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2798/2020

Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE betr. Haus der Kreativwirtschaft oder X Süd und Kulturhof e.V. in die Dillenburger Strasse?

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 10.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

7523 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Tuch Sa 
Vorlagen-Nummer 10.09.2020 
 2798/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 10.09.2020 
 
Anfrage gem. § 4 GO Rat betr. "Haus der Kreativwirtschaft oder X Süd und Kulturhof e.V. in die 
Dillenburger Strasse?" der Fraktion DIE LINKE 
In einem Werkstattverfahren und in einer Bürgerbeteiligung wurde festgelegt, dass in den Hallen Kalk 
an der Dillenburger Straße 65 bis 67 gemeinwohlorientierte Arbeit stattfinden soll. Ebenso hat dies 
der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. 
 
Der Kulturhof Kalk e.V. und das Projekt X Süd sollen dort eine neue Heimat finden.  
Beide Projekte verfolgen caritative, kulturelle und somit gemeinwohlorientierte Ziele und haben dar-
über hinaus ein hohes Ansehen in der Stadtgesellschaft.  
 
Der Wirtschaftsausschuss beschloss in seiner jüngsten Sitzung am 20.8.2020 -auf Antrag von CDU 
und Grüne-, dass das Kreativhaus in der o.g. Adresse entstehen soll. Wobei zu erwähnen ist, dass im 
Beschlusstext der Tischvorlage kein direkter Bezug auf konkrete Gebäude oder eine konkrete Adres-
se vorhanden war. Diese findet sich lediglich in der Begründung versteckt. Solch eine 'Überrumpe-
lungstaktik' schwächt langfristig Bemühungen, verträgliche gewerbliche und Wohnnutzungen zusam-
menzubringen, wie sie auch das Branchenforum Industrie diskutiert, da so Vertrauen zerstört wird.  
 
Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 
 
1. Welche Beschlusslage ist nun gültig, die des Stadtentwicklungsausschusses oder die des 
Wirtschaftsausschusses? 
 
2. Wieso hat die im WiA anwesende Verwaltungsspitze (Bereich Stadtentwicklung) nicht auf die 
entgegenstehende Beschlusslage im Stadtentwicklungssauschuss hingewiesen? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Grundlage für die weitere Entwicklung des städtischen Areals "Hallen Kalk" bildet der einstimmig ge-
fasste Ratsbeschluss vom 07.11.2019 (2646/2019) 
Der Rat beschließt 
1. den in Anlage 2 beigefügten Integrierten Plan als städtebauliches Konzept gemäß § 1 Abs. 
6 Nr. 11 BauGB; und beauftragt die Verwaltung 
2. die zur Umsetzung des Integrierten Plans notwendigen Bauleitplanverfahren in die Wege zu lei-
ten (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans); 
3. weitere Qualifizierungsverfahren in die Wege zu leiten, um die hohe Qualität der Planung für 
den öffentlichen Raum und Freiflächen sowie Hochbauvorhaben sicherzustellen;

2 
 
4. einen langfristigen Standort für den Dirt-Track der AbenteuerHallenKalk im direkten Umfeld der 
AbenteuerHallenKalk vorzusehen; 
5. für die Verlagerungen des Dirt-Tracks und des Drogenselbsthilfevereins Vision e.V. entspre-
chende Mittel bereitzustellen. 
 
Die aktuellste planungs- und flächenrelevante Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschuss 
wurde am 16.06.2020 einstimmig gefasst (AN/0823/2020): 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
1. Für die Entwicklung der Hallen Kalk einen strukturierten Gesprächsprozess zur Einbin-
dung der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort und weiterer Partner zu entwickeln und 
durchzuführen. 
2. Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Nutzung zu beschreiben und dafür mögliche Bau-
felder zu definieren. 
3. Eine Wertermittlung des Grundstücks und der definierten Baufelder entsprechend des 
Nutzungskonzepts/ der Nutzungskonzepte durchzuführen. 
4. Eine Vergabe- und Vermarktungsstrategie für die Baufelder zu entwickeln. 
5. Eine aktuelle Darstellung aller beabsichtigten bzw. beschlossenen. Nutzungsvorhaben für 
die Planbereiche "Hallen Kalk" und "Kalk Süd" vorzulegen. 
 
 
Zur Einrichtung eines möglichen "Kreativhauses" hat der Wirtschaftsausschuss am 06.11.2018 
(AN/1456/2018) beschlossen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufbau und den Betrieb eines "Kreativhauses" als städtisches 
Angebot in einer städtischen Gewerbeimmobilie unter folgenden Maßgaben umzusetzen:  
 
1. Es soll eine geeignete städtische Immobilie für das "Kreativhaus" z. B. im Bereich Kalk-Süd 
bereitgestellt werden; 
2. Das Haus soll Co-Working-Space-Arbeitsplätze, Einzelbüros, Projekträume und Eventflächen zu 
erschwinglichen Konditionen bieten und allen Branchen der Kreativwirtschaft zur Verfügung ste-
hen; 
3. Der Betrieb des Kreativhauses durch einen erfahrenen externen Dienstleister soll ausgeschrie-
ben werden. 
 
[…] Die Verwaltung wird durch diesen Antrag beauftragt, eine geeignete städtische Immobilie vor-
zugsweise im Bereich Kalk-Süd zur Verfügung zu stellen, in der zu günstigen Preisen Büroflächen 
angeboten werden können. In diesem Bereich stehen solche Immobilien zur Verfügung. Kalk-Süd 
zeichnet sich durch eine gute ÖPNV Anbindung, die Nähe zur Technischen Hochschule und zum 
RTZ und eine positive Entwicklung und Atmosphäre aus, die inzwischen das Interesse von Investoren 
aus der Kreativwirtschaft weckt.  
 
Diese wurde mit der Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses am 20.08.2020 (AN1080/2020) 
konkretisiert: 
 
Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung für die Realisie-
rung für das Kreativhaus beauftragt. Für die Bauzustandserhebung der städtischen Immobilie ste-
hen 50.000 Euro aus der Kulturförderabgabe 2020/2021 "Förderung der Kreativwirtschaft" zur Verfü-
gung. Die Maßnahme soll im Wege der Inhousevergabe durch die städtische Beteiligungsgesellschaft 
"moderne stadt – Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH" 
durchgeführt werden. 
 
Die zum Areal von den unterschiedlichen Gremien getroffenen Beschlussfassungen schließen sich 
nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen und präzisieren bestimmte fachliche Fragestellungen und

3 
 
Planungskonzeptionen. Grundlegend sind der Ratsbeschluss und die stadtentwicklungspolitische 
Präzisierung des Stadtentwicklungsausschusses von Juni 2020. Die Beschlussfassung des Wirt-
schaftsausschusses von 2018 definiert ein mögliches Projekt und einen möglichen Zielraum/Standort 
für dessen Umsetzung. Mit der Beschlussfassung von 2020 werden ein möglicher Standort für die 
angedachte Nutzung räumlich eingegrenzt und grundlegende Untersuchungen ermöglicht. Eine ent-
sprechende Nutzung wäre innerhalb des mit dem "Integrierten Plan" vom Rat beschlossenen städte-
baulichen Entwicklungskonzepts möglich. Dieses sieht für den Bereich der Dillenburger Straße 65–67 
eine im Schwerpunkt gewerbliche Nutzung vor. Detaillierte Vorgaben zum ökonomischen Betreiber-
modell werden mit dem "Integrierten Plan" nicht getroffen. Diese werden mit der Beschlussfassung 
des Stadtentwicklungsausschusses zu den stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Umset-
zung des "Integrierten Plans" näher bestimmt. Eine Festlegung auf bestimmte Betreiber, Projekte zur 
Umsetzung dieser Zielsetzung ist im Vorgriff auf den vom Stadtentwicklungsausschuss beschlosse-
nen Prozess nicht erfolgt. 
 
 
Zu 2 
 
Mit Beschluss des Wirtschaftsauschusses am 20.08.2020 wurde die Verwaltung lediglich mit einer 
genaueren Bauzustandserhebung für das genannte Gebäude beauftragt. Diese ist für alle am Objekt 
interessierten Akteure eine wichtige Grundlage für zukünftige Entscheidungen. Zum jetzigen Zeit-
punkt stellt diese Untersuchung damit noch kein Präjudiz für eine konkrete Vergabe oder Verwendung 
dar.  
 
Vor diesem Hintergrund werden derzeit keine entgegengesetzten Beschlusslagen gesehen. 
Es war und ist Ziel, gemeinsam mit den lokalen Akteuren, die konzeptionellen Nutzungen für den Ge-
samtbereich weiter zu entwickeln.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2798/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
10.09.2020
Erstellt
08.09.2020 14:12