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2133/2025

Vergütung der Tätigkeit in Aufsichtsgremien von Beteiligungsunternehmen

Mitteilung Ausschuss 15.12.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.12.2025, TOP 2.18

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3047 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.12.2025 
 2133/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.12.2025 
 
Vergütung der Tätigkeit in Aufsichtsgremien von Beteiligungsunternehmen 
Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln v. 24.06.2021 wurde die Vergütung der Mit-
glieder von Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsunternehmen letztmals festge-
setzt (Vorlagen-Nr. 0276/2021). 
Folgende Vergütungen wurden mit dem Beschluss festgelegt: 
[in €] Sitzungsgelder Festvergütung  
(jährlich) 
Kleine Kapitalgesellschaften 125 600 
Mittlere Kapitalgesellschaften 160 1.000 
Große Kapitalgesellschaften 250 1.500 
 
Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die Vergütung jeweils zum Ende einer 
Wahlperiode für die Folgeperiode entsprechend der Inflationsentwicklung fortzu-
schreiben sowie die Zuordnung der Beteiligungsunternehmen nach Größenklassen 
zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. 
Für die neue Wahlperiode ist die Verwaltung auftragsgemäß wie folgt vorgegangen:  
1. Die Verwaltung hat die Einteilung der Beteiligungsunternehmen anhand der ge-
setzlichen Größenklassen des § 267 HGB n.F. überprüft. Im Ergebnis ergibt sich 
bei keinem Beteiligungsunternehmen eine Änderung der Größenklasse. 
2. Der für die Inflationsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland maßgebli-
che Index ist der vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichte Ver-
braucherpreisindex (VPI). Die Verwaltung hat daher eine Fortschreibung der o.g. 
Sätze auf der Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex vorgenommen. 
Für die Fortschreibung wurde der Zeitraum von Juli 2021 (Folgemonat des Rats-
beschlusses, VPI: 103,4) bis einschließlich September 2025 (Zeitpunkt der letz-
ten verfügbaren Ist-Werte vor Finalisierung dieser Vorlage, VPI: 122,6) zugrunde

2 
 
gelegt. Auf dieser Basis ergibt sich eine Inflationsentwicklung in Höhe von gerun-
det 18,6%.  
Die so anhand der Inflationsentwicklung ermittelte Fortschreibung führt zu fol-
genden neuen Werten für die Vergütung (gerundet auf volle 5 €): 
 
[in €] Sitzungsgelder Festvergütung  
(jährlich) 
Kleine Kapitalgesellschaften 150 710 
Mittlere Kapitalgesellschaften 190 1185 
Große Kapitalgesellschaften 300 1780 
 
Nach Kenntnisnahme des Finanzausschusses des Rates der Stadt Köln werden die 
betroffenen Beteiligungsunternehmen durch ein Schreiben der Gesellschaftervertre-
tung über die Fortschreibung der Aufsichtsratsvergütung informiert. Die Gesellschaf-
tervertretung der Stadt Köln wird in den Anteilseignerversammlungen der Beteili-
gungsunternehmen auf die Fortschreibung der Vergütung hinwirken und gemäß Ziff. 
2.7 des Public Corporate Governance Kodex ihr Stimmrecht entsprechend ausüben.  
Vorbehaltlich eines anderslautenden Votums wird die Anpassung der Vergütung mit 
Stichtag zum 01.01.2026 erfolgen, um eine einheitliche Einführung in allen Beteili-
gungsunternehmen unabhängig vom Datum der seitens der Beteiligungsunterneh-
men terminierten Anteilseignerversammlungen sicherzustellen.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 2.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2133/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.12.2025
Erstellt
25.06.2025 12:44