AN/1501/2024
Städtisches Grundstück im Planungsgebiet Brück - Rather Steinweg bereits verkauft?
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KLIMA FREUNDE-GUT Anfrage nach § 4
2516 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.10.2024 AN/1501/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 Städtisches Grundstück im Planungsgebiet Brück - Rather Steinweg bereits verkauft? Sehr geehrte Frau Pakulat, bitte setzen Siefolgende Anfrage auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.11.2024. Am 7.11.24 entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss über folgende Vorlage: „Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB (Modell 2) und die Leitlinien des Qualifizierungsverfahrens (verfahrensleitender Beschluss), Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar“ (1423/2024). https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=121297&voselect=29880 Mit diesem Beschluss soll das Planverfahren für einen Teil der Felder zwischen Brück, Rath und Neu- brück starten. Das Ziel ist es, hier Wohnungen, Sportplätze, Gewerbe und eine Schule zu bauen (vgl. 2184/2023). In der oben genannten Beschlussvorlage findet sich in Anlage 4 „Strukturkonzept westli- ches Rath“ auf Seite 43 erstmals die Information, dass die Stadt Köln im betroffenen Gebiet ein Grund- stück besitzt. Die oben genannte Beschlussvorlage hält allerdings auch fest, dass die Bebauung dieser Felder im Sinne des Klima- und Landschaftsschutzes kritisch zu sehen ist. Zudem gibt es in der Bevölkerung im Kölner Osten erheblichen Widerstand gegen die Bebauung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - 1. Ist es korrekt, dass das im Bild gekennzeichnete Grundstück im Besitz der Stadt Köln ist oder war? (vgl. Kreis auf Screenshot unten aus Anlage 4) 2. Hat die Stadt Köln dieses Grundstück bereits an Investoren oder andere Personen oder Un- ternehmen verkauft, die das Grundstück bebauen wollen? 3. Wenn ja, unter welchen verbindlichen Auflagen wurde das Grundstück verkauft? 4. Wenn nein, beabsichtigt die Stadt Köln das Grundstück zu verkaufen oder auf andere Weise für eine Bebauung zugänglich zu machen? gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1501/2024
- Typ
- KLIMA-GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 30.10.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 12:19