V/0828/2005
Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0828/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Frauenbüro Betrifft Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe in Münster Beratungsfolge 03.11.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 15.11.2005 Kulturausschuss Vorberatung 16.11.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 22.11.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 23.11.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Leitlinien zur Mädchenarbeit mit den handlungsweisenden Grundlagen über das Selbstver- ständnis, die Ziele und fachlichen Standards von mädchengerechter Jugendhilfe werden zu- stimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Kooperation aller Fachkräfte der Jugendhilfe wird im Sinne dieser Leitlinien fortgeführt mit der Empfehlung: dass zunächst die Träger jeweils im internen Qualitätsdialog Ziele und Standards für eine ganzheitlich orientierte mädchengerechte Jugendhilfe in Münster formulieren und diese Ergebnisse von der Verwaltung in Kooperation mit der AG Mädchen und den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe zusammen getragen werden, um fachliche Stan- dards und Empfehlungen für die Mädchenarbeit in Münster zu konkretisieren. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam weitere Umsetzungsempfehlungen und konkrete Maßnah- men vereinbart. 3. Die Verwaltung berichtet über das Voranschreiten der Qualitätsdialoge mit den Trägern der Jugendhilfe sowie die Entwicklung weiterer Umsetzungsempfehlungen den Fachausschüssen. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten/Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0828/2005 Auskunft erteilt: Frau Reckfort/Frau Herdes Ruf: 492-17 03/492-58 08 E-Mail: Reckfort@stadt-muenster.de Herdes@stadt-muenster.de Datum: 07.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0828/2005 Begründung: 1. Anlass zur Entwicklung der Leitlinien Im Frauenausschuss am 14.11.2000 und im Au sschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 30.01.2001 präsentierte die AG Mädchen nac h § 78 SGB VIII unterschiedliche Bausteine zum Thema „Lebenswelten von Mädchen in Münster“. Zu dieser Präsentation wurde ein Positi- onspapier vorgelegt, mit dem vier Empfehlungen ausgesprochen wurden: • Umbenennung der AG Mädchenförderung in AG Mädchen • Intensivierung der Kooperation mit der Jugendhilfeplanung/Verwaltung zur Berücksich- tigung der Interessen und Bedürfnisse von Mädchen • Zur Qualifizierung von Jugendhilfe in Mädchenfragen, einer umfassenden strukturellen Absicherung der Mädchenarbeit und der Entwicklung von verbindlichen Standards, werden von der AG Mädchen Leitlinien entwickelt. • Für diese wird ein Verfahren zur Umsetzung erarbeitet, aus dem sowohl eine Qualitäts- sicherung als auch Kontrolle hervorgeht. Der Frauenausschuss empfahl dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien (AKJF) diese Empfehlungen zu übernehmen. Der AKJF nahm die Empfehlungen zur Kenntnis. 2. Verfahren Für die Erarbeitung der Leitlinien zur mädchengerechten Jugendhilfe in Münster entwickelte die AG Mädchen ein Verfahren, das auf einen dialogischen Erstellungsprozess fußte. Mit einer Projektgruppe der AG Mädchen, unter Beteiligung freier und öffentlicher Jugendhilfeträger, wurde ein Entwurf erarbeitet, der 2003 in der AG Mädchen und im Anschluss mit den in der AG Mädchen vertretenden Trägern intensiv erörtert wurde. Hierbei waren die freien und öffentli- chen Jugendhilfeträger aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, damit Verän- derungsvorschläge eingearbeitet werden konnten. Nach diesem umfangreichen Abstimmungs- verfahren liegen nun einvernehmlich verabschiedete Leitlinien vor. 3. Inhalte Die Leitlinien beschreiben die Lebenslagen von Mädchen heute und formulieren hieraus das Selbstverständnis der Mädchenarbeit, wie es in Münster umgesetzt werden sollte. Verbunden damit sind handlungsweisende Grundlagen über Zielgruppen und Ziele als auch Methoden, die in den fachlichen Standards unterschiedlichster Jugendhilfefelder zusammengefasst sind. Die- se münden in das Kapitel Mädchenarbeit als Querschnittsaufgabe in der Jugendhilfe, wo so- wohl die Arbeit innerhalb freier und öffentlicher Träger als auch eine mädchengerechte Ju- gendhilfe als ganzheitlicher Ansatz vorgestellt wird. Insbesondere geht es hierbei um eine mädchengerechte Beteiligung, Bestandserhebung und Bedarfsermittlung, denn nur wer weiß, welche Interessen und Bedürfnisse Mädchen haben, kann diese auch in die Planung einfließen lassen. Diese Weiterentwicklung der Mädchenarbeit in der Jugendhilfe erfordert die organisier- te Zusammenarbeit aller Fachkräfte auf allen Ebenen. Damit ist eine mädchengerechte Ju- gendhilfe Teil einer Gesamtplanung, die im Sinne des Gender Mainstreaming die Kategorie Geschlecht in den Diensten, Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe als handlungslei- tend verankert. Die Leitlinien können, richtig genutzt, die öffentlichen und freien Träger bei ih- ren Bemühungen um eine geschlechtsspezifische Ausgestaltung der Angebotsstrukturen, der Beteiligung von Fachfrauen in Gremien, sowie der konzeptionellen und strukturellen Veranke- rung von Mädchenarbeit unterstützen. 4. Ausblick Die Leitlinien sind das Ergebnis eines umfassenden fachlichen Diskurses innerhalb der Träger- vertreterinnen der AG Mädchen und dem öffentlichen Jugendhilfeträger. Sie dienen als eine Grundlage für die geschlechtsspezifische Weiterentwicklung der kommunalen Kinder- und Ju- gendhilfe in Münster und als Leitfaden, um die Geschlechtergerechtigkeit, die im neuen Kinder- & Jugendfördergesetz in NRW als Querschnittsaufgabe und Leitprinzip beschlossen wurde, zu überprüfen und weiter zu entwickeln. - 3 - V/0828/2005 Nun gilt es, in einem nächsten Schritt, zur Umsetzung, Weiterentwicklung und Verbindlichkeit mit weiteren Fachämtern und freien Trägern Qualitätsdialoge zu führen und gemeinsam weite- re Umsetzungsempfehlungen zu vereinbaren. Teil dieser Arbeit ist auch die Entwicklung eines Konzeptes für die Jungenarbeit. Dazu wird die Verwaltung in Kooperation mit dem AK Jungenarbeit entsprechende Konzepte entwickeln und gemeinsame Qualitätsdialoge mit der AG Mädchen anstreben. gez. Dr. Tillmann
Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe - Impressum
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Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe in Münster Impressum: Redaktion: Projektgruppe AG Mädchen: - Arbeiterwohlfahrt Münster- Steinfurt - Jugendausbildungszentrum gGmbH - Ev. Jugendhilfe Münsterland - Zartbitter e. V. - ZiB-Projekt, Regionalstelle Frauen und Beruf - Stadt Münster: Frauenbüro Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Auflage: 350, Oktober 2005
Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe
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EINFÜHRUNG ..............................................................................................................................1
1. LEBENSLAGEN VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN HEUTE..............................2
2. MÄDCHENARBEIT IN DER JUGENDHILFE ...................................................................4
2.1 Gesetzlicher Auftrag ..........................................................................................................4
2.2 Selbstverständnis und Ziele parteilicher Mädchenarbeit ...................................................5
2.3 Erhebung zur Mädchenarbeit in Münster...........................................................................6
3. ZIELGRUPPEN MÄDCHENGERECHTER JUGENDHILFE........... ..................................8
3.1 Mädchen und junge Frauen...............................................................................................8
3.2 Personen aus dem sozialen Umfeld ..................................................................................8
4. STANDARDS MÄDCHENGERECHTER JUGENDHILFE............. .................................10
4.1 Fachliche Standards................................ ........................................................................10
4.1.1 Beratung...............................................................................................................10
4.1.3 Freizeit .................................................................................................................12
4.1.4 Kultur und Bildung................................................................................................13
4.1.5 Berufs- und Lebensplanung .................................................................................14
4.1.6 Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen ..........................................................15
4.1.7 Gesundheit...........................................................................................................16
4.2 Anforderungsprofil der Fachkräfte ...................................................................................17
5. MÄDCHENARBEIT ALS QUERSCHNITTSAUFGABE DER JUGENDHILFE...............18
5.1 Mädchenarbeit innerhalb der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Münster .................18
5.2 Mädchengerechte Jugendhilfeplanung............................................................................19
6. AUSBLICK UND EMPFEHLUNGEN FÜR DIE MÄDCHENARBEIT IN MÜNSTER.......22
Einführung
Um Chancengleicheit für Mädchen zu verwirklichen, ist der Reformwille aller gefragt!
Die faktisch bislang nicht gegebene Chancengleichhe it von Frauen und Männern bei der
Entwicklung und Umsetzung persönlicher Lebenspläne begründet weiterhin einen Hand-
lungsauftrag aller sozial Tätigen.
Die biographischen Chancen und Risiken von Mädchen und Jungen unterscheiden sich auch
heute noch erheblich . Die Arbeit mit Mädchen erweist sich somit als ein F undament für eine
gleichberechtigte Lebensweise in unserer Gesellschaft.
Um eine geschlechtergerechte Jugendhilfe im Interes se der Mädchen und Jungen weiter zu
entwickeln, sind Leitlinien ein sinnvoller Schritt auf dem Weg der Umsetzung des Gender
Mainstreaming-Prozesses. Denn bei allen gesellscha ftlichen Vorhaben sind die unterschied-
lichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regel-
mässig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.
Der Prozess zu einer geschlechtergerechten Jugendhilfe bedarf zweier Bausteine:
Leitlinien für Mädchen und Leitlinien für Jungen. S ie bilden die Basis für die pädagogische
Arbeit in geschlechtshomogenen und geschlechtsheter ogenen Zusammenhängen. Daraus
ergeben sich Angebote für Mädchen, Angebote für Jun gen und Angebote entsprechend dem
koedukativen Ansatz. Ziel ist eine geschlechterorie ntierte und gleichberechtigte Kinder- und
Jugendhilfe.
Geschlechtsspezifische Leitlinien sind ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit und können
zu einer geschlechtergerechten Planung und Umsetzun g aller Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe verstanden und genutzt werden.
Diese Leitlinien
einer mädchengerechten Jugendhilfe in Münster sind ein Baustein zur Weiterent-
wicklung einer geschlechtergerechten Jugendhilfe.
Sie setzen sich mit der Mädchenarbeit auseinander und geben Empfehlungen für öffentliche und
freie Träger bei ihren Bemühungen, um eine mädcheng erechte Ausgestaltung der Angebots-
strukturen, eine erhöhte Beteiligung von Fachfrauen in Gremien und die konzeptionelle und insti-
tutionelle Verankerung von Mädchenarbeit.
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1. Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen heute
Die heutige Mädchengeneration ist mit Frauen- und Mädchenpolitik aufgewachsen, die unter an-
derem zu einer Veränderung der Lebenswelt beigetragen hat. Modernisierungsprozesse, Plurali-
sierung und Individualisierung haben Lebensbedingungen verändert und beeinflussen die sozia-
len Organisationsprozesse von Mädchen und jungen Frauen erheblich.
Mädchenleben heute orientiert sich an neuen, modernen Mädchenbildern, die allwissende, starke,
selbstbewusste Mädchen proklamieren: „Der [allgemeine] Wertewandel in der Jugend wird be-
sonders deutlich von den weiblichen Jugendlichen getragen. Mädchen und junge Frauen sind
ehrgeiziger, aber auch sicherheitsbewusster geworden. Sie nähern sich teilweise männlichen
Stereotypen an, indem sie heute z. B. „Macht und Einfluss“ wichtiger finden...“ (Shell Studie 2002,
S.19). Mädchen übernehmen aus den medial vermittelten Mädchenbildern viele Verhaltenswei-
sen und Einstellungen, die bislang sozialisationsbedingt eher Jungen zugeschrieben wurden. Sie
wollen nicht länger als Benachteiligte gelten und fühlen sich gleichberechtigt.
Eine wirkliche Gleichberechtigung ist jedoch bislang nur formal gegeben. Mädchen können heute
frei ihren Wunschberuf anstreben. Nicht zuletzt aufgrund ihrer qualifizierteren Schulabschlüsse,
haben sie die grundlegenden Voraussetzungen dazu. Tatsächlich bleibt ihnen das aber aufgrund
der strukturellen Ungleichheit häufig verwehrt.
In diesem Zusammenhang attestiert die Shell Studie 2000 folgende Ergebnisse:
• Für bestimmte Gruppen von Mädchen sind keine signifikanten Unterschiede im Verhalten
und den Lebensplänen von Mädchen und Jungen festzustellen.
• Die Alltagswelten von Mädchen und Jungen untersche iden sich allerdings immer noch
erheblich: Technik, Computer und Politik sind weiterhin Jungendomänen; soziale Aktivitä-
ten, Umweltschutz oder Versorgung von Mitmenschen hingegen, Mädchensache“.
• Die Lebenspläne der Mädchen - im Gegensatz zu dene n der Jungen - von Beruf Mobili-
tät, Erfolg und Familie werden im Alter von 22 bis 24 Jahren deutlich relativiert und zu-
gunsten der Familienorientierung in den Hintergrund gerückt. (Während sich bei den
Jungen keine Veränderung in der Berufsorientierung feststellen lässt). Somit verschieben
sich die Konsequenzen der weiblichen Sozialisation in diesem Bereich auf das junge Er-
wachsenenalter.
Obwohl sich die Bildungssituation von Mädchen drastisch verbessert hat und Mädchen heute
eine deutliche Orientierung auf Bildung und das Erw erbsleben zeigen (vgl. Shell Studie
2002), gelten diese Errungenschaften nur für bestim mte Mädchen, beispielsweise aus bil-
dungsgewohnten Familien. Zudem sind sie geprägt dur ch unterschiedliche soziale und geo-
graphische Herkunft und Kultur. Auch bestimmte Aspe kte, z. B. das Leben mit einer Behin-
derung, führen oft zu zusätzlichen strukturellen Benachteiligungen. Die Gruppe von Mädchen
und jungen Frauen ist somit sehr differenziert zu betrachten.
Im Alter von 13 bis 14 Jahren integrieren Mädchen d ie Vereinbarkeit von Familie und Beruf
in ihre Lebensplanung (vgl. Shell Studie 2002).
Eine Umorientierung weiblicher Lebenspläne findet i n der Zeit der Familiengründung statt.
Eine biographische Marke, an der sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die damit
verbundenen Schwierigkeiten deutlich zeigen. Die ju ngen Frauen sehen sich häufig gezwun-
gen umzuschwenken. Hier entstehen Brüche in den beruflichen Biographien der Frauen.
Die individuelle Gestaltbarkeit der Lebensentwürfe steht hier im Spannungsfeld zu der struk-
turellen Ungleichheit (vgl. 11. Kinder- und Jugendbericht).
Laut Kinder- und Jugendbericht schreibt die noch ma ngelhaft wahrgenommene Verantwor-
tung von öffentlichen Institutionen im Bezug auf di e Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Geschlechterhierarchien weiter fort und schränkt di e Wahlmöglichkeiten von Frauen im Be-
rufsleben ein. In der Konsequenz sind sowohl Leitun gsaufgaben wie generell Machtpositio-
nen selten durch weibliche Fachkräfte besetzt.
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In einer Gesellschaft, in der alles möglich und jed e für ihr Glück persönlich verantwortlich ist,
wächst der Druck zur Präsentation der erfolgreichen Frau. Mädchen scheinen alle Möglich-
keiten zu haben und diese nur nicht zu nutzen.
Ein Grund, warum viele Mädchen das altbewährte, sic here Terrain der typischen Frauenbe-
rufe nur selten verlassen, ist, dass sich die Ausbi ldung zum Beispiel in technischen Berufen
überwiegend an männlichen Bewerbern orientiert.
Trotz formal angeglichener Lebensperspektiven zwisc hen Jungen und Mädchen, Männern
und Frauen besteht die geschlechtsspezifische Ungleichheit fort.
„Mädchen haben große Pläne, stecken jedoch zurück u nd versuchen, die Diskrepanz zwi-
schen versprochenen Chancen und Realität in der eig enen Person zu überbrücken ...; ihre
Strategien münden nicht selten in Lösungen, in dene n Mädchen das propagieren und um-
setzen, was eben möglich ist“ (Bitzan/Daigler 2001; S.22).
Da also popularisierte und reale Möglichkeiten, gesellschaftliche Erwartungen und persönliche
Ziele oft sehr kontrovers sind, werden Mädchen und junge Frauen zu Expertinnen des Zwiespalts.
„So muss hin und her laviert werden, ein Weg zwisch en eigenem Empfinden und erwartetem
Sein gefunden werden; eine Aufgabe, die eine große Konfliktquelle für moderne Mädchen dar-
stellt. Und das Erwartete ist wiederum widersprüchlich: Klassische Normalitätserwartungen ste-
hen neben neuen Mädchenbildern...“ (Bitzan/Daigler 2001; S.96).
Die Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen sind geprägt von einem sehr differenzierten
System unterschiedlichster Möglichkeiten und Ressourcen. Sie bringen viele neue Freiheiten und
Erfahrungsmöglichkeiten mit sich, erzeugen gleichzeitig neue Zwänge und schreiben alte Prob-
leme fort.
Soziale Arbeit allgemein und Mädchenarbeit im Besonderen, muss diesem Umstand Rechnung
tragen. Es gilt, Angebote zu überprüfen und gemäß der facettenreichen Zielgruppe auszuweiten
oder zu modifizieren. Der Blick muss weiterhin sowohl die Mädchen und jungen Frauen als Han-
delnde im Blick haben, als auch die Struktur, in der sie handeln. Strukturelle Ungleichheit muss
weiterhin sichtbar gemacht werden und darf nicht als individuelles Versagen formuliert werden.
„Es gilt, Zuschreibungen aufgrund von Geschlecht zu vermeiden und potentiell gleiche Teilhabe
an gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Prozessen zu unterstützen“ (11. Kinder-
und Jugendbericht; S.252).
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2. Mädchenarbeit in der Jugendhilfe
Mädchenarbeit versteht sich als Querschnittsaufgabe und bezieht sich auf alle Leistungen
und Aufgaben der Jugendhilfe. Dabei ist mit Mädchenarbeit immer sowohl die direkte päda-
gogische Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in homogenen und koedukativen Gruppen
als auch indirekte wie politische Arbeit, Netzwerkarbeit mit Mädchen und jungen Frauen ge-
meint. Jugendhilfe ist neben dem Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) aber
auch dazu aufgefordert, die gesellschaftlich geformten Lebenswelten sowohl von Mädchen
und jungen Frauen als auch von Jungen und jungen Männern zu hinterfragen und Verände-
rungen im Sinne einer geschlechtergerechten Erziehung gegenüber allen Beziehungsperso-
nen zu fördern und zu fordern.
2.1 Gesetzlicher Auftrag
Die Förderung gleicher Chancen ist eine Forderung, die sich aus dem Grundgesetz, Artikel 3
selbstverständlich ableitet und im SGB VIII zum Gru ndsatz der Kinder- und Jugendhilfe er-
hoben worden ist.
§ 9 Abs. 3 KJHG: „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben
sind...die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Be-
nachteiligungen zwischen den Geschlechtern abzubauen, die Gleichberechtigung zwischen
Mädchen und Jungen zu fördern.“
Damit stellt der Gesetzgeber folgende konkrete Anforderungen:
• Unterschiedliche Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigen
Dieser Aspekt stellt Anforderungen an die Wahrnehmu ngs- und Bewertungsmuster der
Fachkräfte. Die unterschiedlichen Lebenslagen, Bedü rfnisse von Mädchen und Jungen
sind mit einzubeziehen und Jugendhilfe ist so zu ge stalten, dass sie diesen unterschied-
lichen Bedürfnissen gerecht wird. Bezogen auf die S ituation von Mädchen und jungen
Frauen hat Jugendhilfe zu beachten, dass mit dem Bi ld von Mädchen auch immer Ge-
schlechterrollenstereotypen verbunden sind, die ges ellschaftlich eher als „Schwächen“
abgewertet werden. Auch ist zu bedenken, dass Mädch en primär familienbezogen sozia-
lisiert werden und dass der öffentliche Raum für Mä dchen keinen selbstverständlichen
Bewegungsraum darstellt (vgl. z. B. Nissen 2000). F ür die Bestimmung der differenzier-
ten Lebenslagen von Mädchen und Frauen ist es bedeu tend, dass sie sich Widersprüch-
lichkeiten und Ungleichzeitigkeiten ausgesetzt sehe n, auch wenn sie davon ausgehen,
dass die Kategorie Geschlecht keine Rolle mehr spie lt (vgl. H. Häbel in Betrifft Mädchen,
3/2005).
• Benachteiligungen abbauen
Der Gesetzgeber geht von Benachteiligungen aus, die gesellschaftlich normiert sind.
Gleichzeitig werden diese durch die bisherige Angeb otsstruktur der Jugendhilfe festge-
schrieben (vgl. Sachverständigenkommission 11. Kind er- und Jugendbericht, Mädchen-
und Jungenarbeit). Der Begriff der Benachteiligung bezieht sich in Anbetracht der Ge-
schlechterrealitäten hier primär auf die Benachteil igung von Mädchen. Trotz Relativie-
rung ist ihnen gegenüber nach wie vor eine struktur elle Benachteiligung wirksam. So ge-
schieht die Benachteiligung von Mädchen bereits bei m Zugang im Bereich der Hilfen zur
Erziehung gleich mehrfach. Die Problemlagen von Mäd chen werden meist erst später
wahrgenommen als die von Jungen. Mädchen werden in der Regel länger in der Familie
belassen, bevor Hilfe zur Erziehung geleistet wird. Die Festlegung der Mädchen auf die
Familienrolle bewirkt in den Aufmerksamkeitsstruktu ren der Umwelt häufig eine Bewer-
tung des abweichenden Verhaltens von Mädchen und fü hrt zu einer „Etikettierung“ wie
„Erziehungsschwierigkeiten“ oder „Schwierige Familienverhältnisse“ (vgl. z. B. BMFSFJ
2002, S. 135). Dass als Ursachen des Verhaltens Kon flikte mit der Übernahme der ge-
sellschaftlich als zweitrangig bewerteten Geschlech tsrolle in Betracht kommen, wird
häu-
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fig verkannt (vgl. H. Häbel in Betrifft Mädchen, 3/ 2005). Um diese Benachteiligungen ab-
zubauen, werden kompensatorische Angebote und Maßnahmen eingefordert.
• Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen fördern
Dieser Aspekt fordert die Jugendhilfe auf, sich gru ndsätzlich für eine Gleichberechtigung
von Mädchen und Jungen einzusetzen und die Jugendhi lfeplanung (Bestandserhebung,
Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanung) auf der Grun dlage der Einbeziehung von ge-
schlechtsspezifischen Interessen durchzuführen.
Die Anforderungen des § 9 Abs. 3 SGB VIII erstrecke n sich somit auf alle Angebote und
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Um den Anfo rderungen des § 9.3 SGB VIII gerecht
zu werden, ist die Beteiligung von Mädchen und jung en Frauen in § 8 SGB VIII festgelegt.
Der Anspruch der Beteiligung ist gesetzlich vorgege ben und stellt somit einen signifikanten
Bestandteil und das zentrale Instrument in allen Planungsprozessen dar.
Die Anwendung sowie notwendige Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des § 8 SGB
VIII, wurden mit dem Positionspapier der AG Mädchen nach § 78 SGB VIII zu mädchenge-
rechten Beteiligungsformen am 30.01.2001 im Ausschu ss für Kinder, Jugendliche und Fami-
lien präsentiert (vgl. Anlage 2).
Beispielhaft umgesetzt wurden und werden diese Rahmenbedingungen:
• In einigen Einrichtungen der Offenen Kinder- und J ugendarbeit, in der Mädchen- und
Jungengruppen ihr jeweiliges homogenes als auch heterogenes Programm mitentwickeln
und gestalten
• In einer Einrichtung der Erzieherischen Hilfen, di e eine Zukunftswerkstatt mit den Mäd-
chen und Fachkräften zur Eruierung und Umsetzung de r Bedürfnisse und Bedarfe durch-
geführt hat
• In dem Planungsprozess für eine Modelleinrichtung in Roxel Nord, wo Mittels einer Fra-
gebogenaktion Mädchen und Jungen gezielt nach ihren Interessen, Wünschen und An-
geboten für die offene Kinder- und Jugendarbeit gefragt wurden
2.2 Selbstverständnis und Ziele parteilicher Mädche narbeit
• Mädchenarbeit bedeutet grundlegend jede Einzelne wi e auch Gruppen in ihrem
sozialen Umfeld wahrzunehmen, zu respektieren und s ie in ihren Wünschen, Reali-
täten und Widersprüchen anzuerkennen.
Mädchen heute sehen sich oft mit widersprüchlichen Anforderungen konfrontiert: Einer-
seits wird das selbstbewusste Mädchen gefordert, an dererseits wird nach wie vor erwar-
tet, dass sie anpassungsfähig und in ihrem Wesen zurückhaltend sind.
Die Suche nach der eigenen Identität bedeutet für d ie Mädchen, sich mit gesellschaftli-
chen Rollenklischees auseinander zu setzen. Sich au s dem vorgegebenen Rahmen her-
aus zu bewegen, kostet Mut und führt nicht selten z um Entzug der Anerkennung in ihrem
Umfeld.
Eine mädchengerechte Jugendhilfe muss Mädchen dabei unterstützen, die Frauen zu
werden, die sie gerne sein wollen. Hierfür benötige n sie Unterstützung und Begleitung.
Dafür brauchen sie weibliche Vorbilder: Erzieherinn en, Lehrerinnen, Frauen in Führungs-
positionen in Wirtschaft, Politik und Verwaltung.
• Mädchenarbeit geht von den unterschiedlichen, spezi fischen Lebenslagen der
Mädchen aus.
• Mädchenarbeit berücksichtigt die für Mädchen lebens relevanten Themen, Situatio-
nen und Umstände.
• Mädchenarbeit kann als Geschlechtsidentität fördern de pädagogische Leistung
überall dort stattfinden, wo Mädchen und junge Frauen sind.
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In Einzelkontakten ebenso wie in geschlechtshomogen en und -heterogenen Gruppen,
festen oder offenen Angeboten.
• Mädchenarbeit verfolgt das Ziel, die spezifischen U mstände, Fragestellungen, Wi-
dersprüche, Ängste, Stärken und Schwierigkeiten von Mädchen zu ergründen, of-
fen zu legen und eine Jugendhilfe zu schaffen, die den Gru ndsatz der Gleichbe-
rechtigung umsetzt .
In dieser Entwicklung sind die Mädchen selbst die Expertinnen für ihre Belange.
Die Jugendhilfe ist dazu aufgefordert, die gesellsc haftlich geformten Lebenswelten von
Mädchen und jungen Frauen zu hinterfragen und Verän derungen im Sinne einer ge-
schlechtergerechten Erziehung gegenüber allen Bezie hungspersonen von Mädchen und
jungen Frauen zu vertreten. Tut sie dies nicht, sind ihre „Hilfen“ eher geeignet, benachtei-
ligende Haltungen und Strukturen aufrecht zu erhalt en und zu festigen, wodurch der
Druck auf die Mädchen in problematischen Situationen erhöht wird.
• Mädchenarbeit bedarf der selbstverständlichen Alltäglichkeit .
Dort, wo sie im Rahmen koedukativer Angebote, Einri chtungen und Strukturen einen
Sonderstatus erhält, ist sie bereits eine Form der Ausgrenzung, die es zu vermeiden gilt.
Übergeordnetes, politisches Ziel ist die
Weiterentwicklung und Verankerung der Mäd-
chenarbeit nicht als Sonderaufgabe, sondern als ane rkannte Querschnittsaufgabe in al-
len Handlungsfeldern der Jugendhilfe und weiteren B ereichen wie Bildung, Gesundheit,
Sport und Kultur. Aus diesem Grunde ist die Netzwerkarbeit sowie die Mitarbeit in fachli-
chen, politischen und wissenschaftlichen Gremien integraler Bestandteil der Arbeit.
• Mädchenarbeit erfordert eine starke Verknüpfung von persönlicher Identität und
Professionalität.
Dies zu leisten setzt die Bereitschaft der Pädagogi nnen voraus, eigene Erfahrungen,
persönliche Wertschätzungen und Lebensvorstellungen reflektiert in die Arbeit mit den
Mädchen einzubringen. Ohne intensive Arbeit an Reaktions- und Wahrnehmungsmustern
ist Veränderung in Richtung auf tatsächliche Geschlechterdifferenzierung nicht möglich.
Mädchenarbeit hat somit einen hohen innovativen Ste llenwert für alle Bereiche der Kinder-
und Jugendhilfe und darüber hinaus.
2.3 Erhebung zur Mädchenarbeit in Münster
Im März 1997 hat das Amt für Kinder, Jugendliche un d Familien der Stadt Münster eine Er-
hebung zum Thema Mädchenarbeit in Münster in folgen den Arbeitsfeldern der freien und
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt:
• Kindertageseinrichtungen
• Kinder- und Jugendeinrichtungen
• Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und deren a ngrenzende Bereiche
Die schriftliche Befragung diente der Erhebung der vorgehaltenen Angebote für Mädchen
und junge Frauen.
Die Ergebnisse wurden in einem gemeinsam vom Amt fü r Kinder, Jugendliche und Familien
und dem Frauenbüro erarbeiteten Bericht "Mädchenförderung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Grundsätze, Bestandsaufnahme und Empfehlungen" integriert und dem Ausschuss für Kin-
der, Jugendliche und Familien sowie dem Frauenaussc huss vorgestellt (vgl. Vorlagen-Nr.
465/1998).
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Zwei Kernpunkte wurden dabei herausgestellt:
1. Die mädchenspezifische Arbeit in Münster soll we iter qualifiziert und ausgebaut werden
2. Die Notwendigkeit der grundlegenden Entwicklung geschlechtsbewusster Arbeitskonzep-
te
Darüber hinaus wurden Empfehlungen für die Jugendhi lfeplanung und für die Praxis gege-
ben, die in nachfolgend aufgeführten Verfahren umgesetzt wurden bzw. werden sollen:
• (Unterstützung des Antrags auf) Bildung einer AG n ach § 78 SGB VIII "Mädchenförde-
rung" mit dem Ziel der Verzahnung, der Konzeptentwi cklung von Mädchenarbeit, ge-
schlechtsdifferenzierter Förderung mit der Planungs verantwortung des öffentlichen Trä-
gers und der Einbeziehung der freien Träger in diesen Prozess.
• Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes für ein e mädchengerechte Förderung in
Münster unter Beteiligung der unterschiedlichen Ins titutionen und Arbeitsfelder der Mäd-
chenarbeit.
• Verzahnung des Prozesses der Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung mit der Mäd-
chenförderung durch verschiedene Maßnahmen und Proj ekte im Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien wie zum Beispiel:
• Entwicklung von Amtszielen u. a. zur Förderung ges chlechtsdifferenzierter Chancen-
gleichheit
• Workshop zur geschlechtsspezifischen Lebens- und B erufswegsplanung von Mäd-
chen und Jungen
• Bildung einer amtsinternen Arbeitsgruppe mit Mitar beiterinnen aus allen Arbeitsfel-
dern der Kinder- und Jugendhilfe zur Weiterentwicklung geschlechtsdifferenzierter
Arbeits- und Förderansätze
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3. Zielgruppen mädchengerechter Jugendhilfe
Die erste und wichtigste Zielgruppe mädchengerechter Jugendhilfe sind natürlich die Mäd-
chen und jungen Frauen als Expertinnen ihrer Bedürfnisse und Interessen selbst.
Auch das gesamte Umfeld der Mädchen und jungen Frauen wirkt auf sie und ihre Lebens-
gestaltung. Diese Personengruppen müssen unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen
und lebensweltorientierten Mädchenarbeit einbezogen werden.
Beide Personengruppen erfordern unterschiedliche Zielformulierungen.
3.1 Mädchen und junge Frauen
Mädchenarbeit in der Jugendhilfe umfasst alle Alter sgruppen im Zuständigkeitsbereich des
SGB VIII, d. h. Mädchen und junge Frauen im Alter v on 0 bis 27 Jahren. Hier gilt: Mädchen
ist nicht gleich Mädchen. Aufgabe von Mädchenarbeit ist es, Mädchen und junge Frauen in
ihrer Vielfalt wahrzunehmen und ihnen Räume sowohl für ein Miteinander als auch für Ver-
schiedenheit und Individualität anzubieten. (vgl. Wallner, S. 25)
Mädchen und junge Frauen unterscheiden sich unter a nderem aufgrund der Nationalität,
Kultur- und Religionszugehörigkeit, körperlichen, seelischen und geistigen Verfassung, Fami-
lienstruktur und sozialen Umgebung, schulischen und beruflichen Bildung sowie der sexuel-
len Identität (ausländische Mädchen, Migrantinnen, Mädchen mit Behinderungen, homo- und
heterosexuelle Mädchen, Mädchen mit Suchtproblemati k, jugendliche Mütter, Mädchen und
junge Frauen mit (sexueller) Gewalterfahrung...). W as sie verbindet ist das „Mädchen-Sein“,
das Erwartungen von außen, Brüche und Widersprüche im täglichen Leben mit sich bringt.
Zur Erreichung einer Selbstverständlichkeit der Mäd chenarbeit in der Jugendhilfe ist es not-
wendig, Mädchen explizit in den Blick zu nehmen (si ehe auch Kapitel 2.2.). Die Mädchenar-
beit stellt hierbei eine Querschnittsaufgabe dar und nicht eine besondere Förderung.
Zentraler Bestandteil ist hierbei die Partizipation von Mädchen und jungen Frauen. Nur durch
mädchengerechte Beteiligungsformen gelingt es, die Wünsche und Bedürfnisse von Mäd-
chen zu erkennen und die Jugendhilfe dahingehend we iter zu qualifizieren. Die Selbstbe-
stimmung der Mädchen muss hierbei im Vordergrund st ehen, das heißt, Mädchen sind als
Architektinnen ihres Lebens zu sehen. Mädchenarbeit soll sowohl als geschlechtshomoge-
nes Angebot als auch innerhalb einer geschlechtsspe zifisch qualifizierten, koedukativen Pra-
xis ein Regelangebot darstellen
(vgl. Wallner, S.23).
3.2 Personen aus dem sozialen Umfeld
Das Leben von Mädchen und jungen Frauen bewegt sich in privaten und öffentlichen Zu-
sammenhängen. Ihre Lebenswelt wird von vielen Menschen beeinflusst und mitgestaltet zum
Beispiel in den Bereichen Schule, Familie, Sport und Kultur.
Da Mädchenarbeit lebensweltorientiert und ganzheitl ich arbeitet, sind Mütter, andere nahe
Angehörige, Lehrerinnen, Trainerinnen, Pädagoginnen, Beraterinnen mit einzube-ziehen. Sie
sind
den Mädchen Vorbilder und Ratgeberinnen.
Nehmen sie diese Rolle verantwortlich wahr, tragen sie aktiv zu einem selbstbestimmten und
selbstbewussten Leben der Mädchen und jungen Frauen bei. Auch Jungen, junge Männer
und Väter sind als ein wichtiger Bezugspunkt im Leb en der Mädchen als Zielgruppe mit ein-
zubeziehen.
Jugendhilfe kann deshalb nur ein Teilbereich des Le benszusammenhanges von Mädchen
und jungen Frauen sein. Schnittstellen zu Personen aus dem sozialen Umfeld bieten sich für
die Kinder- und Jugendhilfe in allen Bereichen, in denen Pädagoginnen und Pädagogen mit
Mädchen und jungen Frauen zu tun haben, zum Beispie l Kindergarten, Schule Jugendzent-
rum, Erziehungsberatungsstelle, Drogenhilfe, Jugendberufshilfe.
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Ziel ist die Sensibilisierung der Personen aus dem sozialen Umfeld für die Lebenssituation
der Mädchen und jungen Frauen. Gesellschaftliche Ei ngrenzung auf bestimmte Rollenmus-
ter und Erwartungen, die Mädchen und junge Frauen i n ihrer Entwicklung beeinflussen und
behindern, sollen thematisiert und abgebaut werden. Mädchen und junge Frauen brauchen
Unterstützung auf ihrem Weg in eine eigene Identität.
Dies können Personen aus dem sozialen Umfeld leisten, indem sie:
• Mädchen und junge Frauen in ihren vorhandenen Fähi gkeiten und Stärken bestätigen
und unterstützen,
• Mädchen und junge Frauen nicht auf vorgegebene Rollen festlegen,
• Mädchen und junge Frauen ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen,
• vorgegebene gesellschaftliche Zusammenhänge, eigen e Rollenmuster und deren
Auswirkungen hinterfragen.
10
4. Standards mädchengerechter Jugendhilfe
Die Standards mädchengerechter Jugendhilfe orientie ren sich an den Leistungsbereichen
und den Handlungsfeldern des SGB VIII. Angesprochen sind alle Mädchen und jungen
Frauen, unabhängig von ihrer kulturellen Herkunft, ihrem Lebensstandard und ihrer gesund-
heitlichen Verfassung. Das Thema Gewalt und das The ma Gesundheit betreffen alle Mäd-
chen und jungen Frauen in allen Handlungsfeldern; s ie sind somit als Querschnittsthemen
gesondert hervorgehoben.
Da mädchengerechte Jugendhilfe der Weiterentwicklun g bedarf und in Teilbereichen noch
"Entwicklungsarbeit" zu leisten ist, werden im folg enden Kapitel die Bereiche dargestellt, in
denen Mädchenarbeit bereits bewusster gestaltet wir d. Es ist jedoch notwendig, die noch
fehlenden Standards mit Unterstützung der Arbeitsge meinschaft Mädchen zu entwickeln und
fortzuschreiben.
4.1 Fachliche Standards
Die folgenden grundsätzlichen Ziele sind allen fachlichen Standards gemein und Basis für die
besonderen Ziele einzelner Themen und Aktionsfelder:
• Unterstützung der Mädchen und jungen Frauen in ihr er Eigenständigkeit, ihren Stärken,
ihrer Selbstbestimmung und ihrem Verantwortungsbewusstsein
• Stärkung der Selbstwahrnehmung als Grundlage für e ine positive Einstellung zu sich,
dem eigenen Körper (zum Beispiel sexuelle Identität sbildung) und zur Feststellung der
eigenen zu vertretenden Interessen
• Kennenlernen von verschiedenen Lebensentwürfen
• Orientierung an weiblichen Vorbildern bieten
• Hinterfragen von Rollenklischees
• Verweis auf gesellschaftliche Benachteiligungen un d Beseitigung von geschlechterhier-
archisierenden Normen und Strukturen
• Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenswelte n des Sozialraumes
• Niedrigschwellige, aufsuchende und nachsorgende An gebote schaffen
4.1.1 Beratung
Beratung im Rahmen der Jugendhilfe muss sowohl gezi elt für Mädchen und junge Frauen
als auch für Personen aus dem sozialen Umfeld angeboten werden.
Beratung bewegt sich in ihrer Angebotsform zwischen begleitenden Beratungssequenzen
und einmaligen Treffen. Sie setzt immer Entscheidun gsfreiheit und Freiwilligkeit voraus, be-
wegt sich zwischen Information und Moderation und b ietet stellvertretend für die zu Beraten-
den die Reflektion von Situationen und Sachverhalten an.
Mädchen und junge Frauen zu beraten heißt, Unterstü tzung geben beim Finden des eigenen
Lebensweges unter Einbeziehung der individuellen und biographischen Elemente.
Methodik der Beratung
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll
• die Beratende über Wissen zur weiblichen Sozialisa tion, zu Werten und Normen in ihrem
jeweiligen kulturellen Kontext verfügen
• die Möglichkeit gegeben sein, sich von einer weibl ichen Fachkraft beraten zu lassen (vgl.
Kapitel 5.2)
• Beratung prozesshaft angelegt sein
11
• mit entsprechend gestalteten Settings und ausgebil deten Fachkräften eine für Mädchen
angenehme Gesprächsatmosphäre geschaffen werden
• Beratung vor Ort im direkten sozialen Umfeld der M ädchen und jungen Frauen angebo-
ten werden
Dieser Beratungsansatz bedarf der Schaffung, Sicherstellung und Kontinuität von Beratungsan-
geboten, die den spezifischen Problemlagen von Mädchen und jungen Frauen gerecht werden.
Dies setzt eine dauerhafte, langfristige Präsenz von Beraterinnen voraus, die die Mädchen und
jungen Frauen in die Lage versetzen, sowohl situative als auch langfristige Beratung anzuneh-
men.
4.1.2 Begleitung und Betreuung
Begleitung und Betreuung meint die pädagogisch ange leitete Zeit, die Mädchen und Jungen
im Kindes- und Jugendalter in Angeboten und Maßnahm en der Jugendhilfe verbringen. Die-
se verläuft in der Regel in koedukativen Gruppen, d ie in der Mehrheit von Jungen dominiert
wird, sowohl in der inhaltlichen Gestaltung als auc h in der Häufigkeit der Nutzung. Hierbei ist
es wichtig, dass Jungen und Mädchen Gleichberechtig ung erfahren und gegenseitig für ihre
Bedürfnisse sensibilisiert werden.
An Mädchen werden viele unterschiedliche und widers prüchliche Anforderungen herange-
tragen. Deshalb ist es notwendig, ihnen Raum anzubi eten, in dem sie ihre Rollen mit allen
Facetten und Widersprüchen ausprobieren können, um so ihren individuell passenden Le-
bensentwurf zu entwickeln.
Methodik von Begleitung und Betreuung
• Gruppenarbeit in der offenen Jugendarbeit
Neben geschlechtsheterogenen Angeboten sind zusätzl ich Angebote in geschlechtsho-
mogenen Betreuungsgruppen erforderlich.
Sowohl die Praxiserfahrung als auch wissenschaftlic he Untersuchungen zeigen, dass
Mädchen in koedukativen Gruppen in der Regel eine z weitrangige Stellung nach den
Jungen zugewiesen wird oder dass sie sich selbst un terordnen. Sie bekommen keine
Möglichkeit, unterschiedliche Rollen auszuprobieren ; hierdurch können sich eher konser-
vative Rollenmuster verfestigen (Neue Maßstäbe in der Jugendhilfe, SPI Berlin 1999).
In koedukativen Betreuungsformen stellt sich die Fr age nach dem Zahlenverhältnis der
Geschlechter. Sind Mädchen in der Minderzahl, verri ngern sich ihre Chancen, auf sich
aufmerksam zu machen und ihre Bedürfnisse zu äußern . Bei einer Unterzahl von Jungen
zeigt sich allerdings häufig das Phänomen, dass die se eine verstärkte Aufmerksamkeit
auf sich ziehen.
Erfahrungen der Praxis haben gezeigt, dass es zur U nterstützung von Mädchen in koe-
dukativen Gruppen sinnvoll sein kann, in homogenen Gruppen zum Beispiel in Form ei-
ner Mädchengruppe zu beginnen und im weiteren Grup penprozess auch Jungen zu in-
tegrieren. Mädchen haben hier die Möglichkeit, bere its ein Gruppengefüge aufzubauen
und sich darin zu verorten.
• Erziehungshilfen nach § 27 ff. SGB VIII
Neben den offenen Freizeitangeboten, in denen Betre uung stattfindet, hält das SGB VIII
Angebote der ambulanten, teilstationären und statio nären Erziehungshilfe nach §27 ff.
SGB VIII vor.
Hier gilt es im Betreuungskontakt zu Mädchen und ju ngen Frauen, im Sinne einer mäd-
chengerechten Jugendhilfe, Angebote bereitzuhalten, die ihre spezifischen Bedürfnisse
und Lebenslagen berücksichtigen.
Die Beratung beinhaltet Themen wie Förderung von En twicklungsmöglichkeiten, Unter-
stützung bei Konflikten im Elternhaus, soziale Grup penarbeit, Jugendgerichtshilfe sowie
weitere individuelle Lebens- und Perspektivplanung, insbesondere der schulischen und
beruflichen Planung und Förderung. Dabei stehen die Mädchen im Mittelpunkt des sozi-
12
alpädagogischen Handelns, das sich an deren Wunsch nach Unterstützung und Partei-
lichkeit im Sinne von Interessenvertretung orientiert (§ 36 SGB VIII).
All diesen Maßnahmen liegen unterschiedliche method ische Settings zugrunde, die sich in
ihrem Inhalt an den Interessen und Wünschen wie auc h Problemlagen der Mädchen zu ori-
entieren haben.
Grundvoraussetzung für die Gewährung und passgenaue Vermittlung der unterschiedlichen
Hilfen zur Erziehung ist die Wahrnehmung von weibli chen Nöten und Problemlagen. Es ist
davon auszugehen, dass die Probleme von Jungen in d er Gesellschaft und den Institutionen
ernster genommen werden, weil sie im Gegensatz zu M ädchen diese eher aggressiv nach
außen bringen. Dies bedeutet, dass Nöte und Konflik te von Kindern und Jugendlichen ge-
schlechtsspezifisch unterschiedlich gewichtet werde n (vgl. Bielefelder Schriften zur Kinder-
und Jugendpolitik, Heft 2, 2001).
4.1.3 Freizeit
Die Gestaltung von Freizeit beruht auf der jeweils eigenen Motivation. Die Teilnahme an
Freizeitangeboten ist freiwillig.
In der Freizeitgestaltung befindet sich Jugendhilfe in Konkurrenz zu vielen kommerziellen
Anbietern. Fernseher, Computer und Video im häuslic hen Bereich, Spielhallen, Kneipen,
Cafés und Discos, Kinos und Sportangebote unterschi edlicher Art werben bereits um die
solventen jugendlichen Kunden.
Darüber hinaus suchen sich Mädchen und Jungen im Ki ndes- und Jugendalter öffentliche
Orte wie Bushaltestellen, Fußgängerzonen und Innens tädte, die sie selbst zur Freizeitgestal-
tung umfunktionieren. Jugendhilfe wird in den nächs ten Jahren verstärkt die Aufgabe haben,
sich in diesem hart umworbenen Feld einen eigenstän digen und attraktiven Platz zu erobern.
Es ist weiterhin wichtig, Angebote zu realisieren, die dem Geschlecht gerecht werden. Zur
Förderung von Mädchen im Kindes- und Jugendalter ka nn im Rahmen von Betreuungsan-
geboten mädchengerechte Freizeitgestaltung angeboten werden.
Ziele mädchengerechter Freizeitgestaltung
• Förderung von Kreativität und Spielfreude
• Kennenlernen der eigenen und anderer Kulturen
• Spaß haben, Erholen, Abschalten, Ausspannen
• Gesundheitsförderung und Förderung des Körperbewus stseins
• Möglichkeiten bieten, unterschiedliche Verhaltensw eisen auszuprobieren
• Erkennen und Ausbilden der eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten
• Solidarisches Handeln vorleben und Mädchen in ihre m Handeln stärken
• Wissensvermittlung im Bereich Gesundheit und Ernäh rung,
• Umgang mit Medien in mädchengerechten Angeboten mi t Zeit und Raum zum Experim-
entieren
• Ermutigung und Bestärkung, sich in öffentliche Bel ange einzumischen
• Selbstbehauptung und Konfliktbewältigung
Methoden in der mädchengerechten Freizeitgestaltung
• Gruppenprozessorientierte, spaßmachende Aktivitäte n
• Erlebnis- und produktionsorientierte Aktivitäten
• Gezielte und vielfältig zusammengesetzte Gruppen
• Selbstbehauptung/-verteidigung
• Körper- und Entspannungsübungen
• Künstlerische Ausdrucksformen
• Rollen-, Plan- und Stehgreifspiele
• Interaktions- und Sensitivspiele
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• Projektarbeit
• Workshops
Sinnvolle mädchengerechte Freizeitgestaltung bedarf einer mädchengerechten Raumgesta-
ltung, geht auf Vorlieben und Wünsche der Mädchen u nd jungen Frauen ein. Sie beinhaltet
Einzel- und Gruppenberatung und kann in Form von Mä dchenferienfreizeiten, Mädchense-
minaren, Mütter-und-Töchter-Projekten, unter Nutzun g öffentlicher Kultur- und Bildungsan-
gebote stattfinden.
4.1.4 Kultur und Bildung
Ziel und Anliegen kulturpädagogischer Praxis allgem ein ist die Förderung kultureller Bil-
dungsprozesse, das heißt die Entwicklung eines bewu ssten Verhältnisses zu sich als Teil
der eigenen Kultur und bezogen auf geschlechtsspezi fische Rollenerwartungen, ferner zur
sozialen und natürlichen Umwelt, zur eigenen Biogra phie und zur Geschichte der Gesell-
schaft mit den spezifischen Methoden der ästhetisch en Erziehung und verschiedensten
künstlerischen Ausdrucksformen.
Mädchengerechte Kultur- und Bildungsarbeit ist ein Arbeitsansatz, der explizit Mädchen und
junge Frauen dazu befähigen soll, über die Kunst un d mit den kulturellen Ausdrucksmetho-
den, die eigene und die gesellschaftliche Wirklichk eit zu reflektieren und darüber hinaus, sie
sich kreativ und gestaltend anzueignen und neu zu definieren.
Ziele von Bildungs- und Kulturangeboten für Mädchen und junge Frauen
• Spurensuche betreiben und zum Lernen aus der Gesch ichte anhand von Frauenbiogra-
phien anregen
• Patriarchalische Strukturen als historisch gewachs en und als veränderbar verdeutlichen
• Über die Auseinandersetzung mit Geschichte und der eigenen Biographie in künstleri-
schen Gestaltungsprozessen zu neuen Bildern von Mäd chen und Frauen gelangen, zu
neuen Sichtweisen und Bewertungen der individuellen Umwelt, des eigenen Handelns
und der gesellschaftlichen Realität
• Motivation, alle Sinne zu nutzen und die Vielfalt aller Ausdrucksmöglichkeiten zu erleben
• Unterstützung zur Entwicklung einer eigenen Kultur , die aus der eigenen Identität ge-
schöpft werden kann
• Durch künstlerisches Gestalten erleben sich Mädche n als Handelnde und können so
neue Positionen entwickeln
Themen einer mädchengerechten Bildungs- und Kulturarbeit
• Ökologie, Technik und Medien
• Wirklichkeit und Realität von Mädchen und jungen F rauen
• Stärken von Mädchen und jungen Frauen
• Interkulturelle Arbeit
• Unterstützung bei der Identitätsfindung als Frau
• Zukunftsvorstellungen
• Weibliche Sozialisation
• Frauen in der Geschichte, Gesellschaftlicher Umgan g mit Frauen in der Geschichte
• Sexualität, Schwangerschaft, Verhütung und Mutters chaft
• Gefühle, Liebe, Intuition
• Gesundheitsförderung
und Förderung des Körperbewusstseins
• Sucht, Drogen, Essstörungen
• Andere Lebensweisen
• Gesang, Musik, Theater, Tanz
• Angst
• Macht
• Körperwahrnehmung
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Methoden mädchengerechter Bildungs- und Kulturangebote
Die Methoden mädchengerechter Bildungs- und Kultura ngebote entsprechen denen der
mädchengerechten Freizeitgestaltung. Die Ergebnisse können bei Mädchentagen, Mädchen-
festivals und bei Ausstellungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
4.1.5 Berufs- und Lebensplanung
Für Mädchen ist es heute selbstverständlich, einen Beruf zu erlernen und diesen auszuüben.
Ihre Berufswahlorientierung findet jedoch statt in einer Gesellschaft, in der nach wie vor
• Frauen die Hauptverantwortung für Kindererziehung und Haushalt tragen,
• „typische Frauenberufe“ schlechter bezahlt werden als adäquate „Männerberufe“,
• Frauenarbeit weniger Anerkennung findet als die de r Männer und
• die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an struktu relle Grenzen stößt.
Obwohl Mädchen insgesamt die besseren Schulabschlüsse vorweisen, beginnen sie häufiger
eine schulische oder außerbetriebliche Ausbildung, in der sie ihre Möglichkeiten nicht voll aus-
schöpfen können. So finden sich 77 % der Berufsstarterinnen im schulischen Ausbildungssystem
wieder (vgl. Marion Paar in Mädchen- und Jungenarbeit "Eine ungelöste fachliche Herausforde-
rung", Sachverständigenkommission 11. Kinder- und Jugendbericht, Hrsg: DJI Verlag 2002).
Im Gegensatz zu Berufen, die im dualen System ausgebildet werden, handelt es sich hierbei um
Berufe, die sich zu einem großen Anteil auszeichnen durch:
• einen geringeren Verdienst,
• stark begrenzte Aufstiegsmöglichkeiten,
• eine unsichere Perspektive.
Hier liegt eine Hauptursache für das später eintretende erhöhte Armutsrisiko von Frauen und ins-
besondere allein Erziehender und ihrer Kinder. Darüber hinaus beziehen Mädchen und junge
Frauen, die nach einer schulischen Ausbildung arbeitslos sind, Arbeitslosengeld II, da sie keine
Versicherungsansprüche erworben haben. Aufgrund der Perspektivlosigkeit auf dem Ausbil-
dungs- und Arbeitsmarkt entscheiden sich zunehmend häufiger insbesondere bildungsbenachtei-
ligte Mädchen und junge Frauen für eine Mutterschaft (vgl. Zuwachs von allein erziehenden jun-
gen Müttern in der Sozialhilfestatistik der Stadt Münster 2002).
Ausgehend davon, dass jedes Mädchen unabhängig von seiner sozialen und kulturellen
Herkunft ein Recht auf Bildung, Ausbildung und Beru f hat, verfolgt eine mädchengerechte
Berufswahlorientierung und Lebensplanung deshalb folgende grundlegende Ziele:
• Tatsächliche Chancengleichheit für junge Frauen un d Männer in der Berufswahl, Ausbil-
dung und Berufsausübung
• Frühzeitige und kontinuierliche aktive Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen an
der Gestaltung des öffentlichen Lebens und somit auch der zukünftigen Arbeitswelt
• Mädchenspezifische Programme gegen Jugendarbeitslo sigkeit
Damit Mädchen eine Berufswahlentscheidung treffen k önnen, die auf ihren vorhandenen
Fähigkeiten und Interessen basiert und ihnen ein gr undlegend eigenständiges Leben ermög-
licht, benötigen sie Orientierung durch:
• eine an ihren Interessen ausgerichtete Beratung in einer Welt, die ihnen (scheinbar) eine
unbegrenzte Flut von Möglichkeiten offen hält,
• Sicherheit, das heißt ein umfassendes Wissen über:
• die eigenen sozialen, kognitiven und kreativen Stä rken und Fähigkeiten
• die gesellschaftlich bedingte geschlechtsspezifisc he Arbeitsteilung
• über Berufsfelder und ihre Voraussetzungen
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• Ausbildungswege und Ansprechpartnerinnen sowie
• Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Be ruf
Es ist erforderlich, insbesondere mädchengerechte M aßnahmen und Projekte in Münster im
Bereich Übergang Schule und Beruf abzusichern, die eine Perspektive für eine spätere Be-
rufstätigkeit bieten.
Die Angebotsvielfalt muss die unterschiedlichen Zie lgruppen innerhalb der Mädchen berück-
sichtigen.
Dies erfordert:
• Eine frühzeitige und geschlechtsdifferenzierte Ber ufswahlorientierung und Lebenspla-
nung in der Schule
• Das Erproben bislang untypischer Berufsfelder
• Angebote zum Erreichen eines Schulabschlusses für junge Mütter und sogenannte
schulmüde Mädchen in Teilzeitform
• Sozialpädagogisch begleitete Ausbildungsangebote f ür junge Mütter, Mädchen und junge
Frauen mit wenig ökonomischen und Bildungsressourcen
• Angebote für Mädchen mit Behinderungen
• Wohnangebote für Auszubildende
• Räume, in denen Mädchen experimentieren und Ungewö hnliches ausprobieren können
• Räume, in denen sie sich unabhängig von ihrem Stat us als Mädchen verhalten und aus-
einander setzen können
Die Qualität der Angebote wird gewährleistet durch Pädagoginnen, die
• mit den Mädchen eine kritische Auseinandersetzung zu Fragen der Lebensplanung und
Berufswahlorientierung führen,
• Unterstützung und Anleitung bieten,
• sich ihrer Vorbildrolle bewusst sind und
• mit weiteren Institutionen kooperieren.
4.1.6 Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen
„Die Tatsache, dass wir gar nicht anders können als einem Geschlecht anzugehören, bestimmt
grundlegend unsere Lebensbedingungen in dieser Gesellschaft und unsere Erfahrungen und
Verarbeitungsformen von Gewalt. Geschlecht ist eine ganz zentrale gesellschaftliche Kategorie.
Dies zu vernachlässigen würde bedeuten, am Kern des Problems vorbeizugehen (Barbara Ka-
vemann, "Sexuelle Gewalt gegen Mädchen" in: Parteiliche Prävention von sexueller Gewalt ge-
gen Mädchen. Dokumentation der Fachtagung vom 25./26.04.1991 in Kiel).
Das Erleben wie auch die Ausübung von Gewalt existiert in allen Lebenszusammenhängen, das
heißt, an allen Orten und in allen Teilen der Bevölkerung. Mädchen und Frauen mit Behinderun-
gen sind besonders häufig Gewalterfahrungen ausgesetzt. Insofern handelt es sich hier um eine
Thematik, die als Querschnitt auch für alle Bereiche der Jugendhilfe zu behandeln ist.
Mädchen wie Frauen sind in unserer Gesellschaft vielfältigen Gewaltformen ausgesetzt: physi-
scher, psychischer und verbaler Gewalt wie auch der sexuellen Belästigung und sexualisierte
Gewalt. Häufig stehen die verschiedenen Formen in einem unmittelbaren Zusammenhang.
Im Verlauf der Pubertät erleben Mädchen und junge Frauen häufig, dass ihre körperliche Entwick-
lung der Öffentlichkeit preisgegeben wird. Sie ist Gegenstand von Kommentaren, Bewertungen
und Anzüglichkeiten, die gesellschaftlich weitgehend als „normal“ gelten, für Mädchen und junge
Frauen aber Grenzverletzungen und auch Erniedrigung bedeuten können. Um dies zu verän-
dern, hat die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen zum Ziel, diese „normalen“ gesellschaftli-
chen Bedingungen sichtbar zu machen und zu verändern. Ein zentraler Ausgangspunkt ist dabei,
die bagatellisierten verbalen Verletzungen, körperliche Übergriffe und Erfahrungen emotionaler
Gewalt im Alltagserleben aufzudecken und zum Thema der Auseinandersetzung zu machen. Auf
16
diese Weise wird gesellschaftlichen Verhältnissen entgegengewirkt, die körperliche, sexuelle und
emotionale Gewalt verschleiern, verharmlosen und fördern.
Wird heute auch zunehmend der Anspruch dokumentiert, dass Mädchen ein Recht darauf haben,
sich zu wehren und Hilfe in Anspruch zu nehmen, so muss gleichzeitig abgesichert werden, dass
im Bereich der Prävention, Intervention und Fortbildung für Fachkräfte ausreichende Ressourcen
zur Verfügung gestellt werden. Solange es Gewalterfahrungen aufgrund des Geschlechts gibt,
kann es keine Gleichberechtigung in der Gesellschaft geben. Mädchen präventiv zu schützen, ihr
Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein zu stärken und auch autoaggressiven Handlungsweisen
zu begegnen, ist daher ein wichtiges Ziel parteilicher Mädchenarbeit.
Es ist die Aufgabe aller Institutionen, in ihrem je weiligen Bereich Bedingungen dafür zu
schaffen, dass
• Mädchen selbstverständliche, alltägliche Rechte un d Entfaltungsmöglichkeiten vorfinden,
die es ihnen ermöglichen, ihre Stärken und Fähigkeiten zu entdecken und zu fördern
• Mädchen im Falle eines Verdachts auf Gewalt oder s exuellen Missbrauch qualifizierte
Ansprechpartnerinnen vorfinden
• in der jeweiligen Institution geeignete Rückzugsrä ume und ausreichend Zeit für eine qua-
lifizierte Beratung zur Verfügung stehen
Bei einem Verdacht oder einer Offenlegung von Missbrauchserfahrungen muss ebenfalls ein um-
sichtiger, qualifizierter und parteilicher Umgang mit dem Mädchen gewährleistet sein.
Die professionelle Auseinandersetzung mit der jeweils geschlechtsspezifischen Form körperli-
cher, sexueller und emotionaler Gewalt gegenüber Mädchen und Jungen muss ein verbindlicher
Bestandteil der Ausbildung in pädagogischen und erzieherischen Berufen sein. Das schließt dar-
über hinaus regelmäßige Weiter- und Fortbildung ein, für die entsprechende Rahmenbedingun-
gen zu schaffen sind.
Deshalb ist es notwendig, dass diese Standards in jeder Institution so konkretisiert werden, dass
sie eine verpflichtende Grundlage für die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit sind.
4.1.7 Gesundheit
Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet muss es das Ziel und Anliegen von Jugendhilfe sein, sich
einzumischen in Strukturen, Risiken zu reduzieren u nd in Kooperation mit den im medizini-
schen Bereich Tätigen eine Gesundheitsförderung auf zubauen, die jedes einzelne Mädchen
in seiner Lebenswelt befähigt, seine Gesundheit zu gestalten.
Während Mädchen im ersten Lebensjahrzehnt statistisch gesehen gesünder als Jungen sind,
verschlechtert sich der Gesundheitszustand sowie da s Selbstwertgefühl von Mädchen im
zweiten Lebensjahrzehnt sehr häufig und bleibt hint er dem gleichaltriger Jungen zurück.
Grundsätzlich gilt, dass sich Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten von Mädchen in
wesentlichen Punkten von denen ihrer männlichen Altersgenossen unterscheiden. So richten
Mädchen anders als Jungen ihre Aggressionen häufige r nach innen und gegen den eigenen
Körper, was sich unter anderem in Essstörungen oder Medikamentenkonsum äußern kann.
Mädchen verbinden mit Gesundheit zumeist den Begrif f des „Wohlfühlens“, der soziale As-
pekte wie Beziehungen zu Eltern, Freund, Freundin, die Schulsituation etc. einschließt und
aus denen wesentliche Ursachen für Gesundheit bzw. Krankheit resultieren.
Auch wenn Gewalt gegen Kinder inzwischen gesellscha ftspolitisch als ernstes Problem
wahrgenommen wird und Auswege aus Gewaltstrukturen gesucht werden, sind immer noch
gerade Mädchen häufig von Gewalt und Missbrauch bed roht bzw. betroffen. Darüber hinaus
erschweren die Konfrontation mit gesellschaftlichen Schönheitsidealen, die Normierung des
weiblichen Körpers in der Gynäkologie und die Tabui sierung von Themen wie der Menstrua-
tion die Entwicklung eines positiven Körpergefühls.
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Ziele und Themen von Angeboten für Mädchen und junge Frauen
• Wissensvermittlung zu elementaren Themen während d er Pubertät wie Sexualität, Liebe,
Verhütung, Schwangerschaft, Ernährung, Pflege des eigenen Körpers (Hygiene)
• Selbstbehauptung und Konfliktbewältigung (Motivati on und Ermutigung sich auszuprobie-
ren, um festzustellen, was sie will und was sie für das eigene Wohlbefinden tun kann)
• Sucht (Alkohol, Nikotin, Essstörungen, Arbeitssuch t)
• den eigenen Körper kennen und mögen lernen (sich w ohlfühlen in seiner Haut)
• Vernetzung und Information für Fachkräfte (Netzwer karbeit, Fortbildungen, Informations-
austausch)
• Elternarbeit
• Unterstützung bei der Akzeptanz der eigenen Sexual ität/Geschlechtsidentität (Homo-
/Hetero-/Bisexualität)
• Benennen von Ansprechpartnerinnen in Institutionen , die einen sensiblen Blick für die
Belange und Bedürfnisse der Mädchen haben
Methoden mädchengerechter Gesundheitsförderung
Die Methoden mädchengerechter Gesundheitsförderung entsprechenden denen der mädchenge-
rechten Freizeitgestaltung oder Bildungs- und Kursangeboten.
4.2 Anforderungsprofil der Fachkräfte
Zur Umsetzung dieser fachlichen Standards der mädch engerechten Jugendhilfe bedarf es
Pädagoginnen, die folgende Anforderungen erfüllen:
• Sie nehmen eine parteiliche Haltung für Mädchen ei n.
• Sie geben Mädchen Orientierung für ihre Identitäts entwicklung, sind kritisches Gegen-
über.
• Sie reflektieren ihren eigenen Erfahrungshintergru nd und bringen ihn in die Arbeit mit den
Mädchen ein. Dabei lassen sie Auseinandersetzungen zu und erkennen sie als berei-
chernd.
• Sie sind somit glaubwürdiges, authentisches und hi nterfragbares Vorbild für Mädchen
und junge Frauen.
• Sie leisten Beziehungsarbeit, um eine Atmosphäre g egenseitiger Akzeptanz zu schaffen,
und grenzen sich dabei gleichwohl als Professionelle ab.
All diese Anforderungen bedürfen einer kritischen Reflexion der eigenen Rolle: Die Pädagogin soll
ein Vertrauensverhältnis herstellen und gleichzeitig Grenzen ziehen; Vorbild sein, aber nicht zu
Idealisierungen Anlass geben. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es eines kolle-
gialen Austausches, der Vernetzung von Fachgremien sowie fachlicher Supervision.
Pädagoginnen und Pädagogen, die koedukative Gruppen betreuen, sollten grundsätzlich sich
selbst in der Wahrnehmung und Beachtung von Mädchen und Jungen kontrollieren und ihr Ver-
halten in bezug auf geschlechtsdifferenzierte Arbeitsansätze kontinuierlich und kritisch reflektie-
ren.
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5. Mädchenarbeit als Querschnittsaufgabe der Jugen dhilfe
Mädchenarbeit in der Jugendhilfe bedeutet, die Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und
jungen Frauen systematisch in der Praxis zu überprüfen und zu verankern.
Ein wichtiges Element zur Verwirklichung dieses Ziels ist die verstärkte und organisierte Zusamm-
enarbeit von Fachkräften auf allen Ebenen, um das vorhandene Wissen möglichst effektiv zu ver-
breiten, Diskussionen in Gang zu setzen, Bewusstseinsentwicklung zu geschlechtsspezifischen
Fragestellungen zu fördern und Jugendhilfe zu qualifizieren.
Darüber hinaus ist Vernetzung notwendig, weil die B edürfnisse von Mädchen und jungen
Frauen bereichsübergreifende Interventionen oder Angebote erfordern.
Vernetzung von Fachkräften zur Mädchenarbeit zur Förderung von Mädchen und jungen Frauen
fördert unterschiedliche Entwicklungen:
• Sie verschafft einen Gesamtüberblick über die Ange bote für Mädchen in allen Bereichen
und über den Entwicklungsstand der Mädchenarbeit in der Jugendhilfe insgesamt.
• Sie lässt Entwicklungen über den eigenen Träger un d den eigenen Bereich hinaus wahr-
nehmbar werden.
• Sie erweitert den persönlichen und fachlichen Hori zont und trägt zur gegenseitigen Quali-
fizierung der einzelnen Mitarbeiterinnen bei.
• Sie fördert den ganzheitlichen Blick auf die Zielg ruppe durch die Zusammenarbeit von
Fachfrauen, die mit Mädchen in den unterschiedlichs ten Entwicklungs- und Altersphasen
arbeiten.
5.1 Mädchenarbeit innerhalb der freien und öffentli chen Jugendhilfe in Münster
AG Mädchen
Auf Initiative des Frauenbüros der Stadt Münster wurde 1994 der Arbeitskreis Mädchenarbeit
gegründet. Dieser legte den Grundstein für eine mäd chengerechte Entwicklung der Jugend-
hilfelandschaft in Münster. Was als Treffen zum Aus tausch und zur Vernetzung begonnen
hatte, entwickelte sich mit der Unterstützung des F rauenbüros der Stadt Münster zum Mäd-
chenpolitischen Arbeitskreis Xanthippe. Dieser woll te sowohl ein Bewusstsein für mädchen-
gerechte Arbeit in der öffentlichen und freien Juge ndhilfeträgerlandschaft schaffen als auch
ein Forum für Austausch und gemeinsames Handeln bie ten. Erste Veröffentlichungen wie
die Bestandserhebung zur Mädchenarbeit in Münster b is hin zur Dokumentation „Xanthippe
geht in die Politik“ machten den Arbeitskreis in Münster bekannt.
Ein entscheidender Schritt für die Mädchenarbeit in Münster wurde mit der Anerkennung als
AG „Mädchenförderung“ - heute AG „Mädchen“ - im Nov ember 1998 getan. Mit der Grün-
dung als AG nach § 78 SGB VIII ist die AG Mädchen b eratendes Mitglied im Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien. Münster gehört so mit zu den Städten, die Mädchenarbeit
strukturell in die Jugendhilfe eingebunden und inst itutionalisiert haben und eine generelle
geschlechtsspezifische Weiterentwicklung und Qualifizierung befürworten.
Im Sinne der parteilichen Vertretung von Mädchen un d jungen Frauen gehören der AG nur
Fachfrauen von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe, Initiativen und Vereinen,
sowie Trägervertreterinnen geförderter Maßnahmen an , die Belange und Interessen von
Mädchen und jungen Frauen in Münster vertreten. Die Arbeit der AG bezieht sich auf das
Grundgesetz und auf das Kinder- und Jugendhilfegese tz, insbesondere § 9 Abs. 3 SGB VIII,
die als gesetzliche Grundlage zur gleichberechtigte n Teilhabe von Mädchen und jungen
Frauen an Angeboten und Maßnahmen der Jugendhilfe v erpflichten (vgl. Geschäftsordnung
der AG Mädchen).
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Mit der beratenden Stimme im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat die ge-
wählte Sprecherin der AG Mädchen einen direkten Zug ang zum Entscheidungsgremium der
Jugendhilfe. Hier kann sie Interessen und Bedürfnis se von Mädchen, aber auch Anfragen im
Sinne der Mädchenarbeit formulieren und im Auftrag der AG vertreten.
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der St adt Münster hat "Geschlechtsspezifik"
in den Katalog seiner Amtsziele im Jahr 2000 aufgen ommen und zur Querschnittsaufgabe
erklärt. Es will Mädchen und Jungen in ihren unters chiedlichen Interessen stärken und durch
differenzierte Angebote in seiner Arbeit auf sie eingehen.
Ein besonderes Anliegen ist, dies gleichgewichtig f ür Jungen und Mädchen bzw. junge Män-
ner und Frauen wirksam zu gestalten und mit entspre chenden Angeboten und Konzepten
kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Beispielhafte geschlechtsspezifische Angebote reich en über spezielle Treffs für Jungen und
Mädchen, über Projektwochen zur Geschlechteridentit ät an Schulen, Computerkurse für
Mädchen bis hin zur Weiterentwicklung frauenspezifi scher Bedarfe in den verschiedenen
Arbeitsbereichen der Drogenhilfe und Beteiligungsve rfahren, die bereits im Planungsprozess
neuer infrastruktureller Maßnahmen (Beispiel: Model leinrichtung Roxel-Nord) die unter-
schiedlichen Bedürfnis- und Interessenlagen von Mädchen und Jungen erheben.
Freie Träger der Jugendhilfe:
Innerhalb der vielseitigen Jugendhilfelandschaft der freien Träger in Münster gibt es:
• explizit ausgewiesene geschlechtsdifferenzierte Ko nzepte und Einrichtungen wie z. B.
insbesondere die spezifischen Einrichtungen zum Schutz für Mädchen und Jungen und
• konzeptionell nicht verankerte Mädchenarbeit, die jedoch in der praktischen Arbeit in
Form von tatsächlich vorgehaltenen Angeboten und Pr ojekten umgesetzt wird bzw. in
Form einer selbstverständlichen Grundhaltung der Mitarbeiterinnen vorhanden ist.
Ein Drittel aller pauschal geförderten Einrichtunge n der offenen und mobilen Kinder- und
Jugendarbeit in Münster führen geschlechtsspezifisc he Angebote durch, die sich durch
vielseitige Angebote für Mädchen und für Jungen in den Bereichen Freizeit, Kreativität,
Lebensweltplanung auszeichnen oder in gezielten Kur seinheiten Mädchen bzw. Jungen
in ihrer Persönlichkeit stärken (z. B. Selbstbehauptungskurse).
Denn: "(...) eine mädchenspezifische Kinder- und Ju gendhilfe ist nicht Anhängsel oder Luxus
und auch nicht Nische, sondern integraler und origi närer Bestandteil einer sozialen Arbeit,
die insgesamt auf Gleichheit und Differenz und Selb stbestimmung ausgerichtet
ist, eine
Querschnittsaufgabe" (Chwalek, Doro-Thea in: "Mit Mädchen arbeiten "Qua lität sichtbar
machen" Hg.: Der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Frankfurt/Main, S. 80).
5.2 Mädchengerechte Jugendhilfeplanung
Wer eine mädchengerechte Jugendhilfeplanung befürwortet, entscheidet sich für eine Gesamt-
planung.
Es gehört mittlerweile zu den Standards von Jugendh ilfeplanung, die Arbeitsbereiche der Ju-
gendhilfe als komplexes Gesamtsystem anzusehen, die nicht getrennt "beplant“ werden sollen
(vgl. Jordan/Schone 1992, Seite 26).
Jugendhilfeplanung muss sich im Sinne einer mädchen- und jungengerechten Planungsaufgabe
als integrale Querschnittsaufgabe verstehen. So ist zu Beginn des Planungsprozesses eine Ver-
ständigung darüber zu treffen, dass in allen Bereichen, in denen Planungsschritte vorgesehen
sind, der geschlechtsspezifische Blick integriert wird. Dieser Grundsatz bedeutet auch darauf zu
achten, dass eine geschlechtsspezifische Jugendhilfeplanung nicht als "Sonderpunkt“ verhan-
delt wird.
20
Bestandserhebung
Eine geschlechtsspezifische Bestandserhebung berücksichtigt die Belange von Mädchen und
jungen Frauen, Jungen und jungen Männern in allen Bereichen der Jugendhilfe gleichermaßen
zentral. Sie setzt die Angebote und Maßnahmen der Jugendhilfe quantitativ und qualitativ in Be-
zug zur Lebenssituation und den Bedürfnissen von Mädchen und Jungen und misst sie an fachli-
chen Standards der Jugendhilfe. Sie erfasst die jeweilige Lebenssituation von Mädchen und Jun-
gen durch methodisch geschlechtergerechte Formen der Beteiligung und die intensive Einbezie-
hung von Fachfrauen oder Fachmännern. Bei der Zusam menstellung der planungsrelevanten
Sozialdaten werden die Daten erhoben, die in bezug auf die Lebenslage von Mädchen und jun-
gen Frauen, Jungen und jungen Männern von Relevanz sind.
Von großer Bedeutung für die qualitative Erhebung d es Bestandes ist, nach ausgewiesenen
Konzepten, Angeboten und Fachkräften für Mädchen un d Jungen zu fragen. Eine so ausge-
richtete quantitative und qualitative Bestandserheb ung erlaubt gesicherte, fundierte und qua-
lifizierte Aussagen über die tatsächliche Berücksic htigung und Beteiligung von Mädchen und
Jungen an Jugendhilfeangeboten. Auf dieser Basis ka nn nachvollziehbar der jeweils ge-
schlechtsspezifische Bedarf formuliert werden.
Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung gilt als zentrales und entsch eidendes Element in der Jugendhilfepla-
nung. In dieser Phase des Soll-Ist-Vergleiches werd en in einem komplexen Prozess die zu-
vor im Rahmen der Bestandserhebung und Sozialraumbe schreibung ermittelten Ergebnisse
verglichen.
Eine mädchen- und jungengerechte Beteiligung muss n ach den spezifischen Lebens- und
Problemlagen der Mädchen und Jungen fragen und ihre Methoden geschlechtsbewusst ges-
talten.
Eine mädchengerechte Beteiligungsform bedeutet:
• Persönlicher Kontakt
Die Erhebung wird von den Mädchenpädagoginnen durch geführt, die bereits längere Zeit
mit den Mädchen arbeiten. Das heißt, es besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen ih-
nen.
• Kleine Gruppen
Die Erhebung erfolgt in einer vertrauten Atmosphäre in kleinen Gruppen oder in Einzel-
arbeit.
• Genug Zeit
Um sich in Ruhe mit der jeweiligen Thematik auseina nder setzen zu können, bekommen
die Mädchen die Zeit, die sie brauchen.
• Methodenvielfalt
Mädchen verfügen über unterschiedliche Ausdrucksfor men und Ausdrucksmöglichkeiten.
Deshalb werden bei der Erhebung differenzierte Methoden eingesetzt, die möglichst viele
Sinne ansprechen und so die Vielfältigkeit in den A usdrucksmöglichkeiten der Mädchen
anregen und fördern.
• Interessensaustausch und Transparenz erhalten
Die Erhebung erfolgt in beiderseitigem Interesse, d as heißt Pädagogin und Mädchen er-
halten Informationen, erfahren etwas voneinander und haben Spaß an der Aktion.
• Einbindung in die alltägliche Mädchenarbeit
Die Erhebung ist in die alltägliche pädagogische Ar beit mit den Mädchen integriert. So
kann die Erhebung in einer möglichst natürlichen un d ungezwungenen Atmosphäre statt-
finden.
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• Mädchen-Themen abfragen
Die Erhebung orientiert sich an den Themen, die für die Mädchen wichtig sind und nicht
beispielsweise nach Jugendhilfebereichen oder Angeb otsstrukturen kommunaler Ju-
gendhilfe. Zu den wichtigen Themen der Mädchen gehören:
• Lebensträume/ Lebensrealität
• Kultur
• Berufs- und Lebenswegplanung
• Freundschaft
• Körper
• Sexualität
• Gewalt
• Aggression
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 1995, S. 153 – 154)
Maßnahmen der mädchengerechten Beteiligung sollten also von Mädchenpädagoginnen auf
der Grundlage fachlicher Standards entwickelt und d urchgeführt werden, um möglichst au-
thentische und detaillierte Aussagen von Mädchen un d jungen Frauen zu erhalten. Die Aus-
sagen, die auch in Form von Fotos, Zeichnungen oder der Beschreibung von geplanten Akti-
onen vorliegen können, sind teilweise direkt zu ver wenden, teilweise werden sie von den
Mädchenpädagoginnen zusätzlich zu interpretieren sein.
Maßnahmenplanung
Bei der Maßnahmenplanung geht es darum, auf der Gru ndlage des erhobenen Bestandes
(Ist) und der fachlichen und politischen ausgehande lten Bedarfe (Soll), Handlungsbedarfe für
notwendige Gestaltungskonsequenzen zu formulieren. Die Maßnahmenplanung im Rahmen
der Jugendhilfe vollzieht sich im engen Bezug zur Z ielentwicklung, Bestandsaufnahme und
Bedarfseinschätzung. Diese müssen umgesetzt werden in konkrete Vorstellungen über Akti-
vitäten, Programme, Konzepte, Dienste und Einrichtu ngen und sind im Planungsprozess mit
den Mädchen und jungen Frauen zu kommunizieren.
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6. Ausblick und Empfehlungen für die Mädchenarbeit in Münster
Die Lebenswelten von Mädchen und jungen Frauen biet en heute eine Vielfalt an eigenen
Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen. Die s erzeugt neue Freiheiten und Wahl-
möglichkeiten, aber auch Risiken, da sie bei der Ge staltung ihres Lebens nicht mehr ohne
weiteres auf vorgegebene Orientierungsmuster zurückgreifen können.
Soziale Arbeit allgemein und Mädchenarbeit im Beson deren muss diesem Umstand Rech-
nung tragen. Es gilt, die Angebote in allen Bereich en der Jugendhilfe gemäß der facettenrei-
chen Zielgruppe und des "Mädchenseins" in der heuti gen Gesellschaft zu überprüfen, gege-
benenfalls zu modifizieren und weiter zu entwickeln.
Das Geschlecht muss innerhalb der gesamten Jugendhi lfelandschaft grundsätzlich Berück-
sichtigung erfahren, sich als durchgängiges und ane rkanntes Leitprinzip in den jeweiligen
Diensten, Einrichtungen und Maßnahmen wiederfinden und in allen Handlungsfeldern der
Jugendhilfe verankert werden.
Die Leitlinien für eine mädchengerechte Jugendhilfe in Münster sollen deshalb als ein aktiver
Beitrag zur Chancengleichheit und zu einer geschlec htergerechten Planung und Umsetzung
aller Bereiche innerhalb der Jugendhilfe verstanden und genutzt werden.
Mädchenarbeit verfolgt das Ziel, die spezifischen Umstände, Fragestellungen, Widersprüche,
Ängste, Stärken und Schwierigkeiten von Mädchen zu ergründen, offen zu legen und eine
Jugendhilfe zu schaffen, die den Grundsatz der Glei chberechtigung umsetzt. In dieser Ent-
wicklung sind die Mädchen selbst die Expertinnen fü r ihre Belange. Ziele, Angebote, Metho-
den und Ausstattung sind dementsprechend an die Bed ürfnisse der Zielgruppen auszurich-
ten. Als ein grundsätzlicher Standard sind hier ges chlechtsdifferenzierte Bedarfserhebungen
und mädchengerechte Beteiligungsformen zu nennen (vgl. 5.2).
In den Leitlinien zur Mädchenarbeit in Münster werd en handlungsweisende Grundlagen über
das Selbstverständnis, die Ziele und fachliche Stan dards von mädchengerechter Jugendhilfe
benannt. Um hieraus für die Weiterentwicklung der M ädchenarbeit in Münster Konsequen-
zen abzuleiten und Maßnahmen für die Jugendhilfe in Münster verbindlich zu formulieren, ist
im Sinne der Querschnittsaufgabe die organisierte Z usammenarbeit aller Fachkräfte der Ju-
gendhilfe erforderlich.
Freie und öffentliche Jugendhilfe sollte vom Grunds atz darauf ausgerichtet sein, Mädchenar-
beit konzeptionell und inhaltlich als ein Qualitäts merkmal auszuweisen und darüber hinaus
Sorge dafür tragen, dass eine Auseinandersetzung mi t diesem Thema (zum Beispiel in Form
von Fortbildungen, Supervision, Fachtagungen, Arbei tskreisen und Arbeitsgemeinschaften)
stattfindet. Dies setzt voraus, dass Leitung die Mä dchenarbeit als Querschnittsaufgabe und
Qualitätsstandard aller Arbeitsbereiche anerkennt und fördert.
Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass die Junge narbeit einen gleichwertigen Stellenwert
einzunehmen hat. Dazu wird das Amt für Kinder, Juge ndliche und Familien mit dem AK Jun-
gen ein entsprechendes Verfahren bzw. Konzepte entw ickeln. Aktuell plant das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien in Kooperation mit de m Frauenbüro der Stadt Münster, dem
AK Jungen und der AG Mädchen eine gemeinsame Fachta gung zum Thema „Mädchen und
Jungen im Blick – Gender im Rücken“.
Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien kann nur schrittweise und mit Hilfe ei-
nes noch zu entwickelnden Stufenplans erfolgen. Die ser Prozess setzt die Kooperation, den
Austausch und die gegenseitige Unterstützung zwisch en den freien Trägern und der öffentli-
chen Kinder- und Jugendhilfe voraus.
Die AG Mädchen empfiehlt deshalb, dass die Ziele un d Standards einer mädchengerechten
Jugendhilfe in Münster zunächst trägerintern im Rah men von Qualitätsdialogen erörtert wer-
den.
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Ziel der Qualitätsdialoge ist es, die Standards und Empfehlungen für eine strukturell veran-
kerte Mädchenarbeit kritisch auf ihre Verbindlichke it und ihre bisherigen Ansätze zu überprü-
fen bzw. weiterzuentwickeln.
Auf Grundlage der Ergebnisse der trägerinternen Gespräche soll in einem zweiten Schritt ge-
meinsam mit der AG Mädchen ein Kriterienkatalog für mädchengerechte Arbeitsweisen und
ein konkreter Maßnahmenkatalog für die Weiterentwicklung der Mädchenarbeit innerhalb der
Jugendhilfe in Münster entwickelt werden.
Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe - Deckblatt
52 Zeichen
Leitlinien mädchengerechter Jugendhilfe in Münster
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0828/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37