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V/0575/2006

NRW - Werkstattjahr für Münster nutzen - Ergebnisse des Gesprächs mit dem MAGS NRW

Vorlage 19.07.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.08.2006, TOP 6

Berichtsvorlage

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Anlage - Merkblatt zur Förderung des "Werkstattjahres"

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Berichtsvorlage

5404 Zeichen

V/0575/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
AIM jugend+ 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
NRW - Werkstattjahr für Münster nutzen - Ergebnisse des Gesprächs mit dem MAGS NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.08.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
16.08.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
17.08.2006 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
22.08.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Neben den Angeboten des Landes und des Bundes hält die Stadt Münster Angebote für den  
Übergang von der Schule in den Beruf und zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt 
bereit. Bei den Angeboten der Stadt Münster handelt es sich ausschließlich um Angebote für die 
Zielgruppe, die über die sonstigen Angebote nicht erfasst werden. D.h., die Stadt Münster wird 
mit ihren Angeboten der Jugendberufshilfe immer nur nachrangig tätig.  
 
In diesem Kontext beabsichtigte die Stadt Münster eine weitere Stadtteilwerkstatt in Münster ein-
zurichten (V/085/2006/1). Dieser Vorschlag wurde von den politischen Gremien nicht aufgegriffen 
(Ratsbeschluss vom 05.04.2006) und der Rat fasste mehrheitlich folgenden Beschluss: 
 
„Die Stadt Münster führt mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
NRW Gespräche mit dem Ziel, 
• die Eingangsvoraussetzungen für das Werkstattjahr dahingehend zu erweitern, dass auch 
nicht mehr berufschulpflichtige Jugendliche an diesen Maßnahmen teilnehmen können. 
• wie im Hearing vom 08.02.2005 im Landtag NRW von vielen Beteiligten gefordert, eine 
zusätzliche sozialpädagogische Begleitung im Werkstattjahr zu verankern.  
Die Verwaltung erstattet den Gremien über die Ergebnisse dieser Gespräche zeitnah Bericht.“ 
 
In diesem Zusammenhang geht es auch darum keine städtischen Angebote vorzuhalten, wenn 
es ähnliche drittmittelgeförderte Konzepte zur Integration von benachteiligten Jugendlichen in 
Ausbildung und Arbeit gibt.  
 
Auf Grund anfänglicher Startschwierigkeiten bei der Implementierung des Programms fand am 
08.02.2006 eine Anhörung zum Werkstattjahr im Düsseldorfer Landtag statt. Die Auswertung der 
Anhörung führte zu veränderten konzeptionellen Änderungen der Förderbedingungen des Pro-
gramms. Insbesondere hat das Land die sozialpädagogische Betreuung nachgebessert. Des 
Vorlagen-Nr.: 
V/0575/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
aim@stadt-muenster.de 
Datum: 
19.07.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0575/2006 
 
weitern können auch nicht mehr berufschulpflichtige Jugendliche, wenn sie an dem Berufschul-
unterricht teilnehmen, in das Programm aufgenommen werden. Ebenso wurde die Mehrauf-
wandsentschädigung auf 120 € je Teilnehmenden und Monat erhöht.  
 
Die veränderten Richtlinien (s. Anlage) liegen seit dem 14.06.2006 vor. Am 20.06.2006 fand ein 
Gespräch zwischen dem verantwortlichen Vertreter des Ministeriums, dem Geschäftsführer der 
Handwerkskammer, dem Geschäftsführer des Handwerkskammerbildungszentrums und der 
Stadt Münster (Dezernat V und Amt 51) statt um die neuen Rahmenbedingungen zu erörtern und 
dahingehend zu prüfen, ob nunmehr gewährleistet ist, dass nicht gleiche konzeptionelle Verfah-
ren konkurrieren, um Jugendliche bei der Integration in Arbeit und Ausbildung zu fördern.  
 
Da die Förderbedingungen in wesentlichen Punkten verbessert wurden (flankierende sozialpäda-
gogische Begleitung, Erhöhung der Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmenden) wird 
davon ausgegangenen, dass die vorhandenen Kapazitäten auch ausgeschöpft werden und die 
Zielgruppen erreicht werden. Es wurde vereinbart insbesondere zu evaluieren, ob die benachtei-
ligten Jugendlichen (Zielgruppe der Stadtteilwerkstatt – West) auch erreicht werden. Bis zum 
dritten Quartal 2007 soll daher die Entscheidung über die Stadtteilwerkstatt – West zurückgestellt 
werden. Alle Beteiligten waren der Meinung, dass die Stadteilwerkstatt-Nord auf jeden Fall auf-
rechterhalten werden soll. Über die Ergebnisse wird den Gremien berichtet.  
 
Darüber hinaus regte der Vertreter des Ministeriums an, um Schnittstellenprobleme abzubauen, 
unter städtischer Federführung einen „Runden Tisch“ zum Werkstattjahr einzurichten. An dem 
„Runden Tisch“ sollen auch Träger beteiligt werden, die über das Handwerk hinausgehende Be-
rufsbereiche anbieten. Konkret wurde auf das Altenpflegeseminar hingewiesen, das auch Partner 
im Ausbildungskonsens ist.  
 
Resümee:
 
 
• Die neuen Strukturen des Werkstattjahres müssen erst greifen, bevor eine abschließende 
Beurteilung über die Notwendigkeit der Stadtteilwerkstatt-West getroffen werden kann.  
• Es wird evaluiert, ob auch die benachteiligten Jugendlichen die zur Zielgruppe der Stadt-
teilwerkstatt – West  gehören, unter den verbesserten Rahmenbedingungen mit dem 
Landesprogramm „Werkstattjahr“ erreicht werden. 
• Es wird ein „Runder Tisch“ unter städtischer Federführung und Einbeziehung weiterer 
Träger, die über das Handwerk hinausgehende Berufsbereiche anbieten, eingerichtet.  
• Die Federführung des „Runden Tisches“ wird angesichts der fachlichen Zuständigkeit der 
Jugendberufshilfe einerseits und der Berufskollegs andererseits von der Stabstelle „Über-
gangsmanagement“ des Amtes für Schule und Weiterbildung und der Stabstelle  „AIM ju-
gend+“ des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam wahrgenommen. 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Dr. Klein 
Stadträtin

Anlage - Merkblatt zur Förderung des "Werkstattjahres"

7083 Zeichen

Stand: 14.06.2006
Ministerium
für Arbeit. Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
(MAGS)
Merkblatt
zur Förderung des,,Werkstattjahres"
Das Land NRW gewährt unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union nach Maß-
gabe dieses Merkblattes und der Verwaltungsvorschriften zu $ 44 LHO Zuschüsse zur
Schaffung eines zusätzlichen, freiwilligen sowie betriebs- und praxisnahen Angebotes ftir
die Jugendlichen, welche die Klassen ftir Schüler/innen ohne Ausbildungsverhältnis am
Berufskolleg besuchen werden und an keiner berufsvorbereitenden Maßnahme der Ar-
beitsverwaltung und/oder an einem betrieblichen Praktikum teilnehmen.
Ziele sind die Herstellung bzw. Verbesserung von Ausbildungs- und Beschäftigungsfti-
higkeit der vorgenannten Jugendlichen durch das erfolgreiche Absolvieren anerkannter
Qualifizierungsbausteine, das Kennenlernen und Bewähren im realen betrieblichen Um-
feld sowie die Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspekti-
ven insbesondere ins reguläre Ausbildungs- und Beschäftigungssystem.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfiigbaren Haushaltsmittel des Landes und nach-
rangig zu den Maßnahmen der Arbeitsagenturenbzw. der ARGEN oder Optionskommu-
nen.
Antragsteller und Zuwendungsempftinger können sowohl privatrechtliche als auch öf-
fentliche Träger von Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, sowie andere geeignete Per-
sonen des öffentlichen und privaten Rechts sein, die nachstehende Voraussetzungen (Pkt.
5) erfiillen.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Maßnahme zu gewährleisten und sicher zu stel-
len, dass Jugendliche die anerkannten Qualifizierungsbausteine erfolgreich absolvieren,
dürfen am Werkstattjah nur Träger teilnehmen, die unter Berücksichtigung der folgen-
den Kriterien durch die Regionale Konsensrunde im Ausbildungskonsens in ihrer Funkti-
on als Facharbeitskreis unter Beteiligung der Liga der Wohlfahrtsverbände ausgewählt
wurden:
Wirtschafts- und Praxisnähe
Erfahrungen mit der Zielgnrype
Entsprechende Werkstatteinrichtungen
Erreichbarkeit fiir die Teilnehmer
(Anbindung an den ÖfNV;
Dokumentation der Fähigkeit zur pädagogischen Zusammenarbeit mit
den beteiligten Berufskollegs
Dokumentation der Eignung in der Vermittlung von,,Soft Skills"
1.
2.
a
J.
4.
5.

2-
- Fähigk eit zur Zusammenarbeit mit entsprechenden Betrieben
- Leistungsfühigkeit
- notwendige Sachkunde
- Zuverlässigkeit und Erfolgsorientierung
Die Auswahl wird am Ende eines jeden Werkstattjahres anhand des erreichten Erfolgs
durch eine Evaluation überprüft.
Im Bereich der Altenpflege können nur anerkannte Fachseminare das Werkstattjahr
durchführen.
6. Die während der Maßnahme zu vermittelnden Inhalte werden durch anerkannte Qualifi-
zierungsbausteine (wie z.B. im Rahmen von EQJ), durch vorhandene oder noch zu ent-
wickelnde Qualifizierungsbausteine nach Landesrecht oder Berufsausbildungsvorberei-
tungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) sowie in Curricula festgelegt.
Die Aufteilung der Lernorte Berufskolleg, Antragsteller und Praktikumsbetrieb wird fle-
xibel festgelegt, so dass die positive Entwicklung des Jugendlichen best möglichst geftir-
dert werden kann. Diese einzelnen Ausbildungszeiten können auch in Blockform absol-
viert werden. Der Antragssteller hat ein Praktikum von insgesamt mindestens sechs Wo-
chen sicher zu stellen.
7. Bewilligungsbehrlrde ist das Versorgungsamt Dortmund für die Regierungsbezirke Arns-
berg, Detmold und Münster sowie das Versorgungsamt Köln fiir die Regierungsbezirke
Düsseldorf und Köln.
8. Die Maßnahme beginnt am 01.08.2006 oder am 0I.07.2006 und endet am 31 .07.2007.
9. Für die einjährige Durchführung der Maßnahme beträgt die Höhe der Zuwendung für den
Trägeranteil pauschal pro Teilnehmer 2.600 €. Die Zuwendung wird in Form eines Zu-
schusses als Bewilligungspauschale zu den Kosten der Qualifizierung gewährt (Personal-
und Sachausgaben). Die ftjrderfühigen Ausgaben sind nachzuweisen.
10. Die/der Teilnehmer/in erhält eine Mehraufwandentschädigung von monatlich 120 € (für
z.B. Arbeitskleidung, Fahrtkosten, Gesundheitszeugnisse, etc). Daher beträgt die Höhe
der Zuwendung für die Teilnehmerin/den Teilnehmer L440 €. Die Zuwendung wird in
Form eines Zuschusses an den Träger gezahlt Dieser hat die Pauschale monatlich an den
Jugendlichen auszuzahlen. Siehe hierzu Merkblatt zur Mehraufivandentschädigung.
11. Für die Betreuung der Jugendlichen während des Werkstattjahres wird eine Betreuungs-
fachkraft mit einem Schlüssel von t:30 finanziert.
Fördervoraussetzung der Betreuungsfachkraft ist in der Regel eine abgeschlossene Be-
rufsausbildung als Erzieherlin oder ein Berufsabschluss auf Fachhochschul-Niveau in der
Fachrichtung Sozialpädagoge, Sozialarbeiter, Diplom-Pädagoge oder Diplom-
Psychologe.
Darüber hinaus können auch andere Berufsgruppen gefördert werden, sofern ihre Eig-
nung und Erfahrung nachgewiesen wird.
Gefordert werden können maßnahmebezogene Personalkosten bis zu einer Basis von
BAT IV b (Bund/Land) und die dazugehörigen Sachkosten bis zu einem Festbetrag von
insgesamt maximal € 51.518,--.

-3
Die Personal- und Sachkosten sind nachzuweisen.
12.Bei Antragsstellung bis zum 30.06.2006 kann eine Betreuungsfachkraft unter den unter
11. genannten Bedingungen für die Monate Juli bis September unabhängig vom Betreu-
ungsschlüssel zur Akquise der Jugendlichen gefördert werden. Für die Monate August
unä September wird die Betreuungsfachkraft mit den unter 11. genannten Leistungen
verrechnet.
i3. Die Urlaubszeit des Jugendlichen richtet sich analog der Regelungen von Jugendlichen in
einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis in einem dualen Ausbildungsberuf. (Anwe-
senheitspflicht der Jugendlichen beim Antragsteller oder Praktikumsbetrieb während der
Schulferien).
14. Bei vorzeitiger Beendigung der Maßnahme ist vom Zuwendungsempfiinger mindestens
der Anteil der Mehraufivandsentschädigung für den/die Jugendliche/n zurückzuzahlen,
der durch die vorzeitige Beendigung nicht in Anspruch genommen wird. Der auf den
Träger entfallende Anteil kann belassen werden, sofem er die notwendigen Kosten, die
ihm durch die Durchführung der Maßnahme entstanden sind, nachweist.
15. Die Zuwendung ist mit beigefiigtem Formblatt zubeantragen. Der Antrag ist unter Bei-
fi.igung einer Bescheinigung der Regionalen Koordinierungsstelle nach Pkt. 5 bei der
Bewilligungsbehörde (Versorgungsamt) zur Entscheidung einzureichen.
16. Die Zuwendungen erfolgen :
' - am 15.10.2006 mit2l3 der Gesamtzuwendung und
- am 15.05.2007 mit 1/3 der Gesamtzuwendung.
Der Mittelanforderung ist eine Liste beizufiigen, in der Namen, Vornamen und Eintritts-
datum der/des Jugendlichen anzugeben sind.
Diese Auszahlungstermine können jedoch aus sachlichen Gründen von Seiten der Bewil-
li gungsbehörde geändert werden.
17. Mit der Maßnahme darf nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich erst nach
Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Die Maßnahme muss den Vor-
schriften wd Zielen der Europäischen Union entsprechen. Eine Kofinanzierung von €
989,-- pro Jahr pro Teilnehmer/in ergibt sich aus den Lehrerinnen- und Lehrerstellen des
Landes NRW.

Beratungsverlauf (4)

15.08.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.08.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 17 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.08.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0575/2006
Typ
Vorlage
Datum
19.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37