3408/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025 betr. "Sachstand Ausbau K6n zwischen Pulheim und Widdersdorf", (AN/0946/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2282 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68 Vorlagen-Nummer 01.12.2025 3408/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.06.2025 betr. "Sachstand Ausbau K6n zwischen Pulheim und Widdersdorf", (AN/0946/2025) Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie ist der Sachstand der geplanten Ortsumgehung K6n zwischen Pulheim und Widders- dorf? 2. Gibt es mit dem Rhein-Erft-Kreis eine gemeinsam Planungsgruppe für das Projekt? 3. Gibt es einen Zeitplan für die weitere Umsetzung? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um den Durchgangsverkehr insbeson- dere in der Leonhardsgasse zu unterbinden und auf die heute vorhandenen Umgehungsstra- ßen zu lenken (z. B. Geschwindigkeitsreduzierung, Fahrbahneinengungen, Einrichten einer Busschleuse etc.)“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: In der Vergangenheit gab es zur K6n zwischen der Stadt Köln und dem Rhein-Erft-Kreis be- reits Gespräche, allerdings lketztmalig im Ideenstatus im Jahr 2012. Eine gemeinsame Pla- nungsvereinbarung, die notwendige Voraussetzung für den Beginn eines Gemeinschaftspro- jektes wäre, liegt nicht vor. Der Sachstand stellt sich deshalb so dar, dass Planungsaktivitäten zur K6n gegenwärtig nicht stattfinden und absehbar nicht beabsichtigt sind. Zu Frage 2 und 3: Unter Bezugnahme auf das zuvor Geschilderte gibt es weder eine gemeinsame Planungs- gruppe mit dem Rhein-Erft-Kreis noch einen Zeitplan für eine Planung und Umsetzung gemäß der Leistungsphasen 1-9 nach der HOAI. Zu Frage 4: Eine Umsetzung von kurzfristigen Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs in der Leonhardgasse durch die Verwaltung ist nicht geplant. Eine solche Umsetzung würde be- dingen, dass dazu zuerst sämtliche notwendige verkehrsplanerische Grundlagen (u. a. Ver- kehrszählungen) ermittelt und danach eine konkrete Planung erfolgen müsste. Hierfür stehen 2 in den beteiligten Ämtern aus dem Mobilitätsdezernat aktuell keine Kapazitäten zur Verfü- gung, da sie bereits in anderen Projekten und Arbeitsprogrammen fest verplant bzw. gebun- den sind. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3408/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.12.2025
- Erstellt
- 28.11.2025 09:14