
rufstätigkeit bieten. 
Die Angebotsvielfalt muss die unterschiedlichen Zie lgruppen innerhalb der Mädchen berück- 
sichtigen. 
 
Dies erfordert: 
• Eine frühzeitige und geschlechtsdifferenzierte Ber ufswahlorientierung und Lebenspla- 
nung in der Schule 
• Das Erproben bislang untypischer Berufsfelder 
• Angebote zum Erreichen eines Schulabschlusses für junge Mütter und sogenannte 
schulmüde Mädchen in Teilzeitform 
• Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungsangebote f ür junge Mütter, Mädchen und junge 
Frauen mit wenig ökonomischen und Bildungsressourcen 
• Angebote für Mädchen mit Behinderungen 
• Wohnangebote für Auszubildende 
• Räume, in denen Mädchen experimentieren und Ungewö hnliches ausprobieren können 
• Räume, in denen sie sich unabhängig von ihrem Stat us als Mädchen verhalten und aus- 
einander setzen können 
 
 
Die Qualität der Angebote wird gewährleistet durch Pädagoginnen, die 
• mit den Mädchen eine kritische Auseinandersetzung zu Fragen der Lebensplanung und 
Berufswahlorientierung führen, 
• Unterstützung und Anleitung bieten, 
• sich ihrer Vorbildrolle bewusst sind und 
• mit weiteren Institutionen kooperieren. 
 
 
4.1.6 Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen 
 
„Die Tatsache, dass wir gar nicht anders können als einem Geschlecht anzugehören, bestimmt 
grundlegend unsere Lebensbedingungen in dieser Gesellschaft und unsere Erfahrungen und 
Verarbeitungsformen von Gewalt. Geschlecht ist eine ganz zentrale gesellschaftliche Kategorie. 
Dies zu vernachlässigen würde bedeuten, am Kern des Problems vorbeizugehen (Barbara Ka- 
vemann, "Sexuelle Gewalt gegen Mädchen" in: Parteiliche Prävention von sexueller Gewalt ge- 
gen Mädchen. Dokumentation der Fachtagung vom 25./26.04.1991 in Kiel).  
Das Erleben wie auch die Ausübung von Gewalt existiert in allen Lebenszusammenhängen, das 
heißt, an allen Orten und in allen Teilen der Bevölkerung. Mädchen und Frauen mit Behinderun- 
gen sind besonders häufig Gewalterfahrungen ausgesetzt. Insofern handelt es sich hier um eine 
Thematik, die als Querschnitt auch für alle Bereiche der Jugendhilfe zu behandeln ist. 
Mädchen wie Frauen sind in unserer Gesellschaft vielfältigen Gewaltformen ausgesetzt: physi- 
scher, psychischer und verbaler Gewalt wie auch der  sexuellen Belästigung und sexualisierte 
Gewalt. Häufig stehen die verschiedenen Formen in einem unmittelbaren Zusammenhang.  
Im Verlauf der Pubertät erleben Mädchen und junge Frauen häufig, dass ihre körperliche Entwick- 
lung der Öffentlichkeit preisgegeben wird. Sie ist Gegenstand von Kommentaren, Bewertungen 
und Anzüglichkeiten, die gesellschaftlich weitgehend als „normal“ gelten, für Mädchen und junge 
Frauen aber  Grenzverletzungen und auch Erniedrigung bedeuten können. Um dies zu verän- 
dern, hat die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen zum Ziel, diese „normalen“ gesellschaftli- 
chen Bedingungen sichtbar zu machen und zu verändern. Ein zentraler Ausgangspunkt ist dabei, 
die bagatellisierten verbalen Verletzungen, körperliche Übergriffe und Erfahrungen emotionaler 
Gewalt im Alltagserleben aufzudecken und zum Thema der Auseinandersetzung zu machen. Auf

16  
diese Weise wird gesellschaftlichen Verhältnissen entgegengewirkt, die körperliche, sexuelle und 
emotionale Gewalt verschleiern, verharmlosen und fördern. 
Wird heute auch zunehmend der Anspruch dokumentiert, dass Mädchen ein Recht darauf haben, 
sich zu wehren und Hilfe in Anspruch zu nehmen, so muss gleichzeitig abgesichert werden, dass 
im Bereich der Prävention, Intervention und Fortbildung für Fachkräfte ausreichende Ressourcen 
zur Verfügung gestellt werden. Solange es Gewalterfahrungen aufgrund des Geschlechts gibt, 
kann es keine Gleichberechtigung in der Gesellschaft geben. Mädchen präventiv zu schützen, ihr 
Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein zu stärken und auch autoaggressiven Handlungsweisen 
zu begegnen, ist daher ein wichtiges Ziel parteilicher Mädchenarbeit.  
Es ist die Aufgabe aller Institutionen, in ihrem je weiligen Bereich Bedingungen dafür zu 
schaffen, dass 
• Mädchen selbstverständliche, alltägliche Rechte un d Entfaltungsmöglichkeiten vorfinden, 
die es ihnen ermöglichen, ihre Stärken und Fähigkeiten zu entdecken und zu fördern 
• Mädchen im Falle eines Verdachts auf Gewalt oder s exuellen Missbrauch qualifizierte 
Ansprechpartnerinnen vorfinden 
• in der jeweiligen Institution geeignete Rückzugsrä ume und ausreichend Zeit für eine qua- 
lifizierte Beratung zur Verfügung stehen 
 
Bei einem Verdacht oder einer Offenlegung von Missbrauchserfahrungen muss ebenfalls ein um- 
sichtiger, qualifizierter und parteilicher Umgang mit dem Mädchen gewährleistet sein.  
Die professionelle Auseinandersetzung mit der jeweils geschlechtsspezifischen Form körperli- 
cher, sexueller und emotionaler Gewalt gegenüber Mädchen und Jungen muss ein verbindlicher 
Bestandteil der Ausbildung in pädagogischen und erzieherischen Berufen sein. Das schließt dar- 
über hinaus regelmäßige Weiter- und Fortbildung ein, für die entsprechende Rahmenbedingun- 
gen zu schaffen sind. 
Deshalb ist es notwendig, dass diese Standards in jeder Institution so konkretisiert werden, dass 
sie eine verpflichtende Grundlage für die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit sind.  
 
 
4.1.7 Gesundheit 
 
Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. 
Aus diesem Blickwinkel betrachtet muss es das Ziel und Anliegen von Jugendhilfe sein, sich 
einzumischen in Strukturen, Risiken zu reduzieren u nd in Kooperation mit den im medizini- 
schen Bereich Tätigen eine Gesundheitsförderung auf zubauen, die jedes einzelne Mädchen 
in seiner Lebenswelt befähigt, seine Gesundheit zu gestalten.  
 
Während Mädchen im ersten Lebensjahrzehnt statistisch gesehen gesünder als Jungen sind, 
verschlechtert sich der Gesundheitszustand sowie da s Selbstwertgefühl von Mädchen im 
zweiten Lebensjahrzehnt sehr häufig und bleibt hint er dem gleichaltriger Jungen zurück. 
Grundsätzlich gilt, dass sich Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten von Mädchen in 
wesentlichen Punkten von denen ihrer männlichen Altersgenossen unterscheiden. So richten 
Mädchen anders als Jungen ihre Aggressionen häufige r nach innen und gegen den eigenen 
Körper, was sich unter anderem in Essstörungen oder  Medikamentenkonsum äußern kann. 
Mädchen verbinden mit Gesundheit zumeist den Begrif f des „Wohlfühlens“, der soziale As- 
pekte wie Beziehungen zu Eltern, Freund, Freundin, die Schulsituation etc. einschließt und 
aus denen wesentliche Ursachen für Gesundheit bzw. Krankheit resultieren. 
Auch wenn Gewalt gegen Kinder inzwischen gesellscha ftspolitisch als ernstes Problem 
wahrgenommen wird und Auswege aus Gewaltstrukturen gesucht werden, sind immer noch 
gerade Mädchen häufig von Gewalt und Missbrauch bed roht bzw. betroffen. Darüber hinaus 
erschweren die Konfrontation mit gesellschaftlichen  Schönheitsidealen, die Normierung des 
weiblichen Körpers in der Gynäkologie und die Tabui sierung von Themen wie der Menstrua- 
tion die Entwicklung eines positiven Körpergefühls.

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Ziele und Themen von Angeboten für Mädchen und junge Frauen 
• Wissensvermittlung zu elementaren Themen während d er Pubertät wie Sexualität, Liebe, 
Verhütung, Schwangerschaft, Ernährung, Pflege des eigenen Körpers (Hygiene) 
• Selbstbehauptung und Konfliktbewältigung (Motivati on und Ermutigung sich auszuprobie- 
ren, um festzustellen, was sie will und was sie für das eigene Wohlbefinden tun kann) 
• Sucht (Alkohol, Nikotin, Essstörungen, Arbeitssuch t) 
• den eigenen Körper kennen und mögen lernen (sich w ohlfühlen in seiner Haut) 
• Vernetzung und Information für Fachkräfte (Netzwer karbeit, Fortbildungen, Informations- 
austausch) 
• Elternarbeit 
• Unterstützung bei der Akzeptanz der eigenen Sexual ität/Geschlechtsidentität (Homo-
/Hetero-/Bisexualität) 
• Benennen von Ansprechpartnerinnen in Institutionen , die einen sensiblen Blick für die 
Belange und Bedürfnisse der Mädchen haben 
 
Methoden mädchengerechter Gesundheitsförderung 
Die Methoden mädchengerechter Gesundheitsförderung entsprechenden denen der mädchenge- 
rechten Freizeitgestaltung oder Bildungs- und Kursangeboten. 
 
 
4.2 Anforderungsprofil der Fachkräfte 
 
Zur Umsetzung dieser fachlichen Standards der mädch engerechten Jugendhilfe bedarf es 
Pädagoginnen, die folgende Anforderungen erfüllen: 
 
• Sie nehmen eine parteiliche Haltung für Mädchen ei n. 
• Sie geben Mädchen Orientierung für ihre Identitäts entwicklung, sind kritisches Gegen- 
über. 
• Sie reflektieren ihren eigenen Erfahrungshintergru nd und bringen ihn in die Arbeit mit den 
Mädchen ein. Dabei lassen sie Auseinandersetzungen zu und erkennen sie als berei- 
chernd. 
• Sie sind somit glaubwürdiges, authentisches und hi nterfragbares Vorbild für Mädchen 
und junge Frauen.   
• Sie leisten Beziehungsarbeit, um eine Atmosphäre g egenseitiger Akzeptanz zu schaffen, 
und grenzen sich dabei gleichwohl als Professionelle ab. 
 
All diese Anforderungen bedürfen einer kritischen Reflexion der eigenen Rolle: Die Pädagogin soll 
ein Vertrauensverhältnis herstellen und gleichzeitig Grenzen ziehen; Vorbild sein, aber nicht zu 
Idealisierungen Anlass geben. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es eines kolle- 
gialen Austausches, der Vernetzung von Fachgremien sowie fachlicher Supervision. 
Pädagoginnen und Pädagogen, die koedukative Gruppen betreuen, sollten grundsätzlich sich 
selbst in der Wahrnehmung und Beachtung von Mädchen und Jungen kontrollieren und ihr Ver- 
halten in bezug auf geschlechtsdifferenzierte Arbeitsansätze kontinuierlich und kritisch reflektie- 
ren.

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5.  Mädchenarbeit als Querschnittsaufgabe der Jugen dhilfe 
 
Mädchenarbeit in der Jugendhilfe bedeutet, die Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und 
jungen Frauen systematisch in der Praxis zu überprüfen und zu verankern. 
Ein wichtiges Element zur Verwirklichung dieses Ziels ist die verstärkte und organisierte Zusamm-
enarbeit von Fachkräften auf allen Ebenen, um das vorhandene Wissen möglichst effektiv zu ver-
breiten, Diskussionen in Gang zu setzen, Bewusstseinsentwicklung zu geschlechtsspezifischen 
Fragestellungen zu fördern und Jugendhilfe zu qualifizieren. 
Darüber hinaus ist Vernetzung notwendig, weil die B edürfnisse von Mädchen und jungen 
Frauen bereichsübergreifende Interventionen oder Angebote erfordern.  
 
Vernetzung von Fachkräften zur Mädchenarbeit zur Förderung von Mädchen und jungen Frauen 
fördert unterschiedliche Entwicklungen: 
• Sie verschafft einen Gesamtüberblick über die Ange bote für Mädchen in allen Bereichen 
und über den Entwicklungsstand der Mädchenarbeit in der Jugendhilfe insgesamt. 
• Sie lässt Entwicklungen über den eigenen Träger un d den eigenen Bereich hinaus wahr- 
nehmbar werden.  
• Sie erweitert den persönlichen und fachlichen Hori zont und trägt zur gegenseitigen Quali- 
fizierung der einzelnen Mitarbeiterinnen bei. 
• Sie fördert den ganzheitlichen Blick auf die Zielg ruppe durch die Zusammenarbeit von 
Fachfrauen, die mit Mädchen in den unterschiedlichs ten Entwicklungs- und Altersphasen 
arbeiten. 
 
 
5.1 Mädchenarbeit innerhalb der freien und öffentli chen Jugendhilfe in Münster 
 
AG Mädchen 
Auf Initiative des Frauenbüros der Stadt Münster wurde 1994 der Arbeitskreis Mädchenarbeit 
gegründet. Dieser legte den Grundstein für eine mäd chengerechte Entwicklung der Jugend- 
hilfelandschaft in Münster. Was als Treffen zum Aus tausch und zur Vernetzung begonnen 
hatte, entwickelte sich mit der Unterstützung des F rauenbüros der Stadt Münster zum Mäd- 
chenpolitischen Arbeitskreis Xanthippe. Dieser woll te sowohl ein Bewusstsein für mädchen- 
gerechte Arbeit in der öffentlichen und freien Juge ndhilfeträgerlandschaft schaffen als auch 
ein Forum für Austausch und gemeinsames Handeln bie ten. Erste Veröffentlichungen wie 
die Bestandserhebung zur Mädchenarbeit in Münster b is hin zur Dokumentation „Xanthippe 
geht in die Politik“ machten den Arbeitskreis in Münster bekannt.  
 
Ein entscheidender Schritt für die Mädchenarbeit in  Münster wurde mit der Anerkennung als 
AG „Mädchenförderung“ - heute AG „Mädchen“ - im Nov ember 1998 getan. Mit der Grün- 
dung als AG nach § 78 SGB VIII ist die AG Mädchen b eratendes Mitglied im Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien. Münster gehört so mit zu den Städten, die Mädchenarbeit 
strukturell in die Jugendhilfe eingebunden und inst itutionalisiert haben und eine generelle 
geschlechtsspezifische Weiterentwicklung und Qualifizierung befürworten. 
 
Im Sinne der parteilichen Vertretung von Mädchen un d jungen Frauen gehören der AG nur 
Fachfrauen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe, Initiativen und Vereinen, 
sowie Trägervertreterinnen geförderter Maßnahmen an , die Belange und Interessen von 
Mädchen und jungen Frauen in Münster vertreten. Die  Arbeit der AG bezieht sich auf das 
Grundgesetz und auf das Kinder- und Jugendhilfegese tz, insbesondere § 9 Abs. 3 SGB VIII, 
die als gesetzliche Grundlage zur gleichberechtigte n Teilhabe von Mädchen und jungen 
Frauen an Angeboten und Maßnahmen der Jugendhilfe v erpflichten  (vgl. Geschäftsordnung 
der AG Mädchen).

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Mit der beratenden Stimme im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat die ge- 
wählte Sprecherin der AG Mädchen einen direkten Zug ang zum Entscheidungsgremium der 
Jugendhilfe. Hier kann sie Interessen und Bedürfnis se von Mädchen, aber auch Anfragen im 
Sinne der Mädchenarbeit formulieren und im Auftrag der AG vertreten.  
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der St adt Münster  hat "Geschlechtsspezifik" 
in den Katalog seiner Amtsziele im Jahr 2000 aufgen ommen und zur Querschnittsaufgabe 
erklärt. Es will Mädchen und Jungen in ihren unters chiedlichen Interessen stärken und durch 
differenzierte Angebote in seiner Arbeit auf sie eingehen. 
Ein besonderes Anliegen ist, dies gleichgewichtig f ür Jungen und Mädchen bzw. junge Män- 
ner und Frauen wirksam zu gestalten und mit entspre chenden Angeboten und Konzepten 
kontinuierlich weiterzuentwickeln. 
Beispielhafte geschlechtsspezifische Angebote reich en über spezielle Treffs für Jungen und  
Mädchen, über Projektwochen zur Geschlechteridentit ät an Schulen, Computerkurse für 
Mädchen bis hin zur Weiterentwicklung frauenspezifi scher Bedarfe in den verschiedenen 
Arbeitsbereichen der Drogenhilfe und Beteiligungsve rfahren, die bereits im Planungsprozess 
neuer infrastruktureller Maßnahmen (Beispiel: Model leinrichtung Roxel-Nord) die unter- 
schiedlichen Bedürfnis- und Interessenlagen von Mädchen und Jungen erheben.   
 
Freie Träger der Jugendhilfe: 
Innerhalb der vielseitigen Jugendhilfelandschaft der freien Träger in Münster gibt es: 
• explizit ausgewiesene geschlechtsdifferenzierte Ko nzepte und Einrichtungen wie z. B. 
insbesondere die spezifischen Einrichtungen zum Schutz für Mädchen und Jungen und 
• konzeptionell nicht verankerte Mädchenarbeit, die jedoch in der praktischen Arbeit in 
Form von tatsächlich vorgehaltenen Angeboten und Pr ojekten umgesetzt wird bzw. in 
Form einer selbstverständlichen Grundhaltung der Mitarbeiterinnen vorhanden ist. 
Ein Drittel aller pauschal geförderten Einrichtunge n der offenen und mobilen Kinder- und 
Jugendarbeit in Münster führen geschlechtsspezifisc he Angebote durch, die sich durch 
vielseitige Angebote für Mädchen und für Jungen in den Bereichen Freizeit, Kreativität, 
Lebensweltplanung auszeichnen oder in gezielten Kur seinheiten Mädchen bzw. Jungen 
in ihrer Persönlichkeit stärken (z. B. Selbstbehauptungskurse). 
 
Denn: "(...) eine mädchenspezifische Kinder- und Ju gendhilfe ist nicht Anhängsel oder Luxus 
und auch nicht Nische, sondern integraler und origi närer Bestandteil einer sozialen Arbeit, 
die insgesamt auf Gleichheit und Differenz und Selb stbestimmung ausgerichtet 
 ist, eine 
Querschnittsaufgabe"  (Chwalek, Doro-Thea in:  "Mit Mädchen arbeiten "Qua lität sichtbar 
machen" Hg.: Der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Frankfurt/Main, S. 80).  
 
 
5.2 Mädchengerechte Jugendhilfeplanung  
 
Wer eine mädchengerechte Jugendhilfeplanung befürwortet, entscheidet sich für eine Gesamt- 
planung. 
 
Es gehört mittlerweile zu den Standards von Jugendh ilfeplanung, die Arbeitsbereiche der Ju- 
gendhilfe als komplexes Gesamtsystem anzusehen, die nicht getrennt "beplant“ werden sollen 
(vgl. Jordan/Schone 1992, Seite 26).  
 
Jugendhilfeplanung muss sich im Sinne einer mädchen- und jungengerechten Planungsaufgabe 
als integrale Querschnittsaufgabe verstehen. So ist zu Beginn des Planungsprozesses eine Ver- 
ständigung darüber zu treffen, dass in allen Bereichen, in denen Planungsschritte vorgesehen 
sind, der geschlechtsspezifische Blick integriert wird. Dieser Grundsatz bedeutet auch darauf  zu 
achten, dass eine geschlechtsspezifische Jugendhilfeplanung nicht als "Sonderpunkt“ verhan- 
delt wird.

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Bestandserhebung 
Eine  geschlechtsspezifische Bestandserhebung berücksichtigt die Belange von Mädchen und 
jungen Frauen, Jungen und jungen Männern in allen Bereichen der Jugendhilfe gleichermaßen 
zentral. Sie setzt die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe quantitativ und qualitativ in Be- 
zug zur Lebenssituation und den Bedürfnissen von Mädchen und Jungen und misst sie an fachli- 
chen Standards der Jugendhilfe. Sie erfasst die jeweilige Lebenssituation von Mädchen und  Jun- 
gen durch methodisch geschlechtergerechte Formen der Beteiligung und die intensive Einbezie- 
hung von Fachfrauen oder Fachmännern. Bei der Zusam menstellung der planungsrelevanten 
Sozialdaten werden die Daten erhoben, die in bezug auf die Lebenslage von Mädchen und jun- 
gen Frauen, Jungen und jungen Männern von Relevanz sind. 
Von großer Bedeutung für die qualitative Erhebung d es Bestandes ist, nach ausgewiesenen 
Konzepten, Angeboten und Fachkräften für Mädchen un d Jungen zu fragen. Eine so ausge- 
richtete quantitative und qualitative Bestandserheb ung erlaubt gesicherte, fundierte und qua- 
lifizierte Aussagen über die tatsächliche Berücksic htigung und Beteiligung von Mädchen und  
Jungen an Jugendhilfeangeboten. Auf dieser Basis ka nn nachvollziehbar der jeweils ge- 
schlechtsspezifische Bedarf formuliert werden. 
 
 
Bedarfsermittlung 
Die Bedarfsermittlung gilt als zentrales und entsch eidendes Element in der Jugendhilfepla- 
nung. In dieser Phase des Soll-Ist-Vergleiches werd en in einem komplexen Prozess die zu- 
vor im Rahmen der Bestandserhebung und Sozialraumbe schreibung ermittelten Ergebnisse 
verglichen. 
 
Eine mädchen- und jungengerechte Beteiligung muss n ach den spezifischen Lebens- und 
Problemlagen der Mädchen und Jungen fragen und ihre  Methoden geschlechtsbewusst ges- 
talten.  
Eine mädchengerechte Beteiligungsform bedeutet: 
 
• Persönlicher Kontakt 
Die Erhebung wird von den Mädchenpädagoginnen durch geführt, die bereits längere Zeit 
mit den Mädchen arbeiten. Das heißt, es besteht ein  Vertrauensverhältnis zwischen ih- 
nen. 
 
• Kleine Gruppen 
Die Erhebung erfolgt in einer vertrauten Atmosphäre  in kleinen Gruppen oder in Einzel- 
arbeit. 
 
• Genug Zeit 
Um sich in Ruhe mit der jeweiligen Thematik auseina nder setzen zu können, bekommen 
die Mädchen die Zeit, die sie brauchen. 
 
• Methodenvielfalt 
Mädchen verfügen über unterschiedliche Ausdrucksfor men und Ausdrucksmöglichkeiten. 
Deshalb werden bei der Erhebung differenzierte Methoden eingesetzt, die möglichst viele 
Sinne ansprechen und so die Vielfältigkeit in den A usdrucksmöglichkeiten der Mädchen 
anregen und fördern. 
 
• Interessensaustausch und Transparenz erhalten  
Die Erhebung erfolgt in beiderseitigem Interesse, d as heißt Pädagogin und Mädchen er- 
halten Informationen, erfahren etwas voneinander und haben Spaß an der Aktion. 
 
• Einbindung in die alltägliche Mädchenarbeit 
Die Erhebung ist in die alltägliche pädagogische Ar beit mit den Mädchen integriert. So 
kann die Erhebung in einer möglichst natürlichen un d ungezwungenen Atmosphäre statt- 
finden.

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• Mädchen-Themen abfragen  
Die Erhebung orientiert sich an den Themen, die für  die Mädchen wichtig sind und nicht 
beispielsweise nach Jugendhilfebereichen oder Angeb otsstrukturen kommunaler  Ju- 
gendhilfe.  Zu den wichtigen Themen der Mädchen gehören:  
•       Lebensträume/ Lebensrealität 
• Kultur 
• Berufs- und Lebenswegplanung 
• Freundschaft 
• Körper 
• Sexualität 
• Gewalt 
• Aggression  
 
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 1995, S. 153 – 154) 
 
Maßnahmen der mädchengerechten Beteiligung sollten also von Mädchenpädagoginnen auf 
der Grundlage fachlicher Standards entwickelt und d urchgeführt werden, um möglichst au- 
thentische und detaillierte Aussagen von Mädchen un d jungen Frauen zu erhalten. Die Aus- 
sagen, die auch in Form von Fotos, Zeichnungen oder  der Beschreibung von geplanten Akti- 
onen vorliegen können, sind teilweise direkt zu ver wenden, teilweise werden sie von den 
Mädchenpädagoginnen zusätzlich zu interpretieren sein. 
 
 
Maßnahmenplanung 
Bei der Maßnahmenplanung geht es darum, auf der Gru ndlage des erhobenen Bestandes 
(Ist) und der fachlichen und politischen ausgehande lten Bedarfe (Soll), Handlungsbedarfe für 
notwendige Gestaltungskonsequenzen zu formulieren. Die Maßnahmenplanung im Rahmen 
der Jugendhilfe vollzieht sich im engen Bezug zur Z ielentwicklung, Bestandsaufnahme und 
Bedarfseinschätzung. Diese müssen umgesetzt werden in konkrete Vorstellungen über Akti- 
vitäten, Programme, Konzepte, Dienste und Einrichtu ngen und sind im Planungsprozess mit 
den Mädchen und jungen Frauen zu kommunizieren.

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6.  Ausblick und Empfehlungen für die Mädchenarbeit  in Münster 
 
Die Lebenswelten von Mädchen und jungen Frauen biet en heute eine Vielfalt an eigenen 
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen. Die s erzeugt neue Freiheiten und Wahl-
möglichkeiten, aber auch Risiken, da sie bei der Ge staltung ihres Lebens nicht mehr ohne 
weiteres auf vorgegebene Orientierungsmuster zurückgreifen können.  
Soziale Arbeit allgemein und Mädchenarbeit im Beson deren muss diesem Umstand Rech- 
nung tragen. Es gilt, die Angebote in allen Bereich en der Jugendhilfe gemäß der facettenrei- 
chen Zielgruppe und des "Mädchenseins" in der heuti gen Gesellschaft zu überprüfen, gege- 
benenfalls zu modifizieren und weiter zu entwickeln. 
 
Das Geschlecht muss innerhalb der gesamten Jugendhi lfelandschaft grundsätzlich Berück- 
sichtigung erfahren, sich als durchgängiges und ane rkanntes Leitprinzip in den jeweiligen 
Diensten, Einrichtungen und Maßnahmen wiederfinden und in allen Handlungsfeldern der 
Jugendhilfe verankert werden.  
Die Leitlinien für eine mädchengerechte Jugendhilfe  in Münster sollen deshalb als ein aktiver 
Beitrag zur Chancengleichheit und zu einer geschlec htergerechten Planung und Umsetzung 
aller Bereiche innerhalb der Jugendhilfe verstanden und genutzt werden.  
 
Mädchenarbeit verfolgt das Ziel, die spezifischen Umstände, Fragestellungen, Widersprüche, 
Ängste, Stärken und Schwierigkeiten von Mädchen zu ergründen, offen zu legen und eine 
Jugendhilfe zu schaffen, die den Grundsatz der Glei chberechtigung umsetzt. In dieser Ent- 
wicklung sind die Mädchen selbst die Expertinnen fü r ihre Belange. Ziele, Angebote, Metho- 
den und Ausstattung sind dementsprechend an die Bed ürfnisse der Zielgruppen auszurich- 
ten. Als ein grundsätzlicher Standard sind hier ges chlechtsdifferenzierte Bedarfserhebungen 
und mädchengerechte Beteiligungsformen zu nennen (vgl. 5.2). 
 
In den Leitlinien zur Mädchenarbeit in Münster werd en handlungsweisende Grundlagen über 
das Selbstverständnis, die Ziele und fachliche Stan dards von mädchengerechter Jugendhilfe 
benannt. Um hieraus für die Weiterentwicklung der M ädchenarbeit in Münster Konsequen- 
zen abzuleiten und Maßnahmen für die Jugendhilfe in  Münster verbindlich zu formulieren, ist 
im Sinne der Querschnittsaufgabe die organisierte Z usammenarbeit aller Fachkräfte der Ju- 
gendhilfe erforderlich. 
Freie und öffentliche Jugendhilfe sollte vom Grunds atz darauf ausgerichtet sein, Mädchenar- 
beit konzeptionell und inhaltlich als ein Qualitäts merkmal auszuweisen und darüber hinaus 
Sorge dafür tragen, dass eine Auseinandersetzung mi t diesem Thema (zum Beispiel in Form 
von Fortbildungen, Supervision, Fachtagungen, Arbei tskreisen und Arbeitsgemeinschaften) 
stattfindet. Dies setzt voraus, dass Leitung die Mä dchenarbeit als Querschnittsaufgabe und 
Qualitätsstandard aller Arbeitsbereiche anerkennt und fördert. 
Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass die Junge narbeit einen gleichwertigen Stellenwert 
einzunehmen hat. Dazu wird das Amt für Kinder, Juge ndliche und Familien mit dem AK Jun- 
gen ein entsprechendes Verfahren bzw. Konzepte entw ickeln. Aktuell plant das Amt für Kin- 
der, Jugendliche und Familien in Kooperation mit de m Frauenbüro der Stadt Münster, dem 
AK Jungen und der AG Mädchen eine gemeinsame Fachta gung zum Thema „Mädchen und 
Jungen im Blick – Gender im Rücken“. 
 
Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien kann nur schrittweise und mit Hilfe ei- 
nes noch zu entwickelnden Stufenplans erfolgen. Die ser Prozess setzt die Kooperation, den 
Austausch und die gegenseitige Unterstützung zwisch en den freien Trägern und der öffentli- 
chen Kinder- und Jugendhilfe voraus. 
Die AG Mädchen empfiehlt deshalb, dass die Ziele un d Standards einer mädchengerechten 
Jugendhilfe in Münster zunächst trägerintern im Rah men von Qualitätsdialogen erörtert wer- 
den.

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Ziel der Qualitätsdialoge ist es, die Standards und  Empfehlungen für eine strukturell veran- 
kerte Mädchenarbeit kritisch auf ihre Verbindlichke it und ihre bisherigen Ansätze zu überprü- 
fen bzw. weiterzuentwickeln.  
Auf Grundlage der Ergebnisse der trägerinternen Gespräche soll in einem zweiten Schritt ge-
meinsam mit der AG Mädchen ein Kriterienkatalog für  mädchengerechte Arbeitsweisen und 
ein konkreter Maßnahmenkatalog für die Weiterentwicklung der Mädchenarbeit innerhalb der 
Jugendhilfe in Münster entwickelt werden.

Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe - Deckblatt

52 Zeichen

Leitlinien 
mädchengerechter Jugendhilfe 
in Münster

Beratungsverlauf (5)

03.11.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2005 Kulturausschuss
TOP 5 Vorberatung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0828/2005
Typ
Vorlage
Datum
17.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37