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3408/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025 betr. "Sachstand Ausbau K6n zwischen Pulheim und Widdersdorf", (AN/0946/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.12.2025

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 02.12.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2282 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68 
 
Vorlagen-Nummer 01.12.2025 
 3408/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 02.12.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 24.06.2025 betr. "Sachstand Ausbau K6n zwischen Pulheim 
und Widdersdorf", (AN/0946/2025) 
Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Wie ist der Sachstand der geplanten Ortsumgehung K6n zwischen Pulheim und Widders-
dorf?  
 
2. Gibt es mit dem Rhein-Erft-Kreis eine gemeinsam Planungsgruppe für das Projekt?  
 
3. Gibt es einen Zeitplan für die weitere Umsetzung?  
 
4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um den Durchgangsverkehr insbeson-
dere in der Leonhardsgasse zu unterbinden und auf die heute vorhandenen Umgehungsstra-
ßen zu lenken (z. B. Geschwindigkeitsreduzierung, Fahrbahneinengungen, Einrichten einer 
Busschleuse etc.)“  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
In der Vergangenheit gab es zur K6n zwischen der Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis be-
reits Gespräche, allerdings lketztmalig im Ideenstatus im Jahr 2012. Eine gemeinsame Pla-
nungsvereinbarung, die notwendige Voraussetzung für den Beginn eines Gemeinschaftspro-
jektes wäre, liegt nicht vor. Der Sachstand stellt sich deshalb so dar, dass Planungsaktivitäten 
zur K6n gegenwärtig nicht stattfinden und absehbar nicht beabsichtigt sind. 
Zu Frage 2 und 3: 
 
Unter Bezugnahme auf das zuvor Geschilderte gibt es weder eine gemeinsame Planungs-
gruppe mit dem Rhein-Erft-Kreis noch einen Zeitplan für eine Planung und Umsetzung gemäß 
der Leistungsphasen 1-9 nach der HOAI. 
Zu Frage 4: 
 
Eine Umsetzung von kurzfristigen Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs in 
der Leonhardgasse durch die Verwaltung ist nicht geplant. Eine solche Umsetzung würde be-
dingen, dass dazu zuerst sämtliche notwendige verkehrsplanerische Grundlagen (u. a. Ver-
kehrszählungen) ermittelt und danach eine konkrete Planung erfolgen müsste. Hierfür stehen

2 
 
in den beteiligten Ämtern aus dem Mobilitätsdezernat aktuell keine Kapazitäten zur Verfü-
gung, da sie bereits in anderen Projekten und Arbeitsprogrammen fest verplant bzw. gebun-
den sind. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

02.12.2025 Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3408/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.12.2025
Erstellt
28.11.2025 09:14